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1. Entdeckungen und geographisch bedeutsame Unternehmungen nach Auffindung der Neuen Welt bis zur Gegenwart - S. 142

1900 - Leipzig : Spamer
142 Das Festland Australien. einem Büttel griff, das mit gutem Erfolge bereits in mehreren Distrikten von Neusüdwales Anwendung gefunden hatte. Die Regierung setzte näm- lich einen Preis aus für denjenigen, der im Bezirke von Melbourne Gold finden würde, und dies geschah Ende September oder Ansang Oktober 1851 zu Clunes und zu Ballarat, ersterer Ort 36, letzterer 24 Stunden von Melbourne entfernt. Nicht lange, so wurde auch nordwärts von diesen Stellen, im Bendigodistrikt, Gold gefunden, und während des Winters von 1852 hielten sich hier allein 50 000 Goldgräber auf, die fast alle so glücklich waren, mit Schätzen beladen nach Hause zurückkehren zu können. Einzelne derselben hatten an einem Tage für 5000 Pfund Sterling Gold erbeutet. Nunmehr strömten Menschen aus der ganzen Welt herbei, hunderte von Schiffen kamen in Melbourne an, und es war nichts Seltenes, daß in einem Monate 20 000 bis 30 000 Fremde landeten. Ein merkwürdiger Wetteifer in den Kolonien entstand, um die fabelhaften Gerüchte über die Größe der Schätze zu verbreiten, und die armen Goldwäscher, welche auf dem Sprunge standen, nach einem oder dem andern Orte aufzubrechen, waren eine Zeitlang in Verzweiflung, weil sie nicht wußten, welchen sie wählen sollten, d. h. an welchem möglicherweise wohl die größten Nuggets (Goldklumpen) zu finden wären. Als indessen überall frische Minen eröffnet wurden, und als in den Städten eine „Goldeskorte" nach der andern eintraf, wurden die Leute überall goldtoll, und es wiederholten sich in Viktoria genau alle die Er- scheinungen, welche schon bei der Goldentdeckung in Neusüdwales vor- gekommen waren. Es schien auch in Melbourne alles plötzlich auf den Kopf gestellt; die Leute mit starken Gliedern und harten Händen standen in der gesellschaftlichen Stufenleiter obenan; ihre Einkünfte waren durch die gesammelten Schätze außerordentlich gestiegen, und in gleichem Ver- Hältnisse gingen die Preise aller Waren in die Höhe. Luxusgegenstände erreichten fabelhafte Preise, da Geld genug vorhanden war und sich Leute fanden, die mit vollen Händen gaben. Ein alter Soldat, der sich einige Jahre vor der Goldentdeckung in der Umgebung Melbournes für seine Ersparnisse von ungefähr 100 Pfund Sterling ein Stück Land gekauft hatte, verkaufte dasselbe Land kurz nach der Goldentdeckung, da es zu Bauplätzen verwendet werden sollte, für 120 000 Pfund Sterling. Auf der andern Seite mußten freilich sämtliche Besoldungen unter 6000 Mark um etwa 50 Prozent erhöht werden, da die Beamten sonst nicht mehr hätten auskommen können, und die Polizeileute erhielten, damit sie auf ihren Posten blieben, täglich 5 Schillinge 9 Penee oder 6 Mark nebst ihren Rationen. Die Goldausbeute war aber auch fabelhaft. Am 9. November 1851 brachte die Goldeskorte vom Berge Alexander für 400 000 Mark und von Ballarat für 144 000 nach Melbourne. Am folgenden Mittwoch wurden über 800 000 Mark in Gold eingeliefert, am dritten Mittwoch weit über

