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soweit kennen gelernt, daß sie die Unmöglichkeit ihrer Unterwerfung einsahen. Zu ihrer eigenen Sicherheit befestigten sie ihre Besitzungen am Rheine und an der Donau; zwischen beiden Flüssen errichteten sie einen mit Türmen und Gräben versehenen Grenzwall. — Hermann hörte nicht auf, an der Befestigung der Macht und Einigkeit der germanischen Stämme zu arbeiten, wurde aber früh von widerstrebenden Häuptlingen aus Eifersucht ermordet. So fand der Befreier Deutschlands, dessen Namen alle Vaterlandsfreunde stets feiern werden, ein schmachvolles Ende.
Iii. Germanen auf der Wanderung.
1. Kriedtiche Einwirkungen Woms. Innerhalb der erwähnten Befestigungslinie entstand eine Reihe blühender Städte. In ihnen fand römische Bildung allgemein Eingang. Die Ufer des Rheins wurden mit Reben bepflanzt, edle Obstarten und bisher unbekannte Gartenfrüchte angebaut. Handelsstraßen durchschnitten das Land. Durch ihre Handelsbeziehungen blieben auch die Deutschen jenseits des Grenzwalles mit den Römern unausgesetzt in Berührung. Vor allem aber trug der andauernde Söldnerdienst dazu bei, römische Art und römische Kriegskunst zu verbreiten, aber auch die Begehrlichkeit nach den Schätzen Italiens wachzuhalten.
2. Wökkeröündnisse. Die Überzeugung, daß nur Einigkeit stark
rnacht, brach sich mehr und mehr Bahn. Schon nach zwei Jahrhunderten sind die zahlreichen Gaugenofsenschaften zu großen Völkerschaften verschmolzen. Von Wanderlust getrieben, verlassen einzelne ihre Wohnsitze, um sich neue zu erkämpfen. In die von den Germanen verlassenen Gebiete rücken die Slaven nach und dringen allmählich bis zur Elbe vor. Gegen Ende des dritten Jahrhunderts war Südwestdeutschland von den Alemannen, Mitteldeutschland (das Land an der Weser und Elbe) von den Sachsen und Thüringern, die Gegend am Niederrhein von den Franken, das Land zwischen der Weichsel und dem schwarzen Meere von den West-und Ostgoten bewohnt.
3. J)ie Kunnen. Im Jahre 375 drangen die Hunnen, ein
wildes Nomadenvolk, von Asien her in Europa ein. Es war ein
häßlicher Menschenschlag. Alle waren von kleinem, gedrungenem Körperbau, hatten eine braungelbe Gesichtsfarbe, schwarzes, struppiges Haar und kleine, stechende Augen. Durch Narben, die man den Kindern beibrachte, wurde der Bartwuchs verhindert. Von ihren
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Extrahierte Personennamen: Hermann Kriedtiche
Extrahierte Ortsnamen: Rheine Donau Deutschlands Rheins Italiens Mitteldeutschland Sachsen Asien Europa
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3. Ghkodwig und das Arankenreich. Unter den germanischen Volksstämmen würde Bald der fränkische, der ans seinen Wohnsitzen er ob ent b in Gallien etngebrungen war, am mächtigsten. Das verbankte er in erster Linie seinem ehrgeizigen, länbergierigen Fürsten Chlobwig, einem Enkel des Königs Merwig. Durch List und Gewalt vereinigte er alle Stämme der Franken zu einem Reiche uitb unterwarf auch alle in Gallien wohnen beit Völkerschaften — die Alemannen, Burgunber, Westgoten, sowie bett römischen Teil Galliens — seiner Herrschaft. Dem Rate seiner Gemahlin, einer burgunbischen Königstochter, folgenb, nahm er mit seinem Volke das Christentum an, blieb jeboch roh und gewaltthätig.
Seine Söhne regierten gemeinschaftlich und behüten das Reich auch jenseits des Rheines aus. Ihre Nachfolger (die Merowinger) kümmerten sich aber balb nicht mehr um die Regierung, sonbern überließen die Verwaltung des ausgebauten Reiches gänzlich ihren ersten Dienern, den Hausmeiern. Durch treue Amtsführung wußten sie die Volksgunst so sehr zu gewinnen, daß sie schließlich die Schattenkönige beseitigen sonnten.
