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ist heiße, trockene Luft, während kalte, trockene Luft nicht so un-
angenehm wirkt.
Ist dagegen die Luft mit zuviel Wasserdampf durchsetzt, so
wird die notwendige Wasserabgabe durch Lunge und Haut
erschwert. Die Luft wirkt schädigend auf die Gesundheit. Der
Körper neigt zu Erkältungen, die die Ursache zu den verschiedensten
Erkrankungen werden.
Bedeutungsvoll für die Gesundheit ist auch der Kohlensäure-
gehalt der Luft. Die Kohlensäure entsteht durch das Ausatmen,
ferner durch die künstliche Beleuchtung mit Ausnahme des elek-
trischen Lichtes. Also in einem Raume, in dem sehr viele Personen
atmen, verschlechtert sich die Luft und mehrt sich der Kohlen-
säuregehalt. Daher ist solche Luft ungesund. Die Leute werden
von Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, Ohnmacht befallen.
Außer dieser Luftart ist die Luft des Arbeitsraumes oft mit
Giften durchsetzt, seien es giftige Gase, Giftstaub oder giftige
Flüssigkeiten. Gifte sind eben Stoffe, die schon in geringen
Mengen in den Körper gebracht, den Menschen krankmachen.
Das bekannteste Beispiel ist der Alkohol.
Die giftigen Gase und Staubarten sind oft die Quelle der
Lungenentzündung und der Lungentuberkulose. Es ist furchtbar
zu sehen, was für Verwüstungen manche von diesen Gasen usw.
im menschlichen Körper anrichten.
Der Staub, der beim Hobeln, Sägen, Bohren, Drehen,
Schleifen, Glasblasen entsteht, ist scharf und verletzt die Schleim-
häute des Halses und der Lunge und werden oft die Ursache
eines frühen Siechtums und eines frühen Todes.
Das Schlimmste dabei ist die Übertragung der Krankheiten
durch die Bakterien oder Spaltpilze.
Allem diesem soll entgegengearbeitet werden, dadurch, daß
für rechtzeitige und ausreichende Luftreiniquna und Lufterneue-
rung gesorgt wird.
Das Öffnen von Türen und Fenstern ist oft nicht aus-
reichend, daher bringt man künstliche Ab- und Zufuhrkanäle an,
die die schlechte Luft mit dem Staube aus dem Arbeitsraume
absaugen und frische gesunde Luft zuführen bzw. hineinpressen.
Zum Schutze der Sittlichkeit ist ebenfalls Vorsorge getroffen.
Wo beide Geschlechter in einem Betriebe arbeiten, ist auf getrennte
Ankleide- und Waschräume und Bedürfnisanstalten zu halten.
Ferner können die Polizeiverwaltungen anordnen, daß den
Arbeitern, die ihre Mahlzeiten auf der Arbeitsstätte verzehren, für
diesen Zweck ein besonderer Raum zur Verfügung gestellt wird,
der in der kalten Jahreszeit auch geheizt werden muß.
Der Bundesrat kann für solche Betriebe, in welchen durch
übermäßige Dauer der täglichen Arbeitszeit die Gesundheit der
Arbeiter gefährdet wird, Dauer, Beginn und Ende der zulässigen
täglichen Arbeitszeit und der zu gewährenden Pausen vorschreiben
TM Hauptwörter (50): [T19: [Wasser Luft Eisen Körper Silber Gold Kupfer Metall Stein Erde], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T16: [Auge Kopf Körper Hand Haar Fuß Gesicht Blut Haut Brust]]
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239
einkaufen, und im Wagen hinter dem Mittelsitze klapperte denn
auch eine stattliche Summe harten Geldes in einem leinenen
Beutel. Der Weg ging durch einsame Wälder und über endlose
Sandhalden, die der Seewind von der gewaltigen Düne in das Haff
hinabwirft. „Es ist nicht recht geheuer," sagte ich, „daß Sie mit
dem großen Geldbeutel so offen in dieser verlassenen Gegend
umherfahren."
„Ich kann es nicht anders machen," erwiderte er, „Papiergeld
wäre mir auch lieber, aber die Bauern mögen das nicht."
„Nun," antwortete ich, „unser Staat ist uns doch für fein
Papiergeld sicher; die Reichsbnnknoten sind alle gedeckt durch gleich
viel bares Geld, das in den Kellern der Reichsbank verwahrt wer-
den muß."
„Das mag schon sein," erwiderte er, „aber sie kennen das hier
nicht so."
Er hatte auch ganz recht: ich legte mehrere Male zur Probe
einige Fünfmarkscheine, die ich bei mir hatte, unter das aufgezählte
Geld, aber niemand wollte sie nehmen, sie zogen das harte
Geld voi. Mahraun: Volksroirtsch. Lesebuch.
