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1. Deutsche Geschichte - S. 167

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Der siebenjährige Krieg. 1756—1763. 10 -------------------------------------------. .. -rt not)et8 und waren sehr erfreut, als sich Friedrich bereit erklärte, die Neutralität Norddeut,chlands zu schützen. Der Pariser Hof aber wurde dadurch sehr verstimmt. Ludwig Xv. mar ein launischer, unzuverlässiger Monarch, dazu eifersüchtig auf den großen Preußcnkönig; die sittenlose Frau, die ihn beherrschte, die Marquise von Pompadour, war eine Gegnerin Friedrichs. Dazu machte Österreich große Versprechungen. So murde Im ^ Frühjahr 1758 ein Bündnis zwischen Frankreich, Österreich und O )y J - --------r fifcf) *jj45wie R ulllvd abgeschlossen. “ ,, -—Indmn hatte Friedrich nicht nur über die russischen und österreichischen Truppenrnstungen, sondern auch über die Abmachungen der drei Mächte Nachrichten erhalten; die letzteren stammten teilweise von einem bestochenen sächsischen Kanzleibeamten. Er war sofort entschlossen, „lieber zuvorzu- kommen als sich zuvorkommen zu lasten". Als nun mehrere Anfragen, die er au Maria Theresia richtete, von dieser ablehnend beantwortet wurden, ^ fiel er im Spätsommer 1756 ohne Kriegserklärung in Sachs e n ein. Der Jam? Kurfürst dieses Landes, August Iii., der zugleich König von Polen war, 1756. und sein verschwenderischer und gewissenloser Minister G r af Bruhl, unter dessen Verwaltung das Volk mit Steuern überlastet und^doch der_ Staat in Schulden gestürzt wurde, waren ihm feindlich gesinnt; es stand bei Friedrich fest, daß er bei dem geplanten Einfall nach Österreich nicht in seinem Rücken eine Regierung bestehen lassen durfte, die sich bei der ersten Gelegenheit seinen Gegnern anschließen würde. Während sich die sächsischen Truppen in einem befestigten Lager bei Pirna sammelten, besetzte Friedrich Dresden und entnahm dem dortigen Archiv eine Reihe von Aktenstücken, welche er veröffentlichen ließ, um die große Verschwörung gegen ihn aller Welt zu beweisen. Das Lager bei Pirna wurde eingeschlossen. Als ein österreichisches Heer unter dem Feldmarschall Browne sich näherte, ging ihm der König nach Böhmen entgegen und ^ M schlug es bei L ob o,sjj& zurück. Bald darauf mußten sich die Sachsen, die w*. unter der schlech^n Witternng und dem Mangel an Vorräten ans das ®r^^bet schwerste litten, ergeben; Augustiii. begab sich nach Warschau. Die ott 1766-Mannschaften wurden genötigt dem König von Preußen den Fahneneid zu leisten und der preußischen Armee einverleibt; doch desertierten von ihnen so viele zu den Österreichern, daß diese besondere sächsische Regimenter bilden konnten. Das Land trat unter preußische Verwaltung und hat einen großen Teil der Kriegslasten tragen müssen. In den folgenden Monaten kam das endgültige Kriegsbündnis gegen Friedrich zustande; es hatte den Zweck, ihn eines großen Teils seiner nmer Lande zu berauben und so den preußischen Staat zu zerstören. Auch

