Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Geographie, Völkerkunde
Inhalt: Zeit: Geographie
Geschlecht (WdK): koedukativ
74 Die Niederländer in Java und auf den übrigen ostindischen Inseln.
kommenden Befugnis, an die Stelle der Regierung zu"treten und einen
Staat im Staate zu bilden. Die reich gewordenen Kaufleute, in deren
Solde die in Indien kämpfenden Krieger standen, schauten verachtend auf
diese herab; daher kam es, daß dem Militär in Ostindien die Seele seines
Standes, der Ehrgeiz, fehlte. Nur verkommene Individuen oder wegen
schlechten Betragens aus dem Dienst entlassene Beamte und Offiziere
meldeten sich für deu ostindischen Dienst, so daß es am Ende niemand zur
Ehre gereichte, sich diesem Gesindel des In- und Auslandes anzuschließen.
Die für den Dienst des Vaterlandes in Holland durch Aushebung zur
Fahne gerufene Jugend konnte nicht wie das geworbene Heer in England
auch für den Dienst in den Kolonien verwendet werden, sondern man
überließ es der Kompanie, sich Söldnertruppen anzuwerben.
Der Militärdienst wurde in Indien mit einer beispiellosen Nach-
lässigkeit und Treulosigkeit betrieben. Das Heer bestand nur aus aben-
teueruden, aus aller Herren Länder zusammengelaufenen Gesellen, die an
und für sich schon nicht an strenge Ordnung und Zucht gewöhnt waren, in
den heißen Gegenden Javas aber noch viel mehr erschlafften. Noch bis
in die neuere Zeit ist die Heeresverfassung eine der wundesten Stellen in
Niederländisch-Jndien gewesen, welcher Umstand durch die Werbungen von
Soldaten im Auslande herbeigeführt worden ist, denn kaum der vierte
Teil aller Truppen in jenen Gegenden bestand bis vor kurzem aus Nieder-
ländern. Diese fanden es stets für angemessener und einträglicher, Fremde,
welche für Geld zu habeu waren, zum Dienst zu verwenden, als ihn selbst
zu thun. Seit sich im Jahre 1860 aber unter den ausländischen Truppen
bedenkliche Meutereien gezeigt haben, sind die Verhältnisse etwas anders
geworden. Wie das Militärwesen sich in einem durchaus zerrütteten Zu-
stände befand, so war dies auch mit dem Beamtentum der Fall. Die
Beamten hatten nur ihre eigne Bereicherung im Auge und erpreßten daher
von den Einwohnern allerlei ungerechte und ungesetzliche Abgaben. Trotz-
dem hatte die Handelsgesellschaft ihrem ungeheuren Beamtenheere außer-
ordentlich hohe Besoldung zu zahlen. Hierzu gesellten sich noch die
Jahresgehalte, welche den inländischen pensionierten Fürsten gewährt
werden mußten. Auch die Gesandtschaften, die Geschenke an die Nachbar-
könige und die immerwährenden kleinen Kriege gegen aufständische Va-
sollen und Fürsten verschlangen große Summen, daß selbst der gewinn-
reichste Handel dieselben nicht zu decken vermochte. Daher war es als
kein besonderer Verlust für die Mitglieder der Handelsgesellschaft anzusehen,
daß am 15. März 1795 die Batavische Republik die Holländisch-ostindische
Kompanie aufhob und ihre Besitzungen für Staatseigentum erklärte.
In den ersten Jahren des Bestandes der Handelsgesellschaft, als es
sich noch darum handelte, gegen den Nationalfeind als mächtiges Volk auf-
zutreten und festen Fuß in Indien zu fassen, hatte die Sache eine ganz
andre Bewandtnis. Damals galt es eine Nationalangelegenheit; der
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Extrahierte Ortsnamen: Indien Ostindien Holland England Indien Javas Niederländisch-Jndien Nieder- Batavische_Republik Indien
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Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
Geschlecht (WdK): koedukativ
194 Siebentes Kapitel.
Heere — und zwar die ersten drei Jahre bei den Fahnen, die letzten vier
Jahre in der Reserve — die folgenden fünf Lebensjahre der Landwehr
ersten Aufgebots und fodann bis zum 31. März desjenigen Kalenderjahres,
in welchem das 39. Lebensjahr vollendet wird, der Landwehr zweiten Auf-
gebots au. Hierzu tritt der Laudsturm, welcher im Kriegsfalle au der Ver-
teidiguug des Vaterlandes teilzunehmen hat. Derselbe besteht aus allen Wehr-
Pflichtigen vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahre, welche
weder dem Heere uoch der Marine angehören, und wird in zwei Aufgebote
eingeteilt. Zum Laudsturm ersten Aufgebots gehören die Landstnrmpflichtigen
bis zum 31. März desjenigen Kalenderjahres, in welchem sie ihr 39. Lebens-
jähr vollenden, zum Laudsturm zweiten Aufgebots vou dem bezeichneten Zeit-
punkte bis zum Ablaufe der Landsturmpflicht. (Vgl. das Landwehr- und
Landsturmgesetz vom 11. Februar 1883). Die Friedeuspräseuzstärke betrug
bis zum 31. Dezember 1871 eiu Prozent der Bevölkerung und wird jetzt
im Wege der Reichsgesetzgebung festgestellt. Die Kosten des Reichsheeres
werden von den einzelnen Staaten zur Reichskasse gezahlt; die bezügliche
Summe wird durch Etatsgesetz festgestellt. Die gesamte Landmacht bildet ein
einheitliches Heer, welches in Krieg und Friedeu unter dem Befehle des
Kaisers steht; alle Truppeu müssen dem Befehle des Kaisers unbedingte Folge
leisten (entsprechende Fassung des Fahneneides). — Der Kaiser kann, wenn
die öffentliche Sicherheit in dem Bundesgebiete bedroht ist, einen jeden Teil
desselben in Kriegszustand erklären (Art. 57 — 68).
