3. Zustände der Gegenwart in Verwaltung u. Ordnung von Staat u. Gemeinde. 121
Der Umfang der Staatsverwaltung läßt sich erkennen aus der Benennung der neun Ministerien: 1. Ministerium des Innern, 2. Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten, 3. Kriegsministerivm, 4. Finanzministerium, 5. Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten,
6. Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten,
7. Justizministerium, 8. Ministerium für Handel und Gewerbe, 9. Ministerium der öffentlichen Arbeiten (wie Eisenbahn- und Bauwesen).
Der erste Beamte nach dem Minister ist der Unterstaatssekretär. Die Ministerien zerfallen in mehrere Abteilungen, deren Geschäfte ein Ministerialdirektor leitet. Manchmal bezeichnet schon der Name die Amtszweige, wie Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten. Die Abteilung für Unterrichtsangelegenheiten zerfällt in drei Unterabteilungen: für Hochschulen, für Höhere Schulen, für Volksschulen.
Unabhängig von den Verwaltungsbehörden ist das Gerichtswesen. Die Gerichte zerfallen in Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte. In einem Kreise sind ein oder mehrere Amtsgerichte, durchschnittlich kommt auf einen Regierungsbezirk ein Landgericht und auf eine Provinz ein Oberlandesgericht. Die Rheinprovinz hat wegen ihrer großen Einwohnerzahl zwei Oberlandesgerichte, eins in Cöln und eins in Düsseldorf. Höchstes Gericht ist das Reichsgericht in Leipzig.
Die Zugehörigkeit Preußens zu einem großem Staatsganzen, dem Deutschen Reiche, seine Rechte und Pflichten darin, ist in dem Abschnitt über die Reichsverfassung zum Ausdruck gekommen. (S. 98 f.)
Die Kosten der Gemeinde-, Staats- und Reichsverwaltung werden durch Steuern aufgebracht. Den Stadt- und Landgemeinden sind hauptsächlich die Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuern, dem Staat die direkten Einkommensteuern, dem Reich die indirekten Steuern überwiesen. Manche Gemeinde erzielt Einnahmen ans Gas- oder Elektrizitätswerken, Wasserleitungen, Straßenbahnen; der Staat aus den eignen Bergwerken in Oberschlesien und im Saargebiet, aus Domänen und Forsten, aus dem Eisenbahnbetrieb, das Reich aus der Post- und Telegraphenverwaltung, der Eisenbahnverwaltung in Elsaß-Lothringen. Den Rest decken die Matrikulorbeiträge der Einzelstaaten.
Werden größere Anlagen ausgeführt, die aus den Steuern eines Jahres nicht gedeckt werden können, z. B. Bau eines Krankenhauses, einer Eisenbahn, eines Kanals, so wird eine Anleihe gemacht, die nach Ablauf eines großem Zeitraums durch erhöhte Zinszahlung zurückgezahlt wird. Solche Anleihen werden in der Reget nur gestattet, wenn es sich um Anlagen handelt, die auch der Nachwelt zugute kommen. Gemeinden, Staat und Reich können Anleihen machen; gleichzeitig muß aber festgesetzt werden, auf wieviel Jahre sich die Zurückzahlung erstreckt.
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I. Europa, — 2. Das Deutsche Reich.
63
Berglandschaften zog besonders die Römer an, die hier schon eine keltische
Niederlassung vorfanden. Die Stadt wurde eine befestigte römische Kolonie
und uuter römischem Schutz eine blühende Handelsstadt. Triers Bildungs-
anstalten standen bei den Römern in gutem Ruf, römische Villen schmückten
in großer Zahl die Umgebung. Nirgends diesseit der Alpen findet man
deshalb so zahlreiche Denkmäler aus römischer Zeit: die gewaltigen Pfeiler der
Moselbrücke, die Reste des Kaiserpalastes und einer Wasserleitung, das Amphi-
theater und die Porta nigra (Schwarzes Tor). Im Mittelalter wurde Trier
der Sitz eines Erzbischoss und ein berühmter Wallfahrtsort. Den Fluß ab-
wärts folgen nur noch kleine Weinorte.
