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1. Neue Zeit - S. 38

1897 - Stuttgart : Neff
38 Reform der Kirche, zunächst der Kurie, und sein offenes Zugeständnis, dass die Krankheit vom Haupt zu den Gliedern gedrungen sei, wurde von den weltlichen Ständen mit Wieder- holung der gravamina, von dem Reichstag, trotz eifriger Be- mühungen einer Minderheit, insbesondere Joachims von Branden- burg, die auch gegen den sächsischen Kurfürsten gerichtet waren, mit der Forderung erwidert, dass der Papst mit Verwilligung des Kaisers ein freies christliches Konzilium auf deutschem Boden berufen solle. Luther wurde alles Schreiben, den Predigern jede Polemik verboten. Diese sollen „allein das heilige Evangelium nach der Lehre und Auslegung der be- währten und von der christlichen Kirche angenommenen Schriften lehren“ und von Beauftragten der Bischöfe beaufsichtigt werden. Trotz des Verbots des Reichsregiments setzten der Trierer und mit ihm der Kurpfälzer und Landgraf Philipp von Hessen den Kampf gegen Sickin gen fort, der nach dem Fall der Burg Landstuhl, 8. Mai 1523, starb. Der Schwäbische Bund überzog den fränkischen Adel. Die drei Fürsten kündigten später dem Reichsregiment den Gehorsam auf. Reform- entwürfe, die das Reichsregiment ausgearbeitet hatte, um dem Reiche selbständige Einnahmen zu schaffen, insbesondere gemeinen Pfennig und Reichszölle (sehr niederen Satzes und auf wenige, nicht zu den Lebensbedürfnissen gehörige Waren), empfanden die Reichsstädte, die allerdings schon durch die Wormser Matrikel und durch die Anschläge zu den Kosten des Regiments und des Kammergerichts unverhältnismässig belastet waren, als eine ungerechte und drückende Be- lastung ihres Handels, den schon Binnenzölle hemmten. Nach Spanien geschickte Gesandte der grössten Reichsstädte erwirkten von dem des Geldes der Städte, insbesondere der Fugger und Welser, sehr bedürftigen Kaiser eine Verwerfung der Reichszölle und auch des Verbots der „Monopolien“. Auf dem (dritten) Nürnberger Reichstag, Januar bis April 1524, erzwang die Mehrzahl der Reichsstädte und Fürsten (Friedrich von Sachsen ausgenommen) von Ferdinand und dem kaiserlichen Gesandten, die jetzt die Reichsoberbehörde erhalten wollten, die Auflösung des Reichsregiments, gestanden aber zu, dass ein neues Reichsregiment in Esslingen zusammentrat. Dieses bestand (später in Speier) ziemlich wir- kungslos bis 1531. Mit der Auflösung des Nürnberger Reichs- regiments vernichteten die Reichsstände, um ja nicht in ihren Sonderinteressen beeinträchtigt zu werden, selbst, was sie seit 1495 wiederholt so energisch erstrebt hatten. Zu der von Karl und, von Canipeggi, dem Legaten des Papstes Clemens Vii.

