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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 11

1911 - Magdeburg : Creutz
K. Geschichtliches. 11 Das Eigentum der Stadt bringt Geld ein (Pachte Miete). Außer- dem sind die Einwohner verpflichtet, Steuern zu zahlen. Bon diesen Einnahmen deckt der Magistrat alle Ausgaben der Stadt, z. B. sür Bauten, Straßen und Gehälter. Die Stadtverordneten haben bei vielen Dingen, z. B. überall, wo Geld zu zahlen ist, dem Magistrate ihre Zustimmung zu erteilen. Sie unterbreiten dem Magistrate die Wünsche und Beschwerden der Ein- wohner. Manche Verwaltungsgeschäfte überträgt der Magistrat be- sonderen Beamten. So überwacht die Baupolizei die Erbauung der Häuser, der Brandmeister das Feuerlöschwesen, der Schulvorstand das Schulwesen usw. Für die Sicherheit und Ordnung bei Tag und Nacht sorgt die Polizei. An ihrer Spitze steht in großen Städten der Königliche Polizeipräsident, in kleineren der Bürgermeister als Polizei- Verwalter. Bei gewissen Angelegenheiten, z. B. Brückenbauten und Stadterweiterungen, kann die Stadtbehörde nicht allein handeln, sondern bedarf der Zustimmung und Erlaubnis der höheren Behörde, die König- liche Negieruug genannt wird. An ihrer Spitze steht der Regierungs- Präsident. K. Geschichtliches. Woher hat unser Heimalort seinen Rainen? Was bedeutet dieser? Was ist über die Gründung unseres Wohnortes bekannt? Welche Sagen knüpfen sich daran? Welche Zeugen der Vorzeit sind noch vorhanden? Welchen Zwecken dienten diese? Welche geschichtliche Ereignisse knüpfen sich an unsern Ort? Welche be- rühmten Männer sind hier geboren oder haben hier gewohnt? Wodurch haben sie sich ausgezeichnet? Wie ist hier ihr Andenken geehrt? Iii. Kreis: Wa»drr»»gk» i» die »Wk Umgtliung. a) Kodenformen. Nach welcher Himmelsgegend ist der Boden eben? Welche Höhen lernten wir kennen? Wie liegen sie zum Heimatorte? Nenne einzeln liegende Erhöhungen (Hiigel, Berg)! Wo bilden die Erhöbungen Gruppen? (Hngelreihe.) Name? Hobe in m? Wie ist ihr Boden beschaffen? Wie macht der Mensch diese Höhen nutzbar? Welche Täler sind in der Umgebung? Welche verschiedenen Bodensormen lernten wir also ans unseren Wanderungen kennen? Wie bezeichnet man auf der Karte einen Hügel, einen Berg, einen Höhenzug, einen Abhang usw.? Entwirf eine Karte von der nächsten Umgebung, die die Bodensormen zeigt! (Wand- Lasel, Buch.)

2. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 60

1914 - München : Oldenbourg
— 60 — wurde die Stadt Würzburg durch einen Ladebrief, der auf dem Pfarraltare im Dome gefunden worden mar, vor den Freistuhl zu Neustadt gerufen. Stadt und Fürstbischof gingen allmählich schärfer gegen die Eingriffe der Feme vor. Der Stadtrat „steckte \<{<o2 einen Bürger ins Loch", da er mit dem westfälischen Gericht gedroht hatte. Bischof Johann Iii. von Grumbach sprach ^6- durch eine Verordnung die Wahrung feiner Gerichtsbarkeit ganz entschieden aus und verbat sich jede fernere Ladung seiner Untertanen an auswärtige Gerichtsstätten. Für Freigrafen und Schöffen erwirkte er den päpstlichen Bannfluch. Rudolf von Scherenberg fand wie in vielen Dingen auch gegen die Femgerichte tatkräftige Maßnahmen (^67). wer in Zukunft unrechtmäßige Vorladungen überbrachte, sollte an Leib und Gut gestraft werden, wer Briefe auf Altären, Zäunen oder sonstwo fand, hatte bei strenger strafe dem Bürgermeister Meldung zu machen. Der Spruch des Femgerichtes durfte nicht vollstreckt werden. Diese Bestimmungen wurden von allen Kanzeln verlesen und ^89 nochmals erneuert. Damit nahmen die „unbilligen Händel" mit den westfälischen Gerichten ein rasches (Ende. „Beugung des Rechtes" infolge Habsucht und Bestechlichkeit der Richter führte allmählich zur Ausartung und zum Untergang der Hi. Feme. 13, Der Markgrafenkrieg und die Grumbachischen Händel. Markgraf 2ilbrecht 2iicibiades von Brandenburg-Kulmbach, ein kriegslustiger Söldnerführer, zog ^552 brandschatzend und verwüstend durch Deutschland. Die Reichsstadt Nürnberg und die Bistümer Bamberg und Würzburg sollten ungeheure Summen entrichten, um von den wilden Scharen des Markgrafen verschont zu bleiben. Wilhelm von Grumbach, ein ehemaliger Würzburger £?ofmarfchali und dann Rat Albrechts, brachte einen Vertrag zustande, demzufolge der Bischof von Würzburg 220 000 fl. zahlen, 320 000 fl. von den Schulden des Markgrafen übernehmen und das Amt Mainberg an Grumbach als Entschädigung für Geldforderungen abgeben sollte. Der Kaiser erklärte aber die erpreßte Übereinkunft für null und nichtig. Daraufhin fiel Albrecht in das Bistum Würzburg ein, plünderte i^aßfurt und Theres und ging nach Schweinfurt, das ihm freiwillig die Tore öffnete. Don hier aus überfiel er alle benachbarten Städte und Dörfer und ließ feine Söldner rauben und brennen nach Herzenslust. 3m )uni \553 sammelten sich Truppen verschiedener Reichsstände in Franken. Albrecht entwich mit jsoo Reitern nach Sachsen, wurde aber von dem nachsetzenden Beere bei Sievershausen geschlagen. (Ende des Jahres gelang es ihm, sich wieder nach Schweinfurt zu werfen, worauf die Stadt von den Verbündeten belagert wurde. Als

3. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 63

1914 - München : Oldenbourg
— 63 — fünfter Abschnitt. Die Sauern. 1. Der Bauer als Grundhold. Mit der fränkischen Besiedlung begann für die Bauernschaft unserer Gegend die Zeit der Hörigkeit. Da damals der gesamte Grund und Boden als Kronland oder Königsland erklärt wurde, so war damit das Eigentumsrecht der Siedler auf ihre Buben aufgehoben. Sie wurden gezwungen, den König als (Dbereigentümer anzuerkennen durch Dienstleistungen und Entrichtung gewisser Abgaben. Durch die Verteilung der Ländereien an Edelinge und Klöster wurden auch die Abgaben der den Boden nutzenden Grundholden den neuen Eigentümern zugewiesen. Dafür hatten aber diese wieder durch die Zahlung von Reis- oder Königsgeld sowie durch Heerfolge dem König dienstbar zu fein. In der ältesten Zeit finden wir das Z^örigkeitsderhältnis in verschiedene Grade abgestuft. So werden zur Karolingerzeit genannt Lidi, Mancipia, Coloni, Tributarii und Servitores triduani. Die eingewanderten Franken wurden eben milder behandelt als die unterworfenen Ureinwohner und die zwangsweise angesiedelten Kriegsgefangenen. Ein Besitzrecht auf den Boden hatte aber weder der eine noch der andere. Der Grundherr konnte jederzeit dem Grundholden die Z)ube wieder abnehmen. Erst im \5. Jahrhundert verlor sich die strenge Form der Leibeigenschaft. Aber die Bauern erhielten die Güter noch nicht erblich, sondern nur laßweise, auf Leibgeding. Das entsprach einem Pachtverhältnis auf Lebenszeit. Der Besitzer mußte seinen jährlichen Laßzins oder die Bestandgabe teils in Geld teils in Naturalien entrichten. Er konnte sein Gut weder verändern noch verkaufen. Die Kinder hatten kein erbliches Anrecht auf das Gut. Ein zur Gutsübernahme befähigter Erbe wurde bei der erneuten Vergebung nur dann bevorzugt, wenn er versprach, dieselbe Gebühr wie der Verstorbene zu entrichten. Dazu mußte er eine bestimmte Summe als Liebnüß oder Beschankungshe^d erlegen. Der Gutsherr konnte nun das Laßgeding nur bei verweigerter Zinszahlung aussagen. Und wieder einige Zeit später standen die Grundherren den Grundholden auch das Recht zu, das Laßgut zu vererben und zu veräußern. Doch als neue Belastung kamen dafür ^andlohrt, Fallgeld und Besthaupt auf. Handlohn war eine Abgabe bei Güterkäufen, im J8. Jahrhundert 6°/0 des wertes, die der Käufer dem Grundherrn bezahlen mußte. Fall-geld nannte man eine Summe, die sowohl beim Tode des Zinsherrn

4. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 65

1914 - München : Oldenbourg
— 65 — Bernhard Jordan, kurmainzischer Amtskeller zu Steinheim, beschreibt 1592 den Zehnt wie folgt: „Erstlich hat mein gnädigster Herr der Kurfürst in Hörstein den großen Zehnt an wein und Frücht, desgleichen den kleinen .Zehnt zu 2/3z das andere Drittel haben die Stiftsherrn von Aschaffenburg. Unter dem kleinen Zehnt wird verstanden Heu- und Gbst-zehnt. Der Zehnt von geringen Lämmern wird in Kellerei Steinheim gehoben." Den Blutzehnt erhielt zu 1/3 die Pfarrei, 2/3 wurden dem Zehntinspektor ohne Anschlag überlassen. Über die Art der Zehnterhebung bestimmt eine Verordnung des Kurfürsten von *578. Diese verbietet das Binden und Heimfahren von Frucht vor Sonnenaufgang und nach Sonnenniedergang, das (Einfahren ohne wissen des Zehntbeständers überhaupt, solange nicht gezehntet tdurde, bei Strafe von 20 fl. Das gezehntete Getreide mußte in die Zehntscheuer eingefahren und dort ausgedroschen werden, damit die einzelnen Beständer durch die verschiedenartige Frucht nicht benachteiligt wurden. Zehntscheuer und Fruchtspeicher war das jetzt zu den Wirtschaftsgebäuden des pfarrhofes gehörige „Steinerne Haus", erbaut 1518. Hier wurden auch die Zehntgefälle aus den Nachbarortschaften aufgespeichert. Klare Übersichten über die Zehnterträgnisse liegen aus dem Ende des *8. und Anfang des *9. Jahrhunderts vor. Nach diesen umfaßte der große Zehnt die Abgaben vom Winter- und Sommergetreide. Der Ertrag wurde durch den Zehntinspektor und den Landschöffen geschätzt und dann meist an Gemeindebewohner verpachtet. Die Verpachtung geschah in der weise, daß die Liebhaber den erhofften Zehntertrag im gegenseitigen Überbieten erhöhten. Der Pächter mußte dann für die von ihm genannte Zhaltersumme die schon vorher im Protokolle festgesetzte Taxe entrichten. Nicht selten kam es vor, daß in der Hitze der Konkurrenz blind darauf losgeboten wurde. Verlust und Bitten um Nachlaß waren die Folgen. So war *807 der auf 80—90 Zitalter geschätzte Zehnt für das Winterkorn auf *20 Malter gesteigert worden. Die Taxe betrug für * Malter Korn 5 Gulden, so daß der Pächter fast 200 fl. mehr zu zahlen hatte, als die Herrschaft sich erhoffte. Natürlich blieb der Ertrag weit hinter dem Steigerungsergebnis zurück. Der kleine Zehnt bestand aus den Abgaben vom Kartoffel-, Kraut-, Dickwurzel-, welschkorn-, Flachs-, Hanf-, Sprung-, Bohnen- und Hirsebau. Die mainzischen Zehntrechte gingen *802 an Hessen-Darm stadt, *8*6 an Bayern über. Das Stift Aschaffenburg blieb im Bezüge seiner Gefälle. Eichelsbacher, Bilder aus Frankens Vergangenheit.

5. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 38

1914 - München : Oldenbourg
— 38 — sammelten sich die älteren Ritter, die nicht mehr an den Spielen teilnahmen, die edlen Frauen, die hohen Herren des fürstlichen Hofes und der Stadt. Die Zulassung zum Stechen war nach einer Turnierordnung geregelt, die von der fränkischen Rittergesellschaft der Fürspanger entworfen worden war. Aus derselben seien einige Bestimmungen auszugsweise wiedergegeben. V Don der Kleidung. (£5 sollen Ritter und Knechte keine güldene Decke und der Gemeine vom Adel keine Decke und keinen wappenrock von Samt, Damast oder Atlas führen. Eine jegliche Frau oder Jungfrau habe nicht über vier Röcke, mit denen sie sich schmücken will, von diesen seien nicht mehr als zwei von Samt. wer diese Vorschrift nicht einhält, soll des Dankes und der Dortänze beraubt sein. 2. Von der Rüstung. Das Schwert soll drei bis vier Finger breit und vornen an der Spitze in derselben Breite stumpf abgeschliffen sein, daß es weder steche noch schneide. Dieses Schwert soll jeder mit seinem Kleinod zur Prüfung tragen lassen. Die Klinge sei drei Spannen lang. An Zaum, Zügel, Sattel oder Steigleder darf kein (Eisen angebracht sein, das im Turnier gefährlich werden könnte, wenn man zum Turnierbeginn bläst, mag jeder sein Schwert ziehen und gegen das Kleinod seines Turniergenossen hauen, sonst soll er es aber nicht gebrauchen. Andere Waffen habe keiner dabei. Der Kolben sei an der Spitze daumendick, hänge an einer Kette und dürfe keinen Nagel haben. Niemand darf im Sattel befestigt sein. Schild und Krone muß jeder unverdeckt führen. Ein Fürst soll vier, ein Graf oder Herr drei, ein Ritter zwei Knechte haben, ein (Edelmann einen Knecht. 3. wer nicht ins Turnier gehöret. Nicht zum Turnier darf zugelassen werden, wer einen falschen Eid geschworen hat, wer im Feldgefängnis meineidig worden war, wer sein Handgelübde auf Brief und Siegel nicht hielt, wer vom Heerhaufen des Herrn oder Freundes flüchtete, wer Frauenehre nicht achtete, wer als Wucherer bekannt war, wer Straßenraub, Mord oder i)errat verübte, wer Kirchen zerstörte, wer Ketzerei trieb, wer des Ehebruchs überführt war,

6. Deutsche Geschichte - S. 194

1912 - Halle a.S. : Schroedel
194 Jubelgeschrei auf Stangen durch die Straen. Die Erstrmung" der Bastille gilt bei deu Franzosen fr den Beginn der Revolution, und noch heute feiern sie darum deu 14. Juli als Nationalfest. 3. Der Sturz des alten Staates. Die neue Verfassung. Die Kunde von diesem Ereignis ging im Fluge durch das Land. Schon zwei Tage spter erhoben sich die Bauern in den Provinzen gegen ihre Gutsherren. Hunderte von Schlssern und Klstern gingen in Flammen auf. Diese Emprung machte auf die Nationalversammlung einen tiefen Eindruck. In der Nacht des 4. August schaffte sie alle Vorrechte der beiden ersten Stnde ab; die Leibeigenschaft hrte auf; smtliche Fronlasten fielen weg; der Bauernstand wurde also mit einem Schlage frei. Der König gab nach. Vielen Adeligen aber und auch einigen kniglichen Prinzen waren diese nderungen verhat. Sie reisten darum ins Ausland, um bessere Zeiten abzuwarten. Coblenz war ihr Hauptquartier. Man nannte diese Leute Emigranteu. Die massenhafte Auswanderung der Vornehmen und Reichen sprte man bald iu der groen Luxusindustrie von Poris. In den Lden blieben die Kufer aus, und viele Arbeiter wurden brotlos. Da meinte der Pbel, die Not werde ein Ende nehmen, wenn der Hof nach Paris bersiedele. Eines Tages erschienen Tausende vor dem Schlosse zu Versailles, unter ihnen zahlreiche rohe Marktweiber, und holten den König nach der Hauptstadt. Auch die Nationalversammlung hielt von jetzt ab ihre Sitzungen in Paris ab. Nach sst zweijhriger Arbeit brachten sie dann eine neue Berfas suug zustande. Diese stie die alte Ordnung grndlich um. Die Macht des Knigs wurde bedeutend beschrnkt. Er konnte nicht mehr der die Staats-kasse verfgen, sondern erhielt ein festes Jahreseinkommen, die Zivilliste. Die Gesetzgebung aber erfolgte forfait durch die Volksvertretung; sie allein hatte auch der die Einnahmen und Ausgaben des Staates zu bestimmen. Adel, Titel und Wappen wurden abgeschafft. Die Geistlichen sollten von den Gemeinden gewhlt und vom Staate bezahlt werden; dafr zog dieser smtliche Kirchengter ein. Das Land wurde nicht mehr in Provinzen, sondern in 83 Kreise (Departements) eingeteilt. Jedes Departement erhielt sein Geschworenengericht, das aus gelehrten Richtern und Laien bestand. 4. Der Sturz des Knigtums. Ludwig Xvi. zgerte, die neue Verfassung anzuerkennen, und versuchte mit seiner Familie eine Flucht ins Ausland. Es schien alles gut zu gehen. Schon waren sie der niederlndischen Grenze nahe, da erkannte ein Postmeister den König, als er ans dem Wagen sah. Mit seinen Freunden sperrte er ihm den Weg; die Sturmglocken luteten, und der Pbel brachte die Flchtlinge johlend nach Paris zurck. Dieser Fluchtversuch schadete natrlich dem Ansehen des Knigs sehr. Seinen Feinden kam er gerade recht. Die schlimmsten unter ihnen waren die Jakobiner. Sie waren ein Verein von Mnnern oder ein Klub, der sich nach dem Jakobiuerkloster in Paris nannte, wo er seine Sitzungen hielt; doch gab es bald mich in jedem greren Dorf einen Jakobinerklub. An-faugs waren diese Leute noch Anhnger des Knigstunis gewesen; dann aber erstrebten sie eine Republik. Als nun gar sterreicher und Preußen heranrckten, um dem Könige

