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1. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 33

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 33 komme und den Fremden von da vertreibe. Und da er auf das Gesetz nicht hat hren wollen, soll er zurcklassen, was er erarbeitet hat und berdies 1200 Denare, das sind 30 Solidi^), zu bezahlen schuldig sein. 3. So aber jemand eingewandert ist und innerhalb 12 Monate kein Einspruch erfolgt, so mge er ruhig daselbst wohnen bleiben wie die anderen Nachbarn. Xxi. der die Ttung von Freien. 1. So einer einen freigeborenen Franken oder Barbaren?), der nach dem salischen Gesetze lebt, gettet hat, und er wird dessen berfhrt, so soll er 8000 Denare, das sind 200 Solidi, zu zahlen schuldig fein3). 3. So einer aber einen Mann, der im Knigsdienste ist, oder ein frei-geborenes Weib ttete, soll et 24000 Denare, das sind 600 Solidi, zu zahlen schuldig sein. 5. So aber ein Rmer, ein Tischgenosse des Knigs, gettet worden ist, soll der Mann, der dessen berfhrt ist, 12000 Denare, das sind 300 Solidi, zu zahlen schuldig sein. 6. Wenn es aber kein rmischer Grundbesitzer und Gast des Knigs war, der gettet worden ist, soll der Tter 4000 Denare, das sind 100 Solidi, zu zahlen schuldig sein. 7. So einer aber einen zinspflichtigen Rmer4) ttete, soll er 2500 Denare, das sind 63 Solidi, zu zahlen schuldig sein. Liv. der Ttung eines Grafen. 1. So einer einen Grasen gettet hat, soll er 24000 Denare, das sind 600 Solidi, zu zahlen schuldig sein5). Lxii. Wenn der Vater einer Familie gettet ist, so sollen die eine Hlfte des Wergeldes die Sohne erhalten, die andere Hlfte sollen die nchsten Verwandten von Vater- und Mutterseite untereinander teilen. Wenn aber nun von einer Seite, der vterlichen oder mtterlichen, keine Verwandten vorhanden sind, fllt jener Teil dem Fiskus zu. *) Die Mnzeinheit war der rmische Goldschilling (solidus), der 72. Teil eines rmischen Pfundes Gold. Sein Wert betrug 12,50 Mark nach unserem Gelde. Er hatte 40 frnkische Silberdenare. *) Unter Barbar ist hier ein Germane zu verstehen, der unter den Franken wohnte. 8) Der Gedanke des Rechts war bei den germanischen Stmmen schon vorhanden. Er kam darin zum Ausdruck, da die im Staat geltende Ordnung bei der Gesamtheit Anerkennung und Schutz fand. Dieser Rechtszustand war der Friede. Grundsatz war nun: Wer den Frieden bricht, setzt sich selbst aus dem Frieden, d. h. auerhalb des Schutzes der Gesamtheit. Die staatliche Ordnung war allerdings noch nicht so weit gediehen, da die Gesamtheit selbst gegen den Friedensbrecher vorging; sie gab ihn (und auch seine Sippe) nur der Sippe des Geschdigten preis. Diese mute sich selbst Genugtuung schaffen: das konnte von Rechts wegen geschehen entweder durch Fehde und Rache (Blutrache) oder durch gtliches bereinkommen, indem ein B- oder Wergeid gefordert und gezahlt wurde. In dem Mae, wie Staatsgewalt und Gesittung allmhlich wuchsen, trat die Blutrache zurck, und es bildeten sich feste, durch die Gewohnheit bestimmte Stze fr das Wergeld heraus. Ganz beseitigt war indessen zu der Zeit, da das salische Gesetz aufgezeichnet war, die Blutrache noch keineswegs. ') Ein zinspflichtiger Rmer ist Rmer ohne Eigentum, der zur Kopfsteuer ver-pflichtet war. 6) Die Hhe des Wergeldes ist der Ausdruck fr die Einschtzung des Wertes des Mannes; der knigliche Beamte oder der Knigsgast hat das dreifache Wergeld des freien Saliers, während das des Unfreien und Rmers erheblich niedriger ist. Fr unsere Kenntnisse der sozialen Verhltnisse sind daher diese Wergeldstze von grtem Werte. W. u. O. Heinze-Kinghorst, Quellenlesebuch. L* 3

2. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 36

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 36 - Es lebte aber zu jener Zeit ein Priester mit Namen Anastasius, ein Mann von freier Geburt; der besa durch Gnadenbriefe der Knigin Chrodichilde ruhmreichen Andenkens ein Grundstck. Diesen nun ging der Bischof fters an und bat ihn demtiglich, er mchte ihm die Gnadenbriefe der genannten Knigin geben und ihm die Besitzung abtreten. Da aber jener den Wunsch seines Bischofs zu er-fmen sich weigerte, da dieser ihn doch bald durch Schmeicheleien zu gewinnen, bald durch Drohungen zu schrecken suchte, lie er ihn zuletzt wider seinen Willen nach der Stadt bringen, dort ruchws festhalten, und befahl, ihm, wenn er die Scheine nicht herausgebe, alle mgliche Unbill anzutun und ihn Hungers sterben zu lassen. Dennoch strubte sich jener mannhaft und lieferte die Urkunden nicht aus; denn es sei ihm besser, sagte er, da er eine Zeitlang Hunger leide, als da er seine Nachkommen fr die Folge im Elend lasse. Darauf wurde er auf Gehei des Bischofs den Schergen bergeben und sollte, wenn er die Gnadenbriefe nicht auslieferte, den Hungertod erleiden. Es war aber bei der Kirche des heiligen Mrtyrers Caffius eine sehr alte und ganz verborgene unterirdische Kapelle, in der war ein groes Grabmal von parischem Marmor, in dem vor langen Zeiten ein Leichnam beigesetzt worden war. In dieses Grabmal nun wurde auf den Leichnam lebendig der Priester gelegt und mit dem Stein verdeckt, mit dem vorher der Sarkophag geschlossen war, während Wachen vor die Tre gestellt wurden. Die Schergen aber verlieen sich darauf, da der Stein auf ihm lag, machten sich, da es Winter war, ein Feuer an, bereiteten sich Glhwein und schliefen endlich be-rauscht ein. Der Priester jedoch rief wie ein anderer Jonas... den Herrn um Barmherzigkeit an. Und da der Sarkophag gerumig war, wie wir gesagt haben, so streckte er, obgleich er sich nicht ganz umwenden konnte, doch seine Hnde ungehindert aus, wohin er wollte. Es ging aber von den Gebeinen des Toten, wie er selbst zu erzählen pflegte, ein Leichendunst aus, so frchterlich, da es ihm nicht nur die ueren Sinneswerkzeuge, sondern auch die innersten Eingeweide zusammenzog. Und wenn er sich mit dem Mantel die Nasenlcher zustopfte, so empfand er, solange er den Atem anhalten konnte, nicht den blen Geruch, wenn er aber zu ersticken frchtete und den Mantel nur ein wenig vom Gesichte nahm, so atmete er den schauerlichen Geruch nicht nur durch Mund und Nase, sondern auch sozusagen durch die Ohren ein. Endlich, um kurz zu sein, erbarmte sich die Gottheit selbst, wie ich glaube, seiner Not, er streckte die Hand nach der einen Seite des Sarkophags aus und ergriff einen Hebebaum, der, da der Deckel Raum lie, zwischen diesem und dem Rande des Sarkophags liegen geblieben war. Als er diesen allgemach bewegte, merkte er, da unter Gottes Beistand der Stein sich fortfchob. Und als der Priester ihn schon so weit zurckgebracht hatte, da er den Kopf herausstecken konnte, machte er sich dann mit grerer Leichtigkeit eine ffnung so weit, da er ganz herauszusteigen vermochte. Inzwischen hatte das Dunkel der Nacht zwar schon das helle Tageslicht verscheucht, sich aber doch noch nicht vllig ausgebreitet, und der Priester suchte eine Hintertre in der Gruft; die war mit sehr starken Riegeln und festen Ngeln versperrt, aber sie war nicht so fest zusammengefgt, da man zwischen den Brettern nicht htte die Gestalt eines Menschen erblicken knnen. An diese Tre legte der Priester den Kops und sah einen Mann, der des Weges vorberging. Da rief er ihn an, doch mit leiser Stimme. Jener hrte es und hieb flugs mit der Axt, die er in der Hand hatte, die hlzernen Bretter durch, von welchen die Riegel gehalten wurden und ffnete so dem Priester den Ausgang. Dieser machte sich sofort bei Nacht auf und eilte

3. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 90

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
der alle Aachen an seinem Sohne; er unterhielt sich mit ihm, spielte mit ihm, umarmte und kte ihn, begierig fr Ersatz nach der Freude langer Entbehrung und nicht ahnend, da es der Kosenchte letzte war. Wundersam, wie jemals ein trugvolles Spiel einen so stetigen Erfolg haben konnte! Als sie nmlich tags darauf sich Mainz bereits nherten, mute ein Bote mit der Nachricht kommen, da die Bayern und Schwaben mit ungeheuren Streitmassen in Mainz ein-getroffen seien. Nun stellte der Sohn dem Kaiser vor, es sei nicht geraten, sich unter die Feinde zu begeben, bevor man ihre Gesinnung erforscht habe; die Khnheit der Menschen sei zgellos; er mge sich vielmehr auf eine Burg1), die in der Nhe war, zurckziehen; mittlerweile wolle er selbst mit jenen unterhandeln, sie von ihren Plnen abbringen und sie ihm dann Gnade bittend zufhren. Der Kaiser tat, wie der Sohn ihm riet, und ging auf jene Burg, ohne die tckische Schlinge zu gewahren, die der schne Schein erlogener Treue geschrzt hatte. Kaum war der Kaiser mit einigen wenigen eingetreten, als das Tor geschlossen und seinen Getreuen der Einzug verweigert wurde. Die Lge kam an den Tag. Als Herr war er empfangen worden; als Gefangener ward er behandelt. 50. Das Wormser Konkordat. 1122. Quelle: Ekkehard von Aura, Weltchronik (Lateinisch)^). Zu 1122. bersetzung: W. Pflger, Die Weltchronik des Ekkehard von Aura. Leipzig 1893. (Gesch. d. d. B. 2. Ausg. Bd. l.) S. 150152. Nachdem bei der Stadt der Wangionen, welche jetzt Worms heit, eine all-gemeine Versammlung erffnet war, wrde es zu weitlufig wie auch unglaublich zu erzählen fein, mit wie klugem, wie emsigem und in allen Dingen sorgsamem Rate aller Fürsten fr den Frieden und die Eintracht eine Woche hindurch oder noch lnger gestritten wurde, bis Er selbst, in dessen Hand auch das Herz des Knigs ist, den ganzen Groll des Kaisers seiner Mutter, der Kirche, wegen selbst der die Erwartung der meisten hinaus unter den Gehorsam gegen die apostolische Wrde beugte. Wie jedoch der Kaiser, da er selbst wie das ganze ihm unter-gebene Heer bald von den Stellvertretern des apostolischen Sitzes wieder in die Kirchengemeinschast aufgenommen war; ja nachdem allen von diesem Schisma Verunreinigten durch apostolische Vollmacht allgemeine Absolution geworden war wie er die kirchlichen Investituren und die brigen geistlichen Angelegenheiten, welche so lange Zeit die deutschen Könige geleitet hatten, und welche er selbst, damit des Reiches Ehre nicht geschwcht wrde, niemals in seinem Leben ans der Hand zu lassen sich vorgesetzt hatte, demtig vor Christo in Gegenwart einer sehr groen Menge aufgab und in die Hand des Herrn Bischofs von Ostia und durch *) Bckelheim an der Nahe. 2) Ekkehard war Abt des Klosters Aura bei Kissingen, wo er kurz nach 1125 starb. Er setzte die bis zum Jahre 1101 reichende Chronik des Priors Frutolf in Michelsberg (Bamberg) bis zum Jahre 1125 fort. Diese Chronik Frutolf-Ekkehard ist die stofflich vollendetste des Mittelalters und bildete lange Zeit die Grundlage aller geschichtlichen Kenntnis. Ekkehards Fortsetzung ist namentlich fr die Zeit Heinrichs V. wertvoll.

4. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 48

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 48 - 18. An Sonntagen sollen keine Versammlungen und Landsgemeinden ge-halten werden, auer im Falle dringender Not oder in Kriegszeit, sondern alle sollen zu der Kirche sich begeben, um das Wort Gottes zu hren, und sollen beten und gute Werke tun. Ebenso sollen sie an den hohen Festen Gott und der Kirchengemeinde dienen und weltliche Versammlungen lassen. 19. Ferner beschlo man auch die Satzung aufzunehmen, da alle Kinder innerhalb eines Jahres getauft werden sollen. Und wir bestimmen, da wenn es jemand unterlt, sein Kind im ersten Jahr zur Taufe darzubringen ohne Wissen oder Erlaubnis des Priesters, der Adlige 120, der Freigeborene 60, der Lite 30 Schillinge an den Schatz entrichten soll..... 21. Wer an Quellen oder Bumen oder in Hainen ein Gelbde tut oder etwas nach heidnischem Brauch darbringt und zu Ehren der bsen Geister speist, hat, ist er ein Adliger, 60, ist er ein Freigeborener, 30, ist er ein Lite, 15 Schillinge zu entrichten. Vermgen sie aber die Zahlung nicht gleich zu leisten, so sollen sie in den Dienst der Kirche gegeben werden, bis die Schillinge gezahlt sind. 22. Wir befehlen, da die Leiber der christlichen Sachsen auf die Friedhfe der Kirchen und nicht nach den Grabhgeln der Heiden gebracht werden. 23. Die (heidnischen) Priester und Wahrsager befehlen wir den Kirchen und Geistlichen auszuliefern . . . 34. Wir verbieten allen Sachsen, auf allgemeinen Volksversammlungen zu tagen, wenn sie nicht unser Sendbote aus unseren Befehl zusammengerufen hat. Sondern jeder Graf soll in seinem Kreise Versammlungen halten und Recht sprechen. Und von den Priestern soll darauf gesehen werden, da er nicht anders handle. 24. Das schsische Taufgelbnis/) (Mschsisch.) Altschstscher Text: Braune, Althochdeutsches Lesebuch. Halle 1897. 6. 160. Forsachist diobolae? ec forsacho diabolae. Entsagst du dem Teufel? ich entsage dem Teufel. end allum diobolgelde? end ec forsacho allum diobolgeldae und allem Teufelsopfer? und ich entsage allem Teuselsopser. end allum dioboles uuercum? end ec forsacho allum und allen Teufelswerken? und ich entsage allen dioboles uuercum and uuordum, Thunaer ende Teufelswerken und Worten Donar und Uuden ende Saxnte ende allum them unholdum Wodan und Saxnot und allen den Unholden, the hira genotas sint. die ihre Genossen sind. Gelbist in got alamehtigan fadaer? Glaubst du an Gott, (den) allmchtigen Vater? i) Die Formel ist aus dem Lateinischen ins Altschsische bertragen. Nur die Namen der schsischen Götter Zhuner (Donar), Wodan und Saxnot das ist der hochdeutsche Ziu sind eingefgt. Sie, die er mit seinen Vtern als die hchsten Wesen verehrt hatte, mu der Tufling ausdrcklich als Unholde schmhen.

5. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 99

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 99 - Fahnen aller Stadtviertel, an Zahl hundert und etwas mehr. Der Reihe nach zogen sie nach Neu-Lodi die Bewohnerschaft von drei Torsprengeln schritt vor dem Wagen (Carrocium)1) einher, die brige Menge folgte nach bis vor den Palast des Kaisers. Sobald dieser hoch auf seinem Throne von ihnen erblickt wurde, stieen die Blser, die auf dem Wagen standen, strker in die ehernen Posaunen und hielten ihrem Stolze, der jetzt erstarb und hier zu Grabe getragen werden sollte, gleichsam die Leichenfeier; als der Klang verhallt war, wurden die Posaunen dem Kaiser dargereicht. Danach traten die Vorsteher der Stadtviertel einzeln heran, bekannten sich schuldig und bergaben der Reihe nach ihre Fahnen von der ersten bis zur letzten. Noch stand der Wagen, mit vielfachen Eichenbohlen eingefat, zum Kmpfen von oben herab hinlnglich ausgerstet und mit Eisen sehr stark beschlagen; aus seiner Mitte erhob sich ein schlanker Mastbaum, von unten bis oben mit Metall, Riemen und Stricken aufs festeste umwunden. Auf der Spitze dieses Mastes ragte ein Kreuz empor, in dessen vorderem Teile der heilige Ambrosius abgebildet war, vor sich blickend und Segen spendend, wohin eben der Wagen sich wandte. Nach Ubergabe aller Ehrenzeichen der Mailnder kam zuletzt dieser Wagen heran, um selbst auch sein Haupt zu neigen. Sein Lenker senkte kunstvoll jenes ganze Gerst und jenen Mastbaum bis zur Erde, so da wir, die wir neben dem Throne des Herrn Kaisers standen, den Zusammensturz des Gerstes befrchtend, erbebten; doch der herabgesenkte Mastbaum fiel weder, noch erhob er sich, bis der Kaiser die Fransen der Fahne zusammenlas und den Wagen wieder aufrichten und als einen unterjochten dastehen lie. Da fielen Krieger und Volk einmtig auf ihr Antlitz, wehklagten und flehten um Erbarmen. Als hierauf einer der Konsuln eine Trauerrede hielt, warf sich nach Schlu derselben die Menge abermals nieder, streckte die Kreuze, die sie trug, empor und flehte unter groem Klagegeschrei im Namen des Kreuzes um Gnade. Davon wurden alle, die es hrten, heftig bis zu Trnen gerhrt; aber das Antlitz des Kaisers vernderte sich nicht. Zum dritten Male redete der Graf von Blandrate^) als Frsprecher fr jene, seine frheren Freunde, und zwang alle zu Trnen, indem er selbst das Kreuz emporhielt und die ganze Menge mit ihm zugleich demtig bittend sich niederwarf; aber der Kaiser allein lie sein Antlitz unbeweglich wie einen Stein. Darauf wurde vom Klner Bischof die einfache Formel ihrer Unterwerfung abgefat und von ihnen mit einem unumwundenen Schuldbekenntnis beantwortet. Der Kaiser erwiderte ihnen auf ihr Flehen, was ihm ziemte, und versprach nach reiflicher berlegung, im geeigneten Zeitpunkt Gnade zu den; nachdem er sie damit entlassen, lie er sie sich am folgenden Tage abermals smtlich vorfhren. Sie aber warfen in der Hoffnung auf Erbarmen die Kreuze, die sie in den Hnden trugen, durch die Fenstergitter in die Kemenate der Kaiserin, da sie vor ihr Angesicht keinen Zutritt hatten. Als sie tags darauf vorgefhrt wurden und wehklagten, so antwortete ihnen der Kaiser, er wolle den Anfang zugleich mit der Gnade und mit dem Gerichte machen; denn wenn nach der Gerechtigkeit verfahren werden sollte, so mten sie alle das Leben verlieren; doch jetzt sei es ntig, der Gnade Raum zu 1) Der Carroccio (sptlat. carrocium) war der mittelalterliche Fahnenwagen der ttauemschen Städte, auf dem das Hauptbanner in die Schlacht gefhrt wurde. Sein Verlust galt als unauslschliche Schmach. ^ Guido, Graf von Blandrate, frher Brger von Mailand, hatte sich auf die Seite Friedrichs gestellt. 7*

6. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 103

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 103 - Kaiser bei seiner kaiserlichen Wrde, da er jenen nie in seinen frheren Rang wieder einsetzen werde, wofern nicht alle damit zufrieden sein wrden. So viel jedoch ward zugunsten des Herzogs bewilligt, da er seine Erblande *), wo dieselben auch lgen, ohne allen Einspruch vllig frei besitzen sollte. Der Herzog nun der-bannte sich auf drei Jahre aus seinem Lande, indem er eidlich gelobte, innerhalb dieser Zeit dasselbe nicht betreten zu wollen, auer wenn der Kaiser ihn zurck-riefe. Er reiste zu seinem Schwiegervater, dem König von England, begleitet von seiner Gemahlin und seinen Kindern, und hielt sich bei demselben während jenes ganzen Zeitraumes auf. Der König von England nahm ihn hchst ehrenvoll auf und setzte ihn wie zum Fürsten der das ganze Land, bereicherte auch alle seine Mitverbannten durch viele Geschenke. 59. Kreuzzug und Tod Barbarossas 1190. Quelle: Brief der den Tod des Kaisers Friedrich (Lateinisch)2). bersetzung: Erler a. a. O. Bd. 2. S. 611616. Im Glauben, da Eure Heiligkeit danach begierig sei, Kunde von den Taten des Kaisers zu empfangen, haben wir uns bemht, das, was wir mit eigenen Augen gesehen haben, und wobei unser eigener Arm ttig gewesen ist, ohne die Beimischung entstellender Flschung in kurzer Zusammenstellung Euch zu berichten. Vernehme daher Eurer Weisheit Heiligkeit, da wir, von dem allerchristlichsten Könige Ungarns, Bela, ehrenvoll aufgenommen und gtig behandelt, sogleich, als wir das griechische Reich betraten, in die Hnde von Dieben und Rubern ge-fallen find, weil bei den Griechen Treue und Glauben nicht gefunden werden. Denn wider das allen Vlkern gemeinsame Recht von der Unverletzlichkeit der Gesandten hatten sie den Bischof von Mnster und den Grafen Robert von Nassau gefangen genommen. So zogen wir denn nur unter groer Mhe durch Bulgarien und konnten erst nach langer Verzgerung unseres Marsches am Oster-feste 11903) wohlbehalten an Leib und Habe der den Meeresarm des heiligen Georgs) gehen.... Darauf zogen wir durch die Gegend von Philadelphia weiter und gelangten mit bewaffneter Hand nach Laodicea, indem Tag fr Tag die Ritterschaft vom Heere Christi unter den Waffen stand. Von da brachen wir auf am Freitage vor dem Tage der Rogationen und kamen, nachdem wir wegen Mangels an Wasser x) Das Erbgut umfate die supplinburgischett, northeimschen und brunonischen, sowie die Hlfte der billungschen Gter; aus diesen Allodien sind die Lande Braun-schweig und Lneburg und letzten Endes die Provinz Hannover und das Herzogtum Braunschweig hervorgegangen. 2) Der Brief, der als Anhang der von dem Abt Otto von St. Blasien besorgten Fortsetzung der Chronik des Bischofs Otto von Freising angefgt ist, wurde von einem dem Kaiser nahestehenden Kreuzfahrer an einen unbekannten Kirchenfrsten gerichtet. 3) Ostern 1190 fiel auf den 25. Mrz; alle brigen Daten sind danach leicht zu errechnen, z. B.: Sonntag Rogate: 29. April, Himmelfahrt: 3. Mai, 1. Pfingsttag: 13. Mai. 4) Das Kreuzheer berschritt die Strae der Dardanellen.

7. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 119

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 119 - Stck Hausrat an sich nehmen. Kein Beamter unterstehe sich, sogenannten Bann-mein1) zu verkaufen oder das Schiff eines Brgers mit Gewalt in den Dienst seines Herrn zu stellen. Wir wollen auch, da nichts von denen gefordert werde, die eigene Waren auf eigenen oder gemieteten Schiffen verfrachten. Keine Be-Hrde darf auch aus irgend einem Grunde das Geld leichter oder schlechter machen, es sei denn, da dies auf gemeinsamen Beschlu der Brger geschieht. Von ihnen soll auch kein Zoll im ganzen Bistum oder in den fiskalischen Orten, das sind solche, die nur dem Kaiser zu Nutzen gereichen, erzwungen werden. Wenn jemand einen Hof oder ein Haus ohne Widerspruch Jahr und Tag2) besessen hat, so ist er von jetzt ab niemandem, der hiervon Kenntnis hat, Rechenschaft schuldig. Der Bischof oder eine andere Behrde kann nicht erzwingen, da eine Gerichtssache, die in der _ Stadt bereits begonnen ist, auerhalb der Stadt entschieden werde. 70. Die Grndung einer Stadt im ostdeutschen Kolonisationsgebiet. 1257. Quelle: Urkunde der die Grndung der Stadt Landsberg an der Warthe (Lateinisch). bersetzung: Hans Babr. Quellen zur brand?nburgisch-prcuischen Geschichte. Leipzig o. I. Bd. 1. S. 4749. Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit! Wir Johann, von Gottes Gnaden Markgraf von Brandenburg, tun allen fr ewige Zeiten zu wissen: Die menschlichen Handlungen entschwinden sehr leicht dem Gedchtnis, wenn sie nicht durch das Zeugnis der Schrift bekrftigt werden; denn diese gewhrt ein treues Zeugnis. Sie lt das, was ihr die Menschen anvertraut haben, nicht untergehen, wenn diese selbst auch dahingegangen sind. Daher tun wir hiermit allen jetzigen und zuknftigen Getreuen Christi kund, da wir unserem treuen Albert, genannt von Luge, die Vollmacht erteilt haben, unsere Stadt Neu-Landisberch in folgender Weise als eine freie Stadt einzurichten, nmlich, da der dritte Teil des ganzen Zinses sowohl von den Haussttten, als auch den Hufen ihm selbst gehre, sowie auch der dritte Pfennig von dem, was in der Stadt durch das Gericht einkommt. Dieser unserer Stadt bewilligen wir denn auch 104 Hufen zum Ackerbau und 50 Hufen zur Weide, und zwar unter der Magabe, da uns von einer jeden Hufe y2 Vierding 2) Brandenburger Mnze als jhrlicher Hufenzins gegeben werde. Wir wollen, da die Abgabenfreiheit der Stadt vom knftigen Martinusfeste ab zehn Jahre lang dauern soll. Nach Ablauf der genannten zehn Jahre sollen die Einwohner der genannten Stadt das Recht von Brandenburg haben und mit der Steuererhebung, wie sie bei den Brgern zu Brandenburg geschieht, zufrieden sein, nachbent sie auch während ihrer Freizeit keinerlei Zoll gegeben haben. Die Fischerei in der Netze4) soll aufwrts eine halbe Meile und abwrts eine ganze Meile allen Brgern der Stadt nach Belieben freistehen. Dann soll alles, x) Der Bannwein" geno das Vorrecht des Alleinverkaufes. 2) Jahr und Tag" war die bliche Rechtsfrist von 1 Jahr, 6 Wochen und 3 Tagen. 3) Vierding ist eine Viertelmark Silber. 4) Gemeint ist wohl die^Warthe.

8. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 124

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 124 - V. Aus den Jahrhunderten des ausgehenden Mittelalters. 73. Ottokar von Bhmen unterwirft sich Rudolf von Habsburg. 1276. Quelle: Chronik von Kolmar (Lateinisch)^). bersetzung: Erler a. a. O. Bd. 3. S. 241 und 242. Sobald nun der König von Bhmen sah, da er dem rmischen Könige keinen Widerstand leisten knne, demtigte er sich und bergab sich seiner Gnade. Die kniglichen Herrscher kamen unter folgenden Bedingungen berein: Es sollte der Bhmenknig seine Tochter dem Sohne König Rudolfs zur Ehe geben, die Regalien, wie es sich ziemte, von ihm empfangen und dreihundert Ritter mit gewaffneten Rossen zum Heere des Knigs führen, wann dieser wolle. Der König von Bhmen machte sich sogleich mit vielen Rittern und Rossen, in golddurchwirkten Gewndern und geschmckt mit Edelsteinen, bereit, die Regalien von dem Könige der Rmer in Empfang zu nehmen. Ms dies die Fürsten König Rudolfs hrten, berbrachten sie voll Freude ihrem Herrn die Kunde und sagten: Herr, legt kostbare Gewnder zum Empfange an, wie es dem Könige geziemt." Da gab ihnen der König zur Antwort: Der Bhmenknig hat mein graues Wams oft verlacht; nun aber wird mein graues Wams der ihn lachen." Darauf sagte er zu seinem Notar: Gib mir deinen Mantel, auf da der König meine Armut verlache!" Da nun der Bhmenknig sich nahte, sprach der König zu seinen Rittern: Legt eure Waffen an, wappnet eure Streitrosse und rstet euch, so gut als ihr vermgt, zur Schlacht, stellt euch zu beiden Seiten des Weges, den der König kommen wird, in Reih und Glied auf und zeigt die ruhmwrdigen deutschen Waffen den barbarischen Vlkern." Als nun alles in solcher Weise nach des Knigs Willen angeordnet war, nahte sich der Bhmenknig in goldstrahlendem Gewnde und mit kniglicher Pracht, fiel dem rmischen König zu Fen und bat ihn demtig um die Regalien. berdies verzichtete er auf hunderttausend Mark Einknfte und vierzigtausend Mark, welche der Herzog von Osterreich gehabt und der Bhmenknig von der Knigin Margaretas her besessen hatte. Hierauf der- Die bis zum Jahre 1304 reichende Kolmarer Chronik erzhlt in erster Linie die Taten der beiden ersten Habsburgischen Könige, besonders die Rudolfs. Der unbekannte Verfasser will den Habsburgischen Standpunkt gegenber den brigen Thronbewerbern Ottokar von Bhmen und Adolf von Nassau verteidigen; er bemht sich dabei, auch diesen Gegnern volle Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. ') Ottokar vermhlte sich 1252 mit der fast doppelt so alten Knigin Margareta. Diese Frau war die Witwe König Heinrichs, jenes ungeratenen Sohnes Kaiser Fried-richs Ii., und die Tochter des letzten sterreichischen Herzogs aus dem Hause Babenberg (t 1246). Ottokar hoffte, durch diese Heirat die reichen babenbergischen Allodien zu ge-Winnen und die bereits 1251 erschlichene Herrschaft in den alten babenbergischen Lndern Steiermark und Osterreich sicherzustellen.

9. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 109

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 109 - 14. Das Geleites der Fürsten durch ihr Land, welches sie von uns zum Lehen tragen, wollen wir selbst nicht durch uns oder die Unserigen hindern, noch auch wollen wir dulden, da es gebrochen werde. 16. In unseren Stdten soll kein dem Lande schdlicher, vom Richter ver--urteiltet oder gebannter Mann wissentlich Aufnahme finden. Wer aufgenommen und berfhrt worden ist, soll ausgetrieben werden. 17. Keine neue Mnze werden wir in eines anderen Fürsten Land schlagen lassen, durch welche die Mnze desselben Fürsten im Werte verlieren knnte. 18. Unsere Städte sollen ihre Gerichtsbarkeit nicht der den Umfang der Stadt hinaus ausdehnen, auer wenn ihnen eine besondere Gerichtsbarkeit zusteht. 19. In unseren Stdten soll der Klger dem Gerichtssitze des Beklagten folgen2)..... 20. Niemand soll Gter, mit denen einer belehnt ist, ohne Einwilligung und ohne aus der Hand des Oberherrn zum Pfnde nehmen3). 21. Zu den Arbeiten der Stadt soll niemand gezwungen werden, auer wenn er von Rechts wegen dazu verpflichtet ist. 22. Vogtleute, welche in unseren Stdten wohnen, sollen die gewohnten und schuldigen Abgaben von Gtern auerhalb der Stadt ihren Herren und Vgten leisten und nicht beschwert werden mit ungebhrlichen Lasten. 23. Eigenleute, Vogtleute, Lehensleute, welche zu ihren Herren gehen wollen, sollen durch unsere Beamten nicht zum Bleiben gentigt werden. Zum Gedchtnis und zur Befestigung dieser unserer Gewhrung und Besttigung haben wir gegenwrtige Urkunde mit der goldenen Bulle, in welcher unserer Majestt Siegel eingedrckt ist, verwahren lassen. 63. Das Landsriedensgebot Kaiser Friedrichs 11. 1235. Quelle: Das Mainzct Reichsgesetz vom 15. August 12354). 2. bertragung aus dem Abdruck einer sptmhd. Fassung bei Lehmann a, a. O. S 103. 2. Wir setzen fest und gebieten, da niemand, in welcher Sache ihm auch Schaden zugefgt sei, sich deswegen anders rche, als dadurch, da er bei seinem Richter Klage fhre und den Rechtsweg bis zum Endurteil verfolge; es sei denn, da er sich aus Not seines Lebens und seines Gutes wehren mu. Wer sich selbst Recht verschafft, ohne zu klagen, der soll seinem Widersacher den Schaden, den er *) In jenen unruhigen Zeiten konnte der Reisende des bewaffneten Geleites nicht entbehren. Dieses Schutzgeleit natrlich gegen Bezahlung zu stellen, war altes Knigsrecht. Friedrich berlie jetzt dies Regal fr ihr Gebiet an die Landesherren. 2) Der auerhalb der Stadt wohnende Angeklagte brauchte sich also nicht mehr dem Stadtgericht zu stellen, sondern konnte nur an seinem Gerichtsstand (d. i. dem landesherrlichen) belangt werden. 8) Hierdurch sollte verhindert werden, da Gter verarmter Adeliger oder Dienst-mannen in die Hnde reich gewordener Brger gelangten. 4) Nach der Niederwerfung seines Sohnes Heinrich hielt Friedrich Ii. in Mainz einen glnzenden Reichstag ab, wo am 15. August 1235 das berhmte Reichsgesetz erlassen wurde. In deutscher Sprache beraten und verkndigt, ist es das lteste Reichsgesetz in unserer Sprache. Leider ging die amtliche deutsche Fassung verloren; doch drfte die hier zugrunde gelegte dem ursprnglichen Wortlaut sehr nahe kommen. Es enthlt u. a. Bestimmungen der Pfahlbrger, Zoll- und Mnzwesen, Geleite und Straen; wichtig ist es aber vor allem als das bedeutendste und berhmteste Landfriedensgesetz.

10. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 126

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
126 Leute in dem Lande geteilt, da ihrer ein Teil es hielt mit den Shnen als mit ihren Herren und rechten Erben des Landes, die anderen hingen dem Vater an um groer Gaben willen, die er ihnen gab. Des war Thringen voll Ruberei. Da gebot der König, da man die Ruber in dem Lande suchen und ihre Feste zerbrechen sollte. Also zogen des Knigs Leute und Ritterschaft aus und die von Erfurt mit ihnen mit ihrem Gezeug und zerbrachen und verderbten 66 Burgen und ummauerte Hfe in den Drfern und auf den Feldern, und wo sie die Ruber ergreifen mochten, da hingen sie dieselben und schlugen ihnen das Haupt ab. Also geschah es, da sie allum zogen und kamen nach Ilmenau und ergriffen darin 28 Ruber, die auf der Strae geraubt und gefrevelt hatten, und fhrten die nach Erfurt. Und der rmische König sa selber der sie zu Gericht, und sie wurden da von den Seinen zum Tode verurteilt und unter groem Zulauf aus der Stadt gefhrt und da enthauptet. Es war aber eine Anzahl Edelleutc, die nahmen sich ihrer Freunde an, da ihnen erlaubt ward, sie auf dem Kirchhof zu begraben. 76. Die Schlacht bei Mhldorf. 1322. Quelle: Der Streit zu Mhldorf (Mittelhochdeutsch)^). bertragung: Erl er . a. O. Bd. 3. S. 336338. Da lie man wissen alle Leute, da des hohen Fürsten und Knigs Albrecht Sohn, König Friedrich von Rom, da in Zwiespalt erwhlet ward, er an einem Teil und sein Oheim von der Pfalz, König Ludwig*), an dem anderen 'Teil von dem ungetreuen Erzbischof von Mainz3). Dies war zum Kriege zwischen beiden der Anfang. Davon verdarb eine groe Menge in den oberen Landen, Land und Leute, Witwen und Waisen; denn mancher Heereszug, stark und groß, geschah darum von sterreich und Steier her gegen Bayern hin und Schwaben und nach dem Rheine. Und es whrte dies wohl bis ins sechste Jahre, da sie oft groe Heerschaft auf das Feld brachten und König Ludwig zu allen Zeiten das Feld flchtig rumen mute und Johann von Ltzelburg, der König von Bhmen, der sein Helfer war, mit ihm. Darum waren sie so lange im Kriege beidenthalben die Könige, bis da der Jahre von Christi Geburt vergangen waren 1322. Des Erchtages4), am Abende vorm St. Michaelistage, stritten sie miteinander in Bayern oberhalb Landshut auf der Gickelfehenwiese) bei einem kleinen Wasser, welches die Isen heit. Dorthin war König Friedrich von Osterreich gekommen mit den Landherren von sterreich und von Steier, mit Heiden und Ungarn, die ihm König Karl von Ungarn, sein Oheim, zu Hilfe geliehen hatte. Er war auch x) Die Erzhlung vom Streit bei Mhldorf rhrt von sterreichischer Seite her und bildet vermutlich nur ein Bruchstck eines greren Berichtes. Diese kurze, aber gehalt-reiche und schne Erzhlung eines Gleichzeitigen mte zu den Perlen der deutschen Ge-schichtschreibung gerechnet werden, aus welcher Zeit sie auch stammte, ist aber um so beachtenswerter, da sie zugleich eines der ltesten Denkmale geschichtlicher Prosa in deutscher Sprache ist." (Bhmer, Fontes Kerum Germanicarum Bd. 1. S. 161). ) Ludwig war nicht der Oheim, sondern der Vetter Friedrichs. Beide waren Enkel Rudolfs von Habsburg, Ludwig durch die Mutter, Friedrich durch den Vater. 3) Gemeint ist der bekannte Peter von Aspelt (Aichspalter). 4) Erchtag ---- Dienstag (Er = Ziu). Die Schlacht war also am 28. September 1322. ) Die bunte Wiese zwischen Mhldorf und Otting.
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