Meinem Dater.
fttfuf ragender Hhe rstigen Schaffens trat der Tod zu Dir, nahm Dir am -v* Schreibtisch die Feder aus nimmermder Hand und fhrte Dich aus Deiner Familie, in der Du standest als lichtes Ideal Deines Trau- und Grabtextes: Glaube, Liebe, Hoffnung aber die Liebe ist die greste unter ihnen," in das Reich der Verklrten. Um Deinen Grabhgel scharten sich Deine Schler, alte und junge Lehrer. Du warst ihnen mehr gewesen als ein Lehrer, hattest ihnen mehr gegeben als Dein reiches Wissen: sie hatten in bildsamer Jugend-zeit einen Blick tun drfen in eine herzensgute und freundliche, wohin sie trat, Licht und Leben spendende, offene und ehrliche, gerade und grundwahre Persnlichkeit. Damals verlor Dich, wer Dich gekannt hatte.
Und doch! bist Du gleich unserem irdischen Auge entrckt, so hast Du doch nicht aufgehrt, weiter unter uns zu leben und zu wirken, Du lieber Alfelder Geschichtsheinze", wie Dich noch heute dankbaren Herzens das heran-gewachsene Geschlecht Deiner Jnger und Schler nennt. Die Saat, die Du in langen, mhsam dem Dienst und dem ffentlichen Wirken abgerungenen ernsten Arbeitsstunden ausgestreut hast, ist aufgegangen: die Zahl der Auflagen Deiner Geschichtsbcher zeugt davon. Es war Dir nicht vergnnt, das wachsen zu sehen, was Du einst in Liebe gepflanzt hast. Aber es ist gewachsen, ist ein krftiges Bumchen geworden: Dein Werk, guter Vater! Und nun ist Dein Junge" gekommen, hat das vterliche Handwerk erlernt und will, vereint mit einem lieben und geschtzten Bekannten, Deine Erbschaft antreten. In Deinem Geiste will er an Deinem Werke weiter schaffen und so eine tiefe Dankesschuld an Dich abzutragen versuchen. Mge es gelingen, an Deinen Bchern die Wahrheit des alten Trauer- und Trostwortes zu beweisen: Selig sind die Toten, die in dem Herrn sterben von nun an. Denn ihre Werke folgen ihnen nach!"
(Dtto Heinze.
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I.
Aus der Urzeit unseres Volkes.
1.
Die Germanen zur Zeit Casars.
Um 50 vor Christo.
Quelle: Julius Csar, Denkwrdigkeiten des Gallischen Krieges (Lateinisch)^). Buch Vi, Kap. 2123. Buch Iv, Kap. 13.
bersetzung: I. Hrtel und W, Wattenbach. Die Rmerkriege. 1. bt. S. Aufl. Leipzig o. I. (Geschchtschreiber der deutschen Borzeit.-) 2. esamtautgabe. Bad l.) S. 104106. . 5360.
Vi, 21......Die Germanen haben weder Druiden3), um dem Gottesdienst
vorzustehen, noch kmmern sie sich viel um Opfer. Zur Zahl der Götter rechnen
*) Die sieben Bcher der den Gallischen Krieg behandeln die Eroberung Galliens durch die Rmer, und zwar berichten sie der die Ereignisse der Jahre 5852. Csar ex* Zhlt selbst von seinen Zgen; er tut das so sachlich und leidenschaftslos, als ob es sich mcht um eigne, sondern um fremde Taten handle. Und doch schreibt er diese Denkwrdig-keiten im eigensten Interesse: er will durch sie seine Taten und seine Politik recht-fertigen. Darum sind manche Tatsachen in ein falsches Licht gestellt, andere ganz aus-gelassen. Die Darstellung ist einfach und knapp. Sie entbehrt jedes rednerischen und dichterischen Schmuckes und ist doch schn, klar und wirkungsvoll. Fr uns ist es wichtig, a Csar während des Gallischen Krieges vielfach mit Germanen in Berhrung kam und sogar zweimal (in den Jahren 55 und 53) der den Rhein in das germanische Gebiet eindrang. Was er bei diesen Gelegenheiten der unsere Vorfahren erfuhr, ergnzte er nach den Mitteilungen landeskundiger Rmer und Gallier. Die so gesammelten Kenntnisse vereinigte er zu Aufzeichnungen, die er seinen Denkwrdigkeiten beifgte. Diese Aus-Zeichnungen geben uns die ersten einigermaen ausfhrlichen und zuverlssigen Nachrichten der das ffentliche und private Leben unserer Vorfahren.
