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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Das Deutsche Reich - S. 193

1900 - Leipzig : Spamer
Die staatliche Organisation und das politische Leben Deutschlands. 193 gesamte Zollwesen, über die Beglaubigung des im Bundesgebiete gewon- neuen Salzes, Tabaks, Branntweins, Bieres, Rübenzuckers und Rübensirups. Die Erträgnisse hiervon fließen nach Abzug der Erhebuugskosteu :e. (teilweise auch mit 15 Proz. der Gesamteinuahme) in die Reichskasse (Art. 33—40). Bayern, Württemberg und Baden haben die Besteuerung von Bier und Brannt- wein ihrer Landesgesetzgebung vorbehalten. Eisenbahnen, welche im Interesse der Verteidiguug Deutschlands oder im Interesse des gemeinsamen Verkehrs für notwendig erachtet werden, können gegen den Widerspruch der Bundesmitglieder, deren Gebiet durchschnitten werden soll, hergestellt werden. Das deutsche Eisenbahnnetz, die Eisenbahnreglements :c. sollen einheitlich gestaltet werden. Das Reich hat die Kontrolle über das Tarif- wesen und sorgt für entsprechende Ermäßigung hinsichtlich gewisser notwendiger Gegenstände (namentlich Lebensmittel, Rohprodukte für die Industrie :c.). Den Anforderungen der Behörden des Reichs in betreff der Benutzung der Eiseubahueu zum Zwecke der Verteidiguug Deutschlands haben sämtliche Eisen- bahnverwaltungen unweigerlich Folge zu leisten (Art. 41—47). Hinsichtlich der Gestaltung des Eisenbahnnetzes und der Tarifbestimmungen hat sich Bayern gewisse Separatrechte gesichert. Das Post- und Telegraphenwesen hat eine einheitliche Gestaltung und Verwaltung und dereu Oberleitung kommt dem Kaiser sowie den von ihm ein- gesetzten Behörden zu. Der Kaiser beruft alle Oberbeamten, die Landesregie- ruugeu ernennen die Unter- und eigentlichen Betriebsbeamten (Art. 48—52). Bayern und Württemberg haben Separatrechte, die besonders den inneren Verkehr und den Verkehr mit denjenigen Nachbarstaaten derselben betreffen, die nicht dem Reiche angehören. Die Kriegsmarine ist eine einheitliche; der Kaiser ernennt die Offiziere und Beamten und verpflichtet dieselben nebst den Mannschaften eidlich. Der Kieler und Jadehasen (Wilhelmshaven) sind Reichskriegshäfen. Die Kosten der Kriegsflotte werdeu aus der Reichskasse bestritten. Die ganze seemännische Bevölkerung des Reichs ist zum Dienste in der kaiserlichen Marine verpflichtet. — Die Kauffahrteischiffe aller Bundesstaaten bilden eine einheitliche Han- delsmarine. Die Flagge der Kriegs- und Handelsmarine ist schwarz-weiß- rot (Art. 53—55). Das Reich bestimmt das Verfahren zur Ermittelung der Ladungsfähigkeit der Seeschiffe, regelt die Ausstellung der Meßbriefe sowie der Schiffseertifikate und der Bedingungen für die Erlaubnis zur Führung eines Seeschiffs. In den Seehäfen und auf allen Wasserstraßen der einzelnen Bundesstaaten werden die Schiffe aller Bundesstaaten zugelassen und Abgaben von denselben nur erhoben zur Deckung notwendiger Kosten. Höhere Abgaben für fremde Schiffe und deren Lasten ein- zuführen steht nur dem Reiche zu. Das gesamte Konsulatswesen steht uuter der Aufsicht des Kaisers, der die Konsuln nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesrats für Handel und Verkehr ernennt (Art. 56). Landeskonfulate fallen fort. Jeder Deutsche ist wehrpflichtig und kann sich in Ausübung dieser Pflicht nicht vertreten lassen. Die Kosten und Lasten des gesamten Kriegs- wesens sind von allen Bundesstaaten und ihren Angehörigen gleichmäßig zu tragen. Jeder wehrfähige Deutsche gehört sieben Jahre lang, in der Regel vom vollendeten 20. bis zum beginnenden 28. Lebensjahre, dem stehenden Das Deutsche Reich. 13