Zeichnung: Die Mosel auf deutschem Gebiet. Die Krümmungen
werden ohne ängstliche Beachtung der Karte angedeutet.
§89. Die Eifel nördlich der Mosel ist eine nur von einzelnen
vulkanischen Kegeln unterbrochene, entwaldete Hochebene, in der die ihr
eigentümlichen „Maare" (Kraterseen) eingebettet sind (Bild 40). Ein freund-
licher Teil des Gebirges ist das liebliche Tal der Ahr mit den Heilquellen
von Neuenahr und guten Weinen; die Hochfläche der Eifel ist rauh, nur
ein Fünftel des Bodens ist (mit Kartoffeln und Hafer) bebaut. Die Gipfel
sind oft malerisch schön und von Burgruinen gekrönt. Das ebene Gebiet
im Hohen Venn (— Fehn, Moor) ist mit Moor bedeckt. Die Bahn
Köln—trier hat das Eifelgebiet erschlossen.
§ 90. Im Gegensatz zur Abgeschiedenheit der Hochebene steht der von
der Maas durchbrochene Nordrand des Gebirges, wo die Natur reiche
Schütze an Kohlen, Eiseu, Blei und Zink eingelagert hat. Das hier ent-
staudene Industriegebiet zieht sich durch Belgien nach Frankreich hinein.
Auf deutschem Boden hat sich hier eine blühende Tuchindustrie entwickelt,
aber auch Maschinenfabriken, chemische Werke, Messingwerke beschästigen
Tausende.
Mittelpunkt der deutschen Industrie ist Aachen (156), genannt nach
seinen zahlreichen Heilquellen la^ua —Wasser), denen der Ort seinen Ursprung
verdankt. Ihretwegen liebte Karl der Große den Platz. Er machte Aachen
zu seiner Residenz und baute den Dom und Kaiserpalast, in dessen Kapelle
er begraben liegt. Jetzt ist Aachen wesentlich Industriestadt und mit dem
benachbarten Burtscheid verwachsen.
§ 91. Der rechtsrheinische Gebirgsflügel beginnt im 8 mit dem Taunus,
vom Volke „die Höhe" genannt. An seinem Fuße liegen die weltbekannten
Bäder Wiesbaden und Homburg, auf seiner Höhe steht die Saal-
bürg, die auf kaiserliche Anregung neu hergerichtet wurde. Das Miueral-
wasser von Selters und vielen anderen Orten ist weithin bekannt.
§ 92. Der Westerwald liegt zwischen Sieg und Lahn und ist ein
unwirtliches, von einsamen Wäldern bedecktes Hochland. Seine Tonlager
liefern den Stoff für die Millionen von Krügen, die zum Versand der be-
nachbarten Mineralwässer dienen. Im Siegtal sind zahlreiche Berg- und
Hütteuwerke. Die „Rote Erde" läßt Eiseu und Kupfer gewinnen.' Das
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Extrahierte Personennamen: Triers Maas Karl_der_Große Karl
Extrahierte Ortsnamen: Europa Frankreich Aachen Aachen Taunus Homburg Selters Westerwald
148
Das Zeitalter des Empor kommens Dreußens 1648—1786.
kenntnisreiche Leute, die Kunstfertigkeit und Industrie mitbrachten und deren Ansiedelung Brandenburg zum großen Segen gereichte.
Mit dem Kaiser vertrug sich der Kurfürst nunmehr; er leistete ihm Hilfe bei der Eroberung Ungarns.
Friedrich Wilhelms innere Politik.
§ 162. Die Begründung des Absolutismus. Um in der europäischen Politik eine Rolle spielen zu können, war es von Anfang an des Großen Kurfürsten Bestreben, ein starkes, schlagfertiges Heer zu besitzen, zu dessen bnalnb?Erhaltung er ausreichende, regelmäßige Staatseinnahmen brauchte, stände. Dabei traf er auf den Widerstand der Land stände. Am hartnäckigsten verhielten sich die Stände des Herzogtums Preußen, welche sogar die Wiederaufrichtung der polnischen Lehnshoheit wünschten und teilweise in hochverräterische Verbindungen mit den Polen traten. In diesen Kämpfen handelte es sich darum, ob sich eine starke Staatsgewalt ausbilden sollte oder nicht; es handelte sich zugleich darum, ob die einzelnen, vom Kurfürsten beherrschten Landesteile, welche die verschiedensten Einrichtungen, ihre besonderen Regierungsbehörden und Stände hatten, zu einem einheitlichen Staatswesen zusammenschmelzen, oder ob die staatliche Zersplitterung fortdauern sollte.