*) Nach der Beendigung der Freiheitskriege versenkte man sich berall mit vieler Liebe und groer Begeisterung in die Vergangenheit des deutschen Volkes. Dabei machte sich bald das Bedrfnis geltend, die vorhandenen Quellen, die weit verstreut in den juchiven lagen, zu bequemer Benutzung und in der besten berlieferung leicht und Ichnell zur Verfgung zu haben. Um den vorhandenen Mangel zu heben, bildete sich im a7lei . Anregung des Freiherrn vom Stein die Gesellschaft fr ltere deutsche Geschichtskunde . Diese Vereinigung, die spter eine von der Berliner Akademie der Wissen-schaften gebildete Zentraldirektion ablste, nahm die Sammlung, Sichtung und Herausgabe unserer Quellenschtze in die Hand; durch ihre Frsorge entstand in emsiger Arbeit allmhlich unsere groe nationale Quellensammlung: die Monumenta Germaniae historica. Dieses groe Quellen- und Urkundenwerk ist ein Mittelpunkt der deutschen Geschichtsforschung ge-woten. Es gliedert sich nach den Quellenarten in fnf Abteilungen (Geschichtschreiber, Gesetze, Urkunden, Briefe und Altertmer) und umfat eine recht stattliche Anzahl ge-wichtiger Follo- und Quartbnde. Ursprnglich sollte es bis zum Ausgang des Mittel-alters reichen; bis jetzt ist aber im wesentlichen nur die Zeit bis zum Ende des 13. Jahr-Hunderts behandelt worden. Von den wichtigsten Berichten der Geschichtschreiber (Lorip-tor8), die die am weitesten gediehene erste Abteilung bilden, hat die Leitung des Ge-lamtunternehmens Ubersetzungen verffentlicht, damit man auch in nichtgelehrten Kreisen rne)e Stimmen aus unserer eigenen Vorzeit unmittelbar vernehmen knne. Und Gelehrte, /~ a$mann und Ranke, haben sich gern in den Dienst dieser batet-
K" ?arfle Stellt. So entstanden denn seit 1849 die Geschichtschreiber der deutschen ' *>tc bereits m zweiter Gesamtausgabe erschienen sind. Diesen von fhrenden Historikern und Germanisten besorgten Ubersetzungen sind wir durchgehend gefolgt.
) Keltische Pnester; Csar spricht vorher von den Galliern.
W. . O. Heinze-Kinghorst, Quellenlesebuch. I. 1
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TM Hauptwörter (100): [T25: [Wissenschaft Kunst Zeit Sprache Geschichte Schrift Buch Werk Jahrhundert Erfindung], T45: [Kind Lehrer Wort Schüler Buch Unterricht Schule Frage Buchstabe Zeit], T65: [Reich Italien Land Kaiser Römer Volk Jahr Rhein Gallien Franken], T9: [Krieg Deutschland Reich Frankreich Preußen Macht Zeit Kaiser Jahr Frieden], T52: [Mensch Leben Volk Gott Geist Zeit Religion Mann Glaube Herz]]
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- 4 2.
Die Chauken.
Quelle: Plinius der ltere, Naturgeschichte (Lateinisch)^). Xvi, 24
bersetzung: I. Horkel nn W Wattenbach, Die Rmerkriege. S. Abt. S. Aufl. Leivxia,
(csch d. b. Ss. 2. Ausg. Bd. 8.) S. 195 und 196. Funote. 4 8
2. Wir haben im Norden die Stmme der Chauker gesehen, die greren uno die kleineren genannt. Dort dringt Tag und Nacht zweimal in ungeheurer Weite der Ozean mit unermelichem Wogenschwall gewaltig an und begrbt unter seinen Fluten den ewigen Streit der Schpfung: ob Meer, ob Land, keiner vermag es zu sagen.
3. Dort hat das unglckliche Volk Hhen oder Erdhgel inne, die es mit eigener Hand aufgeworfen hat: es wei ja aus Erfahrung, wie hoch die hchste Flut steigt. Darauf stehen ihre Htten: Seefahrern gleichen sie, wenn die See das Land umher bedeckt, Schiffbrchigen, wenn sie zurckgetreten ist. Rings um ihre Htten machen sie Jagd auf die Fische, welche mit dem Meer entfliehen. Nicht ist es ihnen geworden, Vieh sich.zu halten und von Milch zu leben, rote ihren Nachbarn, selbst nicht einmal den Kampf mit wilden Tieren zu bestehen: denn weit umher gedeiht kein Strauch.
4. Aus Schilf und Riedgras flechten sie Stricke, um Netze fr die Fische aus zuspannen. Mit ihren Hnden sammeln sie Schlamm, den sie dann mehr am Winde als an der Sonne trocknen; mit dieser Erde kochen sie ihre Speise, damit erwrmen sie sich, wenn ihre Glieder von Frost starren. Ihr einziges Getrnk ist das Regenwasser, welches sie in Gruben und in dem Vorhof ihres Hauses auf bewahren. Und wenn diese Stmme heute von dem rmischen Volke besiegt werden, so klagen sie der Knechtschaft? So ist es frwahr: viele schont das schick, um sie zu strafen.
3.
Land und Bolk der Germanen im ersten Jahrhundert nach Christo.
Quelle: P. Cornelius Tacitus, der den Ursprung, die Lage, Sitten und Völker Deutschlands (Lateinisch)"). 227.
bersetzung: I. Horkel und W. Wattenbach a. a. O. 2. bt, 6. 173190.