2. Bilder aus dem Gebirge und Berglande von Schlesien und den Ebenen in Posen von der Oder bis zur Weichsel - S. 157

1884 - Leipzig : Spamer
Rübezahlsagen. 157 Nübezahllagcn. Rübezahl erlöst einen Schuhmachergesellen vom Galgen. In einem Städtchen am Riesengebirge hielt ein Schuhmachergeselle sich bei einem Meister auf, dem er an den Arbeitstagen tüchtig beim Handwerk half. Sonntags jedoch hielt den lustigen Gesellen nichts im Zimmer, dann streifte er gern in Feld und Wald umher. Zu seinen Lieblingsgewohnheiten gehörte es, nach dem Gebirge zu gehen und dort in seinem Übermut den Berggeist zu verhöhnen und zu beschimpfen. Nichts aber konnte Rübezahl mehr erzürnen, als Spott- lieder, die auf ihn gesungen, und Spottreden, die auf ihn gehalten wurden; deshalb bestrafte er den kecken Gesellen stets mit einem plötzlichen Unwetter, das demselben jedoch keinen großen Schaden brachte, da er niemals auf das Gebirge selbst ging. Rübezahl strengte nun seinen Kopf an, um auf Rache für den Übelthäter zu sinnen. Der Abschied desselben vom Meister sollte ihm Ge- legenheit dazu geben. Ehe er fortwanderte, packte der Geselle alles, was ihm gehörte, in sein Felleisen; Rübezahl aber nahm heimlich aus des Meisters Schrank einen silbernen Becher, silbernen Löffel, viele schöne Schaupsenuige und legte alles in das bereits verschlossene Felleisen, mit welchem der Geselle bald darauf gutes Mutes fortzog. Nicht lange währte es,, so öffnete der Schuh- macher seinen Kleinodienschrank, um zu den dort vorhandenen einen neuen Schau- Pfennig hinzuzulegen. Wie groß war aber sein Schrecken, als er viele von seinen Kleinodien vermißte; ohne Bedenken fragt er alle seine Hausgenossen aus, hält strenge Untersuchung, findet jedoch alle unschuldig. Nun erst fällt ihm der Ge- felle ein, der ihn erst vor kurzer Zeit verlassen hat; schnell macht er sich auf den Weg, holt ihn bald ein und setzt ihn zur Rede, ob er vielleicht dieses oder jenes von den verschwundenen Kleinodien gesehen habe. Mit gutem Gewissen antwortet der Geselle, daß ihm nichts darüber bekannt sei und daß er ihm ehr- lich und treu gedient habe; er möge sich selbst überzeugen, daß in dem Felleisen nur sein Eigentum vorhanden sei. Ohne Umschweife öffnet er sein Ränzel, nimmt seine Sachen heraus und hält plötzlich die vermißten Wertsachen des Meisters in der Hand, der höchlich erfreut über den Fang ist. Vergebens be- tenert der Geselle, der ganz starr vor Schrecken ist, seine Unschuld, sagt, daß vielleicht ein andrer ihm aus Rache die Kleinodien hineingelegt habe; der Meister glaubt ihm nicht, schleppt ihn zum Gericht, wo ihm der Prozeß gemacht und er zum Tode verurteilt wird. Alle seine Beteuerungen, daß er unschuldig sei, helfen ihm nichts; der Tag, an dem er gerichtet werden soll, wird festgesetzt. Bevor er jedoch seinen letzten Gang antritt, erscheint Rübezahl bei ihm und fragt ihn, was er hier mache, worauf er mit betrübter Miene erwidert, daß er heute noch gehenkt werden soll eines Diebstahls wegen, den er nicht begangen. „Siehe", sprach nun Rübezahl, indem er sich zu erkennen gab, „diese Schande habe ich dir bereitet, weil du es nie unterlassen konntest, mich zu verhöhnen. Jetzt aber hast du genug erduldet, und ich gebe dich wieder frei." Darauf löste er ihm die Ketten, in die er sich selbst schloß, machte ihn unsichtbar und ließ ihn aus dem Gefängnis entwischen. Nicht lange währte es, so erschien ein Pastor, um den Sünder beichten zu lassen und ihm das Abendmahl zu geben. Auf alle Ermahnungen desselben hatte Rübezahl jedoch nur Spott bei der Hand, den er auch beibehielt, als er zum Thore hinaus nach dem Galgen geführt wurde, an den man ihn henkte. Wie groß war jedoch das Entsetzen der Anwesenden, als sie, nachdem die Henkersknechte von der Leiter heruntergestiegen waren, am Galgen nur ein Bund Stroh sahen!