Die preußische Militärgesetzgebung ist (mit Ausnahme der Militärkirchenord-
nung) allgemein eingeführt. Für die Bekleidung und deren Schnitt dient diejenige
des preußischen Heeres als Norm; daneben kann jeder Kontingentsherr Abzeichen
lkokarden :e.) bestimmen. Behufs Erhaltung der Kriegstüchtigkeit der einzelnen
Kontingente hat der Kaiser das Recht der Inspektion aller Truppenteile. Der Kaiser
bestimmt den Präsenzstand, die Gliederung und Einteilung der Kontingente, die
Organisation der Landwehr, die Garnisonen und die kriegsbereite Aufstellung eines
jeden Teiles des Reichsheeres; er ernennt auch die Höchstkommandierenden eines
Kontingents, alle Offiziere, welche Truppen mehr als eines Kontingents befehligen
und alle Festungskommandanten; die Ernennung von Generalen und Offizieren in
Generalsstellungen innerhalb des Kontingents bedarf seiner Zustimmung. Der Kaiser
hat das Recht, Festungen innerhalb des Bundesgebietes anzulegen. Die Bundes-
fürsten sind Chefs aller ihren Gebieten angehörigen Truppenteile und ernennen die
Offiziere derselben, wo nicht besondere Konventionen etwas andres bestimmen. Sie
haben das Recht, zu polizeilichen Zwecken nicht bloß ihre eignen, sondern alle in
ihren Gebieten dislozierten Truppen zu verwenden.
Bayern und Württemberg haben Separatrechte, welche durch die Bündnis-
Verträge vom 23. November 1870 und die Militärkonvention vom 2t.—25. Novem-
der festgesetzt werden und die bezüglichen Vorschriften etwas modifizieren.
Die Einnahmen und Ausgaben des Reichs werden durch den Reichs-
Haushaltsetat geordnet, welcher jährlich festgestellt wird. Zur Bestreitung der
Ausgaben dienen namentlich die Einnahmen der Zölle, der gemeinschaftlichen
Verbrauchssteuern fowie des Post- und Telegraphenwesens; der Rest wird
solange Reichssteueru uicht eingeführt find, durch Beiträge der Bundesstaaten
nach Maßgabe ihrer Bevölkerung gedeckt (Art. 69—73).
Die gemeinschaftlichen Ausgaben werden in der Regel für ein Jahr bewilligt,
doch kann dies in besonderen Fällen auch für längere Dauer geschehen. Für die
Verwendung aller Einnahmen ist vom Reichskanzler dem Bundesrate und Reichs-
tage zur Entlastung jährlich Rechnung zu legen. Bei außerordentlichen Bedürfnissen
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Die Zeit von der Begrndung des neuen Deutschen Reiches bis zur Gegenwart. 219
der alte, die katholischen Englnder tief verletzende Kroneid abgendert (1910).
139. Vereinigte Staaten von Nordamerika. Noch greres Selbstgefhl, nicht geringere Selbstsucht, rgere Rcksichtslosigkeit als Eng-land zeigten die Jingos", die Politiker der United States of North America. Durch die Mac Kinley-Bill des Jahres 1890 erhhten sie die Einfuhrzlle bedeutend und schdigten dadurch den europischen Handel fehr. Auch die Einwanderung, einst erwnscht, erschwerten sie, namentlich der gelben Rasse, weil diese nur Geld aus dem Lande trgt. Mit Japan geriet Amerika wegen dieser Frage und wegen der beiderseitigen Ansprche auf die Herrschaft der den Stillen Ozean schon in Zwist. Einen Aufstand auf Kuba und auf den Philippinen untersttzte es. berzog dann ohne Grund deren Besitzer Spanien mit Krieg, vernichtete seine Flotten und zwang den besiegten Staat zum Verzicht aus seine Kolonien (1898). Kuba erhielt nominell Selbstndigkeit. Eine Zeitlang nahmen die Nordamerikaner. soweit sie als Republikaner" Weltherrschaftsplne hegten, auch gegen Deutschland eine unfreundliche Haltung ein; doch blieb das gute Verhltnis schlielich erhalten. der ganz Amerika maen sie sich eine Art Vormundschaft an. Nicht wenig befrderte diese Bedeutung des Sternenbanners der letzte Prsident Theodor Roosevelt (ersetzt 1909 durch Taft), der 1910 als Privatmann Europa besuchte, sich aber wie ein gekrntes Haupt Ehren gefallen lie.
