Meinem Dater.
fttfuf ragender Hhe rstigen Schaffens trat der Tod zu Dir, nahm Dir am -v* Schreibtisch die Feder aus nimmermder Hand und fhrte Dich aus Deiner Familie, in der Du standest als lichtes Ideal Deines Trau- und Grabtextes: Glaube, Liebe, Hoffnung aber die Liebe ist die greste unter ihnen," in das Reich der Verklrten. Um Deinen Grabhgel scharten sich Deine Schler, alte und junge Lehrer. Du warst ihnen mehr gewesen als ein Lehrer, hattest ihnen mehr gegeben als Dein reiches Wissen: sie hatten in bildsamer Jugend-zeit einen Blick tun drfen in eine herzensgute und freundliche, wohin sie trat, Licht und Leben spendende, offene und ehrliche, gerade und grundwahre Persnlichkeit. Damals verlor Dich, wer Dich gekannt hatte.
Und doch! bist Du gleich unserem irdischen Auge entrckt, so hast Du doch nicht aufgehrt, weiter unter uns zu leben und zu wirken, Du lieber Alfelder Geschichtsheinze", wie Dich noch heute dankbaren Herzens das heran-gewachsene Geschlecht Deiner Jnger und Schler nennt. Die Saat, die Du in langen, mhsam dem Dienst und dem ffentlichen Wirken abgerungenen ernsten Arbeitsstunden ausgestreut hast, ist aufgegangen: die Zahl der Auflagen Deiner Geschichtsbcher zeugt davon. Es war Dir nicht vergnnt, das wachsen zu sehen, was Du einst in Liebe gepflanzt hast. Aber es ist gewachsen, ist ein krftiges Bumchen geworden: Dein Werk, guter Vater! Und nun ist Dein Junge" gekommen, hat das vterliche Handwerk erlernt und will, vereint mit einem lieben und geschtzten Bekannten, Deine Erbschaft antreten. In Deinem Geiste will er an Deinem Werke weiter schaffen und so eine tiefe Dankesschuld an Dich abzutragen versuchen. Mge es gelingen, an Deinen Bchern die Wahrheit des alten Trauer- und Trostwortes zu beweisen: Selig sind die Toten, die in dem Herrn sterben von nun an. Denn ihre Werke folgen ihnen nach!"
(Dtto Heinze.
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I.
Aus der Urzeit unseres Volkes.
1.
Die Germanen zur Zeit Casars.
Um 50 vor Christo.
Quelle: Julius Csar, Denkwrdigkeiten des Gallischen Krieges (Lateinisch)^). Buch Vi, Kap. 2123. Buch Iv, Kap. 13.
bersetzung: I. Hrtel und W, Wattenbach. Die Rmerkriege. 1. bt. S. Aufl. Leipzig o. I. (Geschchtschreiber der deutschen Borzeit.-) 2. esamtautgabe. Bad l.) S. 104106. . 5360.
Vi, 21......Die Germanen haben weder Druiden3), um dem Gottesdienst
vorzustehen, noch kmmern sie sich viel um Opfer. Zur Zahl der Götter rechnen
*) Die sieben Bcher der den Gallischen Krieg behandeln die Eroberung Galliens durch die Rmer, und zwar berichten sie der die Ereignisse der Jahre 5852. Csar ex* Zhlt selbst von seinen Zgen; er tut das so sachlich und leidenschaftslos, als ob es sich mcht um eigne, sondern um fremde Taten handle. Und doch schreibt er diese Denkwrdig-keiten im eigensten Interesse: er will durch sie seine Taten und seine Politik recht-fertigen. Darum sind manche Tatsachen in ein falsches Licht gestellt, andere ganz aus-gelassen. Die Darstellung ist einfach und knapp. Sie entbehrt jedes rednerischen und dichterischen Schmuckes und ist doch schn, klar und wirkungsvoll. Fr uns ist es wichtig, a Csar während des Gallischen Krieges vielfach mit Germanen in Berhrung kam und sogar zweimal (in den Jahren 55 und 53) der den Rhein in das germanische Gebiet eindrang. Was er bei diesen Gelegenheiten der unsere Vorfahren erfuhr, ergnzte er nach den Mitteilungen landeskundiger Rmer und Gallier. Die so gesammelten Kenntnisse vereinigte er zu Aufzeichnungen, die er seinen Denkwrdigkeiten beifgte. Diese Aus-Zeichnungen geben uns die ersten einigermaen ausfhrlichen und zuverlssigen Nachrichten der das ffentliche und private Leben unserer Vorfahren.