3. Bilder aus dem Gebirge und Berglande von Schlesien und den Ebenen in Posen von der Oder bis zur Weichsel - S. 432

1884 - Leipzig : Spamer
432 Im Regierungsbezirk Posen. „Die jüdischen Gauner in Deutschland, ihre Taktik, ihre Eigentümlichkeiten und ihre Sprache"), so müssen wir finden, daß das Städtebuch das Unwesen in Betsche mit recht milden Worten charakterisiert. Thiele sagt: „Gleich einem Krebsschaden griff die Kalamität immer weiter um sich, bis alle Schranken zusammengestürzt waren und die Regierungsfürsorge sich nur noch darauf be- schränken konnte, den sittlichen Brand soviel als möglich in den Kreis einzu- dämmen, wo er, immer neue Nahrung findend, einmal nicht mehr zu dämpfen war. Es war hier, wo man in einem Zeitraum von zehn Jahren vier Magistratsvorsteher wegen der empörendsten Pflichtverletzungen dem Gesetze verfallen sah: es war hier mit einem Worte der Zentralpunkt des gaunerischen Verkehrs nicht nur in Preußen, sondern im ganzen östlichen Deutschland." Begnügen wir uns nicht mit diesem Urteil, sondern gehen wir den Dieben ein wenig nach, suchen wir ihrem Treiben und den Bemühungen der Polizei unter der Führung des ge- nannten Buches zu folgen. In Berlin wurden am 1. Januar 1826 einem Kaviarhändler aus Ruß- land 6000 Thaler gestohlen mittels Nachschlüssels, ein Diebstahl, der damals großes Aufsehen erregte. Der Verdacht lenkte sich auf den Bedienten des Be- stohlenen, der zur Untersuchung und Hast gezogen wurde, aber freigesprochen werden mußte. Noch in demselben Jahre wurden in Berlin mehrere freche Diebstähle verübt, unter denen der von 2500 Thalern bei einem Tuchhändler besonders hervorragte. Auch die folgenden Jahre brachten eine Reihe von Diebstählen, deren Thäter nicht ermittelt werden konnten. Im Jahre 1830 wurden vornehmlich die Kassen der Buchhändler bestohlen. Nicht weniger als 33 Diebstähle, deren Thäter nicht aufzufinden waren, kamen in diesem einen Jahre zur Anzeige; ungefähr 9000 Thaler waren gestohlen worden. Als nun gar in der Nacht zum 23. Dezember desselben Jahres in der Quästur der könig- lichen Universität mit erstaunlicher Kühnheit und Gewalt 2300 Thaler Gold und Kurant gestohlen waren, ein Diebstahl, zu dessen Vollführung nicht weniger als acht Thüren und zwei mit Eisen beschlagene Geldkasten erbrochen worden, da schien in Berlin Eigentum überhaupt nicht mehr sicher zu sein. Nur der unausgesetzten Thätigkeit der Polizei gelang es, die Diebe aufzufinden. Es waren nämlich öfters zwei fremde Juden in Begleitung des in Berlin wohnenden, als Nachschlüsseldieb bekannten Löwenthal gesehen worden. In Erfahrung wurde gebracht, daß die Fremden schon wiederholentlich gestohlen hatten. Einige der bestohlenen Buchhändler sagten aus, daß sie die beiden Fremden vor den bei ihnen verübten Diebstählen in ihren Geschäften gesehen hätten. Nun wurde bei Löwenthal Haussuchung gehalten. In seiner Wohnung war seine Ehefrau Fanny, die Tochter eines berüchtigten Diebes aus Betsche, sein elfjähriger Sohn Louis und ein Dienstmädchen, die Tochter eines sehr verrufenen Diebes aus Potsdam. Zunächst fiel es den Polizeibeamten auf, daß sie bei Löwenthal rot- buchenes Holz fanden, dasselbe Holz, aus dem ein zugespitzter Keil in dem Lokale der Universitätsquästur gesunden war. Der Verdächtige hatte ein nicht unbedeutendes Warenlager, und als er gefragt wurde, wie er zu den Waren gekommen fei, holte er aus einer Rocktasche eine Rechnung über dieselben hervor und steckte bei dieser Gelegenheit seiner Frau zwei zugleich aus der Tasche ge- zogene Nachschlüssel zu. Lange suchten die Beamten noch nach weiteren verdächtigen

