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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Neue Zeit - S. 34

1897 - Stuttgart : Neff
34 ment des französischen Königs, andrerseits an die zu erwartende häufige Abwesenheit des spanischen Herrschers, endlich die unge- heuren Summen, die Karl aufwandte oder versprach (im heutigen Geldwert etwa 36 Millionen Mark, zumeist von den Fugger vorgestreckt), bewirkten einen Umschwung. Ein wiederholter Versuch, die Wahl auf Friedrich von Sachsen zu lenken, scheiterte an dessen Ablehnung, und schliesslich liess auch Leo X. erklären, dass der Besitz Neapels der Wahl Karls nicht im Wege stehe. Am 28. Juni 1519 wurde Karl einstimmig gewählt. Karls Vertreter mussten in dessen Namen in einer Wahlkapitu- lation u. a. zusichern, dass er kein Bündnis mit fremden Staaten ohne Wissen und Willen der Kurfürsten schliessen, keine fremden „Völker“ ins Reich ziehen, königliche und Reichsämter nur Ein- heimischen übergeben, ein Reichsregiment aufrichten und die grossen Handelsgesellschaften abschaifen werde. Ulrich von Württemberg (1498—1550) war 1512 dem Schwäbischen Bunde nicht wiederbeigetreten, sondern hatte einen „Kontrabund“ geschallen. Als er, von Max zum zweitenmale wegen Ungehorsams geächtet, nach dessen Tod, im Vertrauen auf die französische Freundschaft, Reutlingen über- zogen und landsässig gemacht hatte, verdrängte ihn das Heer des Schwäbischen Bundes rasch aus seinem Lande. Ein August 1519 gemachter Versuch, mit Hilfe des Landvolks es wiederzugewinnen, misslang. Der Schwäbische Bund trat, um zu seinen Kriegskosten zu kommen, Würt- temberg ankarl ah, der August 1520 als Herzog und Erbherr davon Besitz nahm. In Worms wiirde es dem Erzherzog Ferdinand überwiesen. In der „Hildesheimer Fehde“ errangen Bischof Johann von Hildesheim und Herzog Heinrich von Lüneburg, die mit Frankreich in Verbindung standen, 28. Juni einen Sieg bei Soltau über den Bischof von Minden und die Herzoge von Braunschweig-Wolffenbüttel und -Kahlenberg. Der Gegensatz Karls V. und Franz I. Die Stellung Eng- lands und Leo X. Den Krieg zwischen Spanien-Burgund und Frankreich machten dieansprüchefrankreichsaufrück- gabe des südlichen Navarra an das Haus Albret und auf Neapel, die Karls auf Mailand (im Namen des Reichs) und die Bourgogne, Frankreichs Lehnsherrlichkeit über Flandern und Artois und sein Wunsch, Roussillon (1493—1642 spanisch) an sich zu bringen, sowie die allgemeine Rivalität de rvalois und des Hauses Oesterreich um die vorherrschende Stel- lung unvermeidlich. Karls Lage gestaltete sich zwar noch ungünstiger durch den Aufstand der Co mm uneros in Castilien und Valencia, den hauptsächlich die Steigerung der finanziellen Belastung (zum Teil von der erpresserischen Habsucht der wallonischen Hauptratgeber Karls verursacht) und damit teilweise zusammenhängende massenhafte Gold- ausfuhr, sowie die municipale Rechtlosigkeit des Bürgerstands hervorrief; aber der Ausbruch wurde verzögert durch die Be-

