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1. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 116

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
116 Der Papst. schon zu Pippins Zeiten geltende Grundsatz, daß Betrug bei Kauf und Verkauf als kirchliches Vergehen zu betrachten sei. gewann wieder Kraft und Bedeutung und gewährte den Trägern des geistlichen Rechtes eine Machtfülle, die sie den ersten Reichsfürsten gleichstellte. Eifrig waren die geistlichen Würdenträger beflissen, ihre Kassen zu füllen. Sie nahmen nicht nur in weitem Umfange den Zehnten, ferner Marktabgaben, Zölle und Gebühren. Strafgelder u. f. w. in Anspruch, sondern forderten auch von den Klöstern mancherlei Dienste. Ein großer Teil ihrer Einnahmen ward freilich im Dienste des Reiches wieder verbraucht, dennoch blieb ihnen genug übrig, so daß sie ein bequemes, manchmal sogar glänzendes Leben führen konnten. Namentlich viele Kölner Erzbifchöfe waren prachtliebende Herren. Ein ganzes Heer von Dienern füllte ihren Hof. Da werden in einer erz-bischöflichen Ordnung aus dem zwölften Jahrhundert als Beamte und Diener genannt: Wasserträger, Tischaufwärter, Hostienbäcker, Brotbäcker, Marschall, Kämmerer, Keppler (Vorsteher der Kanzlei, der zugleich die Strasgewalt über sämtliche Ministerialen hatte), der Vogt, der Truchseß, der Mundschenk, der Gewürzkämmerer, der Brotlieferant u. f. w. u. f. w. (Alb. Richter, Henne am Rhyn, Nitzsch.) Der oberste Geistliche der katholischen Christenheit ist der Papst. Von ihm, dem „Statthalter Christi" geht alle geistliche Gewalt aus, entweder direkt oder indirekt durch die Bischöfe. In der ältesten Zeit war dies anders. Die christlichen Gemeinden wählten ihre Priester, diese den Bischof. Bald aber gelang es den Bischöfen von Rom, den Vorrang vor den übrigen zu gewinnen, indem sie sich aus die bislang noch nicht als richtig erwiesenen Behauptungen stützten, Petrus sei von Christus als der Fels bezeichnet worden, auf den die Kirche gegründet werden solle, er habe als erster Bischof in Rom gewirkt und dort mit Paulus zusammen den Märtyrertod erlitten. Der römische Bischof fei somit als Nachfolger Petri der einzig berechtigte Vater (Papst) der gesamten Christenheit. Seit den Zeiten der großen fränkischen Herrscher, Pippins und Karls d. Gr., war der Papst auch weltlicher Fürst, er mußte indes den fränkischen Königen und ihren Nachfolgern, den „römischen Kaisern deutscher Nation", für feine weltlichen Besitzungen den Lehnseid schwören. Bis zur Zeit Heinrichs Iv. haben die deutschen Könige streng daraus gehalten, daß ein Papst nur mit ihrer Zustimmung erwählt werden konnte; wiederholt haben gewaltige Herrscher wie Otto I. und Heinrich Iii. Päpste abgesetzt

2. Vom großen Interregnum bis zur Reformation - S. 232

1893 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
232 ergötzliche Unterhaltung in der Kirche bieten zu müssen. Der eine ahmte das Geschrei der Tiere nach; der andere kam gestiefelt und gespornt mit einer Peitsche als Eilbote in die Kirche, knallte tüchtig und verkündete die Auserstehung des Herrn; ein dritter erzählte, wie Petrus seinen Wirt um die Zeche betrogen; ein vierter, wie Jesus die Hölleu-psorte aufgestoßen und dabei zwei Teufeln die langen Nasen gequetscht habe u. dgl. mehr. jungen 2sti^renb der 9ro6e Hause der Priester und des Volkes in der ge- Sbiber= scherten Weise sein Leben in wüstem Saus und Braus oder in ein- standes.töniger Sklavenarbeit hinbrachte, arbeiteten die wirklich frommen und um das Seelenheil des Volkes ernstlich bekümmerten Geistlichen und Laien ganz in der Stille an der Heilung der schweren Schäden, an denen das Leben des Volkes krankte. Bereits wurden Stimmen lautr die sich nicht scheuten, das eingerissene Verderben offen zu kennzeichnen und dringend Abhilfe zu verlangen. Namentlich die Habgier der Päpste und der Geistlichkeit wurde bitter gerügt. Burchard Waldis, ein berühmter Fabeldichter, sagt: „Man sage wohl, in Rom schade einem keine Sünde, nur müsse man Geld haben, das sei die allergrößte Sünd', die der Papst selber nit vergeben künnt!" Von Staats- uni) Gemeindesteuern suchten die Geistlichen sich frei zu machen, aber nach Rom zahlten sie Steuern. Die Bischöfe verzehrten ihre reichen Pfründen und mieteten für geringes Geld Stellvertreter, welche die Arbeit für sie verrichten mußten. War die Stelle eines Bischofs oder Erzbischofs erledigt, so bezog der Papst die Annaten, d. h. die Einkünfte des ersten Halbjahrs nach der Wiederbesetzung. Für die Zusendung des Palliums (siehe Teil I, Seite 91) flössen ungeheure Summen nach Rom; wenn man alles berechnet, hatte der ,Stuhl Petri6 eine jährliche Einnahme von 300 000 Gulden aus dem Reiche. Dazu kamen die liegenden Güter der Kirche, die auf ein Viertel bis ein Drittel alles Grund und Bodens geschätzt wurden. Sehr große Kosten verursachte der Besuch päpstlicher Legaten und Nuntien, die aus das glänzendste verpflegt wurden. Nicht geringere Aufmerksamkeit als bei den Einnahmen der Geistlichkeit widmeten ernstgesinnte Vaterlandssreuude den Eingriffen des Papstes in die staatliche Rechtsordnung. 1328 ward ein Interdikt über Gotha verhängt, und die Geistlichen wollten weder läuten noch singen. Da gebot Landgraf Friedrich, ihnen alle Lebensznfnhr abzuschneiden, auch drohte er, alle Priester in ein Kloster einzusperren.