4. Bilder aus dem Gebirge und Berglande von Schlesien und den Ebenen in Posen von der Oder bis zur Weichsel - S. 433

1884 - Leipzig : Spamer
Die Betscher Gauner. 433 Gegenständen vergeblich, bis ein am Fenster stehender Blumentopf die Auf- merksamkeit eines Beamten auf sich zog. Der Topf wurde zerschlagen und es fanden sich in einem Läppchen in der Erde 29 doppelte, 15 einfache und 12 halbe Friedrichsdor Geld, das nach der Aussage des Löwenthal schon lange dort von ihm aufbewahrt wurde. Weil nun schon mehrere Thatsachen gegen Löwenthal sprachen, wurde er, seine Frau, sein Sohn und sein Dienstmädchen verhaftet. Weitere Nachsuchungen brachten eine Börse mit 64 Lonisdor zum Vorschein, von denen der bestohlene Qnästor einige als ihm entwendet erkannte, und einen Nachschlüssel, der in einem Vogelbauer versteckt war und der, wie sich bald herausstellte, das Gewölbeschloß in der Quästur öffnete. Als der Gefangene einsah, daß ihm kein Leugnen seine Freiheit wiedergeben würde, daß zu viele Thatsachen gegen ihn sprachen, da gestand er ein, daß er einer wohlorganisierten Diebesbande angehöre und gestehen werde, wenn ihm Ungestraftheit zugesichert würde. Die Behörden waren anfänglich wohl im Zweifel, ob einem so ge- fährlichen Menschen ein solches Zugeständnis gemacht werden könne. Da man aber kein Mittel fand, der Diebe habhaft zu werden, so wurde dem Löwenthal Begnadigung versprochen, wenn er alles gestände und jeden Dieb namhaft machen würde. Nun gestand Löwenthal, daß er eigentlich ein Nepper, d. h. ein Be- trüger, sei, erst 1828 ein Gannew, d. h. ein Dieb, geworden sei und sich einer Chawrusse, d.h. einem Diebesverein, angeschlossen habe und bei 37 Diebstählen beteiligt sei. Nenn sehr gefährliche Diebe wurden von ihm namhaft gemacht und von der Polizei verhaftet, er selbst in Freiheit gesetzt. Unter den Verhafteten befanden sich auch zwei Polizeivigilauteu, Jonas und Rosenthal. Solche Vigilanten sind Menschen, die meist wegen Diebstahls mehrere Male bestraft worden, dann aber in den Dienst der Polizei getreten sind, um ihr beim Auffinden der Diebe behilflich zu sein; sie bekommen, wenn sie Diebe aussindig machen, für ihre Thätigkeit vom Staate eine Vergütigung; ihre Dienste sind, weil solche Menschen mit den Schlichen der Diebe am besten bekannt sind, oft von großem Nutzen. Die Gauner wußten Rosenthal und Jonas allmählich auf ihre Seite zu ziehen, so daß diese zwar meist nicht persönlich stahlen, aber die Aufmerk- samkeit der Polzei von den Dieben ablenkten und für diesen Dienst einen Teil der Beute erhielten. Rosenthal verstand sich außerdem vorzüglich auf das Baldowern, d. h. er wußte Gelegenheiten zum Stehlen auszukundschaften und diese den Gaunern anzugeben. Leider konnte die Polizei mit den Verhafteten nichts anfangen, da kein einziger gestand, und schon war man nahe daran, die Menschen frei zu geben, als Mißgunst eines Gefangenen die Angelegenheit in ein andres Fahrwasser brachte. Wohlauer nämlich wußte, daß er von Löwenthal verraten worden und daß dieser für den Verrat in Freiheit gesetzt war; zugleich war es ihm nicht unbekannt geblieben, daß der Angeber nur unter der Be- dingung eines vollständigen Bekenntnisses begnadigt war, dieser aber einige Diebe aus seiner Verwandtschast verschwiegen hatte. Nun wünschte anch er die Freiheit zu erhalten, wenn er alles entdecken würde. Als ihm dies nicht ge- währt wurde, rächte er sich an Löwenthal, indem er erklärte, daß dieser kein vollständiges Bekenntnis abgelegt habe. Der entlassene Schuft und andre Diebe wurden eingezogen. Wiederum gestand niemand; vor allen Dingen leugnete der Vigilant Rosenthal, auf dessen Aussage alles ankam, hartnäckig. Wohlauer Deutsches Land und Volk. Viii. 23