2. Neue Zeit - S. 38

1897 - Stuttgart : Neff
38 Reform der Kirche, zunächst der Kurie, und sein offenes Zugeständnis, dass die Krankheit vom Haupt zu den Gliedern gedrungen sei, wurde von den weltlichen Ständen mit Wieder- holung der gravamina, von dem Reichstag, trotz eifriger Be- mühungen einer Minderheit, insbesondere Joachims von Branden- burg, die auch gegen den sächsischen Kurfürsten gerichtet waren, mit der Forderung erwidert, dass der Papst mit Verwilligung des Kaisers ein freies christliches Konzilium auf deutschem Boden berufen solle. Luther wurde alles Schreiben, den Predigern jede Polemik verboten. Diese sollen „allein das heilige Evangelium nach der Lehre und Auslegung der be- währten und von der christlichen Kirche angenommenen Schriften lehren“ und von Beauftragten der Bischöfe beaufsichtigt werden. Trotz des Verbots des Reichsregiments setzten der Trierer und mit ihm der Kurpfälzer und Landgraf Philipp von Hessen den Kampf gegen Sickin gen fort, der nach dem Fall der Burg Landstuhl, 8. Mai 1523, starb. Der Schwäbische Bund überzog den fränkischen Adel. Die drei Fürsten kündigten später dem Reichsregiment den Gehorsam auf. Reform- entwürfe, die das Reichsregiment ausgearbeitet hatte, um dem Reiche selbständige Einnahmen zu schaffen, insbesondere gemeinen Pfennig und Reichszölle (sehr niederen Satzes und auf wenige, nicht zu den Lebensbedürfnissen gehörige Waren), empfanden die Reichsstädte, die allerdings schon durch die Wormser Matrikel und durch die Anschläge zu den Kosten des Regiments und des Kammergerichts unverhältnismässig belastet waren, als eine ungerechte und drückende Be- lastung ihres Handels, den schon Binnenzölle hemmten. Nach Spanien geschickte Gesandte der grössten Reichsstädte erwirkten von dem des Geldes der Städte, insbesondere der Fugger und Welser, sehr bedürftigen Kaiser eine Verwerfung der Reichszölle und auch des Verbots der „Monopolien“. Auf dem (dritten) Nürnberger Reichstag, Januar bis April 1524, erzwang die Mehrzahl der Reichsstädte und Fürsten (Friedrich von Sachsen ausgenommen) von Ferdinand und dem kaiserlichen Gesandten, die jetzt die Reichsoberbehörde erhalten wollten, die Auflösung des Reichsregiments, gestanden aber zu, dass ein neues Reichsregiment in Esslingen zusammentrat. Dieses bestand (später in Speier) ziemlich wir- kungslos bis 1531. Mit der Auflösung des Nürnberger Reichs- regiments vernichteten die Reichsstände, um ja nicht in ihren Sonderinteressen beeinträchtigt zu werden, selbst, was sie seit 1495 wiederholt so energisch erstrebt hatten. Zu der von Karl und, von Canipeggi, dem Legaten des Papstes Clemens Vii.

3. Neue Zeit - S. 46

1897 - Stuttgart : Neff
— 46 — des grossen Zehntens zur Bezahlung des Pfarrers, zur Armenunterstützung und als Reserve für „Reisegelder“, Ermässigung der Gülten durch ein Schieds- gericht ehrbarer Leute; Fisch- und Jagdrecht, freie Benützung von Wald zu Brenn- und Bauholz. Dem entgegenstehende wohlerworbene Rechte sollten abgelöst werden. Diese nicht extremen Forderungen wurden durch Anführung von Bibelstellen bekräftigt und erklärt, wenn eine von ihnen als mit Gottes Wort unvereinbar sich erweise, werde man sie fallen lassen, andererseits behielt man sich vor, noch andere Forderungen auf Grund des Wortes Gottes zu stellen. Die Entscheidung über die Schriftbegründung der zwölf Artikel sollten Gottesgelehrte fällen, darunter Luther, Melanchthon, Zwingli „und seine Gesellen“. Diese zwölf Artikel waren ein rein agrarisches Programm, das in einigem, am Massstab des wirtschaftlichen Fortschritts gemessen, reaktionär war. Ein allgemeines politisches Programm nationaler Fär- bung, aber auch von beschränktem politischem Gesichtskreis zeugend, ent- hält der sog. Verfassungsentwurf des „Heilbronner Bauern- parlaments“, das aber wohl nie bestand, in Wirklichkeit ein Privatentwurf des Mainzischen Kellers Weygandt, eine abgekürzte Redaktion der 1523 er- schienenen „Reformation des Kaisers Friedrich“. Der Ertrag einer umfassenden Säkularisation sollte die Mittel insbesondere zur Entschädigung der Fürsten und des Adels für entgehende Abgaben und Leistungen (z. B. Zölle, Umgeld, ein Teil der Feudalabgaben) liefern. Die Fürsten sollten wieder dem Kaiser mehr unterthan werden, dagegen der Kaiser auch nur wenig selbständige Hoheitsrechte besitzen. Ein Netz von einander untergeordneten Gerichten sollte das ganze Reich umspannen, aber die Doktoren des geistlichen wie des welt- lichen Rechtes von jedem Gericht, wie auch von der Verwaltung ausgeschlossen sein, jedoch an jeder Universität ein Spruchkollegium von drei Doctores des kaiserlichen Rechts bestehen; endlich sollte Eine Münze, Ein Mass und Gewicht geschaffen werden. Für Kapitalbesitz wurde ein Höchstbetrag festgesetzt. Die Bauern suchte, auf die Dauer vergeblich, zu einer mässigen, ein ehrliches Mitwirken des Adels ermöglichenden Haltung, wie zu einer zweck- mässigen und planvollen Kriegführung zu bestimmen Wendel Hipler. Im allgemeinen waren die Odenwald - Neckarthaler Bauern gemässigter und ver- ständiger als die fränkischen, die nur an Einziehung allen Kirchengutes und Beseitigung des Adels als besonderen Standes dachten. Luther und die Bauern. Luther war die Begründung rein weltlicher Forderungen durch Gottes Wort nach seiner ganzen Richtung zuwider, den „Herrn Omnes“ betrachtete er immer mehr mit Misstrauen. In seinen „Er- mahnungen zum Frieden auf die zwölf Artikel der Bauernschaft in Schwaben“ hatte er noch sehr scharfe Worte für die Fürsten und deren „Schinden und Schätzen“ und ermahnte sie, es mit der Güte zu versuchen; die Bauern, seine „lieben Freunde“, warnte er vor den Schwarmgeistern und vor der immer unchristlichen Rebellion. Er schlug ein Schiedsgericht aus Grafen, Herren und Städtern vor, unternahm es aber — im Widerspruch mit seiner sonstigen Stellungnahme — die Leibeigenschaft aus der Schrift zu rechtfertigen. Als aber seine Bemühungen, im Thüringischen durch Predigten die revolutionäre Glut zu dämpfen, vergeblich waren und besonders in seiner Nähe die schwersten Gewaltthaten erfolgten, da sah er in der Empörung einen Anschlag des Sa- tanas gegen die von ihm vertretene heilige Sache und erliess im Mai (noch vor Niederwerfung des Aufstandes) seine furchtbare Kampfschrift „Wider die räuberischen und mörderischen Rotten der Bauern“ : „Solche wunderliche Zeiten sind jetzt, dass ein Fürst den Himmel mit Blutvergiessen besser verdienen kann, denn mit beten“, — „darum steche, schlage, würge, wer da kann“! Seine späteren Ausfälle gegen die fürstlichen „Bluthunde“, die „rasenden, wütenden, unsinnigen Tyrannen, die auch nach der Schlacht nicht mögen Blutes

