Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Deutsche Lebensfragen - S. 58

1915 - Berlin Leipzig : Teubner
58 Ii. Deutschlands militärische Rüstung Dem feindlichen Heereskommando wird mitgeteilt, daß verschiedene seiner mobilen Sanitätsformationen mit ihren Effekten, dem noch vor- handenen Material, der Bespannung und der eigentlichen Bewachungs- mannschaft direkt auf der Route A—b ihm wieder zugeschickt werden, da man nach Räumung des Schlachtfeldes ihres Dienstes nicht mehr benötigt. Die Verwaltung wird angewiesen, den heim zu befördernden Sanitäts- mannfchaften und Feldpredigern in summarischem Verfahren den Sold auszuzahlen. Die von der feindlichen Heeresleitung erhaltenen Rus- künfte über unsere Toten, besonders diejenigen des zurückgeworfenen linken Flügels, und über unsere verwundeten werden dem heerespreß- dienst zur Übermittelung an die Presse überschickt. Die auf den Toten ge- sammelten Erkennungsmarken usw. werden dem feindlichen Rommando zugestellt, ebenso eine provisorische Liste der verwundeten, mit Rngabe ihrer Aufenthaltsorte. Die im Zentrum unserer Stellung zwischen den beiden Rrmeen mit dem Rücktransport der verwundeten beschäftigten Sanitätskolonnen des Feindes sind schleunigst aus der Gefechtslinie zu entfernen und nach vor- gängiger Durchsuchung und Verteilung der verwundeten und Rranken auf unsere Sanitätsformationen aufzulösen. Der Räumungstransport, der ohne Vereinbarung eines Waffenstillstandes aus der feindlichen Festung Z hergekommen ist, ist dahin zurückzuweisen. Die gestern und heute zur Linderung der Rot in beiden Lagern gebildeten freiwilligen Rutomobilkorps zum Transport der verwundeten sind nach Maßgabe der Genfer Ronvention und im Sinne der in derselben ausgesprochenen, in unvorhergesehenen Fällen anzuwendenden allgemeinen Grundsätze als zum Heeressanitätsdienst gehörige Hilfsgesellschaften zu betrachten und zu behandeln. Dagegen ist ein zu diesem Dienst sich meldender Ballon wegen der Gefahr des Ruskundfchaftens nicht zuzulassen. Bei Friedensschluß sind die verwundeten und Rranken, sobald ihr Zustand dies gestattet, an die Grenze zu bringen. Alles requirierte Ma- terial ist mit Entschädigung zurückzugeben. Die auf den Schlachtfeldern gefundenen oder von verstorbenen hinterlassenen Gegenstände des per- sönlichen Gebrauches, Wertsachen und Briefe, werden den Behörden des Gegners übersendet. Das zum verwundeten- und Rrankentransport ver- wendete Eisenbahn- und Schiffsmaterial ist zurückzuschicken, vor allem auch solches Wagenmaterial, das von einem neutralen Lande herrührt. Über die uns vorgeworfene Verletzung der Genfer Ronvention durch Be- schießung eines Garnisonlazaretts wird sofort dem Dberauditor Mit- teilung gemacht und Untersuchung angeordnet, ebenso über den Anstand betreffend die Rückgabe von Fuhrwerken (Militärsuhrwerke oder Sani- tätsfuhrwerke?). Den Hilfsgesellschaften des eigenen und den Hilfs- kolonnen des neutralen Landes sowie der Bevölkerung ist die aufopfernde pflege der verwundeten und Rranken angemessen zu verdanken. prof.röthlisberger in seinem Buche ,,vie Neue Genfer Ronvention". Bern 1908.