2. Deutsche Geschichte - S. 208

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
208 Das Zeitalter der Zerstörung des alten und der Entstehung des neuen Reichs. Iägerkorps, die mit stürmischer Begeisterung aufgenommen wurde. Die Studenten besonders, aber auch viele Gymnasiasten eilten zu den Waffen; in Berlin meldeten sich in drei Tagen 9000 Freiwillige. Wenige Tage später wurden überhaupt alle Befreiungen von dem Heeresdienst aufgehoben und die allgemeine Wehrpflicht verkündet. Dann wurde das Verhalten Yorks, den der König anfangs aus Rücksicht auf die Franzosen hatte verleugnen müssen, für untadelhast erklärt. Gegen Ende Februar führten Bündnis darauf die Verhandlungen mit Alexander zum Abschluß des Bündnisses Rußland.mit Rußland; Alexander verpflichtete sich, nicht eher die Waffen niederzulegen, als bis Preußen den früheren Umfang wiedergewonnen habe. Einige Wochen später kam er selbst nach Breslau. Am 10. März, dem Geburtstag der Königin Luise, stiftete der König den Orden des eisernen Kreuzes. Wenige Tage später erklärte er an Srsotr den Kaiser der Franzosen den K r i e g. Zugleich erschien der „ A u f r u f a n 17. März. m e i n V o l f", in dem die Preußen an alle die Unbilden und die Schmach, die sie erlitten hatten, erinnert wurden. „Welche Opser auch", so lauteten die Schlußworte, „von einzelnen gefordert werden mögen, sie wiegen die heiligen Güter nicht auf, für die wir sie hingeben, für die wir streiten und siegen müssen, wenn wir nicht aufhören wollen Preußen und Deutsche zu sein. Es ist der letzte entscheidende Kampf, den wir bestehen für unsere Existenz, unsere Unabhängigkeit, unsern Wohlstand; keinen andern Ausweg gibt es als einen ehrenvollen Frieden oder einen ruhmvollen Untergang. Auch diesem würdet ihr getrost entgegengehen, weil ehrlos der Preuße und der Deutsche nicht zu leben vermag. Allein wir dürfen mit Zuversicht vertrauen: Gott und unser fester Wille werden unserer-gerechten Sachen den Sieg verleihen, mit ihm einen sicheren, glorreichen Frieden und die Wiederkehr einer glücklichen Zeit. Breslau, den 17. März 1813. Friedrich Wilhelm." An demselben Tage wurde die Bildung einer Landwehr angeordnet, welche alle nicht zum Heere gehörigen dienstfähigen Männer bis zum 40. Jahre umfassen sollte. Für den Fall, daß der Feind ins Land bräche, sollte ein Landsturm ins Leben treten, der alle irgendwie dienstfähigen Männer umfassen sollte. An Linientruppen, freiwilligen Jägern und Landwehr sind allmählich mehr als 270 000 Mann aufgestellt worden; der neunte Teil der männlichen Bevölkerung trat unter die Waffen. Zu diesen Leistungen traten die Opfer, die das verarmte Volk, dem Rufe des Königs folgend, für die Kosten des Krieges brachte. Man gab Gold und Schmucksachen jeder Art; Ehepaare schenkten ihre goldenen Trauringe, für die sie eiserne mit der Inschrift: „Gold für Eisen" zurückerhielten; es gab Frauen,