4. Neue Zeit - S. 135

1897 - Stuttgart : Neff
Kapitel Xiii. Westeuropa in den ersten Jahrzehnden des Xvii. Jahrhunderts. § 44. Ende des Freiheitskampfes der nördlichen Niederlande. Moritz hatte bis 1597 die Gebiete der Utrechter Union von spanischen Besatzungen gesäubert (Einnahme Groningens 1594). Parmas (zweiter) Nachfolger war von 1596 an Erzherzog Albrecht, Bruder Rudolfs Ii. Albrecht und seine Gemahlin Isabella, Phi- lipps Ii. Tochter, erhielten 1599 die spanischen Niederlande als scheinbar selbständiges Fürstentum, dem Spanien mit Geld und Offizieren aushalf. Die gemeinsame Gegnerschaft bethätigten Engländer und Holländer hauptsächlich in gemeinsamen Seezügen an die spanische Küste (Cadix 1596 erstürmt und ausgeplündert, aber nicht gehalten), gegen spanische Kolonien und Silberflotten; aber auch zu Lande wurden die Holländer von England unterstützt, so in den für sie siegreichen Schlachten bei Turnhout (1597) und bei Nieuwpoort (1600). Wie Albrecht an Wiedergewinnung der nördlichen Provinzen dachte, so die nördlichen an die der südlichen. Spinöla, der seit 1603 den Oberbefehl führte und für den Krieg selbst Millionen opferte, nahm 1604 nach mehr als dreijähriger Belagerung Ostende. Aber diese und andere spanische Erfolge zu Land wurden durch schwere Verluste zur See mehr als ausgeglichen, die Albrecht unter- stehenden Provinzen waren schwer verödet und hatten bei ge- mindertem Erwerb eine grosse Steuerlast zu tragen. Die General- staaten bezw. ihre Provinzen und Städte hatten ebenfalls eine enorme Schuldenlast aufgehäuft, auch der Steuerdruck war schwer; England hatte mit Spanien 1604 Frieden geschlossen, Frank- reichs offene und volle Hilfe war nur gegen Verzicht auf volle Unabhängigkeit zu erhalten. Ende 1606 begannen Unterhand- lungen; das Ergebnis war ein April 1609 abgeschlossener zwölfjähriger Waffenstillstand. Spanien erkannte die Unabhängigkeit der (sieben) vereinigten Pro- vinzen an, gestand ihnen das Recht zu, mit allen überseeischen Ländern zu verkehren, die nicht unmittelbar unter spanischer Herrschaft standen, und verzichtete darauf, dass Freiheit und Oeffentlichkeit des katholischen Kultus für das Gebiet der freien Niederlande zugesichert werde. Die freien Niederlande, deren geistige Energie, wirtschaftliche Kraft und Erfahrung durch stete

