Freytag: Der Bauernstand im Dreiigjhrigen Kriege. 287
sein, jedoch mit Vorbehalt des Metropolitanrechtes, das dem Erzbistum Trier zukommt.
73. Drittens begeben sich der Kaiser fr sich und das ganze Haus sterreich wie auch das rm. Reich aller Rechte auf die Stadt Breisach, dte Landgrafschaft Ober- und Nieder-Elfa, Sundgau, die Land-amtschaft der 10 im Elsa gelegenen Reichsstdte^. . . und alle Drfer, die zu derselben gehren, und bergeben sie dem allerchristl. Könige und dem Reich Frankreich. . . .
76. Viertens soll es dem allerchristl. Könige vermge des Kaisers und des Reiches Bewilligung fr immer freistehen, in der Festung Philippsburg des Schutzes wegen eine Besatzung zu halten, welche doch auf eine geziemende Zahl zu setzen ist, damit keinem Nachbar Verdacht ent-stehe; auch soll sie auf Frankreichs Kosten erhalten werden. Es soll auch dem Könige zu Lande und zu Wasser im rm. Reiche ein freier Durchzug fr Soldaten, Proviant und das sonst Ntige erlaubt sein.
Dieses ist abgehandelt worden zu Mnster in Westfalen den 24. Ok-tober des Jahres 1648.
78. Die Bauern Mitteldeutschlands im Dreiigjhrigen Kriege.
Von Gustav Freytag.
Bilder aus der deutschen Vergangenheit. Leipzig, Hirzel. 1888. 3. Bd. S. 101.
Deutschland galt um das Jahr 1618 fr ein reiches Land. Selbst der Bauer hatte in dem langen Frieden einige Wohlhbigkeit erlangt. Die Zahl der Drfer in Thringen und Franken war etwas grer als jetzt. Auch die Drfer waren nicht ganz ohne Schutzwehr; breiter Graben. Zaun oder Wand von Lehm und Stein umgrenzten oft die Sttte des Dorfes; dann war verboten, Tren durchzubrechen; an den Hauptstraen hingen Tore, welche zur Nacht geschlossen wurden. Oft war der Kirchhof mit besonderer Mauer geschtzt, er bildete mehr als einmal die Burg und die letzte Zuflucht der Bewohner. Dorf und Flur wurden durch Nacht- und Tagwchter beschritten. Die Huser waren zwar nur von Holz und Lehm in ungeflliger Form, oft in engen Dorfstraen zusammengedrngt, aber sie waren nicht arm an Hausrat und Behagen. Schon standen alte Obstbaumpflanzungen um die Drfer, und viele Quellen ergossen ihr klares Wasser in steinerne Trge. Auf den Dngersttten der eingefriedigten Hfe tummelten sich groe Scharen von kleinem Geflgel; auf den Stoppelckern lagen mchtige Gnseherden, und in den Stllen standen die Gespanne der Pferde weit zahlreicher als jetzt, wahrscheinlich ein groer, starkknochiger Schlag, verbauerte Nachkommen der alten Ritterrosse, sie, die stolzeste Freude des Hofbesitzers,
1 (Hagenau, Kolmar, Schlettstadt, Weienburg, Landau?c.)
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Extrahierte Personennamen: Gustav_Freytag Gustav Kolmar
Extrahierte Ortsnamen: Breisach Elsa Frankreich Frankreichs Westfalen Leipzig Hirzel Deutschland Hagenau Weienburg Landau
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Aus den Bestimmungen des Westfälischen Friedens.
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die Reichsritterschaft mit eingeschlossen, . . . gehalten sein, fünf Millionen Reichstaler in der Reichsmünze zu bezahlen, und zwar in drei Terminen. . . .
17. (letzter). Artikel.
§ 2. Zu größerer Sicherheit aller dieser Verträge soll gegenwärtiger Vergleich ein ewiges Gesetz und eine pragmatische Sanktion des Reiches sein, welche in Zukunft so wie alle anderen Fundamentalgesetze und Konstitutionen des Reiches namentlich dem nächsten Reichsabschiede und der kaiserlichen Kapitulation selbst soll einverleibt werden und nicht weniger die Abwesenden als Gegenwärtigen, die Geistlichen so gut als die Weltlichen, sie mögen Stände des Reiches sein oder nicht, verbinden; auch sowohl den Kaiserlichen als der Stände Räten und Offizieren, als aller Gerichte Richtern und Beisitzern als eine Richtschnur, der sie immer zu folgen haben, gegeben sein.
Dieses ist abgehandelt worden zu Osnabrück in Westfalen den 14. (24.) Tag des Monats Oktober im Jahre Christi 1648.
b. friettensfdisu^ zu Münster zroifcfieii dem Kaiser und der Krone fcanheidi.
(Viele der 17 Artikel stimmen mit denen des Osnabrück« Friedensschlusses überein.)
11. Artikel.
§ 69. Damit aber dieser Friede zwischen dem Kaiser und dem allerchristl. Könige (von Frankreich) desto besser befestigt und dann um so mehr die allgemeine Sicherheit besöidert werde, so ist mit der Stände des Reiches Bewilligung um des Friedens willen verglichen worden:
§ 70. Erstens: Die Oberherrschaft, die Landeshoheit und andere
Rechte, die bisher das röm. Reich auf die Bistümer Metz, To ul und
Berduu und deren Städte und Gebiete gehabt hat, sollen künftig auf eben die Weise der Krone Frankreich zustehen und ihr auf ewig einverleibt sein, jedoch mit Vorbehalt des Metropolitanrechtes, das dem Erzbistum Trier zukommt.
§ 73. Drittens begeben sich der Kaiser für sich und das ganze Haus
Österreich wie auch das röm. Reich aller Rechte auf die Stadt Breisach,
die Landgrafschaft Ober- und Nieder-Elsa ß, Sundgau, die Landamtschaft der 10 im Elsaß gelegenen Reichsstädte1. . . und alle Dörfer, die zu derselben gehören, und übergeben sie dem allerchristl. Könige und dem Reiche Frankreich. . . .
§ 76. Viertens soll es dem allerchristl. Könige vermöge des Kaisers und des Reiches Bewilligung für immer freistehen, in der Festung Philippsburg des Schutzes wegen eine Besatzung zu halten, welche doch auf eine geziemende Zahl zu setzen ist, damit keinem Nachbar Verdacht entstehe; auch soll sie auf Frankreichs Kosten erhalten werden. — Es soll auch dem Könige zu Lande und zu Wasser im röm. Reiche ein freier Durchzug für Soldaten, Proviant und das sonst Nötige erlaubt sein.
Dieses ist abgehandelt worden zu Münster in Westfalen den 24. Oktober des Jahres 1648.
1 Hagenau, Kolmar, Schlettstadt, Weißenburg, Landau :c.
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TM Hauptwörter (100): [T86: [Kaiser Protestant Katholik Fürst Kurfürst Land Kirche Karl Reichstag Krieg], T80: [Rhein Stadt Festung Mainz Maas Straßburg Frankreich Metz Elsaß Deutschland], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung]]
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Extrahierte Personennamen: Kolmar
Extrahierte Ortsnamen: Westfälischen_Friedens Westfalen Christi Frankreich Frankreich Breisach Elsaß Frankreich Frankreichs Westfalen Hagenau Weißenburg Landau