Msn In denselben Zeiten, in denen Ludwig Xiv. den Absolutismus ln Gewalt.' Frankreich vollendete und hier einen einheitlichen, nationalen Staat schuf, hat der Große Kurfürst die Stände seiner Lande in milderer oder in gewaltsamerer Weise zur Unterwerfung gezwungen und so ebenfalls eine unbeschränkte Fürstengewalt begründet. Die schärfsten Mittel brauchte er in Preußen; der Schöppenmeister von Königsberg, Hieronymus Rhode, wurde verhaftet und starb im Kerker; den Obersten von K a l ck st e i n, der in Warschau gegen ihn Ränke schmiedete, ließ er in dieser Stadt durch brandenburgische Soldaten festnehmen, nach Preußen bringen und enthaupten.
ehikünfte Ein besonderes Verdienst hat sich der Große Kurfürst um die Ordnung und Steigerung der Staatseinkünfte erworben, die er bei seiner Thronbesteigung in einem gänzlich verwahrlosten Zustande gefunden hatte. Das Heer. Sein Heer bestand nicht, wie noch die Heere des dreißigjährigen Krieges, aus Landsknechten, die man im Falle des Bedarfs anwarb und nach Beendigung des Krieges wieder entließ, sondern es war ein stehendes Heer. Freilich war es kein Volksheer, sondern ein Heer von Berufssoldaten; die Soldaten wurden nicht ausgehoben, sondern geworben. Es zählte beim Tode des Kurfürsten fast 30 000 Mann und war, was bei den
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_Wilhelms Friedrich Wilhelms Ludwig_Xiv Ludwig Hieronymus_Rhode
Extrahierte Ortsnamen: Brandenburg Ungarns Frankreich Königsberg Warschau
Friedlich Wilhelm I. 1713-1740.
159
waren und die der König auf dem Schloßplätze in der Soldatenstadt Potsdam selbst zu kommandieren pflegte. Friedrich Wilhelm war der erste preußische König, der immer Uniform trug; er fühlte sich am liebsten als Kamerad seiner Offiziere. Um die Ausbildung des preußischen Offizier st andes hat er fsltr’ die größten Verdienste. Fast das ganze Offizierkorps entstammte dem Adel; von nun an wurde der brandenburgifch-preußifche Adel, der noch zur Zeit des Großen Kurfürsten sich so oft aufsässig gezeigt hatte, ein Offiziersadel und erfüllte sich mit treu monarchischer Gesinnung.
Die gemeinen Soldaten waren auch jetzt noch zum großen Teil ge- 2s”^n9 worbene Leute und viele von ihnen Ausländer; die preußischen Werber, Aushebung, die ihre Werbeplätze an vielen Orten im Reich hatten, waren berüchtigt durch ihre Verschlagenheit und Dreistigkeit. Indessen hat dieser König zum ersten Male den Grundsatz aufgestellt, daß die jungen Leute unter feinen Untertanen „schuldig und verpflichtet feien ihm mit Gut und Blut zu dienen", und den Regimentern erlaubt Rekruten auszuheben. Jedoch lastete die Wehrpflicht fast allein auf den Bauern; die Städter waren zumeist davon befreit, damit sie ihrem Gewerbe nachgehen könnten.