5. Neue Zeit - S. 145

1897 - Stuttgart : Neff
145 (journée des dupes 1680), und Maria zog sich ins Ausland zurück (f 1641 in Köln). Nachdem eine von Orléans veranlasste Erhebung mit den Waffen nieder- geworfen war, wurde der Herzog von Montmorency hingerichtet (1682) und das Herzogtum Karls von Lothringen, des Schwiegervaters Orléans’, (1632/33) besetzt. Die letzte Erhebung war kaum entdeckt und bestraft, als Richelieu 4. Dezember 1642 starb (Ludwig Xiii. f Mai 1642). Das Recht des Pariser Parlaments, die königlichen Edikte zu amendieren oder durch Verweigerung des Eintrags zu verwerfen, hatte Richelieu durch schwere Demütigung oder Schädigung der widerstrebenden Mitglieder ausser Hebung gebracht. Die noblesse d’épée, die durch ausschliessliche Pflege des Waffendienstes an und für sich schon an Bedeutung verlor, wurde durch Begünstigung der bürgerlichen Elemente, auch in der Zentralregierung, zurückgedrängt; den Provinzgouver- neuren stellte er regelmässig bürgerliche Intendanten (,,de justice, police et finances“) zur Seite, die, von der Zentralregierung unbedingt abhängig, deren Allmacht vertraten. In den fünf Provinzen : Dauphiné, Bourgogne, Languedoc, Provence, Bretagne (pays d’états), hatten die Stände noch bedeutende Befug- nisse. Richelieu vermehrte den Bestand des stehenden Heeres, schuf ein Kriegs- ministerium und im Heerwesen durch bürgerliche Beamte Zucht und Ordnung. Die noch sehr geringe Kriegsflotte vermehrte er, auch war er bestrebt, die Handelsflotte und den Seehandel Frankreichs zu mehren und ihm Kolonien zu schaffen (Handelsgesellschaften u. a. des îles d’Amérique : Martinique, Guade- loupe u. a. Antillen besetzt und kolonisiert). Durch seine kriegerische Politik wurde die Steuerlast etwa vervierfacht ; sie war besonders drückend in den, etwa zwei Drittel Frankreichs umfassenden, pays d’élections, wo, übrigens schon längst durch den König ernannte, Ausschüsse die Steuer umlegten, da hier die Taille eine persönliche Steuerlast war und vor allem die von ihrer Hände Arbeit lebenden Schichten traf. In manchen Provinzen kam es zu Aufständen ; die Besitzer von Staatsrenten wurden durch bedeutende Herabsetzung der Rente geschädigt; in beträchtlichen Teilen des Landes herrschte grosses Elend. Eine neue Klusse bürgerlicher Abkunft erlangte Bedeutung : die Staats- einkünfte pachtenden und dem Staat Geld vorschiessenden „partisans“ (oder traitans), meist schon französischer Nationalität. Da die Leute, die solche „partis“ d. h. Geldgeschäfte mit der Regierung machten, bald in wohlverstan- denem eigenen Interesse dem leitenden Finanzminister unbedingt anhingen, so erhielt das Wort seine jetzige Bedeutung. Lehrbuch d. Weltgeschichte. Neue Zeit. 10