5. Bilder aus dem Gebirge und Berglande von Schlesien und den Ebenen in Posen von der Oder bis zur Weichsel - S. 436

1884 - Leipzig : Spamer
436 Im Regierungsbezirk Posen. deren Stammtafeln nichts als Räuber und Diebe nachweisen. Eine wahre Geißel aller öffentlichen Kassen und begüterten Privatpersonen, hatten sie es verstanden, seit einer Reihe von Jahren, ja seit einem Menschenalter ihr verbrecherisches Treiben fortzusetzen, größtenteils nur von und durch Diebstahl zu leben und oft zahlreiche Familien zu erhalten, ohne von der strafenden Gerechtigkeit mehr als höchstens oberflächlich berührt zu werden." Von den in der Verhandlung erörterten Verbrechen bestehen 506 aus Raub und gewaltsamen oder sonst beträchtlichen Diebstählen, durch die 46 öffent- liche Kassen und 460 Privatpersonen, soweit sich der Betrag hat feststellen lassen, um mehr als 210 000 Thaler bestohlen worden sind: die Akten bestehen aus 2050 Bänden. An Zuchthausstrafe wurde in erster Instanz erkannt auf 1264 Jahre, an körperlicher Züchtigung auf 1380 Streiche. Zu 10 Jahren und darüber sind 56 Individuen verurteilt, das höchste Strafmaß ist 30 Jahre; freigesprochen find von den Angeschuldigten nur fünf Personen. Merkwürdige Resultate hat die Untersuchung des gaunerischen Banden- Wesens zu Tage gefördert, von denen nur einiges angeführt werden soll. Die Diebe sind vollständig organisiert, jeder hat bestimmte Aufgaben, die zu lösen er am meisten geeignet erscheint, jeder hat seinen Spitznamen, mit dem er ge- rufen wird, nm nicht verraten zu werden; die Diebe sprechen ihre eigne Sprache, in der vieles aus dem Hebräischen entlehnt ist; sie wenden dieselbe an, um von unbemerkten Lauschern nicht verstanden zu werden. Mehrere Diebe vereinigen sich zu einer Chäwre oder Chawrnsse, d. h. zu einer Diebesbande. Jede Ge- sellschast hat einen Bohnherrn oder Balmassematten, d.h. einen Anführer; seine Wahl hängt von der Größe seiner Geschicklichkeit'im Einbrechen, im Öffnen von Schlössern oder dergleichen ab. Jede Chawrusse besitzt ihr gemeinschaftliches Schränkzeug (d.h. das zum Einbrechen erforderliche Werkzeug), ihre Klamoniß (d. h. Nachschlüssel) und ihr Fuhrwerk. Die Diebe zerfallen in verschiedene Klassen. Diejenigen, welche mittels nächtlichen Einbruchs stehlen, heißen Schrän- ker; Nachschlüsseldiebe werden Taltalmifch, auch Kuffer, Latthener genannt. Die bei Tage stehlen, heißen Jommakkener; ein Schottenseller betreibt den Diebstahl auf Messen, Märkten und in Kaufläden; ein Torfdrucker oder Seifensieder ver- übt den Taschendiebstahl ans Messen und Märkten, im Theater und bei Volks- festen; Chalseu sind Leute, die beim Umwechseln des Geldes stehlen; Kitten- schieber sind solche, die sich in Häuser einschleichen, besonders in den Morgen- stunden, dann in die Zimmer treten und, wenn sie keinen Menschen in denselben finden, Geld und Wertsachen entwenden; Goleschächter pflegen von Reise- und Frachtwagen Koffer oder Warenballen abzuschneiden; die Tchillesgänger gehen in den Abendstunden oder in der Dämmerung auf Diebstahl aus; die Nepper prellen besonders die Landleute, indem sie ihnen falsche Ware für richtige, un- echte für echte ausgeben, z. B. Tombak für Gold, Neusilber für echtes Silber. Eine wichtige Rolle fpielt in der Bande der Baldower, oft alte und schwache Leute, die selbst nicht mehr stehlen können; sie haben die günstige Gelegenheit zum Diebstahle auszukundschaften, ihnen gebührt dann ein bedeutender Anteil an der Beute. An vielen Stellen haben die Diebe ihre Chessen Spiesen oder Ehesten Pennen (d. h. ihre Diebesherbergen), in denen sie zusammen ihre verderblichen Pläne schmieden und das geraubte Gut verprassen.