140. Frankreich. Whrend Frankreich in seiner auswrtigen Politik dank der Gunst Rulands und Englands und der ehrlichen Frie-densliebe Deutschlands solchen Erfolg hatte, da es trotz der Vereinbarun-gen auf einer Konferenz der Gromchte zu Algeciras (1906) in Marokko den Herrn spielt, lieferten viele Skandalgeschichten ein wenig erfreuliches Bild der inneren Verhltniffe. Industrie und Handel blhen, fr die Wissenschaften und die Knste geschieht viel. Das Fundament der mora-tischen Kraft des Volkes aber ist erschttert, die Religion. Die Feinde der Kirche, welche das Ruder des Staates in Hnden haben, zogen erst das Vermgen der geistlichen foei,Gesellschaften ein. brachen dann alle Be-ziehungen zur rmischen Kurie ab (1904) und vollzogen durch Gesetz vom 3. Juli 1905 die vllige Trennung von Kirche und Staat, die zugl'eich eine Konfiskation der Gotteshuser und ihres Inventars zur Folge hatte. Wie sehr Frankreich trotz aller Expansion an innerer Strke verloren hat und andauernd verliert, ergibt sich aus dem Stillstand seiner Bevlkernngs-zahl und dem Rckgang seiner wehrfhigen Mannschaft. Whrend Deutsch-land nur die Hlfte der dienstbrauchbaren Rekruten in das Heer einstellt (z. B. im Jahre 1908 von 443385 Mann nur 221852), mu die franzsische Heeresverwaltung, um den Bedarf an Rekruten zu decken, alle nur irgendwie Militrtauglichen einstellen, ohne Befreiungen zu gewhren. Daher wchst die Unzufriedenheit der den ..Militarismus", auch im Militr selbst.
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Extrahierte Personennamen: Theodor_Roosevelt
Extrahierte Ortsnamen: Nordamerika Japan Amerika Kuba Spanien Kuba Deutschland Amerika Europa Frankreich Frankreich Englands Deutschlands Algeciras Marokko Frankreich Deutsch-land
202
Die Zeit des Ringens um Verfassungen ic.
die fahrende Artillerie 2 Jahre bei der Fahne, 5 bei der Reserve), die # brigen Jahre bei der Landwehr ersten und zweiten Aufgebots. Alle Wehrpflichtigen vom 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahre, die nicht dem Heere oder der Marine angehren, bilden im Kriegsfalle den Land-strm. Die Deutsche Flotte entwickelte sich aus der Norddeutschen Flotte, wie diese aus der Preuischen beruhte. Ihren Ausbau verdankt Deutschland der Tatkraft des Kaisers Wilhelm Ii. und der Opferwillig-feit des deutschen Volkes fr die Wahrimg der eignen Interessen im Ausland. Die mchtige Entwicklung des deutschen Handels zum Welt-Handel ntigte zu ihrer planmigen Verstrkung, welche durch mehrere Flottengesetze (1898, 1900, 1906, 1908) geregelt wurde (bis 1917). Reichskriegshfen wurden Wilhelmshaven und Kiel.
Wirtschaft- Abgesehen von kleinen zu Freigebieten fr den Durchgangsverkehr Einheit, nach anderen Lndern bestimmten Teilen der Hfen von Hamburg, Bremen, Kuxhaven und Geestemnde bildet Deutschland im ganzen ein einheitliches Zoll- und Handelsgebiet. Die wirtschaftliche Einheit des Reiches zeigt sich sowohl in dem gemeinsamen Post- und Telegraphenwesen als in dem einheitlichen Mnz-, Ma- und Gewichtssystem (seit 1873). Im Reichsgebiet herrscht die Goldwhrung. Aus einem Pfund fein Gold werden 139y2 Goldstcke zu 10 Mark geprgt; Mnzeinheit ist die Mark i zu 100 Pfennigen. Wer noch die Mannigfaltigkeit des ehemaligen Mnz-wefens erlebte, bei welchem in dem einen deutschen Staat Taler. Silber-groschen und Pfennige, in dem andern Gulden, Groschen. Kreuzer, Heller galten, der eigentlich wei nur die Segnung dieser Einheitlichkeit recht zu schtzen. Die Gegenwart geniet dergleichen Wohltaten des Reichs ge-j danken- und danklos. weil sie die Zustnde der Vergangenheit zum grten Teil nicht aus eigner Anschauung kennen gelernt hat.
Rechts- Ebenso groe Bedeutung hatte die Schpfung der Rechtseinheit.