2. Neue Zeit - S. 46

1897 - Stuttgart : Neff
— 46 — des grossen Zehntens zur Bezahlung des Pfarrers, zur Armenunterstützung und als Reserve für „Reisegelder“, Ermässigung der Gülten durch ein Schieds- gericht ehrbarer Leute; Fisch- und Jagdrecht, freie Benützung von Wald zu Brenn- und Bauholz. Dem entgegenstehende wohlerworbene Rechte sollten abgelöst werden. Diese nicht extremen Forderungen wurden durch Anführung von Bibelstellen bekräftigt und erklärt, wenn eine von ihnen als mit Gottes Wort unvereinbar sich erweise, werde man sie fallen lassen, andererseits behielt man sich vor, noch andere Forderungen auf Grund des Wortes Gottes zu stellen. Die Entscheidung über die Schriftbegründung der zwölf Artikel sollten Gottesgelehrte fällen, darunter Luther, Melanchthon, Zwingli „und seine Gesellen“. Diese zwölf Artikel waren ein rein agrarisches Programm, das in einigem, am Massstab des wirtschaftlichen Fortschritts gemessen, reaktionär war. Ein allgemeines politisches Programm nationaler Fär- bung, aber auch von beschränktem politischem Gesichtskreis zeugend, ent- hält der sog. Verfassungsentwurf des „Heilbronner Bauern- parlaments“, das aber wohl nie bestand, in Wirklichkeit ein Privatentwurf des Mainzischen Kellers Weygandt, eine abgekürzte Redaktion der 1523 er- schienenen „Reformation des Kaisers Friedrich“. Der Ertrag einer umfassenden Säkularisation sollte die Mittel insbesondere zur Entschädigung der Fürsten und des Adels für entgehende Abgaben und Leistungen (z. B. Zölle, Umgeld, ein Teil der Feudalabgaben) liefern. Die Fürsten sollten wieder dem Kaiser mehr unterthan werden, dagegen der Kaiser auch nur wenig selbständige Hoheitsrechte besitzen. Ein Netz von einander untergeordneten Gerichten sollte das ganze Reich umspannen, aber die Doktoren des geistlichen wie des welt- lichen Rechtes von jedem Gericht, wie auch von der Verwaltung ausgeschlossen sein, jedoch an jeder Universität ein Spruchkollegium von drei Doctores des kaiserlichen Rechts bestehen; endlich sollte Eine Münze, Ein Mass und Gewicht geschaffen werden. Für Kapitalbesitz wurde ein Höchstbetrag festgesetzt. Die Bauern suchte, auf die Dauer vergeblich, zu einer mässigen, ein ehrliches Mitwirken des Adels ermöglichenden Haltung, wie zu einer zweck- mässigen und planvollen Kriegführung zu bestimmen Wendel Hipler. Im allgemeinen waren die Odenwald - Neckarthaler Bauern gemässigter und ver- ständiger als die fränkischen, die nur an Einziehung allen Kirchengutes und Beseitigung des Adels als besonderen Standes dachten. Luther und die Bauern. Luther war die Begründung rein weltlicher Forderungen durch Gottes Wort nach seiner ganzen Richtung zuwider, den „Herrn Omnes“ betrachtete er immer mehr mit Misstrauen. In seinen „Er- mahnungen zum Frieden auf die zwölf Artikel der Bauernschaft in Schwaben“ hatte er noch sehr scharfe Worte für die Fürsten und deren „Schinden und Schätzen“ und ermahnte sie, es mit der Güte zu versuchen; die Bauern, seine „lieben Freunde“, warnte er vor den Schwarmgeistern und vor der immer unchristlichen Rebellion. Er schlug ein Schiedsgericht aus Grafen, Herren und Städtern vor, unternahm es aber — im Widerspruch mit seiner sonstigen Stellungnahme — die Leibeigenschaft aus der Schrift zu rechtfertigen. Als aber seine Bemühungen, im Thüringischen durch Predigten die revolutionäre Glut zu dämpfen, vergeblich waren und besonders in seiner Nähe die schwersten Gewaltthaten erfolgten, da sah er in der Empörung einen Anschlag des Sa- tanas gegen die von ihm vertretene heilige Sache und erliess im Mai (noch vor Niederwerfung des Aufstandes) seine furchtbare Kampfschrift „Wider die räuberischen und mörderischen Rotten der Bauern“ : „Solche wunderliche Zeiten sind jetzt, dass ein Fürst den Himmel mit Blutvergiessen besser verdienen kann, denn mit beten“, — „darum steche, schlage, würge, wer da kann“! Seine späteren Ausfälle gegen die fürstlichen „Bluthunde“, die „rasenden, wütenden, unsinnigen Tyrannen, die auch nach der Schlacht nicht mögen Blutes