Das Heer stand unter einer fcharfen, ja grausamen M a n n s z u ch t. M-mnszucht Zumal die Desertion wurde auf das härteste, durch Spießrutenlaufen oder 9lus6llblin9-den Tod, bestraft; und doch kam sie häufig vor, da die Soldaten ja zum großen Teil nicht aus dem Lande stammten und kein Vaterlandsgefühl empfinden konnten. Die Ausbildung der Leute war vorzüglich. Hier stand Fürst L e o^I^runt Dessau d?m König als treuer und gleich-gesinnter Helfer zur Seite. In unbedingtem Gehorsam, mit der größten Genauigkeit machten die preußischen Regimenter ihre Übungen; bald sollten sie, was sie auf dem Paradefelde gelernt hatten, auf dem Schlachtfelde bewähren.
§ 173, Friedrich Wilhelms Landesverwaltung und Volkswirtschaft- Absoiutts-liche Fürsorge. Nicht geringer sind die Verdienste Friedrich Wilhelms I. mu?' um die Landesverwaltung. Davon zunächst war keine Rede, daß sich die Stände (vgl. § 162) seinen Anordnungen nicht gefügt hätten. Er war ein absoluter Herrscher, dem sie „Ordre parieren" mußten; aus eine Eingabe der ostpreußischen Stände schrieb er: „Ich stabilire die Souverainetö wie einen Koeher von Bronce". In seiner selbstherrlichen Art ging er sehr weit; er hielt es z. B. für sein königliches Recht, gerichtliche Urteile umzustoßen, nicht nur um sie zu mildern, sondern auch um sie zu verschärfen.
Derselbe König, der das preußische Heer fchuf und durch das eigene tie2eus,;g Vorbild erzog, hat auch einen anderen Grundpfeiler des preußischen Staats-wefens errichtet; er hat die preußische Verwaltung geschaffen und Stos
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Extrahierte Personennamen: Wilhelm_I. Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm Friedrich_Wilhelms Friedrich Wilhelms Friedrich Wilhelms_I.
Der Staat der Athener.
19
zu den sieben Weisen rechnete; er war auch ein Dichter, von dessen Gedichten uns noch einige erhalten sind.
Als Gesetzgeber hielt es Solon für seine erste Pflicht, der Ver-^A«. schuldung und Not der armen Bauern zu steuern. Er verbot die Schuld-knechtschaft und kaufte solche Schuldgesangenen, die in andere Länder als Sklaven verkauft waren, mit Mitteln des Staates frei; auch erklärte er einen großen Teil der Schulden für ungültig.
Ferner gab Solon Gesetze, die milder waren als die des Drakon; «-s-tzgebung. diese wurden auf hölzerne Tafeln aufgeschrieben und öffentlich ausgestellt, so daß sie jeder Bürger lesen konnte. Unter ihnen waren auch mancherlei sittliche Vorschriften, z. B.: zeige dem Irrenden den Weg, sprich von den Toten nichts Übles, rede die Wahrheit auf dem Markte.
Besonders wichtig war es, daß Solon eine neue Verfassung schuf.verfassung. Er wollte allen Bürgern politische Rechte geben, aber nicht allen die gleichen; so teilte er denn das Volk nach dem Vermögen in vier Klassen. Auch die ärmsten Bürger, die zur vierten Klasse gehörten, durften, wenn sie mindestens 20 Jahre alt waren, in der Volksversammlung erscheinen; andere Rechte wurden den ersten drei Klassen vorbehalten.
Die Volksversammlung hatte in Athen die entscheidende Gewalt.f Ihr mußten alle wichtigen Fragen vorgelegt werden; sie wählte auch die Beamten. Die Bürger saßen auf Bänken, während die Spartiaten in der Volksversammlung standen; man stimmte ab durch Aufheben der Hände.
Der Rat (Staatsrat) bestand aus 400 Mitgliedern, die jährlich neu Staatsrat. gewählt wurden; er hatte die Pflicht, die Amtsführung der Beamten zu beaufsichtigen. Die neun Archonten wurden auch ferner in jedem Archonten. Jahre neu gewählt; wenn sie ihr Amt tadellos verwaltet, insbesondere unparteiisch Recht gesprochen hatten, so traten sie in den A r e o p a g Areopa,, ein. Diesem höchsten Gerichtshof stand nicht nur die peinliche Gerichtsbarkeit zu, sondern er hatte auch das Recht, Bürger, die ein leichtsinniges und unsittliches Leben führten, zu verwarnen und zu strafen und solche Beschlüsse der Volksversammlung, die ihm schädlich und übereilt schienen, umzustoßen.