3. Deutsche Geschichte - S. 259

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Die deutsche Reich-verfassung. 259 Wählen so lange, als sie sich bei der Fahne befinden. Von der Berechtigung zum Wählen ausgeschlossen sind Personen, welche unter Vormundschaft oder Kuratel stehen, ferner solche, über deren Vermögen Konkurs eröffnet worden ist, sodann diejenigen, welche eine Armenunterstützung beziehen, oder denen die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt sind. Art. 24. Die Legislaturperiode dauert fünf Jahre. Zur Auflösung des Reichstages während derselben ist ein Beschluß des Bundesrats unter Zustimmung des Kaisers erforderlich. Art. 32. Die Mitglieder des Reichstages dürfen als solche keine Besoldung oder Entschädigung beziehen. Art. 33. Deutschland bildet ein Zoll - und Handelsgebiet,3oil8renic' umgeben von gemeinschaftlicher Zollgrenze. Art. 53. Die Kriegsmarine des Reichs ist eine einheitliche unter 5%“«Urtb dem Oberbefehl des Kaisers. Der Kieler Hafen und der Jadebusen sind Reichskriegshäfen. Die gesamte seemännische Bevölkerung des Reichs ist vom Dienst im Landheere befreit, dagegen zum Dienst in der Kaiserlichen Marine verpflichtet. Art. 57. Jeder Deutsche ist wehrpflichtig und kann sich in Ausübung dieser Pflicht nicht vertreten lassen. — Die Wehrpflicht beginnt heute mit dem vollendeten 17. Lebensjahre und dauert bis zum vollendeten 45. Lebensjahre. Die aktive Dienstzeit beträgt 2 Jahre, für die Kavallerie und die reitende Artillerie ebenso wie für die Marine 3 Jahre; dann folgen 5 (bezw. 4) Jahre Dienstzeit in der Reserve und 5 Jahre in der Landwehr ersten Ausgebots; bis zum 39. Lebensjahre bleibt der Dienstpflichtige bei dex Landwehr zweiten Ausgebots, bis zum 45. Lebensjahre im Landsturm. Art. 63. Die gesamte Landmacht des Reichs bildet ein einheitliches Heer, welches in Krieg und Frieden (im Frieden mit Ausnahme der bayrischen Truppen) unter dem Befehl des Kaisers steht. Der Kaiser ist berechtigt, sich jederzeit durch Inspektionen von der Verfassung der einzelnen Kontingente zu überzeugen. Art. 69. Alle Einnahmen und Ausgaben des Reichs müssen für jedes Jahr veranschlagt und aus den Reichshaushalts-Etat gebracht werden. Art. 70. Zur Bestreitung aller gemeinschaftlichen Ausgaben dienen zunächst die etwaigen Überschüsse der Vorjahre sowie die aus den Zöllen, den gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern und aus dem Post- und Telegraphenwesen fließenden gemeinschaftlichen Einnahmen. Insoweit dieselben durch diese Einnahmen nicht gedeckt werden, sind sie, solange Reichssteuern nicht 17*

4. Deutsche Geschichte - S. 65

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Drutschland im dreizehnten Jahrhundert. 65 möglichst alle Körperteile zu decken, hatte man die Rüstung immer schwerer gemacht; so wurde sie für das Turnier immer brauchbarer, für die Schlacht und den Feldzug zu schwerfällig. Daher erlagen im vierzehnten Jahrhundert mehrfach die Rittsrheere den Schweizer Bauern, die weniger gut gewappnet waren, aber sich leichter bewegen konnten. Dazu kam, daß mehr und mehr der Gebrauch von Söldnern aufkam; Landsknechte, die man für Geld anwarb, waren den Fürsten eine zuverlässigere Hilfe als die ritterlichen Vasallen, welche sich nicht immer bereit finden ließen, für sie ins Feld zu ziehen. So brach ein neues Zeitalter des Heerwesens heran; die gewappneten Reiterheere traten zurück, die zu Fuß kämpfenden Landsknechte bildeten den Kern der Heere. § 68. Die Reichsverfassung. Wenn das Rittertum im zwölften und dreizehnten Jahrhundert eine eigenartige und hohe Kultur geschaffen hat, so war es um den deutschen Staat damals desto trauriger bestellt. Die langen, oft wiederholten Kämpfe zwischen Kaiser und Papst, Kaiser und Fürsten hatten damit geendet, daß das Kaisertum unterlag. Es war in seiner Macht wesentlich geschwächt; die Herrlichkeit Ottos des Großen, Konrads Ii., Friedrich Barbarossas war für die späteren Kaiser unerreichbar. Die deutschen Herzoge, Grafen und Bischöfe fühlten sich, obwohl durch den Lehnseid dem König zur Treue und zum Gehorsam verpflichtet, mehr als Fürsten denn als Vasallen. Sie führten ihre Reisigen lieber sür ihre eigenen Zwecke ins Feld als im Dienste des Königs; sie ordneten sich ungern dem königlichen Gericht unter; sie suchten die königlichen Befugnisse zu schmälern und beanspruchten es, in den Angelegenheiten des Reichs gehört zu werden und auf den Reichstagen darüber zu beraten. Die Einkünfte der deutschen Könige ferner waren sehr gesunken. Einst hatten sie über ausgedehnte Kron-güter geboten: jetzt waren diese bis auf geringe Reste als Lehen vergeben und verschleudert. Wer in Zukunft die deutsche Krone trug, konnte nicht mehr auf das Reichsgut zählen, sondern mußte ein bedeutendes Familienerbe, eine Hausmacht, entweder schon besitzen oder zu gewinnen suchen. Zugleich war das Reich ein Wah lretch geworden. Auch früher hatte der König Wahlreich, gewählt werden müssen, aber man hatte sich doch meist für bett Sohn oder nächsten Verwandten des Königs entschieden; jetzt wurde freie Wahl die Regel, und die Kurfürsten wählten eine Zeitlang mit Vorliebe solche Fürsten zu Königen, die nicht aus der Familie des Herrschers stammten. Die Herabminderung der königlichen Macht aber hatte zur Folge eine Herabminderung der inneren Einheit und der äußeren Macht des deutschen Sewttte. Volkes. Die Zersplitterung 'Deutschlands nahm von nun an ^uta- Neubauer, Geschichtl. Lehrbuch für Mädchensch. It. 8. Aufl. 5