6. Bilder aus dem Gebirge und Berglande von Schlesien und den Ebenen in Posen von der Oder bis zur Weichsel - S. 28

1884 - Leipzig : Spamer
28 Aus Schlesiens Vergangenheit. Da alle gefundenen edlen und unedlen Metalle zu dem Regale des Fürsten gehörten, so mußten die gewonnenen edlen Metalle an den fürstlichen Brenn- gaden abgeliefert werden, wo sie geschmolzen und gereinigt, gewogen und pro- biert wurden. Der Brenngaden stand unter dem Münzmeister, dem auch die Münzer untergeben waren. Da nun die Münze ein fürstliches Recht war. so mußten auch edle Metalle, die zum Verkauf in die Stadt gebracht wurden, zuerst dem Münzmeister zum Kauf angeboten werden. Man konnte an der Münzstätte aus feinem eignen Gold und Silber das nötige Geld gegen Ent- fchädigung prägen lasten. Diese Entschädigung wurde zuweilen durch die Gnade des Herzogs erlassen, z. B. dem Kloster Trebnitz für monatlich eine Mark Silbers in der Breslauer Münze. Zu einem festen Gebrauch war es geworden, daß in jedem Jahre dreimal neue Münzen geprägt wurden, nachdem vorher die alten verrufen worden waren, welche dann gegen neue ausgewechselt, aber zu einem niedrigeren Satze an- genommen wurden. Natürlich hatte diese häufige Verrnsung und Verschlagung der Münzen große Unbequemlichkeiten und Nachteile für den gewöhnlichen Ver- kehr und Handel, besonders da die Münzen nur in dem engen Gebiete Geltung hatten, welches dem Münzherrn uuterthau wor. Deshalb scheint allmählich die landesübliche Umprägung abgeschafft und als Ersatz für den aus derselben geflossenen Gewinn eine allgemeine Steuer auf alle liegenden Gründe eingeführt worden zu sein, welche den Namen „Münzgeld (pecunia monetalis)" erhielt, während das Münzregal des Herzogs und die Verwaltung durch dessen Münzer oder auch die Verpachtung der Münze fortbestand. Das Gold stand in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts, aus der wir Nachweise haben, also wohl auch früher und später, zu dem Silber im Wertverhältnis von 10 zu 1, d. h. eine Mark Goldes war so viel wert wie zehn Mark Silbers. Man rechnete einerseits nach Marken, Vierdungen, Loten und Skoten, anderseits nach Pfunden und Schillingen, in beiden Fällen zu- gleich nach Pfennigen und später auch nach Obolen. Über die Ausdrücke Mark und Pfund ist zu bemerken, daß der letztere der ältere, jener der jüngere ist. Ursprünglich war das Pfund (libra) ein Gewicht von 12 Unzen, welches von den Römern auf die Franken und von diesen auf die Deutschen überhaupt und andre Nationen überging. Allmählich fing man an, die Münzen, deren eine bestimmte Zahl aus einem Pfunde geprägt werden mußte, dem Gewichte nach zu verringern, so daß bald dieselbe Zahl Münzen, die früher ein Pfund gewogen hatte, nur noch zwei Drittel Pfund oder 8 Unzen ausmachte. Um eiue weitere Verringerung des Wertes der Münzen zu verhüten, setzte man das Gewicht eines Pfundes auf 8 Unzen oder 16 Lot fest und versah außerdem die Gewichte mit einem Zeichen, einer Marke, woher der Name Mark (niarca) entstanden ist. Gleichwohl blieb der Name Pfund noch lange im Ge- brauch, während die Mark als das eigentliche Münzgewicht (marca auri und rnarca argenti) angesehen wurde. Bald genügte dieser Unterschied nicht mehr, als man anfing, die Münzen in dem Gehalte (Korn) zu verringern, indem man dem Silber allmählich immer mehr Kupfer zusetzte, so daß die Münzen zwar weniger wert waren, aber das gesetzlich bestimmte Gewicht (Schrot) behielten.

7. Bilder aus dem Gebirge und Berglande von Schlesien und den Ebenen in Posen von der Oder bis zur Weichsel - S. 295

1884 - Leipzig : Spamer
Der Ring und das Rathaus. 295 einen hölzernen Pflock in die Thür, und solche Pflöcke trug er in der Tasche stets bei sich. Zur rechten Seite steht ein Gewappneter mit der Überschrift: „Ich bin des Rats geharnischter Mann, Wer mich anfaßt, der muß ein Schwert han." Diese Figur stellt einen Beamten, des Rates reisigen Knecht, dar, der die Pflicht hatte, in voller Rüstung, besonders zur Nachtzeit, die Nachbarschaft der Stadt zu durchlaufen und alles Verdächtige zu berichten. Marktplatz in Breslau. Im ersten Stock befindet sich der Fürstensaal, der nicht groß, aber schön gewölbt ist, dessen Gewölbe in der Mitte von einer Säule getragen wird. Auf der rechten Seite an der Wand führt ein Wappen die Inschrift: Felix 1 . . s timet, Infelix f civ"as <luae tempore pacis bella < . d- H-: Unglümch } ^ bic Stadt, welche zur Zeit des Friedens Kriege { Hier in diesem Saale wurden die schlesischen Fürstentage abgehalten, auf denen das Recht hatten zu erscheinen die Fürsten und Standesherren, die De- putierten des Adels der Erbfürstentümer und der Stadt Breslau, die Ab- geordneten von acht Städten mit zusammen einer Stimme. Hier huldigten im Jahre 1741 die Schlesier feierlich Friedrich Ii. Auf einem drei Stufen hohen