4. Wandlungen. Von beit germanischen Stämmen hatten die Sachsen, die Friesen, die Hessen und die Thüringer ihre Wohnsitze nicht veränbert. Die ansgewanberten Völkerschaften trafen in den neuen Wohnsitzen Einwohner ctnberen Stammes, mit anbereit Sprachen, aitberen Sitten und Gesetzen. Neben bieseit roincinifierten Völkern wohnten die Germanen, zwar als der herrschend Theil der Bevölkerung, aber boch unter der Einwirkung des Gesetzes: Wenn eine niebere Kultur mit einer höheren in Berührung kommt, so wirb die erstere von der letzteren beeinflußt. Bald trat zwischen den ausgemalt berten und den in ihrem Vaterlanbe gebliebenen Germanen ein merklicher Unterschieb hervor. Die Veränberuug betraf zunächst die Sprache. Die itebeiteinaitber wohnenben Völkerschaften mußten sich zu verstänbigen suchen imhanbd und Verkehr; die zugewanberten Germanen nahmen die jüngst entstanbenen romanischen Sprachen an.
Aber auch innerlich veränberten sich die Ansgewanberten. Durch die warme Luft, die leichtere Lebensweise und die üppigen Erzeugnisse der südlichen Sauber würden sie geschwächt und entnervt. Daher unterlagen sie oft schon nach wenigen Jahrzehnten Feiitben, die vorher kaum ihren Anblick zu ertragen vermochten. — Vorteilhaft wirkte die frühe Bekanntschaft mit bett Lehren des Christentums auf die Ansgewanberten ein.
An beit zurückgebliebenen Stämmen gingen zwar auch Ver-
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entsetzlichsten Martern ausgeführt. Nicht ungewöhnlich war das Rädern, Einmauern oder Lebendigbegraben, Verbrennen, Ertränken. Als entehrende Strafen waren beliebt das Wippen (Untertauchen und Emporziehen), das Stellen an den Pranger oder Schandpfahl, das Aufbinden einer Rute auf den Rücken u. a.
4. Die Femgerichte. Die Feme führt ihre Entstehung auf Karl den Großen zurück. Das Recht über Leben und Tod, den Blut-bann, konnte nach altem deutschen Rechte allein der Kaiser verleihen, And er übertrug es den Gau- und Sendgrafen. In den meisten deutschen Landesteilen ging dieses Recht später auf die Landesherren über. In Westfalen, wo sich die Landeshoheit langsamer entwickelte, erhielten sich die alten Rechtsansichten länger; der Blutbann blieb an dielandschast,an die „roteerde", gebunden. Ein Richterspruch der Feme konnte nur in Westfalen gefällt, aber in ganz Deutschland vollstreckt werden. Das Verfahren stützte sich auf die allgemeinen germanischen Gewohnheiten, wie sie besonders der Sachsenspiegel enthielt. — Die rechtlosen Zustände, die während des Faustrechts herrschten, bewirkten, daß sich die Macht der Femgerichte fast über gauz Deutschland erstreckte. „Freischöffe zu sein, schützte mehr als kaiserliche Schutzbriefe." Viele Mitglieder des Rats in freien Städten waren wissend, viele Räte der Fürsten, ja diese selbst, waren Freischöffen. In dieser Eigentümlichkeit lag die Macht der Femgerichte begründet. Die Ausnahme unter die Wissenden erfolgte vor einem Freistuhl auf roter Erde; jeder Einzelne mußte sich zum Schweigen, sowie zur Anzeige von todeswürdigen Verbrechen verpflichten. Denn nur auf eine Anklage hin konnte verfahren werden, und Ankläger konnte allein ein Freischöffe sein.
Der Vorsitzende des Gerichts, der Freigraf, wurde aus der Mitte der Freischöffen auf Lebenszeit gewählt. Die Verhandlungen fanden meist am Tage und an der gewöhnlichen Gerichts- oder Mahlstätte
— auf einem Hügel, unter einer Eiche oder Linde — statt. Da die Gerichte indes unfähig waren, durch offenes Einschreiten dem Unwesen zu steuern, so mußte es in vielen Fällen heimlich geschehen; alsdann verwandelten sich die sonst offenen Gerichte bei den Freistühlen in heimliche, von denen Nichtwissende ausgeschlossen waren.