2. Die Germanen selbst mchte ich fr Eingeborene halten, nie und nirgends durch fremder Völker Einwanderung und Ansiedlung gemischt. Denn nicht zu Lande, sondern auf Flotten nahten einst die, welche ihre Wohnsitze zu wechseln
*) Plinius der ltere, der berhmte rmische Naturforscher, der beim Ausbruch des Vesuvs im Jahre 79 ums Leben kam, schrieb eine Naturgeschichte", ein Nachschlagewerk, das in 37 Bchern eine ungeheure Menge Notizen bringt, die fast alle Gebiete des menschlichen Wissens berhren. Er hat als Offizier der rmischen Reiterei in Deutschland gestanden. Seine Nachrichten der Deutschland beruhen daher zum Teil auf eigner An-schauung.
2) Publius Cornelius Tacitus, ein vornehmer Rmer, der unter den Flaviern und den ersten Adoptivkaisern die hchsten Staatsmter bekleidete, gilt als der bedeutendste rmische Geschichtschreiber. Von seinen historischen Werken sind auer unserer Quellen-schrift erhalten: die Lebensbeschreibung seines Schwiegervaters Agrikola, die Jahrbcher" (die Jahre 1468 behandelnd) und die Geschichten" (die Zeit von 6996 umfassend). Das hier benutzte Werk, die Germania^ wie es gewhnlich genannt wird, mag im Winter 98 auf 99 nach Christo entstanden sein. Tacitus hat selbst unser Vaterland nie betreten.
TM Hauptwörter (50): [T1: [Geschichte Dichter Zeit Buch Werk Jahr Gedicht Nr. Bild Geographie], T7: [Erde Luft Sonne Wasser Himmel Berg Tag Licht Wolke Nacht], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte]]
TM Hauptwörter (100): [T25: [Wissenschaft Kunst Zeit Sprache Geschichte Schrift Buch Werk Jahrhundert Erfindung], T28: [Schiff Meer Wasser Land Küste Ufer Insel See Flut Welle], T65: [Reich Italien Land Kaiser Römer Volk Jahr Rhein Gallien Franken], T91: [Haus Fenster Wand Stein Dach Zimmer Holz Feuer Raum Decke], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel]]
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62 -
Iv.
Aus der Zeit der drei groen deutschen Kaiserhuser.
34.
Heinrichs Designation und Wahl.
918919.
Quelle: Widukind von Korvei, Drei Bcher schsischer Geschichten (Lateinisch)^). Ii, 25.
bersekuua' R. inbold Schottin und W. Wattenbach, Widukinds schsische Geschichten.
4. Aufl. Leipzig o. I. (Gesch. d. d. B, 2. Ausg. Bd. 33.) S. 3335.
25. Da König Konrad sich durch die Krankheit, sowie durch den Untergang seines frheren Glckssternes gebrochen fhlte, rief er seinen Bruder, der ihn zu besuchen gekommen war, und sprach zu ihm also: Ich fhle, Bruder, da ich dieses Leben nicht lnger erhalten kann, da es Gott nach seinem Ratschlsse so gebeut und die Macht der Krankheit mich bezwingt. Deshalb gehe mit dir zu Rate und sorge, was ja ganz vorzglich deine Aufgabe ist, fr das ganze Franken-reich, indem du auf meinen Rat, den deines Bruders, achtest. Wir knnen, Bruder, Truppen und Heere aufbieten und anfhren, wir haben Burgen und Waffen nebst den kniglichen Jnsignien und alles, was die knigliche Wrde er-heischt, auer Glck und Befhigung. Das Glck, mein Bruder, samt der Herr-lichsten Befhigung steht aus Heinrichs Seite; das Heil des Staates liegt in der Sachsen Hand. Nimm also diese Jnsignien, die heilige Lanze, die goldenen Spangen nebst dem Mantel, das Schwert und die Krone der alten Kmge, gehe hin zu Heinrich und mache Frieden mit ihm, damit du ihn sr immer zum^ Verbndeten haben mgest. Denn warum soll das Frankenvolk samt dir vor jenem hinsinken? Er wird in Wahrheit ein König sein und Herrscher vieler Völker. Als er so gesprochen, erwiderte sein Bruder unter Trnen, er sei damit einverstanden. Danach starb der König selbst, ein tapferer, mchtiger Mann, tchtig im Krieg wie im Frieden, freigebig und mild und mit aller Tugend Schmucke geziert, und wurde begraben in seiner Burg Wiliuaburg^) unter dem Jammer und den Trnen aller Franken.
1) Der Mnch Widukind lebte zur Zeit Ottos des Groen im Kloster Korvei an der Weser. der das Leben des trefflichen Mannes sind wir nicht unterrichtet. Er scheint mit der kaiserlichen Familie befreundet gewesen zu sein; es wird auch vermutet, da er der Lehrer der Kaisertochter Mathilde, der spteren btissin von Quedlmburg gewesen ist Ihr widmete er wenigstens seine Sachsengeschichte. Dieses Weidas die Geschichte seines Sachsenvolkes bis 967 umfate, schrieb er m den Jahren 965967 Nach Ottos Tode fgte er noch einen von 967-973 reichenden Anhang hmzu. Er knpft nicht. av. das rmische Reich an, sondern an die Vorzeit der Sachsen. Schsisches Stammesbewutsem spricht berall aus dem Werke; die Kaiserkrnung Ottos erwhnt er gar nicht. Seine Quelle bilden in den ersten Kapiteln allerdings nur die von den heimatlichen Sngern berlieferten Heldenlieder seines Volkes. Aber schon der Bericht der Heinrichil tm ersten Buch ist wertvoll, und die Bedeutung wchst, je mehr er sich seiner Gegenwart nhert. Die beiden letzten Bcher, die von den Taten Ottos erzählen, stnd eine Quelle ersten
Ranges und von unschtzbarem Werte. , , t,r,
2) In Weilburg wurde nicht er, sondern sein Vater begraben. Er selbst ruht ttt Fulda.