Als Solon sein Werk zu Ende geführt hatte, verließ er Athen, nachdem «r vorher die Athener hatte schwören lassen, binnen zehn Jahren an seinen Gesetzen nichts zu ändern. Auf den Reifen, die er machte, kam er, wie berichtet wird, auch nach S a r d e s, der Hauptstadt von L y d i e n, wo damals der reiche und mächtige König Krösus herrschte, und führte mit ihm das Gespräch, das oben erwähnt worden ist (§ 5).
2*
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Dritte Periode der Neuzeit. Die Zeit der Um-
wlzungen.
Erster Abschnitt. Die Zeit der Franzsischen Revolution und Napoleons I., 17891815.
104. Auflsung der alten Staatsordnung in Frankreich.
Drei Jahre nach dem Tode Friedrichs des Groen brach in Frank-reich eine Revolution aus, die auf die staatlichen und gesellschaftlichen Verhltnisse in ganz Europa einwirkte.
L Ursachen der Revolution, a) Durch die Verschwendung des Hofes und die vielen Kriege seit Ludwig Xiv. war die Staatsschuld so ge-stiegen, da die Zinsen kaum mehr bezahlt werden konnten. Die jhr-lichen Ausgaben berstiegen die Einnahmen um 200 Millionen Franken.
b) Die dadurch notwendig gewordenen hohen Steuern waren sehr ungleich verteilt. Der Adel und die aus ihm hervorgehende hhere Geist-lichkeit waren fast steuerfrei; die Bauern dagegen muten mehr als die Hlfte ihres Einkommens an Steuern bezahlen, und auch in den Stdten waren die rmeren verhltnismig viel strker belastet als die Wohl-habenden. Whrend die adligen Grogrundbesitzer ihre reichen Einknfte vergeudeten, fhrten die Bauern, obgleich sie grtenteils freie Eigentmer waren, ein elendes Leben. Wer Verbesserungen einfhrte und sein Land gut ausnutzte, wurde hher eingeschtzt; wer nicht bezahlen konnte, kam ins Gefngnis. Alle erfllte Ingrimm gegen den Staat und die bevor-zugte Klasse.
c) Im Gerichtswesen war das Geld mchtiger als das Recht. Die hheren Richterstellen waren kuflich und die Richter bestechlich. Noch schlimmer war es, da oft durch einen einfachen kniglichen Befehl ohne richterliches Urteil Gefngnisstrafen und Verbannungen verhngt wurden. Die lettres de cachet, die solche Befehle enthielten, wurden verkauft und verschenkt.
d) Der knigliche Hof in Versailles, an dem sich ein Heer von adligen Miggngern sammelte, war uerlich ein Bild des hchsten Glanzes, hatte sich aber durch Sittenlosigkeit verchtlich gemacht.*)
*) Apres lious le delugev war das Losungswort dieser Kreise.
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Extrahierte Personennamen: Napoleons_I. Friedrichs Ludwig_Xiv Ludwig
Extrahierte Ortsnamen: Frankreich Frank-reich Europa Versailles
96
flle werden von den Schffengerichten, die aus einem Richter als Vor-sitzenden und zwei Laien als Schffen bestehen, schwerere von den Straf-kammern, die aus fnf Berufsrichtern zusammengesetzt sind, bestimmte Gruppen von Verbrechen von den Schwurgerichten abgeurteilt, bei denen das Urteil der die Schuld 12 Laien als Geschworenen obliegt, während der die Strafe drei Berufsrichter entscheiden. Die deutsche Rechtseinheit ist abgeschlossen worden durch die Einfhrung des brgerlichen Ge-s e tz b u ch e s, dessen Entwurf von Rechtsgelehrten im Auftrage der Re-gierung fertiggestellt und vom Reichstag angenommen worden ist, und das seit dem Jahre 1900 Geltung hat.
wwschast deutsche Reich ist endlich eine Wirtschaftseinheit. Ein
einheitliches Mnzwesen, das auf der Goldwhrung begrndet ist, trat an die Stelle der Zersplitterung, die frher auf diesem Gebiete herrschte. Ebenso wurde ein einheitliches Ma und Gewicht geschaffen. Von be-sonderer Bedeutung fr den Aufschwung des Verkehrs war die Schpfung der R e i ch s p o st, deren langjhriger, verdienstvoller Leiter von Stephan zugleich der Grnder des Weltpostvereins war, der heute alle Kulturstaaten der Welt umfat.