5. Deutsche Geschichte von der Französischen Revolution ab - S. 91

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Die uere Politik des deutschen Reichs. 91 ersten Aufgebots; bis zum 39. Lebensjahre bleibt der Dienstpflichtige bei der Landwehr zweiten Aufgebots, bis zum 45. Jahre im Landsturm. Art. 63. Die gesamte Landmacht des Reiches bildet ein einheitliches Heer, welches in Krieg und Frieden (im Frieden mit Ausnahme der bay-rischen Truppen) unter dem Befehl des Kaisers steht. Der Kaiser ist be-rechtigt, sich jederzeit durch Inspektionen von der Verfassung der einzelnen Kontingente zu berzeugen. Art. 69. Alle Einnahmen und Ausgaben des Reichs mssen fr jedes Jahr veranschlagt und auf den Reichshaushaltsetat gebracht werden. Art. 70. Zur Bestreitung aller gemeinschaftlichen Ausgaben dienen zunchst die etwaigen berschsse der Vorjahre sowie die aus den Zllen, den gemeinschaftlichen Verbrauchs st euern und aus dem Post-und Telegraphenwesten flieenden gemeinschaftlichen Einnahmen. Insoweit dieselben durch diese Einnahmen nicht gedeckt werden, sind sie, solange Reichssteuern nicht eingefhrt sind, durch Beitrge der ein-zelnen Bundesstaaten nach Magabe ihrer Bevlkerung aufzu-bringen. An der Spitze der Reichsverwaltung steht nicht ein kollegia-ei^[J(Jng lisch gegliedertes Ministerium, sondern allein der Reichskanzler, dem smtliche Reichsbehrden untergeordnet sind, und der zugleich preui-scher Ministerprsident zu sein pflegt. Die Reichsbehrden werden von Staatssekretren geleitet; zu ihnen gehren das Auswrtige Amt, das Reichsamt des Inneren, das Reichsmarineamt, das Reichsjustizamt, das Reichsschatzamt, das Reichspostamt, das Reichseisenbahnamt, das Reichs-kolonialamt. Tic uere Politik des deutschen Reichs. 70. Das Dreikaiserbndnis. Der Dreibund. Das neue Reich war ein Reich des Friedens; seine starke Wehrkraft sollte dazu dienen, ihm den Frieden zu sichern. Besonders zu Frankreich blieb das Verhltnis Frankreich, gespannt; die Franzosen grollten der die erlittene Niederlage und den Verlust zweier Provinzen. Das Verlangen nach Revanche erfllte weite und einflureiche Kreise; und so viele innere Erschtterungen auch die dritte franzsische Republik seit ihrer Entstehung erlebt hat, so haben es die jedesmaligen Machthaber im Einverstndnis mit dem Parlament doch immer als ihre hchste Aufgabe betrachtet, die Armee stark zu erhalten. Sie