2. Entdeckungen und geographisch bedeutsame Unternehmungen nach Auffindung der Neuen Welt bis zur Gegenwart - S. 253

1900 - Leipzig : Spamer
Grönland. 253 Grönland gegenüberliegenden Landmassen des amerikanischen Archipels sind Northlincoln und jenseit des Vereinigten Staatensundes Grinnellland. In die Peabodybai des Smithsundes stürzt der ge- waltige grönländische Hnmboldtgletscher (79° nördl. Br.) ab. Aus diesem Sunde führt der Kennedykanal zwischen Grönland und Grinnells- land in das Hallbecken, aus welchem der Petermannfjord, einem langen Arme gleich, in das grönländische Festland einschneidet. Dieses Hallbecken besitzt abermals eine nördliche Fortsetzung in dem Robeson- kanal, und dieser öffnet sich in das Polarmeer, welches jedoch kein offenes, wie man gehofft hatte, sondern mit Eis von ganz ungewöhnlicher Dicke und hohem Alter, schwimmenden Eisbergen ähnlich, besetzt ist. Die Ostküste Grönlands ist 1869—1870 durch die zweite deutsche Polarexpedition erforscht worden und zwar zwischen 73 und 77" nördl. Br., welch letztere bis jetzt höchste erreichte Breite iu Ostgröulaud durch I. Payers Schlittenreise am 15. April 1870 gewonnen wurde. Im Jahre 1870 unternahmen Nordenskjöld, Berggren und Nordström am 19. Juli vom Auleitsivik-Fjord (68" 20' uördl. Br.) an der Westküste einer Binneneiswanderung, auf welcher sie in drei Tagen 56 km landeinwärts und bis 610 m hoch ansteigend vordrangen, dann aber zur Umkehr gezwungen waren. Im Jahre 1871 begann der Geolog K. V. S. Steenstrnp eine geologische Aufnahme des Küstengebiets am Waigatfund, die er im folgenden Jahre mit dem Topographen H. G. Roh de fortsetzte. In demselben Jahre 1872 war auch Ed. Whymper am Waigat thätig, nachdem er vorher im Umanakdistrikte einen über 2000 m hohen Berg des Küstengebirges bestiegen hatte. Im Jahre 1875 besuchte der norwegische Geolog Amand Helland Nordgrönland, wo er unter anderm Untersuchungen über die Gletscher- bewegnngen anstellte. Zur Erforschung des bisher wenig bekannt gewesenen südlichsten Teiles von Grönland begaben sich 1876 der oben genannte Steenstrup, der auch 1874 mit Johnstrnp eine Reise in Südgrönland gemacht hatte, ferner Leutnant G. F. Holm und der Student A. Komerup von Kopenhagen nach Jnlianehaab, von wo sie, nach einer Aufnahme des Küstengebiets, die unter dem Namen Niviarsiat oder Jomsrnerne (Jungfrauen) bekannte Gruppe vou Nunatak (etwa 61" nördl. Breite) vergeblich zu erreichen suchten. Im Jahre 1877 erforschten Steenstrup und der Marineleutuaut Jensen die Fjorde im Distrikt Frederikshaab, worauf sich im folgenden Jahre ersterer nach Nordgrönland, letzterer nach Südgrönland begab. Steenstrup blieb, zweimal überwinternd, bis zum Herbst 1880 in den beiden nördlichsten Bezirken Upernivik und Umanak und brachte wichtige Beiträge zur Kenntnis des Landes.

