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1. Karl der Große : Quellenstücke zur Würdigung seiner Person und Wirksamkeit - S. 14

1913 - : Diesterweg
14 Aus Einhards Schrift Das Leben Karls des Groen" Aus Kap. 20 und 21. Die ganze Zeit seines Lebens hindurch mar er so von der grten Liebe und Zuneigung aller im Zn-und im Auslnde umgeben, da ihm niemals auch nur die geringste Bemerkung von irgend einer Seite der eine Un* gereich tigieit oder Grausamkeit gemacht worden ist. Die Fremden liebte er und verwandte auf ihre Aufnahme groe Sorgfalt, so da ihre groe Zahl nicht allein fr den Hof, sondern sogar fr das Reich und zwar nicht mit Un-recht lstig schien. Er selbst aber wurde bei seiner Seelen-groe am wenigsten von solcher Last gedrckt, zumal das Lob von seiner Freigebigkeit und der verdiente gute Huf die groen Nachteile ja ausglich. Kap. 22. Er war von breitem, krftigem Krperbau und von hoher Gestalt, die aber doch das rechte Ma nicht berstieg denn seine Lnge betrug bekanntlich sieben seiner Fe.1) Der obere Teil seines Kopfes war rund, die Augen waren besonders groß und lebhaft, die Nase berstieg ein wenig das Mittelma. Er hatte schnes, weies haar und ein freundliches, heiteres Gesicht. So verschaffte schon sein ueres, mochte er stehen oder sitzen, ihm viel Ansehen und Wrde. Erschien sein Nacken auch etwas zu stark und zu kurz und sein Krper etwas zu beleibt, das Ebenma der anderen Glieder lie das nicht merken. $est war sein Gang, mnnlich die ganze Haltung des Krpers; seine Stimme war hell, so hell, da sie zu der ganzen Gestalt nicht recht pate. Sein Gesundheitszustand war gut, auer da er die letzten vier jfahre vor seinem Tode hufig von Fiebern heimgesucht wurde und zuletzt auch auf einem Fue hinkte. Aber auch da handelte er mehr nach seinem eigenen Dafrhalten als nach dem Kate der rzte, die gegen Ende seines Lebens gesetzlich festgelegt, da seine Tchter nach seinem Tode ganz nach Wahl unter dem Schutze eines Bruders leben, ins Kloster gehen oder sich verheiraten drften. *) Nach den Messungen, die 1861 Fachleute an seinem Knochengerst vornahmen, mu er 1,92 m groß gewesen sein; vgl. S. 22 Anm. 1.

2. Karl der Große : Quellenstücke zur Würdigung seiner Person und Wirksamkeit - S. 23

1913 - : Diesterweg
aus Einhards Schrift Das Leben Karls des Groen" 23 all diese Vorzeichen kmmerte sich der Kaiser nicht, oder er oerachtete sie, als ob sie ihn in keiner weise etwas angingen. Kap. 33. Ein Testament hatte er zwar angefangen, in dem er seine Tchter und die Kinder von seinen Nebenftauen bis zu einem gewissen Grade als Erben einsetzte, aber es konnte nicht vollendet werden, da es zu spt begonnen war. Jedoch hatte er eine Teilung seiner Schtze, der Barmittel, der Kleider und des brigen Hausgerts schon drei Jahre vor seinem Tode in Gegenwart seiner Freunde und Hofbeamten vorgenommen und sie als Zeugen dafr zugezogen, da es nach seinem Tode infolge ihrer Stimme bei der von ihm fest-gesetzten Verteilung auch wirklich blieb. Was aus seinem Nachlasse werden sollte, fate er in einer kurzen Urkunde zu-sammen. Oer Sinn und Wortlaut dieser Urkunde ist folgender: Im Namen Gottes, des allmchtigen Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes. Aufzhlung und Verteilung, vor-genommen von dem ruhmreichen und frommen erhabenen Kaiser Karl im Jahre 811 nach der Menschwerdung unseres Herrn Jesus Christus, im 43. Jahre seiner Herrschaft in Zran-ken, im 36. der in Italien, im 11. seines Kaisertums. Zffit frommer und kluger berlegung hat er sie beschlossen und mit Gottes gndigem willen durchgefhrt in betreff aller seiner Schtze und Barmittel, die an jenem Tage in seiner Schatz-kammer sich vorfanden. Dabei hat er vor allen Dingen fr die Zukunft die Vorkehrung treffen wollen, da nicht allein das Spenden von Almosen, wie es gewhnlich bei den Christen von ihrem vermgen geschieht, auch fr seine Person und von seinem vermgen ordentlich und vernnftig geschhe, sondern auch die, da seine Erben ohne jeden Zweifel klar wten, was jedem von ihnen zukomme, und ohne Hader und Leiden-schaft eine zutreffende Teilung ihrer Erbschaft vornehmen knnten. In dieser planvollen Absicht hat er all sein Hab und Gut, das an Gold und Silber, Edelsteinen und kniglichem Schmuck an jenem erwhnten Tage in seiner Schatzkammer sich vorfand, zunchst in drei gleiche Teile geteilt." [(Es folgt nun eine genaue Anweisung der die Verwendung der einzelnen