Emf)eit' die gewaltiger Vorarbeiten bedurfte und daher erst allmhlich zum Ab-schlu kam. Das Strafgesetzbuch bernahm das Reich vom Norddeutschen Bund. Am 1. Oktober 1879 traten die das Gerichtsverfahren (Zivil-und Strafprozeordnung und Konkursordnung) und die Gerichtsverfassung regelnden sog. Reichsjustizgesetze vou 1876/77 in Kraft. Auf Grund der sog. lex Lasker. Gesetz vom 20. Dezember 1873, wurde die Zustndig-feit des Reichs aus das gesamte brgerliche Recht erklrt, welches in dem Brgerlichen Gesetzbuch Kodifikation, d. h. gesetzliche Fassung, erhielt und vom 1. Januar 1900 an zur Anwendung kam, zugleich mit dem Handelsgesetzbuch und den revidierten Reichsjustizgesetzen. Man unter-scheidet Amtsgerichte. Landgerichte und Oberlandesgerichte. Oberste Instanz ist das Reichsgericht in Leipzig; fr Bayern, abgesehen von bestimmten Fllen, das Oberste Landesgericht in Mnchen. Das Oberlandesgericht in Berlin heit Kammergericht. Beim Amtsgericht entscheidet der Einzel-richter der kleinere brgerliche Rechtsstreitigkeiten, z. B. bei Objekten bis
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Extrahierte Personennamen: Wilhelm Lasker
Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Wilhelmshaven Kiel Hamburg Bremen Deutschland Goldstcke Leipzig Mnchen Berlin
Emporsteigen Brandenburg-Preuens.
45
Kreis Schwiebus (jetzt zu der Provinz Brandenburg gehrig), den jedoch sein Sohn Friedrich Iii. auf Grund eines geheimen Abkommens 1695 zurckgab, sowie die Anwartschaft auf Ostfriesland. Bei der Erstrmung der Festung Ofen wirkten die Brandenburger wacker mit (1686).
Friedrich Wilhelm legte den Grund zur Gre des brandenbur-gischen Hauses durch seine zielbewute uere Politik; er wies seinen Nachfolgern den Weg. den sie zu wandeln hatten, wenn sie den begon-neuen Bau eines mchtigen Staates der Vollendung entgegenshren wollten;
er verlieh ihm auch die erforderliche innere Strke.
39. Innere Politik. Es war keineswegs ein zusammenhngen-des Gebiet, keiu einheitliches Staatsgebilde, welches der Kursrst und Landstnde Herzog unter seiner Herrschaft hatte, sondern ein kleines Abbild des viel- "Arsten" gliedrigen Krpers des hl. rmischen Reiches, eine sast nur durch die willen. Person des Fürsten zusammengehaltene knstliche Fguug einzelner, weit anseinanderliegender Territorien, deren jedes besondere Rechte und Gesetze besa. Mit scharfem Auge wachten die Landstnde der Einzelherrschaften darber, da ihre Gerechtsame ungeschmlert blieben, und bekmmerten sich nicht um das Wohl und Wehe der brigen Glieder des Staatskrpers,
'dessen Haupt von deren guten Willen abhngig war. sobald Geldmittel gefordert wurden, und dieser bedurfte der Landesherr fr die Kriege, fr das stehende Heer, fr feine im Geiste der Zeit prunkvolle Hofhaltung.
die im Vergleich zu dem Auftreten anderer Fürsten und ihrer Gesandten noch bescheiden schien. Bevor eine wirkliche Staatseinheit begrndet werden konnte, mute die frstliche Autoritt das bergewicht der den stndischen Sondergeist gewinnen. Mit eiserner Willenskraft und selbst mit Gewalt brach der Landesherr den Widerstand zuerst in Cleve (1661), dann in der Mark, zuletzt in Preußen, wo die Stnde die Huldigung verweigerte, wenn nicht die drckenden Steuern aufgehoben wrden. Den Wortfhrer der auf ihr Recht pochenden Knigsberger. den Schppenmeister Hieronymus Roth (Rode), setzte er fest (1662) und hielt den Verteidiger der brgerlichen Rechte, der sich auch durch den Kerker nicht beugen lie, bis zu dessen Tod tu Haft. Als die der den Druck des Absolutismus- mivergngten Stnde sich bei dem frheren Lehensherrn beschwerten, lie Friedrich Wilhelm das Haupt der Unzu-friedenen. den schon einmal wegen seines gefhrlichen Auftretens ver-urteilten, dann begnadigten Obersten von Kalckstein. unter Verletzung des Vlkerrechts in Warschau entfhren und als Hochverrter hinrichten (1672). Der Akt absolutistischer Willkr schchterte die Widerspenstigen ein, die brigens der Form nach das Steuerbewilligungsrecht behielten.^""' Auer der Kontribution (der Grundsteuer) und der Kopssteuer erhob der Fürst zur Deckung der wachsenden Ausgaben, namentlich fr das Heer, die indirekte Verbrauchssteuer auf die wichtigsten Lebensmittel, die Akzise, und fhrte Monopole auf Salz und Mhlsteine ein. ja er schreckte in der
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_Iii Friedrich Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm Hieronymus_Roth Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm Kalckstein
114 Die Zeit der gr. franzsischen Revolution u. d. napvleonischen Militrdiktatur.
T?u'ungur Ergebung (1794). Damit war das Schicksal der Republik" Polen 1795. besiegelt. Ihr Gebiet ward aufgeteilt: sterreich erhielt das kleinste Stck. Krakau und Westgalizien; Preußen nahm Neuostpreuen". Warschau und Neuschlesien", Gebiete, die Nuland sich spter von Napoleon zuweisen lie (1807); Rußland erhielt wieder den Lwenanteil und dadurch einen bedeutenden Machtzuwachs zum Nachteil fr die Strke Deutsch-lands im Osten.