2. Lesebuch für staatsbürgerliche Bildung - S. 145

1913 - München : Lindauer
Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871. 145 Xi. Reichskriegswesen. Artikel 57. Jeder Deutsche ist wehrpflichtig und kann sich in Ausübung dieser Pflicht nicht ver- treten lassen. Artikel 58. Die Kosten und Lasten des gesamten Kriegswesens des Reiches sind von allen Bundes- staaten und ihren Angehörigen gleichmäßig zu tragen. Artikel 59. Jeder wehrfähige Deutsche gehört sieben Jahre lang, in der Regel vom vollendeten 20. bis zum beginnenden 28. Lebensjahre, dem stehenden Heere, die folgenden fiinf Lebens- jahre der Landwehr ersten Aufgebots und sodann bis zum 31. März desjenigen Kalenderjahres, in welchem das neununddreißigste Lebensjahr vollendet wird, der Landwehr zweiten Aufgebots an. Während der Dauer der Dienstpflicht im stehenden Heere sind die Mannschaften der Kavallerie und reitenden Feldartillerie die ersten drei, alle übrigen Mannschaften die ersten zwei Jahre zum ununterbrochenen Dienst bei den Fahnen verpflichtet. Artikel 60. Die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres wird bis zum 31. Dezember 1871 auf ein Prozent der Bevölkerung von 1867 normiert und wird pro rutu derselben von den einzelnen Bundesstaaten gestellt. Für die spätere Zeit wird die Friedenspräsenzstärke des Heeres im Wege der Reichsgesetzgebung festgestellt Artikel 61. Nach gleichmäßiger Durchführung der Kriegsorganisation des deutschen Heeres wird ein umfassendes Reichs-Militärgesetz dem Reichstag und dem Bundesrat zur verfassungs- mäßigen Beschlußfassung vorgelegt werden. (2. Mai 1874: Reichsmilitärgesetz.) Artikel 62. Zur Bestreitung des Aufwandes für das gesamte deutsche Heer und die zu dem- selben gehörigen Einrichtungen sind dem Kaiser jährlich so vielmal 675 Mark, als die Kopfzahl der Friedensstärke des Heeres nach Artikel 60 beträgt, zur Verfügung zu stellen. Vgl. Abschnitt Xii. Die Verausgabung dieser Summe für das gesamte Reichsheer und dessen Ein- richtungen wird durch das Etatsgesetz festgestellt. Bei der Feststellung des Militär-Ausgabeetats wird die auf Grundlage dieser Ver- fassung gesetzlich feststehende Organisation des Reichsheers zugrunde gelegt. Artikel 63. Die gesamte Landmacht des Reiches wird ein einheitliches Heer bilden, welches in Krieg und Frieden unter dem Befehle des Kaisers steht. Die Regimenter u. s. w. führen fortlaufende Nummern durch das ganze deutsche Heer. Für die Bekleidung sind die Grundfarben und der Schnitt der Königlich Preußischen Armee maßgebend. Dem betreffenden Kontingentsherrn bleibt es überlassen, die äußeren Abzeichen (Kokarden u. s. w.) zu bestimmen. f) Seit dein Jahre 1874 wird sie jeweils auf eine Reihe von Jahren (jetzt von 5 Jahren — Quinquennat —) im voraus festgesetzt. Gegenwärtig beträgt sie über eine halbe Million Mkann. Einjährig-Freiwillige, Unteroffiziere, Offiziere, Ärzte und Militärbeamte nicht gerechnet. Bauerschmidt» Lesebuch.