— Die mit sieben Siegeln versehene Vorladung wurde vou einem Freischöffen bestellt. Der Ladebrief wurde dem Betroffenen entweder persönlich eingehändigt, oder an seiner Behausung bezw. in deren Nähe angeheftet (daher noch heute „Steckbrief"). Als Wahrzeichen der Feme galten drei ausgehauene Späne. Erschien der Angeklagte,
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Extrahierte Ortsnamen: Westfalen Westfalen Deutschland Deutschland
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versammelten sich alle Beamten und angesehenen Männer des Gaues an geweihter Gerichtsstätte unter den Zweigen einer mächtigen Eiche. In glänzenden Gewändern sind die Sendboten erschienen. Unter lautloser Stille wird das Schreiben über ihre Ernennung verlesen. In neugewonnenen Bezirken geht die Eidesleistung allen übrigen Verhandlungen voran, des weiteren werden die Gesetze verlesen und die Bestimmungen über den Heeresdienst eingeschärft. — Beim Sitze des Richters ist an der alten Gerichtseiche der Schild befestigt. Die Menge, die in gebührende Entfernung zurücktritt, bildet den Umstand. Der als Richter waltende Königsbote sitzt nach altem Rechtsbrauche auf dem Richterstuhl und schlägt nach Vorschrift das rechte Bein über das linke. Mit seinem weißen Stabe gebietet er Stille und stellt die üblichen Fragen nach der Tageszeit und der Besetzung des Gerichts, um das Herkommen zu wahren. Sieben angesehene Männer des Gaues sind als Schöffen im Gericht anwesend. Wenn es sich um ein Verbrechen gegen die Gemeinschaft oder gegen die öffentliche Ordnung handelt, so vertritt kraft seines Amtes der Gaugraf die Anklage. Vom Richter aufgefordert, berichtet alsdann der Angeklagte. Durch den Reinigungseid kann er die Wahrheit seiner Aussagen bekräftigen. Die sechs Eideshelfer drücken ihre Überzeugung aus, daß der Schwörende eines falschen Eides unfähig sei. Von den Schöffen wird nach Anhörung beider Teile das Urteil gefunden. Jeder wird einzeln gefragt; die Stimmenmehrheit entscheidet. — Wenn sich die Sonne ihrem Untergange zuneigt, ist die Versammlung aufzuheben; ebenso darf kein Gericht vor Sonnenaufgang eröffnet werden (Gerichtstag).
4. Reichsversammlung. — Heerbann. Zur Erleichterung der inneren Verwaltung bezw. zum Schutze nach außen dienten die Reichsversammlungen und der Heerbann. In jedem Frühjahr kamen auf den Ruf des Königs alle Großen des Reiches zusammen. Auf den „Maifeldern" wurden nicht nur Gesetze beraten, sondern es wurde auch Gericht gehalten und das Heer gemustert. — Zum Heerbann, der in Kriegszeiten aufgeboten wurde, gehörten alle Lehnsleute des Königs (Grafen, Bischöfe:c.), sowie alle freien Männer, die wenigstens vier Hufen Laud als Eigengut besaßen. Weniger Bemittelte rüsteten mit anderen vereint einen Kriegsmann ans; auch für den Lebensunterhalt war drei Monate lang aufzukommen. Wenn der König rief, so mußten alle mit ihrem Gefolge erscheinen.