3. Karl der Große : Quellenstücke zur Würdigung seiner Person und Wirksamkeit - S. 30

1913 - : Diesterweg
30 Kus den Kapitularien Karls des Groen 120 Leute Ldelinge, Breie und Liten1) einen Knecht und eine Magd eben dieser Kirche bergeben sollen 16. fluch das wurde mit Christi Beistand beschlossen, dak von jedweder Abgabe an den kniglichen Schatz, sei es als Briedens* oder als Banngeld, und bei jeder Leistung, die dem Könige zusteht, der Zehnte an die Kirchen und Geistlichen bezahlt werden solle. J7- 3n Weicher weise bestimmen wir nach Gottes Gebot, da alle den Zehnten von ihrem vermgen und Erwerb ihren Kirchen und Geistlichen abgeben, Edelinge, Breie und Liten; je nach dem, was Gott einem Christen gegeben Hat, davon fori er einen Teil Gott wiedergeben. ^en Sonntagen sollen feine Zusammenknfte und ffentlichen Versammlungen stattfinden, es sei denn, dak dringende Not oder Krieg dazu zwingen; alle aber sollen zur Kirche kommen, um das Idort Gottes zu Hren, und sollen Gebeten und guten Werken sich widmen. Ebenso sollen alle an hohen Besttagen Gott und der Kirchengemeinde dienen und weltliche Versammlungen unterlassen.2) 19. weiter entschied man sich dafr, den Beschlssen hinzuzufgen, da alle Kinder innerhalb eines jahres getauft werden mten. Und wir bestimmen, da jeder, der sein Kind irn verlaufe eines Jahres ohne wissen und (Erlaubnis des Geistlichen zur Taufe zu bringen sich weigert, an den kniglichen Schatz Strafe zahlen soll; ist er aus adligem Geschlechte-120 Soltdt, ein Breier: dann 60, ein Lite: dann 30 Solii. 20. wer eine verbotene oder unerlaubte (Ehe schliet, zahlt, wenn er ein Edeling: 60, ein Breier: 30, ein Lite-15 Solii. 21. Wer an Quellen, Bumen oder in Hainen ein Gelbde tut oder etwas nach altvterlicher Sitte darbringt und den Gtzen zu Ehren speist: ist er ein Edeling, zahlt er 60, ein Breier: 30, ein Lite: 15 Solii. vermgen sie aber nicht J halbfreie; auch Laien oder Lazzen genannt. ) Uber Sonntagsruhe vgl. auch 5. 46.

