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1. Leitfaden für den Geschichts-Unterricht in Mittelschulen und den unteren Klassen höherer Lehranstalten - S. 108

1879 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
108 Ix. Das römische Kaiserreich und die Germanen. Das Christenthum. Hermann mit den Cheruskern erwartete. Auf dem ebenen Felde Zdistavisns (in der Gegend von Min- en) kam es zur Schlacht. Mnthig und mit gewohnter Tapferkeit kämpften die Deutschen, doch die römische Kriegskunst trug den Sieg davon. Hermann rettete sich, mit Staub und Blut bebeckt, nur mit Mühe ins Gebirge. Wenige Tage später entbrannte eine neue furchtbare «Schlacht. Zwar vermochten die Deutschen auch biefes Mal nicht zu siegen, aber sie wichen auch nicht, und die Römer traten den Rückzug an. Sie gaben es von jetzt ab auf, Germanien zu erobern. Hermann gewann immer größeres Ansehn bei seinem Volke, später kam er in den Verbacht, er wolle sich zum Könige machen, und würde deshalb vou seinen eigenen Verwanbten ermorbet. Seine Gattin und sein Sohn Thnmelicns starben in römischer Gefangenschaft. Marbob, der sich von der Sache des Vaterlandes fern gehalten hatte und deswegen mit Hermann in Krieg gerathen war, wurde später auf Anstiften der Römer vertrieben und endete in Ravenna. 4. Tie Nachfolger des Augustus. Angustus war im Alter von 76 Jahren aus dem Lebeu gcschieden. Da er selbst keine Söhne hatte, so folgte ihm sein Stiefsohn Tiberius in der Herrschaft. Dieser raubte dem Volke den letzten Rest von Freiheit und Menschenwürde. Finster und argwöhnisch, verfolgte er alle Männer vou freier Gesinnung; jeder Scherz, jebe übereilte Aeußerung, jebes in der Hitze ober Aufregung ausgestoßene Wortwurbezurmajestätsanklage beuutztunbzumtobes-verbrecheu gestempelt. Die Gefängnisse füllten sich mit Gefangenen jedes Alters und Geschlechtes; ganz Rom lag in Angst und Furcht gefesselt. Aber auch den Fürsten floh die Ruhe seiner Seele, und Verzweiflung und Menschenfurcht folterten den finstern Wüthench iit der Abgeschlossenheit des Felseneilandes Capreä (Capri), wohin er sich, des zwangvollen Lebens müde, zurückgezogen hatte. Endlich wurde er krank, und sein Neffe Cajus Cäsar beschleunigte seinen Tod, indem er den ohnmächtigen Kaiser auf feinem Lager erstickte. Cajus Cäsar, der jüngste Sohn des Germaniens, gewöhnlich mit dem ihm in der Jugend von den germanischen Legionen beigelegten Scherznamen Caligula („Solbatensttefetchen") genannt, folgte dem Tiberins in der Regierung. Unter ihm nahmen die Verfolgungen, die Hinrichtungen nnb Einkerkerungen ihren Fortgang. Dabei stürzte er sich_ in den wilbesteu Strubel sinnlicher Vergnügungen nnb Ausschweifungen. Die Schranken des Gesetzes, der Natur, der Sitte und der Scham existirten für ihn nicht; ja er trieb feine kaiserliche Allmacht ans eine solche Höhe, daß er sich selbst göttliche Ehre beilegte und Senat nnb Volk zwang, ihm Tempel und Altäre zu errichten und Opfer barzubringen. Endlich war das Maß der Schandthaten voll. Zwei Hanptlente der kaiserlichen

2. Geschichte des Altertums - S. 57

1909 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
Kapitel Iv. Die Entwickelung römischer Kultur. 57 Darstellung eines altrömischen Ehepaares (genannt Cato und Porzia) auf seinem Grabe. Jetzt im Vatikanischen Museum. Nach einer Photographie von D. Anderson in Rom. 3. Beleidigung. Hatte der Beleidiger unrecht, so mußte er sich das Gleiche gefallen lassen, sonst Strafe zahlen an den Beleidigten. Ebenso verfuhr man bei Körperverletznugeu. Die Richter waren Geschworene, d. h. solche Männer, die einen Eid darauf geleistet habeu, den Prozeß gerecht zu führen. Geschworene wurden nur aus den hohen Beamten genommen. b) Das Strafrecht oder das öffentliche Recht. Wenn das Ansehen des Strasrecht. Staates selbst mißachtet wurde, griff der Staat den Übeltäter an. Das geschah durch das Strafverfahren. Solche Fälle waren Übertretungen von Gesetzen, wofür man mit Geldstrafe belegt oder am Leibe gestraft wurde. Aber auch fchwere Verbrechen an Privatpersonen, durch die die Sicherheit des Staates in Gefahr kam, wurden vom Strafrichter gesühnt. Statt der Todesstrafe trat häufig die Verbannung ein. 2. Das Geld. Wie überall, so waren auch bei den Römern die natürlichen Produkte Tauschmittel gewesen, besonders Tiere. Vom Vieh hat das Geld für immer