94. Die Banken.
Diejenigen kaufmännischen Geschäfte, welche in der Haupt-
sache den Geld- und Kreditverkehr regeln, sind die Banken. Der
Raine „Bank" wird zwar auch noch von anderen Anstalten ge-
braucht, wie Lebensversicherungs-, Hagel-, Biehverficherungs-
bank usw., aber eigentlich gehört er nicht hierher. Er rührt von
den Tischen her. aus denen in früherer Zeit die Geldwechsler auf
dem Markt oder an öffentlichen Plätzen ihre Münzschalen stehen
hatten. Solche Tische nannte man Banken, ähnlich wie man noch
von Fleischbanken usw. spricht. Dieser Sprachgebrauch war von
den Italienern übernommen, bei denen Tisch „banco“ heißt.
Wenn die Wechsler das Vertrauen mißbrauchten, oder zahlungs-
unfähig waren, wurde ihnen der Tisch zerbrochen (banco rottn),
daher der Ausdruck Bankrott.
Je nach der Person des Inhabers haben wir öffentliche und
Privatbanken. Öffentliche Banken sind die Preußische Seehand-
lung in Berlin und die Königliche Bank in Nürnberg, ferner die
vielen staatlichen und provinzialen Bodenkreditanstalten, die so-
genannten Landschaften und vielen Sparkassen. Inhaber ist der
Staat oder ein staatlicher Verband.
Zwischen öffentlichen und Privatbanken stehen die Reichsbank
und die Zentralgenossenschaftskasse.. Teilhaber sind Staat und
Privatpublikum. Der Staat gibt einen Teil des Grundkapitals
und beeinflußt die Leitung. Das Publikum wirkt durch feine Ein-
lagen mit.
Als Unternehmung wird die Bank von einem einzelnen
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund], T87: [Tag Tisch Haus Frau König Mann Gast Herr Hand Abend], T42: [Körper Wasser Luft Blut Mensch Pflanze Haut Tier Speise Stoff], T21: [Schnee Winter Wasser Sommer Berg Regen Luft Boden Land Erde]]
TM Hauptwörter (200): [T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme]]
341
Besondere Aufmerksamkeit zollt sie der ausdrücklich für Säug-
linge bestimmten Milch.
Wie die Milch, so wird auch das Fleisch von der Polizei kon-
trolliert. Es muß einer amtlichen „Fleischschau" unterworfen
werden, um die Übertragung von Giftstoffen, von Trichinen.
Tuberkulose, von Finnen usw. zu verhüten. Darum unterstehen
auch die Schlachthäuser einer gewissen polizeilichen Aufsicht. Im
Handel wird strenge Kontrolle geübt. Fleisch und Fleischwaren
dürfen nicht in Zeitungspapier gewickelt werden, sondern dazu
muß unbedrucktes Papier, am besten Pergamentpapier, genommen
werden. So unterliegen alle Nahrungs- und Genußmittel der
polizeilichen Aufsicht. Wir erkennen, daß die Gesundheits-
polizei ein sehr reiches Feld der Tätigkeit hat. Bedenken wir
nur die Reinlichkeit auf Straßen und Höfen, die Entfernung von
Auswurfstoffen usw.
Der Gesundheitspolizei unterstehen auch die Krankenhäuser,
Heil- und Pflegestätten, die Irrenanstalten, die Apotheken und
Drogerien. Gifte, Arzneien und Heilmittel dürfen nur in staat-
lich konzessionierten Apotheken verabfolgt werden. Die Apotheken
dürfen nur mit Genehmigung des Staates errichtet werden. Die
Ärzte und Apotheker müssen für ihren Beruf besonders vorgebildet
und geprüft sein. Sie müssen auf der Universität studiert haben
und staatlich geprüft sein. Das beaufsichtigende Polizeiorgan ist
der Kreisarzt.
Leichen dürfen erst dann beerdigt werden, wenn von dem
Arzte ein Totenschein ausgestellt ist. Personen, die nicht eines
natürlichen Todes gestorben sind, Verunglückte oder Selbstmörder,
dürfen erst begraben werden, wenn die Polizei ihre Genehmigung
dazu erteilt.
Die Gesundheitspolizei muß auch bei der Bekämpfung an-
steckender Krankheiten mitwirken. Im vorigen Herbste wurde
unsere Schule auf polizeiliche Anordnung geschlossen, weil eine
starke Diphtheritisepidemie ausgebrochen war. Also die Polizei
kümmert sich auch um die Verhütung ansteckender Krankheiten: wie
Masern, Scharlach, Blattern, Diphtherie, Typhus, Cholera, Pest.