4. Karl der Große : Quellenstücke zur Würdigung seiner Person und Wirksamkeit - S. 31

1913 - : Diesterweg
Heerbann und Kriegswesen 31 sofort zu bezahlen, sollen sie Knechte der Kirche werden, bis die entsprechenden Solidi bezahlt sind. 22. Wir befehlen, da die Leichen der christlichen Sachsen auf die kirchlichen Zriedhfe gebracht werden und nicht nach den Grabhgeln der Heiden. $ 23. lvir befehlen, die heidnischen Priester und Losdeuter den Kirchen und Geistlichen auszuliefern. 24. der Ruber und beltter, die von einer Grafschaft in die andere fliehen: wenn die jemand bei sich aufnimmt und sieben Nchte bei sich behlt, ohne sie anzuzeigen, der soll den Knigsfmrm1) bezahlen, lvenn der Graf aber jemanden verborgen hlt und der strafenden Gerechtigkeit nicht ausliefern will ohne triftigen Grund, soll er sein Amt verlieren. 34. Ivir untersagen den Sachsen, allgemeine Zusammen-knfte zu veranstalten, auer wenn unser Sendbote auf unse-ren Befehl sie zusammenruft. Aber jeder Graf soll in seinem Gebiete Versammlungen und Gerichtssitzungen abhalten." 4. Heerbann und Kriegswesen. Alle wehrfhigen Männer Zreie und Unfreie muten sich zur landweri" stellen, wenn der Feind ins Land drang, bei Kriegen auer Landes aber waren nur die Freien zum Heeres-dienst verpflichtet, va der Krieger aber die Kosten fr seine Aus-rstung und Verpflegung selber tragen mute, hatten die kleineren Grundbesitzer bei den zahlreichen Kriegen Karls schwer zu leiden. Um ihnen die Lasten zu erleichtern, regelte der Kaiser wahrscheinlich im Zahre 808 die Verhltnisse neu durch folgendes Kapitulare der die Aufbietung des Heerbannes. 1. Jeder freie Mann, der vier bebaute Hufen2) eigenen Landes oder Lehnsgut hat, mu sich selbst ausrsten und per-snlich mit ins eld ziehen, sei es mit seinem Lehnsherrn, *) Bue von 60 Solidi (Schillinge); der Grafenbann betrug 15 Solidi. 2) Eine Hufe oder Manse = das fr eine Kamilie zum Unterhalt mindestens ntige Ackerland etwa 30 Tagewerk.

5. Karl der Große : Quellenstücke zur Würdigung seiner Person und Wirksamkeit - S. 41

1913 - : Diesterweg
Karls Sorge fr die Landwirtschaft 41 34. Es ist mit aller Sorgfalt darauf zu achten, da alles, was die Leute mit ihren Hnden verarbeiten oder verfertigen, als Speck, getrocknetes fleisch, Wurst, eingesalzenes fleisch, wein, Essig, Zttaulbeertoein, Senf, Rase, Butter, Malz, Bier, Met, Honig, wachs, Mehl, mit der grten Reinlichkeit her-gestellt und bereitet werde. 36. Unsere Wlder und Forsten sollen gut in Obacht genommen werden, wo ein Platz zum Ausroden ist, rode man aus und dulde nicht, da Felder sich bewalden, und wo Wald sein soll, da dulde man nicht, da er zu sehr behauen und ver-wstet werde. Und unser wild im Walde sollen sie gut be-sorgen, desgleichen Falken und Sperber zu unserem Gebrauche hegen, auch den Zins fr die Zhast sorgsam einfordern. Ferner sollen die Amtleute, wenn sie die Schweine zur Mast in den Wald schicken, oder unsere Meier oder deren Leute den Zins zu gutem Beispiel zuerst geben, damit alsdann auch die anderen Leute den Zins vollstndig zahlen. 38. Sie sollen auch gemstete Gnse und hhner zu unserem Gebrauche jederzeit bereit und reichhaltig vorrtig haben, da sie an uns geschickt werden knnen. 39. wir wollen, da sie die hhner und Eier, welche die Knechte und hrigen abgeben, alljhrlich vereinnahmen und, wenn wir ihrer nicht bedrfen, verkaufen. 40. Ein jeder flmtmann soll auf unseren Landgtern einzelne edle Vgel, Pfauen, Fasanen, Enten, Tauben, Reb-hhner, Turteltauben, um des Schmuckes willen haben. 42. Huf jedem Gute sollen innerhalb des Wohnraumes sich befinden: Bettstellen, Pfhle, Federbetten, Bettleinen und Tcher fr Tische und Bnke, Gefe von Kupfer, dann Blei, Eisen, holz, Feuerbcke, Ketten, Kesselhaken, Axte, Beile, Bohrer und all dergleichen Gerte, so da man nicht ntig hat, sie anderswoher holen zu lassen und zu borgen. Und das Eisenzeug, das man im Kriege braucht, sollen sie in verwahr-sam haben, damit es sich gut hlt, und sobald man aus dem Kriege zurckkehrt, soll man es wieder verwahren. 43. 3n unfern Weiberhusern sollen sie der Bestimmung