3. Geschichte des Altertums - S. 69

1909 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
Kapitel Viii. Der Unsegen der schnell erlangten Weltherrschaft. 69 § 3. Befestigung der römischen Herrschaft innerhalb unterworfener Gebiete. Unter Hanmbals umsichtiger Leitnng hatte sich Karthago rasch erholt. Sein Handel blühte dermaßen wieder ans, daß eine starke Partei in Rom ständig in Furcht war. Der Führer dieser Kriegspartei war der alte Senator Cato, der jede Rede im Senat mit den Worten schloß: „Übrigens bin ich Cato, immer noch der Ansicht, daß wir Karthago Zerstören müßten." Hannibal wnrde infolgedessen endlich nachgestellt, so daß er die Vaterstadt verließ. Als aber die Karthager sich gegen den räuberischen Massinissa wehrten, erklärte Rom ihnen den Krieg, weil sie ohne Erlaubnis einen Krieg ange- ue. fangen hätten. Vergeblich juchten die Karthager die Römer bnrch Ans- iiefernng aller Waffen zu beschwichtigen. Diefe forderten, daß die Stadt von den Einwohnern verlassen werde. Da entschlossen sich die Karthager zum Widerstand. Nach 2 jähriger Verteidigung ist die alte stolze Stadt endlich von Publins Cornelius Scipio Emiliauus (der von der Familie Scipio adoptiert worden war) erobert und zerstört worden. Der Sieger erhielt den Zunamen Asricanus Minor, und als er in Spanien auch noch eine Stadt zerstört hatte, den weiteren Namen Nnmantinus. Wie der Charakter der Römer schlechter wurde, hatte schon die treulose falsche Art gezeigt, wie sie Karthago behandelt hatten. Ebenso falsch zeigten sie sich gegen die Spanier, fo daß diese empört zu den Waffen griffen und einen langen Krieg führten, bis sie endlich erlagen. Auch Griechenlands Freiheit sank schnell dahin. Die letzten Stämme, die bis dahin keine Rolle gespielt hatten und deshalb noch die meiste Kraft aufgespart hatten, die Achäer auf dem Peloponnes, erhoben sich gegen Rom. Und die große Stadt Korinth schloß sich ihnen an. Doch hatten die Griechen nicht mehr die Kraft, beut starken Römervolk erfolgreich zu wiberstehen. Sie würden besiegt, und Korinth würde von Grunb aus zerstört. Das geschah im selben Jahre, in dem Karthago zerstört wurde. Beide Städte sanken dahin, weil das die römischen Kaufleute so wollten. Der Konsul Mummius ließ damals viele Kunstschätze nach Rom bringen. Leider gingen die Soldaten so roh bamit um, daß viele zerbrachen. Kapitel Viii. Der Unsegen der schnell erlangten Weltherrschaft. Die Römer waren mit einem Male reiche Leute geworben. Die ganze Welt gehörte ihnen. Nach dem bamaligen Recht siel dem Sieger der ganze Besitz des Besiegten zu. So kam es, daß die römische Kaufmannschaft und Beamtenschaft fehr reich würden. Bald behnten die römischen Großkaufleute ihre Geschäfte über die ganze den Römern gehörige Welt aus. Sie gingen in die Provinzen und übernahmen vom Staat die Einbringung der Abgaben der „Provinzialen". Wenn z. B. eine Gegenb eine Million Mark nach unserem Gelb Steuern zu zahlen hatte, so bezahlte eine kaufmännische

