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1. Lese-, Lehr- und Hilfsbuch für Gewerbeschulen - S. 13

1905 - Schwerin i. M. : Bärensprung
Auch ein Denkmal. 13 „Schon gut," unterbrach der Meister den stotternden Jungen. „Was hast du denn vorhin mit dem Fritz gehabt?" „Ich ... er schimpft immer über uns Schlosser, der Fritz, und da. . ." „Und da hast du ihn durchgeprügelt?" Karl nickte mit dem Kopfe. „Richtig," fuhr der Meister fort, „denn die Schlosser sind brave, rechtschaffene Leute, die darf man nicht beschimpfen lassen, und die Schlosser sind ehrliche Leute. Du aber," rief der Meister mit er- hobener Stimme und stand aus, „du aber bist kein ehrlicher Mensch, denn du hast deinen Meister bestohlen. Haben dir die Äpfel ge- schmeckt? Ein ehrliches Auge hat auf deiner unehrlichen Hand geruht. Du bist ein Dieb! Pfui! Mich dauert nur deine arme Mutter! Marsch in die Werkstätte! Dort sollst du deine Prügel haben, und morgen früh packst du dein Bündel und dich selber!" Karl stand totenbleich vor seinem Meister. Er sagte nichts als: „Meine arme Mutter!" und zwei schwere Tränen bahnten sich jede einen hellen Kanal über das rußige Gesicht. Dann schlich er still hinaus in die Werkftätte. Zehn Minuten später folgte ihm der Meister in Begleitung eines sehr bedenklich aussehenden Haselstockes. Mitten in der Werkstütte stand Karl mit einem schmerzverzogenen Gesicht, und seine rechte Hand war mit einem schmutzigen Tuche umwickelt. „Was soll das wieder?" rief der Meister mit ausbrechendem Zorn und machte eine verdächtige Bewegung mit dem Haselstocke. „Was treibt der Bube für Possen?" Der Junge sah den Meister mit überströmenden Augen an und deutete stumm auf seine umwickelte Hand. „Heinrich, sprich du!" wandte sich der Meister an den Gesellen, „was hat der Schlingel wieder getrieben?" „Ja, Meister," erwiderte der Geselle, „das ist eine sonderbare Geschichte. Vorhin kam Karl herein, ging langsam an die Feueresse, zog ein glühendes Eisen aus dem Feuer und brannte sich ein Loch in die Hand. Eine schreckliche Brandwunde! Es riecht in der ganzen Werk- stätte wie verbranntes Fleisch!" „Was?" rief Herr Martin erstaunt, „eine Brandwunde? Heraus mit der Sprache! Karl, Bursche, was ist's mit deiner Hand?" Der Junge schluchzte, daß es ihm Herzstöße gab: „Ein ... ein Denkmal, Meister! Ich ... ich hab' mir's hineinge... gebrannt, daß ich mein Lebtag dran denke. O, nur ... nur meiner Mutter nichts sagen! Ich werd's gewiß nimmer tun!" Und der arme Junge hob wie beschwörend die verwundete Hand in die Höhe. Der Meister hatte erstaunt zugehört, und der Haselstock ver- schwand langsam hinter seinem Rücken und fiel zu Boden. In dem Gesichte des Meisters aber zuckte es wie Rührung, er legte wohl- wollend die Hand auf das Haupt des weinenden Jungen und sagte: „Karl, du brauchst dein Bündel nicht zu schnüren, ich werd's auch deiner Mutter nicht sagen; denn jetzt weiß ich, du wirst es nie mehr tun. Geh zur Meisterin und laß dich verbinden!" .

2. Lese-, Lehr- und Hilfsbuch für Gewerbeschulen - S. 115

1905 - Schwerin i. M. : Bärensprung
Wie Meister Horn zu seinem Gelde kam. 115 zuständig ist, und bat aus Grund der beigelegten Rechnung um Erlaß eines Zahlungsbefehls gegen den Schuldner. Eine Abschrift dieses Befehls sowie die Urkunde über die ordnungsmäßige Zustellung des- selben wurde mir überwiesen. Ich wartete 14 Tage auf den aus- stehenden Betrag . . ." „Und dann erhieltest du dein Geld," vollendete Horn. „Noch nicht," versetzte Schulz, „aber als nach Ablauf jener Frist weder Zahlung noch Widerspruch erfolgt war, schickte ich die mir zugestellten Papiere an das Amtsgericht mit der Bitte zurück, den Zahlungsbefehl nun für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Das ge- schah. Den Bvllstreckungsbefehl übergab ich einem Gerichtsvollzieher mit dem Ersuchen, die Zwangsvollstreckung an dem Mobiliarvermögen des Schuldners so weit vorzunehmen, daß ich für meine Forderung gedeckt sei. Der Gegner aber zog es vor, lieber seine Schulden zu be- zahlen, und so unterblieb die Pfändung." „Da warst du freilich fein heraus," meinte Horn trocken, „aber wein Fall liegt nicht so günstig," fügte er besorgt hinzu, „der Gegner ist als unverträglich bekannt; er wird wahrscheinlich Widerspruch er- heben und den Ausgang dadurch unsicher gestalten." „Je nachdem," versetzte Schulz, „unter solchen Umständen aber mußt du statt des Mahnverfahrens das Klageverfahren einleiten." „Ach, das sind gewiß alles nur juristische Feinheiten, mit denen wir armen Laien uns doch nicht zurecht finden können!" seufzte Horn. „Im Gegenteil," rief Schulz, „die Sache ist durchaus nicht so schwierig, wie du denkst. Für das Mahnverfahren ist nur das Amts- gericht zuständig, und du darfst dort deine Sache selbst führen. Wider- spruch und mündliche Verhandlung haben nicht statt. Sobald aber, wie in deinem Falle, von vornherein Einwendungen zu erwarten sind, oder wenigstens noch rechtzeitig gegen einen schon erlassenen Zahlungsbefehl erfolgen, so tritt eben das Klazeverfahren ein, wobei der Kläger feinen Gegner durch das Gericht zur mündlichen Verhandlung laden läßt. Einen dahingehenden Antrag hast du stets in drei Exemplaren einzu- reichen, während zur Einleitung des Mahnverfahrens ein Exemplar genügt. Bei dem Klageverfahren liegt freilich die Entscheidung nur so lange bei dem Amtsgerichte, als es sich um einen Anspruch bis zu 300 Mark handelt; Sachen von größerem Werte dagegen unterstehen dem Urteil des Landgerichts. Die Verhandlung ist auch hier mündlich, aber die Vertretung durch einen Rechtsanwalt notwendig." Horn samt einen Augenblick nach. „Ich sehe ein," sprach er und gab sich für überwunden, „daß ich um das Gericht doch nicht hinweg- komine, und da meine Forderung weniger als 300 Mark beträgt, will ich nur lieber gleich die Klage bei dem Amtsgericht anhängig machen und meinen Schuldner zur mündlichen Verhandlung laden lassen. Da- bei ist nichts verloren; im Gegenteil, ich gewinne Zeit und spare Mühe." „Einen besseren Rat kann ich dir nicht geben," ermunterte noch- mals Schulz, brach mit freundlichem Kopfnicken das Gespräch ab und wandte sich einer andern Gruppe zu. Tags darauf sandte Horn folgende Klageschrift an das Amtsgericht: „Der Kaufmann Neumeier, Roonstraße 24 hierselbst, schuldet mir laut anliegender Rechnang vom 1. Oktober 1901 die Stimme von 225 Mark nebst 15 Mark Zinsen bei 4 Oj'o seit dem 1. Januar 1902.
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