*) Nach der Beendigung der Freiheitskriege versenkte man sich berall mit vieler Liebe und groer Begeisterung in die Vergangenheit des deutschen Volkes. Dabei machte sich bald das Bedrfnis geltend, die vorhandenen Quellen, die weit verstreut in den juchiven lagen, zu bequemer Benutzung und in der besten berlieferung leicht und Ichnell zur Verfgung zu haben. Um den vorhandenen Mangel zu heben, bildete sich im a7lei . Anregung des Freiherrn vom Stein die Gesellschaft fr ltere deutsche Geschichtskunde . Diese Vereinigung, die spter eine von der Berliner Akademie der Wissen-schaften gebildete Zentraldirektion ablste, nahm die Sammlung, Sichtung und Herausgabe unserer Quellenschtze in die Hand; durch ihre Frsorge entstand in emsiger Arbeit allmhlich unsere groe nationale Quellensammlung: die Monumenta Germaniae historica. Dieses groe Quellen- und Urkundenwerk ist ein Mittelpunkt der deutschen Geschichtsforschung ge-woten. Es gliedert sich nach den Quellenarten in fnf Abteilungen (Geschichtschreiber, Gesetze, Urkunden, Briefe und Altertmer) und umfat eine recht stattliche Anzahl ge-wichtiger Follo- und Quartbnde. Ursprnglich sollte es bis zum Ausgang des Mittel-alters reichen; bis jetzt ist aber im wesentlichen nur die Zeit bis zum Ende des 13. Jahr-Hunderts behandelt worden. Von den wichtigsten Berichten der Geschichtschreiber (Lorip-tor8), die die am weitesten gediehene erste Abteilung bilden, hat die Leitung des Ge-lamtunternehmens Ubersetzungen verffentlicht, damit man auch in nichtgelehrten Kreisen rne)e Stimmen aus unserer eigenen Vorzeit unmittelbar vernehmen knne. Und Gelehrte, /~ a$mann und Ranke, haben sich gern in den Dienst dieser batet-
K" ?arfle Stellt. So entstanden denn seit 1849 die Geschichtschreiber der deutschen ' *>tc bereits m zweiter Gesamtausgabe erschienen sind. Diesen von fhrenden Historikern und Germanisten besorgten Ubersetzungen sind wir durchgehend gefolgt.
) Keltische Pnester; Csar spricht vorher von den Galliern.
W. . O. Heinze-Kinghorst, Quellenlesebuch. I. 1
TM Hauptwörter (50): [T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer], T1: [Geschichte Dichter Zeit Buch Werk Jahr Gedicht Nr. Bild Geographie]]
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Viii
einanderarbeiten mehrerer Quellen zu einem neuen Quellensatze, wie das auch in den frheren Auflagen dieses Buches nicht selten war, ist berall vermieden. Die Herausgeber sind der Ansicht, da die wissenschaftliche Genauigkeit der Heraus-gbe die schulgeme Verwendbarkeit der Quelle nicht beeintrchtigt. Die Quelle selbst, aus der die einzelnen Stcke genommen sind, ist genau angegeben; auch ihr Fundort, die benutzte Ubersetzung (bertragung), sowie der der eigenen ber-setzung (bertragung) zugrunde liegende fremdsprachige Text sind einer guten literarischen Gepflogenheit entsprechend bei jedem Quellensatz gewissenhaft be-zeichnet.
Da manche Quellenstcke dem Privatsleie berlassen werden mssen, erschien es den Herausgebern unerllich, die notwendigsten Wort- und Sacherklrungen hinzuzufgen; namentlich bei den Stcken zur Wirtschafts- und Verfassungsgeschichte drften solche Erluterungen nicht gut zu entbehren sein; sie sind in den Funoten gegeben. Auch Mitteilungen der die alten Geschichtschreiber und die Bewertung der Quellen finden sich dort.
Das fr die Bearbeitung eines Quellenlesebuches erforderliche groe Bcher-material haben in liebenswrdiger Weise die Universittsbibliotheken zu Mnster und Gttingen bereitwilligst zur Verfgung gestellt, wofr ihnen auch an dieser Stelle herzlicher Dank ausgesprochen wird.
Was nun den vorliegenden Band anbetrifft, so hat die strkere Betonung der neuesten Geschichte keinerlei Krzung dieses ersten Teiles bewirkt; im Gegenteil: die letzte (13.) Auflage enthielt nur 84 Stcke; die Umarbeitung bringt deren 131. Der erforderliche Raum wurde einmal durch einen kleineren Druck gewonnen. Dann sind auch manche lngere Stcke der frheren Auflage fortgelassen, andere ganz erheblich gekrzt worden. Ausgefallen find zunchst die meisten Stcke sagen-haften Inhaltes, dann solche zu weniger bemerkenswerten Ereignissen der politischen und der Kriegsgeschichte, ferner manche, die von Geschehnissen berichten, die sich auf fremdem Boden abgespielt und fr die vaterlndische Geschichte weniger Bedeutung haben, weiter diejenigen, deren Verfasser vor der modernen historischen Kritik nicht bestehen konnten, endlich alle die, die nur durch eine kunstvolle und mhsame Bearbeitung des Quellenmaterials einen abgerundeten Quellensatz ergaben, also im Grunde gar keine Quellenstcke, sondern schon Darstellungen waren, z. B. Nr. 5 der 13. Auflage (Die Hunnen), Nr. 7 (Die Schlacht auf den katalaunifchen Feldern), Nr. 35 (Das Friedens- und Freudenfest zu Mainz).. . Krzungen ergaben sich, indem aus den stehengebliebenen Stcken, die aus mehreren Quellen zusammengearbeitet waren, die bedeutsamste berlieferung, diese aber genau nach dem Original herausgestellt wurde. So war das Stck Nr. 2 (Die Schlacht im Teutoburger Walde) nach dem Vorbilde von Albert Richter durch eine Aneinanderreihung von Mit-teilungen des Vellejus Paterculus, Dio Cassius, Florus und Sueton gewonnen. Geblieben ist davon nur der Bericht, den Dio Cassius der die Varusschlacht lieferte. hnlich hatte man das Stck Nr. 6 (Manch) aus Zosimus, Jordanis und Prokop zusammengebildet; es blieb nur die auch von Platen benutzte Er-zhlung des Jordanis von Alarichs Tod.