7. Deutsche Geschichte - S. 169

1912 - Halle a.S. : Schroedel
169 arbeiten. Mit schwerer Strafe bedrohte Friedrich Wilhelm die Pchter und Beamten, die ihre Leute mihandelten. Festungshaft, ja schimpflichen Tod durch den Strang stellte er ihnen in Aussicht. Bis dahin hatten die Bauern auch die Verpflichtung, den kniglichen Beamten bei ihren Dienstreisen uu-entgeltlich Vorspann zu leisten. Der König hob diese Einrichtung auf und bestimmte kurz: Ich will nicht, da die Herren Beamten mit den Pferden meiner Bauern spazieren fahren." Friedrich Wilhelm war auch bestrebt, das Gewerbe zu frdern. Auf seinen Befehl wurden freie Pltze und Kirchhfe mit Maulbeerbumen be-pflanzt. So konnte man Seidenraupen zchten und Seide gewinnen. Um die Wollweberei zu heben, grndete er in Berlin eine groe Tuchfabrik, das Lagerhaus. Ihr bester Kuude war das Heer; denn dieses mute alles Tuch, das es brauchte, bei ihr kaufen. Der König selbst trug mit seiner Familie nur Kleider aus mrkischem Tuch. Auch seine Untertanen dursten keine fremden Stoffe verwenden. Ja, es kam vor, da der König Frauen auf der Strae die Kattunkleider vom Leibe reien lie. Auf diese Weise fanden Taufende von Meistern und Gesellen lohnenden Verdienst, und das Geld blieb, wie Friedrich Wilhelm es wollte, im Lande. Das Auge des Knigs war auch besonders auf die Rechtspflege gerichtet. Hierin sah es nicht zum besten aus. Die Prozesse schleppten sich oft Jahrzehnte hin, und die Gerichtskosten wuchsen darum hoch an. Auch fand der Arme hufig kein Recht, wenn er gegen einen Reichen klagte. Ingrimmig rief deshalb der König einmal ans: Die schlimme Justiz schreit zum Himmel, und wenn ich sie nicht bessere, so lade ich selbst die Verant-wortnug auf mich." Er gebot, das Urteil immer mglichst rasch zu fllen. Erschien es ihm ungerecht, so stie er es um und bestrafte die Richter. Das geschah namentlich dann, wenn er glaubte, da der Hohe dem Niedrigen vor-gezogen worden sei; denn vor dem Gesetz sollten alle gleich sein. Die Strafen waren zu jener Zelt im allgemeinen sehr hart. Diebe wurden vor dem Hause, das sie bestohleu hatten, aufgeknpft; Wilderer wanderten sechs Jahre auf die Festung; wer eine Straenlaterne beschdigte, wurde durchgepeitscht, gebrandmarkt und aus dem Lande verwiesen. Dagegen schaffte der König die Folter fast ganz ab und verbot die Verfolgung an-geblicher Hexeu aufs strengste. Friedrich Wilhelm war kein hochgebildeter Mann. Von den Wissen-fchaften hielt er nicht viel, ja er verachtete sie geradezu. Wohl aber kmmerte er sich sehr um die Bildung des Volkes. Jeder Untertan sollte m Religion, Lesen, Schreiben und Rechnen bewandert sein. Deshalb grndete er gegen 1700 Schulen, in Ostpreuen allein tausend. Alle Eltern waren letzt bei Strafe verpflichtet, ihre Kinder vom fnften bis zum zwlften Jahre zum Unterricht zu schicken und zwar im Winter tglich, im Sommer wchent-lieh zweimal. Der König fhrte also den Schul zwang ein. Das war etwas ganz Neues in der Welt. Gab es doch deutsche Lnder, in denen von hundert Menschen kaum einer lesen und schreiben konnte! Auf seinen Reisen ging Friedrich Wilhelm hufig unangemeldet in die Schulen, hrte dem Unter-richt aufmerksam zu und prfte auch wohl die Kinder selbst. Mit Recht nennt man ihn den Vater der preuischen Volksschule. Wie um die Jugend, so kmmerte sich der König auch um die Er