4. Orientalische und griechische Geschichte - S. 108

1888 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
— 108 — iinf^a«ehti' 020 (bezw. 612). Der Druck weicht nicht von der Stadt, gung*Athens. Da bewirkt Solon, daß Epimenides von Knossos auf Kreta die Stadt sühnt und reinigt. Solon, als Hiero mneiltott nach Delphoi zur Amphiktyonen - Versammlung ent 3-J^t So- sandt, beantragt: die Krisaierx) für die Plünderung eines reichen lig"r Kriegs Pilgerzuges (auf dem Wege nach Delphoi) zu züchtigen: (erster) heiliger Krieg Athens, Sikyons (Kleisthenes) und der 595-585. Thessaler gegen Krisa 595—585: Dieses wird 591 zerstört, der Krieg dauert aber noch fünf Jahre. Solons zweite Elegie klagt über die Nichtachtung der heiligen Satzungen der Mxrj seitens des Adels. Die Paraler bieten ihm die Tyrannis an (?). Der Adel erkennt die Vermögens- und Schuld-frage nicht als eigentlich politische, sondern als Existenzfrage und hofft, bei dieser die politischen Vorrechte zu retten. Daher wählt er „ 594 den Solon (da dieser selbst großer Gläubiger und ihres- 4. u. wichtigste s • z -r,s v -> / c y . v That Solons: gletcyen t|t) zum uq/mv emo vvfiog „of.iov y.ai öiulkuurrig x«< Gesetzgebung. ro/Liofrsttig“ d. H. aiov/uvtitrjq. Lolonische Gesetzgebung. 1. Teil: Vorbereitung. Aufhebung a) Seiody frsiu: 1) Kassation der Schulden auf Unterpfand 0 en" des Leibes. 2) Freigebnng sämtlicher Schuldsklaven. 3) Reduktion des Münzfußes um etwa 1uf2) um den Schuldnern, die noch Grundbesitz hatten, Bezahlung zu ermöglichen. 4) Zinsfuß für die bis 594 aufgenommenen Gelder ermäßigt?) Wiederher- b) L-Z/o^crn«:4) „Alle, bettelt vor dem Archontate streng9 1b“ Solons das Bürgerrecht verkürzt ist, habeu das volle straften. Bürgerrecht mit Ausnahme derer, welche auf dem Areiopag oder sonst von den Epheten oder von dem Gericht im Prytaneion wegen Mord, Blutvergießen oder wegen Versuch der Tyrannis durch die Königes aus dem Lande verbannt sind" (Wortlaut des Gesetzes). ?e“fsfh c) Niemand darf in Zukunft „auf den Leib borgen".6) Verböthe- ^ Auf Verkauf eines attischen Bürgers steht die Verkaufsb Todesstrafe. eines Bür- ._____________ gers. x) Uber Krisa und Kirrha (häufig verwechselt, vou Strabo scharf geschieden) s. o. S. 73 Note 2. 2) Von einem Gewicht von ca. 78 Pfund auf 56 (Talent von 6249 M. Wert auf 4500) Verhältnis: 100:73. 3) Zinsfuß im Altertum, wenn nicht beschränkt (Rom), höher als bei uns: 10 o/o, doch kommen 12 °/o, 18 <>/<> und mehr vor. Gesetzliche Beschränkungen gab es in der Regel nicht. *) Nach Schömann gehört sie erst in das folgende Jahr. 5) sc. „<fvloßaadszgu, welche die Transportation der Mörder aus dem Lande zu besorgen hatten. 6) d. H. seine Person zum Pfande setzen für den Fall der Zahlungsunfähigkeit.

