1. Die alten Deutschen.
1. Erstes Austinen derselben.
Mm das Jahr 113 vor Christi Geburt kamen von der Nord-und Ostsee her die Cimberu und Teutonen. Das waren zwei kriegerische, deutsche Bolksstämme. Sie drangen bis über den Rhein in das heutige Frankreich und in Deutschland vor. Damals beherrschten die Römer fast die ganze bekannte Welt. Wiederholt stießen die Deutscheu mit den Römern zusammen. In mehreren Kämpfen wurden die Deutschen geschlagen. Aber mit neuem Acute kehrten sie immer bald wieder zurück und verfolgten die erschrockenen „Römer. Zum Schutz gegen diesen gefährlichen Feind ließen die römischen Kaiser am Rhein eine Bnrg nach der andern auffuhren. Aus diesen Burgen entstanden nachher schone deutsche Städte, so Köln, Bonn, Mainz, Straßburg u. s. w.
2. Volk und Bitten.
Die alten Deutschen waren große und starke Menschen, so daß die Römer sie für Riesen hielten. Breit und gewölbt war ihre Brust, blau und feurig ihr schönes Auge. Über die kräftigen Schultern wallte das blonde oder goldgelbe Haupthaar. Ihre gewaltige Donnerstimme versetzte den Feind in Angst und Zittern -
Ihre liebste Beschäftigung war der Krieg.
Gab es nirgendwo Krieg, so zogen sie auf Abenteuer ober auf die Jagd ans. Drohte dem Laube aber ein Feind, so erscholl von Gau zu Gau, von Hos zu Hof der Aufruf, und alsbald eilten alle waffenfähigen Männer herbei. Das war der Heerbann oder die Landwehr. Die Beute des Sieges wurde unter alle verteilt; nur erhielt der Tapferste einen größeren Teil. Dem Heerbann schlossen sich zu Kriegszeiten auch die Herzoge (Anführer, welche vor dem Heere herzogen) mit ihrem Ge' folge an.
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TM Hauptwörter (100): [T1: [König Held Herz Mann Volk Siegfried Land Lied Hand Tod], T65: [Reich Italien Land Kaiser Römer Volk Jahr Rhein Gallien Franken], T59: [Heer Mann Soldat Krieg Jahr Offizier Land König Truppe Waffe], T77: [Baum Nacht Himmel Wald Tag Gott Kind Vogel Sonne Blume], T80: [Rhein Stadt Festung Mainz Maas Straßburg Frankreich Metz Elsaß Deutschland]]
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Extrahierte Personennamen: Christi
Extrahierte Ortsnamen: Nord-und_Ostsee Rhein Frankreich Deutschland Rhein Bonn Mainz Straßburg
386
ohne Ekel das Blut ihrer Feinde. Sie waren sehr gefürchtet und
richteten große Verheerungen an. Unter Arnulf I. erschienen sie
zuerst in Deutschland und wiederholten ihre Einfälle unter den
folgenden Kaisern. Im Jahre 917 kamen sie zum ersten Mal
in's Elsaß. Vom Bodensee her überfielen sie die Stadt Basel
und drangen ins Elsaß ein, das sie verheerten. Herzog Burkard
von Schwaben setzte ihnen tapfern Widerstand entgegen. Im
Jahre 924 machten die Ungarn einen neuen Einfall ins Elsaß
und verheerten Alles. Ein drittes Mal erschienen sie (935) in
unserm Lande; sie kamen wieder vom Bodensee her, drangen in
den Schwarzwald ein, setzten über den Rhein und verheerten das
Ober-Elsaß. Bei Bennweier suchte ihnen Graf Leutfried zu
widerstehen, wurde aber geschlagen. Die Ungarn drangen bis
an den Ungersb erg bei Dambach vor. Im Ober-Elsaß hinter-
ließen sie im Thale von Gebweiler eine blutige Spur. Sie woll-
ten die Abtei Murbach plündern; der Abt war mit den Kost-
barkeiten geflohen. Sie fanden nur sieben Klosterbrüder vor,
welche sie auf dem sog. Mordfelde am Fuße des Belchen elen-
diglich ermordeten Ratgeber.
17. Der erste Krenffttg.
(1096 ii. Chr.)