t 5. Sorge für das Volkswohl. In seiner Fürsorge für das Wohl seines Volkes wurde Karl das Vorbild aller guten Herrscher. Alle Zweige des öffentlichen Lebens wurden unter seiner Regierung gleich-
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werfen; daher erfolgte 1054 Me Trennung der Kirche in die römisch-und griechisch-katholische. Durch die willensfesten Päpste des Mittelalters und ihren erfolgreichen Kampf gegen das Königtum, sowie durch die Kreuzzüge stieg die Macht des Papsttums auf den höchsten Gipfel. Der Inhaber des päpstlichen Stuhls wurde allgemein als Stellvertreter Christi und als Statthalter Gottes auf Erden angesehen. Bann und „Interdikt", d. i. der Ausschluß einer Stadt oder eines ganzen Landes aus der Kirchengemeinschaft, trugen auch in der Folgezeit dazu bei, die kirchliche Macht aufrechtzuhalteu und zu befestigen. — Abweichungen von der Lehre der Kirche, sogenannte Ketzereien, wurden streng verfolgt; seit dem 13. Jahrhundert bestand zu diesem Zwecke eine besondere Behörde, die Inquisition. Ihr verfielen auch die Personen, die angeklagt wurden, ein Bündnis mit dem Teufel eingegangen zu sein, um in den Besitz übernatürlicher Kräfte zu gelangen. Eine Unzahl Unschuldiger wurde als Zauberer oder als Hexen mit den ungerechtesten Strafen belegt. Durch Erregung körperlicher Schmerzen mittelst der Folter oder Tortur suchte man von den Angeschuldigten Geständnisse zu erpressen. Zunächst wurden die Folterwerkzeuge (Schraubstock, spanischer Stiefel, spanischer Bock 2c.) vorgelegt und erklärt. Niemand sollte nach einer späteren Verordnung ohne hinreichende Verdachtsgründe gefoltert werden. Das Geständnis sollte nicht während der Tortur, sondern nach ihr zu Protokoll gegeben und nach einigen Tagen vor besetztem Gericht wiederholt werden. Doch durften die grausamen Folterqualen fortgesetzt, gesteigert und erneuert werden, wenn der Geängstigte sein Geständnis widerrief. Am wenigsten fand die Tortur in den nördlichen Ländern Eingang. Erst seit Mitte des vorigen Jahrhunderts wurde sie abgeschafft; den Anfang machte Preußen (1740), den Schluß Hannover (1840).
2. Die Klöster. Das Klosterwesen hatte sich aus dem Einsiedlerleben im Morgenlande herausgebildet. Aufaugs hingen die Mönchsund Nonnenklöster unter sich eng zusammen, später wurden sie getrennt und entwickelten sich selbständig. Im Abendlande erfuhr das Klosterwesen durch den Abt Benedikt von Nursia, der 529 das Kloster Monte Casino in Unteritalien gegründet hatte, eine völlige Umgestaltung und Erneuerung. Setzten sich bisher die Mönche die Aufgabe, eiu zurückgezogenes, beschauliches Dasein zu führen, so wurde ihnen von uuu an daneben Arbeit und Wirken im Dienste des Ordens zur Pflicht gemacht.
Jeder, der sich entschloß, ins Kloster zu gehen, mußte nach einer einjährigen Prüfungszeit das dreifache Mönchsgelübde des Gehorsams
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Extrahierte Personennamen: Benedikt_von_Nursia
Extrahierte Ortsnamen: Christi Morgenlande Unteritalien
merkliche Stockung ein. Die Türken, die 1453 Konstantinopel erobert hatten, erschwerten die gewohnte Handelsstraße durch Verbote und Erpressungen. Man sann darauf, die Erzeugnisse auf dem Seewege zu erlangen. Seit der Erfindung des Kompasses wagten sich die Seefahrer kühn in das offene Meer hinaus. Die Portugiesen, von der Natur auf das Meer hingewiesen, zeigten sich besonders thätig. Sie entdeckten die Inselgruppen im Westen von Afrika. indem sie sich bestrebten, um diesen Erdteil herum nach Indien zu gelangen. Immer weiter drangen sie vor. Bartholomäus Diaz entdeckte 1486 das Kap der guten Hoffnung; man erkannte, daß Aftika eine Halbinsel sei. Vasco de Gama gelangte 1498 um das Vorgebirge herum auf dem Seewege uach Ostindien. Nachdem die Portugiesen die Inder gezwungen hatten, Handelsbeziehungen mit ihnen einzugehen, holten sie die indischen Schätze an der Quelle und lieferten sie zu ermäßigtem Preise. — Einige Jahre früher war eine noch wichtigere Entdeckung gemacht, ein neuer Erdteil war aufgefunden worden.