5. Orientalische und griechische Geschichte - S. 149

1888 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
— 149 — 10. Lesbos, fällt von den Athenern ab 428, wird aber 427 wieder erobert. Außerdem kleine Kämpfe (lokaler Natur z. B. Eleier und Lepreaten) an mehreren Stellen Griechenlands. — Auf jenen Zügen (s. S. 148, 4) vielleicht wurden die ersten Pest in Athen. Keime der Pest/) welche zuvor in Afrika, Asien (auch Italien) ausgebrochen war, nach dem sonst gesunden Attika getragen, das jetzt ein höchst empfänglicher Boden dafür war. 430 und 429 430. 429. herrschte sie und darauf nach kurzem Nachlaß nochmals ein Jahr. Sie hatte besonders drei schlimme Folgen: 1. Entsittlichung (Verlust auch der politischen Tugenden) — aus Verzweiflung — und zugleich Erbitterung gegen Pe-rikles, der seiner oxqarriyia auf einige Zeit entsetzt und zu einer Geldstrafe 2) verurteilt wurde. 2. Perikles' Tod 429, der dem athenischen Volk sein lei- 429. Tod des tendes ingenium raubte und Demagogen die Bahn öffnete: *enfre§" Eukrates 0 orvnnsionail^g (Werg-, Flachshändler), Lysikles 6 Tiqoßatomöxrjg (wird Gemahl der Aspasia). Etwas höher steht Kleon, Sohn des Kleainetos, der Gerber (im Großen: 1000 Sklaven!)— vielleicht gesucht volkstümlich —• der einflußreichste, ob wohl er dem Volke nicht immer schmeichelt,3) beliebt wegen Erhöhung des exxxrjoiaotixov (auf drei Obolen?). Alle Feinde der Demagogie scharten sich um den reichen Nikias, einen tüchtigen Feldherrn schon neben Perikles (sein Vorbild: Kimon). 3. Abfall der lesbischen Städte 428 (außer Methymna) Lesbos unter Vortritt von Mitylene, das schon seit Beginn des w5r> "gezüch-Krieges aus Eigennutz durch die herrschenden Aristokraten Ver-Handlungen mit Sparta angeknüpft hatte. Zu Wasser und zu Lande belagert, wurde Mitylene bei geringer Unterstützung durch die Pelopounesier (42 Schiffe unter dem unfähigen Alkidas) 427 genommen. Die Gefangenen wurden nach Athen 427. geführt und 1000 Vornehme unter denselben hingerichtet ikleon riet den Tod aller). Das Land wurde in 3000 xxrjqoi geteilt und den Lesbiern gegen Zins zu Lehen gelassen. *) Beschreibung bei Thuk. Ii, 47—54: „Innere Glut ohne äußerliche Hitze, Tod nach sieben oder neun Tagen, zum Teil durch einen daran sich schließenden Durchfall, Genesung selten — und meist nur mit zurückbleibender Geistesschwäche oder Verlust einzelner Glieder." Der Arzt Hippokrates hat sie studiert und Reinigung der Atmosphäre durch Feuer angeordnet. Erste nachweisliche Epidemie im großen — bis Italien ausgebreitet; vergl. Liv.iv, 25. 2) 15 Talente: Plntarch; 80: Diodor. Das Gewöhnliche bei solchen Staatsprozessen 50 Talente. 3) Über ihn sind die Akten noch nicht geschlossen. In Aristoph. Rittern ist er verzerrt. Objektiver, wenn auch streng, ist Thuk. Hi, 36: wv xal hg ra azza ßiaiotccrog tu>v ttozltwv, rw re Stj/uu) naqanozv hv tw tote md'avu)-Ttttos; und Iv, 21: dvrjn Stjpayioyog . . . xal tco ni.rjd'ei Tri&avujtaro;.

6. Geschichte für mecklenburgische Schulen - S. 20

1914 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
— 20 — sangen schlecht, und wenn sie ihre rauhe Stimme ertönen ließen, so klang es, wie wenn ein schwerer Lastwagen über einen holperigen Knüppeldamm dahinrasselte. Auch die deutsche Sprache suchte er zu veredeln und beim Gottesdienste einzuführen. Die Predigt mußte in der Volkssprache gehalten werden. Da viele Geistliche noch sehr unwissend waren, ließ er für sie die Predigten alter berühmter Kirchenväter übersetzen. Geistliche, die nicht lesen konnten, mußten es noch lernen. Aus dem Volke sollte jeder den Glauben und das Vaterunser auswendig lernen, und wer nicht wollte, wurde mit Prügelstrafe bedroht. „Unausgesetzt war Karl mit den Angelegenheiten seines Reiches beschäftigt; oft stand er des Nachts 4—5 mal von seinem Lager auf und wandte sich seinen Arbeiten zu; selbst beim Ankleiden verhandelte er von Geschäften mit seinen Räten oder ließ Parteien vor, die seinen Richterspruch suchten; beim Mahle ließ er sich geschichtliche oder erbauliche Schriften vorlesen; keine Stunde verstrich ungenutzt." Karl hatte in seiner Jugend wenig Gelegenheit zum Lernen gehabt. Schreiben lernte er erst im Mannesalter. Er hatte deshalb immer eine Sckireib-tafel von Wachs unter dem Kopfkissen liegen, und nachts, wenn er nicht j'chlafen konnte, zog er sie hervor, und übte die schwertgewohnte Hand im Führen des leichten Griffels. Doch brachte er es in der Kunst des Schreibens nicht mehr weit; denn die meisten seiner Unterschriften bestanden nur aus einem im Viereck gezogenen Strich. Karl wollte, daß an seinem Hofe keiner zu finden sei, der nicht lesen und schreiben könne. Deshalb berief er gelehrte Männer zu sich und gründete eine Schule an seinem Hofe, in der die Kinder seiner Diener, sowohl der hohen als der niederen, unterrichtet wurden. Oft besuchte er diese Schulen, belohnte die Fleißigen und strafte die Faulen. (Ged.: Wie Kaiser Karl Schul-visitatiou hielt.) 4. Der Heerbann. In Kriegszeiten ließ Karl den Heerbann aufbieten. Zu diesem gehörten einmal alle Lehnsleute des Königs (Grafen, Bischöfe usw.) und sodauu alle freien Männer, die wenigstens vier Hufen Land als Eigentum besaßen. (Ein Hufe = 30 Morgen. Ein Morgen war so viel Land, wie man mit einem Gespann in einem Tage bearbeiten konnte.) Auf Befehl des Königs mußten sie mit ihrem Gefolge erscheinen. In einem Schreiben Karls an einen Abt heißt es: „Wir gebieten dir, dich am 17. Juni in Staßfurt an der Bode als dem festgesetzten Sammelorte pünktlich einznfinden. Du sollst aber mit deinen Leuten so vorbereitet dahinkommen, daß du von da schlagfertig ziehen kannst, nämlich mit Waffen und Gerät und anderen Kriegserfordernissen an Lebensmitteln und Kleidern, daß jeder Reiter Schild und Lanze, ein zweihändiges und ein kurzes Schwert, Bogen und Köcher mit Pfeilen habe. Dann, daß ihr habet auf euren Wagen: Hacken, Keile, Mauerbohrer, Äxte, Grabscheite, eiserne Schaufeln und was sonst im Kriege nötig ist. Die Wagenvorrüte müssen vom Sammelplatze an auf drei Monate reichen, Waffen und Kleider aus ein halbes Jahr. Insbesondere aber gebieten wir euch, wohl darauf zu achten, daß ihr in guter Ordnung zu dem angegebenen Orte ziehet und euch nicht unterstehet, irgend etwas zu nehmen außer Futter für das Vieh und Holz und Wasser." 774 5. Krieg mit den Langobarden. 774. Anfangs regierte Karl mit seinem Bruder Karlmann gemeinschaftlich. Nach dessen Tode nahm er das ganze Franken-land allein in Besitz. Die Witwe Karlmanns floh mit ihren Söhnen zum Langobardenkönige Defiderius, einem Todfeinde Karls. Dieser hatte nämlich früher eine Tochter des Langobardenkönigs zur Frau gehabt, aber bald ver-