Die neu aufgenommenen Stcke gehren fast ausnahmslos zur Verfassungs-, Rechts-, Wirtschafte- und Kulturgeschichte, so da das berma der politischen Geschichte beseitigt erscheint, ohne da diese, wie das bei einer Gegenwirkung leicht geschieht, in den Hintergrund gedrngt worden ist.
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Iv, 1.....Der Stamm der Sueben1) ist bei weitem der grte und
kriegerischste von allen Germanen. Sie haben, wie es heit, hundert Gaue; aus jedem lassen sie alljhrlich tausend Mann Bewaffnete, um Krieg zu führen, aus ihrem Gebiet ausziehen. Die brigen, welche zu Hause geblieben sind, ernhren sich und jene. Diese wiederum stehen zur Abwechslung das Jahr darauf unter den Waffen; jene bleiben zu Hause. So wird weder der Ackerbau, noch Geschick und bung im Kriege je auer acht gelassen. Indessen Privatlndereien und ge-sonderte cker gibt es bei ihnen nicht, und es ist nicht erlaubt, lnger als ein Jahr auf einer und derselben Stelle behufs ihrer Behausung zu bleiben. Auch bildet das Getreide keinen groen Teil ihrer Nahrung; den grten bildet Milch und Fleisch; auch sind sie viel auf der Jagd. Dies nhrt, durch die Art der Speise und die tgliche bung und die Ungebnndenheit des Lebens indem sie, von Kind auf an keine Pflicht und Zucht gewhnt, durchaus gar nichts wider ihren Willen tun die Krfte und macht sie zu Menschen von ungeheurer Krpergre. berdies haben sie sich der Gewohnheit ergeben, in dem kalten Lande gar keine Kleidung zu tragen, auer Fellen, deren Kleinheit einen groen Teil ihres Krpers blo lt, und in den Flssen zu baden.
2. Kaufleuten verstatten sie mehr deshalb den Zugang, um Gelegenheit zu haben, was sie im Kriege erbeuteten, zu verkaufen, als da sie nach der Ein-fuhr von irgend etwas Verlangen trgen. Sogar von Zugvieh, das der Gallier grte Freude ausmacht und um betrchtlichen Preis von ihnen gekauft wird, brauchen die Germanen keine eingefhrten Stcke; sondern, wie sie bei ihnen ge-zogen werden, schlecht gebaut und migestaltet, machen sie sie durch tgliche bung der grten Anstrengungen fhig. In den Reitertreffen springen sie oft von den Pferden herunter und kmpfen zu Fu; sie gewhnen die Pferde, auf demselben Punkt stehen zu bleiben; zu ihnen ziehen sie sich, wenn es rtlich ist, eilends zurck. Nichts gilt nach ihren Sitten fr schimpflicher und mattherziger, als Sttel zu gebrauchen. Daher wagen sie, wenn sie auch nur wenige sind, auf jedwede Anzahl Reiter, die in Stteln sitzen, loszugehen. Wein lassen sie durchaus nicht zu sich einfhren, weil sie meinen, da dadurch die Leute zur Ertragung von Anstrengungen zu weichlich und weibisch gemacht werden.
3. Fr das Gemeinwesen glaubten sie, sei es hchster Ruhm, wenn von ihren Grenzen ab mglichst weit das Ackerland brach liege; dadurch werde angedeutet, da eine groe Anzahl Gemeinden gegen ihre Gewalt nicht standzuhalten ver-mgen. Daher liegen, wie es heit, auf der einen Seite von der Suevengrenze ab ungefhr sechzigtausend Schritt Ackerland brach. Auf der anderen Seite schlieen sich die Ubier an, einst eine nach germanischen Begriffen umfangreiche und blhende Gemeinde und etwas menschlicher, als die brigen desselben Vlker-stammes, deshalb, weil sie an den Rhein stoen und Kaufleute viel bei ihnen aus- und eingehen und sie sich auch selbst wegen der Nachbarschaft an die gallischen Sitten gewhnt haben. Obwohl die Sueven, die sich in vielen Kriegen mit ihnen maen, sie wegen der Gre und Bedeutsamkeit der Gemeinde nicht aus ihrem Gebiet zu verdrngen vermochten, haben sie sie dennoch zinspflichtig gemacht und ihre Stellung und Macht sehr verringert.
1) Was hier von den Sueven gesagt wird, gilt ohne Zweifel auch von den brigen Germanen.
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81 -44.
Heinrich Iv. in Sachsen.
1073.
Quelle: Lambert von Hersfeld, Jahrbcher (Lateinisch)^). Zu 1073.
bersetzung: L. F. Hesse und 893. Wattenbach. Die Jahrbcher des Lambert von Hersfeld.