6. Deutsche Geschichte - S. 65

1908 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Deutschland im dreizehnten Jahrhundert. 65 mglichst alle Krperteile zu decken, hatte man die Rstung immer schwerer 1 gemacht; so wurde sie fr das Turnier immer brauchbarer, sur die Schlacht und den Feldzug zu schwerfllig. Daher erlagen im vierzehnten Jahrhundert mehrfach die Ritterheere den Schweizer Bauern, die weniger gut gewappnet waren, aber sich leichter bewegen konnten. Dazu kam, da mehr und mehr der Gebrauch von Sldnern aufkam; Landsknechte, die man fr Geld anwarb, waren den Fürsten eine zuverlssigere Hilse als die ritterlichen Vasallen, welche sich nicht immer bereit finden lieen, fr sie ins Feld zu ziehen. So brach ein neues Zeitalter des Heerwesens heran; die ge-wappneten Reiterheere traten zurck, die zu Fu kmpfenden Lands-knechte bildeten den Kern der Heere.x 68. Die Reichsverfassung. Wenn das Rittertum im zwlften und dreizehnten Jahrhundert eine eigenartige und hohe Kultur geschaffen hat, so war es um den deutschen Staat damals desto trauriger bestellt. Die langen, Knigtums oft wiederholten Kmpfe zwischen Kaiser und Papst, Kaiser und Fürsten hatten damit geendet, da das Kaisertum unterlag. Es war in seiner Macht wesentlich geschwcht; die Herrlichkeit Ottos des Groen, Konrads Ii., Fried-rich Barbarossas war fr die spteren Kaiser unerreichbar. Die deutschen Herzge, Grafen und Bischfe fhlten sich, obwohl durch den Lehnseid dem König zur Treue und zum Gehorsam verpflichtet, mehr als Fürsten denn als Vasallen. Sie fhrten ihre Reifigen lieber fr ihre eigenen Zwecke ins Feld als im Dienste des Knigs; sie ordneten sich ungern dem kniglichen Gericht unter; sie suchten die kniglichen Befugnisse zu schmlern und be-anspruchten es, in den Angelegenheiten des Reichs gehrt zu werden und auf den Reichstagen darber zu beraten. Die Einknfte der deutschen Könige ferner waren sehr gesunken. Einst hatten sie der ausgedehnte Krn-gter geboten: jetzt waren diese bis auf geringe Reste als Lehen vergeben und verschleudert. Wer in Zukunft die deutsche Krone trug, konnte nicht mehr auf das Reichsgut zhlen, sondern mute ein bedeutendes Familienerbe, eine Hausmacht, entweder schon besitzen oder zu gewinnen suchen. Zugleich war das Reich ein W a h l r e i ch geworden. Auch frher hatte der König Wahiretch. gewhlt werden mssen, aber man hatte sich doch meist fr den Sohn oder nchsten Verwandten des Knigs entschieden; jetzt wurde freie Wahl die Regel, und die Kurfrsten whlten eine Zeitlang mit Vorliebe solche Fürsten zu Knigen, die nicht aus der Familie des Herrschers stammten. Die Herabminderung der kniglichen Macht aber hatte zur Folge eine Herabminderung der inneren Einheit und der ueren Macht des deutschen Serftmtte* Volkes. Die Zersplitterung Deutschlands nahm von nun an $eu& Neubauer. Geschichtl. Lehrbuch fr Mdchensch. Ii. 4. Aufl. k luni>S'