Zu Ende des elften Jahrhunderts erscholl im ganzen christ-
lichen Abendlande die Kunde: Das heilige Grab, worin der Leib
Christi lag. ist in der Gewalt der Türken, welche die frommen
Wallfahrer verfolgen und morden und die Heiligtümer schänden.
Und es kam ein Pilger aus dem gelobten Lande zurück, Peter
von Amiens, der Einsiedler genannt. Auf einem Esel zog er durch
die Länder der Christenheit, in der 'einen Hand das Bild des ge-
kreuzigten Heilandes und in der andern einen Brief vom Pa-
triarchen von Jerusalem an alle Fürsten des Abendlandes, daß
sie auszögen, um das heilige Grab aus der Gewalt der Türken
zu besteien. Wo Peter von Amiens hinkam, predigte er mit lau-
ter Stimme die Leiden der Christen im gelobten Lande und sprach:
„Christus, der Herr, ist mir erschienen und hat zu mir geredet:
„„Wohlan, Peter, richte aus, was du begannst, und ich werde mit
dir sein, denn die Stunde ist gekommen, daß mein Tempel ge-
reinigt werde."" Da übermannte in jener harten Zeit voll Raub,
Mord, Fehde und wilder Gewalt alle Herzen ein mächtiger Drang.
Jung und Alt, Mann und Weib, Reich und Arm, Adel und
Knechte standen auf, um ins gelobte Land zu ziehen, zum Kriege
gegen die Ungläubigen.
Der Papst, Urban Ii., berief 1095 eine große Kirchenversamm-
lung nach Clermont in Frankreich. Da waren 14 Erzbischöfe, 225
Bischöfe, 400 Äbte und Fürsten und Laien ohne Zahl. Mit be-
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Extrahierte Personennamen: Burkard
von_Schwaben Bennweier Peter
von_Amiens Peter_von_Amiens Peter Urban
Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Basel Ungarn Elsaß Schwarzwald Rhein Dambach Ober-Elsaß Christi Jerusalem Clermont Frankreich
294
Außer dem Münster verdient die Thomaskirche mit den: Mau-
soleum des Marschalls von Sachsen die größte Beachtung.
Straßburg ist Sitz eines Bischofs und der höchsten Landes-
behörden und hat eine große Anzahl von niedern und Hähern
Unterrichtsanstalten.
Unter den öffentlichen Plätzen ist am meisten der Broglieplatz
besucht. Aus dem Gutenbergsplatz steht die Statue Gutenbergs;
der Kleberplatz ist geziert mit dem Denkmal des General Kleber.
Die Umgegend Straßburgs besitzt in der Nähe zwei schöne
Anlagen: die Ruprechtsau und die Contaden. Erstere hat eine
Orangerie, die ehedem ein altes . Lustschloß der Herzöge von Zwei-
brücken war. Zu beit Punkten, die von Straßburg aus in kurzer
Zeit mit der Eisenbahn zu erreichen sind, gehören die Umgebungen
von Mutzig, das Otilienkloster auf dem Otilienberge und der
Hochwald bei Barr.
Bier, Tabak und die geschätzten Gänseleber-Pasteten sind die
Hauptartikel, welche die Stadt persendet.
Straßburg war bis zum Jahr 1681 die bedeutendste Reichs-
stadt im Elsaß; Maximilian I. nennt es in einem Schreiben die
starke Vormauer des deutschen Reiches und rühmt es wegen seiner
altdeutschen Redlichkeit, Standhaftigkeit und Tapferkeit. Gegen-
wärtig hat Straßburg 106,000 Einwohner.
4. Die Durg Mdeck.
1. Burg Nideck ist im Elsaß der Sage wohlbekannt,
Die Höhe, wo vor Zeiten die Burg der Riesen stand;
Sie selbst ist nun zerfallen, die Stätte wüst und leer,
Du fragest nach den Riesen, du findest sie nicht mehr.-
2. Einst kam das Riesenfräulein ans jener Burg hervor,
Erging sich sonder Wartung und spielend vor dem Thor
Und stieg hinab den Abhang bis in das Thal hinein,
Neugierig zu erkunden, wie's unten möchte sein.
3. Mit wen'gen raschen Schritten durchkreuzte sie den Wald,
Erreichte gegen Haslach das Land der Menschen bald,
Und Städte dort und Dörfer und das bestellte Feld,
Erschienen ihren Augen gar ein fremde Welt.