4. Aufl. Leipzig o. I. (Gesch. 6. d. V. 2. Ausg. Bd. 43.) S. 117, 122 u. 123.
Alle Berge und Hgel Sachsens und Thringens bebaute der König mit den festesten Schlssern und legte Besatzungen hinein. Weil diese nun nicht gengenden Lebensunterhalt hatten, so erlaubte er ihnen, aus den benachbarten Drfern und Feldem nach Feindes Weise Beute wegzufhren und auch zur Befestigung der Schlsser selbst die Bewohner der umliegenden Gegenden dazu zu zwingen, da sie alles zum Bau Erforderliche herbeifahren und dabei selbst wie Knechte im Schweie ihres Angesichts fronen muten. Um jedoch nicht augenscheinlicher Tyrannei geziehen zu werden, wenn er gegen Unschuldige und gegen sein eigenes Reich mit so unmenschlicher Grausamkeit verfhre, um seine Gottlosigkeit durch einen gewissen Schein von Frmmigkeit zu bemnteln, ermutigte er den Erz-bischof von Mainz auf jede nur mgliche Weise, die Zehnten in Thringen, wie er schon vor mehreren Jahren beabsichtigt hatte, beizutreiben2), und verhie, ihn bei der Einforderung derselben mit allem Nachdruck zu untersttzen und diejenigen, welche dem Befehle nicht gehorchen wollten, durch seinen kniglichen Machtspruch dazu zu zwingen, jedoch unter der Bedingung, da er einen Teil dieser Zehnten, welcher der kniglichen Herrlichkeit und seiner so groen Anstrengung angemessen wre, ihm berlassen sollte . . .
Die Besatzungen der obenerwhnten Burgen lasteten schwer auf dem Nacken der Bewohner von Sachsen und Thringen. Alles, was in den Drfern und auf den Feldern sich vorfand, plnderten sie bei tglichen Ausfllen, erpreten un-ertrgliche Abgaben und Steuern von Wldern und Lndereien und trieben hufig unter dem Vorwande des Zehnten die ganzen Herden weg. Die Bewohner des Landes selbst und unter ihnen sehr viele, die von gutem Herkommen und in den blhendsten Vermgensumstnden waren, ntigten sie, ihnen nach Art niedriger Knechte zu dienen; ihre Tchter und Frauen entehrten sie mit Wissen und fast
1) Lambert, seit 1058 Mnch des Klosters Hersfeld, schrieb in den Jahren 1077 bis 1080 Jahrbcher, die von der Grndung der Welt bis zum Jahre 1077 fortschreiten. Eigene Arbeit Lamberts ist jedoch nur der letzte Teil, der die Jahre 10401077 umfat. Je mehr er sich seiner Gegenwart nhert, desto reichhaltiger und umfassender wird fem Bericht. Vor allem sind die Ereignisse der letzten zehn Jahre sehr ausfhrlich dar-gestellt. Die Sprache ist klar und gewandt. Er steht mit seiner Sympathie ganz offen-fichtlich auf feiten der Gegner Heinrichs. Aber et vermeidet im Gegensatz zu der Gewohnheit seiner Zeit alles Schimpfen und Spotten und trgt seine Einschrnkungen in der wrdigsten Form vor. Daher geno er frher das grte Ansehen. Seitdem Ranke Kritik an ihm gebt, ist feine Glaubwrdigkeit stark erschttert. Man wei heute, da er allen Klatsch, der tn seinem hart an der schsischen Grenze gelegenen Kloster zusammen-getragen wurde, wahllos und freudig aufzeichnete, und da er gerade durch die absichtliche Zurckhaltung es fertig brachte, berall und lange Zeit hindurch Glauben zu finden. Die ungnstige Beurteilung, die Heinrich Iv. in der Geschichte erfahren hat, geht auf ihn zurck. Dennoch kann man auch noch heute nicht an ihm vorbergehen.
2) Der Thringer Zehnte stand dem Erzbischof rechtmig zu, war aber lngere Zeit hindurch nicht entrichtet worden. Jetzt machte Erzbischof Siegfried das alte Recht wieder geltend und erreichte 1069 die Erfllung aller Wnsche.
W. u. O. Heinze-Kinghorst, Quellenlesebuch. I 6
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Extrahierte Personennamen: Heinrich_Iv Heinrich Lambert_von_Hersfeld L._F._Hesse Lambert Lamberts Heinrichs Heinrichs Heinrich_Iv Heinrich Siegfried Siegfried
- 33
komme und den Fremden von da vertreibe. Und da er auf das Gesetz nicht hat hren wollen, soll er zurcklassen, was er erarbeitet hat und berdies 1200 Denare, das sind 30 Solidi^), zu bezahlen schuldig sein.
3. So aber jemand eingewandert ist und innerhalb 12 Monate kein Einspruch erfolgt, so mge er ruhig daselbst wohnen bleiben wie die anderen Nachbarn.
Xxi. der die Ttung von Freien. 1. So einer einen freigeborenen Franken oder Barbaren?), der nach dem salischen Gesetze lebt, gettet hat, und er wird dessen berfhrt, so soll er 8000 Denare, das sind 200 Solidi, zu zahlen schuldig fein3).
3. So einer aber einen Mann, der im Knigsdienste ist, oder ein frei-geborenes Weib ttete, soll et 24000 Denare, das sind 600 Solidi, zu zahlen schuldig sein.
5. So aber ein Rmer, ein Tischgenosse des Knigs, gettet worden ist, soll der Mann, der dessen berfhrt ist, 12000 Denare, das sind 300 Solidi, zu zahlen schuldig sein.