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Extrahierte Personennamen: Heinrichs Heinrichs W._Wattenbach Konrad Heinrichs Heinrichs Heinrich Heinrich Ottos Mathilde Ottos Ottos Ottos
- 16 -
bitterter Feinde zu sterben (verwundet waren sie schon), eine furchtbare, aber not-wendige Tat: sie tteten sich selbst.
22. Ms dies bekannt ward, wehrte sich auch von den anderen keiner mehr, wenn es ihm auch nicht an Straft gefehlt htte. Die einen folgten dem Beispiel ihres Anfhrers; die anderen warfen die Waffen fort und lieen sich von dem ersten besten umbringen; fliehen konnte keiner, htte er es auch noch so gern gewollt. So ward denn alles ohne Scheu niedergehauen, Männer und Rosse.
5.
Germanikus auf der Walstatt der Varusschlacht.
15 nach Christo.
Quelle: P. Cornelius Tacitus, Jahrbcher (Lateinisch)^). I, 6062.
bersetzung: I. Horkel und W. Wattenbach a. a. O. 3. *6t. 6. 23 und 24.
60. ... Das Heer ward bis in die uersten Ecken des Bruktererlandes gefhrt und alles Land zwischen Ems und Lippe verwstet, nicht weit von dem Teutoburger Waldes, wo, wie das Gercht ging, Varus und seiner Legionen Reste unbestattet lagen.
61. Daher ergriff den Csar3) das Verlangen, die letzte Ehre den Soldaten und dem Feldherrn zu erweisen; auch das gesamte anwesende Heer war zur Wehmut gestimmt, im Gedanken an Verwandte, an Freunde, an des Krieges Wechselflle endlich und der Menschen Los. Nachdem Gcina4) vorangeschickt war, um das Dunkel des Waldgebirges zu durchforschen und Brcken und Dmme in dem feuchten Sumpflande und den trgerischen Ebenen anzulegen, betraten sie die Sttten der Trauer, finster dem Auge wie der Erinnerung. Das erste Lager des Varus mit seinem weiten Umfange und den wohlabgesteckten Quartieren erschien deutlich als dreier Legionen Werk6); sodann) gab ein halb eingestrzter Wall und flacher Graben zu erkennen, da dort die schon halb vernichteten Reste Fu gefat hatten: inmitten der Ebene ihre gebleichten Gebeine, wie sie sich ge-flchtet, wie sie Widerstand geleistet hatten, zerstreut oder aufgehuft. Daneben
*) Die Jahrbcher oder Annalen (so genannt, weil die Begebenheiten in zeitlicher Folge, nach Jahren abgeteilt, dargestellt sind) umfassen die Zeit vom Tode des Augustus bis zu dem des Nero (148), sind aber nicht vollstndig erhalten. Der Verfasser folgte darin den Berichten glaubwrdiger Männer; auch amtliche Schriftstcke standen ihm zur Verfgung. Er ist darum durchaus zuverlssig. Dazu ist der Ausdruck kurz und scharf, der innere Zusammenhang berall betont, das psychologische Moment hervorgehoben. Das Werk ist das Muster einer pragmatischen Geschichtsdarstellung. Es enthlt unter anderem eine groartige Schilderung der Zge des Germanikus.
8) Es scheint trotz der kaum bersehbaren Menge von Versuchen doch ein vergebliches Beginnen zu sein, den Schauplatz der Varusschlacht bestimmen zu wollen. Selbst der Rame der Ortlichkeit, wie er hier gebraucht ist, kann irrefhren. Tacitus nennt Teutoburger Wald (Teutoburgiensis saltus) offenbar ein waldiges Gebirgsland in der Nhe des Bruktererlandes, also des Ems-Lippe-Gebietes. Diese Bezeichnung des Tacitus ist vor etwa 200 Jahren durch die Scheingelehrsamkeit eines Paderborner Bischofs auf die be-kannte Kette des Wesergebirges bertragen und seitdem fr sie blich geworden. Volke-tmlich ist sie noch heute nicht.
8) So hieen alle Mtglieder des julisch-claudischen Hauses; hier ist Germanikus gemeint.
*) Ccina war ein tchtiger, im Germanenkriege ergrauter Offizier.
6) Mit Varus gingen die Legionen 1719 unter.
6) Es handelt sich um das zweite Lager.
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Extrahierte Personennamen: Germanikus Cornelius_Tacitus W._Wattenbach Varus Varus Augustus Germanikus Varus
29
in.
Aus der Zeit der Merowinger und Karolinger.
13.
Chlodowechs Bekehrung zum Christentum.
496 (?).
Quelle: Gregor von Tours, Zehn Bch er frnkischer Geschichte (Lateinisch)^).