6. Neue Zeit - S. 191

1897 - Stuttgart : Neff
191 Krongiiter und -einkünfte dem Ade) anheimgefallen und konnte durch „Reduktionen“ (= Zurücknahmen) nur gewaltsam und langsam wieder gewonnen werden. Nach Abdankung der Königin Christine (Juni 1654; Ende d. J. Uebertritt zur katholischen Kirche; f 1689 in Rom) war König Karl X. Gustav Pfalzgraf von Zweibrücken, ein Neffe Gustav Adolfs. Er wählte den Krieg gegen Polen, dessen König Johann Casimir (früher Jesuit und Kardinal) die pfälzische Thronfolge in Schweden bestritt und Livland zurückforderte. Der Krieg sollte zum min- desten beträchtliche Ausdehnung des schwedischen Küstenbesitzes samt entsprechendem Hinterland, und durch Vervollständi- gung des Dominium maris Baltici, vor allem auch die Möglichkeit eiuer hohen Besteuerung des holländischen und englischen Ostseehandels bringen. Erwerb polnischer Binnengebiete sollte eine bessere Deckung gegen den Moskowiter schaffen, der damals Polen bekriegte. Der Kurfürst von Brandenburg konnte (als Herzog von Ostpreussen s. S. 150) in dem Kampfe nicht lange Neutralität wahren, schon wegen der Kosten des Heeresunterhaltes. Sein Ziel war die Erlangung der Souveränität in Preussen. Aber eine dauernde Verstärkung der schwedischen Macht an der Ostsee minderte die Aussicht auf Erwerb Vorpommerns, und es war von ihr weit grössere Abhängigkeit des Herzogtums Preussen, als sie die polnische Oberlehnsherrlichkeit mit sich brachte, zu befürchten, sowie eine Minderung der Einkünfte aus den Häfen Pillau und Memel und der freien Verfügung über diese. Andrerseits war Polen, das der Auflösung entgegenging (seit 1652 immer häufigere Ausübung des liberum veto) und ganz von jesuitischem Geiste beherrscht war, ein Bundesgenosse zweifel- haften Werts und für den Protestantismus des grossen Kurfürsten wenig anmutend. Auch neigte Friedrich Wilhelm als Leiter eines nach Abrundung strebenden Staatswesens, das arm an aufrich- tigen Freunden war, überhaupt dazu, für dieses Hauptziel sich verschiedene Wege offen zu halten. Der grosse Kurfürst auf seiten Schwedens. Karl Gustav unterwarf rasch den grössten Teil Polens. Friedrich Wilhelm war mit seinem Heer (etwa 18000 Mann) in Ostpreussen erschienen und schloss mit den Ständen Westpreussens, die Städte Danzig, Thorn, Elbing ausgenommen, ein Defensivbündnis; aber das mit den Niederlanden geschlossene Bündnis blieb unwirksam; Karl Gustav erschien in Preussen und engte den Kurfürsten immer mehr ein. Der Kurfürst schloss Anfang 1656 den Königsberger Vertrag, der das Herzogtum Preussen als schwedisches Lehen erklärte und den Kurfürsten weit

7. Neue Zeit - S. 196

1897 - Stuttgart : Neff
•/ fji 196 /- 7 I ' fl f b J >y -v P‘ Tochter des Generalstatthalters Friedrich Heinrich (f 1647). Nach deren Tode 1667 vermählte er sich 1668 mit Sophie Dorothea von Holstein-Sonder- burg-Glücksburg. Unter dem bestimmenden Einfluss des Grafen Friedrich von Waldeck verfolgte die kurbrandenburgische Politik eine Zeit lang (1653 bis 1657) den Plan, ein umfassendes Bündnis deutscher Fürsten unter Branden- burgs Führung zu stände zu bringen, um durch Eingreifen in den französisch- spanischen Krieg und mit Hilfe Frankreichs die Habsburger aus der kaiser- lichen Stellung zu verdrängen („ Waldeck’scher Unionsplan“). Des Kurfürsten Steuerreform fand den hartnäckigsten Wider- stand der Ritterschaft in der Mark Brandenburg. Die Kontribution, eine direkte Kopf- und Grundsteuer, traf die ursprünglich ritterschaftlichen Güter des Adels gar nicht, belastete die Bestgestellten am wenigsten und wurde beim Darniederliegen von Gewerbe und Handel von den meisten Steuerträgern zu den bestimmten Terminen nicht aufgebracht. Sie sollte durch die in den Niederlanden längst übliche „A c c i s e“, eine indirekte Steuer auf so ziemlich alle Gegenstände des Verzehrs, ersetzt werden. Diese Accise vor allem hat in vielen deutschen Staaten der fürstlichen Landeshoheit es ermöglicht, sich zu voller Souveränität zu entfalten und finanziell von den Landständen unabhängig zu machen, sowie stehende Heere zu unterhalten. In den cleve’schen Städten war sie schon länger, in denen Preussens fakultativ seit 1656 eingeführt. Sie wurde 1658 in Berlin-Kölln eingeführt, 1667 in allen kurfürstlichen Städten, 1687 auch in den ritter- schaftlichen und stiftischen Landstädten und Flecken und kam mit der Zeit unter volle landesherrliche Verwaltung. — Die Staats- post machte der Kurfürst dem Privatverkehr dienstbar; trotz der Gegen- bemühungen der seit 1615 erblich mit dem Reichsgeneralpostamt belehnten Taxis gestand der Kaiser das Postregal (das auch Oesterreich, Kursachsen u. a. ausübten) 1666 Kurbrandenburg zu. Die Post ergab gegen Ende seiner Re- gierung beträchtliche Ueberschüsse. Das 1643 abgeschaffte Salzmonopol hatte der Kurfürst 1652 wieder eingeführt, 1651 schlug er, in der Finanznot, sehr minderwertige Silbermünzen, die 1660 auf die Hälfte des anfänglichen Nenn- wertes herabgesetzt wurden. Die Kriegskommissare, ursprünglich die vom Fürsten ernannten, kontrol- lierenden Beigeordneten der Obersten und Generale der Soldtruppen, erlangten als Oberkommissäre in den einzelnen Provinzen, da sie nicht nur mit Ver- pflegung und Einquartierung, sondern auch mit dem Einzug der Natural- lieferungen betraut wurden, auch in der Zivilverwaltung immer grössere und den ständischen Freiheiten abträglichere Bedeutung; für die Bezirke wurden ihnen unterstellt: Land-, Quartier- oder Marschkommissäre; ihnen übergeordnet war das Generalkriegskommissariat, es wurde mit der Zeit auch zu einer obersten Steuer- und Landesbehörde. In den Städten erlangten die reisenden Steuerkommissare eine weitgehende Polizeiaufsicht, Kontrolle der städtischen Verwaltung, sowie umfassende Verwaltungsgerichtsbarkeit. Der seit 1651 aus Fürsten, Adeligen und Bürgerlichen aller Landesteile zusammengesetzte geheime Rat wurde für lange Zeit „der Mittelpunkt der kirchlichen, politischen, militärischen und finanziellen Politik im Staate, das treibende Prinzip im Kampfe gegen die Stände und für die Zusammen- fassung der staatlichen Kräfte“. Kurbrandenburgische Kriegsflotte und Kolonien. Im Krieg gegen Schweden erteilte der Kurfürst dem holländischen Reeder Raule zuerst „Kom- missionspatente“ zur Aufbringung schwedischer Handelsschiffe, wobei er sich sechs Prozent der Beute ausbedang, dann stellte ihm dieser als „Generaldirektor der Marine“ gemietete Kriegsschiffe zur Verfügung, von 30 Fahrzeugen war 1681 nur eines Eigentum des Kurfürsten, ein gekapertes, spanisches Kriegs- schiff. Raule veranlasste die Wiederaufnahme früher gehegter Kolonialpläne.