Erwerbung Der Vergrerung, welche Preußen durch das polnische Gebiet und den Anfall von Ansbach und Bayreuth i 1791) erfuhr, es wuchs auf 5500 Quadratmeilen (= 312187 Quadratkilometer) . entsprach nicht Zustnd7w innere Zustand des Staatskrpers. Die gegen Frankreich beobachtete Preußen. Politik rchte sich schwer. Man versumte die Gelegenheit, in den Koalitionskriegen zur rechten Zeit das Schwert in die Wagschale zu werfen. Zwar trat das allgemeine Landrecht (1794) in Kraft, fr die Schule, fr Kunst und Wissenschaft geschah mehr, als unter Friedrich d. Gr.. aber das Heer erfuhr keine zeitgeme Umgestaltung, die Verwaltung war verknchert; die verhate Regie, die Monopole von Kaffee und Tabak schwanden, aber in der Staatskasse trat Ebbe ein, nicht ohne die Schuld des verschwenberischen, von Gnstlingen und Liebschaften beherrschten Knigs. Unsittlichfeit und Geisterseherei, Freigeisterei und Frmmelei entwrbigten den Berliner Hos und weite Kreise der Hauptstbtischen Gesellschaft. Das Volk, nicht berechtigt, au den Ausgaben der Staats- und Gemeindeverwaltung mitzuwirken, besa kaum politisches Interesse und war froh, wenn es nicht unter dem Druck von Beamten und unter der Heerwesens^. berhebung dnkelhafter Offiziere litt. Der gemeine Soldat, durch Zwang, in die Uniform gesteckt und durch eiserne Zucht gebrillt, tat seinen Dienst, weil er mute, nicht in dem stolzen Bewutsein, als. Wehrmann fr das Vaterlaub und den König die Waffen zu tragen und zu streiten. Er war mehr lieberpuppe fr das Parabefelb, als Krieger fr die Walstatt. Zopf und Stock versinnbilben den Geist, welcher das Heer zusammenhielt. Tchtige Offiziere konnten lange auf Befrderung warten, weil nicht das Alter der Inhaber, fondern der Tod die hohen Stellen erledigte. Aus falsch angebrachter Sparsamkeit war die Ausrstung der Truppen vernachlssigt, die Verpflegung mangelhaft. Strategie und Taktik standen noch ganz auf dem Stanbpunkt der Vergangenheit. Man lernte nicht vom Feinde, weil man ihm auswich und Frieden schlo, als der Krieg. Pflicht gewesen wre.
Mngel der 77. Friedrich Wilhelm Iii. (17971840). Diesem erstarrten preuischen Staatswesen neue Lebenskraft einzuhauchen, besa der Thronerbe trotz Verwaltung, blichsten Willens, sein Ansehen zu behaupten, nicht die notwendige Tatkraft, nicht die Raschheit des Entschlusses, nicht das erforberliche Vertrauen auf sich und das Volk; freilich stauben dem ebeln Manne auch nicht weit-
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Extrahierte Personennamen: Napoleon Friedrich Friedrich Wehrmann Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm
Extrahierte Ortsnamen: Polen Krakau Ansbach Bayreuth Frankreich
Die Zeit des Deutschen Bundes bis zur Begrndung des Deutschen Reiches. 145
beratende Behrde, die aus den Prinzen, den hchsten Zivilbeamten und Offizieren und einer Anzahl von Mnnern des kniglichen Vertrauens bestand.
Einheitlich geregelt war die Staatsverwaltung durch die Eintei- J^ats- luug in Provinzen (erst 10, dann 8) und deren Unterabteilungen, die Regierungsbezirke und Kreise. Mochte auch der Geist des Bureaukratismus manchmal in Kleinigkeitskrmereien ausarten, im ganzen bte doch die peinliche Sorgfalt und Pnktlichkeit des Beamtentums, die Pflichttreue vom obersten Diener des Staates herab bis zu den einfachsten Unter-beamten einen guten Einflu auf die Bevlkerung selbst. Nicht ohne einige Mhe gelang'es der Regierung, die Untertanen in den neu er-wordenen Landesteilen mit dem neuen Zustande zu vershnen und auch sie zu echten Preußen zu machen; es fehlte nicht an Migriffen in ihrer Behandlung, da man nicht genug bercksichtigte, was sie aufgeben muten.