f 2. Die Entdeckung Amerikas. Der Genuese Christoph Columbus hatte sich zu der Überzeugung durchgekämpft, daß die Erde eine Kugel sei. zugleich reifte in ihm der Entschluß, das Morgenland in westlicher Richtung aufzusuchen. Wie der kühne Flug seines Geistes, so ringt uns auch seine Festigkeit und Willenskraft, mit der er alle Hindernisse, die sich der Ausführung seines Unternehmens entgegensetzten, überwand, unsere Bewunderung ab. Weder am portugiesischen, noch am spanischen Hofe fand er das erwünschte Entgegenkommen. Zehn lange Jahre mußte er hoffen und harren. Seine Bedingungen waren freilich nicht gering. Er forderte die Admiralswürde, sowie die eines Unterkönigs und den zehnten Teil aller Einkünfte der neuentdeckten Länder. Nach der Besiegung der Mauren ließ ihm die Königin Jfabella im Jahre 1492 endlich drei kleine Schiffe zur Fahrt ins Ungewisse ausrüsten. Am 3. August lichtete er im Hasen von Palos die Anker und steuerte nach längerem Aufenthalte auf den kanarischen Inseln kühnen Mutes immer nach Westen. Die Mutlosigkeit und Verzagtheit der Schiffsmannschaft wußte er immer wieder zu besiegen und die Hoffnungsfreudigkeit neu zu beleben. In den ersten Oktobertagen mehrten sich die Anzeichen, daß Land in der Nähe sein müsse. In einer klaren Herbstnacht erspähte Columbus ein sich bewegendes Licht und ermahnte seine Schiffsleute zu erhöhter Aufmerksamkeit. In der Frühe des 12. Oktobers erscholl der Ruf: Sand! Das verabredete Freuden-
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Extrahierte Personennamen: Bartholomäus_Diaz Christoph_Columbus August Columbus
Extrahierte Ortsnamen: Afrika Indien Ostindien Amerikas Westen
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f c) Luther als Reformator der Kirche.
1. Gegen den Ablaß. Unter allen Mißbrauchen der Kirche schnitt keiner tiefer in das religiöse Leben ihrer Mitglieder ein als der Ablaßhandel. Um für kirchliche Zwecke Geld aufzubringen, wurde gewohnheitsmäßig ein großer Ablaß ausgeschrieben, d. H. die Vergebung der Sünden wurde durch Zahlung eines Geldbetrags auf einem Schriftstücke zugesichert. Nach der römischen Lehre konnte die Sünde nicht unmittelbar mit Geld losgekauft werden, auch sie stellte Reue und Buße als Vorbedingung der göttlichen Gnade hin. Davon hatte aber das blöde, betrogene Volk keine Ahnung. Die Händler suchten geflissentlich den verhängnisvollen Irrtum zu erwecken, als könne man durch einen Ablaßzettel Vergebung aller Sünden erlangen und sogar die Seelen der Verstorbenen loskaufen. Am weitesten ging in dieser Richtung der Ablaßkrämer Tetzel, der im Aufträge des Papstes und des Erzbischofs von Mainz und Magdeburg seine Schulderlaßbriefe in Deutschland vertrieb. „Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Fegefeuer springt!" mit diesen und ähnlichen Zurufen pflegte er die Leichtgläubigen zum Kauf seiner wertlosen Zettel anzureizen. — Als er in Jüterbog, unweit der Stadt Wittenberg, sein Unwesen trieb, wurde Luther durch Äußerungen seiner Beichtkinder angeregt, seine Stimme gegen den Unfug zu erheben. Hatte er doch die hohe Bedeutung der richtigen Herzensstellung gerade in Bezug auf die Sündenvergebung an sich selbst erfahren! Am 31. Oktober 1517 schlug er endlich nach damaliger Sitte 95 Sätze, in denen er besonders seine Auffassung von der Sündenvergebung und von dem Ablaß darlegte, an die Schloßkirche zu Wittenberg und erklärte sich zu ihrer Verteidigung gegen jedermann bereit. — Die Hammerschläge Luthers leiteten die Reformation der Kirche ein. Um den Inhalt der Sätze entspann sich ein heftiger Streit. Luthers Gegner bezeichneten ihn als Ketzer und forderten laut seine Bestrafung. Der Papst sah in dem Streite zunächst ein bloßes Mönchsgezänk. Nachdem aber die ganz ans die heilige Schrift gegründete Lehre Luthers in dem Kurfürsten Friedrich dem Weisen von Sachsen einen starken Beschützer gefunden hatte, beschritt die Kirche den Weg der Unterhandlungen.