Die Häuser oder Gehöfte, in denen z. V. Typhus herrscht, werden
bezeichnet, um zu verhüten, daß Menschen dorthin gehen, den
Krankheitsstoff aufnehmen und weitertragen. Schulen. Anstalten
werden geschlossen, wenn Fälle von Erkrankungen öfter vorkom-
men, damit sich in den Schulen kein Krankheitsherd bildet. Kinder,
die daran erkranken, müssen 4—6 Wochen dem Unterrichte fern-
bleiben.
Ebenso streng ist die Kontrolle zur Verhütung der Ein-
schleppung von Seuchen durch Schiffe. Sind auf einem Schiffe
verdächtige Erkrankungen vorgekommen, sei es an Cholera, Pest
usw., so wird das Schiff in „Quarantäne" gestellt, d. h. Hafen-
sperre: die Schiffsleute dürfen erst nach einiger Zeit an Land
gehen.
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TM Hauptwörter (100): [T42: [Körper Wasser Luft Blut Mensch Pflanze Haut Tier Speise Stoff], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T45: [Kind Lehrer Wort Schüler Buch Unterricht Schule Frage Buchstabe Zeit]]
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846
Gesundheit.
Bekanntmachung.
Nach dem preußischen Gesetze, betreffend die Bekämpfung übertrag-
barer Krankheiten, vom 28 August 1905 und den Ausführungsbestimmungen
zu diesem Gesetze vom 15. September 1906 ist jede Erkrankung und jeder
Todesfall an
Diphtherie (Rachenbräune), Genickstarre, übertragbarer, Kindbettfieber
(Wochenbett, Puerperalfieber), Körnerkrankheit (Granulöse, Trachom),
Rückfallfieber (bedrm reeurrench, Ruhr, übertragbarer, (Dysenterie),
Scharlach (Scharlachfieber), Typhus (Unterleibstyphus), Milzbrand, Rotz,
Tollwut (Lyssa), sowie Bißverletzungen durch tolle oder der Tollwut
verdächtige Tiere, Fleisch=, Fisch- und Wurstvergiftung, Trichinose
der für den Aufenthaltsort des Erkrankten oder den Sterbeort zuständigen
Polizeibehörde innerhalb 24 Stunden nach erlangter Kenntnis bei Ver-
meidung der gesetzlichen Strafe anzuzeigen.
Wechselt der Erkrankte die Wohnung oder den Aufenthaltsort, so ist
dies innerhalb 24 Stunden nach erlangter Kenntnis bei der Polizeibehörde,
bei einem Wechsel des Aufenthaltsortes auch bei berjenigeu des neuen
Aufenthaltsortes zur Anzeige zu bringen.
Zur Anzeige sind verpflichtet:
1. der zugezogene Arzt,
2. der Äaushaltungsvorstand,
3. jede sonst mit der Behandlung oder Pflege des Erkrankten
beschäftigte Person,
4. derjenige, in depen Wohnung oder Behausung der Erkrankungs-
oder Todesfall sich ereignet hat,
5. der Leichenschauer.
Die Verpflichtung der unter Nr. 2 bis 5 genannten Personen tritt
nur dann ein, wenn ein früher genannter Verpflichteter nicht vorhanden ist.
Wittenberg, den 14. Januar 1910.
Der Königliche Landrat.
Fleischschan.
Die Beschauzeit zur Ausübung der Schlachtvieh- und Fleischbeschau
einschließlich der Trichinenschau wird in Abänderung der Bekanntmachung
vom 19. März er. für die Wintermonate, das heißt für die Zeit vom
1. Oktober 1908 bis 31. März 1909, hiermit wochentäglich auf die
Stunden von
8 bis 11 Uhr vormittags und
2 bis 5 Uhr nachmittags
bis auf weiteres festgesetzt.
Wittenberg, den 16. September 1908.
Die Polizei-Verwaltung.
Sicherheit.
Bekanntmachung.
Zu Ausgrabungen auf Straßen, Wegen oder Plätzen ist mindestens
36 Stunden zuvor schriftlich auf vorgeschriebenem Formular eine Aus-
grabeerlaubnis bei uns nachzusuchen.
f'lber die Aufgrabeerlaubnis wird dem Antragsteller ein Schein aus-
gestellt werden.