aber sie lebten sich doch in die neuen Verhltnisse ein. weil diese auch vieles Gute mit sich brachten. Wenngleich die im Jahre 1817 in Aussicht gestellte allgemeine Schulordnung fr das Knigreich nicht zustande un^chts-kam, sorgte doch die Regierung gewifsenhaft fr die Bildung des Volkes durch niedere und hhere Schulen, Gymnasien und Seminarien und durch die Grndung der Universitt Bonn (1818). Treffliche Pdagogen wirkten im Osten und im Westen Preuens: Bernhard Heinrich Overberg in Mnster, Gustav Friedrich Diuter in Knigsberg. Adolf Diesterweg in Mrs und Berlin. Kants Nachfolger in Knigsberg. Johann Friedrich Herbart, stellte die Pdagogik auf psychologische Grundlage; Friedrich Eduard Beneke. Universittsprofessor in Berlin, baute auf dieser Grund-lge weiter. Eine Vereinigung der beiden Konfessionen des Protestan- Union isi7. tismus erreichte der König durch die Stiftung der Union; neben der evangelischen Landeskirche" blieben jedoch altlutherische und altreformierte Gemeinden weiter bestehen. Die Verhltnisse der katholischen Kirche in Preußen fanden Regelung durch die Bulle De salute animarum und das Erluterungsbreve Quod de fidelium. Danach wurden zwei Erz- animarum bistmer, Eln und Pofeu, und fechs Bistmer, Trier, Mnster, Pader-born. Breslau. Kulm und Ermeland, eingerichtet. Ein einigendes Band fr alle Preußen bildete die im Grundsatze (durch Gesetz vom 3. Sep-tember 1814) geltende allgemeine Wehrpflicht, welche die Waffen-Heer, shigen 19 Jahre bei der Fahne hielt, nmlich 3 Jahre bei der Linie (von 1893 ab 2 Jahre), 2 Jahre in der Reserve. 14 Jahre bei der Landwehr ersten und zweiten Ausgebots. Gebildeten wurde die Mglich-fett gewhrt, als Einjhrig-Freiwillige ihrer aktiven Dienstpflicht zu ge-ngen. Groe Schwierigkeiten verursachte die hohe Staatsschuld, deren Steuer-Ordnung einer besonderen Behrde oblag. Die Steuergesetze vom 30. Mai 1820, vom König trotz der Bedenken des Staatsrates mit Recht gebil-ligt, fhrten eine Klassensteuer, eine Mahl- und Schlachtsteuer, eine Ge-werbe- und Stempelsteuer ein. Ein Mnzgesetz (1821) schuf eine Mnz-
Weltgeschichte fr die Oberstufe d. Studienanst. 3. Bd. 10
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T1: [Geschichte Dichter Zeit Buch Werk Jahr Gedicht Nr. Bild Geographie]]
TM Hauptwörter (100): [T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T46: [Universität Berlin Jahr Schule Wissenschaft Leipzig Professor Akademie Hochschule Gymnasium], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T59: [Heer Mann Soldat Krieg Jahr Offizier Land König Truppe Waffe], T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung]]
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Extrahierte Personennamen: Bernhard_Heinrich_Overberg Heinrich Gustav_Friedrich_Diuter Gustav Friedrich Adolf_Diesterweg Adolf Kants Johann_Friedrich_Herbart Johann Friedrich Friedrich_Eduard_Beneke Friedrich Eduard
Extrahierte Ortsnamen: Deutschen_Reiches Bonn Westen_Preuens Mnster Knigsberg Berlin Knigsberg Berlin Trier Breslau
Autor: Burmann, Karl, Klöden, Gustav Adolf von, Köppen, Fedor von
Auflagennummer (WdK): 2
Sammlung: Geographieschulbuecher Kaiserreich
Schultypen (WdK): Alle Lehranstalten
Schultypen Allgemein (WdK): Alle Lehranstalten
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
Geschlecht (WdK): koedukativ
Der Ring und das Rathaus. 295
einen hölzernen Pflock in die Thür, und solche Pflöcke trug er in der Tasche
stets bei sich. Zur rechten Seite steht ein Gewappneter mit der Überschrift:
„Ich bin des Rats geharnischter Mann,
Wer mich anfaßt, der muß ein Schwert han."
Diese Figur stellt einen Beamten, des Rates reisigen Knecht, dar, der die
Pflicht hatte, in voller Rüstung, besonders zur Nachtzeit, die Nachbarschaft der
Stadt zu durchlaufen und alles Verdächtige zu berichten.
Marktplatz in Breslau.
Im ersten Stock befindet sich der Fürstensaal, der nicht groß, aber schön
gewölbt ist, dessen Gewölbe in der Mitte von einer Säule getragen wird. Auf
der rechten Seite an der Wand führt ein Wappen die Inschrift:
Felix 1 . . s timet,
Infelix f civ"as <luae tempore pacis bella < .