3. Deutsche Bürgerkunde - S. 49

1894 - Leipzig : Voigtländer
49 Die Feldartillerie ist für den Krieg in offenem Felde be- stimmt und hat deshalb leichte Geschütze mit reichlicher Bespan- nung. Die Fußartillerie hat die Ausgabe, Festungen zu verteidigen oder anzugreifen, und hat daher schwere und große Geschütze. Die technischen Truppen sind weniger zahlreich; sie haben die Ausgabe, notwendige Bauten, wie Brücken, Eisenbahnen, Belagerungswerke, auszusühren. Der Train umsaßt den gesamten Wagenpark, der das Ge- päck, die Verpflegung und die Munition des Heeres nachsührt. Die Sanitätstruppen endlich bestehen aus Ärzten, Lazarett- gehilfen und Krankenpflegern. Jeder dieser Teile hat seine besondere, notwendige und für das Ganze nützliche Ausgabe, und erst durch ihr Zusammenwirken kommt ein Ersolg zu stände. Zu einem Kriege wird außer dem stehenden Heer auch die Reserve und die Landwehr verwendet (das Heer wird „mobil" gemacht), ja, wenn der Feind in unser Vaterland eindringen sollte, wird auch der Landsturm ausgeboten. Die Zahl der zu dem Kriege bereit stehenden Truppen ist daher eine sehr große, die einzelnen Heeresteile sind weit stärker und zahlreicher als im Frieden. Das gesamte Heer wird im Kriege in Arme een eingeteilt, von denen jede mehrere Armeekorps umfaßt. Jedes Armeekorps hat von allen Truppengattungen eine bestimmte Zahl von Re- gimentern bezw. Abteilungen. Eine besondere Abteilung des Osfizierkorps ist der Ge- neralfftab; er untersteht unmittelbar dem Kaiser. Ihm liegt besonders die Ausarbeitung und Anordnung aller im Kriegsfälle für die höhere Truppensührung notwendigen Maßregeln ob. Den Oberbefehl über das gesamte Heer im Kriege und im Frieden führt der Kaiser; das Heer ist also einheitlich. (Im Frieden haben die Könige von Bayern, Württemberg und Sachsen, die auch eigene Kriegsminister haben, besondere Rechte über ihre Armeekorps, sie ernennen die Offiziere u. s. w. Bayern hat sogar ein eigenes militärisches Strafrecht. Diese Reservat- rechte sind ihnen bei Gründung des Reiches zugestanden worden und schaden dem festen Gefüge des Heeres nicht, da ja der Kaiser im Frieden die Oberaufsicht über ihre Truppen und im Kriege das unumschränkte Versügungsrecht hat.) 3. Die Kriegsflotte oder Marine besteht aus einer An- zahl verschiedener Schiffe und ihrer Bemannung und hat die Äusaabe, unser Ansehen bei fremden Völkern zu wahren, unsere Angehörigen in anderen Ländern, unsere Kolonieen und Schutzgebiete, unsere Schiffe auf dem Weltmeere und überhaupt Kiese, Bürgerkunde. 4

4. Deutsche Bürgerkunde - S. 50

1894 - Leipzig : Voigtländer
50 unseren überseeischen Handel zu schützen, unsere Küsten zu ver- teidigen und die feindliche Flotte abzuwehren oder zu schlagen. Die Schiffe sind je nach ihrem Zweck verschieden: Panzer- schiffe, Kreuzer, Avisos, Torpedoboote. Ebenso zerfallt die Be- mannung jedes Schiffes nach ihrer Ausgabe in Matrosen, Maschinisten und Marinesoldaten. Die Flotte steht unter dem all e i n i g e n Oberbefehl des Kaisers. Die aktive Dienstpflicht dauert 3 Jahre, die Reserve- zeit 4, die Seewehr 1. Aufgebotes 5 Jahre, die Seewehr 2. Auf- gebotes bis zum 39. Lebensjahr. Den Befehl über die Flotte führt der vom Kaiser ernannte kommandierende Admiral. Kriegshäsen sind Kiel und Wilhelmshaven. Die Flagge der Kriegsflotte ist weiß mit einem schwarzen Kreuz und hat in der Mitte den preußischen Adler, die Flagge der Handelsflotte ist schwarz-weiß-rot. Wir Deutschen sind durch unsere Lage im Herzen Europas, ringsum von verschiedenen und zum Teil feindlichen Völkern eingeschlossen, zu unserem Schutze wesentlich aus das Land- heer angewiesen. Die Marine besteht noch nicht lange und kommt an Größe und Bedeutung dem Landheer nicht gleich. Unsere Lage ist es auch, die uns nötigt, unser ge- samtes Militär wesen aus das beste auszubilden, um zu jeder Zeit und nach allen Seiten hin, sei es am Rhein oder an der Weichsel, einem Angriffe standhalten zu können. Da zur Kriegführung gewaltige Geldmittel erforderlich sind, hat das Reich aus der französischen Kricgskosten-Entschä- digung einen Reichskriegsschatz von 120 Millionen Mark gebildet, der in barem, gemünztem Golde im Juliustnrm zu Spandau aufbewahrt wird. Auch die übrigen Großmächte haben ihr Kriegsheer auf eine gewal- tige Höhe gebracht, wie denn gegenwärtig die einzelnen Staaten besonders auf militärischem Gebiete einander zu übertreffen sich bemühen. Es möge genügen, zum Vergleiche die Friedens- und die Kriegsstärke der wichtigsten europäischen Heere anzuführen: Friedensstärke der europüi ichen Gro zmächte 1893: Infanterie Kavallerie Artillerie Pioniere und Eisenbahn- truppen (mit Train und beson- deren For- mationen) Summa Deutschland: 381 000 65 000 81000 19 000 557 000 Frankreich: 329 000 73 000 74 000 13 000 544000 Europ. Rußl.: 492 000 109 000 99 000 19 000 751 000 Österr.-Ungarn: 179 000 47 000 33 000 10 000 318 000 Italien: 139 000 24 000 31000 8 000 233 000 Großbritannien: 142 000 18 000 36 000 7 000 217 000 Türkei: 98 000 30 000 33 000 4 000 183 000