7. Deutsche Geschichte - S. 146

1908 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
146 Das Zeitalter des Emporkommens Preuens 1648 1786. aus unter Wrangel in die von Truppen entblte Mark Brandenburg ein, in der sie bel hausten; sie drangen allmhlich bis an die Havel vor und drohten die Elbe zu berschreiten. Zwar bewaffneten sich die Bauern der Altmark und schrieben auf ihre Fahnen: Wir sind Bauern von geringem Guth und dienen unserm Gndigsten Chursrsten und Herrn mit unserm Bluth". Aber die Gefahr war groß. Da kehrte der Kurfürst zurck. der Magdeburg marschierte er der Havel zu; Rathenow, der Mittelpunkt der feindlichen Stellung, wurde von seinem Reitergeneral Dersslinger, einem sterreichischen Bauernsohn, der einst unter schwedischen Fahnen ge-fochten hatte und dann in brandenburgische Dienste getreten war, ber-fallen; nun muten die brigen feindlichen Abteilungen sich zurckziehen, ^"beain"^ zu vereinigen. Bei Fehrbellin erreichten am 28. Juni 1675 2l675kl Brandenburger, nur 6400 Mann Kavallerie stark, da die Infanterie nicht so schnell folgen konnte, den 11000 Mann starken und besser mit Geschtzen versehenen Feind. Der tapfere Reiterfhrer Landgraf Fried-rich von Hessen-Homburg, der die Vorhut fhrte, begann mit Ungestm den Angriff. Es war ein hartes Ringen, und lange schwankte der Kampf hin und her; der Kurfürst war selbst oft mitten im Getmmel, und neben ihm fiel sein Stallmeister Froben. Endlich ward der Feind nach mehrstndigem Kampfe gezwungen, unter groen Verlusten den Rckzug an-zutreten. Es war der erste Sieg, den die Brandenburger allein errangen, desto bedeutungsvoller, weil er der die waffenberhmten Schweden davon-getragen wurde. Eroberung Nunmehr warf sich Friedrich Wilhelm, jetzt der Groe Kurfürst" Pommern, genannt, auf das schwedische Pommern. Er nahm nach lngerer Be-lagerung Stettin und eroberte das ganze Festland und die Insel Rgen, ^chwedisler Sin Einfall, den die Schweden im Winter 1678/79 unter dem Feldmarschall Preußen. <gorn on Livland her m Preußen machten, milang vllig. Der Kurfürst eilte mit seinen Truppen herbei, fhrte sie auf Schlitten der das fest-gefrorene frische Haff und jagte die Feinde vor sich her, die keinen Widerstand versuchten und bis Riga flohen. Aber die Frucht solcher Erfolge sollte ihm nicht zufallen. Seine Verbndeten nmlich, die Hollnder, die Spanier und der Kaiser, hatten indessen Friedensverhandlungen mit Frankreich angeknpft Mmwegen ^ Frieden von Nimw egen abgeschlossen, durch welchen Frank-reich sich wiederum stark vergrerte. Von einem franzsischen Heere bedroht, von Kaiser und Reich im Stich gelassen, mute sich der Kurfürst zum ?Germnin Frieden entschlieen. Auf dem Schlosse S t. - G e r m a i n bei Paris 1679. wurde er unterzeichnet; die schwedischen Eroberungen muten wieder heraus-gegeben werden, v