7. Geschichte für mecklenburgische Schulen - S. 52

1914 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
— 52 — mvb,Ü^nt§' ^ .öe0en ,^einbe Au schützen, trieb zur Anlage von befestigten Platzen. Um die Königspfalzen, Bischofssitze, bei einem Kloster siedelten sich Hörige im Dienste ihrer Herren an. Dazu kamen auch Freie: Bauern und Handwerker. Die ganze Ansiedlung wurde mit Mauer und Graben umgeben. Man nannte sie Burg und ihre Bewohner Bürger. Solche befestigten Plätze waren aber noch keine Städte mit eigener Obrigkeit und eigenem Recht Die städtische Entwicklung hat erst der Handel bewirkt. Kaufleute, die ihre bewegliche Hobe am leichtesten durch die Feinde verlieren konnten, suchten in den Burgen Schutz. Die Märkte wurden dorthin verlegt. Dadurch kamen sowohl Leute als auch Reichtümer herzu. Der König verlieh solchen Orten das Marktrecht d h seinen besonderen königlichen Schutz. Zur Zeit des Marktes wurde eine Stange errichtet mit Schwert, Handschuh, Hut, Kreuz oder Fahne. Daraus entstanden spater die Rolandsäulen, die in vielen Städten den Marktplatz zierten. Nun genoß der Ort selbst und auch der zugereiste Kaufmann den Königsfrieden. Ein Burggraf oder Schultheiß stand im Namen des Königs dem Marktgericht vor und richtete mit den Schöffen in allen Marktsachen. Später übte der Rat der _.tadt die Gerichtsbarkeit aus. Nach und nach bekamen die Städte immer mehr Rechte, so daß sie auch über Leben und biod ihrer Bürger richten konnten. Auf dem Marktplatz oder vor dem Tore staut» der Galgen als Wahrzeichen solcher Macht. Alle Bürger waren dann nur diesem einen Gericht verantwortlich. Außer dem Gerichtswesen bekamen die Städte dann auch das Heer- und Steuerwesen in ihre Hand. Die reich gewordenen Städte strebten darnach, sich von ihrem Grasen oder Bischof frei zu machen und nur den Kaiser über sich zugaben. Gelang ihnen das, so waren sie freie Reichsstädte, die anderen hießen Landstädte. Die Blütezeit der Städte beginnt im 13. und 14. Jahrhundert. 2. Aussehen. Die Städte waren zum Schutze gegen die Feinde mit einer hohen, oft doppelten Mauer umgeben, auf der Jich runde, eckige oder spitze Wehrtürme befanden. An einzelnen Stellen führten durch die Mauern in die itadt enge ^.ore, die nachts durch mächtige Torflügel geschlossen wurden. Der Raum innerhalb der Mauern wurde sorgfältig ausgenutzt. Darum waren die Straßen eng, die Häuser hoch. Obere Stockwerke baute man oft mehrere Fuß breit über das untere heraus, so daß man über sich den blauen Himmel kaum sehen konnte. Meistens standen die Giebel nach der Straße hin. Die krummen Straßen waren ungepflastert. Da fast alle Bürger Ackerbau trieben und Vieh hielten, lag der Düngerhaufen neben dem Hause. Des Morgens tutete der Hirt die Kühe zusammen und trieb sie auf die gemeinschaftliche Weide. Schweine liefen frei auf den Straßen umher. Bei schlechtem Wetter konnte man sich kaum durch den Schlamm und die Pfützen hindurcharbeiten. Die Unreinlichkeit verdarb die Luft und das Wasser. Ansteckende Krankheiten, ja Pest und Aussatz forderten viele Opfer. Um die Mitte des 14. Jahrhunderts wütete der "schwarze Tod", eine furchtbare Pest, in Westeuropa. Große Städte verloren oft mehr als die Hälfte ihrer Einwohner. Die Häuser waren meist aus Holz ge- baut und mit Schindeln oder Stroh gedeckt. Brach in einem Hause Feuer aus, so verbreitete es sich oft schnell über ganze Straßen und Stadtteile und legte sie in Schutt und Asche. Reiche Leute bauten sich große und schöne Häuser,