3. Vaterländische Geschichte - S. 255

1900 - Berlin : Nicolai
255 dersche Heer einer bedeutenden Übermacht bei Hericonrt und Belfort stand. Mittlerweile war Manteuffel mit seinen Hilfstruppen herbeigekommen und nötigte das ganze französische Heer zum Übertritt über die Schweizer Grenze, wo es am 1.Februar feilte Waffen strecken mußte. 8. Der Friede. So war auch der letzte Rest der neuen Heeres-masseu kampfunfähig gemacht worden. Schon früher wurde ein Waffenstillstand abgeschlossen, von dem aber die Ostarmee, auf die man noch Hoffnung setzte, ausdrücklich ausgeschlossen blieb. Nach langem Zögern entschloß man sich beim Jahreswechsel (27. Dezember) im deutschen Hauptquartier, die Beschießung von Paris zu beginnen. Um dieselbe Zeit brach in der Stadt eine entsetzliche Hungersnot aus. Die Übergabe von Paris mußte nunmehr erfolgen. Am 28. Januar 1871 wurde ein dreiwöchiger Waffenstillstand unterzeichnet. Innerhalb dieser Zeit sollte eine neugewählte Volksversammlung über Krieg oder Frieden entscheiden. Die Stadt übergab sämtliche Forts und die Waffen der Pariser Besatzung und zahlte eiue Kriegssteuer von 200 Millionen Frank. — Die Mitte Februar einberufene Volksversammlung war in ihrer überwiegenden Mehrheit für den Frieden und bereit, die Forderungen Deutschlands zu erfüllen. f Am 1. März zogen 30 000 Mann deutscher Truppen durch den Triumphbogen in Paris ein. An demselben Tage stimmte die Nationalversammlung den durch Thiers vereinbarten Friedensbedingungen zu. Frankreich trat Elsaß mit Straßburg und den deutschredenden Teil von Lothringen mit Metz an Deutschland ab und zahlte eine Kriegskostenentschädigung von 5 Milliarden Frank (4000 Millionen Mark). Der förmliche Abschluß des Friedens erfolgte am 10. Mai 1871 in Frankfurt ct. M. Noch aber mußte ein großer Teil der Armee in Frankreich bleiben. Kaiser Wilhelm kehrte im März in seine Hauptstadt zurück. Der Graf v. Bismarck wurde in den Fürstenstand erhoben. Die ruhmbedeckten Truppen zogen am 16. Juni unter großem Jubel des Volkes in die Hauptstadt ein. Auf dem Königsplatze ragt seit dem 2. September 1875 die Siegessäule empor; zum Gedächtnis seiner Heldenthaten hat sie das „dankbare Vaterland dem siegreichen Heere" errichtet. Dem Denkmal gegenüber erhebt sich d as neue Reichstagsgebäude. f 9. Die Herstellung des deutschen Kaiserreiches. Auf den französischen Schlachtfeldern wurde das nette deutsche Reich gegründet. In treuer Waffenbrüderschaft hatten alle deutschen Fürsten glorreiche Siege errungen. Jetzt endlich sollte auch die alte, tiefe Sehnsucht

4. Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte - S. 85

1889 - Berlin : Nicolai
— 85 und dazu helfen und haudelu, daß ihm und den Seinen Recht genug widerfahren soll, ohue Arg und alle Gefährde. Zu Urkund und Bekenntnis haben wir tuifer Iusiegel an diesen Brief hängen lassen, der gegeben ist zu Arnsdorf vor Friedland nach Christi Geburt 1440, am Dieustag uach Unserer Frauen Heimsuchung'). 63. Letzter Milte Friedrichs I. 1440. (Cod. Iii., 1, Nr. 146; deutsch.) Wir Friedrich, von Gottes Gnaden Markgraf von Brandenburg, des heiligeu Römischen Reiches Erzkämmerer und Burggraf von Nürn- berg 2c., bekennen öffentlich mit diesem Briefe, daß wir erwogen und erkannt habeu, daß uichts gewisser ist, deuu der Tod, und nichts nnge- wisser, denu die Zeit des Todes, und uichts so notwendig, als daß der Mensch mit allem Fleiße seine Sache bestelle, damit er in guter Zuversicht seine Seele Gott übergebeu körnte2): und darum zu unserem begnadeten Abscheiden und um unsere Seele Gott zu übergebeu, habeu wir mit Gunst und Willen unserer lieben Söhne, des Herrn Johann und des Herrn Albrecht, Markgrafen von Braudeuburg 2c., unsere Anordnung und unsern letzten Willen gethan und geschafft, schaffen, beschicken und thnn mit gutem Berate und wohlbedachtem Sinne in Kraft dieses Brieses, wie hiernach von Wort zu Wort geschrieben steht. Zum ersten, daß wir unser Begräbnis gewählt haben und wählen im Kloster Heilsbrouu^), und daß dieses unser Begräbnis in schlichter, demütiger Form erfolgen soll, in einem leinenen Tuche, ohue großen, hoffärtigen Pomp, der nicht sehr zu göttlicher Ehre dieut. Ferner, daß unsere ganze Herrschaft, die wir zurücklassen, in solcher Weise vererben soll auf uusere Söhne, wie wir das vormals geordnet und sestgesetzt haben und anch mit Abmachungen und Schriften bestimmt und hinterlassen ist. Ferner, daß alle wissentliche Schulden ans Pfandschast oder sonstige von unseren Erben gütlich ausgeglichen und bezahlt werdeu sollen. Und weil wir leider unsere armen Leute, Unterthanen und auch etliche audere mit ') 5. Juli. 2) Tie hehre Auffassung des ersten hoheuzollernscheu Kurfürsten von seiner Würde erhellt, um das hier anzuschließen, aus einer denkwürdigen Urkunde aus dem Jahre 1420, worin er dem Karthäuserkloster in Frankfurt ein Gut vereiguet (Riedel I., 20, Nr. 20); es steht darin der berühmt gewordene Ausspruch, es ge- schehe dieses zum Preise Gottes, „der uns solche und andere Güter befohlen hat, die wir lediglich von seiner Gnade haben: wie wir das bekennen, indem wir uus von unseren Fürstentümern von Gottes Gnaden schreiben. Wir sind es Gott schuldig als uuserm rechten Herrn, dessen schlichter Amtmann an den Fürstentümern wir sind, die wir von ihm inne haben." 3) Östlich von Ansbach.

5. Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte - S. 126

1889 - Berlin : Nicolai
— 1-26 — Stedten, Flecken und Dörffern den glockenfchlag erregen, welches ferner von Dorff zu Dorff also auch geschehen soll, Und die Eiuwouer solcher Empter, Sted, Flecken und Dörffer sollen alle mit irer besteu wehr zu Ross und Fnss anffs aller eilest dem gerücht nachfolgen, anch die Forte, Schlege und andere durchschlüffte bergeueu^), damit die Flüchtigen soviel möglich zu heffteu'^) bringen Und sich in keinem nnfleis befinden lassen, bey peen und straff wie oben. Zn nrknnd mit nnserm Secret besiegelt, Geschehen Montag nach Palmarum3), Im funfzehenhundersten und vier- tzigsten Jar. !>7. Erklärung Joachims Ii. an die Kaudstäude über die neue Kirchenordnung. 15-10. (Cod. Iii., 3, Nr. 342.) Ansengklich was belangt die Religionsachen, darinnen die Geistliche prelateu etliche beschwerungen angetzogen, derwegen von ansang unser Re- gierung bis daher vielfaltig klage und anrnfflichs ersucheu an uns vou vielen gelangt; daraus wir auch letzlich verursacht, Eiu Reformation etlicher öffentlichen unleugbarer Mißbrauch und ein Christlich kirchenn Ordnung iu unserm Chnrfürstenthumb und bey deu uuseru furzuuehmen: — Darumb wir uus, fo viel dieser Artickel antrifft4), dergestalt ertzeigen und vorhalten, daranff auch vorharren und pleiben wollen, wie wirs mit gnthem gewissen gegen Got dem Almechtigen, auch köuigl. kays. Majestet, als unserer ordent- lichen Obrickeit, zu vorantworten wissen. Vorsehen uns, die unsern, solchem zu geleben3) und nachznkomnien, auch schuldig sein und unweigerlich darinnen ertzeigen werden. So sollen auch deu Bischoffeu pleiben und volgen alle Jnstitutiones, Jurisdiction, Testament, Cathedratica, Commenden, Jndnlt und andere Emolumenta, so fern solchs unser itzigen Ordnung nicht entkegen und vor- hinderlich ist. Die Jungkfraukloster iu der Alten Marck und sonst wollen wir mit denn ablagernn unser Jeger und Hunde, so viel mnglich, verschonen. Was sie aber vou Alters gethau, dabay soll es nochmalsauch pleibeuu. Es sollen den Bischoffen und Geistlichen Ihre Zehenden und Zinse folgen und von Niemands vorenthalten werden, wie solchs in den Artickeln des vier und dreissigsten Jars nsgericht, anch bewilligt und vorsehen ist. ') Tie Thore, Wege und andere Schlnpfgänge sperren. 2) Znr Haft. — 3) 22. März. — 4) anbetrifft. — 5) nachzuleben. — *) nachmals, weiterhin.

6. Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte - S. 47

1889 - Berlin : Nicolai
— 47 — von uns und den folgenden Römischen Königen getragen und besessen werde. — Zu Urkuud dessen haben wir gegenwärtigen Bries schreiben und mit unserer Majestät Jnsiegel versehen lassen. Gegeben zu München am 27. September im Jahre des Herrn 1323, unseres Reiches im 9. Jahre. 38. Erstes Auftreten der L^ohenzollern in der Mark Brandenburg. König Ludwig der Bayer an den Burggrafen Johann Ii , 1346. (Mon. Iii., Nr. 148; deutsch.» Wir Ludwig, vou Gottes Gnaden Römischer Kaiser 2c., bekennen öffentlich mit diesem Briese, daß wir dem Edlen Johann, Burggrafen vou Nürnberg, uuserm lieben Getreuen, bei unsern Gnaden verheißen haben: sollte er vou wegen der Bestallung, die wir und unser Sohn in der Mark Brandenburg ihm übergeben Habens, irgendwie Schaden nehmen oder verschuldet werden durch Unterhalt und Dienst oder durch anderen Schaden, was er uns redlich und mit gutem Zeugnis beweisen mag, so werden wir ihm diesen gesamten Schaden ersetzen und erstatten nach Friedrichs des Mautners, Albrechts von Wolfstein und Johanns des Hausners Rate, so wie diese uns anweisen, und wir werden ihn von der Pflege in der Mark nicht entsetzen, bevor wir ihm seinen Schaden nach vorbenannter Dreier Rate ganz und gar erstattet und ausgerichtet habeu. Sollte einer der Drei abtreten und nicht da sein, so soll der vorgenannte Burggraf einen andern aus dem Rate unseres Sohues, des Markgrafen, an dessen Statt aufnehmen und erwählen, wen er alsdann will und benennt. — Zu Urkuud 2c. (gegeben München 22. Mai). 39. Burggraf Johann Ii. verbündet sich mit Ludwig dem Bauern *). 1347. (Mon. Iii., Nr. 164; deutsch.) Wir Johann, von Gottes Gnaden Burggraf von Nürnberg 2c. Da wir und unsere Brüder und Freunde an nnserm lieben, gnädigen Herrn, Kaiser Ludwig von Rom, zu allen Zeiten Treue, Gnade und Förderung 1) Burggraf Johann Ii. stand im Sommer des Jahres 1345 im Dienste des Markgrafen Ludwig von Brandenburg, des Sohnes Ludwigs d. Bayern; am 4. September weilte er in Berlin, der Residenz seiner königlichen Nachkommen, wo der Markgraf ihm für die getragenen Kosten und Verluste 1600 Mark Silbers verschrieb (Non. Iii, Nr. 136). Als Statthalter oder oberster Hauptmann waltete Johann in der Mark mit kurzer Unterbrechung bis zum Ende des Jahres 1346. *) Burggraf Johann Ii. war damals eben aus der treu verwalteten Mark Brandenburg nach Franken zurückgekehrt. Wie einst in der Morgenröte seines

7. Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte - S. 174

1889 - Berlin : Nicolai
— 174 — Churf. Dchl. dispouireu alleinig nach dero gefallen darüber nndt bedürffen nicht mehr von dem guten willen dero Stände dependiren. — Das Cammerwesen ist in allen Chnrs. provincien anitzo auf gleiche ahrt regnliret, nndt da man die ambter und domanialgnther Vormahls insgesambt administriren lassen, werden dieselben alle verpachtet, dnrch welche Verpachtung ein gar großer Unterschiedt sowoll wegen der revenuen, als auch wegen der cultivirung des ackerbanes vermercket worden. Undt betragen sich die von den Verpachteten ambtern in allen Churf. provincien fallende intraden an die 13 tonnen goldes^), da solche bey der administration noch nicht 4 tonnen goldes gewesen. — Die revenuen von den Zollwesen, welche steigendt ltitd sallendt nach dem gang der eornmereiornrn sein, werden ppter auf m/500 teil, geschätzet. Die revenuen von den Posten deduetis deducendis auf m/80 tal. Die revenuen vou Salzwesen auf m/40 tal. . . . Durch alle obige, nach ein- ander erzehlte woll eingerichtete Regalien, sonderl. das Aeeise uudt Cam- merwesen, hatt Brandenburg feine revenuen sehr hoch getrieben, sich sou- verain in dero Landen, resp. seinen Landt Stende, bey answährtigen sor- midabel und capabel gemachet, nicht allein wegen des in seinen Lande mittelß der Accise so starck zugezogenen Volcks eine nom breuse Arinee in kurtzer Zeit anzuschaffen, sondern dieselbe auch (weun gleich die Snbsidien, welche es in diesem letzten Kriege wieder der Cron Franckreich hier undt dort gezogeu, cessireu) deuuoch von dero Eigenen Landes revenuen solche zu unterhalten. Nach der particnlarznsammenrechnnng ein nndt anderer gefälle und der jährl. Berechnung des General - Empfängers Kraut, als welcher ao. 92 u. 93 eine Summe vou 40 tonnen goldes von einem Jahr berechnet hatt und dennoch in einen Vorfchns von 3 tonnen goldes geblieben ist, finde ich, daß alle des Chnrfnrsten von Brandenburg ordinair revenuen Jährl. an die 60 tonnen goldes uudt darüber heranlaufen. llndt darmit ich zum Schluß Chur-Braudeuburgs bey dieser nndt Jener guten Verfaß- nndt Einrichtung adhibirte Maxiines, deren unter- schiedene angesühret werden könnten, in wenigen sasse, so hat es sonderlich in allen dero hochsterlenchtesten actiones herfürblickeu lassen, wie zu For- mirnng eiues regulirteu Etats eine der artigsten Regeln sey: Wol überlegen, geschwind exequiren, Wol belohnen undt scharst bestrafen. 135. Aus dem politischen Vermächtnisse des großen Kurfürsten*). (Ranke, Zwölf Bücher Preuß. Geschichte Ii, S. 497 ff.) — Nun ist nndt bestehet zu forders die rechte tugendt eines recht- schaffenen Regeuteu darin, daß Er Gott, der In erschaffen, und zu einem ') Eine Tonne etwa — 300000 Mark. *) Niedergeschrieben schon im Jahre 1667 für seine Söhne.

8. Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte - S. 23

1889 - Berlin : Nicolai
— 23 — wollen wir, daß ein jeglicher, Frau oder Mann, bei geschworenen Eiden zu Hochzeiten nicht mehr Bürger als zu vierzig Schüsseln setzen soll an den Tischen und zehn Schüsseln für den Drosten (Vogt) und drei Schüsseln für die Spielleute. Der Spielleute darf man sechs nehmen und nicht mehr, und fünf Gerichte darf man zu der Hochzeit geben und zwei Gäste zu einer Schüssel setzen und nicht mehr. Ferner, wenn eine Jungfrau einem Manne gegeben wird oder eine Frau wieder heiratet, so gönnen wir (ihnen) wohl, was man ihnen schenkt, und das dürfen sie behalten und sie sollen niemandem etwas wiederschenken. Weiter, wenn eine Frau ihren Ausgang hält, so soll sie nicht mehr Frauen einladen als zu drei Schüsseln, und ihr soll auch niemand etwas schenken. Auch wollen wir, daß niemand nach der letzten Glocke sich im Wirtshanse aufhalten oder Bier schenken darf; falls man solches entdeckt, so soll man den Wirt mit den Gästen pfänden. Nach der letzten Glocke darf auch niemand auf der Straße tanzen, es sei Frau oder Mann. Auch darf niemand höher oder mehr schlagen oder dobbeln (spielen) als auf fünf Schillinge. Zum letzteu wollen wir, daß, wenn jemand außerhalb unserer Städte eine Frau oder Jungfrau nähme und diese Frau oder Jungfrau großes Geschmeide in unsere Städte brächte, sie dies tragen darf einen Monat lang, das sind vier Wochen, und nicht länger. — Und die, welche diese Statuten brechen, sollen den Ratmannen zehn Mark bezahlen, und wer sür sie bittet, der auch soll auch soviel geben. Geschehen und gegeben am Sonntage in der Oktav Pace1) unter den: Siegel uuserer Städte: im Jahre des Herrn 1334. 18. König Karl Iv. anerkennt die Echtheit des „falschen Waldemar" und belehnt ihn mit der Mark Brandenburg. 1348. (Cod. Ii., 2, Nr. 849; deutsch.) Wir Karl, von Gottes Gnaden Römischer König, zu alleu Zeiten Mehrer des Reiches und Köuig von Böhmen, bekennen 2c.: Da wir dem hochgeborenen Rudolf, Herzog von Sachsen, des heiligen Römischen Reiches Erzmarschall, Rudolf dem Jüngeren, seinem Sohne, unserem lieben Oheim und Fürsten Johann, Herzog von Mecklenburg, Albrecht, Grafen von Anhalt und Fürsten von Aschaye, (Ascanien?) und den Edeln Albrecht Grafen von Mügliuk, Herrn von Barby, Werner Ritter von Anford, Albrecht von Warburg und Friedrich, Propst von Berlin, unseren lieben Getreuen, die Erprobung und Prüfung des hochgeborenen Waldemar^), Markgrafen l) 24. September. — 2) Ter sog. „falsche Waldemar", nach Angabe seiner Gegner ein Müller Jäkel Rehbock aus dem Dorfe Hundeluft bei Zerbst oder ein Bäcker Mänecke aus Beelitz, der eine Zeit lang Schildknappe Waldemars gewesen, wird noch in der neueren Zeit mehrfach für den wirklichen Markgrafen gehalten, für den er sich ausgab; er starb, von dem askauischen Hause stets als echt an- erkannt, 1357 und fand in der fürstlichen Gruft zu Dessau seine Ruhestätte.

9. Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte - S. 257

1889 - Berlin : Nicolai
— 257 — Inzwischen bemühten sich die russischen und französischen Heerführer um eiueu Waffenstillstands Derselbe wurde Zwischen ihnen am 21. geschlossen, und der meinige folgte drei Tage später, am 24. Man schlug darauf eine Zusammenkunft zwischen den drei Souveränen vor. Diese fand statt auf dem Njemen; man kam überein, die Stadt Tilsit neutral zu erklären und eine Friedensunterhandlung daselbst zu eröffnen. Ich nahm meinen Aufenthalt in Piktnpönen auf dem rechten Ufer des Njemen, die Kaiser in Tilsit, wohin ich mich häufig begab. Die Unterhandlungen zwischen ihnen begannen, und mein erhabener Verbündeter, der aufrichtig teilnahm an der Erschöpfung meiner Lage, übernahm es meine Sache zu führen. Wie groß auch sein Wunsch war mir nützlich zu sein und bei dieser entscheidenden Gelegenheit neue tatsächliche Beweise seiner Freundschaft zu geben: seine Mühe war verloren. Die Verhandlungen blieben abgesondert. Meine Bevollmächtigten nahmen an den russischen nicht teil; sie wurden erst später und besonders zu den Konferenzen des Fürsten von Benevent zugelassen, und als sie am 9. Juli ihren Friedensvertrag unterzeichneten, fanden sich die Ratifikationen des russischen schon seit acht Stunden ausgewechselt'). Die Vorstellungen und Worte haben ihnen nichts genützt. Alle ihre An- strengungen, um die harten Bedingungen zu lindern oder zu ermäßigen, sind gänzlich gescheitert. Die Umstände haben sie gebracht, und man mußte unterschreiben oder darein willigen alles zu verlieren; eine andere Wahl blieb uicht übrig. Wären die Kriegsoperationen besser geführt und die guten Absichten des Kaisers von Rußland von seinem Oberbefehlshaber bester unterstützt: hätte Österreich, besser aufgeklärt über fein eigenes Interesse, sür uns Partei ergriffen durch tatsächliche Maßnahmen, welche es uns mehrmals in Aussicht gestellt hatte: hätte England mir zur rechten Zeit die Unterstützung gewährt, die ich seit November von ihm erbeten, und zeitig vorteilhafte Ablenkungen unternommen: so wäre fehr vielen Unglücks- fällen vorgebeugt worden, und Preußens Schicksal wäre nicht wie es heute ist. — 200. Stimmung der Königin Kurse nach dem Tilstter Frieden. Briefe an ihren Vater, den Herzog von Mecklenburg -Strelitz. (Carl u. Pfau, Luise, Kömgin von Preußen, Leipzig 1887, S. 356 ff.) 1. Memel, den 17. Juni 1807. Mit der innigsten Rührung und unter Thränen der dankbarsten Zärt- lichkeit habe ich Ihren Brief vom Monat April gelesen. Wie soll ich Ihnen danken, bester, Zärtlichster Vater, für die vielen Beweise Ihrer Liebe, Ihrer Huld, Ihrer unbeschreiblichen Vatergüte! Welcher Trost ist dieses nicht in Der rnssisch-ftanzösische Vertrag wurde am 7. Juli abgeschlossen, am 9. ratifizierte Zurbonsen, Quellenbuch.

10. Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte - S. 357

1889 - Berlin : Nicolai
laut Art. 12 des gedachten Wiener Friedens vom 30. Oktober 1864 noch an die Herzogtümer Schleswig und Holstein zu fordern hat, mit fünfzehn Millionen preußischer Thaler und als Aequioaleut der freien Verpflegung, welche die preußische Armee bis zum Friedensschlüsse in den von ihr okkupierten österreichischen Landesteilen haben wird, mit fünf Millionen preußischer Thaler in Abzug gebracht werden, so daß nur zwanzig Mil- lionen preußischer Thaler bar zu zahlen bleiben. — So geschehen in Prag am 23. Tage des Monats August im Jahre des Heils achtzehnhundert sechzig und sechs. Werther. Brenner. 275. Proklamation an die Einwohner der neuen Provinzen. <Wilhelms I., Kaisers und Königs, Reden, Proklamationen, Kriegsberichte ?c., 2.Aufl., Berlin 1874, Seite 57.) Unterm 3. Gktober ^866 einzeln an die Bewohner von Hannover, Rurhessen, Nassau und Frankfurt a. Itc., unterin ^2. Januar ^867 an die Bewohner von 5chleswig-Holstein erlassen. !vir geben in Nachstehendem die Proklamation an Hannover, mit welcher die übrigen fast wörtlich übereinstimmen. Durch das Patent, welches Ich heute vollzogen habe, vereinige ich Euch, Einwohner der Hannoverschen Lande ?c., mit Meinen Unterthanen, Euren Nachbarn und deutschen Brüdern^). Durch die Entscheidung des Krieges und durch die Neugestaltung des gemeinsamen deutschen Vaterlandes nunmehr vvu einem Fürstenhause getrennt, dem Ihr mit treuer Ergebenheit angehangen, tretet Ihr jetzt iu den Verband des Nachbarlandes, dessen Bevölkerung Euch durch Stammesgemeinschaft, durch Sprache und Sitte verwandt und durch Gemeinsamkeit der Interessen befreundet ist. Wenn Ihr Euch uicht ohne Schmerz von srüheren, Euch lieb gewordenen Ver- Hältnissen lossagt, so ehre Ich diesen Schmerz und würdige denselben als eine Bürgschaft, daß Ihr und Eure Kinder auch Mir und Meinem Hause mit Treue angehören werdet. Ihr werdet die Notwendigkeit des Geschehenen erkennen. Deun sollen die Früchte des schweren Kampfes und der blutigen Siege für Deutschland nicht verloren sein, so gebietet es ebenso die Pflicht der Selbsterhaltung, als die Sorge für die Förderung der nationalen Interessen, Hannover ?c. mit Preußen fest und dauernd zu vereinigen. Und — wie schon Mein in Gott ruhender Herr Vater es ausgesprochen — nur Deutschland hat gewonnen, was Preußen erworben. Dieses werdet Ihr mit Ernst erwägen, und so vertraue Ich Eurem deutschen und redlichen Sinn, daß Ihr Mir Eure Treue ebenso aufrichtig geloben werdet, wie Ich zu Meinem Volke Euch aufnehme. Euren Gewerben, Eurem Handel und Eurer Schiffahrt eröffnen sich durch die Vereinigung mit Meinen Staaten reichere Quellen. Meine Vorsorge wird Eurem Fleiße wirksam entgegen- Die preußische Verfassung selbst kam am 1. Okt. 1867 zur Einführung.
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