3. Neue Zeit - S. 28

1897 - Stuttgart : Neff
28 Staupitz’s, eine Union zwischen den Konventualen und den Observanten zu erzielen, hervorgerufene) Zwist führte Luther Herbst 1511 als socius itine- rarius des Dr. Joh. v. Mecheln nach Rom. Die Eindrücke und Beobachtungen dieser Romreise wirkten aber erst später auf seine Stellung zur herrschenden Kirche ein. Wieder nach Wittenberg zurückgekehrt, wurde Luther, von Staupitz, welcher der Universität einen Ersatz für seine eigene Lehrkraft be- schaffen wollte, genötigt, Oktober 1512 Licentiat und dann Dr. theologiae. Dem Brauche zuwider las er exegetische Kollegien (Psalmen, Römer-, Galater-, Hebräer-Brief), wobei er sich aber noch überwiegend an die Vulgata hielt. 1515—18 erfüllte er die Pflichten eines Distriktsvikars für 11 Klöster in Sachsen und Thüringen mit grosser Hingebung; er wirkte als Prediger an ■der Pfarrkirche, wobei seine praktisch-volkstümliche und in die zentralen Anschauungen der christlichen Heils Wahrheit vordringende Weise bald die scholastischen Formen überwand. Wie in seinen religiösen Grundanschauungen, so wurde er auch in seiner Sprache und seiner Predigt beeinflusst, aber nicht massgebend geleitet von seinen Studien der deutschen Mystik (Taulers und eines Traktats des Xiv. Jahrhunderts, den er als „Deutsche Theologie“ 1518 vollständig herausgab). Immer mehr wandte er sich von der Scholastik ab und den Kirchenvätern und der Bibel (vor allem Augustin und Paulus) zu; den Aristoteles begann er als „heidnische Bestie“, „Feind Ghristi“, „giftigen Verwüster der reinen Lehre“ mit der ihm eigenen Leiden- schaft zu bekämpfen. Immer mehr befestigte sich in ihm die Ueberzeugung, dass der immer sündhafte Mensch von sich aus durchaus unfähig sei zur Er- langung des Heils und nur durch vertrauensvollen Glauben an Gottes frohe Verheissung und Christi Werk seines Heils gewiss werden könne („Recht- fertigung allein durch den Glauben“). Dass er damit in scharfen Gegensatz zur Lehre und Verfassung der Kirche trete, indem seine Grund- anschauung die kirchliche Heilsvermittelung ausschloss, war er sich noch nicht bewusst; dagegen bekämpfte er schon (wie damals manche andere) in Predigten und Vorlesungen das Uebermass und die Ueberschätzung von Heiligenkult, Wallfahrten, guten Bruderschaften und guten Werken. § 12. Der Ablassstreit. Luthers Bruch mit der herrschenden Kirche. Papst Leo X., ein Mann feinen Lebensgenusses, Förderer der Renaissance und ebenso erfinderischer als bedenkenfreier Finanzpolitiker, hatte dem Bruder des brandenburgischen Kur- fürsten Joachim I., Erzbischof Albrecht von Magdeburg und Mainz, Administrator von Halberstadt, gegen eine bare Summe die Verkündigung des von Julius Ii. 1500 für den Neubau der Peterskirche ausgeschriebenen Ablasses (in forma Jubilaei) in seinen Sprengeln und den kurbranden- burgischen Landen auf die Dauer von acht Jahren übertragen. Die Hälfte des Ertrags wurde dem Erzbischof bestimmt, damit er dem Bankhaus der Fugger die Schuld heimbezahlen könne, welche er für die von ihm persönlich übernommenen Mainzer Pallien- gelder aufgenommen hatte. Der Dominikaner Joh. Tetzel aus Leipzig, ein erfahrener Ablassagent, wurde 1517 von Al- brecht mit der Sache betraut. Die (keineswegs unge-