4. Wie jetzt zu ihren Füßen sie spähend niederschaut,
Bemerkt sie einen Bauer, der seinen Acker baut;
Es kriecht das kleine Wesen einher so sonderbar,
Es glitzert in der Sonn der Pflug so blank und klar.
5. „Ein artig Spielding," ruft sie, „das nehm ich mit nach Haus!"
Sie knieet nieder, spreitet behend ihr Tüchlein aus
Und feget mit den Händen, was da sich alles regt,
Zu Haufen in das Tüchlein, das sie zusammenschlägt.
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41. Der westfälische Friede.
259
Hagenau, Colmar, Schlettstalt, Weißenburg, Landau u.s. w.; auch die Stadt Breisach auf dem rechten Rheinufer, eine der stärksten Festungen damaliger Zeit, deren Belagerung und Eroberung im Laufe des Krieges zu den wichtigsten Begebenheiten gehört hatte, dann das Besatzungsrecht in Philippsburg, und in Italien Pignerol, worüber dem Reiche die Lehnzhoheit zustand. Alles dies erhielt die Krone Frankreich zu vollem Eigenthum, ohne in irgend eine Beziehung zu dem Reiche zu treten.
Schweden bekam ganz Vorpommern und Rügen sammt einem kleinen Theile von Hinterpommern, dann die Stadt Wismar, die Stifte Bremen und Verden. Es behielt die Reichsstandschaft für diese Länder bei, indem es dadurch den kürzesten und sichersten Weg zu weiterer Einmischung und weiterem Erwerbe im Reiche gefunden zu haben glaubte. Das schwedische Heer, das die eigene Krone nicht bezahlen konnte, wurde noch besonders bedacht. Fünf Millionen Thaler wurden ihm als Reichs-Contribution für seinen rückständigen Sold bewilligt.
Durch die Ueberlaffung Pommerns an Schweden wurden die unzählige Male verbrieften Rechte Brandenburgs schwer verletzt, denn nach dem Erlöschen des pommerschen herzoglichen Hauses, das im Laufe des Krieges erfolgt war, stand dem brandenburgischen die Nachfolge in dem ganzen Lande zu. Doch erhielt Brandenburg außer dem größten Theile von Hinterpommern an den fäcularisirten Bisthümern Halberstadt, Camin, Minden und Magdeburg einen mehr als hinreichenden Ersatz. Auch Mecklenburg konnte für das abgetretene Wismar sich mit den sacularisirten Bisthümern Schwerin und Ratzeburg zufrieden geben. Hessen-Kassel hatte nicht umsonst noch nach dem Prager Frieden im schwedischen Bündnisse ausgeharrt. (S. S. 253.) Es erhielt durch Schwedens dankbare Bemühungen einen Theil der Grafschaft Schauenburg (über welchen ihm die Lehnsherrlichkeit zustand), das säcularisirte Stift Hersfeld und 600,000 Thaler Kriegsentschädigung, auf die nächstgelegenen geistlichen Fürstenthümer Mainz, Köln, Paderborn, Münster und Fulda angewiesen.
Der Pfalz graf Karl Ludwig, der Sohn des vertriebenen und in der Verbannung gestorbenen Friedrich V., erhielt die Pfalz am Rhein zurück und damit seine Kurstimme. Sein Stammesvetter Maximilian mußte sich mit der Oberpfalz und einer baierischen Kurstimme begnügen, so daß die Zahl der Kurstimmen jetzt auf acht, fünf katholische und drei protestantische, stieg. Alle andern vertriebenen, geächteten oder ihrer Lande beraubten fürstlichen Häuser, Herren, Ritter und Unterthanen wurden durch eine Generalamnestie in den vollen Rechtszustand von 1618 wieder eingesetzt.
Härtere Kämpfe als die Entschädigungsfrage kostete die religiöse. Endlich kam man dahin überein, daß der Augsburger Religionsfriede auch auf die Ealvinisten ausgedehnt werden sollte. Aber außer diesen drei Konfessionen wurde jeder andern eine rechtliche Gültigkeit im Reiche abgesprochen.
17*
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Extrahierte Personennamen: Karl_Ludwig Karl Ludwig Friedrich_V. Friedrich_V. Maximilian Maximilian
162
Zweiter Zeitraum: 1830—1848.