6. Karl der Große : Quellenstücke zur Würdigung seiner Person und Wirksamkeit - S. 10

1913 - : Diesterweg
10 Aus Einhards Schrift Das Leben Karls des Groen" Auch die Kaiser Nicephorus, Michael und Leo von Kon-stantinopel suchten aus freien Stcken Freundschaft und Bnd-nis mit ihm und schickten wiederholt an ihn Gesandte. Nach-dem er aber den Kaisertitel angenommen hatte und deswegen bei ihnen stark in den verdacht gekommen war, er wolle ihnen das Kaisertum entreien, schlo er ein unverbrchliches Bndnis mit ihnen, damit ja keine Mglichkeit fr irgend welches Zerwrfnis zwischen beiden Parteien brigbliebe. Es war nmlich immer den Rmern und den Griechen die Macht der Franken ein Gegenstand des Argwohns, und daher stammt denn auch jenes griechische Sprichwort: Den Kranken habe zum Freund, zum Nachbarn Hab' ihn nicht!" Kap. 17. Idie groß nun auch Karl als Mehrer des Reichs und als Bezwinger fremder Völker dastand und wie sehr er auch bestndig damit beschftigt war er nahm doch noch sehr viele Werke, die seinem Reiche zum Schmucke und zum Nutzen gereichert sollten, da und dort in Angriff, und manche brachte er auch zu glcklichem Ende. Als die hervorragendsten unter ihnen knnen mit vollem Rechte angesehen werden: die Kirche der heiligen Mutter Gottes in flachen, ein Bau von wunderbarer Arbeit, und die Rheinbrcke bei Mainz von 500 Schritt Lnge denn so breit ist dort der $lu. Diese brannte freilich ein Jahr vor seinem Tode vllig ab, und obwohl es seine Absicht war, statt der hlzernen eine steinerne neu zu errichten, konnte sie eben wegen seines bald darauf erfolgten Todes doch nicht wiederhergestellt werden, fluch Pfalzen von hervorragender Schnheit legte er an; ganz besonders aber galt seine Sorge den Gotteshusern, to immer in seinem Reiche verfallene waren wenn er davon hrte, befahl er den Bischfen und bten, die fr ihre Unterhaltung zu sorgen hatten, sie wieder aufzubauen, und durch seine Sendboten sorgte er dafr, da sie eine Befehle auch ausfhrten.1) Er schuf auch eine Flotte zum Kriege gegen die Normannen x) vgl. Verordnung vom Mrz 807 auf 5. 48.

7. Karl der Große : Quellenstücke zur Würdigung seiner Person und Wirksamkeit - S. 21

1913 - : Diesterweg
aus Einhards Schrift Das Leben Karls des Groen" 21 flugustus ausrufen.1) Diese Maregel wurde von allen An-wesenden mit groem Beifall aufgenommen, schien sie doch zum Segen fr das Reich ihm von Gott eingegeben. Der ganze Vorgang hob auch seine knigliche wrde und erregte bei den fremden Vlkern keine geringe $urcht. Darauf entlie er seinen Sohn wieder nach Aquitanien, er selbst begab sich, obwohl vom Rlter niedergedrckt, seiner Gewohnheit gem in der Nhe von flachen auf die Jagd. So brachte er den Rest des herbstes zu und kehrte gegen Anfang November nach flachen zurck, hier blieb er den Idinter; im Januar aber ergriff ihn ein starkes $ieber, und er mute ins Bett. Sofort legte er sich, wie er es bei $ieber zu tun pflegte, eine Hungerkur auf in der Meinung, er knne dadurch die Krankheit berwinden oder wenigstens mildern. Aber es kamen zu dem gieber noch Seitenschmerzen hinzu, die die Griechen pieuresis2) nennen; er setzte jedoch seine Hungerkur fort und strkte sich nur hin und wieder mit einem Schluck. Am siebenten Tage seiner Krankheit, nachdem er vorher noch das heilige Abendmahl genossen hatte, starb er, im 72. Jahre seines Lebens, im 47. seiner Regierung, am 28. Januar um 9 Uhr vormittags. Kap. 31. Die Leiche wurde feierlich gewaschen und behandelt3) und unter groer Trauer des gesamten Volkes in die Kirche getragen und da beerdigt. Itcan war ursprnglich im Zweifel, wo man ihn beisetzen sollte, weil er sejbst zu Lebzeiten darber keinerlei Verfgung getroffen hatte. Schlielich aber stand es bei allen fest, da er nirgends eine wrdigere Grabsttte finden knnte als in der Kirche, die er selbst aus Liebe zu Gott und unserem Herrn Jesus Christus und zu (Ehren der Jungfrau Maria, der heiligen und ewigen Mutter Gottes, auf seine eigenen Kosten in Aachen erbaut hatte. Im Dome zu Aachen wurde er denn noch an seinem Sterbetage beigesetzt und der seinem Grabe ein vergoldeter Bogen mit x) Es war am Sonntag, den 11. September 813, in flachen. 2) Die tzte: Pleuritis = Rippenfellentzndung. 3) Soll wohl heien: einbalsamiert.