4. Neue Zeit - S. 223

1897 - Stuttgart : Neff
223 allen Unterthanen eine feste Norm sein und von allen Lehrern der Theologie unterschrieben werden. Innocenz Xi. verweigerte jedem vom König ernannten Bischof, der sie unterschreiben würde, die kanonische Einsetzung. Erst mit Innocenz Xii. (1691—1700) kam es 1693 zum Ausgleich: der König ver- zichtete auf die zwangsweise Durchführung der Deklaration, der Papst gestand die Ausdehnung des weltlichen Regalienrechtes zu. Aber 1695 sprach ein königliches Edikt der Kirche vollends jede weltliche Gerichtsbarkeit ab, während ihrer geistlichen Ge- richtsbarkeit gegenüber der staatliche Eingriff durch den appel comme d’abus gewahrt blieb. Jansenismus. Die zwei Bischöfe, die dem königlichen Re- galienedikt sich nicht fügten, waren Anhänger des Jansenismus. Die Wiederaufnahme der augustinischen Lehre von der Gnaden- wahl durch den Niederländer Cornelius Jansen (1585—1638) fand in französischen Kreisen (Familie Arnauld; Pascal s. S. 213) viel Anhang; Mittelpunkt der Jansenisten wurde Port Royal. Da die Jesuiten gegen diese Lehre auftraten und deren Ver- werfung durch die Kurie (1653 und 1656) erwirkten, so trat der „Jansenismus“ in entschiedenen Gegensatz zu dem Jesuiten- orden, war aber dem Protestantismus keineswegs freundlich. Das Verhalten der Regierung gegen den Jansenismus wechselte. Der Kampf ruhte 1669—1702. Wieder erneuert, führte er in Holland zu einem Schisma. Es besteht noch heute eine Jan- j senistische Kirche mit einem Erzbischof zu Utrecht. Unterdrückung des Protestantismus. Diehugenotten, mindestens noch ein Zwölftel der Gesamtbevölkerung, hatten sich zur Zeit der Fronde sehr loyal gehalten und Lud- wig ihnen 1652 unbeschränkten Genuss des Edikts von Nantes ui zugesagt. Aber der Klerus richtete sehr bald an den König Bitten um Einschränkung der Hugenotten zu- \ nächst durch möglichst wörtliche bezw. rabulistische Auslegung des Edikts, und der König selbst empfand es als An- massung, dass Unterthanen eine andere Religion als er hatten; von 1680 ab kam noch der Einfluss der Frau von Maintenon hinzu. Von 1661 an betrieb man den Uebertritt zum Katholicismus durch Eingriffe in die elterlichen Rechte, I durch die umfassendsten und rücksichtslosesten Bekehrungs- ' versuche und alle möglichen Gnaden für die Uebertretenden, j und erschwerte das Festhalten am reformierten Glauben durch j Ausschluss von den Aemtern, der Steuerpacht und dem Betrieb I der Handwerke. 1670 untersagte man den Protestanten die I Auswanderung, 1680 hob man die gemischten Kammern bei den j Parlamenten auf. 1681 wurde siebenjährigen Kindern protestan- I

5. Geschichte des Alterthums und des Mittelalters - S. 85

1872 - Berlin : Wohlgemuth
85 Handel, sowohl nach Asien, wie nach Europa hin geeigneter war und ein rasches Emporblhen erwarten lie, wie es ja schon frher ein angesehener Handelsort war. Auerdem lag Byzanz ziemlich in der Mitte des ganzen Reiches. Er selbst nannte diese Stadt Neu-Rom; spterhin wurde sie Coustantinopel genannt. Mit der Verlegung seiner Residenz war auch eine ganz neue Einrichtung des Staates verbunden. Er theilte nmlich das ganze Reich in 4 Prsecturen: Orient, Jllyricum, Italien und Gallien (diese wieder in 13 Dicesen und diese wieder in 116 Provinzen). Rom und Constantinopel waren dem Range nach einander gleich und standen unter einem eigenen Prsecten; auch hatten beide ihren eigenen Senat. An der Spitze der Verwaltung stand der Kaiser; jeder Prsectur stand ein praefectus praetorio vor, die ihren Sitz in Constantinopel, Sirmium, Mailand oder Rom und Trier hatten, doch war ihnen die Militrgewalt entzogen, die er einem magister equitum und ma-gister peditum bertrug. Diesen Prsecten waren in den Dicesen sogenannte vicarii oder Stellvertreter untergeordnet, und diesen wie-derum die Aufsicht der die rectores in den Provinzen bertragen. Auerdem fhrte Constantin sieben Hofmter ein: 1) den praepositus sacri cubiculi oder Oberkammerherrn. 2) den magister officiorum oder Minister des Innern. 3) den quaestor sacri pa-latii oder Hosstaatssecretr. 4) den comes sacrarum largitionum oder Finanzminister. 5) den comes rei privatae, Minister des Kronschatzes. 6) und 7) die beiden comites domesticorum, oder Befehlshaber der Haustruppen, welche an biejstelle der Prtorianer getreten waren. Diese 7 Hosbeamten bildeten mit den praefecti praetorio et urbi einen Staatsrath (consistorium principis), den er namentlich bei der Gesetzgebung zu Rathe zog. Auch wurden unter ihm die Titel nobilissimi, illustres, spectabiles, clarissimi, perfectissimi, egregii eingefhrt. Eine Folge der groen Anzahl der Beamten war aud) die Erhhung der Abgaben. Die Staatseinknfte wurden bezogen theils aus den Domainen und Hoheitsrechten, dem Ertrage der Zlle, Bergwerke, Mnzen und kaiserlichen Fabrikaten, theils aus einer Grund- und Gewerbesteuer. Was die Erhebung des Christenthums zur 'Staatsreligiou be-trifft, so geschah dieselbe mehr aus Politik, denn aus Ueberzeuguug, da er selbst erst kurz vor seinem Tode sich taufen lie. (Vielleicht mochte die groe Anzahl der Bekenner der christlichen Lehre, von denen sich mehrere in seiner nchsten Umgebung befanden, ihn dazu getrieben haben, von Mailand (313) aus sein Toleranzedikt zu et-lassen, in welchem er jedem Bekenntni Gewissensfreiheit zusicherte; so viel steht jedoch fest, da er selbst zur Annahme des Christenthums aufmunterte.) Als Beschtzer der christlichen Kirche lie er auch die erste allgemeine Kirchenversammlung (concilium oecumeni-cum) zu Nica (325) abhalten, in welcher der die Richtigkeit der