Finanzplan zu ihrer Regelung (Eintheilung in active und passive, d. H. aufgeschobene Schuld), gegen die (durch die außerordentlichen Ausgaben bei Rücknahme der Colonieen, für den Feldzug von 1815, für die Herstellung des neuen Vertheidigungs-Systems) gesteigerten Auflagen nirgends Widerspruch erhoben worden. Als aber die Regierung die bisher in Belgien unbekannte und die untersten Klassen am meisten drückende Mahl- und Schlachtsteuer einführte (1821), begann sogleich die systematische Opposition der Belgier in den Generalstaaten, nachdem ihnen das bestrittene Gesetz mit allen holländischen Stimmen gegen fast alle belgische Stimmen auferlegt war. Jetzt und fortan erscholl in jeder Sitzung der Ruf nach Schutzzöllen, nach einer gänzlichen Umwandlung des- Zollsystems zu Gunsten der belgischen Interessen — also Opposition gerade auf einem
Gebiete, wo man am meisten gethan hatte, um zu versöhnen. Auch
blickten bereits die Redner in ihren Beschwerden weit über die vorliegenden Gegenstände auf ganz principielle Dinge und feststehende Bestimmungen der Verfassung; auf die Theilnahme an der holländischen
Schuld, auf die „absurde Gleichheit der Vertretung", der man solche Maß-
regeln, wie die neue Steuer, zu danken habe, welche die Spaltung der Staatstheile zu verewigen drohten. Bei der Berathung über eine Personensteuer fiel schon von holländischer Seite die schnöde Herausforderung: „wenn die Abgeordneten der südlichen Provinzen äußern: wir wollen euch nicht, so werden wir antworten: wir brauchen euch nicht!" — Was die Sprachverhältnisse angeht, so war in der ersten Zeit der Restauration die Gegenkehr gegen die französische Sprache populär, da immerhin 8/s des Volkes einen dem holländischen verwandten Dialekt reden. Als aber durch ein königliches Edict auch in Südbrabant das Französische aufhören sollte, Amtssprache zu sein, da fand sich nicht nur die höhere, französisch gebildete Gesellschaft vor den Kopf gestoßen, sondern auch das Volk, das die Veränderung sonst kaum beachtet haben würde, ward in die Empfindung der Sache hineingezogen durch Einführung des holländischen Militärcommandos und strengere Behandlung der wallonischen Militärpflichtigen. Ein verwandter Beschwerdepunkt war die höchst ungleiche Vertheiluug aller höheren Stellen in Civil und Militär zwischen Belgiern und Holländern zu Gunsten der letzteren. — Wenn auch des Königs Maßnahmen für den öffentlichen Unterricht auf der besten Absicht beruhten, für eine höhere Bildung des belgischen Volkes und insbesondere der Geistlichkeit Sorge zu tragen, so erinnerten doch seine Verordnungen (vom I. 1825), welche das Unterrichtswesen und selbst die Bildung der jungen katholischen Geistlichen in einem zu Löwen errichteten philosophischen Seminar (college philosophique) den Bischöfen entzog und dem Staate unterordnete, an die ähnlichen Eingriffe Jofeph's Ii. in die geistliche Bildung, als dieser (1786) ebenfalls in Löwen ein General-Seminar errichtete, um die bischöflichen Seminare zu
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Friedensgericht kein Urtheil erlassen kann, begonnen wird, eine gütliche
Ausgleichung versucht werden soll. Es gibt deren 124 in der Provinz.
d) Die L and g er ich te. Diese erkennen in den meisten übrigen Fäl-
len, worüber die Friedensrichter nicht entscheiden können. Auch hier müssen
sich die Parteien in kleineren Sachen, das heißt solchen, deren Gegen-
stand keine tausend Franken (d. i. etwa dreihundert Thaler) beträgt,,
dem Ausspruche der Landgerichte unbedingt unterwerfen; in anderen Sa-
chen aber ist es ihnen gestattet, wenn sie sich verletzt glauben, zu appel-
liren, d. h. sich an das nächst höhere Gericht zu wenden und von die-
sem Abhülse ihrer Beschwerde, in so fern dieselbe gerecht sein sollte, zu
verlangen. Solcher Landgerichte gibt es in der Rheinprovinz zu K ö ln,
Bonn (seit dem I. Oktober 1850), Aachen, Cleve, Coblenz,
Düsseldorf, Elberfeld, Trier und Saarbrücken.
v. Der Appellations-Gerichtshof. Die Bestimmung der
Appellations-Gerichte ist so eben angegeben worden. Für Rheinpreußeu
gibt es nur ein einziges Gericht dieser Art, welches seinen Sitz zu
Köln hat.