8. Bilder aus dem Gebirge und Berglande von Schlesien und den Ebenen in Posen von der Oder bis zur Weichsel - S. 246

1884 - Leipzig : Spamer
246 Die schleichen Gebirgspässe und ihre Riegel. Brennend und mordend kamen die Hussiten im Jahre 1423 auch in die Gegend von Schweidnitz, verwüsteten die Vorstädte, konnten aber die Stadt selbst nicht erobern. Wie so manche Bürger schlesischer Städte, hatten auch die Schweid- nitzer damals ihre ganze Kraft aufgeboten, die Feinde der Ruhe und Ordnung, die Verwüster des Vaterlandes in ihre Schranken zu verweisen. Sigismund bedachte daher mit dankbarem Sinne reichlich mit Freiheiten die Bürger, welche ihm den Thron hatten zurückkämpfeu helfen, und begünstigte vor vielen Bürgern die Schweidnitzer. So gereichte es der Stadt zum Vorteil, daß sie treu zum Fürsten in unruhigen Zeiten gehalten hatte. Handel und Gewerbe blühten bald wieder. Den größten Nutzen brachte im 15. Jahrhundert den Schweidnitzern ihr Bier, das sich weit und breit des besten Rufes erfreute. Die Keller, in denen das Schweidnitzer Bier ausgeschenkt wurde, in denen die angesehenen Bürger ihre Erholungsstunden beim Glase verlebten, mehrten sich in den Städten Deutschlands. Weil von Jahr zu-Jahr mehr Bier in Schweidnitz gebraut wurde, hob sich auch die Böttcherzunft, die sich mit der Verfertigung der Braubütten und Bierfässer beschäftigte, zu ungeahnter Wohlhabenheit. Belagerung infolge eines Münzstreites (1522). Ein interessantes Stück mittelalterlichen Städtelebens spielt sich im Jahre 1522 in Schweidnitz ab. Im 15. und 16. Jahrhundert brachte das Münzwesen in Schlesien viel Wirren hervor, weil mit dem Münzen des Geldes manche Schwierigkeit verbunden war (S. 28). Jährlich wurden dreimal neue Münzen geprägt, die alten ab- geschafft, und die neuen hatten oft andern Wert als die früheren. Der König Ludwig suchte durch königliche Befehle und Beschlüsse der Fürstentage den schlechteren Münzen (zwölf neue Münzen im Wert von acht alten) Geltung und Verbreitung zu verschaffen. Mit dieser Verordnung waren mehrere Städte' unzufrieden, und diese machten Gebrauch von ihrem alten Rechte, selbst prägen zu dürfen. Da diese Münzen aber vom Hose nicht anerkannt wurden, so entstanden ernste Unruhen. Am weitesten gingen die Schweidnitzer in ihrer Unzufriedenheit. Der König richtete in Schweidnitz eine eigne Münzoffizin ein und empfahl den Ratleuten und Ältesten der Stadt, dieselbe zu fördern. Zum Münzmeister bestellte er Paul Monan, einen Schweidnitzer Patrizier, und gab ihm das Privileg, halbe Weißgroschen (S. 30) nach dem von ihm für die neue Münze angegebenen Werte zu schlagen. Der Münzmeister gehörte zu den Patriziern, die sich durch ihre Anmaßungen in der Handhabung des Stadtregiments die Liebe und das Vertrauen der von ihnen geleiteten Bürgerschaft längst verscherzt hatten. Deshalb regte sich in den Handwerkern der Stadt großer Unwille gegen ihn, der immer heftiger wurde, während die Patrizier es mit Paul Monau hielten, der fogar das Amt eines Bürgermeisters oder Consul dirigens erhielt. Die Bürger beklagten sich beim Polenkönig, der durch Monau meinte in seinen Rechten verletzt zu sein, und dieser Fürst forderte die Verhaftung des Münzmeisters. Der Rat hatte Not, die Innungen (Zechen) in ihre Schranken zurückzuweisen; die Schusterzeche stürmte besonders gegen Monau an, so daß die Rädelsführer derselben gefangen genommen und erst für eine Bürgschaft von 200 Gulden aus der Haft eut- lassen wurden. Die Spannung zwischen beiden Parteien wurde noch größer, als der Rat von Schweidnitz sich an Friedrich H. von Liegnitz um Unterstützung gegen die Zechen wandte, und dieselbe erhielt. Der Herzog von Liegnitz hemmte