Ausgrabungen ohne Erlaubnisschein werden gegebenenfalls durch
Polizeistrafen geahndet werden, außerdem wird der Zuwiderhandelnde
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T16: [Auge Kopf Körper Hand Haar Fuß Gesicht Blut Haut Brust]]
TM Hauptwörter (100): [T42: [Körper Wasser Luft Blut Mensch Pflanze Haut Tier Speise Stoff], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T32: [Tag Jahr Monat Mai Juli März Juni April Ende Oktober]]
TM Hauptwörter (200): [T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T152: [Auge Haar Gesicht Nase Krankheit Körper Mensch Mund Ohr Kopf], T110: [Tag Jahr Stunde Nacht Monat Uhr Zeit Winter Sommer Juni], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital]]
420
Heere zu schlagen und zu vernichten. Das wäre richtig, wenn das
Meer für uns lediglich eine Grenze bildete, die uns von anderen
Staaten abschließt. Es ist aber nicht nur das. sondern vielmehr
eine Verbindung, und das Verbindungsmittel bildet die deutsche
Schiffahrt. Schon vor vielen hundert Jahren wurden einzelne Städte,
die an der Küste oder an Flußmündungen lagen, wie hauptsäch-
lich Hamburg. Bremen und Lübeck, durch die Schiffahrt und den
durch sie vermittelten Handel nach allen Ländern der Erde reich
und blühend. Sie gingen unter, ihr Handel und ihre Blüte nahmen
ab, und ihre Macht verschwand, nachdem andere Staaten, wie
England und Holland, durch ihre Kriegsflotten das Meer be-
herrschten und zugunsten ihres eigenen Handels den unseren unter-
drückten. Damals hatte man keine Seefestungen, keine Minen
und Torpedos, aber auch sie würden unsere Schiffahrt nicht haben
schützen können, weil das freie Meer ihr genommen war. Sehen
wir weiter, wie in dem Kriege, den im Jahre 1864 Preußen gegen
Dänemark siegreich führte, so treffen wir auf die überraschende Er-
scheinung. daß das kleine und schwache Dänemark mit seiner Flotte
alle preußischen Häfen von hoher See aus einfach sperrte. Es
konnten weder aus der Elbe. noch aus der Weser Handelsschiffe
auslaufen, weil dänische Kriegsschiffe davor lagen und sie gefangen
genommen oder vernichtet hätten. Die preußische Flotte war
damals so schwach, daß sie nicht daran denken konnte, den Kampf
aufzunehmen. Immerhin konnte der Krieg siegreich zu Ende ge-
führt werden, weil die preußischen Armeen imstande waren, die
dänische Macht zu Lande zu brechen. Es kam das Jahr 1870, und
die französischen Flotten lagen vor unseren Häfen, ohne daß unsere
schwachen Geschwader ihnen wirksam hätten entgegentreten können.
Auch hier war es die Armee, welche die Macht Frankreichs so
schnell zertrümmerte, daß die französische Flotte nicht wagte,
unseren Küstenstädten Schaden zuzufügen. Der Seehandel Deutsch-
lands war damals noch gering, und das Land konnte sich aus sich
selbst ernähren, es hatte nicht nötig, daß zur Ernährung der Be-
völkerung Güter über See in die deutschen Häfen eingeführt wur-
den. Nach 1870 und der Gründung des geeinten Reiches nahm
nun nicht nur Handel und Schiffahrt einen ganz gewaltigen Auf-
schwung, sondern auch die Industrie, und die Bevölkerung wuchs
von Jahr zu Jahr sehr stark an. Das kam nicht nur davon, daß
Tausende, welche früher jährlich wegen der schlechten Verhältnisse
im Lande ausgewandert waren, jetzt zu Hause blieben, sondern
daß man überhaupt wohlhabender wurde und infolgedessen Ehe-
schließungen und Kinderreichtum sich vermehrten. Jetzt wächst die
Bevölkerungszahl in Deutschland jährlich um 800 000 Köpfe. Man
bedenke, was das besagen will. Der Aufschwung der Industrie
auf allen Gebieten hatte aber nicht nur die gute Folge, daß viele
Leute Arbeit fanden und finden, die es früher nicht konnten, son-
dern daß auch Deutschland nicht mehr ein beinahe reiner Acker-
bauftaat blieb wie früher, sondern ein Ackerbau- und Industrie-
TM Hauptwörter (50): [T24: [Schiff Meer Insel Küste Land Fluß See Wasser Hafen Ufer], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T34: [Krieg Frankreich England Deutschland Preußen Frieden Rußland Napoleon Kaiser Jahr]]
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Extrahierte Ortsnamen: Hamburg England Holland Frankreichs Deutschland Deutschland
466
sache aus, daß man ohne Schaden auf diesen Genuß verzichten und
sich so der Steuer entziehen kann.
Der ausländische Tabak und ausländische Tabakfabrikate
werden nach der Gewichtsmenge besteuert. Der Doppelzentner
ausländischer Zigarren kostet 270 Mk., Zigaretten 1000 Mk. Ein-
gangssteuer, für Blätter und Zigarren kommt außerdem noch ein
Zuschlag von 40 % hinzu.