8. Deutsche Geschichte - S. 252

1912 - Halle a.S. : Schroedel
252 2. Heer und Flotte. Kaiser Wilhelm verlie sich indessen nicht blo auf Bndnisse; er wute, da der beste Hort des Friedens eine starke, schlag, fertige Wehrmacht ist. Deshalb vermehrte er das Heer ganz bedeutend. Um selbst zu prfen, ob die Ausbildung der Truppen gut sei, hielt er jedes Jahr in einer Provinz ein groes Kaisermanver ab. Ebenso sorgte er fr die Grndung und den Ausbau einer Flotte. Wilhelmshaven und Kiel entwickelten sich zu gewaltigen Kriegshfen. 3. Einheitliches Recht. Ein groer Mangel im neuen Reiche war die Verschiedenheit des Rechts. Was in einem Lande Recht war, war oft im andern Unrecht. Da erschien 1879 das Strafgesetzbuch fr das ganze Reich. Seitdem werden bertretungen, Vergehen und Verbrechen in ganz Deutschlaub mit bemselben Mae gemessen. Nicht so schnell ging es mit 'beut Brgerlichen Gesetzbuch. Es wrbe zwar schon unter der Regierung Wilhelms I. ausgearbeitet, trat aber erst am 1. Januar 1900 in Kraft Der hchste Gerichtshof ist das Reichsgericht zu Leipzig. Leipzig hat gesprochen, der Streit ist aus." 4. Wirtschaftliche Fortschritte. An die alte Zersplitterung erinnerte auch die bunte Mannigfaltigkeit der Mnzen, Mae und Gewichte in den einzelnen deutschen Lndern. In Preußen rechnete man nach Talern, in den Sdstaaten nach Gulben. Es gab Groschen, Batzen und Kreuzer. Elle, Fu und Zoll hatten die verschiedensten Lngen, und ebenso waren Pfund und Lot, Ma und Schoppen hier grer, dort kleiner. Diesen Mistnden wurde 1875 mit einem Schlag ein Ende gemacht. Von jetzt ab rechnete man berall nach Mark, Meter, Liter, Kilogramm. 5. Post- und Tclegraphenwefen. Das Reich bernahm ferner das Post- und Telegraphenwesen in allen deutschen Lndern mit Aus-nhme von Bayern und Wrttemberg und lie es fortan bnrch das Reichs-Postamt verwalten. An feiner Spitze stanb lange Zeit der Generalpost-meist er Heinrich Stephan. Durch ihn erhielt selbst jedes grere Dorf feine Postanstalt; die kleineren bekamen Postagentnren oder Posthilfsstellen. Telegraph und Telephon verbanden bald die meisten Städte und Drfer. Diesen Mann verehren nicht nur die Deutschen; ganz Europa und viele berseeische Lnder sind ihm groen Dank schuldig. Frher war nmlich das Porto fr Briefe, die ins Ausland gingen, sehr hoch; ein einzelner kostete wohl mehrere Mark. Da rief Stephan 1875 den Weltpostverein ins Leben. Seitdem zahlt man fr einen Brief, der nach einem dec entferntesten Punkte nnsrer Erde geht, nur doppelt so viel als fr den, der nach einem Orte des Inlandes befrdert wird. 6. Eisenbahn- und Kanalbau. Auch das Eisenbahnwesen nahm einen gewaltigen Aufschwung. Bis dahin hatte der Staat den Bau von Eisenbahnen meistens Privatgesellschaften berlassen. Diese bauten natrlich nur solche Strecken, die ihnen Gewinn brachten. Arme Gegenden blieben darum ohne Schienenwege. Jetzt bernahm Preußen die wichtigsten Eisenbahnlinien in seinem Gebiet. Der Staat konnte auch Strecken bauen, die sich nicht lohnten. Da wurde mancher abgelegene Winkel mit der Welt verbunden. Den Leuten war es nun mglich, ihre Erzeugnisse zu besseren