6. Wenn es aber kein rmischer Grundbesitzer und Gast des Knigs war, der gettet worden ist, soll der Tter 4000 Denare, das sind 100 Solidi, zu zahlen schuldig sein.
7. So einer aber einen zinspflichtigen Rmer4) ttete, soll er 2500 Denare, das sind 63 Solidi, zu zahlen schuldig sein.
Liv. der Ttung eines Grafen. 1. So einer einen Grasen gettet hat, soll er 24000 Denare, das sind 600 Solidi, zu zahlen schuldig sein5).
Lxii. Wenn der Vater einer Familie gettet ist, so sollen die eine Hlfte des Wergeldes die Sohne erhalten, die andere Hlfte sollen die nchsten Verwandten von Vater- und Mutterseite untereinander teilen. Wenn aber nun von einer Seite, der vterlichen oder mtterlichen, keine Verwandten vorhanden sind, fllt jener Teil dem Fiskus zu.
*) Die Mnzeinheit war der rmische Goldschilling (solidus), der 72. Teil eines rmischen Pfundes Gold. Sein Wert betrug 12,50 Mark nach unserem Gelde. Er hatte 40 frnkische Silberdenare.
*) Unter Barbar ist hier ein Germane zu verstehen, der unter den Franken wohnte.
8) Der Gedanke des Rechts war bei den germanischen Stmmen schon vorhanden. Er kam darin zum Ausdruck, da die im Staat geltende Ordnung bei der Gesamtheit Anerkennung und Schutz fand. Dieser Rechtszustand war der Friede. Grundsatz war nun: Wer den Frieden bricht, setzt sich selbst aus dem Frieden, d. h. auerhalb des Schutzes der Gesamtheit. Die staatliche Ordnung war allerdings noch nicht so weit gediehen, da die Gesamtheit selbst gegen den Friedensbrecher vorging; sie gab ihn (und auch seine Sippe) nur der Sippe des Geschdigten preis. Diese mute sich selbst Genugtuung schaffen: das konnte von Rechts wegen geschehen entweder durch Fehde und Rache (Blutrache) oder durch gtliches bereinkommen, indem ein B- oder Wergeid gefordert und gezahlt wurde. In dem Mae, wie Staatsgewalt und Gesittung allmhlich wuchsen, trat die Blutrache zurck, und es bildeten sich feste, durch die Gewohnheit bestimmte Stze fr das Wergeld heraus. Ganz beseitigt war indessen zu der Zeit, da das salische Gesetz aufgezeichnet war, die Blutrache noch keineswegs.
') Ein zinspflichtiger Rmer ist Rmer ohne Eigentum, der zur Kopfsteuer ver-pflichtet war.
6) Die Hhe des Wergeldes ist der Ausdruck fr die Einschtzung des Wertes des Mannes; der knigliche Beamte oder der Knigsgast hat das dreifache Wergeld des freien Saliers, während das des Unfreien und Rmers erheblich niedriger ist. Fr unsere Kenntnisse der sozialen Verhltnisse sind daher diese Wergeldstze von grtem Werte.
W. u. O. Heinze-Kinghorst, Quellenlesebuch. L* 3
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
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- 36 -
Es lebte aber zu jener Zeit ein Priester mit Namen Anastasius, ein Mann von freier Geburt; der besa durch Gnadenbriefe der Knigin Chrodichilde ruhmreichen Andenkens ein Grundstck. Diesen nun ging der Bischof fters an und bat ihn demtiglich, er mchte ihm die Gnadenbriefe der genannten Knigin geben und ihm die Besitzung abtreten. Da aber jener den Wunsch seines Bischofs zu er-fmen sich weigerte, da dieser ihn doch bald durch Schmeicheleien zu gewinnen, bald durch Drohungen zu schrecken suchte, lie er ihn zuletzt wider seinen Willen nach der Stadt bringen, dort ruchws festhalten, und befahl, ihm, wenn er die Scheine nicht herausgebe, alle mgliche Unbill anzutun und ihn Hungers sterben zu lassen. Dennoch strubte sich jener mannhaft und lieferte die Urkunden nicht aus; denn es sei ihm besser, sagte er, da er eine Zeitlang Hunger leide, als da er seine Nachkommen fr die Folge im Elend lasse. Darauf wurde er auf Gehei des Bischofs den Schergen bergeben und sollte, wenn er die Gnadenbriefe nicht auslieferte, den Hungertod erleiden. Es war aber bei der Kirche des heiligen Mrtyrers Caffius eine sehr alte und ganz verborgene unterirdische Kapelle, in der war ein groes Grabmal von parischem Marmor, in dem vor langen Zeiten ein Leichnam beigesetzt worden war. In dieses Grabmal nun wurde auf den Leichnam lebendig der Priester gelegt und mit dem Stein verdeckt, mit dem vorher der Sarkophag geschlossen war, während Wachen vor die Tre gestellt wurden. Die Schergen aber verlieen sich darauf, da der Stein auf ihm lag, machten sich, da es Winter war, ein Feuer an, bereiteten sich Glhwein und schliefen endlich be-rauscht ein. Der Priester jedoch rief wie ein anderer Jonas... den Herrn um Barmherzigkeit an. Und da der