ä) Die Handelsgerichte. Es gibt mancherlei Streitigkeiten
welche Handel und Wandel betreffen, zu deren Entscheidung theils ein
besonderes und vorzugsweise schleuniges Verfahren erforderlich ist, damit
die kaufmännischen Geschäfte, die für das Gedeihen und Aufblühen
der Staaten von Wichtigkeit sind, immer rasch und ohne Stockung
vorwärts gehen können, theils aber auch besondere, vorzüglich kauf-
männische Kenntnisse verlangt werden, die den gewöhnlichen Richtern
nicht immer zu Gebote stehen. Für diese Processe find daher auch in
der Rheinprovinz besondere Gerichte angeordnet, die sogenannten Han-
delsgerichte, welche nur aus Kaufleuten bestehen. Es gibt ihrer u. A.
zu Köln, Aachen, Coblenz, Crefeld, Elberfeld, und Trier.
e) Der Cassationshof zu Berlin. Da es aber doch möglich
ist, daß das eine oder das andere dieser Gerichte bei Anwendung der
Gesetze aus die zur Entscheidung desselben gebrachten Fälle etwas
versieht, so ist hiefür ein höchstes und letztes Gericht angeordnet: der
Cassationshof zu Berlin, an welchen die Parteien sich in einem
solchen Falle zu wenden haben. Die Entscheidungen dieses Gerichtes
find unumstößlich, und es gibt kein weiteres Mittel dagegen. Ihr be-
greift auch, Kinder, daß es ein Gericht dieser Art geben muß, dessen
Aussprüche nicht mehr angefochten werden können, da die Processe
sonst in Ewigkeit nicht zu Ende kämen.
Was den zweiten oben angegebenen Zweck der Gerichte betrifft,
nämlich die Anwendung der Strafgesetze, wenn Vergehen oder Ver-
brechen begangen find, so muß man nach rheinpreußischen Gesetzen dreier-
lei Classen strafbarer Handlungen unterscheiden: Police i-Ueber-
tretungen, d. h. solche Handlungen, welche mit Geldbuße von 10
Sgr. bis 50 Thlr. oder mit Gefängniß von einem Tage bis sechs
Wochen bestraft werden; correctionelle.handlungen oder Ber-
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer]]
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Extrahierte Personennamen: Cleve Crefeld Classen
Extrahierte Ortsnamen: Bonn Aachen Coblenz Elberfeld Trier Appellations-Gerichtshof Rheinpreußeu Aachen Coblenz Elberfeld Berlin Berlin
312
49. Die Raubkriege und Reunionen Ludwig's Xiv.
49. Die Raubkriege und Reunionen Ludwigs Xiv.
(Nach Karl Adolf Menzel, neuere Geschichte der Deutschen von der Reformation
bis zur Buudesacte, zum Theil bearbeitet vom Herausgeber.)
1. Der Devolutionskrieg 1666—1668.
Seitdem die Länder auf der linken Seite des Rheines, welche nach
der Theilung der Karolingischen Monarchie das Königreich Lothringen
gebildet hatten, zu Deutschland gezogen worden waren, hatten die west-
sränkischen Könige mehrmals danach getrachtet, dieselben ihrem Scepter
zu unterwerfen; aber erst nach sieben Jahrhunderten war Heinrich Ii.