2. Vermittelungsversuche. Der Papst forderte Luther zur Verantwortung nach Rom. Durch Vermittelung Friedrichs des Weisen fand das Verhör in Deutschland statt. Von dem Kardinal Cajetan wurde er in Augsburg vernommen. Der stolze Kirchenfürst ver-
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Extrahierte Personennamen: Luthers Friedrich Friedrich Friedrichs Cajetan
Extrahierte Ortsnamen: Mainz Magdeburg Deutschland Jüterbog Wittenberg Wittenberg Luthers Sachsen Rom Deutschland
Xiv. Das hohenstaufische Kaisergeschlecht. — Blütezeit des Mittelalters.
t Iriedrich I., Waröarossa. 1152—1190.
t a) Regierungsantritt. Kaiser Friedrichi., der wie Karl der Große in Lied und Sage verherrlicht wird, folgte im Jahre 1152 seinem Oheim Konrad Iii. in der Regierung. Den Beinamen Barbarossa, d. i. Rotbart, erhielt er von den Italienern wegen seines rötlichen Bartes, der sein frisches, blühendes Gesicht zierte. Sein Haupthaar war blond. In seinem Äußeren prägte sich der hohe Geist aus, der ihn belebte: er hatte glänzende, durchdringende Augen, eine kraftvolle Gestalt, einen festen, stolzen Gang. — Auf dem Krenzzuge, den sein Oheim (1147) allerdings erfolglos unternahm, hatte er sich rühmlich ausgezeichnet. Es gereicht Konrad zur höchsten Ehre, daß er bei seinem Tode die Liebe zu seinem noch minderjährigen Sohne überwand. Nur das Beste des Reiches leitete ihn, als er den deutschen Fürsten seinen Neffen zu fernem Nachfolger empfahl. Deutschland bedurfte in der bewegten Zeit eines kräftigen Herrscherarmes. Ausgestattet mit hoher Willenskraft und allen Regententugenden, wußte Friedrich im Reiche Ruhe und Ordnung aufrechtzuerhalten. Den Streit zwischen seinem Hause und den Welfen legte er bald dadurch bei, daß er seinem Jugendfreunde Heinrich, später der Löwe zubenannt, außer Sachsen auch das Herzogtum Bayern übertrug, wodurch er der mächtigste deutsche Fürst wurde.
t d) Seine Römerzüge. Friedrich nahm sich Karl und Otto den Großen zum Vorbilde. Sein sehnlichster Wunsch war, dem Königtume die Herrlichkeit der Kaiserkrone hinzuzufügen. Nachdem er Ruhe und Ordnung im Innern hergestellt und umfangreichezurüstungen getroffen hatte, trat er zwei Jahre nach seiner Krönung den ersten Römerzug an, um in Italien das gesunkene kaiserliche Ansehen wiederherzustellen.
f 1. Die Kaiserkrönung. Mit einem stattlichen Heere erschien er in Italien, setzte sich die lombardische Krone aufs Haupt und hörte die Klagen der lombardischen Städte wider Mailand. Wie diese Stadt, so gingen auch andere damit um, sich der Herrschaft des Kaisers zu entziehen und ihre Stadtgebiete in Freistaaten umzuwandeln. Am übermütigsten zeigte sich freilich das feste, mächtige Mailand, das damals für die reichste Stadt Europas galt. Zum warnenden Beispiel demütigte Friedrich nur einige minder mächtige Städte und wandte sich dann nach Rom. Dem Volkswillen zum
Hohmann, Vaterländische Geschichte. 4
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erheischt. Die gefüllte Staatskasse und das geschulte Heer begründeten Friedrichs Erfolge. Er war der einzige, dem eine wohlgeordnete Kriegsmacht zur Verfügung stand, und er fühlte; lebhaft den Ernst der Stunde. „Tag und Nacht", so gestand er „liegt mir das Schicksal des Reiches auf dem Herzen". Fest war es bei ihm beschlossen, dem preußischen Staate den ihm gebührenden Platz unter den europäischen Großmächten zu sichern und seine Ansprüche aus das widerrechtlich entzogene Schlesien geltend zu machen.
2. Ursachen. Die Herzöge von Liegnitz hatten mit dem Kurfürsten Joachim Ii. im Jahre 1537 den schlesischen Erbvertrag geschlossen. Seine Bestimmungen lauteten: Stürben die Liegnitzer Herzöge aus, so sollten die Lande Brieg, Liegnitz und Wohlan an Brandenburg fallen, stürben dagegen die Hohen-zollern aus, so sollten märkische Gebiete auf Liegnitz übergehen. Unter der Regierung des großen Kurfürsten starben im Jahre 1675 die Herzöge von Liegnitz aus. Der damalige Kaiser erklärte aber in selbstsüchtiger Absicht den Vertrag für ungiltig und zog die Länder als „böhmische Lehen" ein. — Im Oktober 1740 starb der deutsche Kaiser Karl Vi. und hinterließ nur eine Tochter: Maria Theresia. Durch ein neues Hausgesetz, die pragmatische Sanktion, hatte er unter schweren Opfern ihre Nachfolge in den deutschen Ländern durchgesetzt. Karl Albert vou Bayern, einer ihrer Verwandten, erhob aber trotzdem Ansprüche auf jene Länder und aus den Kaiserthron. Bei Frankreich fand er die gewünschte Unterstützung. Diese günstige Gelegenheit benutzte Friedrich, um seine wohlbegründeten Ansprüche auf Schlesien zur Geltung zu bringen.
