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1. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 29

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
•29 liefen beiden Beamten werden noch genannt der Seneschall oder Oberknecht, der O b e r kä m m er er , der die Aufsicht über die Schatzkammer mit ihrem Edelmetall, Schmuck und kostbaren Kleidern führte, der Marschall (Pferdeknecht), Schenken, Küchenmeister, Schwertträger u. s. w. In den einzelnen Gauen regierten die Grafen im Namen des Königs, sie lieferten die Steuern. Zinsen und Abgaben (Gefälle) an den königlichen Schatz, waren Vorsitzende der Volksgerichte und führten die waffenfähige Mannschaft des Gaues im Kriege. In Burgund und in der Provence werden auck Patricii genannt, die im Range über den Grasen und Herzogen standen. Zu Vollstreckern richterlicher Befehle dienten Unfreie. Wie im grauen Altertume die Könige und Fürsten besonders^', nach der Vermehrung ihres Schatzes strebten (Günther, Siegfried u. s. w.), so legten auch die Fränkenkönige den größten Wert dar- s°beu auf. daß ihr Hausschatz sich vergrößere und auf die Nachfolger vererbt werde. Die Kasten und Truhen wurden mit Goldstücken, Silber, Edelsteinen, Ketten und Spangen gefüllt; zum Schatze gehörten kostbare Gewänder; in der Schatzkammer wurden die Steuerrollen aufbewahrt. Zur Bereicherung des Schatzes dienten die Einkünfte des Herrschers. Dieselben bestanden in dem Ertrage seiner zahlreichen und großen Güter, in den Steuern und Leistungen der römischen Unterthanen — in späterer Zeit wurden auch die Franken zur Entrichtung dieser Steuern gezwungen — in den Geschenken, welche die Franken namentlich auf dem Märzfelde dem Könige darbrachten, in Tributen der unterworfenen Stämme (Kühe, Schweine), in den Strafgeldern der Verurteilten, in Vermögenseinziehungen (Strafe der Hochverräter), in Zöllen. Hafen-, Wege- und Markt-geldern. Auf feinen Reisen durch das Land lieferten die Bewohner, durch deren Gegend die Fahrt ging, dem Könige und feinem Gefolge, was an Speise und Trank nötig war. In derselben Weise wurde für die Stellvertreter des Herrschers gesorgt, wenn sie durch das Land zogen. Regelmäßige Ausgaben des Schatzes, wie Besoldungen an Beamte u. s. w., gab es damals nicht, der König beschenkte seine Freunde oder solche, die er für sich gewinnen wollte, er überwies der Königin zu ihrem Unterhalt Güter mit reichen Einkünften, er überließ Kirchen und Klöstern Ländereien, Zinsen und Abgaben und belohnte auch seine Beamten für ihre Dienste mit königlichen Gütern.

2. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 39

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
39 (Grafen-), Herzogen-, Fürsten-, Königs-, Herren-, Frauen-, München-, Kloster-, Burg- u. s. w.; Frei-, Bauer- u. s. f. Häufig habeu ferner Heilquellen die Benennung der Orte verursacht; das ergiebt sich aus den Namen: Baden-, Born-, Bronn-, Brunn- (als Anfangs- oder als Endsilben). Neben den Getreidefeldern erscheinen Gärten, in welchen Hülfen-früchte, Bohnen, Erbsen, Linsen und Rüben angebaut werden. 12 Fruchtbäume bilden bereits einen Obstgarten, links vom Rheine war das Land berühmt „wegen der Fülle des Weines". Die Aufzucht des Kleinviehs wurde stärker betrieben, als die des Großviehs: während zu einer Rinderherde nur 12 Köpfe erforderlich waren, rechnete man auf eine Herde von Schweinen 25 und von Schafen 50 Stück. Neben Hühnern. Gänsen und Enten hielt man auf einem Hofe auch Kraniche und Störche. Die Roßzucht und ebenso die Zucht von Rindern blühte in Thüringen und in dem östlichen Sachsen. Zur Beackerung der Felder bediente man sich des Pfluges und der Egge. Wie in alter Zeit wurde die Feldarbeit von Leibeigenen und Hörigen besorgt. — Auch die Entwicklung des Handwerks schritt fort. Frauen webten wollene Tuche, sogenannten Fries, und leinene Kleiderstoffe. In großem Ansehen standen die Metallarbeiter, welche Schmuck anfertigten. Halsketten, Spangen, Armringe, Ohrgehänge und ähnliches Geschmeide entstand unter den Händen kunstfertiger Goldschmiede. Auch die Schwertfeger und Eisenschmiede waren geschätzt. Der Bau der Häuser ward kunstvoller und zweckmäßiger. Hölzerne Firstsäulen trugen die First, und Winkelsäulen stützten die vier Ecken des Daches. In doppelter Reihe, einer äußern und einer innern, umgrenzten aufrecht stehende Balken das Innere des Hauses. Die Öffnungen zwischen dem Gebälke wurden mit Latten und Steinen geschlossen. Schon auch verwahrte man die Thüren mit schloßartigen Vorrichtungen. — In der karolingischen Zeit betrieb man die Drechslerei, deren Anfänge wahrscheinlich jetzt schon gemacht wurden. — Die Zerkleinerung des Getreides besorgten die Mägde auf Handmühlen oder es geschah auf Wassermühlen, die teils im Privatbesitze waren, teils den Gemeinden gehörten. — Die schon zur Römerzeit bekannten Handelswege vom Rheine bis Handel, zur Elbe und Saale zu den Wenden und die Flußwege erleichterten den friedlichen Verkehr der verschiedenen Völkerschaften. Jüdische und christliche Kaufleute vermittelten den Umtausch der Landesprodukte

3. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 64

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
64 Er war von starkem Körperbau und maß sieben seiner eigenen Fußlängen. der obere Teil seines Kopses war rund, seine Augen groß und lebhaft, die Nase stark, der Nacken dick und kurz, sein Leib etwas vorhängend. Sein Gang war fest, seine ganze Haltung zeugte von männlicher Kraft, hell und hoch erklang seine Stimme. Das freundliche Gesicht umrahmte im Alter weißes Haar. In den letzten vier Jahren seines Lebens plagte ihn das Fieber, und in der allerletzten Zeit hinkte er auf einem Fuße. Böse Ahnungen erfüllten seine Seele, als er, am Ufer des Meeres stehend, die Meerdrachen der Normannen gewahrte, deren Raubzüge seinem Reiche bald verhängnisvoll werden sollten, aber solange er selbst lebte, wußte er die gefährlichen Feinde fernzuhalten. 810 und 811 erlebte er noch eine furchtbare Pest unter dem Vieh und eine Hungersnot unter den Menschen. In ebenderselben Zeit verlor er seine älteste Tochter und seine beiden ältesten Söhne Karl und Pippin, Männer, die zu den schönsten Hoffnungen berechtigten, durch den Tod. Seinem letzten Sohn, Ludwig von Aquitanien, ließ er 813 die Kaiserkrone und die Herrschaft, dann legte er sich und hauchte am 28. Januar 814 seine Seele aus. An demselben Tage noch ward er im Dom zu Aachen bestattet. Nicht „auf goldenem Stuhle sitzend", wie die Sage berichtet, sondern in einem noch erhaltenen Marmorsarkophage (Steinsarg), den eine Darstellung des Raubes der Proserpina ziert, fand der Körper des mächtigen Herrschers seine Ruhestätte. Die Inschrift über seinem Grabe lautet folgendermaßen: „Unter diesem Steine ruht der Körper Karls des Großen und rechtgläubigen Kaisers, welcher das Reich der Franken herrlich erweitert und durch siebenundvierzig Jahre glücklich regiert hat. Er starb, da er siebzig Jahre zählte, im Jahre des Herrn 814, in der siebenten Jndiktion*), am 28. Januar. (Nach Erl er und Freytag.) *) Die Jndiktion giebt an, die wievielte Stelle ein Jahr in einem Cyklus von 15 Jahren einnimmt.

4. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 47

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
47 Volk in dem angelsächsischen Glaubensboten nicht nur seinen Apostel, sondern es zählt ihn auch voll Dankes zu jenen großen Männern, die seinem Geschicke neue, heilbringende Bahnen angewiesen haben." Einen großen Einfluß auf die Gesittung des deutschen Volkes hat6_ auch Karl d. Gr. ausgeübt; kein Fürst vor ihm und keiner nach ihm^n^es-hat ihn ganz erreicht. Er war die belebende Sonne seines Volkes, Dater' deren milder Schein Wärme verbreitet und überall die schlummernden Kräfte zu fröhlichem Wachstum und fruchtbringender Thätigkeit weckt. Ein Kriegsfürst wie wenige schreitet er mit zermalmendem Fuße über die Völker hinweg, die sich gegen ihn auflehnen; mit eiserner Faust zügelt er die Begehrlichkeit und den Übermut seiner trotzigen Großen; ein zweiter Hermes eilt er wie mit Flügelschuhen durch sein weites Reich und wehe dem, den er auf bösem Wege oder lässig findet! Sein Blick ist durchdringend, er prüft die Geister, sein scharfer Verstand findet schnell die zweckmäßigen Mittel zur Erreichung seines großen Zieles, das ihm klar wie der glänzende Tag vor der Seele steht, und mit ruhiger aber unbeugsamer Willensstärke weiß er es zu erreichen. Zu einer großen Familie will er die Völker Germaniens vereinen, ein Gesetz soll über allen walten und ein Glaube sie ihrer ewigen Wohlfahrt gewiß machen. Die Umstände führten ihn weiter, als er anfangs zu gehen gedachte: er fügte das lombardische Reich, die spanische Mark und Pannonien seinem Gebiete ein, aber seine Stütze waren die germanischen Stämme, deren größte Zierde er selber war und blieb. Am anziehendsten erscheint er in seiner Thätigkeit als Gesetzgeber, Lehrer und Vater seiner Völker. Seine nächste Sorge Karl war immer, sie gegen die räuberischen Einfälle benachbarter Völker zu schützen. Zur Erreichung dieses Zweckes gründete er die Mark, Ten"5 d. i. Grenzgrafschaft, die er durch feste Plätze, Aufstellung militärischer Posten, Wälle, Gräben u. s w. besonders sicherte. Den Befehl in solchen Grenzbezirken führte ein Markgraf. Die unter feinem Befehl stehende Bevölkerung der Mark war zu beständigem Kriegsdienste verpflichtet und mußte stets gerüstet sein, plötzliche Einfälle der Grenzfeinde zu verhüten und abzuwehren. Waren die Streitkräfte der Mark dem Feinde nicht gewachsen, so durfte der Graf die Krieger der benachbarten Gaue zur Hilfe aufbieten. So entstanden im Norden Zwischen Eider und Schlei die dänische, zwischen Elbe und Kieler Busen die sächsische Grenzmark, an der Saale die sorbische Mark, im Süd-osten die Kärntner, die Pannonische, die Ostmark und im Südwesten

5. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 126

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
126 seines Standes, der Vornehme einen Jagdhund, der Ministeriale einen Sattel, der Bauer ein Pflugrad, öffentlich tragen mußte. — Buße und Wehrgeld kamen nur noch in dem Falle zur Anwendung, daß keine absichtliche Verletzung oder Tötung vorlag. — Wer sich gegen die allgemeine Rechts- oder Gerichtsordnung verging, zahlte dem Richter eine Geldstrafe, das Gewette." fwmsn (Formeln für Verbannung und Verfemung sowie für Hinrichtungen: „Des urteilen und ächten wir dich und nehmen dich von uns aus allen rechten und fetzen dich in alles unrecht, und wir teilen deine Wirtin [t£l)efrau] zu einer wißenhaften witewen und deine finber zu ehehaften Waisen, deine lehen dem Herren, von dem sie rühren, bein erb und eigen deinen finbern, dein leib und fleisch den tieren in den Wäldern, den vögeln in den lüften, den fischen in den wogen; wir erlauben dich auch männiglich allen straßen, und wo ein ieglich man frib und geleit hat, soltu keines haben und weisen dich in die vier straßen der weit." Oder: „der scharfrichter soll ihn führen auf freien platz, da am meisten Volk ist, und mit dem schwerte seinen leib in zwei stück schlagen, daß der leib das größte und der köpf das kleinste teil bleibe; [ist einer zum strick verurteilt:] soll ihn führen bei einen grünen bäum, da soll er ihn anknüpfen mit seinem besten hals, daß. der wind under und über ihn zusammenschlägt; auch soll ihn der tag und die sonne anscheinen drei tage, alsdann soll er abgelöst und begraben werden.") firecjurig Die Vollstreckung des Urteils scheint ursprünglich in den Händen Urteils ^ Gemeinde oder des Klägers gelegen zu haben, schon früh wurden indes bestimmte Leute mit diesem Amte betraut. Scherge und Gerichts- oder Fronbote waren in der ältesten Zeit angesehene Leute. (Namen derselben: Henker, Nachrichter. Scharfrichter, Stöcker, Meister. Angstmann.) Später trennte man das Amt des Henkers von demjenigen des Gerichtsboten. Die Henker wurden aus dem Stande der unfreien Leute genommen und ihr Gewerbe sank in Verachtung. „Jede Strafe, die der Henker vollzog, verunehrte, jede Berührung von feiner Hand beschimpfte. Man mied seinen Umgang, bei der Austeilung des Abendmahls mußte er es zu allerletzt nehmen. Nur in Notfällen,, wenn der Scharfrichter mangelte oder nicht allein fertig werden konnte, trat die Verbindlichkeit der Gemeinde (wieder) hervor, Hilfe zu leisten. An einigen Orten (z. B. in Reutlingen) wurde dem untersten Schöffen, an andern (z. B. in fränkischen Gegenden) dem jüngsten Ehemanne

6. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 98

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
98 mit einem besonderen Frieden begabt, der sie vor dem Lärm desweltlichen Treibens schützen und Streitlustige von ihren Mauern fern halten sollte. Dieser Kirchenfriede. anfangs auf die Gebäude beschränkt, ward später über das gesamte Kirchengut ausgedehnt und den öffentlichen Beamten jede Ausübung weltlicher Handlungen auf demselben verboten. In ebenderselben Weise war auch Königsgut der Amtsbefugnis öffentlicher Beamten entzogen. Die Ausnahmestellung namentlich kirchlicher Gebiete bewirkte, daß bischöfliche Orte sich rasch mit Bewohnern füllten. Wenig angenehm erschien dieser starke Abfluß dienst- und abgabenpflichtiger Leute den Grafen, den rechtmäßigen Richtern des Gaues. Es trat ein gespanntes Verhältnis ein zwischen Kirche und Reich, das sich erst löste, als die sogenannten ottonischen Privilegien (Ausnahmsrechte) den Bischöfen die Grafenrechte, d. i. die öffentliche Gerichtsbarkeit, für- ihren Jmmunitätsbezirk übertrugen. Dadurch trat der Bischof an die Stelle des Königs, er war nicht nur der Grundherr eines Teiles der Einwohnerschaft, sondern zugleich der Stadtherr für alle, und seinem Gerichte unterstanden sowohl die Freien als auch die Unfreien. Im einzelnen gliederte sich die Einwohnerschaft einer Stadt in folgender Weise: Den ersten Rang nahmen die Geistlichen und die Dienstmannen des Bischofs ein. Er beriet mit ihnen, was in geistlichen und weltlichen Dingen dem Bistum und der Stadt am meisten fromme, und zog an der Spitze der Dienstmannen aus, um dem König die schuldigen Kriegsdienste zu leisten. Die zweite Stelle gebührte den Bürgern, die frei waren und dem Bischof nur als Stadtherrn huldigten. Sie zahlten einen jährlichen Zins von ihren Häusern und waren auch sonst zu mancherlei Diensten verpflichtet. Diese Verpflichtung ruhte indes nur auf der Gemeinschaft aller Freien, nicht auf jedem Einzelnen. Die Gesellschaft der Kaufleute in Straßburg mußte z. B. Botendienste thun, immer vierundzwanzig zur Zeit uni> jeder dreimal im Jahre. Die Botenreisen geschahen nur innerhalb des Bistums und stets auf Kosten des Bischofs. In Augsburg zahlten die freien Bürger alljährlich am Michaelistage einen Grundzins von vier Pfund Pfennigen an den Bischof. Wenn derselbe eine Romfahrt unternehmen mußte, sei es mit dem Reichsheer oder zum Empfang der Weihe, so vereinbarte er mit den Bürgern die Höhe des Zuschusses, den sie zu leisten hatten; für eine Hoffahrt, die er auf Befehl des Königs oder zum Nutzen der Kirche antrat, betrug der Zu-

7. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 102

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
102 5iis aber im 11. Jahrhundert die Revolution der Fürsten gegen ihren König und Herrn Heinrich Iv. ausbrach und die Bischöfe sich auf die Seite der Kirche stellten, da trat an die Bürgerschaft die Frage heran, ob sie einem Herrn noch länger dienen solle, der durch den Bruch der Lehnstreue seine oberste Pflicht als Reichsfürst gröblich verletzt hatte. Wie die Bürger sich entschieden haben, geht aus dem Umstand hervor, daß Kaufleute und Handwerker in hellen Haufen zum Könige eilten, um ihm im Kampfe gegen die Empörer zu helfen. Was sie dazu trieb, war wohl zunächst die Treue gegen den obersten Lehnsherrn, dann aber auch die Erwägung, daß Handel und Gewerbe nur durch die starke Hand des Königs geschützt werden konnten. Zum Lohne für ihre Anhänglichkeit und Ausdauer verlieh Heinrich Iv. 1074 den Bürgern von Worms besondere Freiheiten, die Heinrich V. 1114 bestätigte und erweiterte, ebenso empfingen die Bürger von Speier 1111 durch ihn königliche Privilegien (Ausnahmsrechte). Der große Freiheitsbrief für Speier zerfällt in zwei Teile: der erste sprach die Aufhebung des Buteils oder Sterbefalles aus und entlastete die unteren Stände, die dem Hofrecht unterworfen waren. Eine Entschädigung für die bisher zum Empfange dieser Abgabe berechtigten Herren verbot der König, da ein Herkommen, das Armut zur unausbleiblichen Folge habe, abscheulich und gottlos sei. Das Erbe sollte ungeschmälert auf die Kinder, oder, falls keine vorhanden wären, auf die nächsten Verwandten übergehen. Als die Herren nun verlangten, daß ihnen doch wenigstens das Besthaupt vom Vieh und bei Frauen das beste Gewand aus der Erbschaft ihrer Hörigen zufallen müsse, nahm Kaiser Friedrich I. sich der letzteren an und gewährte ihnen volle Befreiung, also auch von Besthaupt und Gewandrecht. Damit dieser erste Teil der Urkunde nicht in Vergessenheit gerate, wurde er mit goldenen Buchstaben und dem Bilde des Kaisers in die Vorderseite des Domes eingegraben. Der zweite Teil des Freiheitsbriefes bezieht sich auf alle Bürger. Sie sollen in der Stadt frei sein von allem Zoll. Die Gefälle, welche als Zeichen der Anerkennung bischöflicher Herrschaft bislang noch gezahlt waren, der Bau- und Schulpfennig, der Pfefferzins, den die in den Stadthafen einlaufenden Warenschiffe zu entrichten hatten, sind aufgehoben. Beamte des Bischofs dürfen Bäckern, Metzgern oder sonst jemandem in Zukunft wider ihren Willen nichts wegnehmen. Auch soll niemand in der Stadt den Weinbau ausüben, die Bürger zwingen.

8. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 137

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
137 die Gewappneten scharweise aufeinander. Es galt mehr, geschickt aneinander vorbeizureiten, als den Gegner aus dem Sattel zu werfen. Darauf war es vielmehr im Einzelkampfe, in der Tjost, abgesehen. Kostbare Spielpreise wie der Ruhm ritterlicher Kraft und Geschicklichkeit lockten zur Teilnahme am Turniere. Trotz kirchlicher Verbote und Strafen wurde das Waffenspiel häufig geübt, und lange erhielt sich die Erinnerung an besonders glänzende Ritterfeste. Frauen wie Männer reisten zu Pferde. Nur wer krank und schwach war oder möglichst unbehelligt von der dienenden Reisebegleitung seinen Weg zu machen wünschte, bestieg den Wagen, der nach unsern Begriffen freilich nicht gerade bequem war. Wenn es anging, wählte man die Wasserstraße, deren weite Krümmungen weniger schreckten, als die holprigen, schmutzigen Landwege. — In den meisten Fällen war der Reisende auf die Gastlichkeit fremder Leute angewiesen. Fand er hier und da freundliche Aufnahme, so mußten ihn die Gesetze doch auch gegen die Böswilligkeit schützen, wie sie andererseits das gastfreundliche Haus gegen die Gewaltthat des fremden Mannes sicherten' Im Laufe der Zeit mangelte es immer seltener an Wirtshäusern, die jedem Reisenden gegen Bezahlung Unterkunft boten. — Bei der dauernden Unsicherheit der Wege war es geraten, bewaffnet einherzuziehen. Bessern Schutz gewährte das Geleit des Lanbesherrn, für welches eine bestimmte Abgabe entrichtet würde. Wer einen Brief abzuschicken hatte, ober sonst eine Bestellung ausrichten lassen wollte, war genötigt, seinen eigenen Boten zu senben. Kaum anders als zu unserer Zeit staub man beim Gruße tiom&j^’ Sitze auf, verbeugte sich und entblößte das Haupt. Abgesehen von dem altertümlichen ,Heil!' klangen auch die Grußworte wie die unsern. Eigentümlich ist nur, daß man sich so häufig zur Begrüßung küßte. Scheidende tranken einander noch einmal zu. Wer in ein fremdes Gemach treten wollte, klopfte an die Thür und begehrte Einlaß. In den Städten hatten nicht bloß die Thore, Viertel und Straßen^zeich-besondere Namen, sondern auch die einzelnen Häuser. Awdt- Bei Feuersbrünsten war man auf die allereinfachsten Löschvorrich-tungen angewiesen. Daraus und aus dem leichten Holzbau der Häuser W&-erflärt sich, daß die Quellen so oft von der Einäscherung großer Häusermassen zu berichten haben. Von Anbruch des Tages bis Sonnenuntergang ertönte in Zwischen- Seit* räumen von je drei Stunden Glockengeläut, welches die kanonischenteilunfl-

9. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 40

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
40 gegen diejenigen fremder Länder. Gemünztes Geld war wenig im Umlauf. Statt des Edelmetalles dienten Vieh, Waffen. Jagdfalken, vielleicht auch Getreide als Tauschmittel. Erst nach der Erwerbung der Provence fingen die fränkischen Könige an, den Goldsolidus mit ihrem eigenen Namen auszuprägen. Er wog 4,55 gr, später nur noch 3,88 gr. Auf den Goldsolidus gingen 40 oder 12 Silberdenare. Ein Solidus zuerst — 12,50 Ji, später — 10,71 Jk Er war zunächst Rechnungsmünze, thatsächlich wurde meist in Vieh gezahlt, wobei ein Rind 1 bis 3 Soldi galt. (Unser Pfennigzeichen ^ ist der erste Buchstabe des Wortes Denar.) Christen- Als das Frankenreich unter Chlodovech die Erbschaft des 476 beiden untergegangenen weströmischen Reiches antrat, fiel ihm naturgemäß man-n au$ die Aufgabe zu, für die Christianisierung der großen germani-ijeutiflnifchen Volksstämme zu sorgen, welche rechts vom Rheine bis zur Elbe Dkeck>-hin wohnten, insbesondere der Friesen, Sachsen, Thüringer und Hessen. Unter den Stürmen, welche nach Chlodovechs Tode das Reich der Franken durchtobten, konnte indes die friedliche Arbeit der Mission nicht gedeihen, auch fehlte es den Franken an der zu diesem schwierigen Werke durchaus erforderlichen Opferwilligkeit und Bildung. Wenn diese indes auch vorhanden gewesen wären, würden die Missionsbestrebungen doch Hindernissen begegnet sein. die von den heidnisch gebliebenen Stämmen selbst ausgingen und ihrer Natur nach nur durch unentwegte Standhaftigkeit und Treue im Dienste des Welterlösers überwunden werden konnten. „So leicht es inmitten der römischen Bevölkerung und unter ganz veränderten Lebensbedingungen den ausgewanderten Ostgermanen werden mußte, sich dem Glauben Christi zuzuwenden, eben so schwer war es den Westgermanen, in der alten Heimat, welche tausendfältige Erinnerungen an den alten Glauben bewahrte, in Verhältnissen, die unverändert und noch ganz von heidnischen Anschauungen durchdrungen waren, auf den geheiligten Glauben der Väter zu verzichten und einer neuen Lehre sich zuzuwenden, welche in fremdem Gewände, in der Sprache des römischen Feindes, zu ihnen redete und als eine Lehre des Friedens vor allem von ihnen Ablegung jener kriegerischen Gesinnung forderte, welche ihr Leben durchdrang und noch den Todwunden mit der Hoffnung auf Walhalla freudig erhob. Es mußte also die Annahme des Christentums nicht bloß als ein Wechsel des Glaubens, sondern auch als ein Aufgeben des alten Volkstums erscheinen. So erklärt sich die Hartnäckigkeit.

10. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 116

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
116 Der Papst. schon zu Pippins Zeiten geltende Grundsatz, daß Betrug bei Kauf und Verkauf als kirchliches Vergehen zu betrachten sei. gewann wieder Kraft und Bedeutung und gewährte den Trägern des geistlichen Rechtes eine Machtfülle, die sie den ersten Reichsfürsten gleichstellte. Eifrig waren die geistlichen Würdenträger beflissen, ihre Kassen zu füllen. Sie nahmen nicht nur in weitem Umfange den Zehnten, ferner Marktabgaben, Zölle und Gebühren. Strafgelder u. f. w. in Anspruch, sondern forderten auch von den Klöstern mancherlei Dienste. Ein großer Teil ihrer Einnahmen ward freilich im Dienste des Reiches wieder verbraucht, dennoch blieb ihnen genug übrig, so daß sie ein bequemes, manchmal sogar glänzendes Leben führen konnten. Namentlich viele Kölner Erzbifchöfe waren prachtliebende Herren. Ein ganzes Heer von Dienern füllte ihren Hof. Da werden in einer erz-bischöflichen Ordnung aus dem zwölften Jahrhundert als Beamte und Diener genannt: Wasserträger, Tischaufwärter, Hostienbäcker, Brotbäcker, Marschall, Kämmerer, Keppler (Vorsteher der Kanzlei, der zugleich die Strasgewalt über sämtliche Ministerialen hatte), der Vogt, der Truchseß, der Mundschenk, der Gewürzkämmerer, der Brotlieferant u. f. w. u. f. w. (Alb. Richter, Henne am Rhyn, Nitzsch.) Der oberste Geistliche der katholischen Christenheit ist der Papst. Von ihm, dem „Statthalter Christi" geht alle geistliche Gewalt aus, entweder direkt oder indirekt durch die Bischöfe. In der ältesten Zeit war dies anders. Die christlichen Gemeinden wählten ihre Priester, diese den Bischof. Bald aber gelang es den Bischöfen von Rom, den Vorrang vor den übrigen zu gewinnen, indem sie sich aus die bislang noch nicht als richtig erwiesenen Behauptungen stützten, Petrus sei von Christus als der Fels bezeichnet worden, auf den die Kirche gegründet werden solle, er habe als erster Bischof in Rom gewirkt und dort mit Paulus zusammen den Märtyrertod erlitten. Der römische Bischof fei somit als Nachfolger Petri der einzig berechtigte Vater (Papst) der gesamten Christenheit. Seit den Zeiten der großen fränkischen Herrscher, Pippins und Karls d. Gr., war der Papst auch weltlicher Fürst, er mußte indes den fränkischen Königen und ihren Nachfolgern, den „römischen Kaisern deutscher Nation", für feine weltlichen Besitzungen den Lehnseid schwören. Bis zur Zeit Heinrichs Iv. haben die deutschen Könige streng daraus gehalten, daß ein Papst nur mit ihrer Zustimmung erwählt werden konnte; wiederholt haben gewaltige Herrscher wie Otto I. und Heinrich Iii. Päpste abgesetzt
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