unter dem Vorwände, die Freiheit und die Religion der protestantischen
Fürsten zu beschützen, die Erwerbung der drei lothringischen Bisthü-
mer Metz, Toul und Verdun gelungen (1552). Ein Jahrhundert später
brachte der westfälische Friede die österreichischen Besitzungen im Elsaß,
zehn Jahre darauf der pyrenüische Friede die der Krone Spanien ge-
hörige belgische Landschaft Artois nebst mehreren Städten und deren
Gebieten in Flandern, Hennegau und Luxemburg an Frankreich. Die
Erwerbungen in Lothringen und im Elsaß glichen jedoch ohne den Be-
sitz des Herzogthums Lothringen vereinzelten Vorposten, und das na-
türliche Verlangen nach dem letztern Lande selbst führte daher schon im
Jahre 1662 zu einem Vertrage mit dem kinderlosen Herzoge Karl,
nach welchem Lothringen bei dem Tode des Herzogs an Frankreich fallen,
die zur Erbfolge berechtigte Seitenlinie des herzoglichen Hauses aber
die Rechte der französischen Prinzen erhalten sollte. In demselben Jahre
kaufte Ludwig von dem geldbedürftigen Könige Karl Ii. von England
den an der niederländischen Küste gelegenen wichtigen Hafenplatz Dün-
kirchen, welcher in dem Kriege mit Spanien von den Franzosen erobert,
von Mazarin aber für geleistete Hülfe an Cromwell überlassen worden
war (s. S. 304), um fünf Millionen Livres zurück, weil Frankreich
am Canale keinen andern Hafen als den wenig bedeutenden von San
Malo besaß, und ließ daselbst mit unermeßlichen Kosten Bauten und
andere Einrichtungen treffen. Je mehr sich nun in Frankreich die Thä-
tigkeit der Regierung auf nationale, commercielle und materielle Zwecke
richtete, desto größer wurde auch ihr Interesse, die belgischen Provin-
zen, welche ihre Lage und Beschaffenheit an Frankreich zu weisen schien,
ihrer natürlichen Bestimmung znzuführen. Da geschah es, daß König
Philipp Iv. von Spanien am 17. September 1665 starb.
Ludwig's Xiv. Gemahlin Maria Theresia, Philipp's Tochter, hatte
bei ihrer Vermählung allen Ansprüchen auf die spanische Monarchie im
Ganzen wie im Einzelnen förmlich entsagt. Dessen ungeachtet wurden
nun von Frankreich die spanischen Niederlande als Erbtheil dieser In-
fantin gefordert, indem die französischen Rechtsgelehrten behaupteten,
der von ihr ausgestellten Entsagung stehe das in mehreren Provinzen
geltende Heimsallsrecht (Devolutionsrecht) entgegen, vermöge dessen den
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Extrahierte Personennamen: Ludwigs Karl_Adolf_Menzel Karl Adolf Heinrich_Ii Heinrich Karl Karl Ludwig_von Ludwig Karl_Ii Karl Cromwell Philipp_Iv Philipp Maria_Theresia Maria Theresia
Extrahierte Ortsnamen: Rheines Karolingischen Lothringen Deutschland Spanien Flandern Hennegau Luxemburg Frankreich Lothringen Lothringen Lothringen Frankreich England Spanien Frankreich Frankreich Frankreich Spanien Frankreich
498
Vierter Zeitraum des Mittelalters: 1273—1492.
Unruhen durch Weisheit und Kraft. In Thüringen schaffte er Frieden,
29 Raubritter wurden hingerichtet, 66 Burgen zerstört.
Als der Mainzer Erzbischof, Werner von Eppenstein, gestorben,
wollte Rudolf den Streit schlichten, der sich im Domcapitel wegen des
Nachfolgers im Erzbisthum erhoben hatte. Ein Theil nämlich hatte
Rudolfs Leibarzt, den Propst Peter, die Andern den Archidiaconus von
Trier, Gerhardt von Eppenstein, gewählt; Rudolf sandte deßhalb den
Bischof von Basel, Heinrich, nach Rom. Der Papst ernannte diesen
zum Erzbischof von Mainz, an dessen Stelle Rudolf den Propst Peter
zum Bischof von Basel. Als jedoch Heinrich nach zwei Jahren starb,
kam Gerhard auf den erzbischöflichen Stuhl von Mainz, mit Groll im
Herzen gegen Rudolf, weil er ihm das erste Mal nicht günstig gewesen.
Dies ist darum wichtig, weil es vorzugsweise durch Gerhard geschah,
daß nach Rudolfs Tode sein Sohn Albrecht ihm nicht unmittelbar in
der Kaiserwürde folgte.
Diesem wollte Rudolf die Nachfolge im deutschen Reiche zuwenden;
als er aber hiervon zu Frankfurt mit den Fürsten sprach, gingen diese
nicht darauf ein, vorgcbend, die Sache zu anderer Zeit in Berathung
zu nehmen. Dies war vorzugsweise das Werk Gerhardts von Eppen-
stein, des Mainzer Erzbischofs. Diese Weigerung betrübte Rudolf; er
ging an den Rhein und verweilte in Straßburg, in der Erinnerung
vergangener Zeiten lebend. Da begannen seine Kräfte zu sinken; von
den Aerzten aufmerksam gemacht, sagte er: „wohlan nach Spcier!"