Schutzzlle. Die Zollpolitik des Reiches beruhte zunchst auf den Grund-stzen des Freihandels; die Zlle, welche, z.b. von Kolonialwaren, er-hoben wurden, hatten nur den Zweck, als Finanzzlle dem Reiche gewisse Einnahmen zu verschaffen. Da leitete Bismarck seit 1879 auf dem Gebiete der Zollpolitik einen Umschwung ein. Er hatte dabei zweierlei im Auge: erstens wollte er dem Reiche, das fr seine Finanzen bis jetzt vor-nehmlich auf die Beitrge der Einzelstaaten angewiesen war, eigene, reich-lich flieende Einnahmequellen erffnen; zweitens gedachte er der ein-heimischen Produktion, der nationalen Arbeit", die nach seinen Beob-achtungen durch die ungehinderte Einfuhr auslndischer Waren geschdigt wurde und sich nicht zu entwickeln vermochte, durch Schutzzlle aufzuhelfen. Trotz des heftigen Widerstandes, den diese Plne im Reichstage fanden, hat er sie grtenteils durchgefhrt. Es wurden Jndustriezlle und Getreidezlle eingefhrt, die ersteren zum Schutze des ein-heimischen Gewerbes gegen den Wettbewerb der englischen Industrie, die letzteren zum Schutze der einheimischen Landwirtschaft gegen die Verbilligung des Getreides durch die berseeische Getreideeinfuhr.
Reichs- Unter dem Schutze der Jndustriezlle blhte die deutsche Industrie
ftttamett. y , __ , ,, -
auerordentlich auf; die Absicht dagegen, dem Reiche eigene, genugende Einnahmen zu verschaffen, hat Bismarck nicht vllig erreichen knnen.
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T29: [Handel Industrie Land Ackerbau Fabrik Stadt Deutschland Mill Viehzucht Gewerbe]]
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Extrahierte Personennamen: Stephan Bismarck Bismarck
B. Das Nordwesteuropäische Schollenland. — 4. Niederlande. 359
2. Die Marschen, im Hintergrunde der Dünenküste gelegen, bestehen aus
einem ungemein ertragreichen, fetten Lehmboden. Er ist teils vom Meere,
teils von den Flüssen abgelagert worden; danach unterscheidet man See-
marschen und Flußmarschen. Zusammen bedecken sie eine Fläche von
der Hälfte des ganzen Landes. In den Marschgebieten breiten sich nament-
lich in Nordholland große Nieder- oder Grünlandsmoore aus, die durch Eut-
Wässerung teilweise in Wiesen- und Weideland und in Gebiete blühender Vieh-
zucht verwandelt wurden. Da die Marschen reichlich zur Hälfte unter Meeres-
spiegelhöhe liegen, so müssen sie nicht allein durch kostspielige Deichbauten
gegen das Eindringen des Meeres geschützt werden, es sind auch aus-
gedehnte Entwässerungsanlagen notwendig. Daher wird das ganze Land
von einem Netzwerk schnurgerade verlaufender Gräben und Kanäle durch-
zogen. Zahlreiche von Windmühlen und Dampfmaschinen in Bewegung ge-
setzte Pumpwerke führen das Wasser höher gelegenen Kanälen und den Flüssen
zu. An der Mündung der Binnengewässer dienen großartige Schleusen-
anlagen dazu, einerseits dem Wasser einen Abfluß zum Meere zu verschaffen,
anderseits das Land vor der Flut zu schützen. Ein holländisches Marsch-
gebiet mit seinen rechteckigen, von Kanälen geschnittenen und von Dämmen
eingefaßten Landflüchen (Polder), seinen Äckern, Gärten und üppigen,
von Rinderherden belebten Grasfluren, mit seinen zahlreichen Windmühlen
und auf den Wasserstraßen dahingleitenden Segeln, seinen freundlichen Dör-
fern und sauberen Einzelhöfen bietet ein ganz eigenartiges Bild.