5. Unser Heer - S. 26

1903 - Leipzig : Dürr
26 es, daß man hoffen darf, sie überraschend an den unvorbereiteten, viel- leicht noch in der Entwickelung begriffenen Feind zu bringen, sei es, daß sie in die wirren Scharen des weichenden Gegners einhanen sollen, um den Preis des Sieges auf der Verfolgung zu ernten, sei es endlich, daß man sie in Ermangelung anderer Truppen verwenden muß, um dem Feinde ein Halt zu gebieten. Der letztere Fall trat z. B. an dem Schlachttage von Mars-la-Tour ein, der ein glänzender Ehrentag der preußischen Reiterei, aber auch ein Tag schwerster Verluste für sie war. — Aber die Kavallerie ist dadurch heute nicht unnötig geworden, ihr wichtigster Dienst spielt sich nur nicht mehr in der Schlacht, sondern vor und nach derselben ab, sie soll das Auge des Feldherrn sein, und wenn sie dieser schwierigen Aufgabe genügt, dann hat der kühne Reiters- Parade vor dem allerhöchsten Kriegsherrn. mann heute noch das gleiche Recht, stolz auf seine schöne Waffe zu sein, so stolz, wie es die Seydlitzschen Kürassiere Friedrichs des Großen nach der Schlacht von Roßbach waren, als sie in einem Anstürme die ganze feindliche Armee vom Schlachtfelde wegjagten. Das Aufklärungs- und Nachrichtenwesen ist eine der schwierigsten Seiten moderner Heeresführung. Die eigene Armee ist versammelt, man weiß auch oder kann wenigstens annähernd wissen, wo die Haupt- konzentrationspunkte der feindlichen Kräfte sind — über alles andere ist man noch im Unklaren. Nachrichten muß man um jeden Preis haben, aber woher nehmen, möchte man mit einem bekannten Sprichworte sagen, und nicht stehlen? „Ja aber," ruft man mir zu, „wozu sind denn die Kundschafter da?" um das häßliche Wort Spion nicht zu gebrauchen. Lieber Freund,