Der inländische Tabak unterliegt strenger staatlicher Kon-
trolle. Das mit Tabak bepflanzte Feld muß der Steuerbehörde
genau nach Größe und Lage angegeben werden. Die Behörde hat
das Recht, vor der Ernte den Vorrat zu überschlagen. Der Tabak-
bauer muß nun bei der Ernte den Vorrat verwiegen lassen, ebenso
nachdem die Blätter getrocknet sind. Daraus wird die Steuer be-
rechnet, und zwar kostet ein Doppelzentner durchschnittlich 57 Mk.
Außer dem zur Verarbeitung zubereiteten Tabak muß der
zum Füllen der Zigaretten geschnittene Tabak besonders versteuert
werden, ebenso auch die fertigen Zigaretten und die Hüllen
(Hülsen und zugeschnittene Blättchen).
Für 1000 Stück Zigaretten ä iy2 Pf. kostet die Steuer 2 Mk.,
bei einem Preise von 1% bis 2y2 Pf. beträgt sie 3 Mk.
4. Die S ch a u m w e i n st e u e r. Gegenstand der Besteue-
rung ist fertiger Schaumwein, soweit er zum Verbrauche
im Jnlande bestimmt ist. Als Schaumwein gelten alle Weine,
Fruchtweine, weinhaltige und fruchtweinhaltige Getränke mit
mehr als 1 o/0 Alkohol, deren Kohlensäure beim Öffnen der Um-
schließungen unter Aufbrausen entweicht.
Die Steuer beträgt: a) für Schaumwein, der aus Fruchtwein
ohne Zusatz von Traubenwein gewonnen ist. 10 Pf. pro Flasche:
b) Schaumwein und schaumweinähnliche Getränke von 4 Mk. die
Flasche 1 Mk.; e) mehr als 4—5 Mk. die Flasche 2 Mk.; ck) über
5 Mk. die Flasche 3 Mk.
Verantwortlich für die Versteuerung ist der Hersteller, er hat
an jeder Flasche, die aus dem Geschäft geht, die von ihm gekaufte
Steuermarke anzubringen.
5. Die Zündwaren st euer. Jede Schachtel mit Zünd-
hölzern kostet iy2 Pf. Steuer, so daß für jedes Paket, welches
10 Schachteln enthält, 15 Pf. Steuer entrichtet werden muß.
Zündkerzen aus Stearin, Wachs und ähnlichen Stoffen in
Schachteln bis 20 Stück 5 Pf., in größeren Schachteln 10 Pf. und
mehr, die angefangenen 20 gelten für voll.
Auf den Schachteln oder den Umhüllungen muß der Hersteller
angegeben sein.
6. Die Beleuchtungssteuer wird für Beleuchtungs-
körper zu Gas-, Spiritus-, Petroleum- und anderen Glühlampen
erhoben. Ferner für Kohlenstifte für elektrische Bogenlampen. —
Für elektrische Glühlampen wird die Steuer nach dem Verbrauch
an Kraft berechnet, für Gasglühlicht usw. kostet jeder Beleuch-
TM Hauptwörter (50): [T19: [Wasser Luft Eisen Körper Silber Gold Kupfer Metall Stein Erde], T15: [Wein Getreide Baumwolle Tabak Kaffee Obst Weizen Reis Zucker Kartoffel], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
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TM Hauptwörter (200): [T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T124: [Wasser Luft Sauerstoff Körper Stoff Kohlensäure Teil Feuer Pflanze Kalk], T1: [Maschine Fabrik Herstellung Industrie Papier Leder Wolle Leinwand Fabrikation Art], T137: [Wein Obst Weizen Kartoffel Frucht Getreide Gerste Hafer Mais Flachs], T113: [Wein Seide Baumwolle Handel Zucker Kaffee Wolle Tabak Reis Getreide]]
37
Sammelplätzen des Schmutzes werden. Bäche, die durch die Stadt
flössen, wurden weder eingewölbt noch auch nur mit Steinen ein-
gedämmt. Daß unter solchen Umstünden recht oft verheerende
Epidemien ausbrachen und reihend schnelle Verbreitung fanden,
ist wohl erklärlich; besonders traten sie seit dem 14. Jahrhundert
außerordentlich häufig auf und dezimierten die städtische Bevölke-
rung in der grausamsten Weise. Außer der Pest oder Pestilenz
werden uns als epidemische Krankheiten speziell genannt: Fluß
und Husten. Krankheit der Drüsen und böse Hitze. Schnupfen.