6. Geschichte des Mittelalters - S. 218

1876 - Münster : Coppenrath
218 Schrift im Munde. Im Jahre 1420 streiften wieder siebenzigtausend Mann ihrer wilden Rotten sengend und mordend, plndernd und ver-Heerend umher durch Sachsen. Niedergebrannte Burgen, Drfer und Städte bezeichneten ihren Weg. Männer, Weiber und Kinder wurden ohne Schonung niedergemacht. Als das verheerte Land der Menge nicht mehr Beute und Nahrung geben konnte, nahmen sie ihren Zug uachfrau? ken und Bayern, und verbreiteten ihre Grnel an den Ufern der Saale. Hundert Städte und Burgen, fnfzehnhundert Drfer wurden von dem grimmigen Feinde auf dieser Fahrt verheert, und viele erstanden nicht wieder aus Schutt und Asche. Auf dreitausend Wagen brachte der Sie-ger seine Beute, den ganzen Glckstand seiner Nachbaren, in die bhmi-schen Wlder. Prokopius der Groe und Prokopius.d^. Kleine waren auf diesen Verwstungszgen die Anfhrer; denn Ziska war bereits im Jahre 1424 an der Pest gestorben. Der Papst lie ge-gen sie, wie einst gegen die Trken, das Kreuz predigen; aber wie Spreu vom Winde wurden die Kreuzheere zerstreuet. Da endlich sah man ein, da mit Gewalt gegen die Husiten nichts auszurichten sei, und man suchte sich in der Gte mit ihnen zu vergleichen. Im Jahre 1431 wurde eine neue Kirchenversammlung zu Basel gehalten und friedliche Unter-, Handlungen mit den Husiten angeknpft. Wenngleich der grte Theil des bhmischen Volkes, der langen Gruelthateu mde, fr die Annahme des Vergleiches war, so wollte doch der andere in seiner Wuth von kei-nem Vergleiche hren. Hierber entspann sich ein Krieg unter den Hu-fiten selbst. Die Feinde des Friedens wurden berwunden, die beiden Prokope fielen in der Schlacht. Nun erst, im Jahre 1434, kam der Vergleich glcklich zu Stande. Der Genu des Abendmahles unter bei-den Gestalten wurde ihnen zugestanden unter der Bedingung, da die Priester die wirkliche Gegenwart Christi unter jeder Gestalt auch knf-tig lehrten. Der Kaiser Sigismund wurde jetzt auch als König von Bhmen anerkannt; aber nur ein Jahr sa er auf diesem Throne, denn schon im folgenden Jahre 1437 starb er. Whrend der ganzen Dauer seiner Regierung hatte er einen treuen Freund und Anhnger an dem biederen Burggrafen Friedrich von Nrnberg aus dem Hause Hoheuzollern gefunden. Daher ber-lie Sigismund diesem auch (1411) die erbliche Hauptmannschaft" in der Mark Brandenburg und verschrieb ihm zur Sicherung fr den Fall, da das Land zurckgefordert werde, die Summe von 100,000 Gold--

7. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 13

1875 - Münster : Coppenrath
— 13 — liche Legat Alexander auf und las die zweite zu Rom erlasiene Bannbulle vor, in welcher der Bann, welcher in der ersten nur bedingungsweise ausgesprochen war, jetzt ganz unbedingt über Luther und alle seine Schirmer und Anhänger verhängt ward. Zugleich hielt er eine feierliche Rede, in welcher er ausführlich bewies, daß Luther wirklich Sätze lehre, die von der Kirche verworfen worden seien. Dann setzte er hinzu: „es sei durchaus zwecklos, ihn nach Worms zu berufen; denn die Erfahrung habe gezeigt, daß er sich durchaus von Niemandem belehren lasse; daß er seine eigene Autorität an die Stelle der Autorität der Kirche setze und bei seinen Irrthümern hartnäckig beharre." — Allein die meisten Fürsten drangen in den Kaiser und stellten ihm vor, wie gefährlich es sei, einen Mann zu verurtheileu, der schon so zahlreiche Anhänger in Deutschland gefunden habe. Sie trugen darauf an, daß er unter sicherem Geleite nach Worms berufen und durch verständige Männer verhört mürbe; — denn aus Besorgniß hatte ihn der Kurfürst noch nicht nach dem Reichstage geschickt. Die Rede des Legaten hatte zwar einen tiefen Eindruck auf den Kaiser gemacht, ihn jedoch nicht vermocht, dem vielseitigen Verlangen der Reichsstände sich zu widersetzen. Er schickte deshalb einen Herold mit einem Geleitsbriefe nach Wittenberg, um Luther herüberzuholen. Am 4. April trat Luther in Begleitung vieler Freunde und des kaiserlichen Heroldes heiteren Muthes die Reise an. In allen Städten, in allen Orten, durch welche ihn der Weg führte, wurde sein Wagen von Menschen umringt. Alle wollten den kühnen Mönch sehen, der es gewagt hatte, dem Papste, vor welchem sich Kaiser und Könige früher gedemü-thigt hatten, öffentlich den Krieg zu erklären. Am 16. April kam er zu Worms an. Eine ungeheuere Volksmenge erwartete ihn am Thore, und nur mit Mühe konnte sein Wagen zur Herberge durchdringen. Bis tief in die Nacht war diese von neugierigen Zuschauern umringt. Gleich am folgenden Morgen holte ihn der Reichsmarschall zur Versammlung ab. Und als Luther in den Vorhof kam, wo mehre Ritter standen, soll ihm im Vorbeigehen der in den Waffen ergraute Ritter Frundsberg auf die Schulter geklopft und gesagt haben: „Mönchlein, Mönchlein, du gehst jetzt einen Gang, dergleichen ich und viele Obersten auch in unsern allergefährlichsten Schlachten nicht gemacht haben. Bist du aber auf rechter Meinung und b ein er Sache gewiß, so fahre nur in Gottes Namen, und sei getrost, Gott wird dich nicht verlassen." Jetzt rauschten die Saalthüren

8. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 15

1875 - Münster : Coppenrath
15 bestellen. Gleich darauf ritten zwei Edelleute, Vertraute des Kurfürsten, verlarvt an den Wagen heran, rissen ihn mit scheinbarer Gewalt heraus und brachten ihn, als Ritter verkleidet, aus ein einsames Bergschloß bei Eisenach, die Wartburg genannt. Der Ort seines Aufenthaltes ward vor Freunden und Feinden sorgsam verborgen. Er lebte auf demselben unter dem Namen Junker Jör g und trug ritterliche Kleidung. Seine Gegner glaubten ihn todt; er aber arbeitete fleißig, übersetzte das neue Testament, beantwortete die Vorwürfe seiner Feinde und schrieb seinen Freunden Briefe des Trostes und der Ermunterung. Noch wird auf der Wartburg die Wohnstube seines zehnmonatlichen Aufenthaltes gezeigt. usstand der Bauern. — Thomas Münzer. Karlstadt. — Luther hatte, den Katholiken gegenüber, stets die Bibel für die einzige klare Quelle des Glaubens erklärt. Auf diesen Grundsatz gestützt traten nun aber von Zeit zu Zeit, aus der Mitte der Anhänger seiner Lehre selbst, auch Andere auf, welche ihre Lehrmeinun-gen ebenfalls auf die Bibel stützten, die biblischen Stellen aber wieder ganz anders auslegten, als Luther. Der Erste, welcher diese Bahn betrat, war der früher genannte Karlstadt. Während Luther einsam auf der Wartburg saß, kam es in Wittenberg durch Karlstadt zu höchst stürmischen Auftritten. Nicht genug, daß er die ganze Gestalt des öffentlichen Gottesdienstes umänderte, das Abendmahl Jedem, der es wollte, ohne vorgängige Beichte, unter beiden Gestalten ertheilte; er rannte an der Spitze eines rohen Haufens gleichgesinnter Mönche, Studenten und Bauern durch die Kirchen, zerschlug Altäre und geweihte Gefäße, warf Bilder und Beichtstühle hinaus und verübte rohe Gewalt gegen die, welche sich seinen Rasereien widersetzten. Oft auch lief er in die Werkstatt der Gerber und Schuhmacher, um sich von diesen Leuten die heil. Schrift auslegen zu lassen. Wenn sie sich mit ihrer Unwissenheit entschuldigten, so berief er sich auf den biblischen Spruch: „daß Gott den Einfältigen geoffenbart habe, was den Weisen und Verständigen verborgen geblieben wäre." Sobald Luther von diesen und ähnlichen Gräuelauftritten hörte, verließ er sogleich, selbst gegen den Willen des Kurfürsten, die Wartburg und eilte nach Wittenberg. Acht Tage hinter einander predigte er mit eindringlicher Beredsamkeit gegen die wilde Meuterei und Bilderstür- 5. Die ersten Religionsrmruhen.

9. Das Mittelalter - S. 61

1881 - Paderborn : Schöningh
- 61 — zum Opfer forderte, gaben dieser Unzufriedenheit so weit Nahrung, dass sie endlich in einer Verschwörung Ausdruck fand. Auch der treue Belisar, den der Kaiser wegen seines Kriegsruhms und Reichtums immer mit argwöhnischen Augen betrachtete, wurde der Teilnahme an der Verschwörung bezichtigt, und da er es unter seiner Würde hielt, sich zu verteidigen, gefänglich eingezogen, aber nach einer halbjährigen Haft wieder frei gelassen. Die spätere Sage lässt ihn sogar mit ausgestochenen Augen sein Brot an den Thüren erbetteln, doch soweit verging sich nicht der Undank des Kaisers gegen seinen tüchtigsten Feldherrn. Justinians Nachfolger wussten den Verfall des Reiches nicht aufzuhalten. Der Kaiser Heraclius (610—641) erwehrte sich zwar der Perser, welche schon bis vor Constantinopel gerückt waren, aber Syrien, Phönicien und Ägypten gingen bald darauf an die Araber verloren. Oberitalien konnte den Longobarden nicht wieder entrissen werden, und die Bulgaren machten ungestört Streifzüge in die nördlichen Teile des Reiches. Die Hauptursache dieser Schwäche des Reiches waren: die beständigen Einfälle der Araber und Bulgaren, häufige Thronstreitigkeiten und Zwistigkeiten in der kaiserlichen Familie und besonders die Einmischung der Kaiser in die religiösen Streitigkeiten der Monophysiten, Monotheleten und Bilderstürmer. Als der zwar tapfere und durch die Verteidigung Constantinopels gegen die Araber berühmte, aber rohe und ungebildete Leo Iii. der Isaurier (717—741) sogar selbst die Bilderverehrung verbot, und in Folge dessen bald ein greulicher Bildersturm ausbrach (728), ging das Ansehen, welches die Kaiser bisher unter den christlichen Herrschern genossen hatten, vollends verloren. Die Araber. Mohammed und seine Religion.x) § 32. Die Halbinsel Arabien, von dem Stamme des asiatischen Festlands durch die syrisch-arabische Wüste getrennt, war seit jeher der Wohnsitz nomadischer Beduinenstämme, welche durch iqqq ^ Muhammeds Religion nach ihrer inneren Entwicklung. r.™®*1» Mohammed der Prophet, sein Leben und seine Lehre aus handschriftlichen Quellen und dem Koran dargestellt. 1843. — Sprenger das Leben und die Lehre des Mohammed. 3 Bde. 1860 ff. — Nöldeke’ die Lehre Mohammeds 1863. - Weil, das Leben Mohammeds aus dem t Aüfl ?877 S 316 ff 1864' Vgl- auch p«»chel, Völkerkunde.