Sarkophag gerumig war, wie wir gesagt haben, so streckte er, obgleich er sich nicht ganz umwenden konnte, doch seine Hnde ungehindert aus, wohin er wollte. Es ging aber von den Gebeinen des Toten, wie er selbst zu erzählen pflegte, ein Leichendunst aus, so frchterlich, da es ihm nicht nur die ueren Sinneswerkzeuge, sondern auch die innersten Eingeweide zusammenzog. Und wenn er sich mit dem Mantel die Nasenlcher zustopfte, so empfand er, solange er den Atem anhalten konnte, nicht den blen Geruch, wenn er aber zu ersticken frchtete und den Mantel nur ein wenig vom Gesichte nahm, so atmete er den schauerlichen Geruch nicht nur durch Mund und Nase, sondern auch sozusagen durch die Ohren ein. Endlich, um kurz zu sein, erbarmte sich die Gottheit selbst, wie ich glaube, seiner Not, er streckte die Hand nach der einen Seite des Sarkophags aus und ergriff einen Hebebaum, der, da der Deckel Raum lie, zwischen diesem und dem Rande des Sarkophags liegen geblieben war. Als er diesen allgemach bewegte, merkte er, da unter Gottes Beistand der Stein sich fortfchob. Und als der Priester ihn schon so weit zurckgebracht hatte, da er den Kopf herausstecken konnte, machte er sich dann mit grerer Leichtigkeit eine ffnung so weit, da er ganz herauszusteigen vermochte. Inzwischen hatte das Dunkel der Nacht zwar schon das helle Tageslicht verscheucht, sich aber doch noch nicht vllig ausgebreitet, und der Priester suchte eine Hintertre in der Gruft; die war mit sehr starken Riegeln und festen Ngeln versperrt, aber sie war nicht so fest zusammengefgt, da man zwischen den Brettern nicht htte die Gestalt eines Menschen erblicken knnen. An diese Tre legte der Priester den Kops und sah einen Mann, der des Weges vorberging. Da rief er ihn an, doch mit leiser Stimme. Jener hrte es und hieb flugs mit der Axt, die er in der Hand hatte, die hlzernen Bretter durch, von welchen die Riegel gehalten wurden und ffnete so dem Priester den Ausgang. Dieser machte sich sofort bei Nacht auf und eilte
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- 48 -
18. An Sonntagen sollen keine Versammlungen und Landsgemeinden ge-halten werden, auer im Falle dringender Not oder in Kriegszeit, sondern alle sollen zu der Kirche sich begeben, um das Wort Gottes zu hren, und sollen beten und gute Werke tun. Ebenso sollen sie an den hohen Festen Gott und der Kirchengemeinde dienen und weltliche Versammlungen lassen.
19. Ferner beschlo man auch die Satzung aufzunehmen, da alle Kinder innerhalb eines Jahres getauft werden sollen. Und wir bestimmen, da wenn es jemand unterlt, sein Kind im ersten Jahr zur Taufe darzubringen ohne Wissen oder Erlaubnis des Priesters, der Adlige 120, der Freigeborene 60, der Lite 30 Schillinge an den Schatz entrichten soll.....
21. Wer an Quellen oder Bumen oder in Hainen ein Gelbde tut oder etwas nach heidnischem Brauch darbringt und zu Ehren der bsen Geister speist, hat, ist er ein Adliger, 60, ist er ein Freigeborener, 30, ist er ein Lite, 15 Schillinge zu entrichten. Vermgen sie aber die Zahlung nicht gleich zu leisten, so sollen sie in den Dienst der Kirche gegeben werden, bis die Schillinge gezahlt sind.
22. Wir befehlen, da die Leiber der christlichen Sachsen auf die Friedhfe der Kirchen und nicht nach den Grabhgeln der Heiden gebracht werden.
23. Die (heidnischen) Priester und Wahrsager befehlen wir den Kirchen und Geistlichen auszuliefern . . .
34. Wir verbieten allen Sachsen, auf allgemeinen Volksversammlungen zu tagen, wenn sie nicht unser Sendbote aus unseren Befehl zusammengerufen hat. Sondern jeder Graf soll in seinem Kreise Versammlungen halten und Recht sprechen. Und von den Priestern soll darauf gesehen werden, da er nicht anders handle.
24.
Das schsische Taufgelbnis/)
(Mschsisch.)
Altschstscher Text: Braune, Althochdeutsches Lesebuch. Halle 1897. 6. 160.
Forsachist diobolae? ec forsacho diabolae.
Entsagst du dem Teufel? ich entsage dem Teufel.
end allum diobolgelde? end ec forsacho allum diobolgeldae und allem Teufelsopfer? und ich entsage allem Teuselsopser. end allum dioboles uuercum? end ec forsacho allum und allen Teufelswerken? und ich entsage allen dioboles uuercum and uuordum, Thunaer ende Teufelswerken und Worten Donar und Uuden ende Saxnte ende allum them unholdum Wodan und Saxnot und allen den Unholden,
the hira genotas sint.
die ihre Genossen sind.
Gelbist in got alamehtigan fadaer?