Ii, 30. 31.
Ubersetzung: Wilhelm v. Gieseb recht und Siegmund Hell mann. Zehn Bcher frnkischer Geschichte oo* Bischof Gregorius von Tours. 4. Aufl. Leipzig 1911. Bd. L (Besch, d. d. B. 2. Ausg. Bd. 8.)
S. 106109.
30. Die Knigin aber lie nicht ab, in Chlodowech zu dringen, da er den wahren Gott erkenne und ablasse von den Gtzen; aber auf keine Weise konnte er zum Glauben bekehrt werden, bis er endlich einst mit den Alemannen in einen Krieg geriet: da zwang ihn die Not, zu bekennen, was sein Herz vordem der-leugnet hatte. Ms die beiden Heere zusammenstieen, kam es zu einem ge-waltigen Blutbad, und Chlodowechs Heer war nahe daran, vllig vernichtet zu werden. Als er das sah, erhob er seine Augen zum Himmel; sein Herz wurde ge-rhrt; seine Augen fllten sich mit Trnen, und er sprach: Jesus Christ, Chrodi-childe sagt, du seiest der Sohn des lebendigen Gottes, Hilfe sollst du den Bedrngten, Sieg denen geben, die auf dich hoffen, ich flehe dich demtig an um deinen mchtigen Beistand. Gewhrst du mir jetzt den Sieg der diese meine Feinde, und erfahre ich jene Macht, die das Volk, das deinem Namen sich weiht, an dir erprobt zu haben sich rhmt, so will ich an dich glauben und mich taufen lassen auf deinen Namen. Denn ich habe meine Götter angerufen; aber sie haben mich verlassen mit ihrer Hilfe. Ich meine daher, ohnmchtig sind sie, da sie denen nicht helfen, die ihnen dienen. Dich nun rufe ich an, und ich verlange, an dich zu glauben. Nur reie mich erst aus der Hand meiner Widersacher." Und da er solches sprach, wandten die Alemannen sich und singen an zu fliehen. Als sie aber ihren König gettet sahen, unterwarfen sie sich Chlodowechs und sprachen: La, wir bitten dich, nicht noch mehr des Volks umkommen; wir sind ja dein
x) Gregor von Tours entstammte einer vornehmen rmischen Familie, die der Kirche mehrere Bischfe gegeben hat. Im Alter von kaum 33 Jahren (573) wurde er Bischof von Tours. Als solcher wirkte er mit groem Segen und hinterlie, als er im besten Mannesalter im Jahre 594 starb, bei den Seinen ein dankbares Andenken. Er war Augenzeuge jene? bedeutenden Ereignisse und blutigen Kmpfe, die das Frankenreich in der zweiten Hlfte des sechsten Jahrhunderts erfllten. Was er selbst erlebte, suchte er der Nachwelt zu bermitteln. Aus diesem Wunsch heraus schrieb er seine Zehn Bcher linkischer Geschichte". Ihnen verdanken wir fast ausschlielich alles, was wir der die Geschichte der Merowinger bis 591 wissen. Ausfhrlich und wahr ist er fr die Zeit, die er selbst durchlebt hat. Fr die frhere Zeit bringt er einen reich mit Sagen aus-geschmckten Bericht. Auch seine Mitteilungen der Chlodowech, insonderheit auch die frit 0n9e'!)tten Begebenheiten, sind sagenhaft; nur ein Kern ist geschichtliche Wirklich
*) Fest steht, da Chlodowech die Alemannen unterworfen hat. Sonst ist alles hchst ^>lcher. D,e Annahmen, da die entscheidende Schlacht im Jahre 496 und bei Zlpich, Mwestuch von Cln, geschlagen ist, beruhen nur auf Vermutungen.
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Extrahierte Personennamen: Gregor_von_Tours Gregor Wilhelm Siegmund_Hell Gregorius_von_Tours Jesus_Christ Chlodowechs Gregor_von_Tours Gregor Bischof_von_Tours
- 32 -
an ihre Schilde, hoben ihn aus den Schild und setzten ihn zu einem Könige der sich. So empfing er Digiberts Reich und seine Schtze, und es kamen die Leute desselben unter seine Herrschaft^). Gott aber warf Tag fr Tag seine Feinde vor ihm zu Boden und vermehrte sein Reich, darum da er rechten Herzens vor ihm wandelte und tat, was seinen Augen wohlgefllig war2).
15.
Frnkisches Rechtswesen.
Um 510.
Quelle: Das salische Gesetz (Lex salica)3). Abschnitte 45, 21,54, 62,58,1, 5<!.
bersetzung: Georg Erler, Deutsche Geschichte. Leipzig o. I. Bd. l. S. 434445.
Vl. 1. der Zuwandernde. 1. So jemand in ein Dors einzuwandern begehrt, einer ober einige von den Bewohnern des Dorfes auch gewillt sind, ihn aufzunehmen, so hat er doch, falls selbst nur einer Einspruch erhebt, keine Er-laubnis zur Niederlassung^).