8. Neue Zeit - S. 198

1897 - Stuttgart : Neff
— 198 — schrift ums Recht, in der jedes Zwangsanlehen, jede Erhebung einer vom Parlament nicht bewilligten Abgabe, jede Verhaftung ohne Angabe der Gründe für unstatthaft erklärt und die An- wendung des Martialgesetzes den Bürgern gegenüber von nun an als Rechtsbruch verpönt war. Der König war aber entschlossen diese Bestimmungen zu verletzen, wie er ohne Bewilligung des Parlaments das Pfund- und Tonnengeld erhob. Als das Parla- ment eine Remonstranz gegen Buckingham erhob, wurde es ver- tagt. Buckingham wurde August von einem Offizier Felton er- mordet. In seiner neuen Session Anfang 1629 erhob das Parla- ment entschiedenen Widerspruch gegen eine königliche Verfügung, die zu Ungunsten des strengen Calvinismus Disputationen über- die 39 Artikel verbot und die Entscheidung über Lehre und Disziplin ausschliesslich dem in Konvokationen vereinigten Klerus d. h. den Bischöfen zuwies, und versagte die Bewilligung des Pfund- und Tonnengelds. Der König löste es im März auf und liess sieben .Unterhausmitglieder verhaften (John Eliot f im Tower Ende 1632). Karls Regierung' ohne Parlament 1629—40. Kirchliche Bewegung* in Schottland. Thomas Wentworth, den der König 1638 zum Lord Strafford erhob, früher ein Führer der Opposition, jetzt ebenso fähiger als rücksichtsloser Ver- treter des Absolutismus, schuf seit 1632 in Irland als (Lord-) Statthalter Ruhe und mit Hilfe eines gefügigen Parlaments dem Königtum Einkünfte und ein kleines stehendes Heer. Ihm eng befreundet war William Laud, seit 1633 Erzbischof von Canterbury, der, ein Freund der „Schönheit der Heilig- keit“, einen prachtvollen Ritus wieder einführte. Puritanische Haltung und Kritik wurde mit Hilfe der „Hohen Kom- mission“ und der „Sternkammer“ unterdrückt und be- straft. Die Ausivanderung nach Nordamerika nahm immer mehr zu. Dagegen wurden die Katholiken milde behandelt und deren Geistliche meistens nicht behelligt. Daran, England der katholischen Kirche, so wie sie war, zuzuführen, dachte Laud jedoch nicht. Um die Finanzen in bessere Ordnung zu bangen, griff die Regierung, neben Monopolen und Erhebung anderer nicht bewilligter oder längst abgekommener Steuern, seit 1634 auf Grund des Spruchs eines korrupten Gerichts, zur Erhe- bung von Schiffsgeld: früher war bei drohender Kriegs- gefahr den Küstenstädten die Stellung von Schiffen auferlegt worden; in Geld umgewandelt sollte daraus von 1635 ab eine allgemeine und stehende, die Subsidien des Parlaments er- setzende Steuer werden. Seit 1636 stiess die Erhebung auf ver- einzelten Widerstand, allgemeiner wurde er durch die Steuer-