Doch bevor er noch zur Gruft der alten Kaiser gelangen konnte, starb
er zu Germersheim im 73. Jahre seines Alters. Er ist bestattet zu
Speier neben Kaiser Philipp von Hohenstaufen.
Rudolf war sehr groß und schlank, hatte eine Habichtsnase, war
frühzeitig kahl, blaß, sein Gesicht ernst, wenn er aber sprach, überaus
einnehmend, so daß cs schien, er gewinne die Herzen durch Zauber. Er
liebte fröhliche Rede und Scherz. Er lebte einfach, aß nie köstliche
Speise und trank überaus mäßig; gewöhnlich trug er einen grauen Rock
und im letzten burgundischen Kriege nähte er sein zerrissenes Kleid selbst.
Wo es aber zweckdienlich war, wußte er sich mit dem Glanze seiner
Würde zu umgeben. Bei der Zusammenkunft mit dem Papste zu Lau-
sanne verwandte er 900 Mark Silber für sich und die Ausstattung
seines Gefolges. Den Wissenschaften war er hold und bedauerte oft,
daß er nicht mehr gelernt und ihm die Zeit fehle, das zu lesen, was
weise Männer geschrieben. Den Städten und dem kleinen Adel war
er überaus geneigt; nicht die Unterstützung mächtiger Fürsten, sondern
der Zuzug freiwilliger und geworbener Ritter vom Rhein und Elsaß,
Kämpfer aus den Städten, Schweizerschaarcn halfen ihm siegen über
Ottokar, standen in allen Fehden freudig ihm zur Seite. So bekannt
war seine Gerechtigkeitsliebe, daß ein gleichzeitiger Fürst ihn das leben-
dige Gesetz nannte und lange im deutschen Volke das Sprichwort blieb,
wenn irgend Jemand sein Wort nicht hielt: „dieser hat Rudolfs Red-
lichkeit nicht."
TM Hauptwörter (50): [T46: [Heinrich König Otto Kaiser Sohn Herzog Karl Ludwig Sachsen Jahr], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer]]
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Extrahierte Personennamen: Werner_von_Eppenstein Rudolf Rudolf Rudolfs Peter Gerhardt_von_Eppenstein Rudolf Rudolf Heinrich Heinrich Rudolf Rudolf Peter Heinrich Heinrich Gerhard Rudolf Rudolf Rudolfs Albrecht Albrecht Rudolf Rudolf Gerhardts_von_Eppen- Rudolf Rudolf Philipp_von_Hohenstaufen Philipp Rudolf Rudolf Ottokar Ottokar Rudolfs
282
44. Der westfälische Friede.
hoch gespannt wurden. Auch thaten jene fremden Mächte alles Mög-
liche, um einen Frieden im Reiche zu verhindern, der nicht von ihnen
dictirt war. So blieb nichts übrig, als ein allgemeiner Friedens-Con-
greß aller kriegführenden Mächte, der zu Münster und Osnabrück ge-
halten wurde.
Hier gewannen die fremden Mächte eine Stellung, die sie zu voll-
kommenen Herren der Lage machte. Doch sobald sie dies erreicht hatten,
drangen sie ernstlich ans die Beendigung des Friedenswerkes, um ihre
Beute in Sicherheit zu bringen. Es gelang aber erst, als Kurfürst
Maximilian von Baicrn durch wiederholte grauenhafte Verwüstungen
seines Landes 1646 und 48 genöthigt wurde, auf die Seite der Freunde
des Friedens zu treten, als sich die schwedischen Waffen durch eine
glückliche Diversion wieder in Böhmen ausbreiteten und das eigentliche
Oesterreich, von Baiern verlassen, schutzlos vor den -Feinden dalag.
Das Erste, was erledigt werden mußte, waren die Entschädigungen,
die sich die fremden Beschützer der deutschen Freiheit ausbedangen.