2. So er aber gegen den Einspruch eines ober zweier in dem Dorfe sich nieberzulassen unterfngt, dann soll man eine frmliche Aufforberung an ihn ergehen lassen____ Will aber der Aufgeforderte auch jetzt nicht weichen und hlt ihn
kein vollgewichtiger Grunb ab, dann soll der, welcher ihn aufforderte, die Sache auf seine Gefahr bernehmen und den Grafen herbeirufen, bamit er zur Stelle
x) Die Monarchie der Franken war erblich; darum folgte der nchste Verwandte ohne weiteres. Wahl und Schilderhebung, wie sie sonst berall bei den germanischen Vlkern blich waren, fanden nur beim Aussterben eines Knigsgefchlechtes statt. Als Chlodowech feine falifchen Mitknige beseitigt hatte, nahm er daher ohne weiteres nach dem Erbrecht ihr Land als König eilt; bei den Ripuariern dagegen, wo er sich nicht auf ein Erbrecht sttzen konnte, mute et erst' unter den gewhnten Gebruchen durch die Stimme des Volkes gewhlt werden.
2) Diese Erzhlung, die als typisches Beispiel fr hnliche im zweiten Buche vor-kommende Berichte hierher gesetzt ist, ist wie alle brigen durchaus sagenhaft und daher in ihren Einzelheiten nicht zu gebrauchen. Nur ihr Kern ist zutreffend; sie zeigt, da Chlodowech die brigen Stammesknige der Franken mit Gewalt beseitigte, seine Macht der diese Stmme ausdehnte und so das einheitliche Frankenreich schuf. Mehr noch als durch das, was sie berichtet, ist sie dadurch bemerkenswert, da sie die Auffassung erlernten lt, die in den Kreisen Gregors herrscht. Fr sie ist Chlodowech ein Werkzeug in der Hand des Hchsten. Nur so ist es verstndlich, da Gregor am Schlsse dieser Er-zhlung jenen vielberufenen Ausspruch tun kann, nachdem eben erzhlt ist, durch welche Teufeleien der König die beiden Ripuarier aus dem Weg gerumt hat.
S) Das Recht der alten Germanen war ausschlielich ein durch Herkommen und Gebrauch entstandenes und geweihtes Gewohnheitsrecht, das bei den einzelnen Stmmen verschieden war. Dieses Stammesrecht Pflanzte sich lediglich durch berlieferung fort, war also nicht niedergeschrieben. Die durch die Reichsgrndung vollkommen vernderten Verhltnisse, besonders die jetzt eingetretenen unmittelbaren Beziehungen mit den Rmern, gegenber deren scharf geprgten Rechtsstzen die unsichere berlieferung der germanischen Grundstze sich als erheblicher Nachteil erwies, machte die Aufzeichnung der Stammes-rechte notwendig. Es ist daher kein Zufall, da die lteste Niederschrift in die Regierungszeit Ehlodowechs fllt und es sich dabei um das Recht der falifchen Franken handelte. So ist uns dieses salische Gesetz", die Lex salica, berliefert. Es stammt wahrscheinlich aus den Jahren 508511.
4) Die Dorfbewohner bildeten eine geschlossene Genossenschaft mit Gemeinland neben ihtetn Sondereigen. Sie hatten daher ein Interesse daran, da die Zahl der Berechtigten nicht durch Fremde vergrert wurde. - - -
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T48: [Land Rhein Reich Volk Sachsen Römer Franken Jahr Karl Gallien], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte]]
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TM Hauptwörter (200): [T10: [Sachsen Karl Franken König Land Jahr Chlodwig Reich Krieg Volk], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T91: [Geschichte Krieg Zeit Zeitalter Mittelalter Revolution Reformation deutsch Jahrhundert Ende], T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung]]
Extrahierte Personennamen: Georg_Erler Gregors Gregor Ripuarier
- 33
komme und den Fremden von da vertreibe. Und da er auf das Gesetz nicht hat hren wollen, soll er zurcklassen, was er erarbeitet hat und berdies 1200 Denare, das sind 30 Solidi^), zu bezahlen schuldig sein.
3. So aber jemand eingewandert ist und innerhalb 12 Monate kein Einspruch erfolgt, so mge er ruhig daselbst wohnen bleiben wie die anderen Nachbarn.
Xxi. der die Ttung von Freien. 1. So einer einen freigeborenen Franken oder Barbaren?), der nach dem salischen Gesetze lebt, gettet hat, und er wird dessen berfhrt, so soll er 8000 Denare, das sind 200 Solidi, zu zahlen schuldig fein3).
3. So einer aber einen Mann, der im Knigsdienste ist, oder ein frei-geborenes Weib ttete, soll et 24000 Denare, das sind 600 Solidi, zu zahlen schuldig sein.
5. So aber ein Rmer, ein Tischgenosse des Knigs, gettet worden ist, soll der Mann, der dessen berfhrt ist, 12000 Denare, das sind 300 Solidi, zu zahlen schuldig sein.
6. Wenn es aber kein rmischer Grundbesitzer und Gast des Knigs war, der gettet worden ist, soll der Tter 4000 Denare, das sind 100 Solidi, zu zahlen schuldig sein.
