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1. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 33

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 33 komme und den Fremden von da vertreibe. Und da er auf das Gesetz nicht hat hren wollen, soll er zurcklassen, was er erarbeitet hat und berdies 1200 Denare, das sind 30 Solidi^), zu bezahlen schuldig sein. 3. So aber jemand eingewandert ist und innerhalb 12 Monate kein Einspruch erfolgt, so mge er ruhig daselbst wohnen bleiben wie die anderen Nachbarn. Xxi. der die Ttung von Freien. 1. So einer einen freigeborenen Franken oder Barbaren?), der nach dem salischen Gesetze lebt, gettet hat, und er wird dessen berfhrt, so soll er 8000 Denare, das sind 200 Solidi, zu zahlen schuldig fein3). 3. So einer aber einen Mann, der im Knigsdienste ist, oder ein frei-geborenes Weib ttete, soll et 24000 Denare, das sind 600 Solidi, zu zahlen schuldig sein. 5. So aber ein Rmer, ein Tischgenosse des Knigs, gettet worden ist, soll der Mann, der dessen berfhrt ist, 12000 Denare, das sind 300 Solidi, zu zahlen schuldig sein. 6. Wenn es aber kein rmischer Grundbesitzer und Gast des Knigs war, der gettet worden ist, soll der Tter 4000 Denare, das sind 100 Solidi, zu zahlen schuldig sein. 7. So einer aber einen zinspflichtigen Rmer4) ttete, soll er 2500 Denare, das sind 63 Solidi, zu zahlen schuldig sein. Liv. der Ttung eines Grafen. 1. So einer einen Grasen gettet hat, soll er 24000 Denare, das sind 600 Solidi, zu zahlen schuldig sein5). Lxii. Wenn der Vater einer Familie gettet ist, so sollen die eine Hlfte des Wergeldes die Sohne erhalten, die andere Hlfte sollen die nchsten Verwandten von Vater- und Mutterseite untereinander teilen. Wenn aber nun von einer Seite, der vterlichen oder mtterlichen, keine Verwandten vorhanden sind, fllt jener Teil dem Fiskus zu. *) Die Mnzeinheit war der rmische Goldschilling (solidus), der 72. Teil eines rmischen Pfundes Gold. Sein Wert betrug 12,50 Mark nach unserem Gelde. Er hatte 40 frnkische Silberdenare. *) Unter Barbar ist hier ein Germane zu verstehen, der unter den Franken wohnte. 8) Der Gedanke des Rechts war bei den germanischen Stmmen schon vorhanden. Er kam darin zum Ausdruck, da die im Staat geltende Ordnung bei der Gesamtheit Anerkennung und Schutz fand. Dieser Rechtszustand war der Friede. Grundsatz war nun: Wer den Frieden bricht, setzt sich selbst aus dem Frieden, d. h. auerhalb des Schutzes der Gesamtheit. Die staatliche Ordnung war allerdings noch nicht so weit gediehen, da die Gesamtheit selbst gegen den Friedensbrecher vorging; sie gab ihn (und auch seine Sippe) nur der Sippe des Geschdigten preis. Diese mute sich selbst Genugtuung schaffen: das konnte von Rechts wegen geschehen entweder durch Fehde und Rache (Blutrache) oder durch gtliches bereinkommen, indem ein B- oder Wergeid gefordert und gezahlt wurde. In dem Mae, wie Staatsgewalt und Gesittung allmhlich wuchsen, trat die Blutrache zurck, und es bildeten sich feste, durch die Gewohnheit bestimmte Stze fr das Wergeld heraus. Ganz beseitigt war indessen zu der Zeit, da das salische Gesetz aufgezeichnet war, die Blutrache noch keineswegs. ') Ein zinspflichtiger Rmer ist Rmer ohne Eigentum, der zur Kopfsteuer ver-pflichtet war. 6) Die Hhe des Wergeldes ist der Ausdruck fr die Einschtzung des Wertes des Mannes; der knigliche Beamte oder der Knigsgast hat das dreifache Wergeld des freien Saliers, während das des Unfreien und Rmers erheblich niedriger ist. Fr unsere Kenntnisse der sozialen Verhltnisse sind daher diese Wergeldstze von grtem Werte. W. u. O. Heinze-Kinghorst, Quellenlesebuch. L* 3

2. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 36

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 36 - Es lebte aber zu jener Zeit ein Priester mit Namen Anastasius, ein Mann von freier Geburt; der besa durch Gnadenbriefe der Knigin Chrodichilde ruhmreichen Andenkens ein Grundstck. Diesen nun ging der Bischof fters an und bat ihn demtiglich, er mchte ihm die Gnadenbriefe der genannten Knigin geben und ihm die Besitzung abtreten. Da aber jener den Wunsch seines Bischofs zu er-fmen sich weigerte, da dieser ihn doch bald durch Schmeicheleien zu gewinnen, bald durch Drohungen zu schrecken suchte, lie er ihn zuletzt wider seinen Willen nach der Stadt bringen, dort ruchws festhalten, und befahl, ihm, wenn er die Scheine nicht herausgebe, alle mgliche Unbill anzutun und ihn Hungers sterben zu lassen. Dennoch strubte sich jener mannhaft und lieferte die Urkunden nicht aus; denn es sei ihm besser, sagte er, da er eine Zeitlang Hunger leide, als da er seine Nachkommen fr die Folge im Elend lasse. Darauf wurde er auf Gehei des Bischofs den Schergen bergeben und sollte, wenn er die Gnadenbriefe nicht auslieferte, den Hungertod erleiden. Es war aber bei der Kirche des heiligen Mrtyrers Caffius eine sehr alte und ganz verborgene unterirdische Kapelle, in der war ein groes Grabmal von parischem Marmor, in dem vor langen Zeiten ein Leichnam beigesetzt worden war. In dieses Grabmal nun wurde auf den Leichnam lebendig der Priester gelegt und mit dem Stein verdeckt, mit dem vorher der Sarkophag geschlossen war, während Wachen vor die Tre gestellt wurden. Die Schergen aber verlieen sich darauf, da der Stein auf ihm lag, machten sich, da es Winter war, ein Feuer an, bereiteten sich Glhwein und schliefen endlich be-rauscht ein. Der Priester jedoch rief wie ein anderer Jonas... den Herrn um Barmherzigkeit an. Und da der Sarkophag gerumig war, wie wir gesagt haben, so streckte er, obgleich er sich nicht ganz umwenden konnte, doch seine Hnde ungehindert aus, wohin er wollte. Es ging aber von den Gebeinen des Toten, wie er selbst zu erzählen pflegte, ein Leichendunst aus, so frchterlich, da es ihm nicht nur die ueren Sinneswerkzeuge, sondern auch die innersten Eingeweide zusammenzog. Und wenn er sich mit dem Mantel die Nasenlcher zustopfte, so empfand er, solange er den Atem anhalten konnte, nicht den blen Geruch, wenn er aber zu ersticken frchtete und den Mantel nur ein wenig vom Gesichte nahm, so atmete er den schauerlichen Geruch nicht nur durch Mund und Nase, sondern auch sozusagen durch die Ohren ein. Endlich, um kurz zu sein, erbarmte sich die Gottheit selbst, wie ich glaube, seiner Not, er streckte die Hand nach der einen Seite des Sarkophags aus und ergriff einen Hebebaum, der, da der Deckel Raum lie, zwischen diesem und dem Rande des Sarkophags liegen geblieben war. Als er diesen allgemach bewegte, merkte er, da unter Gottes Beistand der Stein sich fortfchob. Und als der Priester ihn schon so weit zurckgebracht hatte, da er den Kopf herausstecken konnte, machte er sich dann mit grerer Leichtigkeit eine ffnung so weit, da er ganz herauszusteigen vermochte. Inzwischen hatte das Dunkel der Nacht zwar schon das helle Tageslicht verscheucht, sich aber doch noch nicht vllig ausgebreitet, und der Priester suchte eine Hintertre in der Gruft; die war mit sehr starken Riegeln und festen Ngeln versperrt, aber sie war nicht so fest zusammengefgt, da man zwischen den Brettern nicht htte die Gestalt eines Menschen erblicken knnen. An diese Tre legte der Priester den Kops und sah einen Mann, der des Weges vorberging. Da rief er ihn an, doch mit leiser Stimme. Jener hrte es und hieb flugs mit der Axt, die er in der Hand hatte, die hlzernen Bretter durch, von welchen die Riegel gehalten wurden und ffnete so dem Priester den Ausgang. Dieser machte sich sofort bei Nacht auf und eilte

3. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 48

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 48 - 18. An Sonntagen sollen keine Versammlungen und Landsgemeinden ge-halten werden, auer im Falle dringender Not oder in Kriegszeit, sondern alle sollen zu der Kirche sich begeben, um das Wort Gottes zu hren, und sollen beten und gute Werke tun. Ebenso sollen sie an den hohen Festen Gott und der Kirchengemeinde dienen und weltliche Versammlungen lassen. 19. Ferner beschlo man auch die Satzung aufzunehmen, da alle Kinder innerhalb eines Jahres getauft werden sollen. Und wir bestimmen, da wenn es jemand unterlt, sein Kind im ersten Jahr zur Taufe darzubringen ohne Wissen oder Erlaubnis des Priesters, der Adlige 120, der Freigeborene 60, der Lite 30 Schillinge an den Schatz entrichten soll..... 21. Wer an Quellen oder Bumen oder in Hainen ein Gelbde tut oder etwas nach heidnischem Brauch darbringt und zu Ehren der bsen Geister speist, hat, ist er ein Adliger, 60, ist er ein Freigeborener, 30, ist er ein Lite, 15 Schillinge zu entrichten. Vermgen sie aber die Zahlung nicht gleich zu leisten, so sollen sie in den Dienst der Kirche gegeben werden, bis die Schillinge gezahlt sind. 22. Wir befehlen, da die Leiber der christlichen Sachsen auf die Friedhfe der Kirchen und nicht nach den Grabhgeln der Heiden gebracht werden. 23. Die (heidnischen) Priester und Wahrsager befehlen wir den Kirchen und Geistlichen auszuliefern . . . 34. Wir verbieten allen Sachsen, auf allgemeinen Volksversammlungen zu tagen, wenn sie nicht unser Sendbote aus unseren Befehl zusammengerufen hat. Sondern jeder Graf soll in seinem Kreise Versammlungen halten und Recht sprechen. Und von den Priestern soll darauf gesehen werden, da er nicht anders handle. 24. Das schsische Taufgelbnis/) (Mschsisch.) Altschstscher Text: Braune, Althochdeutsches Lesebuch. Halle 1897. 6. 160. Forsachist diobolae? ec forsacho diabolae. Entsagst du dem Teufel? ich entsage dem Teufel. end allum diobolgelde? end ec forsacho allum diobolgeldae und allem Teufelsopfer? und ich entsage allem Teuselsopser. end allum dioboles uuercum? end ec forsacho allum und allen Teufelswerken? und ich entsage allen dioboles uuercum and uuordum, Thunaer ende Teufelswerken und Worten Donar und Uuden ende Saxnte ende allum them unholdum Wodan und Saxnot und allen den Unholden, the hira genotas sint. die ihre Genossen sind. Gelbist in got alamehtigan fadaer? Glaubst du an Gott, (den) allmchtigen Vater? i) Die Formel ist aus dem Lateinischen ins Altschsische bertragen. Nur die Namen der schsischen Götter Zhuner (Donar), Wodan und Saxnot das ist der hochdeutsche Ziu sind eingefgt. Sie, die er mit seinen Vtern als die hchsten Wesen verehrt hatte, mu der Tufling ausdrcklich als Unholde schmhen.

4. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 103

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 103 - Kaiser bei seiner kaiserlichen Wrde, da er jenen nie in seinen frheren Rang wieder einsetzen werde, wofern nicht alle damit zufrieden sein wrden. So viel jedoch ward zugunsten des Herzogs bewilligt, da er seine Erblande *), wo dieselben auch lgen, ohne allen Einspruch vllig frei besitzen sollte. Der Herzog nun der-bannte sich auf drei Jahre aus seinem Lande, indem er eidlich gelobte, innerhalb dieser Zeit dasselbe nicht betreten zu wollen, auer wenn der Kaiser ihn zurck-riefe. Er reiste zu seinem Schwiegervater, dem König von England, begleitet von seiner Gemahlin und seinen Kindern, und hielt sich bei demselben während jenes ganzen Zeitraumes auf. Der König von England nahm ihn hchst ehrenvoll auf und setzte ihn wie zum Fürsten der das ganze Land, bereicherte auch alle seine Mitverbannten durch viele Geschenke. 59. Kreuzzug und Tod Barbarossas 1190. Quelle: Brief der den Tod des Kaisers Friedrich (Lateinisch)2). bersetzung: Erler a. a. O. Bd. 2. S. 611616. Im Glauben, da Eure Heiligkeit danach begierig sei, Kunde von den Taten des Kaisers zu empfangen, haben wir uns bemht, das, was wir mit eigenen Augen gesehen haben, und wobei unser eigener Arm ttig gewesen ist, ohne die Beimischung entstellender Flschung in kurzer Zusammenstellung Euch zu berichten. Vernehme daher Eurer Weisheit Heiligkeit, da wir, von dem allerchristlichsten Könige Ungarns, Bela, ehrenvoll aufgenommen und gtig behandelt, sogleich, als wir das griechische Reich betraten, in die Hnde von Dieben und Rubern ge-fallen find, weil bei den Griechen Treue und Glauben nicht gefunden werden. Denn wider das allen Vlkern gemeinsame Recht von der Unverletzlichkeit der Gesandten hatten sie den Bischof von Mnster und den Grafen Robert von Nassau gefangen genommen. So zogen wir denn nur unter groer Mhe durch Bulgarien und konnten erst nach langer Verzgerung unseres Marsches am Oster-feste 11903) wohlbehalten an Leib und Habe der den Meeresarm des heiligen Georgs) gehen.... Darauf zogen wir durch die Gegend von Philadelphia weiter und gelangten mit bewaffneter Hand nach Laodicea, indem Tag fr Tag die Ritterschaft vom Heere Christi unter den Waffen stand. Von da brachen wir auf am Freitage vor dem Tage der Rogationen und kamen, nachdem wir wegen Mangels an Wasser x) Das Erbgut umfate die supplinburgischett, northeimschen und brunonischen, sowie die Hlfte der billungschen Gter; aus diesen Allodien sind die Lande Braun-schweig und Lneburg und letzten Endes die Provinz Hannover und das Herzogtum Braunschweig hervorgegangen. 2) Der Brief, der als Anhang der von dem Abt Otto von St. Blasien besorgten Fortsetzung der Chronik des Bischofs Otto von Freising angefgt ist, wurde von einem dem Kaiser nahestehenden Kreuzfahrer an einen unbekannten Kirchenfrsten gerichtet. 3) Ostern 1190 fiel auf den 25. Mrz; alle brigen Daten sind danach leicht zu errechnen, z. B.: Sonntag Rogate: 29. April, Himmelfahrt: 3. Mai, 1. Pfingsttag: 13. Mai. 4) Das Kreuzheer berschritt die Strae der Dardanellen.

5. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 119

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 119 - Stck Hausrat an sich nehmen. Kein Beamter unterstehe sich, sogenannten Bann-mein1) zu verkaufen oder das Schiff eines Brgers mit Gewalt in den Dienst seines Herrn zu stellen. Wir wollen auch, da nichts von denen gefordert werde, die eigene Waren auf eigenen oder gemieteten Schiffen verfrachten. Keine Be-Hrde darf auch aus irgend einem Grunde das Geld leichter oder schlechter machen, es sei denn, da dies auf gemeinsamen Beschlu der Brger geschieht. Von ihnen soll auch kein Zoll im ganzen Bistum oder in den fiskalischen Orten, das sind solche, die nur dem Kaiser zu Nutzen gereichen, erzwungen werden. Wenn jemand einen Hof oder ein Haus ohne Widerspruch Jahr und Tag2) besessen hat, so ist er von jetzt ab niemandem, der hiervon Kenntnis hat, Rechenschaft schuldig. Der Bischof oder eine andere Behrde kann nicht erzwingen, da eine Gerichtssache, die in der _ Stadt bereits begonnen ist, auerhalb der Stadt entschieden werde. 70. Die Grndung einer Stadt im ostdeutschen Kolonisationsgebiet. 1257. Quelle: Urkunde der die Grndung der Stadt Landsberg an der Warthe (Lateinisch). bersetzung: Hans Babr. Quellen zur brand?nburgisch-prcuischen Geschichte. Leipzig o. I. Bd. 1. S. 4749. Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit! Wir Johann, von Gottes Gnaden Markgraf von Brandenburg, tun allen fr ewige Zeiten zu wissen: Die menschlichen Handlungen entschwinden sehr leicht dem Gedchtnis, wenn sie nicht durch das Zeugnis der Schrift bekrftigt werden; denn diese gewhrt ein treues Zeugnis. Sie lt das, was ihr die Menschen anvertraut haben, nicht untergehen, wenn diese selbst auch dahingegangen sind. Daher tun wir hiermit allen jetzigen und zuknftigen Getreuen Christi kund, da wir unserem treuen Albert, genannt von Luge, die Vollmacht erteilt haben, unsere Stadt Neu-Landisberch in folgender Weise als eine freie Stadt einzurichten, nmlich, da der dritte Teil des ganzen Zinses sowohl von den Haussttten, als auch den Hufen ihm selbst gehre, sowie auch der dritte Pfennig von dem, was in der Stadt durch das Gericht einkommt. Dieser unserer Stadt bewilligen wir denn auch 104 Hufen zum Ackerbau und 50 Hufen zur Weide, und zwar unter der Magabe, da uns von einer jeden Hufe y2 Vierding 2) Brandenburger Mnze als jhrlicher Hufenzins gegeben werde. Wir wollen, da die Abgabenfreiheit der Stadt vom knftigen Martinusfeste ab zehn Jahre lang dauern soll. Nach Ablauf der genannten zehn Jahre sollen die Einwohner der genannten Stadt das Recht von Brandenburg haben und mit der Steuererhebung, wie sie bei den Brgern zu Brandenburg geschieht, zufrieden sein, nachbent sie auch während ihrer Freizeit keinerlei Zoll gegeben haben. Die Fischerei in der Netze4) soll aufwrts eine halbe Meile und abwrts eine ganze Meile allen Brgern der Stadt nach Belieben freistehen. Dann soll alles, x) Der Bannwein" geno das Vorrecht des Alleinverkaufes. 2) Jahr und Tag" war die bliche Rechtsfrist von 1 Jahr, 6 Wochen und 3 Tagen. 3) Vierding ist eine Viertelmark Silber. 4) Gemeint ist wohl die^Warthe.

6. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 124

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 124 - V. Aus den Jahrhunderten des ausgehenden Mittelalters. 73. Ottokar von Bhmen unterwirft sich Rudolf von Habsburg. 1276. Quelle: Chronik von Kolmar (Lateinisch)^). bersetzung: Erler a. a. O. Bd. 3. S. 241 und 242. Sobald nun der König von Bhmen sah, da er dem rmischen Könige keinen Widerstand leisten knne, demtigte er sich und bergab sich seiner Gnade. Die kniglichen Herrscher kamen unter folgenden Bedingungen berein: Es sollte der Bhmenknig seine Tochter dem Sohne König Rudolfs zur Ehe geben, die Regalien, wie es sich ziemte, von ihm empfangen und dreihundert Ritter mit gewaffneten Rossen zum Heere des Knigs führen, wann dieser wolle. Der König von Bhmen machte sich sogleich mit vielen Rittern und Rossen, in golddurchwirkten Gewndern und geschmckt mit Edelsteinen, bereit, die Regalien von dem Könige der Rmer in Empfang zu nehmen. Ms dies die Fürsten König Rudolfs hrten, berbrachten sie voll Freude ihrem Herrn die Kunde und sagten: Herr, legt kostbare Gewnder zum Empfange an, wie es dem Könige geziemt." Da gab ihnen der König zur Antwort: Der Bhmenknig hat mein graues Wams oft verlacht; nun aber wird mein graues Wams der ihn lachen." Darauf sagte er zu seinem Notar: Gib mir deinen Mantel, auf da der König meine Armut verlache!" Da nun der Bhmenknig sich nahte, sprach der König zu seinen Rittern: Legt eure Waffen an, wappnet eure Streitrosse und rstet euch, so gut als ihr vermgt, zur Schlacht, stellt euch zu beiden Seiten des Weges, den der König kommen wird, in Reih und Glied auf und zeigt die ruhmwrdigen deutschen Waffen den barbarischen Vlkern." Als nun alles in solcher Weise nach des Knigs Willen angeordnet war, nahte sich der Bhmenknig in goldstrahlendem Gewnde und mit kniglicher Pracht, fiel dem rmischen König zu Fen und bat ihn demtig um die Regalien. berdies verzichtete er auf hunderttausend Mark Einknfte und vierzigtausend Mark, welche der Herzog von Osterreich gehabt und der Bhmenknig von der Knigin Margaretas her besessen hatte. Hierauf der- Die bis zum Jahre 1304 reichende Kolmarer Chronik erzhlt in erster Linie die Taten der beiden ersten Habsburgischen Könige, besonders die Rudolfs. Der unbekannte Verfasser will den Habsburgischen Standpunkt gegenber den brigen Thronbewerbern Ottokar von Bhmen und Adolf von Nassau verteidigen; er bemht sich dabei, auch diesen Gegnern volle Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. ') Ottokar vermhlte sich 1252 mit der fast doppelt so alten Knigin Margareta. Diese Frau war die Witwe König Heinrichs, jenes ungeratenen Sohnes Kaiser Fried-richs Ii., und die Tochter des letzten sterreichischen Herzogs aus dem Hause Babenberg (t 1246). Ottokar hoffte, durch diese Heirat die reichen babenbergischen Allodien zu ge-Winnen und die bereits 1251 erschlichene Herrschaft in den alten babenbergischen Lndern Steiermark und Osterreich sicherzustellen.

7. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 109

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 109 - 14. Das Geleites der Fürsten durch ihr Land, welches sie von uns zum Lehen tragen, wollen wir selbst nicht durch uns oder die Unserigen hindern, noch auch wollen wir dulden, da es gebrochen werde. 16. In unseren Stdten soll kein dem Lande schdlicher, vom Richter ver--urteiltet oder gebannter Mann wissentlich Aufnahme finden. Wer aufgenommen und berfhrt worden ist, soll ausgetrieben werden. 17. Keine neue Mnze werden wir in eines anderen Fürsten Land schlagen lassen, durch welche die Mnze desselben Fürsten im Werte verlieren knnte. 18. Unsere Städte sollen ihre Gerichtsbarkeit nicht der den Umfang der Stadt hinaus ausdehnen, auer wenn ihnen eine besondere Gerichtsbarkeit zusteht. 19. In unseren Stdten soll der Klger dem Gerichtssitze des Beklagten folgen2)..... 20. Niemand soll Gter, mit denen einer belehnt ist, ohne Einwilligung und ohne aus der Hand des Oberherrn zum Pfnde nehmen3). 21. Zu den Arbeiten der Stadt soll niemand gezwungen werden, auer wenn er von Rechts wegen dazu verpflichtet ist. 22. Vogtleute, welche in unseren Stdten wohnen, sollen die gewohnten und schuldigen Abgaben von Gtern auerhalb der Stadt ihren Herren und Vgten leisten und nicht beschwert werden mit ungebhrlichen Lasten. 23. Eigenleute, Vogtleute, Lehensleute, welche zu ihren Herren gehen wollen, sollen durch unsere Beamten nicht zum Bleiben gentigt werden. Zum Gedchtnis und zur Befestigung dieser unserer Gewhrung und Besttigung haben wir gegenwrtige Urkunde mit der goldenen Bulle, in welcher unserer Majestt Siegel eingedrckt ist, verwahren lassen. 63. Das Landsriedensgebot Kaiser Friedrichs 11. 1235. Quelle: Das Mainzct Reichsgesetz vom 15. August 12354). 2. bertragung aus dem Abdruck einer sptmhd. Fassung bei Lehmann a, a. O. S 103. 2. Wir setzen fest und gebieten, da niemand, in welcher Sache ihm auch Schaden zugefgt sei, sich deswegen anders rche, als dadurch, da er bei seinem Richter Klage fhre und den Rechtsweg bis zum Endurteil verfolge; es sei denn, da er sich aus Not seines Lebens und seines Gutes wehren mu. Wer sich selbst Recht verschafft, ohne zu klagen, der soll seinem Widersacher den Schaden, den er *) In jenen unruhigen Zeiten konnte der Reisende des bewaffneten Geleites nicht entbehren. Dieses Schutzgeleit natrlich gegen Bezahlung zu stellen, war altes Knigsrecht. Friedrich berlie jetzt dies Regal fr ihr Gebiet an die Landesherren. 2) Der auerhalb der Stadt wohnende Angeklagte brauchte sich also nicht mehr dem Stadtgericht zu stellen, sondern konnte nur an seinem Gerichtsstand (d. i. dem landesherrlichen) belangt werden. 8) Hierdurch sollte verhindert werden, da Gter verarmter Adeliger oder Dienst-mannen in die Hnde reich gewordener Brger gelangten. 4) Nach der Niederwerfung seines Sohnes Heinrich hielt Friedrich Ii. in Mainz einen glnzenden Reichstag ab, wo am 15. August 1235 das berhmte Reichsgesetz erlassen wurde. In deutscher Sprache beraten und verkndigt, ist es das lteste Reichsgesetz in unserer Sprache. Leider ging die amtliche deutsche Fassung verloren; doch drfte die hier zugrunde gelegte dem ursprnglichen Wortlaut sehr nahe kommen. Es enthlt u. a. Bestimmungen der Pfahlbrger, Zoll- und Mnzwesen, Geleite und Straen; wichtig ist es aber vor allem als das bedeutendste und berhmteste Landfriedensgesetz.

8. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 126

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
126 Leute in dem Lande geteilt, da ihrer ein Teil es hielt mit den Shnen als mit ihren Herren und rechten Erben des Landes, die anderen hingen dem Vater an um groer Gaben willen, die er ihnen gab. Des war Thringen voll Ruberei. Da gebot der König, da man die Ruber in dem Lande suchen und ihre Feste zerbrechen sollte. Also zogen des Knigs Leute und Ritterschaft aus und die von Erfurt mit ihnen mit ihrem Gezeug und zerbrachen und verderbten 66 Burgen und ummauerte Hfe in den Drfern und auf den Feldern, und wo sie die Ruber ergreifen mochten, da hingen sie dieselben und schlugen ihnen das Haupt ab. Also geschah es, da sie allum zogen und kamen nach Ilmenau und ergriffen darin 28 Ruber, die auf der Strae geraubt und gefrevelt hatten, und fhrten die nach Erfurt. Und der rmische König sa selber der sie zu Gericht, und sie wurden da von den Seinen zum Tode verurteilt und unter groem Zulauf aus der Stadt gefhrt und da enthauptet. Es war aber eine Anzahl Edelleutc, die nahmen sich ihrer Freunde an, da ihnen erlaubt ward, sie auf dem Kirchhof zu begraben. 76. Die Schlacht bei Mhldorf. 1322. Quelle: Der Streit zu Mhldorf (Mittelhochdeutsch)^). bertragung: Erl er . a. O. Bd. 3. S. 336338. Da lie man wissen alle Leute, da des hohen Fürsten und Knigs Albrecht Sohn, König Friedrich von Rom, da in Zwiespalt erwhlet ward, er an einem Teil und sein Oheim von der Pfalz, König Ludwig*), an dem anderen 'Teil von dem ungetreuen Erzbischof von Mainz3). Dies war zum Kriege zwischen beiden der Anfang. Davon verdarb eine groe Menge in den oberen Landen, Land und Leute, Witwen und Waisen; denn mancher Heereszug, stark und groß, geschah darum von sterreich und Steier her gegen Bayern hin und Schwaben und nach dem Rheine. Und es whrte dies wohl bis ins sechste Jahre, da sie oft groe Heerschaft auf das Feld brachten und König Ludwig zu allen Zeiten das Feld flchtig rumen mute und Johann von Ltzelburg, der König von Bhmen, der sein Helfer war, mit ihm. Darum waren sie so lange im Kriege beidenthalben die Könige, bis da der Jahre von Christi Geburt vergangen waren 1322. Des Erchtages4), am Abende vorm St. Michaelistage, stritten sie miteinander in Bayern oberhalb Landshut auf der Gickelfehenwiese) bei einem kleinen Wasser, welches die Isen heit. Dorthin war König Friedrich von Osterreich gekommen mit den Landherren von sterreich und von Steier, mit Heiden und Ungarn, die ihm König Karl von Ungarn, sein Oheim, zu Hilfe geliehen hatte. Er war auch x) Die Erzhlung vom Streit bei Mhldorf rhrt von sterreichischer Seite her und bildet vermutlich nur ein Bruchstck eines greren Berichtes. Diese kurze, aber gehalt-reiche und schne Erzhlung eines Gleichzeitigen mte zu den Perlen der deutschen Ge-schichtschreibung gerechnet werden, aus welcher Zeit sie auch stammte, ist aber um so beachtenswerter, da sie zugleich eines der ltesten Denkmale geschichtlicher Prosa in deutscher Sprache ist." (Bhmer, Fontes Kerum Germanicarum Bd. 1. S. 161). ) Ludwig war nicht der Oheim, sondern der Vetter Friedrichs. Beide waren Enkel Rudolfs von Habsburg, Ludwig durch die Mutter, Friedrich durch den Vater. 3) Gemeint ist der bekannte Peter von Aspelt (Aichspalter). 4) Erchtag ---- Dienstag (Er = Ziu). Die Schlacht war also am 28. September 1322. ) Die bunte Wiese zwischen Mhldorf und Otting.

9. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 136

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
136 - aufnehmen knnten, und die vorgenannte Stadt Weil gehre zum Reiche und nicht den Herren von Wrttemberg, und sie seien mit derselben Stadt Weil im Bunde, so da sie ihr helfen mten wider jedermann. Dazu geschehe ihnen und ihren Ausbrgern viel und groß Verdru und Unbill von dem von Wrttemberg und von seinen Vgten und Amtsleuten; das alles wollten sie nicht ertragen. Und darum war der Krieg. Derweilen der Krieg also whrte und mancher Strau zwischen ihnen geschah, da ritten eines Mals die von Reutlingen und ihre Sldner aus ihrer Stadt und nahmen in den Drfern das Vieh, das ihren Feinden gehrte. Dies hrten die von Wrttemberg, und der junge Graf Ulrich von Wrttemberg machte sich auf mit groem Volke, und sie retteten das Vieh und rannten denen von Reutlingen nach bis an die Stadt und saen ab von den Hengsten und wollten zu Fu streiten. Inzwischen hatten sich die in der Stadt alle heimlich gewaffnet und zogen zu einem anderen Tore hinaus aus der Stadt, und derweilen die Vordersten miteinander stritten, da waren die von Reutlingen von hinten an diese heran-gekommen und umzingelten die Herren, so da ihrer kaum einer konnte davon-kommen, und sie stritten da miteinander. Da unterlagen die Herren, und der von Wrttemberg sprang auf seinen Hengst und kam mit Dthe davon und war wund geworden. Und auf seiner Seite wurden erschlagen drei Grafen und Landesherren, das waren der von Schwarzenberg, der von Zollern und der von Tbingen. Auch wurden erschlagen zweiundsiebzig Ritter und Edelknechte. Die anderen entrannen. Denen von Reutlingen wurden kaum sechzig erschlagen. Es geschah dieser Streit vor Reutlingen vierzehn Tage nach dem Maitage nach Gottes Geburt im Jahre 1377 .... Unter diesen Verhltnissen machten die Landesherren und Ritter und Knechte zu Schwaben und an dem Rheine viele Bnde und Gesellschaften untereinander: etliche nannten sich St. Georgen-Gesellschast, etliche St. Wilhelm-Gesellschaft, etliche die Gesellschaft der Panther oder die Lwengesellschaft, und es trug ein jeglicher an seinem Kleide einen Panther oder Lwen von Gold oder Silber oder ein anderes Zeichen, wie es die Gesellschaft hatte, zu der er gehrte. Und der Bischof von Straburg und viele andere Herren traten in die Gesellschaft zum Lwen ein. Daher gerieten etliche Städte am Rhein in Besorgnis, und sie kamen berein mit denen von Straburg, Ehnheim, Schlettstadt, Hagenau, Weienburg, Speier, Worms, Mainz, Frankfurt und anderen Stdten, da sie sich zusammen ver-banden, um den vorgenannten Gesellschaften zu widerstehen. Und dies hie der rheinische Bund. Dasselbe taten auch die schwbischen Städte, und sie machten auch einen Bund unter sich, genannt der schwbische Bund..... Als das die Grafen von Wrttemberg vernahmen, da kamen sie berein mit vielen Fürsten und Herren, da sie auch untereinander einen Bund machten .... Alsbald erhob sich groer Hader und Krieg zwischen den vorgenannten Herzgen und Stdten..... Es geschah zu diesen Zeiten, da achthundert leben1) und gegen zweitausend gewaffnete Fugnger aus den schwbischen Stdten einen Kirchhof in Schwaben strmten, genannt Dffingen, bei der Stadt Weil. Der Kirchhof gehrte den Herren von Wrttemberg. Da machten sich die zwei Herren auf, der alte und sein Sohn, der junge Graf Ulrich, mit fnf und einem halben *) Gleve bezeichnet einen schwergersteten Lanzenreiter.

10. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 138

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
streuen. Dies bernahm ein Kleinschmied aus dem Meinhardshofe. Das Gercht aber sagte, der Rat hielte die Gildemeister bei den Brdern fest und wolle sie tten. Bald vernahmen die Burmeisterdas Gercht; sie riefen dem Rate im Remter zu, die Gemeinde komme gelaufen und wolle den Rat erschlagen. Trotz-dem ging ein jeder nach Hause, um zu essen. An demselben Tage hatten die Gilden Morgensprache, und waren Schuster und Gerber auf dem Schuhhofe ver-sammelt. Dahin kamen ihre Gildemeister aus der Zusammenkunft bei den Brdern und berichteten ihnen den Handel. Dicht bei dem Schuhhofe wohnte in dem Hause zu den Sieben Trmen der Brgermeister Tile vam Damme. Dies Haus griffen die Schuhmacher und Gerber an. Hierauf lief ihnen das Volk der Gemeinde zu und steckte das Haus in Brand. Da lie sich Tile in ein Nachbarhaus bringen; denn er hatte das Podagra in den Fen. Hier fand er im geheimen Gemach ein Versteck. Mittlerweile trug man sein Eigentum aus dem Hause, ri man seinem Weibe und seinen Kindern die Kleider vom Leibe und stie sie nackt aus dem Hause..... Die Menge des Volkes vor Tile vam Dammes Haus wuchs immer mehr an, und niemand war da, der ihr steuerte oder steuern wollte. Ja, es befanden sich unter ihr viele von den angesehenen Brgern, die dem Volke gnstig gestimmt waren. Da ergriff man auch den Brgermeister vam Damme und schleppte ihn in den Hagen nach dem Hause Ekermanns, welcher am Wassergraben nach der Katharinenpfarre hin wohnte. Hier knebelte man ihn an eine Sule fest. Dann strmten sie wieder hinaus wie die tollen Sauen. Die Tore der Stadt aber wurden fest geschlossen. So wurden noch mehrere Brgermeister und die reichen Leute aus den Geschlechtern ergriffen. Man warf sie in den Diebeskeller, sonderlich den Brgermeister Ludolf von Jngeleben im Hagen; den setzten sie in den Keller der Altstadt. Alle wurden beschatzt und ihres Leibes und Gutes beraubt .... Dies trug sich am Montage zu. Mittwoch darnach kamen sie mit groem Hochmut und Prahlen mit den zwei Brgermeistern Tile vam Damme und Hans vom Himstede und zogen mit ihnen auf den Hagenmarkt, und sie lieen ihnen das Haupt abschlagen auf weien braunfchweigifchen Laken. Sie aber hatten solches nicht verschuldet; es geschah ihnen dies mit Gewalt. Hierauf zogen sie mit zwei anderen Brgermeistern, Hermann vom Gustede und Hennig Luzeken, in die Neustadt vor den Weinkeller und lieen ihnen hier die Kpfe abschlagen. Und zwei Brgermeister lieen sie vor ihren eigenen Husern tten, Hans von Gottinge und Brun von Gustede .... Viele von den reichen Leuten waren der die Mauer entkommen; die ver-bannten sie, wie auch die, welche sie noch gefangen sitzen hatten. Etliche lieen sie schwren, sich von der Stadt bis auf zehn Meilen fern zu halten. Von diesen Eiden erlste sie der Papst, weil sie in Lebensnot geschworen hatten. Einige wurden von ihnen begnadigt; sie wurden eingelegt und muten schwren, sich in ihren Husern zu halten2). Ihr Gut wurde nachher abgeschtzt .... *) Als Bauermeister sind hier wahrscheinlich die Vorsteher der Dingpflichtigen eines Gerichtsbezirks aufzufassen. 2) Sie erhielten Haft in ihren Husern.
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