6. Grundriß der preußisch-deutschen sozialpolitischen und Volkswirtschafts-Geschichte - S. 148

1904 - Berlin : Weidmann
148 Iv. 1840—1900. die ganze Macht seiner überlegenen Einsicht und Persönlichkeit für die Maßregel König Wilhelms einsetzte, ohne welche Preußens und Deutschlands Zukunft verloren wäre. Vier Jahre wirtschaftete er mit einem Budget, das nicht vom Abgeordnetenhause bewilligt war. Nach den großartigen Erfolgen des Jahres 1866 erbat und erhielt er dafür Indemnität. Mit der Gründung des Norddeutschen Bundes wurde das preußische Heer mit den Truppen der übrigen Bundesstaaten, die zu diesem Zweck, soweit es nicht schon früher geschehen, Militär- konventionen mit Preußen schlossen, zu einer einheitlichen Bundes- armee verschmolzen. Das Bundesgesetz vom 9/11. 1867 ermäßigte die Dienstzeit der Landwehr von 9 Jahren auf 5, die gesamte Dienstzeit also auf 12 Jahre, verpflichtete aber alle ins Heer nicht eingestellten Dienstfähigen vom 17—42. Jahre zum Landsturm. Die Armee zählte nun in der Linie 305 Bat. Inf., 256 Eskadr. Kavallerie, 180 Batterien, 84 Festungs- und 3 Feuerwerkskomp., 48 Komp. Ingenieure und 24 Komp. Train, dazu in der Land- wehr 138 Bat. Inf. und 144 Eskadr. Kav. Die Friedenspräsenz betrug 304 400 Mann. Bei Beginn des Krieges 1870 konnte eine Feldarme von 550 000 Mann und eine Landwehr von 189000 Mann aufgestellt werden. Die gesamte süddeutsche Feldarmee betrug damals 100 000 Mann. Nach der Gründung des deutschen Reiches wurde die Friedens- präsenzstärke des deutschen Heeres auf l°/o der Bevölkerungszahl von 1867 festgestellt (— 401059 M.) und für das Heeresbudget ein Pauschquantum von 225 Tlrn. für jeden Mann der Friedens- präsenz bestimmt. Die dauernden Ausgaben für Heer und Marine betrugen 1872:276,7 Millionen M., die einmaligen 15,1 Millionen M., dagegen 1895/96 634,4 und 64,2 Millionen M. Der Kaiser, dem der Oberbefehl über die gesamte Kriegsmacht übertragen wurde, erhielt durch die Reichsverfassung alle Rechte, deren er bedarf, um über die Einheit und Tüchtigkeit des Heeres zu wachen. Für Administration, Verpflegung, Bewaffnung und Ausrüstung aller Kontingente wurden die preußischen Einrichtungen für maßgebend erklärt (Art. 63). Bayern erhielt jedoch das Reservatrccht, daß seine Truppen erst vom Tage der Mobilisierung an dem Befehle

7. Deutsche Bürgerkunde - S. 132

1894 - Leipzig : Grunow
132 Heer und Murine Art. 63 Koiliivgcnts Herren Art. 66 Der Kaiser als Bundcs- fcldhcrr Art. 63 tingente. Der in das Heer eintretende Deutsche leistet seinem Landesherrn, d. h. dem Staatsoberhaupt des Bundesstaates, in dem er staatsangehörig ist is. 62), auch dann den Fahneneid, wenn er außerhalb des einheimischen Staats in einem fremden Kontingente der Dienstpflicht genügt. Die vom König von Preu- ßen als dem obersten Kriegsherrn der preußischen Armee für diese ergehenden Anordnungen in der Ad- ministration, Verpflegung, Bewaffnung und Ausrüstung sind für die nichtpreußischen Kontingente nicht ohne weiteres verbindlich, sondern werden ihren Komman- deuren durch den Bundesratsausschuß für das Land- heer und die Festungen (S. 29) nur „zur Nachachtung in geeigneter Weise mitgeteilt." Thatsächlich haben zwar alle deutschen Staaten, mit Ausnahme von Bayern, Sachsen und Württem- berg, in besondern mit Preußen abgeschlossenen Kon- ventionen das Recht der Offiziersernennung auf den König von Preußen übertragen. Den Kontin- gentsherrenist aber jedenfalls das Recht verblieben, die ihren Gebieten angehörigen Truppenteile jederzeit zu inspizieren; sie genießen die mit der Stellung als Chefs dieser Truppenteile verbundnen Ehren und sind befugt, zu polizeilichen Zwecken nicht bloß ihre eignen Truppen zu verwenden, sondern auch alle andern Truppenteile des Reichsheeres zu requirieren, die in ihrem Gebiet dauernd untergebracht, dislo- ziert sind. Auch stehen sie zu allen darin garni- sonierenden oder vorübergehend dahin kommandierten Truppen im Verhältnis eines kommandierenden Gene- rals mit entsprechender Disziplinarstrafgewalt. Allen deutschen Kontingenten gegenüber (wegen Bayern siehe unten) steht dem Kaiser nicht nur der Oberbefehl im Kriege, sondern auch im Frieden das Recht und die Pflicht zu, dafür Sorge zu tragen, daß alle Truppenteile vollzählig und kriegstüchtig vor-