7. So einer aber einen zinspflichtigen Rmer4) ttete, soll er 2500 Denare, das sind 63 Solidi, zu zahlen schuldig sein.
Liv. der Ttung eines Grafen. 1. So einer einen Grasen gettet hat, soll er 24000 Denare, das sind 600 Solidi, zu zahlen schuldig sein5).
Lxii. Wenn der Vater einer Familie gettet ist, so sollen die eine Hlfte des Wergeldes die Sohne erhalten, die andere Hlfte sollen die nchsten Verwandten von Vater- und Mutterseite untereinander teilen. Wenn aber nun von einer Seite, der vterlichen oder mtterlichen, keine Verwandten vorhanden sind, fllt jener Teil dem Fiskus zu.
*) Die Mnzeinheit war der rmische Goldschilling (solidus), der 72. Teil eines rmischen Pfundes Gold. Sein Wert betrug 12,50 Mark nach unserem Gelde. Er hatte 40 frnkische Silberdenare.
*) Unter Barbar ist hier ein Germane zu verstehen, der unter den Franken wohnte.
8) Der Gedanke des Rechts war bei den germanischen Stmmen schon vorhanden. Er kam darin zum Ausdruck, da die im Staat geltende Ordnung bei der Gesamtheit Anerkennung und Schutz fand. Dieser Rechtszustand war der Friede. Grundsatz war nun: Wer den Frieden bricht, setzt sich selbst aus dem Frieden, d. h. auerhalb des Schutzes der Gesamtheit. Die staatliche Ordnung war allerdings noch nicht so weit gediehen, da die Gesamtheit selbst gegen den Friedensbrecher vorging; sie gab ihn (und auch seine Sippe) nur der Sippe des Geschdigten preis. Diese mute sich selbst Genugtuung schaffen: das konnte von Rechts wegen geschehen entweder durch Fehde und Rache (Blutrache) oder durch gtliches bereinkommen, indem ein B- oder Wergeid gefordert und gezahlt wurde. In dem Mae, wie Staatsgewalt und Gesittung allmhlich wuchsen, trat die Blutrache zurck, und es bildeten sich feste, durch die Gewohnheit bestimmte Stze fr das Wergeld heraus. Ganz beseitigt war indessen zu der Zeit, da das salische Gesetz aufgezeichnet war, die Blutrache noch keineswegs.
') Ein zinspflichtiger Rmer ist Rmer ohne Eigentum, der zur Kopfsteuer ver-pflichtet war.
6) Die Hhe des Wergeldes ist der Ausdruck fr die Einschtzung des Wertes des Mannes; der knigliche Beamte oder der Knigsgast hat das dreifache Wergeld des freien Saliers, während das des Unfreien und Rmers erheblich niedriger ist. Fr unsere Kenntnisse der sozialen Verhltnisse sind daher diese Wergeldstze von grtem Werte.
W. u. O. Heinze-Kinghorst, Quellenlesebuch. L* 3
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Es lebte aber zu jener Zeit ein Priester mit Namen Anastasius, ein Mann von freier Geburt; der besa durch Gnadenbriefe der Knigin Chrodichilde ruhmreichen Andenkens ein Grundstck. Diesen nun ging der Bischof fters an und bat ihn demtiglich, er mchte ihm die Gnadenbriefe der genannten Knigin geben und ihm die Besitzung abtreten. Da aber jener den Wunsch seines Bischofs zu er-fmen sich weigerte, da dieser ihn doch bald durch Schmeicheleien zu gewinnen, bald durch Drohungen zu schrecken suchte, lie er ihn zuletzt wider seinen Willen nach der Stadt bringen, dort ruchws festhalten, und befahl, ihm, wenn er die Scheine nicht herausgebe, alle mgliche Unbill anzutun und ihn Hungers sterben zu lassen. Dennoch strubte sich jener mannhaft und lieferte die Urkunden nicht aus; denn es sei ihm besser, sagte er, da er eine Zeitlang Hunger leide, als da er seine Nachkommen fr die Folge im Elend lasse. Darauf wurde er auf Gehei des Bischofs den Schergen bergeben und sollte, wenn er die Gnadenbriefe nicht auslieferte, den Hungertod erleiden. Es war aber bei der Kirche des heiligen Mrtyrers Caffius eine sehr alte und ganz verborgene unterirdische Kapelle, in der war ein groes Grabmal von parischem Marmor, in dem vor langen Zeiten ein Leichnam beigesetzt worden war. In dieses Grabmal nun wurde auf den Leichnam lebendig der Priester gelegt und mit dem Stein verdeckt, mit dem vorher der Sarkophag geschlossen war, während Wachen vor die Tre gestellt wurden. Die Schergen aber verlieen sich darauf, da der Stein auf ihm lag, machten sich, da es Winter war, ein Feuer an, bereiteten sich Glhwein und schliefen endlich be-rauscht ein. Der Priester jedoch rief wie ein anderer Jonas... den Herrn um Barmherzigkeit an. Und da der Sarkophag gerumig war, wie wir gesagt haben, so streckte er, obgleich er sich nicht ganz umwenden konnte, doch seine Hnde ungehindert aus, wohin er wollte. Es ging aber von den Gebeinen des Toten, wie er selbst zu erzählen pflegte, ein Leichendunst aus, so frchterlich, da es ihm nicht nur die ueren