3. Die Geestlandschaft schließt sich landeinwärts an die Marschen an. Sie
verteilt sich auf drei Gebiete: auf die von Belgien hineinragende Campine
(das Kempenland), die Veluwe^ zwischen Rhein und Issel und das Binnen-
land östlich der Südersee. Die Sand- und Kiesablagerungen der ersten
Eiszeit, deren Gletscher jedenfalls bis zur Rheinmündung heranreichten, ent-
behren hier der fruchtbaren Schwemmlanddecke und bilden einen magern
Boden, der in den höheren Lagen Heideflächen trägt, in den Bodensenkungen
von Hochmooren eingenommen wird. Durch Aufforstung der sandigen Strecken
und durch Urbarmachung des Moorbodens sucht man die dürftigen Flüchen
für die Kultur zu gewinnen.
Iii. Gewässer. Der größte Teil Hollands gehört dem Mündungsgebiete
des Rheins, der Maas und der Schelde an. In vier, zu je zwei zusammen-
gehörenden stromartigen Meeresbuchten dringt das Meer tief ins Land ein.
Kurz nach seinem Übertritt auf holländischen Boden spaltet sich der Rhein
in zwei Arme, von denen der südliche, die Waal, zwei Drittel des Rhein-
Wassers erhält. Der nördliche, später Lek genannte Arm entsendet die Issel
zur Südersee; oberhalb Rotterdam empfängt der Lek einen Zufluß aus der
Waal und nimmt nun den Namen Neue Maas an. Die Waal, der bei
Gorinchen die Maas zufließt, gabelt sich in verschiedene Arme, von denen
der südlichste in die Vereinigung der beiden großen nördlichen Trichter-
buchten mündet.
1 Betuwe — fruchtbar; Veluwe — unfruchtbar.
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422
B. Länderkunde. — Vi. Europa.
2. Das Lothringische Stufenland.
§ 279. I. Bodenaufbau und Gewässer. An den Westen des Wasgenwaldes
und des Pfälzer Berglandes lehnt sich das Lothringische Stufenland an.
Es reicht im 8 bis zu den Sichelbergen, im W bis zum Plateau von
Langres und bis an die Argounen, während es im N an die Ardennen-Eifel
und den Hnnsrück grenzt. Es stellt das linksrheinische Gegenstück zu
dem Schwäbisch-Fränkischen Stufenlande dar. Gleich diesem stasfel-
förmig nach der dem Rhein abgewandten Seite abgesunken, wird sein Boden
auch von denselben Gesteinsarten gebildet, die das östliche Stufenland zu-
sammensetzen. Buntsandstein, Muschelkalk und Kenper treten in der Rich-
tnug von 0 nach W nacheinander zutage; der W wird von Jurakalken
eingenommen. Den 8 bildet ein formenreiches, von tiefen Tälern durch-
zogeues Bergland. Es geht nach N in ein welliges Hügelland über,
das nur von den Talniederungen aus gesehen ein gebirgiges Gepräge zeigt.
Zwischen Mosel und Saar ist das Hügelland von vielen meist buchen-
umsäumten Weihern bedeckt, Wannen, die durch Eiusturz unterirdischer Höh-
lnngen entstanden sind. Während das Schwäbisch-Fränkische Stnfenland
durch das Tal der Kinzig, des Neckars und des Mains in enge Beziehung znr
Oberrheinischen Tiefebene gesetzt ist, ermangelt die westliche Landschaft einer
solchen Verbindung und wird durch ihre Bodengestalt mehr auf Frankreich
hingewiesen, besonders im 8. Hier bildet der Wasgenwald einen natürlichen
und politischen Grenzwall (vgl. § 277).