Stickfluß, Blattern und Keuchhusten.
Ihren Namen erhielten die Straßen zum guten Teil von den
Handwerkern, die vorzugsweise darin wohnten oder ihre Ver-
kaufsbuden darin stehen hatten — daher z. B. Weber-, Schuster-,
Hüfner-, Metzgergasse usw. —, vielfach auch von bemerkenswerten
Gebäuden, die darin lagen — z. B. Kirch-, Kapellen-, Burg-,
Schloßgasse usw. —, von den benachbarten Städten, zu denen sie
führten, von fremden Nationen, deren Angehörige zeitweilig oder
dauernd in ihnen ansässig waren — Engländergasse in Lübeck,
Friesengasse in Worms und Braunschweig. Lampert- d. h. Lom-
bardengasse, Wallonengasse u. dgl., auch die Judengassen gehören
hierher — oder von besonderen Ständen — Rittergasse usw. Die
einzelnen Häuser waren nirgends wie bei uns numeriert, sondern
wurden nach den Besitzern bezeichnet oder durch Angabe der Nach-
barn näher bestimmt, auch wohl mit Scherznamen belegt, wie
„zum Schlaraffen", „zur Heuschrecke", „zur kalten Witwe" u. a. m.
Die Straßen zu beleuchten war im allgemeinen nicht üblich:
mancherorts hingen in der Nähe der Brücken Laternen, die ihr
Dasein frommen Stiftungen verdankten; sonst pflegte der Rat von
den Bürgern gewöhnlich nur zu verlangen, daß im Falle einer
Feuersbrunst und bei Störung der öffentlichen Sicherheit jeder
ein Licht an seinem Hause aushängen solle. Das gleiche geschah,
wenn hoher fürstlicher Besuch in der Stadt weilte, und entsprach
dann etwa der bei uns in solchen Fällen üblichen Illumination.
Für gewöhnlich aber war es. abgesehen von der Zeit des Voll-
mondes, des Nachts auf den Straßen dunkel. Daher konnte denn
leicht Unfug getrieben werden, und um dem zu steuern, sperrte
man in manchen Städten schon bei Einbruch der Dunkelheit die
Hauptstraßen durch Ketten ab, ließ bereits um 9 Uhr in den öffent-
lichen Wirtshäusern die Polizeistunde beginnen, steckte jeden, der
sich später ohne Laterne außer dem Hause betreffen ließ. in den
Turm und schritt gegen alle Ruhestörer mit strengen, ja oft grau-
samen Strafen ein. Aus Heil: Die deutschen Städte im Mittelalter.
B.: Unsere Beleuchtung einst und jetzt. Wie man in Augsburg zu
pflastern anfing.
17. Eine Feuersbrunst im Mittelalter.
Der Bierbrauer Deichsler hatte abends noch nachgesehen, ob
alle Türen verschlossen und alle Lichter ausgelöscht seien, und sich
TM Hauptwörter (50): [T36: [Stadt Mauer Tag Dorf Haus Burg Land Bauer Feind Bürger], T5: [Haus Tag Kind Hand Herr Tisch Mann Fenster Wagen Pferd], T7: [Erde Luft Sonne Wasser Himmel Berg Tag Licht Wolke Nacht]]
TM Hauptwörter (100): [T76: [Stadt Straße Haus Schloß Kirche Gebäude Mauer Platz Garten Dorf], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T87: [Tag Tisch Haus Frau König Mann Gast Herr Hand Abend], T42: [Körper Wasser Luft Blut Mensch Pflanze Haut Tier Speise Stoff], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel]]
TM Hauptwörter (200): [T142: [Stadt Dorf Mauer Haus Burg Straße Kirche Schloß Graben Zeit], T152: [Auge Haar Gesicht Nase Krankheit Körper Mensch Mund Ohr Kopf], T154: [Meister Handwerker Geselle Arbeit Lehrling Handwerk Arbeiter Jahr Kaufleute Stadt], T131: [Licht Erde Sonne Körper Auge Himmel Bild Gegenstand Luft Wolke], T196: [Tisch Tag König Hand Wein Herr Haus Gast Abend Frau]]
154
Ii. Für Arbeiterschutz und Arbeiterversicherung
(Leben und Gesundheit).
64. Arbeiterschuh.
Durch den Maschinenbetrieb erwachsen für den Arbeiter so
manche Gefahren, die ihn an seiner Gesundheit verletzen können,
'ja ihm das Leben nehmen. Die Riesengewalt unserer Maschinen
zermalmt mit Leichtigkeit die Glieder oder den ganzen Körper
des Arbeiters, sobald er durch Unvorsichtigkeit oder Fahrlässigkeit
in ihren Arbeitsbereich kommt.
