Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Gewerbeschule
Inhalt Raum/Thema: Berufsbildung
Auch ein Denkmal.
13
„Schon gut," unterbrach der Meister den stotternden Jungen.
„Was hast du denn vorhin mit dem Fritz gehabt?"
„Ich ... er schimpft immer über uns Schlosser, der Fritz,
und da. . ."
„Und da hast du ihn durchgeprügelt?"
Karl nickte mit dem Kopfe.
„Richtig," fuhr der Meister fort, „denn die Schlosser sind brave,
rechtschaffene Leute, die darf man nicht beschimpfen lassen, und die
Schlosser sind ehrliche Leute. Du aber," rief der Meister mit er-
hobener Stimme und stand aus, „du aber bist kein ehrlicher Mensch,
denn du hast deinen Meister bestohlen. Haben dir die Äpfel ge-
schmeckt? Ein ehrliches Auge hat auf deiner unehrlichen Hand geruht.
Du bist ein Dieb! Pfui! Mich dauert nur deine arme Mutter! Marsch
in die Werkstätte! Dort sollst du deine Prügel haben, und morgen früh
packst du dein Bündel und dich selber!"
Karl stand totenbleich vor seinem Meister. Er sagte nichts als:
„Meine arme Mutter!" und zwei schwere Tränen bahnten sich jede
einen hellen Kanal über das rußige Gesicht. Dann schlich er still
hinaus in die Werkftätte.
Zehn Minuten später folgte ihm der Meister in Begleitung eines
sehr bedenklich aussehenden Haselstockes. Mitten in der Werkstütte stand
Karl mit einem schmerzverzogenen Gesicht, und seine rechte Hand war
mit einem schmutzigen Tuche umwickelt.
„Was soll das wieder?" rief der Meister mit ausbrechendem Zorn
und machte eine verdächtige Bewegung mit dem Haselstocke. „Was
treibt der Bube für Possen?"
Der Junge sah den Meister mit überströmenden Augen an und
deutete stumm auf seine umwickelte Hand.
„Heinrich, sprich du!" wandte sich der Meister an den Gesellen,
„was hat der Schlingel wieder getrieben?"
„Ja, Meister," erwiderte der Geselle, „das ist eine sonderbare
Geschichte. Vorhin kam Karl herein, ging langsam an die Feueresse, zog
ein glühendes Eisen aus dem Feuer und brannte sich ein Loch in die
Hand. Eine schreckliche Brandwunde! Es riecht in der ganzen Werk-
stätte wie verbranntes Fleisch!"
„Was?" rief Herr Martin erstaunt, „eine Brandwunde? Heraus
mit der Sprache! Karl, Bursche, was ist's mit deiner Hand?"
Der Junge schluchzte, daß es ihm Herzstöße gab: „Ein ... ein
Denkmal, Meister! Ich ... ich hab' mir's hineinge... gebrannt, daß
ich mein Lebtag dran denke. O, nur ... nur meiner Mutter nichts
sagen! Ich werd's gewiß nimmer tun!" Und der arme Junge hob
wie beschwörend die verwundete Hand in die Höhe.
Der Meister hatte erstaunt zugehört, und der Haselstock ver-
schwand langsam hinter seinem Rücken und fiel zu Boden. In dem
Gesichte des Meisters aber zuckte es wie Rührung, er legte wohl-
wollend die Hand auf das Haupt des weinenden Jungen und sagte:
„Karl, du brauchst dein Bündel nicht zu schnüren, ich werd's auch
deiner Mutter nicht sagen; denn jetzt weiß ich, du wirst es nie mehr
tun. Geh zur Meisterin und laß dich verbinden!" .
TM Hauptwörter (50): [T5: [Haus Tag Kind Hand Herr Tisch Mann Fenster Wagen Pferd], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand]]
TM Hauptwörter (100): [T94: [Herr Tag Haus Kind Brot Geld Leute Mensch Hund Mann], T77: [Baum Nacht Himmel Wald Tag Gott Kind Vogel Sonne Blume], T1: [König Held Herz Mann Volk Siegfried Land Lied Hand Tod]]
TM Hauptwörter (200): [T154: [Meister Handwerker Geselle Arbeit Lehrling Handwerk Arbeiter Jahr Kaufleute Stadt], T50: [Haus Pferd Bauer Herr Wagen Mann Tag Kind Weg Leute], T12: [Wagen Wasser Stein Rad Fuß Maschine Pferd Bewegung Hand Schiff], T51: [Kind Himmel Nacht Sonne Tag Gott Wald Baum Blume Feld], T152: [Auge Haar Gesicht Nase Krankheit Körper Mensch Mund Ohr Kopf]]
Extrahierte Personennamen: Schlosser Fritz Karl Karl Karl Karl Karl Karl Karl Karl Martin Karl
Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Gewerbeschule
Inhalt Raum/Thema: Berufsbildung
Wie Meister Horn zu seinem Gelde kam.