d- H-:
Unglümch } ^ bic Stadt, welche zur Zeit des Friedens Kriege {
Hier in diesem Saale wurden die schlesischen Fürstentage abgehalten, auf
denen das Recht hatten zu erscheinen die Fürsten und Standesherren, die De-
putierten des Adels der Erbfürstentümer und der Stadt Breslau, die Ab-
geordneten von acht Städten mit zusammen einer Stimme. Hier huldigten im
Jahre 1741 die Schlesier feierlich Friedrich Ii. Auf einem drei Stufen hohen
TM Hauptwörter (50): [T5: [Haus Tag Kind Hand Herr Tisch Mann Fenster Wagen Pferd], T9: [Tempel Stadt Kirche Säule Zeit Gebäude Bau Mauer Haus Dom], T36: [Stadt Mauer Tag Dorf Haus Burg Land Bauer Feind Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T91: [Haus Fenster Wand Stein Dach Zimmer Holz Feuer Raum Decke], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T85: [Friedrich Schlacht Heer Sachsen Schlesien Sieg König Böhmen Feind Kaiser], T59: [Heer Mann Soldat Krieg Jahr Offizier Land König Truppe Waffe], T76: [Stadt Straße Haus Schloß Kirche Gebäude Mauer Platz Garten Dorf]]
TM Hauptwörter (200): [T0: [Kirche Haus Gebäude Stadt Straße Säule Platz Fenster Seite Palast], T80: [Kaiser Stadt Fürst Recht Reich König Reichstag Macht Adel Fürsten], T130: [Elbe Stadt Sachsen Provinz Saale Kreis Schlesien Elster Neiße Magdeburg], T50: [Haus Pferd Bauer Herr Wagen Mann Tag Kind Weg Leute], T112: [Schwert Ritter Schild Waffe Lanze Pferd Speer Hand Helm Pfeil]]
Extrahierte Personennamen: Felix Felix Friedrich_Ii Friedrich
Autor: Lincke, G. A., Ohlert, Bernhard, Klöden, Gustav Adolph von, Ernst, L., Biernatzki, Johannes, Köppen, Fedor von, Blasendorff, Carl
Auflagennummer (WdK): 2
Sammlung: Geographieschulbuecher Kaiserreich
Schultypen (WdK): Alle Lehranstalten
Schultypen Allgemein (WdK): Alle Lehranstalten
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
Geschlecht (WdK): koedukativ
168 Die Leiden Neubrandenburgs.
und die benachbarten kleineren Lübz, Krivitz, Plau, Malchow, Neustadt ebenso
mißhandelte. In diesen Nöten hatte Neubrandenburg einen Teil seiner Güter
verkaufen müssen; gleichwohl kam es 1665 zum förmlichen Konkurs der Kom-
mune, deren Schulden, 54000 Thaler, den damaligen Wert des Stadtgutes
überstiegen, so daß die Stadt 1671 ihre sämtlichen Güter den Gläubigern
überlassen mußte. Und während des Krieges zwischen Schweden und Branden-
bürg 1676 brannte sie bis auf 31 Häuser und Buden nieder, als ein nnvor-
sichtiger Schuß eines Soldaten ein Strohdach entzündet hatte. Der letzte große
Brand war 1737, bei welchem 222 Häuser in Asche gelegt wurden.
Von so vielen Leiden hat die arme Stadt sich durch die Tüchtigkeit ihrer
Bürgerschaft und ihres Rates allgemach wieder erholt und zu einer Art Wohl-
stand erhoben. Wenn sie auch an Einwohnerzahl von der Residenz Neustrelitz
überflügelt wird, so ist sie doch vom Laude Stargard immer als seine Haupt-
stadt angesehen und in ihr sind deswegen die öffentlichen Institute, die nicht
an den Hof angewachsen sind, vereinigt. Als im Anfang April 1813 der
Herzog Georg vom Rheinbunde abtrat, sich an Rußland und Preußen anschloß
und ein Regiment Kavallerie auszurüsten und ins Feld zu stellen versprach,
stellte sich eine Überzahl junger Leute freiwillig, so daß keine Aushebung nötig
war, darunter fast alle jungen Leute der Neubrandenburger großen Schule,
deren Alter und Kräfte es erlaubten, auch der Konrektor Milarch. Die Aus-
rüstuug des ganzen Regiments wurde durch freiwillige Gaben beschafft. Der
Herzog gab sein Silberservice, 30 000 Thaler an Wert, die Gaben aus Neu-
brandenbnrg betrugen 8000 Thaler; im ganzen wurden 200 000 Thaler auf-
gebracht. Außerdem stellten sich 60 junge Leute als freiwillige Jäger, die sich
selbst ausrüsteten und unterhielten.
Seitdem Neubrandenburg durch die Eisenbahn mit Rostock, Stralsund,
Stettin, Berlin und dem südwestlichen Mecklenburg in rasche Verbindung gekommen
ist, hat es auch angefangen, den engen Zirkel seiner Mauern auf der Bahnhofsseite
zu sprengen und eine mit geschmackvollen Häusern und hübschen Gärten besetzte
Vorstadt zu erbauen. Seine zentrale Lage inmitten so vieler Verbindungen
mit einem großen Produktenreichen Umkreis verheißt ihm ein rasches Wachstum,
durch welches bald alle Narben verschwinden werden, die ihm von den einst
überstandenen Kämpfen noch hier und da übrig geblieben sind.
Die Physiognomie des Stargardschen Landes würde nicht vollständig sein,
wenn nicht auch Friedland darin sichtbar wäre, die älteste Stadt des Landes
mit etwas über 5000 Einwohnern, zwei Kirchen, anmutigen Wallpromenaden,
durch ihre große und ergiebige Feldmark die reichste der strelitzischen Städte, im
äußeren Aufputz aber hinter allen andern zurückgeblieben. Die hauptsächlichste
Nahrungsquelle ihrer Bewohner liegt in ihrer 56 74 qkm großen Wiese; in
ihrer Umgegend blüht der Tabaksbau, da die Tabakspflanze auf dem leichten und
warmen Boden in vorzüglicher Güte gedeiht. Unter dem Patronat des Rats
steht das in ihr befindliche Gymnasium, das sich durch einen hervortretenden
Zug altväterischer Einfachheit und Biderbigkeit vor den übrigen höheren Schulen
des ganzen Mecklenburg auszeichnet. Bei aller Einfachheit des Lebens verstehen
die Friedländer aber sehr wohl auf einen Schelm anderthalb herauszugeben.