8. Karl der Große : Quellenstücke zur Würdigung seiner Person und Wirksamkeit - S. 32

1913 - : Diesterweg
32 Heerbann und Kriegswesen wenn der auszieht, sei es mit seinem Grafen. Wer aber drei Hufen zu eigen hat, mit dem mge einer zusammengetan werden, der nur eine Hufe hat, und der soll jenem eine Unter-sttzung geben, da jener fr beide sich ausrsten kann, Wer aber nur zwei Hufen Eigengut hat, mit dem mge ein anderer zusammengetan werden, der ebenfalls nur zwei hat, und einer von ihnen ziehe ins Seid mit Untersttzung des anderen. tder aber nur eine Hufe sein eigen nennt, mit dem mgen drei andere zusammengetan werden, die ebensoviel haben, und die sollen ihm eine Beihilfe geben und nur jener ziehe mit aus. Die drei aber, die ihm die Beihilfe gegeben haben, knnen zu Hause bleiben. 2. tdir wnschen und befehlen, da unsere Sendboten mit Sorgfalt erforschen, wer im vergangenen Jahr von der ge-botenen heerfahrt weggeblieben ist, entgegen der Verordnung, die wie vorstehend zusammengefat fr die Breien und rmeren auf unseren Befehl erlassen wurde. Wenn einer gefunden wird, der weder nach unserem Befehl einen seinesgleichen zur heerfahrt untersttzt hat noch selbst ausgezogen ist, der soll fr unseren Heerbann1) voll Brgschaft geben und fr seine Bezahlung nach dem Gesetz sich verpflichten. 3. Wenn sich aber jemand finden sollte, der da behauptet, er habe auf Befehl feines Grafen oder dessen Stellvertreters oder des Zentgrafen^) das, wovon er sich selbst ausrsten mute, dem Grafen, Stellvertreter, Zentgrafen oder sonst einem ihrer Leute gegeben und deswegen die Ausreise unter-lassen, und wenn unsere Sendboten die Wahrheit dessen fest-stellen konnten, dann soll der, auf dessen Befehl jener zurck- *) Kapitulare vom Oktober 811: Wenn ein Freier zum Heer-bann gehrt, aber mitzuziehen unterlassen hat, soll er den ganzen Heerbann, d. h. 60 Solii, bezahlen, hat er aber nichts, womit er die Summe bezahlen kann, soll er sich selbst als Pfand in die Knechtschaft des Kaisers begeben, bis im Laufe der Zeit der Bann von ihm bezahlt wird." 2) (Tentenatius Vorsteher der Hundertschaft.

