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1. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 9

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- s Unterschied gem den Vergehen. Verrter wtd berlufer knpfen sie au Bumen auf; Schwchlinge und Feiglinge und die, welche ihren Krper schndlicher Wollust preisgegeben haben, versenken sie in Moor und Sumpf und werfen noch eine geflochtene Hrde darber. Die Verschiedenartigkeit der Todesstrafe hat den Gesichtspunkt, als ob man die Verbrechen, wenn sie bestraft werden, zeigen mte, die Schndlichkeiten verbergen. Jedoch auch bei leichteren Vergehen finden Abstufungen in den Strafstzen statt: wer berfhrt ist, wird um eine Anzahl Pferde oder Vieh gestraft. Ein Teil der Bue gehrt dem Könige oder der Ge-meinte; ein Teil wird dem, zu dessen Gunsten das Gericht einschreitet, selbst oder seinen Verwandten gezahlt. Gewhlt werden in denselben Versammlungen auch die Fürsten, die in Gauen und Drfern Recht sprechen. Jeden umgeben hundert Begleiter aus dem Volke, um ihm mit Rat beizustehen und Ansehen zu der-schaffen. 13. Nichts, weder bei ffentlichen noch bei Privatangelegenheiten, tun sie unbewaffnet. Aber Waffen anzulegen verstattet die Sitte keinem, bevor nicht die Gemeinde sich berzeugt hat, da er sie werde zu führen wissen. Dann schmckt m der Versammlung selbst entweder einer der Fürsten, oder der Vater, oder ein Verwandter den Jngling mit Schild und Framea. Das ist ihre Toga1), das die erste Ehre der Jugend: bis dahin achtet man sie dem Hause angehrig, dann der Gemeinde. Vorzglich hoher Adel oder groe Verdienste des Vaters verschaffen Auszeichnungen von feiten des Fürsten auch schon ganz jungen Leuten; sie ge-jellen sich zu den brigen, die krftiger und schon lngst erprobt sind, und keiner Ichamt sich, im Gefolge erblickt zu werden. Rangstufen sogar gibt es innerhalb des Gefolges nach der Bestimmung dessen, an den es sich anschliet, und groß ist der Wetteifer, einerseits bei dem Gefolge: wer bei seinem Fürsten den ersten Rang behaupte, andererseits bei den Fürsten: wer die meisten und eifrigsten Ge-Zellen habe. Darm besteht ihre Wrde, darin ihre Macht, stets von einer groen -schar auserwhlter Jnglinge umgeben zu sein, Glanz im Frieden, im Kriege Schutz. Und nicht bei dem eigenen Volke allein, sondern auch in den benachbarten Gemeinden ist Name und Ruhm dem gesichert, der sich durch ein zahlreiches und tapferes Gefolge hervortut. Von Gesandtschaften werden sie aufgesucht, mit Ge-schenken geehrt, und durch ihren bloen Ruhm erdrcken sie meistens die Kriege. _ 14. Ist es zur Schlacht gekommen, so ist es schmachvoll fr den Fürsten an ^serkeit jemandem nachzustehen, schmachvoll fr das Gefolge, der Tapferkeit des Fürsten nicht gleichzukommen. Schande aber ist es und Schimpf fr das ganze ^eben, lebendig die Schlacht verlassen zu haben, wenn der Fürst gefallen ist. ^hn zu verteidigen und zu schtzen und auch eigene Heldentaten seinem Ruhme zu opfern, ist erste, heiligste Pflicht. Die Fürsten kmpfen um den Sieg, das Ge-folge fr den Fürsten. Wenn in der Gemeinde, in welcher sie geboren sind taiger Friede und Swhe die Satttaft Zhmt, fo zieht die Mehrzahl des jungeii 5r ra.rf fr?ien tucfen Su den Stmmen, bei welchen es gerade Krieg aibt. Denn lastig ist dem Volke die Ruhe, und leichter werden sie inmitten der Gefahr berhmt; auch halten sie nur durch Gewalt und Krieg ein groes Gefolge bei-lammen. Berechtigt nmlich sind sie, von ihres Fürsten Freigebigkeit jenes Ro &. at i tsz St ^-

2. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 62

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
62 - Iv. Aus der Zeit der drei groen deutschen Kaiserhuser. 34. Heinrichs Designation und Wahl. 918919. Quelle: Widukind von Korvei, Drei Bcher schsischer Geschichten (Lateinisch)^). Ii, 25. bersekuua' R. inbold Schottin und W. Wattenbach, Widukinds schsische Geschichten. 4. Aufl. Leipzig o. I. (Gesch. d. d. B, 2. Ausg. Bd. 33.) S. 3335. 25. Da König Konrad sich durch die Krankheit, sowie durch den Untergang seines frheren Glckssternes gebrochen fhlte, rief er seinen Bruder, der ihn zu besuchen gekommen war, und sprach zu ihm also: Ich fhle, Bruder, da ich dieses Leben nicht lnger erhalten kann, da es Gott nach seinem Ratschlsse so gebeut und die Macht der Krankheit mich bezwingt. Deshalb gehe mit dir zu Rate und sorge, was ja ganz vorzglich deine Aufgabe ist, fr das ganze Franken-reich, indem du auf meinen Rat, den deines Bruders, achtest. Wir knnen, Bruder, Truppen und Heere aufbieten und anfhren, wir haben Burgen und Waffen nebst den kniglichen Jnsignien und alles, was die knigliche Wrde er-heischt, auer Glck und Befhigung. Das Glck, mein Bruder, samt der Herr-lichsten Befhigung steht aus Heinrichs Seite; das Heil des Staates liegt in der Sachsen Hand. Nimm also diese Jnsignien, die heilige Lanze, die goldenen Spangen nebst dem Mantel, das Schwert und die Krone der alten Kmge, gehe hin zu Heinrich und mache Frieden mit ihm, damit du ihn sr immer zum^ Verbndeten haben mgest. Denn warum soll das Frankenvolk samt dir vor jenem hinsinken? Er wird in Wahrheit ein König sein und Herrscher vieler Völker. Als er so gesprochen, erwiderte sein Bruder unter Trnen, er sei damit einverstanden. Danach starb der König selbst, ein tapferer, mchtiger Mann, tchtig im Krieg wie im Frieden, freigebig und mild und mit aller Tugend Schmucke geziert, und wurde begraben in seiner Burg Wiliuaburg^) unter dem Jammer und den Trnen aller Franken. 1) Der Mnch Widukind lebte zur Zeit Ottos des Groen im Kloster Korvei an der Weser. der das Leben des trefflichen Mannes sind wir nicht unterrichtet. Er scheint mit der kaiserlichen Familie befreundet gewesen zu sein; es wird auch vermutet, da er der Lehrer der Kaisertochter Mathilde, der spteren btissin von Quedlmburg gewesen ist Ihr widmete er wenigstens seine Sachsengeschichte. Dieses Weidas die Geschichte seines Sachsenvolkes bis 967 umfate, schrieb er m den Jahren 965967 Nach Ottos Tode fgte er noch einen von 967-973 reichenden Anhang hmzu. Er knpft nicht. av. das rmische Reich an, sondern an die Vorzeit der Sachsen. Schsisches Stammesbewutsem spricht berall aus dem Werke; die Kaiserkrnung Ottos erwhnt er gar nicht. Seine Quelle bilden in den ersten Kapiteln allerdings nur die von den heimatlichen Sngern berlieferten Heldenlieder seines Volkes. Aber schon der Bericht der Heinrichil tm ersten Buch ist wertvoll, und die Bedeutung wchst, je mehr er sich seiner Gegenwart nhert. Die beiden letzten Bcher, die von den Taten Ottos erzählen, stnd eine Quelle ersten Ranges und von unschtzbarem Werte. , , t,r, 2) In Weilburg wurde nicht er, sondern sein Vater begraben. Er selbst ruht ttt Fulda.

3. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 69

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 69 - Schar der vornehmsten Vasallen in dem Sulengange, welcher mit der Basilika des groen Karl verbunden ist, und sie setzten den neuen Herrscher auf einen hier errichteten Thron; hier reichten sie ihm die Hndes, gelobten ihm Treue und Hilfe gegen alle seine Feinde und machten ihn so nach ihrem Brauche zum Könige. Whrend dies von den Herzgen und den brigen Beamten vorgenommen wurde, erwartete der hchste Bischof mit der gesamten Priesterschaft und dem ganzen niederen Volke unten in der Basilika den Aufzug des neuen Knigs. Ms dieser eintrat, ging ihm der Erzbischof^ entgegen und berhrte mit seiner Linken die Rechte des Knigs, während er selbst in der Rechten den Krummstab trug, und angetan mit der Albe, geschmckt mit der Stola und dem Megewande, schritt er vor bis in die Mitte des Heiligtums, wo er stehen blieb, und sich zu dem Volke wendend, welches ringsumher stand es waren nmlich in dieser Basilika Sulengnge unten und oben im Kreise errichtet so da er von allem Volke gesehen werden konnte, sprach er so: Sehet, hier stelle ich euch vor den von Gott Erkornen und vom Herrn Heinrich frher bezeichneten, nun aber von allen Fürsten zum Könige erhobenen Herrn Odda: wenn euch diese Wahl ge-fllt, so bezeugt dies, indem ihr die rechte Hand zum Himmel emporhebt." Darauf hob alles Volk die Rechte in die Hhe und wnschte mit gewaltigem Geschrei dem neuen Gebieter Heil und Segen. Sodann schritt der Erzbischof mit dem Könige, welcher mit dem enganliegenden frnkischen Gewnde bekleidet war, hinter den Altar, auf welchen die kniglichen Jnsignien gelegt waren, das Schwert mit dem Zepter und das Diadem... Er selbst aber trat an den Altar, nahm hier das Schwert mit dein Wehrgehenk und sprach, zum Könige gewendet: Empfange dieses Schwert und treibe mit ihm aus alle Widersacher Christi, die Heiden und schlechten Christen, da durch Gottes Willen alle Macht des ganzen Frankenreiches dir bertragen ist, zum bleibenden Frieden aller Christen." Sodann nahm er die Spangen und den Mantel und bekleidete ihn damit. Dies bis an den Boden wallende Gewand", sagte er, mge dich erinnern, wie du vom Eifer im Glauben entbrennen mgest und in Wahrung des Friedens verharren mssest bis in den Tod." Sodann reichte er ihm Zepter und Stab und sprach: Bei diesen Zeichen mgest du gedenken, da du mit vterlicher Zucht deine Untertanen leitest und vor allen den Dienern Gottes, den Witwen und Waisen die Hand der Erbarmung reichest, und mge niemals von deinem Haupte das Ol der Barmherzigkeit ver-siegen, auf da du jetzt und in Zukunft mit ewigem Lohne gekrnt werdest." Darauf wurde er alsbald mit dem heiligen le gesalbt und mit dem goldenen Diadem gekrnt von den Bischfen Hildiberht und Wicftid3), und da nun die Weihe, wie sich gebhrt, vollstndig vollendet war, ward er von eben denselben Bischfen zum Thron gefhrt, zu welchem man auf einer Wendeltreppe hinan-stieg, und der zwischen zwei marmornen Sulen von herrlicher Schnheit er-richtet war, so da er von hier aus alle sehen und von allen wiederum gesehen werden konnte. 2. Nachdem man hierauf Gott gepriesen und das Meopser feierlich begangen hatte, stieg der König in die Pfalz herab, trat sodann an eine marmorne, mit kniglichem Gert geschmckte Tafel und setzte sich mit den Bischfen und allem *) Der Huldigende hielt während der Eidesleistung seine Hnde zwischen den Hnden des Knigs. 2) Erzbischof Hildeberht von Mainz. 8) Erzbischof von Cln.

4. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 79

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 79 - zwischen Hoffnung und Furcht schwebend, fragten Verwandte einander nach den verschiedenen Wnschen und Freunde lange Zeit sich gegenseitig aus. Galt ja doch die Beratung nicht einer Sache von gewhnlicher Bedeutung, sondern einer solchen, die da, wenn sie nicht mit warmem Herzen in grtem Eifer geschmiedet wurde, den ganzen Reichskrper ins Verderben zog____ Da solchermaen lange gestritten wurde, wer König sein sollte, und da dem einen ein bald noch zu un-reifes, bald ein zu hohes Alter, dem anderen sein noch nicht gengend erprobter Charakter, manchem ein offenkundiger bermut hindernd im Wege stand, so wurden unter den vielen wenige gewhlt und aus den wenigen nur zwei aus-gesondert, bei denen nun die schlieliche Entscheidung, nachdem sie von den be-deuteudsten Mnnern mit der grten Sorgfalt lange beraten war, endlich in ein-heitucher Wahl zur Ruhe gelangte. Es waren zwei Kunone, von denen der eine, weil lter an Jahren, der ltere Kuno genannt wurde, der andere aber der jngere Kuno hie, beide in Deutschsranken durch sehr vornehme Herkunft hervorragend zwei Brdern entstammend, von denen der eine Hezel, der andere Kuno hie! Diese aber waren, wie wir hren, Shne des Frankenherzogs Otto, mit noch zwei anderen, Bruno und Wilhelm, von denen Bruno, auf den apostolischen Stuhl der rmischen Kirche zum Papst erhoben, mit nderung seines Namens Gregor hie Wilhelm aber, der Bischof von Straburg wurde, diese Kirche zu wunderbarer -Vinte erhoben hat1)---- Zwischen diesen beiden, d. h. zwischen dem lteren und dem hungeren Kuno, schwankte lange der brige Adel, und obgleich fast alle im geheimen und mit besonderer Vorliebe wegen seiner Mannhaftigkeit und Biederkeit 26il n uno [t)l Augenmerk richteten, so hielt doch ein jeder wegen der Macht des lungeren, damit nicht bei dem Streben nach Ehre Zwietracht unter ihnen entstnde, wohlweislich mit seiner Meinung zurck. Schlielich aber geschah es durch die gttliche Frsorge, da sie selbst sich in einem bei einer so schwierigen Sache wohl angebrachten Vergleiche einigten, da nmlich, wenn die Mehrzahl des Volkes emen von ihnen ausrufe, der andere ihm unverzglich weichen sollte. Ich halte es fr Pflicht, zu berichten, wie der ltere Kuno seine Gesinnung uerte... ^eie* Jlr - - - da nicht der heutige Tag, bis hierher bei solchem Stande der Entscheidung so froh und angenehm, uns langjhriges Unheil bringe wenn wir das von einer so groen Volksmenge uns zuteil gewordene Wohl-wollen einander verscherzen. Damit das nicht meinerseits geschehe, so will ich du teuerster von allen meinen Verwandten, sagen, was ich der dich denke. Wenn s Bimme dich will, dich zum Herrn und Könige be- geyrt, so werde ich durch keinerlei arge List ein solches Wohlwollen von dir ab-wendig machen, \a um so freudiger denn die anderen dich whlen, als ich hoffe ,1 Sen!^exr u sem, denn jene. Wenn aber Gott mich ersehen hat, so zweifle ch ch, a du mir gebhrendermaen in gleicher Weise entgegenkommen wirst." Otto der Groe. Liutgard. (Gem.: Konrad von Franken [f 955 bei Augsburg)). Otto von Krnten. Hezel. Bruno. Konrad. Wilhelm. (Gregor V.) i Konrad Ii. (d. .) Konrad (d. I.)

5. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 33

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 33 komme und den Fremden von da vertreibe. Und da er auf das Gesetz nicht hat hren wollen, soll er zurcklassen, was er erarbeitet hat und berdies 1200 Denare, das sind 30 Solidi^), zu bezahlen schuldig sein. 3. So aber jemand eingewandert ist und innerhalb 12 Monate kein Einspruch erfolgt, so mge er ruhig daselbst wohnen bleiben wie die anderen Nachbarn. Xxi. der die Ttung von Freien. 1. So einer einen freigeborenen Franken oder Barbaren?), der nach dem salischen Gesetze lebt, gettet hat, und er wird dessen berfhrt, so soll er 8000 Denare, das sind 200 Solidi, zu zahlen schuldig fein3). 3. So einer aber einen Mann, der im Knigsdienste ist, oder ein frei-geborenes Weib ttete, soll et 24000 Denare, das sind 600 Solidi, zu zahlen schuldig sein. 5. So aber ein Rmer, ein Tischgenosse des Knigs, gettet worden ist, soll der Mann, der dessen berfhrt ist, 12000 Denare, das sind 300 Solidi, zu zahlen schuldig sein. 6. Wenn es aber kein rmischer Grundbesitzer und Gast des Knigs war, der gettet worden ist, soll der Tter 4000 Denare, das sind 100 Solidi, zu zahlen schuldig sein. 7. So einer aber einen zinspflichtigen Rmer4) ttete, soll er 2500 Denare, das sind 63 Solidi, zu zahlen schuldig sein. Liv. der Ttung eines Grafen. 1. So einer einen Grasen gettet hat, soll er 24000 Denare, das sind 600 Solidi, zu zahlen schuldig sein5). Lxii. Wenn der Vater einer Familie gettet ist, so sollen die eine Hlfte des Wergeldes die Sohne erhalten, die andere Hlfte sollen die nchsten Verwandten von Vater- und Mutterseite untereinander teilen. Wenn aber nun von einer Seite, der vterlichen oder mtterlichen, keine Verwandten vorhanden sind, fllt jener Teil dem Fiskus zu. *) Die Mnzeinheit war der rmische Goldschilling (solidus), der 72. Teil eines rmischen Pfundes Gold. Sein Wert betrug 12,50 Mark nach unserem Gelde. Er hatte 40 frnkische Silberdenare. *) Unter Barbar ist hier ein Germane zu verstehen, der unter den Franken wohnte. 8) Der Gedanke des Rechts war bei den germanischen Stmmen schon vorhanden. Er kam darin zum Ausdruck, da die im Staat geltende Ordnung bei der Gesamtheit Anerkennung und Schutz fand. Dieser Rechtszustand war der Friede. Grundsatz war nun: Wer den Frieden bricht, setzt sich selbst aus dem Frieden, d. h. auerhalb des Schutzes der Gesamtheit. Die staatliche Ordnung war allerdings noch nicht so weit gediehen, da die Gesamtheit selbst gegen den Friedensbrecher vorging; sie gab ihn (und auch seine Sippe) nur der Sippe des Geschdigten preis. Diese mute sich selbst Genugtuung schaffen: das konnte von Rechts wegen geschehen entweder durch Fehde und Rache (Blutrache) oder durch gtliches bereinkommen, indem ein B- oder Wergeid gefordert und gezahlt wurde. In dem Mae, wie Staatsgewalt und Gesittung allmhlich wuchsen, trat die Blutrache zurck, und es bildeten sich feste, durch die Gewohnheit bestimmte Stze fr das Wergeld heraus. Ganz beseitigt war indessen zu der Zeit, da das salische Gesetz aufgezeichnet war, die Blutrache noch keineswegs. ') Ein zinspflichtiger Rmer ist Rmer ohne Eigentum, der zur Kopfsteuer ver-pflichtet war. 6) Die Hhe des Wergeldes ist der Ausdruck fr die Einschtzung des Wertes des Mannes; der knigliche Beamte oder der Knigsgast hat das dreifache Wergeld des freien Saliers, während das des Unfreien und Rmers erheblich niedriger ist. Fr unsere Kenntnisse der sozialen Verhltnisse sind daher diese Wergeldstze von grtem Werte. W. u. O. Heinze-Kinghorst, Quellenlesebuch. L* 3

6. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 36

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 36 - Es lebte aber zu jener Zeit ein Priester mit Namen Anastasius, ein Mann von freier Geburt; der besa durch Gnadenbriefe der Knigin Chrodichilde ruhmreichen Andenkens ein Grundstck. Diesen nun ging der Bischof fters an und bat ihn demtiglich, er mchte ihm die Gnadenbriefe der genannten Knigin geben und ihm die Besitzung abtreten. Da aber jener den Wunsch seines Bischofs zu er-fmen sich weigerte, da dieser ihn doch bald durch Schmeicheleien zu gewinnen, bald durch Drohungen zu schrecken suchte, lie er ihn zuletzt wider seinen Willen nach der Stadt bringen, dort ruchws festhalten, und befahl, ihm, wenn er die Scheine nicht herausgebe, alle mgliche Unbill anzutun und ihn Hungers sterben zu lassen. Dennoch strubte sich jener mannhaft und lieferte die Urkunden nicht aus; denn es sei ihm besser, sagte er, da er eine Zeitlang Hunger leide, als da er seine Nachkommen fr die Folge im Elend lasse. Darauf wurde er auf Gehei des Bischofs den Schergen bergeben und sollte, wenn er die Gnadenbriefe nicht auslieferte, den Hungertod erleiden. Es war aber bei der Kirche des heiligen Mrtyrers Caffius eine sehr alte und ganz verborgene unterirdische Kapelle, in der war ein groes Grabmal von parischem Marmor, in dem vor langen Zeiten ein Leichnam beigesetzt worden war. In dieses Grabmal nun wurde auf den Leichnam lebendig der Priester gelegt und mit dem Stein verdeckt, mit dem vorher der Sarkophag geschlossen war, während Wachen vor die Tre gestellt wurden. Die Schergen aber verlieen sich darauf, da der Stein auf ihm lag, machten sich, da es Winter war, ein Feuer an, bereiteten sich Glhwein und schliefen endlich be-rauscht ein. Der Priester jedoch rief wie ein anderer Jonas... den Herrn um Barmherzigkeit an. Und da der Sarkophag gerumig war, wie wir gesagt haben, so streckte er, obgleich er sich nicht ganz umwenden konnte, doch seine Hnde ungehindert aus, wohin er wollte. Es ging aber von den Gebeinen des Toten, wie er selbst zu erzählen pflegte, ein Leichendunst aus, so frchterlich, da es ihm nicht nur die ueren Sinneswerkzeuge, sondern auch die innersten Eingeweide zusammenzog. Und wenn er sich mit dem Mantel die Nasenlcher zustopfte, so empfand er, solange er den Atem anhalten konnte, nicht den blen Geruch, wenn er aber zu ersticken frchtete und den Mantel nur ein wenig vom Gesichte nahm, so atmete er den schauerlichen Geruch nicht nur durch Mund und Nase, sondern auch sozusagen durch die Ohren ein. Endlich, um kurz zu sein, erbarmte sich die Gottheit selbst, wie ich glaube, seiner Not, er streckte die Hand nach der einen Seite des Sarkophags aus und ergriff einen Hebebaum, der, da der Deckel Raum lie, zwischen diesem und dem Rande des Sarkophags liegen geblieben war. Als er diesen allgemach bewegte, merkte er, da unter Gottes Beistand der Stein sich fortfchob. Und als der Priester ihn schon so weit zurckgebracht hatte, da er den Kopf herausstecken konnte, machte er sich dann mit grerer Leichtigkeit eine ffnung so weit, da er ganz herauszusteigen vermochte. Inzwischen hatte das Dunkel der Nacht zwar schon das helle Tageslicht verscheucht, sich aber doch noch nicht vllig ausgebreitet, und der Priester suchte eine Hintertre in der Gruft; die war mit sehr starken Riegeln und festen Ngeln versperrt, aber sie war nicht so fest zusammengefgt, da man zwischen den Brettern nicht htte die Gestalt eines Menschen erblicken knnen. An diese Tre legte der Priester den Kops und sah einen Mann, der des Weges vorberging. Da rief er ihn an, doch mit leiser Stimme. Jener hrte es und hieb flugs mit der Axt, die er in der Hand hatte, die hlzernen Bretter durch, von welchen die Riegel gehalten wurden und ffnete so dem Priester den Ausgang. Dieser machte sich sofort bei Nacht auf und eilte

7. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 88

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 88 - und in die Gnabe der Gemeinschaft und den Scho der heiligen Mutter Kirche Wieb er aufgenommen, nachb em wir von ihm Verpflichtungen empfangen hatten, die unten mitgeteilt finb1). Fr biefe haben wir auch Brgschaften von der Hcmb des Abtes von Cluny, unserer Tchter Mathilbe und der Grfin Stbelheib2) und anberer Fürsten, Bischfe und Laien, die wir dazu fr geeignet hielten, empfangen. Da bies nun alles so vollenbet ist, ba wir zum Frieden der Kirche und zur Eintracht des Reiches, wie wir es schon lange wnschen, alles mit Gottes Hilfe vollkommener ausfhren knnen, wnschen wir bei erster Gelegenheit in Euer Gebiet zu kommen. Dies nmlich wollen wir Euch Lieben unzweifelhaft wissen lassen, ba auch unsere Ankunft und die Einmtigkeit Eurer Plne beraus ntzlich fein kann, ba ja, wie Ihr aus den unten mitgeteilten Zusicherungen ersehen knnt, bisher die Erledigung der ganzen Angelegenheit aufgeschoben ist. Deswegen bemht Euch alle, in der Treue, wie Ihr angefangen habt, und der Liebe zur Gerechtigkeit zu bleiben, wohl wissenb, ba wir dem König nicht anders verpflichtet sinb, als wir ihm in ungeschminktem Gesprch wie es unsere Sitte ist gesagt haben, was er von uns hoffen kann, worin wir ihn zu feinem Heil und seiner Ehre, ober mit Gerechtigkeit und Mitleib, ohne Gefahr unserer ober seiner Seele helfen knnen. 48. Heinrichs Iv. Gelbnis zu Kanossa. 28. Januar 1077. Quelle: Der Eib Heinrichs (Promissa Canusiana). Ubersetzung aus dem Abdruck des lateinischen Textes bei Lehmann, Quellen zur deutschen Reichs-und Rechts- geschichte. Berlin 1891. S. 82. Ich, König Heinrich, werbe innerhalb der Frist, die der Herr Papst Gregor festsetzt, nach feinem Urteil entweber zu Gericht sitzen der den Ha und den Groll, den jetzt Erzbischse und Bischfe, Herzge und Grafen und anbete Groen des Deutschen Reiches und sonstige Fürsten, die ihnen in der Feinbfeligkeit gefolgt sinb, gegen mich empfinben, ober ich werbe nach feinem Rate mit ihnen Frieden schlieen, falls nicht irgenb ein erhebliches Hinbernis sich mir ober ihm entgegenstellt; fotiatb aber biefes beseitigt ist, werbe ich bereit sein, das alles auszufhren. Weiter gelobe ich: Wenn berfelbe Herr Papst Gregor der die Alpen ober in anbere Teile des Weltkreifes reifen will, fo foll sowohl er selbst, als auch alle, die in feinem Gefolge ober feiner Begleitung finb ober von ihm geschickt werben ober zu ihm aus irgenb welchen Teilen der Erbe kommen, auf der Reife, am Aufenthaltsort und auf der Rckreife von meiner Seite und von feiten berer, die sich in meinem Machtbereich besiuben, sicher sein vor jeher Verletzung an Leib und Leben und vor der Gefangennahme. Und es soll ihm aus meiner Einwilligung auch nicht irgenb ein anberes Hemmnis erwachsen, das gegen seine Ehre ist. Und x) Siehe folgendes Quellenstck. 2) Der Abt Hugo von Cluny und die Grfinnen Mathilde von Toskana und Adelheid von Turin waren Fhrer der cluniacensischen Partei.

8. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 48

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 48 - 18. An Sonntagen sollen keine Versammlungen und Landsgemeinden ge-halten werden, auer im Falle dringender Not oder in Kriegszeit, sondern alle sollen zu der Kirche sich begeben, um das Wort Gottes zu hren, und sollen beten und gute Werke tun. Ebenso sollen sie an den hohen Festen Gott und der Kirchengemeinde dienen und weltliche Versammlungen lassen. 19. Ferner beschlo man auch die Satzung aufzunehmen, da alle Kinder innerhalb eines Jahres getauft werden sollen. Und wir bestimmen, da wenn es jemand unterlt, sein Kind im ersten Jahr zur Taufe darzubringen ohne Wissen oder Erlaubnis des Priesters, der Adlige 120, der Freigeborene 60, der Lite 30 Schillinge an den Schatz entrichten soll..... 21. Wer an Quellen oder Bumen oder in Hainen ein Gelbde tut oder etwas nach heidnischem Brauch darbringt und zu Ehren der bsen Geister speist, hat, ist er ein Adliger, 60, ist er ein Freigeborener, 30, ist er ein Lite, 15 Schillinge zu entrichten. Vermgen sie aber die Zahlung nicht gleich zu leisten, so sollen sie in den Dienst der Kirche gegeben werden, bis die Schillinge gezahlt sind. 22. Wir befehlen, da die Leiber der christlichen Sachsen auf die Friedhfe der Kirchen und nicht nach den Grabhgeln der Heiden gebracht werden. 23. Die (heidnischen) Priester und Wahrsager befehlen wir den Kirchen und Geistlichen auszuliefern . . . 34. Wir verbieten allen Sachsen, auf allgemeinen Volksversammlungen zu tagen, wenn sie nicht unser Sendbote aus unseren Befehl zusammengerufen hat. Sondern jeder Graf soll in seinem Kreise Versammlungen halten und Recht sprechen. Und von den Priestern soll darauf gesehen werden, da er nicht anders handle. 24. Das schsische Taufgelbnis/) (Mschsisch.) Altschstscher Text: Braune, Althochdeutsches Lesebuch. Halle 1897. 6. 160. Forsachist diobolae? ec forsacho diabolae. Entsagst du dem Teufel? ich entsage dem Teufel. end allum diobolgelde? end ec forsacho allum diobolgeldae und allem Teufelsopfer? und ich entsage allem Teuselsopser. end allum dioboles uuercum? end ec forsacho allum und allen Teufelswerken? und ich entsage allen dioboles uuercum and uuordum, Thunaer ende Teufelswerken und Worten Donar und Uuden ende Saxnte ende allum them unholdum Wodan und Saxnot und allen den Unholden, the hira genotas sint. die ihre Genossen sind. Gelbist in got alamehtigan fadaer? Glaubst du an Gott, (den) allmchtigen Vater? i) Die Formel ist aus dem Lateinischen ins Altschsische bertragen. Nur die Namen der schsischen Götter Zhuner (Donar), Wodan und Saxnot das ist der hochdeutsche Ziu sind eingefgt. Sie, die er mit seinen Vtern als die hchsten Wesen verehrt hatte, mu der Tufling ausdrcklich als Unholde schmhen.

9. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 97

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 97 - Hand gewannen, tourben die Sachsen erschlagen und das Land bis in unsere Zeit hinein von den Slawen besessen. Jetzt aber sinb, weil Gott unserem Herzoge und den mtberen Fürsten Heil und Sieg in reichem Mae spenbete, die Slawen aller Orten vernichtet und verjagt. 55. Die ronkalischen Beschlsse. 1158. Quelle: Rahewin, Die Taten Friebrichs (Lateinisch)^). Iv, 69. bersetzung: Horst Kohl, Rahewins Fortsetzung der Taten Friedrichs von Bischof Otto von Freising. Leipzig 1894. (Sesch. d. d. Si. 2. Ausg. Bd. 60.) S. 94-96, 6. An den folgenben Tagen2) war der Kaiser vom frhen Morgen bis zum Abenb vor dem reichbesuchten und feierlichen Reichstage mit Gericht und Gerechtigkeit beschftigt und hrte achtsam auf die Klagen und Appellationen sowohl der Reichen, als auch der Armen. Er hatte bei sich vier Richter, nmlich Bulgarus, Martinas, Jakobus und Hugo, rebegewanbte, fromme und gesetzesknnbige Männer, Doktoren der Rechte in der Stadt Bologna und Lehrer vieler Zuhrer; mit ihnen und anberen rechtsknnbigen Mnnern, welche der eine aus dieser, der andere aus jener Stadt anwesenb waren, hrte, beriet und entschieb er die Geschfte .... 7. Als der Kaiser barauf der die Gerechtsame des Reiches und der die Regalien3), welche schon seit langer Zeit entweber durch die Frechheit der Usurpatoren ober durch die Nachlssigkeit der Könige dem Reiche verloren gegangen waren, eingehende Untersuchungen anstellte, gaben sowohl die Bischfe, als die Groen und Stbte, ba sie keinen Entschulbigungsgrund zu ihrer Rechtfertigung vorbringen konnten, einstimmig und einmtig die Regalien in die Hand des Fürsten zurck, und die ersten von denen, welche Verzicht leisteten, waren die Mailnder. Und befragt, worin dies Recht bestnde, sprachen sie ihm zu: Herzog-tmer, Markgrafschaften, Grafschaften, Konsulate, Mnzen, Zlle, Fodrum*), Mauten, Hfen, Geleite, Mhlen, Fischteiche, Brcken und alle Nutzung vom Flulaufe und die Zahlung eines jhrlichen Zinses nicht nur vom Grunb und Boben, sonbern auch von ihren eigenen Kpfen. 8. Als alles bies dem Fiskus zugesprochen worben war, zeigte der Kaiser gegen die frheren Besitzer so groen Ebelsinn, ba, wer durch gesetzmige Ur-kunben nachzuweisen vermochte, ba er etwas von biesen Regalien auf Grunb der Schenkung von Knigen besitze, dasselbe auch fernerhin durch kaiserliche Belehnung J) Der Notar Rahewin war ein treuer Begleiter des Bischofs Otto von Freising, des Oheims Barbarossas, und hat mit seinem Gnner an allen groen Ereignissen unter dem jungen Kaiser teilgenommen. Sterbend berreichte Otto dem Freunde die Handschrift semer bis 1156 reichenden Geschichte der Taten Barbarossas. Dieses Werk hat Rahewin bls zum Jahre 1160 in musterhafter Weise fortgesetzt. 2) Der Reichstag wurde am 11. November 1158 erffnet. 3) Der junge Kaiser wollte Herr und Gebieter sein, wie Karl der Groe und Otto der Groe es gewesen waren. Hatte Otto besonders aus der geistlichen Seite seines Kaiser-tums dem Knigtum in Deutschland neue Machtmittel gewonnen, so benutzte er die kaiser-che Wrde zur Strkung seiner Stellung, indem er sich als Rechtsnachfolger der alten Imperatoren hinstellte und sich auf Grund des damals zu neuer Wirksamkeit erwachenden und rn Bologna besonders studierten rmischen Rechtes die zahlreichen Rechte und Ein-kunfte zusprechen lie, die jene einst inne gehabt hatten. *) Das Fodrum ist eine ihrem Sinne nach viel umstrittene Steuer in Italien. Sb. u, O, Heinze-Kinghorst, Quellenlesebuch. I. 7

10. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 103

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 103 - Kaiser bei seiner kaiserlichen Wrde, da er jenen nie in seinen frheren Rang wieder einsetzen werde, wofern nicht alle damit zufrieden sein wrden. So viel jedoch ward zugunsten des Herzogs bewilligt, da er seine Erblande *), wo dieselben auch lgen, ohne allen Einspruch vllig frei besitzen sollte. Der Herzog nun der-bannte sich auf drei Jahre aus seinem Lande, indem er eidlich gelobte, innerhalb dieser Zeit dasselbe nicht betreten zu wollen, auer wenn der Kaiser ihn zurck-riefe. Er reiste zu seinem Schwiegervater, dem König von England, begleitet von seiner Gemahlin und seinen Kindern, und hielt sich bei demselben während jenes ganzen Zeitraumes auf. Der König von England nahm ihn hchst ehrenvoll auf und setzte ihn wie zum Fürsten der das ganze Land, bereicherte auch alle seine Mitverbannten durch viele Geschenke. 59. Kreuzzug und Tod Barbarossas 1190. Quelle: Brief der den Tod des Kaisers Friedrich (Lateinisch)2). bersetzung: Erler a. a. O. Bd. 2. S. 611616. Im Glauben, da Eure Heiligkeit danach begierig sei, Kunde von den Taten des Kaisers zu empfangen, haben wir uns bemht, das, was wir mit eigenen Augen gesehen haben, und wobei unser eigener Arm ttig gewesen ist, ohne die Beimischung entstellender Flschung in kurzer Zusammenstellung Euch zu berichten. Vernehme daher Eurer Weisheit Heiligkeit, da wir, von dem allerchristlichsten Könige Ungarns, Bela, ehrenvoll aufgenommen und gtig behandelt, sogleich, als wir das griechische Reich betraten, in die Hnde von Dieben und Rubern ge-fallen find, weil bei den Griechen Treue und Glauben nicht gefunden werden. Denn wider das allen Vlkern gemeinsame Recht von der Unverletzlichkeit der Gesandten hatten sie den Bischof von Mnster und den Grafen Robert von Nassau gefangen genommen. So zogen wir denn nur unter groer Mhe durch Bulgarien und konnten erst nach langer Verzgerung unseres Marsches am Oster-feste 11903) wohlbehalten an Leib und Habe der den Meeresarm des heiligen Georgs) gehen.... Darauf zogen wir durch die Gegend von Philadelphia weiter und gelangten mit bewaffneter Hand nach Laodicea, indem Tag fr Tag die Ritterschaft vom Heere Christi unter den Waffen stand. Von da brachen wir auf am Freitage vor dem Tage der Rogationen und kamen, nachdem wir wegen Mangels an Wasser x) Das Erbgut umfate die supplinburgischett, northeimschen und brunonischen, sowie die Hlfte der billungschen Gter; aus diesen Allodien sind die Lande Braun-schweig und Lneburg und letzten Endes die Provinz Hannover und das Herzogtum Braunschweig hervorgegangen. 2) Der Brief, der als Anhang der von dem Abt Otto von St. Blasien besorgten Fortsetzung der Chronik des Bischofs Otto von Freising angefgt ist, wurde von einem dem Kaiser nahestehenden Kreuzfahrer an einen unbekannten Kirchenfrsten gerichtet. 3) Ostern 1190 fiel auf den 25. Mrz; alle brigen Daten sind danach leicht zu errechnen, z. B.: Sonntag Rogate: 29. April, Himmelfahrt: 3. Mai, 1. Pfingsttag: 13. Mai. 4) Das Kreuzheer berschritt die Strae der Dardanellen.
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