8. Deutsche Bürgerkunde - S. 154

1894 - Leipzig : Grunow
154 Heer und Marine Unterhalt Ersatz tauglich, z. 93- für die schwere Kavallerie (kleinstes Maß 1 ra 67 cm), so hat er sich innerhalb vier Wochen bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommis- sion seines Aufenthaltsortes zu melden. Will der zurückgewiesene Freiwillige sogleich ein- gestelltwerden, sobeordert ihn die Oberersatzkommission. Diese entläßt ihn entweder als dauernd untauglich, oder stellt ihn als zeitig untauglich bis zum 23. Lebensjahre zurück, oder sie erklärt ihn als tauglich für die Ersatz- reserve oder für eine bestimmte Waffengattung, z. B. für die leichte Kavallerie (kleinstes Maß 1 m 57 om) oder für die Infanterie (kleinstes Maß 1 m 54 c-w). Einjährig-Freiwillige müssen sich die etatsmäßigen großen und kleinen Bekleidungsstücke aus ei g n e n M i t - teln beschaffen. Für die Benutzung des Dienstpferdes zahlen sie bei der Kavallerie und reitenden Artillerie 400 Mark, bei der fahrenden Artillerie und beim Train 150 Mark. Außerdem haben sie in Friedens- zeit für ihre Verpflegung und ihr Quartier selbst zu sorgen. Nur ausnahmsweise darf dies alles dein Einjährig-Freiwilligen durch Bestimmung des General- kommandos, oder in Sachsen mit Genehmigung des Kriegsministeriums von dem Truppenteil gewährt werden. Die Mediziner, die in das Sanitätskorps ein- treten wollen, dienen ein halbes Jahr mit der Waffe und, nach erlangter ärztlicher Approbation, ein halbes Jahr als Unterarzt. Die Tierärzte werden nach halbjähriger vorwurfsfreier Dienstzeit mit der Waffe zu einjährig-freiwilligen Unterärzten befördert. Die Apotheker genügen ihrer einjährig-freiwilligen Mi- litärpflicht in einer Militärapotheke. Die Volks- schullehrer und Kandidaten des Volksschulamts werden bereits nach zehnwöchiger aktiver Dienstzeit bei einem Infanterieregiment zur Reserve beurlaubt. Der Ersatz der Mannschaften im aktiven Heere