9. Neue Zeit - S. 161

1897 - Stuttgart : Neff
161 Rebellion enthauptet, 3 Bürger gehängt. Ende dieses Jahres setzte man einen Konfiskationsgerichtshof ein, der alle, die irgendwie sich schuldig fühlten, vorlud. Allen irgendwie Belasteten wurde ihr unbewegliches Eigentum ge- nommen, nach dem Hass der Schuld den einzelnen ein Teil des Gesamt- vermögens gelassen, der aber nieder abgeschätzt und in Geld ersetzt wurde, das ein Konsortium immer minderwertiger (zuletzt ein Zehntel des Nennwerts) schlug. Manche erhielten aber trotz der Festsetzung des Gerichtshofs gar nichts. Den r Gemeinden wurden ihre Privilegien und im wesentlichen ihr Vermögen ge- nommen. Man berechnet den Gesamtwert der so konfiszierten Güter auf 900 Millionen Mark. Bereichert wurde hiedurch nicht sowohl das schwer I verschuldete Haus Habsburg, als einwandernde italienische, spanische und [ wallonische, aber auch einheimische Herren, sowie Mönchsorden, insbesondere I die Jesuiten. Den Majestätsbrief, den ihm Maximilian nach dem Einzug I in Prag zusandte, hatte Ferdinand alsbald durchschnitten; 1627 wurde für Böhmen (und Mähren) eine neue Landesordnung erlassen, welche Erblichkeit und ausschliessliches Gesetzgebungsrecht der Krone, sowie könig- liche Ernennung der Landesbeamten festsetzte und dem durch die Geistlich- keit vermehrten Landtag nur die Mitwirkung in Steuersachen I beliess. Deutsch wurde zweite, gleichberechtigte Landes- sprache, aber bald in Rechtsprechung und Gesetzgebung bevorzugt. Alle Nichtkatholiken wurden für rechtlos und vogelfrei erklärt. Ende 1621 waren alle andern protestantischen und Oktober 1622, einem Kur- sachsen gegebenen Versprechen zuwider, auch die lutherischen Prediger aus- ! gewiesen, die Universität Prag den Jesuiten ganz überliefert worden. Die Jesuiten vollzogen mit Hilfe anderer Orden, vor allem aber auch militärischendrucksund rohenzwangs (Lichtensteinschedragoner „Seligmacher“) die gründliche Gegenreformation. Schliesslich wurden alle, die die Rückkehr zur katholischen Kirche verweigerten, aus- I getrieben. Die Zahl der ausgewanderten Familien (darunter der Pädagog I Comenius) schätzte man für Böhmen und Nebenlande auf 86 000. In M ä h r e n wurde ähnlich verfahren, jedoch ohne Hinrichtungen. In den unmittelbar habsburgischen Teilen Schlesiens begann die ge- waltsame Gegenreformation mit Hilfe der Lichtensteinschen Dragoner erst 1627, f konnte aber hier den Protestantismus nicht ganz ausrotten. In den beiden Oesterreich wurde er gänzlich verboten und die ständischen Rechte sehr ge- mindert; in Oberösterreich erhob sich Mai 1626 die protestan- tische Bauernschaft, die meisten Städte, mit Ausnahme u. a. des noch von den Bayern besetzten Linz, schlossen sich an. Der Widerstand der Bauern wurde mit Mühe von Pappenheim und seinem Heere nieder- geworfen. Protestantische Gemeinden erhielten sich aber im geheimen. In Steiermark und Nebenlanden wurde der protestantische Adel, soweit er nicht übertrat, vertrieben. Der pfälzische Krieg-. 1621 —1623. Eine spanische Armee („burgundische Kreistruppen“) hatte seit September 1620 die Kurpfalz grösstenteils besetzt, zu deren Deckung die Union gar wenig geleistet hatte. Diese verpflichtete sich April 1621 in einem Vertrag, die Pfalz zu räumen, und löste sich im Mai auf. Nach der Aechtung Friedrichs begann Maxi- milian die Exekution, Tilly zog von der Oberpfalz in die Unterpfalz dem schliesslich ins Eisass zurückweichenden Mans- feld nach. Als der Administrator von Halberstadt, der wilde („tolle“) Christian von Braunschweig ein durch Lehrbuch d. Weltgeschichte. Neue Zeit. 11