Sinneswerkzeuge, sondern auch die innersten Eingeweide zusammenzog. Und wenn er sich mit dem Mantel die Nasenlcher zustopfte, so empfand er, solange er den Atem anhalten konnte, nicht den blen Geruch, wenn er aber zu ersticken frchtete und den Mantel nur ein wenig vom Gesichte nahm, so atmete er den schauerlichen Geruch nicht nur durch Mund und Nase, sondern auch sozusagen durch die Ohren ein. Endlich, um kurz zu sein, erbarmte sich die Gottheit selbst, wie ich glaube, seiner Not, er streckte die Hand nach der einen Seite des Sarkophags aus und ergriff einen Hebebaum, der, da der Deckel Raum lie, zwischen diesem und dem Rande des Sarkophags liegen geblieben war. Als er diesen allgemach bewegte, merkte er, da unter Gottes Beistand der Stein sich fortfchob. Und als der Priester ihn schon so weit zurckgebracht hatte, da er den Kopf herausstecken konnte, machte er sich dann mit grerer Leichtigkeit eine ffnung so weit, da er ganz herauszusteigen vermochte. Inzwischen hatte das Dunkel der Nacht zwar schon das helle Tageslicht verscheucht, sich aber doch noch nicht vllig ausgebreitet, und der Priester suchte eine Hintertre in der Gruft; die war mit sehr starken Riegeln und festen Ngeln versperrt, aber sie war nicht so fest zusammengefgt, da man zwischen den Brettern nicht htte die Gestalt eines Menschen erblicken knnen. An diese Tre legte der Priester den Kops und sah einen Mann, der des Weges vorberging. Da rief er ihn an, doch mit leiser Stimme. Jener hrte es und hieb flugs mit der Axt, die er in der Hand hatte, die hlzernen Bretter durch, von welchen die Riegel gehalten wurden und ffnete so dem Priester den Ausgang. Dieser machte sich sofort bei Nacht auf und eilte
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18. An Sonntagen sollen keine Versammlungen und Landsgemeinden ge-halten werden, auer im Falle dringender Not oder in Kriegszeit, sondern alle sollen zu der Kirche sich begeben, um das Wort Gottes zu hren, und sollen beten und gute Werke tun. Ebenso sollen sie an den hohen Festen Gott und der Kirchengemeinde dienen und weltliche Versammlungen lassen.
19. Ferner beschlo man auch die Satzung aufzunehmen, da alle Kinder innerhalb eines Jahres getauft werden sollen. Und wir bestimmen, da wenn es jemand unterlt, sein Kind im ersten Jahr zur Taufe darzubringen ohne Wissen oder Erlaubnis des Priesters, der Adlige 120, der Freigeborene 60, der Lite 30 Schillinge an den Schatz entrichten soll.....
21. Wer an Quellen oder Bumen oder in Hainen ein Gelbde tut oder etwas nach heidnischem Brauch darbringt und zu Ehren der bsen Geister speist, hat, ist er ein Adliger, 60, ist er ein Freigeborener, 30, ist er ein Lite, 15 Schillinge zu entrichten. Vermgen sie aber die Zahlung nicht gleich zu leisten, so sollen sie in den Dienst der Kirche gegeben werden, bis die Schillinge gezahlt sind.
22. Wir befehlen, da die Leiber der christlichen Sachsen auf die Friedhfe der Kirchen und nicht nach den Grabhgeln der Heiden gebracht werden.
23. Die (heidnischen) Priester und Wahrsager befehlen wir den Kirchen und Geistlichen auszuliefern . . .
34. Wir verbieten allen Sachsen, auf allgemeinen Volksversammlungen zu tagen, wenn sie nicht unser Sendbote aus unseren Befehl zusammengerufen hat. Sondern jeder Graf soll in seinem Kreise Versammlungen halten und Recht sprechen. Und von den Priestern soll darauf gesehen werden, da er nicht anders handle.
24.
Das schsische Taufgelbnis/)
(Mschsisch.)
Altschstscher Text: Braune, Althochdeutsches Lesebuch. Halle 1897. 6. 160.
Forsachist diobolae? ec forsacho diabolae.
Entsagst du dem Teufel? ich entsage dem Teufel.
end allum diobolgelde? end ec forsacho allum diobolgeldae und allem Teufelsopfer? und ich entsage allem Teuselsopser. end allum dioboles uuercum? end ec forsacho allum und allen Teufelswerken? und ich entsage allen dioboles uuercum and uuordum, Thunaer ende Teufelswerken und Worten Donar und Uuden ende Saxnte ende allum them unholdum Wodan und Saxnot und allen den Unholden,
the hira genotas sint.
die ihre Genossen sind.
Gelbist in got alamehtigan fadaer?
Glaubst du an Gott, (den) allmchtigen Vater?
i) Die Formel ist aus dem Lateinischen ins Altschsische bertragen. Nur die Namen der schsischen Götter Zhuner (Donar), Wodan und Saxnot das ist der hochdeutsche Ziu sind eingefgt. Sie, die er mit seinen Vtern als die hchsten Wesen verehrt hatte, mu der Tufling ausdrcklich als Unholde schmhen.
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