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1. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. III

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
Meinem Dater. fttfuf ragender Hhe rstigen Schaffens trat der Tod zu Dir, nahm Dir am -v* Schreibtisch die Feder aus nimmermder Hand und fhrte Dich aus Deiner Familie, in der Du standest als lichtes Ideal Deines Trau- und Grabtextes: Glaube, Liebe, Hoffnung aber die Liebe ist die greste unter ihnen," in das Reich der Verklrten. Um Deinen Grabhgel scharten sich Deine Schler, alte und junge Lehrer. Du warst ihnen mehr gewesen als ein Lehrer, hattest ihnen mehr gegeben als Dein reiches Wissen: sie hatten in bildsamer Jugend-zeit einen Blick tun drfen in eine herzensgute und freundliche, wohin sie trat, Licht und Leben spendende, offene und ehrliche, gerade und grundwahre Persnlichkeit. Damals verlor Dich, wer Dich gekannt hatte. Und doch! bist Du gleich unserem irdischen Auge entrckt, so hast Du doch nicht aufgehrt, weiter unter uns zu leben und zu wirken, Du lieber Alfelder Geschichtsheinze", wie Dich noch heute dankbaren Herzens das heran-gewachsene Geschlecht Deiner Jnger und Schler nennt. Die Saat, die Du in langen, mhsam dem Dienst und dem ffentlichen Wirken abgerungenen ernsten Arbeitsstunden ausgestreut hast, ist aufgegangen: die Zahl der Auflagen Deiner Geschichtsbcher zeugt davon. Es war Dir nicht vergnnt, das wachsen zu sehen, was Du einst in Liebe gepflanzt hast. Aber es ist gewachsen, ist ein krftiges Bumchen geworden: Dein Werk, guter Vater! Und nun ist Dein Junge" gekommen, hat das vterliche Handwerk erlernt und will, vereint mit einem lieben und geschtzten Bekannten, Deine Erbschaft antreten. In Deinem Geiste will er an Deinem Werke weiter schaffen und so eine tiefe Dankesschuld an Dich abzutragen versuchen. Mge es gelingen, an Deinen Bchern die Wahrheit des alten Trauer- und Trostwortes zu beweisen: Selig sind die Toten, die in dem Herrn sterben von nun an. Denn ihre Werke folgen ihnen nach!" (Dtto Heinze.

2. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. IV

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
Vorwort zur ersten Auflage or nunmehr 18 Jahren gab ich in Gemeinschaft mit dem damaligen Seminar-direktor, jetzigen Regierungs- und Schulrat Herrn De G. Schumann ein Lehrbuch der deutschen Geschichte usw., zur Belebung des Geschichtsunterrichts mit einer Auswahl von Geschichtsbildern aus den Quellenschriften versehen" (Hannover, Carl Meyer 1877), heraus, das von der Kritik als der erste Versuch bezeichnet wurde, die Quellenstcke selbst im Unterrichte der Volksschule zur rechten Wrdigung zu bringen und die ganze deutsche Geschichte mit Quellenstcken zu belegen. So urteilte namentlich der Schuldirektor Albert Richter in Kehrs Geschichte der Methodik, Gotha 1877, I. Band, S. 211 und in dem Aufsatz Quellen im Geschichtsunterricht" in dem Bericht des Vereins Leipziger Lehrer fr die Jahre 1884/85, Leipzig, S. 22. Auch andere Fachleute, wie De R. Schlger in Eisenach und De Jsensee in Gardelegen, schenkten dem Buche eingehende Beachtung, jener in einer lngeren Rezension in Reins pdagogischen Studien, Jahrgang 1879, S. 614, dieser in einer Abhandlung Zum Geschichts-Unterricht" in dem Zentralorgan fr die Interessen des Realschulwesens 1881 (Maiheft). Seit jener Zeit ist die Quellenbenutzung im Schulunterricht methodisch und wissenschaftlich in erfreulicher Weise gefrdert worden und desto eifriger, je mehr sich die Ansicht Bahn gebrochen hat, da im Unterricht bei Verschmelzung der politischen mit der Kulturgeschichte auf diese ein Hauptgewicht zu legen ist, und da die kulturhistorischen Verhltnisse durch nichts klarer als durch die Berichte zeitgenssischer Geschichtschreiber veranschaulicht werden knnen. Die grten Verdienste um die rechte erziehliche und didaktische Wrdigung der Quellen im Geschichtsunterricht hat sich neuerdings die Herbart-Zillersche Schule erworben, so da man heute in pdagogischen Kreisen allgemein von dem Werte und der Notwendigkeit der Quellenverwendung im Geschichtsunterricht berzeugt ist. Von den einschlgigen neueren Werken hebe ich hervor: das vor-zgliche Werk von De G. Erler Deutsche Geschichte von der Urzeit bis zum Aus-gange des Mittelalters in den Erzhlungen deutscher Geschichtschreiber." Leipzig 1882/84. 3 Bnde; Historisches Lesebuch der das deutsche Mittelalter," aus den Quellen zusammengesetzt und bersetzt von Ch. E. Krmer. Leipzig 1882; Quellenstze zur Geschichte unseres Volkes" von E. Blume; Quellenbuch zur Geschichte der Neuzeit" von De M. Schilling (Ii. Auflage, Berlin 1890); Quellenbuch zur brandenburgisch-preuischen Geschichte" von De Fr. Zurbonsen (Berlin 1889); Quellenbuch zur brandenburgisch-preuischen Geschichte" von De P. Prinz. I. Band (Freiburg i. Breisgau 1892). Aber so verdienstvoll auch alle diese Arbeiten sind und so vorzgliches Material sie gesammelt haben, auf dem Gebiete der Praxis, d.h. fr den Gebrauch in der

3. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 1

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
I. Aus der Urzeit unseres Volkes. 1. Die Germanen zur Zeit Casars. Um 50 vor Christo. Quelle: Julius Csar, Denkwrdigkeiten des Gallischen Krieges (Lateinisch)^). Buch Vi, Kap. 2123. Buch Iv, Kap. 13. bersetzung: I. Hrtel und W, Wattenbach. Die Rmerkriege. 1. bt. S. Aufl. Leipzig o. I. (Geschchtschreiber der deutschen Borzeit.-) 2. esamtautgabe. Bad l.) S. 104106. . 5360. Vi, 21......Die Germanen haben weder Druiden3), um dem Gottesdienst vorzustehen, noch kmmern sie sich viel um Opfer. Zur Zahl der Götter rechnen *) Die sieben Bcher der den Gallischen Krieg behandeln die Eroberung Galliens durch die Rmer, und zwar berichten sie der die Ereignisse der Jahre 5852. Csar ex* Zhlt selbst von seinen Zgen; er tut das so sachlich und leidenschaftslos, als ob es sich mcht um eigne, sondern um fremde Taten handle. Und doch schreibt er diese Denkwrdig-keiten im eigensten Interesse: er will durch sie seine Taten und seine Politik recht-fertigen. Darum sind manche Tatsachen in ein falsches Licht gestellt, andere ganz aus-gelassen. Die Darstellung ist einfach und knapp. Sie entbehrt jedes rednerischen und dichterischen Schmuckes und ist doch schn, klar und wirkungsvoll. Fr uns ist es wichtig, a Csar während des Gallischen Krieges vielfach mit Germanen in Berhrung kam und sogar zweimal (in den Jahren 55 und 53) der den Rhein in das germanische Gebiet eindrang. Was er bei diesen Gelegenheiten der unsere Vorfahren erfuhr, ergnzte er nach den Mitteilungen landeskundiger Rmer und Gallier. Die so gesammelten Kenntnisse vereinigte er zu Aufzeichnungen, die er seinen Denkwrdigkeiten beifgte. Diese Aus-Zeichnungen geben uns die ersten einigermaen ausfhrlichen und zuverlssigen Nachrichten der das ffentliche und private Leben unserer Vorfahren. *) Nach der Beendigung der Freiheitskriege versenkte man sich berall mit vieler Liebe und groer Begeisterung in die Vergangenheit des deutschen Volkes. Dabei machte sich bald das Bedrfnis geltend, die vorhandenen Quellen, die weit verstreut in den juchiven lagen, zu bequemer Benutzung und in der besten berlieferung leicht und Ichnell zur Verfgung zu haben. Um den vorhandenen Mangel zu heben, bildete sich im a7lei . Anregung des Freiherrn vom Stein die Gesellschaft fr ltere deutsche Geschichtskunde . Diese Vereinigung, die spter eine von der Berliner Akademie der Wissen-schaften gebildete Zentraldirektion ablste, nahm die Sammlung, Sichtung und Herausgabe unserer Quellenschtze in die Hand; durch ihre Frsorge entstand in emsiger Arbeit allmhlich unsere groe nationale Quellensammlung: die Monumenta Germaniae historica. Dieses groe Quellen- und Urkundenwerk ist ein Mittelpunkt der deutschen Geschichtsforschung ge-woten. Es gliedert sich nach den Quellenarten in fnf Abteilungen (Geschichtschreiber, Gesetze, Urkunden, Briefe und Altertmer) und umfat eine recht stattliche Anzahl ge-wichtiger Follo- und Quartbnde. Ursprnglich sollte es bis zum Ausgang des Mittel-alters reichen; bis jetzt ist aber im wesentlichen nur die Zeit bis zum Ende des 13. Jahr-Hunderts behandelt worden. Von den wichtigsten Berichten der Geschichtschreiber (Lorip-tor8), die die am weitesten gediehene erste Abteilung bilden, hat die Leitung des Ge-lamtunternehmens Ubersetzungen verffentlicht, damit man auch in nichtgelehrten Kreisen rne)e Stimmen aus unserer eigenen Vorzeit unmittelbar vernehmen knne. Und Gelehrte, /~ a$mann und Ranke, haben sich gern in den Dienst dieser batet- K" ?arfle Stellt. So entstanden denn seit 1849 die Geschichtschreiber der deutschen ' *>tc bereits m zweiter Gesamtausgabe erschienen sind. Diesen von fhrenden Historikern und Germanisten besorgten Ubersetzungen sind wir durchgehend gefolgt. ) Keltische Pnester; Csar spricht vorher von den Galliern. W. . O. Heinze-Kinghorst, Quellenlesebuch. I. 1

4. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. VIII

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
Viii einanderarbeiten mehrerer Quellen zu einem neuen Quellensatze, wie das auch in den frheren Auflagen dieses Buches nicht selten war, ist berall vermieden. Die Herausgeber sind der Ansicht, da die wissenschaftliche Genauigkeit der Heraus-gbe die schulgeme Verwendbarkeit der Quelle nicht beeintrchtigt. Die Quelle selbst, aus der die einzelnen Stcke genommen sind, ist genau angegeben; auch ihr Fundort, die benutzte Ubersetzung (bertragung), sowie der der eigenen ber-setzung (bertragung) zugrunde liegende fremdsprachige Text sind einer guten literarischen Gepflogenheit entsprechend bei jedem Quellensatz gewissenhaft be-zeichnet. Da manche Quellenstcke dem Privatsleie berlassen werden mssen, erschien es den Herausgebern unerllich, die notwendigsten Wort- und Sacherklrungen hinzuzufgen; namentlich bei den Stcken zur Wirtschafts- und Verfassungsgeschichte drften solche Erluterungen nicht gut zu entbehren sein; sie sind in den Funoten gegeben. Auch Mitteilungen der die alten Geschichtschreiber und die Bewertung der Quellen finden sich dort. Das fr die Bearbeitung eines Quellenlesebuches erforderliche groe Bcher-material haben in liebenswrdiger Weise die Universittsbibliotheken zu Mnster und Gttingen bereitwilligst zur Verfgung gestellt, wofr ihnen auch an dieser Stelle herzlicher Dank ausgesprochen wird. Was nun den vorliegenden Band anbetrifft, so hat die strkere Betonung der neuesten Geschichte keinerlei Krzung dieses ersten Teiles bewirkt; im Gegenteil: die letzte (13.) Auflage enthielt nur 84 Stcke; die Umarbeitung bringt deren 131. Der erforderliche Raum wurde einmal durch einen kleineren Druck gewonnen. Dann sind auch manche lngere Stcke der frheren Auflage fortgelassen, andere ganz erheblich gekrzt worden. Ausgefallen find zunchst die meisten Stcke sagen-haften Inhaltes, dann solche zu weniger bemerkenswerten Ereignissen der politischen und der Kriegsgeschichte, ferner manche, die von Geschehnissen berichten, die sich auf fremdem Boden abgespielt und fr die vaterlndische Geschichte weniger Bedeutung haben, weiter diejenigen, deren Verfasser vor der modernen historischen Kritik nicht bestehen konnten, endlich alle die, die nur durch eine kunstvolle und mhsame Bearbeitung des Quellenmaterials einen abgerundeten Quellensatz ergaben, also im Grunde gar keine Quellenstcke, sondern schon Darstellungen waren, z. B. Nr. 5 der 13. Auflage (Die Hunnen), Nr. 7 (Die Schlacht auf den katalaunifchen Feldern), Nr. 35 (Das Friedens- und Freudenfest zu Mainz).. . Krzungen ergaben sich, indem aus den stehengebliebenen Stcken, die aus mehreren Quellen zusammengearbeitet waren, die bedeutsamste berlieferung, diese aber genau nach dem Original herausgestellt wurde. So war das Stck Nr. 2 (Die Schlacht im Teutoburger Walde) nach dem Vorbilde von Albert Richter durch eine Aneinanderreihung von Mit-teilungen des Vellejus Paterculus, Dio Cassius, Florus und Sueton gewonnen. Geblieben ist davon nur der Bericht, den Dio Cassius der die Varusschlacht lieferte. hnlich hatte man das Stck Nr. 6 (Manch) aus Zosimus, Jordanis und Prokop zusammengebildet; es blieb nur die auch von Platen benutzte Er-zhlung des Jordanis von Alarichs Tod. Die neu aufgenommenen Stcke gehren fast ausnahmslos zur Verfassungs-, Rechts-, Wirtschafte- und Kulturgeschichte, so da das berma der politischen Geschichte beseitigt erscheint, ohne da diese, wie das bei einer Gegenwirkung leicht geschieht, in den Hintergrund gedrngt worden ist.

5. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 16

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 16 - bitterter Feinde zu sterben (verwundet waren sie schon), eine furchtbare, aber not-wendige Tat: sie tteten sich selbst. 22. Ms dies bekannt ward, wehrte sich auch von den anderen keiner mehr, wenn es ihm auch nicht an Straft gefehlt htte. Die einen folgten dem Beispiel ihres Anfhrers; die anderen warfen die Waffen fort und lieen sich von dem ersten besten umbringen; fliehen konnte keiner, htte er es auch noch so gern gewollt. So ward denn alles ohne Scheu niedergehauen, Männer und Rosse. 5. Germanikus auf der Walstatt der Varusschlacht. 15 nach Christo. Quelle: P. Cornelius Tacitus, Jahrbcher (Lateinisch)^). I, 6062. bersetzung: I. Horkel und W. Wattenbach a. a. O. 3. *6t. 6. 23 und 24. 60. ... Das Heer ward bis in die uersten Ecken des Bruktererlandes gefhrt und alles Land zwischen Ems und Lippe verwstet, nicht weit von dem Teutoburger Waldes, wo, wie das Gercht ging, Varus und seiner Legionen Reste unbestattet lagen. 61. Daher ergriff den Csar3) das Verlangen, die letzte Ehre den Soldaten und dem Feldherrn zu erweisen; auch das gesamte anwesende Heer war zur Wehmut gestimmt, im Gedanken an Verwandte, an Freunde, an des Krieges Wechselflle endlich und der Menschen Los. Nachdem Gcina4) vorangeschickt war, um das Dunkel des Waldgebirges zu durchforschen und Brcken und Dmme in dem feuchten Sumpflande und den trgerischen Ebenen anzulegen, betraten sie die Sttten der Trauer, finster dem Auge wie der Erinnerung. Das erste Lager des Varus mit seinem weiten Umfange und den wohlabgesteckten Quartieren erschien deutlich als dreier Legionen Werk6); sodann) gab ein halb eingestrzter Wall und flacher Graben zu erkennen, da dort die schon halb vernichteten Reste Fu gefat hatten: inmitten der Ebene ihre gebleichten Gebeine, wie sie sich ge-flchtet, wie sie Widerstand geleistet hatten, zerstreut oder aufgehuft. Daneben *) Die Jahrbcher oder Annalen (so genannt, weil die Begebenheiten in zeitlicher Folge, nach Jahren abgeteilt, dargestellt sind) umfassen die Zeit vom Tode des Augustus bis zu dem des Nero (148), sind aber nicht vollstndig erhalten. Der Verfasser folgte darin den Berichten glaubwrdiger Männer; auch amtliche Schriftstcke standen ihm zur Verfgung. Er ist darum durchaus zuverlssig. Dazu ist der Ausdruck kurz und scharf, der innere Zusammenhang berall betont, das psychologische Moment hervorgehoben. Das Werk ist das Muster einer pragmatischen Geschichtsdarstellung. Es enthlt unter anderem eine groartige Schilderung der Zge des Germanikus. 8) Es scheint trotz der kaum bersehbaren Menge von Versuchen doch ein vergebliches Beginnen zu sein, den Schauplatz der Varusschlacht bestimmen zu wollen. Selbst der Rame der Ortlichkeit, wie er hier gebraucht ist, kann irrefhren. Tacitus nennt Teutoburger Wald (Teutoburgiensis saltus) offenbar ein waldiges Gebirgsland in der Nhe des Bruktererlandes, also des Ems-Lippe-Gebietes. Diese Bezeichnung des Tacitus ist vor etwa 200 Jahren durch die Scheingelehrsamkeit eines Paderborner Bischofs auf die be-kannte Kette des Wesergebirges bertragen und seitdem fr sie blich geworden. Volke-tmlich ist sie noch heute nicht. 8) So hieen alle Mtglieder des julisch-claudischen Hauses; hier ist Germanikus gemeint. *) Ccina war ein tchtiger, im Germanenkriege ergrauter Offizier. 6) Mit Varus gingen die Legionen 1719 unter. 6) Es handelt sich um das zweite Lager.

6. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 33

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 33 komme und den Fremden von da vertreibe. Und da er auf das Gesetz nicht hat hren wollen, soll er zurcklassen, was er erarbeitet hat und berdies 1200 Denare, das sind 30 Solidi^), zu bezahlen schuldig sein. 3. So aber jemand eingewandert ist und innerhalb 12 Monate kein Einspruch erfolgt, so mge er ruhig daselbst wohnen bleiben wie die anderen Nachbarn. Xxi. der die Ttung von Freien. 1. So einer einen freigeborenen Franken oder Barbaren?), der nach dem salischen Gesetze lebt, gettet hat, und er wird dessen berfhrt, so soll er 8000 Denare, das sind 200 Solidi, zu zahlen schuldig fein3). 3. So einer aber einen Mann, der im Knigsdienste ist, oder ein frei-geborenes Weib ttete, soll et 24000 Denare, das sind 600 Solidi, zu zahlen schuldig sein. 5. So aber ein Rmer, ein Tischgenosse des Knigs, gettet worden ist, soll der Mann, der dessen berfhrt ist, 12000 Denare, das sind 300 Solidi, zu zahlen schuldig sein. 6. Wenn es aber kein rmischer Grundbesitzer und Gast des Knigs war, der gettet worden ist, soll der Tter 4000 Denare, das sind 100 Solidi, zu zahlen schuldig sein. 7. So einer aber einen zinspflichtigen Rmer4) ttete, soll er 2500 Denare, das sind 63 Solidi, zu zahlen schuldig sein. Liv. der Ttung eines Grafen. 1. So einer einen Grasen gettet hat, soll er 24000 Denare, das sind 600 Solidi, zu zahlen schuldig sein5). Lxii. Wenn der Vater einer Familie gettet ist, so sollen die eine Hlfte des Wergeldes die Sohne erhalten, die andere Hlfte sollen die nchsten Verwandten von Vater- und Mutterseite untereinander teilen. Wenn aber nun von einer Seite, der vterlichen oder mtterlichen, keine Verwandten vorhanden sind, fllt jener Teil dem Fiskus zu. *) Die Mnzeinheit war der rmische Goldschilling (solidus), der 72. Teil eines rmischen Pfundes Gold. Sein Wert betrug 12,50 Mark nach unserem Gelde. Er hatte 40 frnkische Silberdenare. *) Unter Barbar ist hier ein Germane zu verstehen, der unter den Franken wohnte. 8) Der Gedanke des Rechts war bei den germanischen Stmmen schon vorhanden. Er kam darin zum Ausdruck, da die im Staat geltende Ordnung bei der Gesamtheit Anerkennung und Schutz fand. Dieser Rechtszustand war der Friede. Grundsatz war nun: Wer den Frieden bricht, setzt sich selbst aus dem Frieden, d. h. auerhalb des Schutzes der Gesamtheit. Die staatliche Ordnung war allerdings noch nicht so weit gediehen, da die Gesamtheit selbst gegen den Friedensbrecher vorging; sie gab ihn (und auch seine Sippe) nur der Sippe des Geschdigten preis. Diese mute sich selbst Genugtuung schaffen: das konnte von Rechts wegen geschehen entweder durch Fehde und Rache (Blutrache) oder durch gtliches bereinkommen, indem ein B- oder Wergeid gefordert und gezahlt wurde. In dem Mae, wie Staatsgewalt und Gesittung allmhlich wuchsen, trat die Blutrache zurck, und es bildeten sich feste, durch die Gewohnheit bestimmte Stze fr das Wergeld heraus. Ganz beseitigt war indessen zu der Zeit, da das salische Gesetz aufgezeichnet war, die Blutrache noch keineswegs. ') Ein zinspflichtiger Rmer ist Rmer ohne Eigentum, der zur Kopfsteuer ver-pflichtet war. 6) Die Hhe des Wergeldes ist der Ausdruck fr die Einschtzung des Wertes des Mannes; der knigliche Beamte oder der Knigsgast hat das dreifache Wergeld des freien Saliers, während das des Unfreien und Rmers erheblich niedriger ist. Fr unsere Kenntnisse der sozialen Verhltnisse sind daher diese Wergeldstze von grtem Werte. W. u. O. Heinze-Kinghorst, Quellenlesebuch. L* 3

7. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 36

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 36 - Es lebte aber zu jener Zeit ein Priester mit Namen Anastasius, ein Mann von freier Geburt; der besa durch Gnadenbriefe der Knigin Chrodichilde ruhmreichen Andenkens ein Grundstck. Diesen nun ging der Bischof fters an und bat ihn demtiglich, er mchte ihm die Gnadenbriefe der genannten Knigin geben und ihm die Besitzung abtreten. Da aber jener den Wunsch seines Bischofs zu er-fmen sich weigerte, da dieser ihn doch bald durch Schmeicheleien zu gewinnen, bald durch Drohungen zu schrecken suchte, lie er ihn zuletzt wider seinen Willen nach der Stadt bringen, dort ruchws festhalten, und befahl, ihm, wenn er die Scheine nicht herausgebe, alle mgliche Unbill anzutun und ihn Hungers sterben zu lassen. Dennoch strubte sich jener mannhaft und lieferte die Urkunden nicht aus; denn es sei ihm besser, sagte er, da er eine Zeitlang Hunger leide, als da er seine Nachkommen fr die Folge im Elend lasse. Darauf wurde er auf Gehei des Bischofs den Schergen bergeben und sollte, wenn er die Gnadenbriefe nicht auslieferte, den Hungertod erleiden. Es war aber bei der Kirche des heiligen Mrtyrers Caffius eine sehr alte und ganz verborgene unterirdische Kapelle, in der war ein groes Grabmal von parischem Marmor, in dem vor langen Zeiten ein Leichnam beigesetzt worden war. In dieses Grabmal nun wurde auf den Leichnam lebendig der Priester gelegt und mit dem Stein verdeckt, mit dem vorher der Sarkophag geschlossen war, während Wachen vor die Tre gestellt wurden. Die Schergen aber verlieen sich darauf, da der Stein auf ihm lag, machten sich, da es Winter war, ein Feuer an, bereiteten sich Glhwein und schliefen endlich be-rauscht ein. Der Priester jedoch rief wie ein anderer Jonas... den Herrn um Barmherzigkeit an. Und da der Sarkophag gerumig war, wie wir gesagt haben, so streckte er, obgleich er sich nicht ganz umwenden konnte, doch seine Hnde ungehindert aus, wohin er wollte. Es ging aber von den Gebeinen des Toten, wie er selbst zu erzählen pflegte, ein Leichendunst aus, so frchterlich, da es ihm nicht nur die ueren Sinneswerkzeuge, sondern auch die innersten Eingeweide zusammenzog. Und wenn er sich mit dem Mantel die Nasenlcher zustopfte, so empfand er, solange er den Atem anhalten konnte, nicht den blen Geruch, wenn er aber zu ersticken frchtete und den Mantel nur ein wenig vom Gesichte nahm, so atmete er den schauerlichen Geruch nicht nur durch Mund und Nase, sondern auch sozusagen durch die Ohren ein. Endlich, um kurz zu sein, erbarmte sich die Gottheit selbst, wie ich glaube, seiner Not, er streckte die Hand nach der einen Seite des Sarkophags aus und ergriff einen Hebebaum, der, da der Deckel Raum lie, zwischen diesem und dem Rande des Sarkophags liegen geblieben war. Als er diesen allgemach bewegte, merkte er, da unter Gottes Beistand der Stein sich fortfchob. Und als der Priester ihn schon so weit zurckgebracht hatte, da er den Kopf herausstecken konnte, machte er sich dann mit grerer Leichtigkeit eine ffnung so weit, da er ganz herauszusteigen vermochte. Inzwischen hatte das Dunkel der Nacht zwar schon das helle Tageslicht verscheucht, sich aber doch noch nicht vllig ausgebreitet, und der Priester suchte eine Hintertre in der Gruft; die war mit sehr starken Riegeln und festen Ngeln versperrt, aber sie war nicht so fest zusammengefgt, da man zwischen den Brettern nicht htte die Gestalt eines Menschen erblicken knnen. An diese Tre legte der Priester den Kops und sah einen Mann, der des Weges vorberging. Da rief er ihn an, doch mit leiser Stimme. Jener hrte es und hieb flugs mit der Axt, die er in der Hand hatte, die hlzernen Bretter durch, von welchen die Riegel gehalten wurden und ffnete so dem Priester den Ausgang. Dieser machte sich sofort bei Nacht auf und eilte

8. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 37

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
37 nach Hause, indem er den Mann noch vielfach beschwor, niemandem von dieser Sache etwas zu erzählen. Als er aber nach Hause gekommen war, suchte er die Gnadenbriefe, welche ihm die genannte Knigin erteilt hatte, berbrachte sie dem Könige Chlothachar^) und meldete ihm, wie er von seinem Bischof lebendig dem Grabe berliefert worden sei. Stile waren auer sich vor Entsetzen und sagten, nimmer habe selbst ein Nero oder Herodes eine solche Schandtat vollfhrt, da ein Mensch von ihnen lebendig in das Grab gelegt wurde. Da kam denn auch der Bischof Cautinus zum Könige Chlothachar; aber auf die Anklage des Priesters wurde er berfhrt und ging beschmt von dannen. Der Priester aber erhielt vom Könige einen Gnadenbrief, gewann fr sein Eigentum jeden Schutz, den er nur verlangte, erhielt sich im ruhigen Besitz desselben und hinterlie es seinen Nach-kommen. In Cautinus war berhaupt keine Spur von heiliger Gesinnung, nichts Gutes. Von den Bchern, beides, den kirchlichen wie den weltlichen, verstand er gar nichts. Die Juden 2) hatten ihn gern, und er selbst hing an ihnen, nicht um ihres Seelenheils willen, wie dies die Sorge eines guten Hirten htte sein sollen, sondern weil er Kostbarkeiten von ihnen erhandelte, und sr diese bezahlte er, wenn sie ihm schmeichelten und sich ganz offen als Speichellecker zeigten, noch mehr, als sie wert waren. 17. Die Kriegfhrung der Franken. Um 555. Quelle: Agattnas, Von der Herrschaft Justinians (Griechisch)3). Ii, 5. bersetzung: (Softe a. a. O. S. 359 und 360 Die Bewaffnung dieses Volkes ist nur rmlich und bedarf nicht der Hnde verschiedener Handwerker, sondern wenn etwas verdorben ist, bessern die Besitzer es selbst aus. Panzer und Beinschienen kennen sie gar nicht; die meisten gehen barhaupt einher, und nur wenige setzen fr die Schlacht einen Helm auf. Brust und Rcken sind nackt bis an die Hften; von da aus gehen bis zum Knie Hosen aus Leinen oder Leder. Nur wenige sind beritten, weil sie von alters her an den Kampf zu Fu gewhnt und darin gebt sind. Am Schenkel tragen sie das Schwert und an der linken Seite den Schild. Bogen, Schleuder oder andere Massen zum Fernkampf tragen sie nicht, sondern nur zweischneidige xte und die Angonen, die sie mit Vorliebe benutzen. Diese Angonen sind Speere von mittlerer Gre, zum Schleudern und zum Sto im Nahkampf gleich geeignet. Den grten *) Gemeint ist Chlothachar I. (511561), der jngste Sohn Chlodowechs, der nach dem Tode seiner Brder und deren Shne auf kurze Zeit (558561) das ganze Frankenreich unter sich vereinigte. z) Die Juden waren damals geriebene, schachernde Hndler, die aber noch nicht den Grohandel an sich bringen konnten, solange dieser dem bendlande durch die Syrer der mittelt wurde. 8) Agathias, ein ostrmischer Rechtsanwalt zur Zeit Justinians, beschrieb die Er-eignisse von 552558. Von den fnf Bchern seines Werkes, das sich eng an die Ar-beiten Prokops anschliet, interessieren uns nur die beiden ersten. Sie beschreiben die Kmpfe, die Narses mit den letzten Ostgoten und ihren Bundesgenossen, den Alemannen und Franken, zu bestehen hatte. Die Darstellung der frnkischen Kriegfhrung bezieht sich also etwa auf die Mitte des 6. Jahrhunderts.

9. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 48

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 48 - 18. An Sonntagen sollen keine Versammlungen und Landsgemeinden ge-halten werden, auer im Falle dringender Not oder in Kriegszeit, sondern alle sollen zu der Kirche sich begeben, um das Wort Gottes zu hren, und sollen beten und gute Werke tun. Ebenso sollen sie an den hohen Festen Gott und der Kirchengemeinde dienen und weltliche Versammlungen lassen. 19. Ferner beschlo man auch die Satzung aufzunehmen, da alle Kinder innerhalb eines Jahres getauft werden sollen. Und wir bestimmen, da wenn es jemand unterlt, sein Kind im ersten Jahr zur Taufe darzubringen ohne Wissen oder Erlaubnis des Priesters, der Adlige 120, der Freigeborene 60, der Lite 30 Schillinge an den Schatz entrichten soll..... 21. Wer an Quellen oder Bumen oder in Hainen ein Gelbde tut oder etwas nach heidnischem Brauch darbringt und zu Ehren der bsen Geister speist, hat, ist er ein Adliger, 60, ist er ein Freigeborener, 30, ist er ein Lite, 15 Schillinge zu entrichten. Vermgen sie aber die Zahlung nicht gleich zu leisten, so sollen sie in den Dienst der Kirche gegeben werden, bis die Schillinge gezahlt sind. 22. Wir befehlen, da die Leiber der christlichen Sachsen auf die Friedhfe der Kirchen und nicht nach den Grabhgeln der Heiden gebracht werden. 23. Die (heidnischen) Priester und Wahrsager befehlen wir den Kirchen und Geistlichen auszuliefern . . . 34. Wir verbieten allen Sachsen, auf allgemeinen Volksversammlungen zu tagen, wenn sie nicht unser Sendbote aus unseren Befehl zusammengerufen hat. Sondern jeder Graf soll in seinem Kreise Versammlungen halten und Recht sprechen. Und von den Priestern soll darauf gesehen werden, da er nicht anders handle. 24. Das schsische Taufgelbnis/) (Mschsisch.) Altschstscher Text: Braune, Althochdeutsches Lesebuch. Halle 1897. 6. 160. Forsachist diobolae? ec forsacho diabolae. Entsagst du dem Teufel? ich entsage dem Teufel. end allum diobolgelde? end ec forsacho allum diobolgeldae und allem Teufelsopfer? und ich entsage allem Teuselsopser. end allum dioboles uuercum? end ec forsacho allum und allen Teufelswerken? und ich entsage allen dioboles uuercum and uuordum, Thunaer ende Teufelswerken und Worten Donar und Uuden ende Saxnte ende allum them unholdum Wodan und Saxnot und allen den Unholden, the hira genotas sint. die ihre Genossen sind. Gelbist in got alamehtigan fadaer? Glaubst du an Gott, (den) allmchtigen Vater? i) Die Formel ist aus dem Lateinischen ins Altschsische bertragen. Nur die Namen der schsischen Götter Zhuner (Donar), Wodan und Saxnot das ist der hochdeutsche Ziu sind eingefgt. Sie, die er mit seinen Vtern als die hchsten Wesen verehrt hatte, mu der Tufling ausdrcklich als Unholde schmhen.

10. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 103

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 103 - Kaiser bei seiner kaiserlichen Wrde, da er jenen nie in seinen frheren Rang wieder einsetzen werde, wofern nicht alle damit zufrieden sein wrden. So viel jedoch ward zugunsten des Herzogs bewilligt, da er seine Erblande *), wo dieselben auch lgen, ohne allen Einspruch vllig frei besitzen sollte. Der Herzog nun der-bannte sich auf drei Jahre aus seinem Lande, indem er eidlich gelobte, innerhalb dieser Zeit dasselbe nicht betreten zu wollen, auer wenn der Kaiser ihn zurck-riefe. Er reiste zu seinem Schwiegervater, dem König von England, begleitet von seiner Gemahlin und seinen Kindern, und hielt sich bei demselben während jenes ganzen Zeitraumes auf. Der König von England nahm ihn hchst ehrenvoll auf und setzte ihn wie zum Fürsten der das ganze Land, bereicherte auch alle seine Mitverbannten durch viele Geschenke. 59. Kreuzzug und Tod Barbarossas 1190. Quelle: Brief der den Tod des Kaisers Friedrich (Lateinisch)2). bersetzung: Erler a. a. O. Bd. 2. S. 611616. Im Glauben, da Eure Heiligkeit danach begierig sei, Kunde von den Taten des Kaisers zu empfangen, haben wir uns bemht, das, was wir mit eigenen Augen gesehen haben, und wobei unser eigener Arm ttig gewesen ist, ohne die Beimischung entstellender Flschung in kurzer Zusammenstellung Euch zu berichten. Vernehme daher Eurer Weisheit Heiligkeit, da wir, von dem allerchristlichsten Könige Ungarns, Bela, ehrenvoll aufgenommen und gtig behandelt, sogleich, als wir das griechische Reich betraten, in die Hnde von Dieben und Rubern ge-fallen find, weil bei den Griechen Treue und Glauben nicht gefunden werden. Denn wider das allen Vlkern gemeinsame Recht von der Unverletzlichkeit der Gesandten hatten sie den Bischof von Mnster und den Grafen Robert von Nassau gefangen genommen. So zogen wir denn nur unter groer Mhe durch Bulgarien und konnten erst nach langer Verzgerung unseres Marsches am Oster-feste 11903) wohlbehalten an Leib und Habe der den Meeresarm des heiligen Georgs) gehen.... Darauf zogen wir durch die Gegend von Philadelphia weiter und gelangten mit bewaffneter Hand nach Laodicea, indem Tag fr Tag die Ritterschaft vom Heere Christi unter den Waffen stand. Von da brachen wir auf am Freitage vor dem Tage der Rogationen und kamen, nachdem wir wegen Mangels an Wasser x) Das Erbgut umfate die supplinburgischett, northeimschen und brunonischen, sowie die Hlfte der billungschen Gter; aus diesen Allodien sind die Lande Braun-schweig und Lneburg und letzten Endes die Provinz Hannover und das Herzogtum Braunschweig hervorgegangen. 2) Der Brief, der als Anhang der von dem Abt Otto von St. Blasien besorgten Fortsetzung der Chronik des Bischofs Otto von Freising angefgt ist, wurde von einem dem Kaiser nahestehenden Kreuzfahrer an einen unbekannten Kirchenfrsten gerichtet. 3) Ostern 1190 fiel auf den 25. Mrz; alle brigen Daten sind danach leicht zu errechnen, z. B.: Sonntag Rogate: 29. April, Himmelfahrt: 3. Mai, 1. Pfingsttag: 13. Mai. 4) Das Kreuzheer berschritt die Strae der Dardanellen.
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