3. Verlauf des Krieges. Ohne weitere Kriegserklärung ließ Friedrich seine Truppen in Schlesien einmarschieren und bemächtigte sich mit Ausnahme einiger Festungen des ganzen Landes. Von den gedrückten evangelischen Einwohnern wurde er mit Freuden begrüßt. Gleichzeitig bot er Maria Theresia sein Bündnis gegen alle ihre Feinde an und versprach eine hohe Geldentschädigung, wenn sie in die Abtretung des Landes willige. Sie wies sein Ansinnen mit Stolz zurück und verlangte sofortige Räumung des Landes. Durch die glückliche Schlacht bei Mollwitz (1741) bewies Friedrich, daß nicht einige Reiterregimenter genügten, um den Preußenkönig aus Schlesien zu vertreiben. Der Anfang der Schlacht war sehr niederdrückend. Die österreichische Reiterei trieb die preußische in die Flucht. Das preußische Fußvolk stand unerschütterlich fest. Sein
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s
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bürg nur noch als Geldquelle an. Gegen eine hohe Geldsumme verpfändete er die Mark an seinen Vetter Jobst von Mähren, die Neumark verkaufte er sogar an den deutschen Orden. Der neue Herr ließ seinen Statthaltern allen Willen, wenn sie für ihn nur recht viel Geld von den Bewohnern des Landes erpreßten. Das Raubhandwerk blühte ärger denn je zuvor. — Da war es ein Glück, daß jede Gemeinde sich selbst verwaltete und nur die allgemeinen Angelegenheiten von dem Landesherrn geordnet wurden. Durch engen Zusammenschluß und gegenseitige Unterstützung wendeten die Städte das Schlimmste von dem Lande ab. Die meisten großen Städte standen mit der Hansa in Verbindung. Handel und Gewerbe und der Wohlstand der Bürger hoben sich trotz der Not der Zeit. Allmählich erwarben die Städte alle Rechte und verteidigten sie mit Waffengewalt. Einzelne Orte, wie Berlin-Kölln, durfte nach dem verbrieften Rechte der Markgraf nicht mit bewaffnetem Gefolge betreten. — Der Schrecken der Bürger und Bauern waren aber die Raubritter. Besonders Dietrich und Hans von Quitzow, die mehr als zwanzig Raubburgen ihr eigen nannten, verheerten im Bunde mit den benachbarten Fürsten das Land. Die Fehden hörten nie auf. Von dem üblen Rufe. den die Mark genoß, zeugt das bekannte Wort, „wem etwas abhanden gekommen sei, der solle es nur in der Mark suchen." — Als Jobst im Jahre 1411 starb, übertrug Sigismund die Verwaltung des unglücklichen Landes seinem erprobten Freunde, dem Burggrafen Friedrich Vi. von Hohenzollern. Mit dem Erscheinen der Hohenzollern in der Mark trat eine entschiedene Wendung zum Besseren ein, geordnete Zustände kehrten wieder.
V. Die Begründung der Hohenzollernherrschast in der Mark.
t a) Ariedrich I. 1415—40.
l. Abstammung. Nicht fern von der Burg Hohenstaufen liegt auf der schwäbischen Alb das Ahnenschloß der Hohenzollern.*)
„Es steht ein Schloß im Schwabenland,
Auf festem Grund gebaut,
Der Hohenzollern wird's genannt,
Weil weit ins Land man schaut."
(.Preußens Hohenzollern" von Frege).
*) Gedicht: „Zwei Berge Schwabens" von Karl Gerok.
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Extrahierte Personennamen: Jobst_von_Mähren Neumark Hans_von_Quitzow Jobst Sigismund Friedrich_Vi Friedrich Karl_Gerok Karl