8. Leitfaden für den Geschichtsunterricht in Mittel- und Mädchenschulen - S. 24

1902 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
24 Iii. Sparta und Athen. Die Perserkriege. Jahren erreicht, so wurden sie ffentlichen Erziehungsanstalten bergeben. Hier wuchsen sie zusammen auf, aen, spielten und lernten gemeinschaftlich. Der Unterricht bestand hauptschlich in Leibesbungen, sowie im Gebrauch der Waffen. Dabei betraten die Jungen unbeschuht den steinigen Boden, gingen bei kurz geschorenem Haar ohne Kopfbedeckung, trugen nur ein einfaches Oberkleid, badeten fleiig im Enrotas und schliefen auf Schilfrohr, das sie sich selbst brechen muten. Ihre Mahlzeiten waren krglich, doch gestattete man ihnen, um sich die fr den Krieg ntige List und Verschlagen-heit anzueignen, Speise zu stehlen; wer sich aber ertappen lie, mute mit Schlgen oder Hunger den. Auch sonst wurde jedes Vergehen mit Geielhieben bestraft. Um Schmerzen ertragen zu lernen, wurden die spartanischen Knaben am Feste der Artemis bis aufs Blut gegeielt, und keiner durfte eine Miene verziehen. Auch gewhnte man die Knaben frh, ihre Gedanken kurz und bndig auszudrcken, wie denn die sinnvolle Krze der lakonischen" ^Redeweise sprichwrtlich geworden ist. Nachdem Lykurg seine Gesetzgebung beendet hatte, nahm er beut Volke einen Eid ab, nichts an derselben zu ndern, bis er von einer Reise nach Delphi zurckgekehrt sei. Dort erhielt er den Bescheid, seine Gesetze seien vortrefflich, und Sparta werde groß und glcklich sein, so lange es an ihnen festhalte. Da beschlo er sein Leben freiwillig zu enden, damit seine Mitbrger nie ihres Eides entbunden wrden. Die Folgen der lyknrgischen Gesetzgebung machten sich bald bemerkbar. Sparta blhte zu einem krftigen Gemeinwesen empor, das im Laufe der Jahrhunderte die Hegemonie (Vorherrschaft) zu-erst der den Peloponnes, dann der ganz Griechenland erlangte. 2. Athen. Solon. Nachdem die Dorer den Peloponnes eingenommen, suchten sie sich auch in Attika festzusetzen und belagerten Athen. Ein Orakel-spmch hatte ihnen den Sieg verheien, wenn König Kodros nicht von ihnen gettet wrde. Als Kodros dies erfuhr, verkleidete er sich als Bauer, begab sich ins dorische Lager und wurde erschlagen. Darauf zogen die Dorer, an dem Gelingen ihres Unternehmens verzweifelnd, nach dem Peloponnes zurck. Die Athener aber hielten niemand fr wrdig, des heldenmtigen Kodros Nachfolger zu sein und schafften die Knigswrde ab. An die Spitze der Regierung trat ein auf Lebenszeit gewhlter Archon, der dem Volke Rechenschaft abzulegen hatte. Spter wurde die Amtsdauer desselben auf zehn Jahre beschrnkt, und zuletzt verteilte man die hchste Gewalt