115
zuständig ist, und bat aus Grund der beigelegten Rechnung um Erlaß
eines Zahlungsbefehls gegen den Schuldner. Eine Abschrift dieses
Befehls sowie die Urkunde über die ordnungsmäßige Zustellung des-
selben wurde mir überwiesen. Ich wartete 14 Tage auf den aus-
stehenden Betrag . . ." „Und dann erhieltest du dein Geld," vollendete
Horn. „Noch nicht," versetzte Schulz, „aber als nach Ablauf jener
Frist weder Zahlung noch Widerspruch erfolgt war, schickte ich die mir
zugestellten Papiere an das Amtsgericht mit der Bitte zurück, den
Zahlungsbefehl nun für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Das ge-
schah. Den Bvllstreckungsbefehl übergab ich einem Gerichtsvollzieher
mit dem Ersuchen, die Zwangsvollstreckung an dem Mobiliarvermögen
des Schuldners so weit vorzunehmen, daß ich für meine Forderung
gedeckt sei. Der Gegner aber zog es vor, lieber seine Schulden zu be-
zahlen, und so unterblieb die Pfändung."
„Da warst du freilich fein heraus," meinte Horn trocken, „aber
wein Fall liegt nicht so günstig," fügte er besorgt hinzu, „der Gegner
ist als unverträglich bekannt; er wird wahrscheinlich Widerspruch er-
heben und den Ausgang dadurch unsicher gestalten."
„Je nachdem," versetzte Schulz, „unter solchen Umständen aber mußt
du statt des Mahnverfahrens das Klageverfahren einleiten."
„Ach, das sind gewiß alles nur juristische Feinheiten, mit denen
wir armen Laien uns doch nicht zurecht finden können!" seufzte Horn.
„Im Gegenteil," rief Schulz, „die Sache ist durchaus nicht so
schwierig, wie du denkst. Für das Mahnverfahren ist nur das Amts-
gericht zuständig, und du darfst dort deine Sache selbst führen. Wider-
spruch und mündliche Verhandlung haben nicht statt. Sobald aber, wie
in deinem Falle, von vornherein Einwendungen zu erwarten sind, oder
wenigstens noch rechtzeitig gegen einen schon erlassenen Zahlungsbefehl
erfolgen, so tritt eben das Klazeverfahren ein, wobei der Kläger feinen
Gegner durch das Gericht zur mündlichen Verhandlung laden läßt.
Einen dahingehenden Antrag hast du stets in drei Exemplaren einzu-
reichen, während zur Einleitung des Mahnverfahrens ein Exemplar
genügt. Bei dem Klageverfahren liegt freilich die Entscheidung nur so
lange bei dem Amtsgerichte, als es sich um einen Anspruch bis zu
300 Mark handelt; Sachen von größerem Werte dagegen unterstehen
dem Urteil des Landgerichts. Die Verhandlung ist auch hier mündlich,
aber die Vertretung durch einen Rechtsanwalt notwendig."
Horn samt einen Augenblick nach. „Ich sehe ein," sprach er und
gab sich für überwunden, „daß ich um das Gericht doch nicht hinweg-
komine, und da meine Forderung weniger als 300 Mark beträgt, will
ich nur lieber gleich die Klage bei dem Amtsgericht anhängig machen
und meinen Schuldner zur mündlichen Verhandlung laden lassen. Da-
bei ist nichts verloren; im Gegenteil, ich gewinne Zeit und spare Mühe."
„Einen besseren Rat kann ich dir nicht geben," ermunterte noch-
mals Schulz, brach mit freundlichem Kopfnicken das Gespräch ab und
wandte sich einer andern Gruppe zu.
Tags darauf sandte Horn folgende Klageschrift an das Amtsgericht:
„Der Kaufmann Neumeier, Roonstraße 24 hierselbst, schuldet mir
laut anliegender Rechnang vom 1. Oktober 1901 die Stimme von 225
Mark nebst 15 Mark Zinsen bei 4 Oj'o seit dem 1. Januar 1902.
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund], T45: [Kind Lehrer Wort Schüler Buch Unterricht Schule Frage Buchstabe Zeit], T1: [König Held Herz Mann Volk Siegfried Land Lied Hand Tod]]
TM Hauptwörter (200): [T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T102: [Glocke Stimme Wort Hand Auge Ohr Kirche Ton Fenster Herr], T173: [Sprache Wort Name Schrift Zeit Buch Form Kunst Art Werk], T51: [Kind Himmel Nacht Sonne Tag Gott Wald Baum Blume Feld]]