10. Neue Zeit - S. 163

1897 - Stuttgart : Neff
163 Kreis zum Kreisobersten wählte. Die Einleitung zu einer Resti- tution der säkularisierten Stifter gefährdete sein Bestreben, die Stiftslande der unteren Elbe und Weser in seines Geschlechtes Hände zu bringen und so, wenn auch lose, seinem Reiche an- zuschliessen (sein Sohn Friedrich schon Koadjutor von Bremen und Magdeburg, Bischof von Verden und Osnabrück). Lange und weitverzweigte Verhandlungen endeten 9. Dezember 1625 mit dem Abschluss einer Allianz zwischen den General- staaten, England (Karl Ii.) und Dänemark, nach der die beiden ersten Staaten Geld zu zahlen und Flotten zu stellen hatten. Frankreich beschränkte sich darauf, Mansfeld Geld zu zahlen. Ein direkter Angriff auf den Kaiser beliebte Richelieu noch nicht; er hätte gerne, auf die katholischen Reichs- fürsten gestützt, vermittelt. Auch begann wieder der Krieg mit den Hugenotten und im Anschluss daran ein Krieg mit England. Gustav Adolf von Schweden wäre bereit gewesen, durch Polen nach Schlesien zu ziehen, aber das Verlangen Dänemarks nach dem Oberbefehl und die geringe Neigung der andern, zu einem zweiten Kriegszug beizutragen, hielten ihn fern. Karl Ii. bezahlte kaum ein Zehntel der zugesagten Subsidien. Wallenstein hatte schon Herbst 1625 die von ihm geworbene kaiser- liche Armee, durch die Ferdinand der Liga gegenüber selb- ständig wurde, der Tillys zur Seite gestellt. Albreeht von Waldstein (seit 1621 „Wallenstein“) entstammte einem weitverzweigten tschechischen Geschlecht; geh. 1583 wurde er zuerst in der böhmischen Konfession seiner früh verstorbenen Eltern erzogen; im Jesuiten- kolleg in Olmütz wurde er katholisch. Er studierte August 1599 bis April 1600 auf der Nürnberger Universität Altorf, dann in Padua und Bologna. Von ausgedehnten Reisen zurückgekehrt, begann er 1604 die kriegerische Lauf- bahn, zeichnete sich u. a. an der Spitze eines seihst geworbenen Dragoner- regiments 1617 im Kriege des Erzherzogs Ferdinand gegen Venedig aus. Seit Beginn des böhmischen Aufstandes leistete er Ferdinand wertvolle Dienste; nach dessen Niederwerfung benützte er die Reichtümer, die er hauptsächlich von seiner ersten Frau ererbt hatte, um 68 konfiszierte Güter weit unter dem Preis zusammenzukaufen, darunter die Herrschaft Friedland, auch gehörte er dem Konsortium an, das zur Auszahlung der zum Verlust ihres Grundbesitzes verurteilten Adeligen (s. S. 161) minderwertiges Geld schlug. Seit 1623 „Fürst von Friedland“, verwandelte er kraft ihm von Ferdinand verliehenen Rechts 1624 seine Gesamtherrschaft Friedland (Mittelpunkt Gitschin) in ein von der Krone nur durch das Lehnsband abhängiges Fürstentum; vollends Reichsfürst zu werden mit ausserhalb Böhmens gelegenen Territorien war dann eines seiner Hauptziele. April 1625 beauftragte ihn der Kaiser, 15000 Mann zu Fuss und 6000 Reiter anzuwerben, Juni wurde er General der ge- samten kaiserlichen Armada und erhielt den Titel Herzog. Es waren ihm auch wichtige politische Befugnisse übertragen worden. Er hesass ungewöhn- liche Begabung, besonders für die militärische wie finanzielle und wirtschaft- liche Organisation und Verwaltung, aber noch ungemessenere Ehr- und Herrsch- sucht. Erfinderisch im Entwerfen und Planen liebte er es, auch wo nicht allgemeine Interessen es anrieten, einander entgegengesetzte Beziehungen
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