Glaubst du an Gott, (den) allmchtigen Vater?
i) Die Formel ist aus dem Lateinischen ins Altschsische bertragen. Nur die Namen der schsischen Götter Zhuner (Donar), Wodan und Saxnot das ist der hochdeutsche Ziu sind eingefgt. Sie, die er mit seinen Vtern als die hchsten Wesen verehrt hatte, mu der Tufling ausdrcklich als Unholde schmhen.
TM Hauptwörter (50): [T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T33: [Kind Vater Mutter Frau Mann Jahr Sohn Gott Haus Eltern], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T22: [Gott Zeus Sohn Tempel Göttin König Held Mensch Opfer Erde], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T69: [Kirche Kloster Stadt Schule Bischof Gemeinde Orden Land Priester geistliche], T45: [Kind Lehrer Wort Schüler Buch Unterricht Schule Frage Buchstabe Zeit]]
TM Hauptwörter (200): [T120: [Gott Göttin Zeus Tempel Sohn Gottheit Priester Erde Mensch Opfer], T100: [Gott Herr Herz Wort Leben Hand Himmel Vater Kind Mensch], T65: [König Herr Soldat Offizier Vater Prinz Friedrich Majestät General Brief], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T26: [Kaiser Luther Papst König Wort Gott Tag Sache Fürst Schrift]]
- 103 -
Kaiser bei seiner kaiserlichen Wrde, da er jenen nie in seinen frheren Rang wieder einsetzen werde, wofern nicht alle damit zufrieden sein wrden. So viel jedoch ward zugunsten des Herzogs bewilligt, da er seine Erblande *), wo dieselben auch lgen, ohne allen Einspruch vllig frei besitzen sollte. Der Herzog nun der-bannte sich auf drei Jahre aus seinem Lande, indem er eidlich gelobte, innerhalb dieser Zeit dasselbe nicht betreten zu wollen, auer wenn der Kaiser ihn zurck-riefe. Er reiste zu seinem Schwiegervater, dem König von England, begleitet von seiner Gemahlin und seinen Kindern, und hielt sich bei demselben während jenes ganzen Zeitraumes auf. Der König von England nahm ihn hchst ehrenvoll auf und setzte ihn wie zum Fürsten der das ganze Land, bereicherte auch alle seine Mitverbannten durch viele Geschenke.
59.
Kreuzzug und Tod Barbarossas
1190.
Quelle: Brief der den Tod des Kaisers Friedrich (Lateinisch)2).
bersetzung: Erler a. a. O. Bd. 2. S. 611616.
Im Glauben, da Eure Heiligkeit danach begierig sei, Kunde von den Taten des Kaisers zu empfangen, haben wir uns bemht, das, was wir mit eigenen Augen gesehen haben, und wobei unser eigener Arm ttig gewesen ist, ohne die Beimischung entstellender Flschung in kurzer Zusammenstellung Euch zu berichten.
Vernehme daher Eurer Weisheit Heiligkeit, da wir, von dem allerchristlichsten Könige Ungarns, Bela, ehrenvoll aufgenommen und gtig behandelt, sogleich, als wir das griechische Reich betraten, in die Hnde von Dieben und Rubern ge-fallen find, weil bei den Griechen Treue und Glauben nicht gefunden werden. Denn wider das allen Vlkern gemeinsame Recht von der Unverletzlichkeit der Gesandten hatten sie den Bischof von Mnster und den Grafen Robert von Nassau gefangen genommen. So zogen wir denn nur unter groer Mhe durch Bulgarien und konnten erst nach langer Verzgerung unseres Marsches am Oster-feste 11903) wohlbehalten an Leib und Habe der den Meeresarm des heiligen Georgs) gehen....
Darauf zogen wir durch die Gegend von Philadelphia weiter und gelangten mit bewaffneter Hand nach Laodicea, indem Tag fr Tag die Ritterschaft vom Heere Christi unter den Waffen stand. Von da brachen wir auf am Freitage vor dem Tage der Rogationen und kamen, nachdem wir wegen Mangels an Wasser
x) Das Erbgut umfate die supplinburgischett, northeimschen und brunonischen, sowie die Hlfte der billungschen Gter; aus diesen Allodien sind die Lande Braun-schweig und Lneburg und letzten Endes die Provinz Hannover und das Herzogtum Braunschweig hervorgegangen.
2) Der Brief, der als Anhang der von dem Abt Otto von St. Blasien besorgten Fortsetzung der Chronik des Bischofs Otto von Freising angefgt ist, wurde von einem dem Kaiser nahestehenden Kreuzfahrer an einen unbekannten Kirchenfrsten gerichtet.
3) Ostern 1190 fiel auf den 25. Mrz; alle brigen Daten sind danach leicht zu errechnen, z. B.: Sonntag Rogate: 29. April, Himmelfahrt: 3. Mai, 1. Pfingsttag: 13. Mai.
4) Das Kreuzheer berschritt die Strae der Dardanellen.
