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1. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 49

1909 - Leipzig : Hirt
1. Die Umgestaltung Preußens. 49 eine Vereinbarung über die Abgrenzung der einzelnen Diözesen; denn Napoleon hatte auch die kirchlichen Verhältnisse durcheinander geworfen. So hatte er das Erzbistum Cöln aufgelöst und an dessen Stelle ein Bistum Aachen gesetzt. Der Inhalt der Vereinbarung zwischen Regie- • rung und Papst kommt in der päpstlichen Bulle De salute animarum (1821) zum Ausdruck; diese Bulle wurde in die preußische Gesetzessammlung aufgenommen und erhielt dadurch die Wirkung eines staatlichen Gesetzes. Die Diözesen erhielten im ganzen ihren heutigen Umfang. Die Wahl der Bischöfe wird den Domherren übertragen; diese reichen dem König eine Kandidatenliste ein; der König hat das Recht, Personen, deren Wahl er nicht wünscht, als nicht genehm zu bezeichnen; solche dürfen nicht gewählt werden. Das Vermögen der Kirchen und aufgehobenen Klöster, soweit es von den Franzosen eingezogen und an den Preußischen Staat übergegangen war, wurde nicht herausgegeben; dafür übernahm der Staat die Besoldung der Bischöfe und Domherren, die Kosten der Diözesanverwaltung, die notwendigen Zuschüsse zu gering besoldeten Pfarrstellen, Beitragspflicht zu notwendigen Kirchenbauten, zur Begründung einer theologischen Fakultät an der Universität Bonn und Besoldung der Professoren dieser Fakultät usw. Verhandlungen mit der lutherischen und reformierten Geistlichkeit hatten 1817 zur Stiftung einer evangelischen Landeskirche geführt. Auch das Unterrichtswesen wurde neu geregelt. Für die westlichen Provinzen wurde die Universität Bonn 1818 begründet; die Universität Wittenberg wurde nach Halle verlegt. Für die Bedürfnisse der Handelswelt wurden Realschulen eingerichtet, die Gymnasien erfuhren eine zeitgemäße Umgestaltung als Vorbereitungsanstalten für die akademischen Studien. Eine königliche Kabinettsorder des Jahres 1825 regelte die Schulpflicht für die Volksschulen einheitlich für die ganze Monarchie; zur Heranbildung von Lehrern wurden Seminare gegründet. Die öffentliche Gesundheitspflege, die Überwachung der gesundheitspolizeilichen Vorschriften, wurde ebenfalls durch königliche Verordnung vom Jahre 1817 eingeführt. Jeder Regierungsbezirk erhielt einen erprobten Arzt als Regierungs- und Medizinalrat, jeder Kreis einen Kreisarzt^/ Für die Oberleitung der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-angekegenheiten des Staates wurde 1817 ein besonderes Ministerium eingerichtet, das kurzweg Kultusministerium genannt wird. Bis dahin unterstanden diese Angelegenheiten dem Minister des Innern. Die Reformen Steins und Hardenbergs auf dem Gebiete der Landwirtschaft wurden auf die neuen Provinzen ausgedehnt; von großer Bedeutung war eine Verordnung, daß die Allmenden, d. i. die der Gemeinde gehörenden Wiesen und Äcker, verkauft oder unter die Bürger D ah men, Leitfaden. Iv. Neubtg. 4