9. Deutsche Geschichte - S. 266

1912 - Halle a.S. : Schroedel
266 wehr; sie vermittelt Beschftigungslosen Arbeit; sie untersttzt Arme und nimmt sich der,Waiseu an ; sie stellt Kranken das Krankenhaus zur Verfgung und gewhrt Altersschwachen ein Asyl; sie grndet und unterhlt niedere und hhere Schulen, beruft und besoldet die Lehrer. 3. Ihre Verwaltung. Fr einen so groen Betrieb ist natrlich eine geordnete Verwaltung ntig. Diese ist sehr genau geregelt. Zahlreiche Beamte erledigen ihre Aufgaben nach bestimmten Vorschriften. Die Leitung dieser ganzen Verwaltung hat der Magistrat. An seiner Spitze wirkt in groen Stdten ein Oberbrgermeister, in kleineren ein Brgermeister, dem noch eine Anzahl Stadtrte oder Beigeordnete zur Seite stehen. Mitglieder des Magistrats leiten die einzelnen Verwaltungszweige. So hat der eine das Schulwesen unter sich, ein andrer das Tiefbauamt, ein dritter das Hochbauamt, ein vierter das Armenamt. Aber der Magistrat ordnet die Angelegenheiten der Stadt nicht allein: auch die Brger haben Teil daran. Natrlich knnen sie nicht alle persnlich mithelfen, sondern sie tun dies durch Männer, die ihr Vertrauen besitzen, durch die Stadtverordneten. Diese werden von den Brgern gewhlt und verwalten ihr Amt unentgeltlich, also als Ehrenamt. In der Regel kommen sie einmal wchentlich zusammen. Dann machen sie mit dem Magistrat die Gesetze fr die Stadt, soweit sie dazn das Recht haben; sie whlen auch die Mitglieder des Magistrats. 4. Einnahmen und Ausgaben. Die wichtigste Aufgabe beider Gruppen ist die Aufstellung des Haushaltungsplanes. Denn wie im Hans-halt einer ordentlichen Familie, so mssen auch in dem eines groen Gemein-wesens Einnahmen und Ausgaben zueinander im rechten Verhltnis stehen. Nun geben nicht wenige Städte jhrlich viele Millionen Mark aus. Diese Summe verteilt sich auf viele tausend groe und kleine Posten. Die Auf-stellung des Haushaltungsplanes wird vom Magistrat besorgt; er legt ihn danach der Stadtverordnetenversammlung vor, und die beiden mssen sich der ihn einigen. Die Einnahmen der Städte flieen aus verschiedenen Quellen. Statt-liche Summen bezieht manche aus ihren Landgtern und Forsten. Von den stdtischen Einrichtungen kommt ebenfalls Geld ein; sie stehen nur dem Bedrftigen umsonst zur Verfgung. Darum erhebt die Stadt von den Benutzern der Gas- und Wasserleitungen eine Abgabe, von den Eltern, deren Kinder eine hhere Schule besuchen, Schulgeld, von vermgenden Kranken Geld fr den Aufenthalt im Krankenhause, von den Marktfrauen Abgaben fr einen Platz in der Markthalle. Die reichlichste Einnahmequelle bilden jedoch berall die Steuern. Bei der Festsetzung des Haushaltungsplanes stellt sich zuweilen heraus, da besonders groe Ausgaben im kommenden Jahre erforderlich sind, etwa fr den Neubau einer Schule oder die Erweiterung des Wasserleitungsnetzes. Solche Einrichtungen kommen langen Zeiten zugute; es wre also unbillig, die Kosten dafr den Steuerzahlern fr ein einzelnes Jahr aufzuladen. Des-halb borgt die Stadt das Geld; sie nimmt eine Anleihe auf, die sie dann allmhlich wieder abbezahlt.