8. Deutsche Geschichte - S. 197

1908 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Die Besiegung Preuens 1806 1807. 197 Nur an wenigen Punkten zeigte sich ein entschlossener Widerstand. Mit unvergnglichem Ruhm bedeckte sich damals die kleine Festung Kol- Kolberg. Berg. Zuerst war es der Leutnant von Schill, der von dort aus durch j~ verwegene Streiszge dem Feinde viel Schaden zufgte. Dann bernahm , der hochsinnige Major Neithardt von Gneisenau den Oberbefehl, während sich die Brgerschaft unter der Fhrung des alten Seemanns / Joachim Nettelbeck auf das tapferste an der Verteidigung beteiligte. Ebensowenig konnte der Feind G r au d enz nehmen, dessen Besehlshaber / der greise General Courbire war. Endlich hielten einige Festungen Schlesiens dem Feinde stand, u. a. das vom Grafen Gmen verteidigte ' Glatz. Auch Danzig wehrte sich lange, mute sich aber schlielich ergeben. Indessen hatte Alexander von Rußland in den Krieg eingegriffen, und ein russisches Heer erschien in Ostpreuen. Im Februar 1807 wurde die blutige Schlacht von Preuisch-Eylau geschlagen. Sie blieb un-entschieden; es war die erste Schlacht, die Napoleon nicht gewann. Nach dieser Schlacht trat ein lngerer Stillstand in den kriegerischen Unter-nehmungen ein. Als sie wieder aufgenommen wurden, trug Napoleon im Juni 1807 den Sieg von Fried land der die Verbndeten davon, die^rieviand jetzt der die Memel zurckweichen muten. ^ Da schlo Alexander trotz aller Beteuerungen, die er Friedrich Wilhelm gemacht hatte, mit Napoleon Frieden. Zu Tilsit kamen die beiden Friede* Kaiser auf einem in der Memel verankerten Flo zusammen; am zweiten 3ult 1807-Tage wurde auch der König von Preußen zu den Unterhandlungen zugezogen. Frankreich und Rußland gingen miteinander ein Bndnis ein. Den preuischen Staat lie der Sieger, wie es in der Friedens-urkunde hie, nur aus Geflligkeit gegen den Kaiser von Rußland bestehen; auch die Frsprache der Knigin Luise, die sich, obwohl von ihm schwer gekrnkt, hatte bereden lassen ihm als Bittende zu nahen, konnte ihn nicht bewegen, die harten Bedingungen zu mildern, die er dem gehaten Staate auserlegte. Friedrich Wilhelm mute die Hlfte seines Gebiets abtreten, nmlich alle Lande links der Elbe und dazu die bei den polnischen Teilungen erworbenen Gebiete auer Westpreuen. Westlich der Elbe schuf Napoleon ein Knigreich Westfalen und gab dies seinem jngsten Bruder Jerome, der in Kassel seine Residenz nahm und dort ein lustiges, verschwenderisches Leben fhrte. Die polnischen Gebiete der-. wies er als ein Herzogtum Warschau Friedrich August von Sachsen, der nach der Schlacht von Jena dem Rheinbund beigetreten war und den Knigstitel erhalten hatte. Auerdem wurde Preußen die Zahlung einer Kriegssteuer auferlegt.

9. Deutsche Geschichte - S. 259

1908 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Die deutsche Reichsverfassung. 259 Whlen so lange, als sie sich bei der Fahne befinden. Von der Berechtigung zum Whlen ausgeschlossen sind Personen, welche unter Vormundschaft oder Kuratel stehen, serner solche, der deren Vermgen Konkurs erffnet morden ist, sodann diejenigen, welche eine Armenuntersttzung beziehen, oder denen die brgerlichen Ehrenrechte aberkannt sind. Art. 24. Die Legislaturperiode dauert fnf Jahre. Zur Auslsung des Reichstages während derselben ist ein Beschlu des Bundesrats unter Zu-stimmung des Kaisers erforderlich. Art. 32. Die Mitglieder des Reichstages drfen als solche keine Be-soldung oder Entschdigung beziehen. Art. 33. Deutschland bildet ein Zoll - und Handelsgebiet,Z^grenze. umgeben von gemeinschaftlicher Zollgrenze. Art. 53. Die Kriegsmarine des Reichs ist eine einheitliche unter3t$eer"nb dem Oberbefehl des Kaisers. Der Kieler Hasen und der Jadebusen sind Reichskriegshfen. Die gesamte seemnnische Bevlkerung des Reichs ist vom Dienst im Landheere befreit, dagegen zum Dienst in der Kaiserlichen Marine verpflichtet. Art. 57. Jeder Deutsche ist wehrpflichtig und kann sich in Aus-bung dieser Pflicht nicht vertreten lassen. Die Wehrpflicht beginnt heute mit dem vollendeten 17. Lebensjahre und dauert bis zum vollendeten 45. Lebensjahre. Die aktive Dienstzeit betrgt 2 Jahre, sr die Kavallerie und die reitende Artillerie ebenso wie fr die Marine 3 Jahre; dann folgen 5 (bezw. 4) Jahre Dienstzeit in der Reserve und 5 Jahre in der Landwehr ersten Ausgebots; bis zum 39. Lebensjahre bleibt der Dienstpflichtige bei der Landwehr zweiten Ausgebots, bis zum 45. Lebensjahre im Landsturm. Art. 63. Die gesamte Landmacht des Reichs bildet ein einheitliches Heer, welches in Krieg und Frieden (im Frieden mit Ausnahme der bayrischen Truppen) unter dem Befehl des Kaisers steht. Der Kaiser ist berechtigt, sich jederzeit durch Inspektionen von der Versassung der einzelnen Kontingente zu berzeugen. Art. 69. Alle Einnahmen und Ausgaben des Reichs mssen sr jedes Jahr veranschlagt und aus den R e i ch s h au s h alts - Et a t gebracht werden. Art. 70. Zur Bestreitung aller gemeinschaftlichen Ausgaben dienen zu-nchst die etwaigen berschsse der Vorjahre sowie die aus den Zllen, den gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern und aus dem Post- und Telegraphen-wesen flieenden gemeinschaftlichen Einnahmen. Insoweit dieselben durch diese Einnahmen nicht gedeckt werden, sind sie, solange Reichssteuern nicht 17*