9. Bilder aus dem Gebirge und Berglande von Schlesien und den Ebenen in Posen von der Oder bis zur Weichsel - S. 435

1884 - Leipzig : Spamer
Die Betscher Gauner. 435 Trotz der größten Vorsicht, die von den Behörden beobachtet wurde, hatten die Diebe Nachricht bekommen von dem Streiche, den man gegen sie vor- hatte, und wären die Beamten nur 24 Stunden später erschienen, so hätten sie das ganze Nest leer gefunden, denn der nächstfolgende Tag war von allen Gaunern in Betsche zur gemeinschaftlichen Flucht bereits festgesetzt worden, wie sie dies später selbst gestanden haben. Die Kommissarien trafen am 21. Januar früh um 4 Uhr mit Gendarmen und zuverlässigen Meseritzer Bürgern in Betsche ein, sämtliche Häuser, in denen zu verhastende Ver- brecher wohnten, wurden in aller Stille mit Zuziehung des herbeigekommenen Bürgermeisters umstellt, vorläufig jeder Einwohner, der sich auf der Straße sehen ließ, festgenommen zur Verhütung von Verdunkelungen der Thatsachen, dann wurden die Verhaftungen der Diebe vorgenommen. Es wurde ans Fenster gepocht. Die Leute, welche noch im tiefsten Schlafe lagen, erwachten, fragten, wer da sei, und der Bürgermeister sagte dann, es solle geöffnet werden, er habe eine schleunige Mitteilung zu machen. Der Schlaftrunkene öffnete alsbald Thür oder Fenster und wurde von den Gendarmen ergriffen und gefesselt. So ging es von Haus zu Haus. Die unternehmendsten Verbrecher wurden gefaßt, nicht einem einzigen Gauner gelang das Entkommen. Alle Verhafteten wurden am nächstfolgenden Tage geschlossen nach Berlin abgeführt. In derselben Nacht erfolgten auch Verhaftungen in andern Orten der Provinz Posen, wie in Rostarczewo, Rackwitz, Bentschen, Schermeisel, Grätz und andern Städten „Es gewährte im Monat Januar und Februar eiueu eignen Anblick, täglich die Transporte jener berüchtigten, oft ergrauten Übelthäter durch die Straßen Berlins kommen zu sehen, die, auf Bauernwagen geschlossen, mit finsterem Trotze in den verdächtigen bärtigen Gesichtern ihrem Verhängnisse entgegenfuhren, das sie sich denn freilich wohl so schwer nicht vorstellen mochten, wie es sich doch in der That für sie gestalten sollte." Da sich die Diebesbande weit über das Posensche Gebiet hinaus ausgedehnt hatte, mußten auch in andern Pro- vinzen Verhaftungen vorgenommen werden. Zu Anfang des Monats Juni waren im Posenschen 59, im Regierungsbezirk Frankfurt a. O. 22. im ganzen also 81 Personen verhaftet. Durch die Haussuchungen, die sich den Verhaftungen anschlössen, waren ungefähr 12 000 Thaler in Beschlag genommen und Sachen im Werte von einigen tausend Thalern mit Beschlag belegt worden. Infolge der Eingeständnisse wurde die Ausdehnung der Untersuchung beispiellos. Bald waren 197 Menschen zur Haft gezogen, andre verdächtige Personen mußten auf freiem Fuße gelassen werden, weil es an ausreichendem Gesängnisraume mangelte. Dazu kam, daß die Untersuchung dem Staate in wenigen Monaten schon 11 000 Thaler gekostet hatte, die Kosten also bei noch größerer Aus- dehnnng der Angelegenheit unerschwinglich werden mußten. Als daher im Sommer 1834 der Abschluß der Untersuchung erfolgte, ohne daß alle Ver- dächtige verhaftet waren, fanden sich in dieselbe verwickelt 520 Personen, von denen nur 204 zur Untersuchung gezogen waren. So wurden viele sehr ge- fährliche Diebe und Diebeshehler aus längere oder kürzere Zeit für die mensch- liche Gesellschaft unschädlich gemacht. „Der größte Teil der in die Untersuchung verflochtenen Individuen", sagt Thiele in dem bereits angeführten Buche, „ge- hört der Klasse jener unverbesserlichen Gauner an, die, den Gesetzen aller Länder hohnsprechend, keinen andern Lebenszweck kennen als die Vermögensbeschädigung, 28*

10. Bilder vom Niederrhein - S. 365

1882 - Leipzig : Spamer
Das Femgericht. 365 Kaiser Friedrichs Hi. Später jedoch erwirkten sich sowol Fürsten wie Städte Befreiung von der Verantwortlichkeit den Femgerichten gegenüber. Anfangs besaßen die Freigerichte keine geschriebenen Gesetze. Um diesem Mißstand abzuhelfen, traten im 15. und 16. Jahrhundert sogenannte General- kapitel zusammen und erließen Vorschriften (Reformationen). Trotzdem kamen noch Mißbräuche genug vor, meistens aus Habsucht der Richter und Schöffen, da Strafsummen und Sporteln sehr hoch angesetzt waren. Durch den all- gemeinen Landfrieden 1493 und die verbesserte Justizpflege ward die Gerichts- barkeit der Freigerichte auf ein Minimum beschränkt. Die Femlinde bei Dortmund. Dennoch behaupteten sie sich bis in unser Jahrhundert (bis 1811). Noch in den dreißiger Jahreu existirte wenigstens dem Namen nach ein Freigraf in Werl. Trotz der späteren Ausschreitungen und Mißbräuche ist nicht zu leugnen, daß die Femgerichte in ihrem Anfang und in der Blütezeit ein segensreiches Institut ge- wesen sind, ein Institut unparteiischer Gerechtigkeit ohne Ansehen der Person, ein strenger Wächter der alten guten Sitten, ein unerbittlicher Richter über alle Ver- brechen. Die Ehre war der Grundpfeiler, Gott, König und Recht der Wahlspruch. Wie im Alterthum die unentrinnbaren Rachegeister, die Erinnyen, so ereilte die heilige Feme den geheimen Verbrecher. Wie ein Blitzstrahl traf ihn der Fluch, der Arm des Rächers. Zittern und Angst befiel ihn, erblickte er als Zeichen
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