10. Vaterländische Geschichte für den Schul- und Selbstunterricht - S. 32

1895 - Neu-Ruppin : Petrenz
- 32 — nehmen würden, volle Vergebung ihrer Sünden. Die Kirche lehrte nämlich, Jesus, seine Apostel und alle Heiligen hätten viel mehr gute Werke gethan, als sie zur Erwerbung der Seligkeit für ihre Person nötig gehabt hätten. Dadurch sei ein Schatz von überflüssigen guten Werken entstanden, den Gott seinem Stellvertreter auf Erden, "dem Papste, zur Verwaltung und Verwendung anvertraut habe. Es könne also der Papst nach feinern Ermessen einem Gläubigen, der sich einer Übertretung schuldig gemacht habe und seine Sünde aufrichtig bereue, gegen Zahlung einer bestimmten Summe Geldes einen Teil dieser guten Werke zuweisen und so die Sünden vergeben. Im Laufe der Zeit aber wurde durch gewissenlose Mönche unter dem Volke die irrige Meinung verbreitet, schon die Zahlung einer bestimmten Geldsumme — von aufrichtiger Reue über das begangene Unrecht war keine Rede mehr — sei hinreichend, um Vergebung der Sünden zu erlangen; es wurde ein förmlicher Ablaßhandel getrieben, und, was das Traurigste war, die Kirche war mit diesem schändlichen Handel einverstanden, wenigstens that sie nichts, um bei dem unwissenden Volke einer besseren Ansicht Eingang zu verschaffen. So war es auch zur Zeit des Papstes Leo X., der die Absicht hatte, den von seinem Vorgänger Julius Ii. begonnenen Ban der Peterskirche, welche die größte und schönste Kirche der Welt werden sollte, zu vollenden. Er verkündete daher allen, die zu diesem Zwecke einen Beitrag leisten würden, einen vollkommenen Ablaß. Mit der Ausführung dieser Verkündigung wurde der Erzbischof Albrecht von Mainz, Bruder des Kurfürsten Joachim I. von Brandenburg, der zugleich Erzbischof von Magdeburg war, beauftragt, welcher das Geschäft dem Dominikanerorden Übertrug. Dieser entsandte den Dominikanermönch Johann Tetzel ans Leipzig, der mit seinen Genossen namentlich Brandenburg und Sachsen durchzog, dem unwissenden Volke für Geld sofortige Vergebung der Sünden, Erlösung von den Qualen des Fegefeuers versprach und ihm als Quittung gedruckte Ablaßzettel aushändigte. War er vor einer Stadt angelangt, so zogen ihm die Behörden, Geistlichen, Lehrer und Schulkinder mit Fahnen und brennenden Wachskerzen entgegen, und unter dem Geläute der Glocken bewegte sich der feierliche Zug, dem auf einem Samtkissen die päpstliche Bulle, worin der Ablaß verkündigt war, vorangetragen wurde, zur Kirche, wo der Handel begann. Nicht nur von der Kanzel herab verkündigte man den Ablaß, sondern die Ablaßbriefe wurden wie eine gemeine Ware auf den Straßen und in den Wirtshäusern förmlich ausgeboten. Tetzels Wahlspruch: „Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt", lockte Tausende herbei, um ihrer Sünden durch Darbringen von Geld ledig zu werden.
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TM Hauptwörter (200)200

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