9. Kaiser Friedrich III. - S. 66

1888 - Wittenberg : Herrosé
66 und seine drei Knaben, den hohen Herrn erkennend, militärische Ehrenbezeugungen machten. Freundlich dankend trat der Kron- prinz an den stramm stehenden Invaliden mit den Worten heran: „Sie waren Soldat, ich sehe es, haben Sie noch mehr solche Jungen?" „Nein, Kaiserliche Hoheit, bin Invalide und infolge der Strapazen beim Feldpostdienst 1870 und 71 Jahre lang bettlägerig gewesen. Meine Knochen sind morsch, und das häus- liche Elend raubt mir den Mut!" Fest dem so Klagenden in die Augen sehend, fragte der Kronprinz weiter: „Wo verwundet?" „Gefecht bei Soor, am 28. Juni 1866, Schuß durch die Schulter, linker Arm gelähmt!" „Reichen Sie mir Ihre Hand, bedaure Ihr Schicksal, schreiben Sie sofort an mich, legen Sie Ihre Papiere bei und schreiben Sie auf den Briefumschlag: Soor." Sprachlos stand der Invalide vor dem hohen Herrn, der ihm herzlich die Hand schüttelte und sich dann entfernte. Nach einigen Tagen ging das geforderte Gesuch ab, und nach Verlauf von weiteren fünf Tagen befand sich der Absender im Besitze einer bedeutenden Geldsumme mit dem erfreuenden Bescheide, daß dem M. in kürzester Zeit eine seinem körperlichen Zustande ent- sprechende Stellung nachgewiesen werden solle. Große Freude herrschte natürlicherweise in der sonst so armen, jetzt beglückten Familie. Eine Reiseunlerstützung. Im Schulgarten zu Langensulzbach in Elsaß liegt ein Schlesier, der Lehrer Püschel, welcher an seinen bei Wörth em- pfangenen Wunden starb, begraben. Er war der einzige Sohn seiner Eltern, die gern den Ort besucht hätten, wo ihr Kind gebettet lag, aber es fehlten ihnen dazu die Reisemittel. Als dies der Kronprinz erfuhr, schickte er dem Vater vierzig Thaler Reisegeld, und bald standen die alten Eltern im Schulgarten zu Langensulzbach und weinten sich am Grabe ihres geliebten Sohnes aus. Die Inspizierung. Welchen Ernst der Kronprinz Friedrich Wilhelm als militärischer Befehlshaber zeigte, wie sehr ihm das Wohl der Mannschaft am Herzen lag, beweist folgende Geschichte aus dem Jahre 1878, welche damals in der ganzen deutschen Armee Aufsehen erregte.

10. Kaiser Friedrich III. - S. 82

1888 - Wittenberg : Herrosé
82 Nur um seinem Arzte näher sein zu können, zugleich auch weil dieser das Klima Englands für besonders zuträglich für die eigenartige Krankheit des Kronprinzen bezeichnete, siedelte derselbe mit seiner gesamten Familie am 13. Juni nach London über, um hier und in den schottischen Hochlanden oder an den Küsten von Wales den Sommer zu verbringen. In den von dort nach Deutschland gelangenden Nachrichten über den weiteren Verlauf des Leidens wechselten hoffnungsvolle Versicherungen einer stetigen Besserung mit dunklen Gerüchten unaufhaltsamer Verschlimmerung. Das allein stand fest, daß bereits am 27. Juni Dr. Mackenzie zum drittenmale eine Operation vorgenommen hatte, um, wie es hieß, den Rest der Wucherung zu entfernen. So gingen Wochen und Monate dahin. Leise kam der Herbst gezogen; da hieß es, der Kronprinz werde von England aufbrechen, um sich nach dem Süden, nach der Schweiz oder nach Italien zu begeben. Eine Rückkehr nach Deutschland, die namentlich der hochbetagte kaiserliche Vater so sehnlichst wünschte, um den ge- liebten Sohn in der Nähe zu haben, oder ihn doch noch einmal begrüßen zu können, erklärte Dr. Mackenzie für unthunlich. Am 1. September erfolgte die Abreise des hohen Kranken von England und seine Übersiedlung nach Toblach in Tirol. Erst am 7. September dort eingetroffen, brach man jedoch bereits am 25. desselben Monats wieder auf, um einen vor der Ungunst der Witterung mehr ge- schützten Ort aufzusuchen, als welcher zunächst Baveno am Lago Maggiore, dann aber Ende Oktober San Remo am Meerbusen von Genua gewählt wurde. Hier in San Remo, in der für die kronprinzliche Familie gemieteten Villa Zirio, schlug der edle, gottvertrauende Dulder nun ein Schmerzenslager auf, wie es trauriger, trostloser nicht gedacht werden kann. Etwa 14 Tage nach seiner Ankunft in San Remo wurde in einer gemeinschaftlichen Beratung der Ärzte bereits die völlig hoffnungslose Natur des Leidens festgestellt, und mehr und mehr stiegen im Volke Besorgnis und tief empfundenes Mitleid. Deutschland ist mächtig, gewaltig in seiner Kraft, wenn es wie ein gereizter Löwe auffährt, um Rache zu nehmen für eine schwere Beleidigung; Deutschland ist aber auch groß, reich in seiner Liebe für sein Kaiserhaus. Tausende von Menschen umlagerten gleichsam das Palais des greisen kaiserlichen
   bis 10 von 10
10 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 10 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 162
1 17
2 0
3 47
4 178
5 961
6 0
7 123
8 3
9 1
10 115
11 4
12 5
13 11
14 1
15 53
16 222
17 2
18 9
19 126
20 0
21 26
22 3
23 0
24 41
25 173
26 281
27 4
28 10
29 139
30 242
31 1
32 1
33 133
34 34
35 11
36 22
37 416
38 56
39 1789
40 2
41 4
42 0
43 0
44 0
45 390
46 1
47 18
48 0
49 4