Daher sorgt die Gesetzgebung dafür, daß der Arbeiter
geschützt wird. Sie zählt die Anforderungen auf, die in den
Betriebsstätten für diesen Zweck erfüllt sein müssen. Der Unter-
nehmer hat dafür zu sorgen, datz die Arbeitsräume, Betriebs-
vorrichtungen, Maschinen und Gerätschaften so eingerichtet sind,
und der Betrieb sich so vollzieht, daß die Arbeiter gegen Ge-
fahren für Leben und Gesundheit geschützt werden. Im all-
gemeinen ist für genügendes Licht, ausreichenden Luftraum und
Luftwechsel, Beseitigung des Staubes, der Dünste und Gase und
Abfälle zu sorgen, speziell für die nötigen Schutzvorrichtungen
an den Maschinen.
Endlich sind Vorschriften über die Ordnung des Betriebs
und das Verhalten der Arbeiter zu erlassen, welche zur Sicherung
eines gefahrlosen Betriebes erforderlich sind.
In diesen Bestimmungen sind die wichtigsten Quellen, aus
denen die Gesundheitsstörungen durch gewerbliche Arbeit ent-
springen, aufgeführt.
Die Beleuchtung der Arbeitsräume, ob sie nun durch Tages-
licht erfolgt oder eine künstliche ist, kann durch Mangel- oder
Fehlerhaftigkeit manchen gesundheitlichen Nachteil für die Arbeiter
haben.
Ist die Lichtmenge zu gering, so wird das Auge zu sehr an-
gestrengt, und die Folge ist Kurz- oder Schwachsichtigkeit, die bei
höheren Graden Arbeitsunfähigkeit bedingt.
Ist die Lichtmenge zu reichlich, so wirkt das Licht zu grell,
und das Auge wird geblendet und gereizt und leidet Schaden.
Ebenso wichtig ist die Beschaffenheit der Luft. Gesunde,
reine Luft ist eine Grundbedingung für das Wohlbefinden des
Menschen. In den Fabrikbetrieben finden sich zahlreiche und
verschiedenartige Möglichkeiten, die Luft zu verunreinigen, so daß
sie der Gesundheit des Arbeiters schadet.
Ist die Luft zu trocken, so mutz der Körper zuviel Wasser
abgeben, die Schleimhäute der Atmungsorgane trocknen zu sehr
aus, es entsteht Durst, Trockenheit, Brennen im Halse; Lippen,
Gaumen, Schlund werden spröde und rissig, Heiserkeit tritt ein.
Das kann zu bedenklichen Erkrankungen führen. Am schlimmsten
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T7: [Erde Luft Sonne Wasser Himmel Berg Tag Licht Wolke Nacht], T19: [Wasser Luft Eisen Körper Silber Gold Kupfer Metall Stein Erde]]
TM Hauptwörter (100): [T42: [Körper Wasser Luft Blut Mensch Pflanze Haut Tier Speise Stoff], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T21: [Schnee Winter Wasser Sommer Berg Regen Luft Boden Land Erde]]
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C. Bürgerpflichten.
I. Gehorsam gegen die Gesetze.
(Das Gerichtswesen.)
129. Das Gesetz.
Jeder Deutsche sagt mit stolzem Selbstgefühl: ich bin frei ge-
boren, ich bin frei. Und er hat ein Recht zu solchem Worte.
Denn er darf tun und lassen was er will. Er darf fleitzig fein
und an seinem Fortkommen tüchtig arbeiten. Er mag aber auch
faul bleiben und seine Angelegenheiten vernachlässigen, — ganz
wie er will.
Und doch nicht ganz wie er will. In unserem Reiche wohnen
viele, viele Menschen. Alle wollen leben. Sie haben auch das
Recht dazu. Darum macht jeder von seinem Rechte Gebrauch.
Auf dem Felde dort wachsen reichlich Kartoffeln. Ich gehe hin,
mir eine Portion zu holen, weil ich nüt ihnen meinen Hunger-
stillen will. Als ich aber an das Feld kam. waren schon viele
andere Leute da, die von demselben Gedanken geleitet waren, und
Hunderte kamen noch, um sich auch Kartoffeln zu holen. Für so
viele reichte der Vorrat nicht. Jeder aber sagte: Ich habe ein
Recht zu leben und will darum Kartoffeln haben. Ich mutz so
viel bekommen, als ich gebrauche. Jeder bestand auf seinem
Rechte. Keiner wich. sondern alle gruben nach den ersehnten
Früchten. Diejenigen, welche -keinen Platz mehr fanden, ver-
drängten andere, welche glücklicher gewesen waren. Diese lietzen
sich solche Gewalttat nicht gefallen. Es kam zu ernster Prügelei,
die schwere Verwundungen, vielleicht sogar den Tod einzelner zur
Folge hatte.