9. Lesebuch für Volksschulen - S. 143

1894 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
143 und Knechten folgen. Nach und nach aber kam dieser allgemeine „Heerbann" in Verfall. Die Fürsten sahen sich daher genötigt, fremde Kriegsknechte zu iverben. Diese wurden ans verschiedenen Ländern zusammengeholt. Beim Eintritt in das Regiment erhielten sie ein Handgeld. Für ihren Dienst wurde ihnen wöchentlich oder monatlich ein Lohn oder Sold (von solidus — Schilling) gezahlt; daher ihr Name Söldner oder Soldaten. Viele von ihnen waren verheiratet und zogen mit Weib mtb Kind in den Krieg. Vaterlandsliebe toar diesen Söldnerscharen unbekannt. Ihr Begehr war, recht viel Beute zu machen. Kamen sie in ein Dorf, so sprangen Soldaten, Weiber und Troßbnben in die Häuser und durchsuchten jeden Winkel. Was sie ltidjt verzehren oder mitnehmen konnten, zerschlugen sie. 2. Mit solchen wilden Söldnerscharen wurde der dreißigjährige Krieg ans- gesochten. Auch die Soldaten Friedrichs d. Gr. waren größtenteils noch geworbene Söldner, und ebenso bestand das preußische Heer im Kriege 1806 und 1807 meistens noch ans Söldnerscharen. 1808 aber, nach Beendigung des unglücklichen Krieges erschien eine königliche Verordnung, welche die allgemeine Wehrpflicht ein- führte. (Bergt. S. 187.) Das Werben hörte jetzt auf. Statt dessen sollten alle dienstfähigen Söhne Preußens zwischen 18 und 25 Jahren dienstpflichtig sein. Was diese von Vaterlandsliebe begeisterten Truppen vermochten, haben die Jahre 1813 und 1815 gezeigt. 3. König Wilhelm I. nahm gleich nach seinem Regierungsantritt eine Ver- mehrung des Heeres um mehr als 60 000 Mann vor. Bei der Bildung des norddeutschen Bundes nach dem Kriege 1866 wurde die allgemeine Wehrpflicht auf alle Bundesstaaten ausgedehnt. Das Bundesheer sollte ein Prozent der Be- völkernng ausmachen. Nach den jetzt geltenden Bestimmungen gehört jeder wehrfähige Deutsche sieben Jahre lang, in der Regel vom vollendeten 20. Lebensjahre bis zum beginnenden 28., dem stehenden Heere — und zwar die ersten zwei bis drei Jahre bei den Fahnen, die letzten vier bis fünf Jahre in der Reserve — die folgenden fünf Jahre der Landwehr ersten Aufgebots und von da ab (bis zum 39. Lebensjahr) der Land- wehr zweiten Aufgebots an. Junge Leute, welche das Zeugnis für den einjährig- freiwilligen Dienst erworben haben, können ihrer Dienstpflicht bei der Fahne in einem Jahre genügen. Sie verbleiben dafür aber 6 Jahre in der Reserve. Land- sturmpflichtig sind alle deutschen Männer vom 17. bis 45. Lebensjahre. Wer sich vor dem 20. Lebensjahre zum Eintritt in das Heer freiwillig meldet, kann sich den Truppenteil wählen, in lvelchem er dienen ivill. Nach de» Ergänz, z Sem.^Lescb. u. a. 228. Pflichten und Rechte des deutschen Staatsbürgers. Jeder Angehörige eines deutschen Staates ist deutscher Staatsbürger. Die erste Pflicht eines solchen ist Gehorsam gegen das Staatsoberhaupt und die Staatsgesetze. Wer den Landesherrn beleidigt, zum Ungehorsam gegen die Landesgesetze oder die Verordnungen der Obrigkeit öffentlich auffordert, einem Beamten Widerstand leistet, an Zusammenrottungen teilnimmt, bei einem Auflaufe der Aufforderung des Beamten, sich zu entfernen, nicht Folge leistet u. s. w., wird mit Gefängnis bestraft. Wer den Landesherrn mordet oder den Versuch dazu macht, wird als Hoch- verräter mit dein Tode bestraft. Wer während eines Krieges dem Feinde als Spion dient oder ihm Pläne, Zeichnungen rc. mitteilt, wird mit Zuchthaus bestraft. Ferner ist es Pflicht eines jeden Bürgers, zu den Ausgaben des Staates sein Teil mit beizutragen (S. 418). Das Recht, Geld zu prägen, steht nur dem Staats- oberhaupte zu. Wer Geld nachmacht und als echtes in Verkehr bringt, wird mit