10. Deutsche Geschichte - S. 272

1912 - Halle a.S. : Schroedel
272 und stehen unter einem Major; zwei Abteilungen ein Artillerieregiment unter einem Obersten. Zwei Regimenter bilden eine Brigade; zwei Jnfanteriebrigaden, eine Kavalleriebrigade und eine Artilleriebrigade bilden zusammen eine Division, zwei Divisionen ein Armeekorps. Die Brigade fhrt ein Generalmajor, die Division ein Generalleutnant, das Armeekorps ein Kommandierender General. Unsere ganze Armee zhlt 23 Armeekorps. Wehrpflichtig ist jeder taugliche Deutsche vom 20. Lebensjahr an. Der Infanterist und der Fuartillerist dient zwei Jahre bei der Linie, der Kavallerist und der reitende Artillerist drei Jahre. Bis zum 27. Jahre gehrt der aus-gediente Soldat der Reserve, vom 27. bis zum 39. Jahre der Landwehr an. Wenn die Not groß ist, namentlich wenn der Feind int Lande steht, kann im Kriege der Landsturm aufgeboten werden. Er umfat alle Männer vom 17. bis zum 45. Jahre, die weder dem Heere noch der Marine angehren. 3. Die deutsche Kriegsflotte. Schon Preußen besa seit Friedrich Wilhelms Iv. Zeit eine kleine Kriegsflotte. Es war nur ihre Aufgabe, die heimischen Ksten zu schtzen. 1866 wurde sie vom Norddeutschen Bund, 1871 vom Reiche bernommen. Sie ist fortwhrend gewachsen. Heute besteht sie aus 31 Linienschiffen, 11 groen und vielen kleinen Kreuzern, aus zahlreichen Torpedo- und Unterseebooten. Die Marinestation der Nordsee ist Wilhelmshaven, die der Ostsee Kiel. Jede Station steht unter einem Ad miral. Groadmiral der gesamten Flotte ist Prinz Heinrich, der Bruder unseres Kaisers. Die Marine erfordert einen groen Aufwand; denn ein einziges Linienschiff kostet 50, ein groer Kreuzer 35 Millionen. Dabei sind sie bereits nach zwanzig Jahren nicht mehr gefechtstchtig. 4. Das Gerichtswesen. Im ganzen Deutschen Reiche ist das Gerichtswesen gleichmig geordnet. Jedes Gericht besteht aus einer Abteilung fr Strafsachen und einer solchen fr Zivilsachen. Das unterste Gericht ist das Amtsgericht. Hier urteilt immer nur ein Richter. In Strafsachen stehen ihm zwei Laien, die Schffen, zur Seite. So wird diese Abteilung zum Schffengericht. Das Landgericht besteht aus der Straf- und der Zivilkammer. Jede Abteilung ist mit drei bis fnf Richtern besetzt. Bei schweren Verbrechen, wie bei Raub, Mord, Meineid, werden zwlf Männer ans dem Volke, die Geschworenen, zugezogen. Sie haben jedoch nur die Schuldfrage zu entscheiden, während das Strafma von dem Richterkollegium festgesetzt wird. Die Strafkammer heit in diesem Falle Schwurgericht. der mehreren Landgerichten steht das Oberlandesgericht, das sich in einen Zivil- und einen Strafsenat gliedert. Das hchste Gericht ist das Reichsgericht zu Leipzig. Es urteilt allein der Hochverrat, Landes-verrat und Spionage. 5. Steuern und Zlle. Die Einzelstaaten und das Reich haben gewaltige Ausgaben; also brauchen sie auch bedeutende Einnahmen. Diese mssen zum gr-teu Teile durch Steuern aufgebracht werden. Es gibt direkte und indirekte. Die direkten Steuern entrichten wir vierteljhrlich an die Steuer-kasse. Jeder, der mehr als 900 Mark Jahreseinkommen hat, mu direkte
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