10. Deutsche Geschichte - S. 168

1908 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
168 Das Zeitalter des Emporkommens Preuens 1648 1786. Schweden trat dem Bunde bei, in der Hoffnung, die im Stockholmer Frieden verlorenen Teile Pommerns wiederzugewinnen. Ferner beschlo das deutsche Reich gegen ihn wegen seines Friedensbruches den Reichskrieg. Medrich.friedrich hatte nur einen starken Bundesgenossen, England, das, solange William Pitt Minister war, ihm treu blieb und ihn mit Subsidiengeldern untersttzte; dazu kamen Hannover und einige kleinere deutsche Staaten. Friedrich besa, von den Besatzungstruppen abgesehen, fr den Kamps im Felde ein Heer von 150 000 Mann. Es waren trefflich ausgebildete Leute, Krieger von Beruf, deren Tapferkeit der König oft in den ehrendsten Worten anerkannt hat, freilich zum guten Teile Auslnder und zur Desertion geneigt. Unter seinen Feldherren ragte hervor der bewhrte und allgemein beliebte Feldmarschall Schwerin; dem Prinzen Hein-r i ch hat sein kniglicher Bruder nach dem Kriege das Zeugnis gegeben, er sei der einzige General, der keinen Fehler gemacht habe; noch greren Ruhm sollten sich der Husarengeneral Hans Joachim von Zieten, dessen un-bedingte Furchtlosigkeit und Pflichttreue aus einem tiefen und herzlichen Gottvertrauen entsprangen, und der khne und frische Reiterfhrer Seyd-l i tz erwerben. Einer Welt in Waffen stand König Friedrich wie ein Held gegenber. Ich aber, dem der Schiffbruch droht, Mu, mutig trotzend dem Verderben, Als König denken, leben, sterben." 'Bs6"traf in einer Instruktion, die er einem seiner Minister bergab, die notwendigen Vorkehrungen fr etwa eintretende Unglcksflle. Falls er entscheidend geschlagen wrde, so sollte die knigliche Familie und der Staats-schtz je nach den Umstnden nach Magdeburg, Kstrin oder Stettin gebracht werden; wenn er selbst fiele, so sollten die Dinge ohne die geringste Ver-nderung ihren Fortgang nehmen" und seinem Bruder August Wil-h e l m, der als Thronsolger den Titel eines Prinzen von Preußen erhalten hatte, die Huldigung geleistet werden. Wenn ich", fhrt er fort, das Unglck haben sollte, in die Hnde des Feindes zu fallen, so verbiete ich, da man auf meine Person die geringste Rcksicht nehme; sollte mich ein solches Unglck treffen, so will ich mich sr den Staat opfern, und man soll meinem Bruder gehorchen, welcher so wie alle meine Minister und Generle mir mit seinem Kopfe dafr haften wird, da man weder eine Provinz noch einen Heller fr mich opfern und den Krieg mit Verfolgung der eigenen Vorteile fortsetzen wird, gleich als wenn ich nie auf der Welt gewesen wre."
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