TM Hauptwörter (50): [T3: [Stadt Schloß Straße Berlin Kirche Haus Gebäude Platz Garten Universität], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T13: [Stadt Elbe Hamburg Berlin Provinz Bremen Land Lübeck Hannover Weser]]
TM Hauptwörter (100): [T76: [Stadt Straße Haus Schloß Kirche Gebäude Mauer Platz Garten Dorf], T10: [Stadt Berlin Hamburg Elbe Einw. Magdeburg Stettin Festung Lübeck Provinz], T59: [Heer Mann Soldat Krieg Jahr Offizier Land König Truppe Waffe], T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele]]
TM Hauptwörter (200): [T142: [Stadt Dorf Mauer Haus Burg Straße Kirche Schloß Graben Zeit], T135: [Haff Stadt Stettin Weichsel Ostsee Insel Memel Königsberg Danzig See], T33: [Gott Liebe Mensch Herz Leben Volk Ehre Vaterland gute Zeit], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T60: [Mann Heer Jahr Offizier Soldat Landwehr Truppe Krieg Armee Regiment]]
Autor: Hocker, Nikolaus, Köppen, Fedor von, Finger, Friedrich August, Albrecht, Längin, J., Buttgers, J., Mehlis, Christian, Klöden, Gustav Adolf von
Auflagennummer (WdK): 2
Sammlung: Geographieschulbuecher Kaiserreich
Schultypen (WdK): Alle Lehranstalten
Schultypen Allgemein (WdK): Alle Lehranstalten
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
Geschlecht (WdK): koedukativ
Die Armagnacs ober Armen Gecken" im Elsaß, 115
barfüßig hinterdrein. Etliche hundert Frauen ritten dem Znge zur Seite und
brachten den ganzen Plunder ihrer Weiberröcke und Hanswirthschaft mit in
das Feldlager, so daß dieses einem Trödelmarkt oder einem Komödianten-
aufzuge glich. Sie nannten sich selbst auch ecorcheurs, d. i. Schinder, und
sie verstanden es trefflich, die Bauern zu schinden und den Sparpfennig der
Städte zu erpressen; der Volkswitz aber taufte dieses arme prahlerische
Raubgesindel unter Verkehrung ihres ursprünglichen Namens Armagnac mit
dem Spottnamen der „Armen Gecken".
Herumziehende Banden der Armagnacs.
Als der Psalzgraf vom Rhein sich anschickte, den Städten des Elsaß zu
Hülfe zu kommen, verließen die „Armen Gecken" schnell das Land, aber nur,
um ihren räuberischen Einfall fünf Jahre später in noch schlimmerer Weise
zu wiederholen.
Dieses Mal war es Kaiser Friedrich Iii. selbst, welcher die Gefahr für
das Reichsland heraufbeschwor. Die Streitigkeiten zwischen den Städten der
Eidgenossenschaft erregten in ihm den Wunsch, die alte Machtstellung des
Hauses Habsburg in der Schweiz so, wie sie vor den Tagen von Sempach
und Näfels bestanden, wieder auszurichten. Er wandte sich (1443) an König
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TM Hauptwörter (50): [T46: [Heinrich König Otto Kaiser Sohn Herzog Karl Ludwig Sachsen Jahr], T36: [Stadt Mauer Tag Dorf Haus Burg Land Bauer Feind Bürger], T5: [Haus Tag Kind Hand Herr Tisch Mann Fenster Wagen Pferd]]
TM Hauptwörter (100): [T94: [Herr Tag Haus Kind Brot Geld Leute Mensch Hund Mann], T59: [Heer Mann Soldat Krieg Jahr Offizier Land König Truppe Waffe], T58: [Kloster Jahr Mönch Kirche Schweiz Bischof Abt Zürich Bonifatius Bern], T75: [Haar Auge Kopf Hand Gesicht Mann Farbe Mantel Fuß Frau], T37: [Friedrich Brandenburg Heinrich Herzog Sachsen Land Albrecht Kaiser Mark Johann]]
TM Hauptwörter (200): [T50: [Haus Pferd Bauer Herr Wagen Mann Tag Kind Weg Leute], T4: [Orden Ritter Peter Kreuzzug Land Jahr Jerusalem Johanniter Arnold Frankreich], T171: [Heinrich Otto Herzog Kaiser König Friedrich Sohn Konrad Sachsen Schwaben], T125: [Haus Stein Fenster Dach Holz Stroh Winter Erde Wand Wohnung], T142: [Stadt Dorf Mauer Haus Burg Straße Kirche Schloß Graben Zeit]]
Extrahierte Personennamen: Friedrich_Iii Friedrich