9. Karl der Große : Quellenstücke zur Würdigung seiner Person und Wirksamkeit - S. 35

1913 - : Diesterweg
Karls Sorge fr die Bildung der Geistlichen und Laien 35 cherlei Art, nmlich hacken, Keile, Mauerbohrer, xte, Spaten, eiserne Schaufeln und die brigen Gertschaften, die sonst noch ntig sind vor dem Feind. Vorrte an Speisen auf lvagen vom Reichstag an gerechnet noch fr drei Monate, Waffen und Kleidet fr ein halbes Iahr! Ganz besonders gebieten wir Euch noch darauf zu achten, da Ihr ganz friedlich zu dem angegebenen rte zieht, durch welche Gegend unseres Reiches Euer Zug Euch auch führen mag, das heit, da Ihr auer Viehfutter, holz und Wasser nichts sonst anzurhren Euch untersteht und da die Leute eines jeden von Euch neben ihren Idagen und Reitern hergehen und immer bei ihnen sind bis zum genannten rte, damit nicht die Abwesenheit des Herrn den Leuten Gelegen-heit zu beltaten gebe. Die blichen Geschenke, die Du zur Reichsversammlung uns geben mut, schicke Mitte Mai nach dem rte, wo wir uns dann gerade aufhalten, wenn sich nicht zufllig Dein lveg so einrichten lt, da Du sie uns auf Deiner Reise persnlich berreichen kannst, was uns noch lieber wre. Sieh zu, da Du bis dahin nichts versumst, wenn Du in Gnade bei uns stehen willst." 5. Karls Sorge fr die Bildung der Geistlichen und Laien. a) Die Bildung der Geistlichen. Aus einem Rundschreiben Karls, gerichtet an den flbt Baugulf von Hulda im Jahre 787: Idir, Karl, durch Gottes Gnade König der Franken und Langobarden und patrizius von Rom, senden dem flbt Baugulf und dem ganzen rden sowie den Dir anvertrauten glubigen Betern fr uns im Namen des allmchtigen Gottes gndigen Gru. Ew. gottgeflligen (Ergebenheit zur Kenntnis, da wir samt unseren Getreuen es als ntzlich erfunden haben, da die Bischofssitze und Klster, die durch Ehristi Gnade unsrer Regie- 3*

10. Karl der Große : Quellenstücke zur Würdigung seiner Person und Wirksamkeit - S. 40

1913 - : Diesterweg
40 Karls Sorge fr die Landwirtschaft kein $erfet, kein Lamm noch sonst etwas auer Getrnk, Hlsenfrchten, Obst, hhnern und Eiern. 5. Wenn unsere Amtleute Arbeiten fr uns zu verrichten haben, sen, ackern, ernten, Heu machen oder wein lesen, soll ein jeder zur Arbeitszeit an jedem Orte achthaben und Einrichtungen treffen, da alles gut und vollstndig gemacht werde. Ist jedoch der Beamte auer Landes oder kann er sonst an den Ort nicht kommen, so soll er einen treuen Mann aus dem Gesinde auslesen oder einen anderen wohlerfahrenen Ittann und ihm die Frsorge fr unsere Sachen anvertrauen, 8. Es sollen unsere Amtleute unsere Weinberge bernehmen, die in ihren Bezirken liegen, sie gut besorgen und den wein selbst in gute Gefe tun und sorgfltig darauf achten, da er in keinerlei weise Schaden leide. Auch sollen sie von anderen Leuten wein kaufen, um damit die kniglichen Pfalzen zu versorgen, von unseren Weinbergen sollen sie uns fr unsere Tafel wein senden. Oerwein, der von unserengtern als Zins gegeben wird, soll in unsere Keller geschickt werden. 17. So viele Landgter einer in seinem Bezirke hat, so viele Leute soll er dazu bestimmen, die Bienen fr unsere Wirtschaft zu besorgen. 18. In unseren Mhlen sollen sie im Verhltnis zur Gre derselben hhner und Gnse halten, soviel man kann. 19. Auf den Hauptgtern soll man bei unseren Scheuern nicht weniger als 100 hhner und mindestens 30 Gnse halten, auf den Hufengtern aber mindestens 50 hhner und nicht weniger als 12 Gnse. 20. Jeder Amtmann soll Iahr fr Iahr reichlich Kedervieh und Eier an den Hof liefern. 24. Ein jeder Amtmann soll acht haben auf das, was er fr unseren Tisch zu liefern hat, damit, was er abzuliefern hat, sehr gut ausgefhrt und sauber sei. 28. Wir wnschen, da jhrlich in der Fastenzeit, am Palmsonntage, nach unserer Verordnung das Geld von unserem Wirtschaftsertrage, nachdem wir die Rechnungen von dem laufenden Iahre durchgesehen haben, eingezahlt werde.
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