3. Vom großen Interregnum bis zur Reformation - S. 9

1893 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
9 Notdürftig verhüllten diese Erfolge an den Grenzen die Verderbnis^udott^ im Innern; Deutschland glich dem Apfel, dessen Außenseite in den bürg. schönsten Farben schimmert, während inwendig der Wurm das Leben zerstört; wie lange noch und der Apfel fällt. Vor diesem Ärgsten blieb das Reich indes bewahrt. Merkwürdigerweise mußte gerade die Macht, welche so beharrlich an seinem Untergange gearbeitet hatte, jetzt zur Rettung die helfende Hand bieten. 1263 hatte Papst Urban Iv. in einem Schreiben an die deutschen Fürsten wie ein Richter in deutsche Verhältnisse einzugreifen versucht, indem er nur sieben Fürsten als wahlberechtigt bezeichnete — die Erzbischöfe von Mainz, Köln, Trier, die Herzöge von Bayern, Sachsen, Brandenburg und den König v. Böhmen — die übrigen Stände des Volkes also von der Teilnahme ausschloß. Als nun 1272 Richard v. Cornwallis gestorben war, schien dem damaligen Oberhaupte der Kirche, Gregor X., die Gelegenheit günstig, an einem neuen Herrscher des deutschen Reiches eine kräftige Stütze gegen Frankreich, welches die päpstliche Vorherrschaft bedrohte, zu gewinnen. Er ließ den deutschen Fürsten erklären, wenn sie sich weigerten, dem Reiche einen neuen König zu geben, so würde er es mit seinen Kardinälen selbst besorgen. Die Aufforderung des Papstes entsprach dem Wunsche der Fürsten. Sie setzten zunächst fest, daß der Ausspruch Papst Urbans Iv. über die Wahl- oder Kurfürsten, Gesetz werden solle und berieten sodann darüber, wie sie sich selbst einen Anteil an der Regierung sichern könnten. Von der Machtfülle, die sie durch das Gesetz von 1232 (Reichstag zu Cividale unter Friedrichs Ii. Regierung) erlangt und während des Zwischenreichs nach Kräften erweitert hatten, konnte ihnen kein neuer König etwas nehmen, notwendig erschien es aber, daß ein Oberhaupt vorhanden sei, welches Frieden und Ordnung im Reiche wieder herstelle und das Verhältnis der Fürsten untereinander und zum Reiche zu einem bundesfreundlichen gestalte. Die Verhandlungen der Fürsten, die der kluge Werner v. Eppenstei n^Erz-^ leitete, sollen sieben Monate gedauert haben. Man einigte sich, den Mainz. Grafen Rudolf v. Habsburg auf den Thron zu erheben, einen Mann, von dem die Kolmarer Chronik sagt: „Graf Rudolf aus dem Geschlechte des Herzogs v. Zäh ringen ist im Jahre 1218 vor dem 1. Mai geboren. Er war ein Mann von großer Gestalt, sieben Fuß laug, mager, mit kleinem Kopf, bleichem Gesicht und langer Nase. Er hatte wenig Haare, schmale und lange Hände und Füße. In Speise und Trank und andern Dingen war er mäßig, ein verständiger,
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