Frankreich hatte offenbar geringere Anstrengungen als Schweden ge-
macht, doch trug es zu Münster eine viel reichere Beute davon. Die
größere Verschmitztheit und Dreistigkeit seiner Diplomaten half ihm
dazu am meisten, daneben auch die von ihnen bestens benutzte Ueber-
zeugung, daß seine Kräfte noch nicht so weit, wie die der andern krieg-
führenden Mächte, erschöpft seien. Es erhielt jetzt förmlich abgetreten
die Landeshoheit über die Bisthümer Metz, Toul und Verdun, die seit
1552 in seinem Besitze standen, ohne daß sie ihm durch irgend einen
staatsrechtlichen Act übergeben waren, ferner die Landgrafschaft im El-
saß, die bisher Oesterreich gehabt hatte, sammt der Landvogtci d. h.
thatsüchlich der Landeshoheit über zehn bisher reichsfreie Städte da-
selbst, Hagenau, Colmar, Schlettstadt, Weißenburg, Landau, u. s. w.;
auch die Stadt Breisach auf dem rechten Rheinufer, eine der stärksten
Festungen damaliger Zeit, deren Belagerung und Eroberung im Laufe
des Krieges zu den wichtigsten Begebenheiten gehört hatte, dann das
Besatzungsrecht in Philippsburg und in Italien Pignerol, worüber dem
Reiche die Lehcnshoheit zustand. Alles dies erhielt die Krone Frank-
reich zu vollem Eigenthum, ohne in irgend eine Beziehung zu dem
Reiche zu treten.
Schweden bekam ganz Vorpominern und Rügen sammt einein
kleinen Thcile von Hinterpommern, dann die Stadt Wismar, die Stifter
Bremen und Verden. Es behielt die Rcichsstandschaft für diese Länder
bei, indem es dadurch den kürzesten und sichersten Weg zu weiterer
Eiumischung und weiterem Erwerbe im Reiche gefunden zu haben glaubte.
Das schwedische Heer, das die eigene Krone nicht bezahlen konnte,
wurde noch besonders bedacht. Fünf Millionen Thaler wurden ihm
als Reichs-Contribution für seinen rückständigen Sold bewilligt.
Durch die Ueberlassung Pommerns wurden die alten und unzählige
Male verbrieften Rechte Brandenburgs schwer verletzt, denn nach
dem Erlöschen des pommer'schen herzoglichen Hauses, das im Laufe des
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Extrahierte Personennamen: Maximilian_von_Baicrn Maximilian
I. Die alten Deutschen.
1. Erstes Auftreten derselben.
Um das Jahr 113 vor Christi Geburt kamen von der Nord- und Ostsee her die Cimbern und Teutonen. Das waren zwei kriegerische, deutsche Volksstamme. Sie drangen bis über den Rhein in das heutige Frankreich und in Deutschland vor. Damals beherrschten die Römer fast die ganze bekannte Welt. Wiederholt stießen die Deutschen mit den Römern zusammen. In mehreren Kämpfen wurden die Deutschen geschlagen. Aber mit neuem Mute kehrten sie immer bald wieder zurück und verfolgten die erschrockenen Römer. Zum Schutze gegen diesen gefährlichen Feind ließen die römischen Kaiser am Rhein eine Burg nach der andern aufführen. Aus diesen Burgen entstanden nachher schöne deutsche Städte, so Köln, Bonn, Mainz, Straßburg u. s. w.
2. Volk und Sitten.
Die alten Deutschen waren große und starke Menschen, so daß die Römer sie für Riesen hielten. Breit und gewölbt war ihre Brust, blau und feurig ihr schönes Auge. Ueber die kräftigen Schultern wallte das blonde oder goldgelbe Haupthaar. Ihre gewaltige Donnerstimme versetzte den Feind in Angst und Zittern.
Ihre liebste Beschäftigung war der Krieg.
Gab es nirgendwo Krieg, so zogen sie auf Abenteuer oder auf die Jagd aus. Drohte dem Lande aber ein Feind, so erscholl von Gau zu Gau, von Hof 51t Hof der Aufruf und alsbald eilten alle waffenfähigen Männer herbei. Das war der Heerbann oder die Landwehr. Die Beute des Sieges wurde unter alle verteilt, nur erhielt der Tapferste einen größeren Teil. Dem Heerbann schlossen sich zu Kriegszeiten auch die Herzoge (Anführer, welche vor dem Heere herzogen) mit ihrem Gefolge an.
Die Hanp t w affe u der Deutschenwaren Schild und Friem e. Die Frieme war ein Spieß zum Kämpfen in der Nähe und
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Extrahierte Personennamen: Christi
Extrahierte Ortsnamen: Rhein Frankreich Deutschland Rhein Bonn Mainz Straßburg