10. Geschichte für Volks- und Bürgerschulen : mit Abbildungen - S. 36

1892 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
I — 36 — hier in der Stadt gemietet werden. Er wurde nach Bedarf mit 8—10 Pferden bespannt. Die Straße war, damit der Zoll nicht umgangen werden konnte, genau vorgeschrieben. Wer bei sandigen oder sumpfigen Stellen zur Seite fuhr oder einen Richtweg einschlug, hatte hohe Strafe zu zahlen. Warf der Wagen um oder berührte die Achse den Boden, so gehörte die abgefallene Ware oder wohl gar der Wagen nebst Ladung dem Herrn des Grund und Bodens, auf dem das Unglück geschehen war. Führte der Weg über eine Brücke, so mußte ein Brückengeld gezahlt werden. Wo Räuber und Wegelagerer den Weg unsicher machten, da mußte sich der Kaufherr von dem Herrn des Landes das „Geleit" kaufen, wofür ihn dieser ungefährdet durch sein Gebiet führen ließ. Erst nach wochenlanger, mühseliger Fahrt kam der Kaufherr — nicht selten nur mit einem Bruchteile der gekauften Waren — in der Heimat an. 6. Die Hansa. Zur Zeit des Faustrechts lauerten die Raubritter nicht selten den vorüberziehenden Kaufleuten an der Heerstraße auf ober plünderten ihre Schiffe, die den Rhein und die Elbe befuhren. Da vereinigten sich Lübeck und Hamburg (1241) und beschlossen, sich gegen biefe Räuber zu schützen. Sie schufen sich ein eignes Heer und rüsteten Kriegsschiffe ans, welche die Kauffahrer auf der Elbe in Schutz nahmen. Diesen Bnnb nannte man die Hansa. Bald traten nun auch noch anbre Stabte diesem Bünbuisse bei, wie Braunschweig, Stralsunb, Stettin, Köln, Frankfurt a. O., Königsberg, Magbeburg u. s. w., im ganzen 60 Städte, und es dauerte nicht lange, so zitterte alles vor der Macht der Hansa. Sie hatte eine Flotte von 200 Schiffen, ein furchtbares Landheer und führte Krieg mit Fürsten und Königen. So erklärte einmal der Bürgermeister von Danzig dem Könige von Dänemark den Krieg. In Lübeck war der Bundestag. Hatte eine Stadt ihre Pflicht nicht erfüllt, so wurde sie „gehanset", d. H. aus dem Bunde gestoßen. 300 Jahre lang war die Hansa in voller Blüte. Im 15. Jahrhundert aber zerfiel sie allmählich, weil die Fürsten selbst mehr für Ordnung und Sicherheit sorgten. 24. Femgerichte. Der schwarze Tod. Frondienste. 1. Femgerichte. Die Femgerichte sind aus den alten Volksgerichten der Franken hervorgegangen. In den schütz- und rechtslosen Zeiten des Faustrechts verbreiteten sie sich durch ganz Deutschland. Sie gewährten jedem Freien den sichersten Schutz und waren der Schrecken aller Übelthäter. Ihre obersten Richter hießen Freigrafen, die übrigen Mitglieder Freifchöffen oder auch „Wissende", weil sie um die Geheimnisse der Feme wußten. Das Gericht wurde auf der „Malstätte" abgehalten. Dort bestieg der Freigraf den „Freistuhl". Vor ihm auf einem Tische lagen Schwert und Strick, die Zeichen des Rechts über Leben und Tod. Der oberste Freistuhl war in Dortmund unter der Femlinde, die noch heute als Zeuge jener Gerichtsstätte dasteht. War jemand bei dem Femgerichte verklagt, dann ward er durch den Ladebrief mit 7 Siegeln vorgeladen. War er ein Ritter, der auf feiner Raubburg verschlossen wohnte, so hefteten die Fronboten die Labung des Nachts an das Thor, schnitten aus bemselben 3 Späne als Wahrzeichen und schlugen breimal laut gegen die Thorflügel. Erschien der Angeklagte, so führte man ihn mit verbundenen Augen in den Kreis der Richter und las ihm die Anklage vor. Bekannte er sich schuldig, ober wurde er überführt, dann sprachen die Schöffen das Urteil; war es die Todesstrafe, so wurde er sofort, meistens von dem jüngsten Schöffen, an den nächsten Baum gehängt. Gelindere Strafen waren Landesverweisung und Geldbuße. Erschien der Angeklagte nicht, so galt er für schuldig und ward „verfemt". Dann wurde der Name des Verurteilten in das Blutbuch geschrieben und der also Verfemte von allen Wissenben verfolgt. Keiner von ihnen burfte das Urteil verraten, aber jeber hatte die Pflicht, es zu vollstrecken, boch mußten sie babei zu breien fein. Wo sie des Verfemten habhaft werben konnten, zu Haufe ober auf der Straße, da stießen sie ihn nieder oder hängten ihn.
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