TM Hauptwörter (50): [T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T42: [Papst Kaiser König Rom Heinrich Italien Karl Kirche Bischof Jahr], T46: [Heinrich König Otto Kaiser Sohn Herzog Karl Ludwig Sachsen Jahr]]
TM Hauptwörter (100): [T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T67: [Kaiser Türke König Jahr Ungarn Heer Land Friedrich Kreuzzug Jerusalem], T37: [Friedrich Brandenburg Heinrich Herzog Sachsen Land Albrecht Kaiser Mark Johann], T32: [Tag Jahr Monat Mai Juli März Juni April Ende Oktober], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen]]
TM Hauptwörter (200): [T151: [König Volk Kaiser Reich Fürst Land Gott Wilhelm Deutschland Frieden], T171: [Heinrich Otto Herzog Kaiser König Friedrich Sohn Konrad Sachsen Schwaben], T110: [Tag Jahr Stunde Nacht Monat Uhr Zeit Winter Sommer Juni], T152: [Auge Haar Gesicht Nase Krankheit Körper Mensch Mund Ohr Kopf], T128: [Kaiser Heer Reich Stadt Jahr Alexander Rom Zug Tod Konstantinopel]]
Extrahierte Personennamen: Barbarossas Barbarossas Friedrich_( Friedrich Erler Robert_von_Nassau Otto_von_St Otto Otto
Extrahierte Ortsnamen: England England Ungarns Bulgarien Georgs Philadelphia Laodicea Christi Lneburg Freising
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Stck Hausrat an sich nehmen. Kein Beamter unterstehe sich, sogenannten Bann-mein1) zu verkaufen oder das Schiff eines Brgers mit Gewalt in den Dienst seines Herrn zu stellen. Wir wollen auch, da nichts von denen gefordert werde, die eigene Waren auf eigenen oder gemieteten Schiffen verfrachten. Keine Be-Hrde darf auch aus irgend einem Grunde das Geld leichter oder schlechter machen, es sei denn, da dies auf gemeinsamen Beschlu der Brger geschieht. Von ihnen soll auch kein Zoll im ganzen Bistum oder in den fiskalischen Orten, das sind solche, die nur dem Kaiser zu Nutzen gereichen, erzwungen werden. Wenn jemand einen Hof oder ein Haus ohne Widerspruch Jahr und Tag2) besessen hat, so ist er von jetzt ab niemandem, der hiervon Kenntnis hat, Rechenschaft schuldig. Der Bischof oder eine andere Behrde kann nicht erzwingen, da eine Gerichtssache, die in der _ Stadt bereits begonnen ist, auerhalb der Stadt entschieden werde.
70.
Die Grndung einer Stadt im ostdeutschen Kolonisationsgebiet.
1257.
Quelle: Urkunde der die Grndung der Stadt Landsberg an der Warthe
(Lateinisch).
bersetzung: Hans Babr. Quellen zur brand?nburgisch-prcuischen Geschichte.
Leipzig o. I. Bd. 1. S. 4749.
Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit! Wir Johann, von Gottes Gnaden Markgraf von Brandenburg, tun allen fr ewige Zeiten zu wissen: Die menschlichen Handlungen entschwinden sehr leicht dem Gedchtnis, wenn sie nicht durch das Zeugnis der Schrift bekrftigt werden; denn diese gewhrt ein treues Zeugnis. Sie lt das, was ihr die Menschen anvertraut haben, nicht untergehen, wenn diese selbst auch dahingegangen sind. Daher tun wir hiermit allen jetzigen und zuknftigen Getreuen Christi kund, da wir unserem treuen Albert, genannt von Luge, die Vollmacht erteilt haben, unsere Stadt Neu-Landisberch in folgender Weise als eine freie Stadt einzurichten, nmlich, da der dritte Teil des ganzen Zinses sowohl von den Haussttten, als auch den Hufen ihm selbst gehre, sowie auch der dritte Pfennig von dem, was in der Stadt durch das Gericht einkommt.
Dieser unserer Stadt bewilligen wir denn auch 104 Hufen zum Ackerbau und 50 Hufen zur Weide, und zwar unter der Magabe, da uns von einer jeden Hufe y2 Vierding 2) Brandenburger Mnze als jhrlicher Hufenzins gegeben werde. Wir wollen, da die Abgabenfreiheit der Stadt vom knftigen Martinusfeste ab zehn Jahre lang dauern soll. Nach Ablauf der genannten zehn Jahre sollen die Einwohner der genannten Stadt das Recht von Brandenburg haben und mit der Steuererhebung, wie sie bei den Brgern zu Brandenburg geschieht, zufrieden sein, nachbent sie auch während ihrer Freizeit keinerlei Zoll gegeben haben.
Die Fischerei in der Netze4) soll aufwrts eine halbe Meile und abwrts eine ganze Meile allen Brgern der Stadt nach Belieben freistehen. Dann soll alles,
x) Der Bannwein" geno das Vorrecht des Alleinverkaufes.
2) Jahr und Tag" war die bliche Rechtsfrist von 1 Jahr, 6 Wochen und 3 Tagen.
3) Vierding ist eine Viertelmark Silber.
4) Gemeint ist wohl die^Warthe.
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T54: [Haus Feld Bauer Dorf Pferd Stadt Vieh Land Wald Mensch], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T37: [Friedrich Brandenburg Heinrich Herzog Sachsen Land Albrecht Kaiser Mark Johann]]
TM Hauptwörter (200): [T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte], T18: [Mark Brandenburg Land Albrecht Friedrich Kaiser Jahr Markgraf Haus Markgrafe]]
Extrahierte Personennamen: Hans_Babr Johann Johann Gottes_Gnaden_Markgraf_von_Brandenburg Albert
Extrahierte Ortsnamen: Leipzig Christi Brandenburg Brandenburg