Ich habe mir ein Haus gebaut und wohne mit den Meinigen
still und zufrieden in demselben. Da kommt ein anderer herbei-
gezogen. Derselbe hat natürlich noch kein Haus. Er sagt aber:
Ich habe ein Recht zu wohnen, für mich und meine Familie: dies
Haus gefällt mir. Ich will in demselben wohnen. Er war stärker
als ich, und da ich das Haus nicht freiwillig verlietz, hat er mich
mit Gewalt aus demselben vertrieben.
In meiner Fabrik sammeln sich viele Wässer an. die mir
TM Hauptwörter (50): [T5: [Haus Tag Kind Hand Herr Tisch Mann Fenster Wagen Pferd], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland]]
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Auslande wird den Schiffsjungen Gelegenheit gegeben, die Eigen-
tümlichkeiten der Länder und ihrer Bevölkerung kennen zu lernen.
Nach Rückkehr von der Auslandsreise werden sie bis zu einem
Monat in die Heimat beurlaubt.
Nach Ablauf von zwei Jahren (y2 Jahr auf dem Schiffs-
jungenschiff. ein Jahr auf dem Schulschiff. y2 Jahr auf dem
Schiffsjungenschiff) werden die Schiffsjungen, sofern sie die ge-
nügende Ausbildung und das gesetzmäßige Alter von 17 Jahren
erlangt haben, zu Matrosen ernannt, vereidigt und in die Ma-
trosen- oder Torpedodivisionen und die Minenabteilung einge-
stellt. Sie werden Personen des Soldatenstandes erst mit der
Ernennung zu Matrosen oder Torpedo- bzw. Minenmatrosen.
Die Ernennung zum Obermatrosen, sowie die weitere Beförde-
rung zum Unteroffizier oder Deckoffizier ist von der Führung und
Befähigung jedes einzelnen, sowie von der Erfüllung der vor-
geschriebenen Bedingungen abhängig.
Bei der Ernennung zum Matrosen sollen die Jungen, soweit
sie sich gut geführt und Gutes geleistet haben, vor den übrigen
ihres neuen Jahrganges rangieren. Schiffsjungen, die sich be-
sonders geeignet gezeigt haben, können nach l^jühriger Dienst-
zeit zu Schiffsjungenunteroffizieren ernannt werden. Diese er-
halten die Löhnung eines Matrosen und als Abzeichen einen
fünfzackigen gelben bzw. blauen Stern auf dein linken Ärmel.
Die Schiffsjungenunteroffiziere stehen zu den übrigen Schiffs-
jungen im Respektsverhältnis. Bei schlechter Führung kann ihnen
der verliehene Rang wieder aberkannt werden.
Ehemalige Schiffsjungen dienen für die genossene Ausbil-
dung, einschließlich der Ausbildungszeit und der gesetzlichen drei-
jährigen Dienstpflicht, im ganzen neun Jahre.
Diese Dienstzeit setzt sich folgendermaßen zusammen: o) Für
Leute, die zwei Jahre als Schiffsjunge ausgebildet find: zwei
Jahre als Schiffsjunge, drei Jahre gesetzlicher Dienstpflicht, vier
Jahre für genossene Ausbildung; b) Schiffsjungen, die ein zweites
Jahr auf dem Schulschiffe eingeschifft waren, sowie solche, die am
Schlüsse der Ausbildungszeit noch ein weiteres halbes Jahr der
Schiffsjungendivision angehört haben, dienen um diese ihnen als
besondere Vergünstigung gewährte Ausbildungszeit über neun
Jahre hinaus (mithin 10 Jahre oder 9y2 Jahre).
Der einzustellende Junge soll 15y2 Jahre alt sein. darf je-
doch weder jünger als 14y2 noch älter als 18 Jahre sein. Die
Einstellung unter 15 Jahren setzt besonders kräftige Körper-
entwicklung voraus.
Der Junge muß vollkommen gesund, im Verhältnis zu seinem
Alter kräftig gebaut, von starkem Knochenbau und kräftiger
Muskulatur, frei von körperlichen Gebrechen und Anlagen zu
chronischen Krankheiten sein und eine gute Sehleistung (volle Seh-
leistung wenigstens auf einem Auge), normales Farbenunter-
scheidungsvermögen, gutes Gehör auf beiden Ohren und eine
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T24: [Schiff Meer Insel Küste Land Fluß See Wasser Hafen Ufer], T16: [Auge Kopf Körper Hand Haar Fuß Gesicht Blut Haut Brust]]
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