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 0
1 2
2 0
3 0
4 0
5 0
6 0
7 0
8 1
9 0
10 0
11 0
12 0
13 0
14 0
15 1
16 0
17 1
18 0
19 3
20 0
21 0
22 0
23 0
24 0
25 0
26 0
27 0
28 0
29 0
30 0
31 0
32 1
33 0
34 0
35 0
36 5
37 0
38 1
39 2
40 0
41 1
42 0
43 0
44 0
45 2
46 0
47 0
48 0
49 0
50 0
51 1
52 0
53 0
54 0
55 0
56 0
57 0
58 0
59 8
60 4
61 2
62 0
63 0
64 0
65 0
66 0
67 0
68 1
69 0
70 1
71 0
72 3
73 0
74 0
75 0
76 0
77 0
78 0
79 0
80 0
81 0
82 0
83 0
84 0
85 0
86 0
87 0
88 0
89 0
90 0
91 0
92 1
93 0
94 0
95 0
96 0
97 0
98 1
99 0

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 4
1 3
2 0
3 7
4 0
5 14
6 1
7 9
8 1
9 6
10 0
11 1
12 18
13 0
14 0
15 0
16 0
17 15
18 0
19 5
20 1
21 5
22 0
23 0
24 4
25 2
26 0
27 0
28 0
29 0
30 1
31 2
32 0
33 15
34 1
35 10
36 0
37 0
38 0
39 6
40 0
41 1
42 0
43 4
44 2
45 0
46 0
47 5
48 0
49 0
50 2
51 11
52 17
53 0
54 6
55 0
56 0
57 0
58 0
59 17
60 103
61 7
62 1
63 0
64 0
65 10
66 0
67 3
68 0
69 0
70 0
71 10
72 0
73 0
74 0
75 2
76 0
77 0
78 6
79 0
80 0
81 25
82 5
83 0
84 0
85 0
86 1
87 0
88 1
89 1
90 0
91 8
92 1
93 4
94 0
95 0
96 0
97 0
98 1
99 1
100 9
101 0
102 18
103 2
104 0
105 1
106 1
107 0
108 0
109 0
110 6
111 6
112 4
113 0
114 1
115 0
116 3
117 2
118 0
119 0
120 0
121 36
122 0
123 7
124 5
125 2
126 1
127 0
128 0
129 17
130 0
131 8
132 0
133 0
134 0
135 1
136 19
137 0
138 0
139 0
140 27
141 25
142 4
143 1
144 1
145 1
146 0
147 0
148 0
149 0
150 0
151 9
152 2
153 0
154 3
155 22
156 38
157 11
158 0
159 0
160 0
161 0
162 0
163 0
164 0
165 0
166 3
167 1
168 0
169 3
170 4
171 0
172 0
173 2
174 4
175 4
176 1
177 2
178 0
179 0
180 0
181 0
182 7
183 48
184 0
185 0
186 1
187 0
188 0
189 0
190 0
191 0
192 0
193 1
194 0
195 0
196 6
197 0
198 4
199 2