Die Gewässer des Stufeulaudes sammeln sich in der Mosel (mit Menrthe
und Saar) und in der Maas. Die Laufrichtung der Flüsse läßt erkennen,
daß die Landschaft von 8 nach N und, allerdings weniger deutlich, nach W
geneigt ist. Das Maasgebiet ist auf eine schmale Zone im W beschränkt,
während sich das Moselland von der etwa 300 m hohen Landstufe am linken
Ufer der Mosel breit nach 0 bis zum westrheiuischeu Gebirgsraude erstreckt.
Ii. Klima. Bei seiner südwestlichen Lage und geringen Bodenhöhe hat das
Stufenland ein mildes Klima mit einerjahrestemperatnr von 9 bis 10" im deutschen
Anteil des Moseltals und im Saargebiet, von 8 bis 9" in den übrigen Gebieten.
Die jährliche Niederschlagsmenge beläuft sich auf 60 bis 70 cm. Sie nimmt vom
Moseltale aus nach 0 mit der Höhe zu.
Iii. Wirtschaftsverhältnisse. Im ganzen ist das Stufenland fruchtbar
und trefflich angebaut, besonders in den geschützten Flußtälern. Am wenig-
sten ergiebig zeigen sich die rauhen, stark bewaldeten Gebiete um Bitsch und
Saarburg an der oberen Saar.
In Deutsch-Lothriugeu sind vier Wirtschastszonen deutlich zu unter-
scheiden. Die Bewohner des 0 bis zum Saartale treiben lohnenden
Landbau, Glas- und Porzellanfabrikation (Nähe der Saarkohlen!). Zwischen
Saar und Mosel hat das Vorkommen von Steinsalz im Muschelkalk zahl-
reiche Salzwerke (Chateau-Salins) ins Leben gerufen, während der an der
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Extrahierte Ortsnamen: Europa Langres Rhein Mains Oberrheinischen Frankreich Maas Saarburg
Das Deutsche Reich. — D. Das Mitteldeutsche Gebirgsland.
Laufstrecke fast das Doppelte dieser Länge. Daher folgt die militärisch wichtige
Moselbahn nach Metz nur stellenweise dem Flusse und wählt meist den
geraden Weg abseits des Tales; ebenso ist die Mosel für eine Flußschiffahrt
im großen nicht geeignet. Um so lebhafter gestaltet sich der Fährverkehr
zwischen den beiden Ufern. Da bald die rechte, bald die linke Uferseite dem
Süden zugekehrt ist, so wechseln Wein- und Obstgelände mit Feldern, Wiesen
und Wäldern fortwährend ab. In der Regel liegen daher die Besitzungen
der Bewohner auf beiden Ufern, so daß der Verkehr über den Fluß schon
durch die Bedürfnisse ein und derselben Wirtschaft bedingt wird.
224. Schlinge der Mosel bei Marienburg.
Der Fluß bildet hier eine 12 km lange Schleife, deren Enden sich so nahe treten, dag man sie zu Fuß in
^ Stunden abschneidet, während die Dampferfahrt flußaufwärts 1^ Stunde dauert.
3. Die Eifel. a) Landschaftscharakter. Zwischen Mosel, Rhein, Maas
und Sambre dehnt sich eine weite Hochfläche aus. Sie gehört nur im 0
zum Deutschen Reiche, während der Nw belgisch, der Kw französisch
ist. Das waldreiche belgisch-französische Gebiet, das ungefähr durch die Linie
Lüttich—trier vom deutschen gelrennt wird, bezeichnet man mit dem Namen
Ardennen, das deutsche mit dem Namen Eifel. Die Eifel erreicht in der
Hohen Acht 750 m Höhe. Das Gebirge ist reich an echten, erloschenen
Vulkanen mit alten Kratern und Lavaströmen und an trichterförmigen Ver-
tiefungen, die oft tiefe Seen kleineren Umfangs, Maare, enthalten. Das
größte Maar ist der Laach er See bei Andernach, 3,3 qkm groß, 53 m tief,
eine Perle landschaftlicher Schönheit. Den nordwestlichen Teil der Eifel
bildet das Hohe Venn (d. i. Hohes Moor [Venn = Fehn]), ein mit großen
Hochmooren bedecktes, waldreiches Gebiet. Dem Rheine benachbart, zieht aus
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