2. Im neuen Deutschen Reich - S. 8

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
g I. Der Kulturkampf pflichten,- 2. weil dasselbe öffentliche Wahl- oder Stimmrechte in einer bestimmten Richtung ausgeübt ober nicht ausgeübt hat. d) Gesetz über den Austritt aus der Kirche vom 14. Mai 1873. § 1. Der Austritt aus einer Kirche mit bürgerlicher Wirkung erfolgt durch Erklärung des Austretenben in Person vor dem Richter seines Wohnortes. Rücksichtlich des Übertrittes von einer Kirche zur anberen verbleibt es bei dem bestehenben Recht. Will jeboch der Übertretenbe von den Lasten seines bisherigen Verbandes befreit werben, so ist die in diesem Gesetz vorgeschriebene Form zu beobachten. § 2. Der Hufnahme der Austrittserflärung mutz ein hierauf gerichteter Antrag vorangehen. Derselbe ist durch den Richter dem Vorstande der Kirchengemeinde, welcher der Antragsteller angehört, ohne Verzug bekannt zu machen. Die Aufnahme der Austrittserklärung finbet nicht vor Ablauf von vier Wochen, und spätestens innerhalb sechs Wochen nach (Eingang des Antrages zu gerichtlichem Protokoll statt. Abschrift des Protokolls ist dem öorstanbe der Kirchengemeinde zuzustellen. (Eine Bescheinigung des Austritts ist dem Ausgetretenen auf verlangen zu erteilen. 6. Ungiiltigerflänmg der Maigesetze durch die päpstliche Enzyklika vom 5. Zebruar 1875.1 Um die Pflicht Unseres Amtes zu erfüllen, erklären wir durch dieses Schreiben ganz offen allen, welche es angeht, und dem ganzen katholischen (Erdkreise, daß jene Gesetze ungültig sind, da sie der göttlichen (Einrichtung der Kirche ganz und gar widerstreiten. Denn nicht die Mächtigen der (Erde hat der Herr den Bischöfen seiner Kirche vorgesetzt in den Dingen, welche den heiligen Dienst betreten, sondern den heiligen Petrus, dem er nicht bloß seine Lämmer, sondern auch seine Schafe zu weiden übertrug ßofj.21, 16, 17), und darum können auch von keiner noch so hochstehenden weltlichen Macht diejenigen ihres bischöflichen Amtes entsetzt werben, welche der heilige (Beist zu Bischöfen gesetzt hat, um die Kirche zu regieren (Apost. 20, 28). hierzu kommt ferner folgender, eines edlen Volkes unwürdige Umstand. der auch, wie Wir meinen, selbst von unparteiischen Akatholiken verworfen werden muß. Diese Gesetze nämlich, welche in ihren strengen Strafbestimmungen mit harten Ahnbungen die nicht (Behorchenden be= brohen und zur Ausführung dieser Strafen die bewaffnete Macht bereit haben, bringen friedliche und unbewaffnete Bürger, welche um des Gewissens willen, wie die Gesetzgeber selbst wohl wissen konnten und nicht 1 hohn, Geschichte des Kulturkampfes, S. 165. — Über die Durchführung der Illaigesetze erfahren wir näheres aus Inajunke, Geschichte des Kulturkampfes, S. 411 und 414—415.

3. Das Mittelalter - S. 130

1893 - Leipzig : Dürr
— 130 — Konrad war einer der ersten und heftigsten Jnqnisitionsrichter (Ketzerrichter) in Deutschland. Die Inquisition war ein geistliches Gericht, das den Zweck hatte, die Ketzer, d. H. die von der katholischen Lehre im Glauben Abweichenden aufzuspüren und „auszuforschen", die Schuldigen durch harte Maßregeln in den Schoß der alleinseligmachenden Kirche zurückzuführen und, wenn dies nicht möglich war, mit dem Feuertode zu bestrafen. Um das Bekenntnis der „Ketzer" zu erzwingen, wandte man die entsetzlichsten Folterqualen an. Dieses schreckliche Gericht stand unter dem Schutze des Papstes selbst und war von Italien und Spanien aus nach Deutschland verpflanzt worden. Zur Erforschung der Wahrheit, ob der Angeklagte schuldig oder unschuldig fei, ließ Konrad von Marburg auch das Gottesurteil zu. Gott selbst sollte durch ein äußeres Zeichen den Urteilsspruch abgeben. Die Angeklagten mußten z. B. mit entblößtem Arme einen Ring aus einem Kessel voll siedenden Wassers heraufholen oder ein Stück glühendes Eisen auf der bloßen Hand eine Strecke weit tragen. Nur wenn sie unverletzt blieben, waren sie unschuldig. Man sollte nun glauben, daß bei diesen „Proben" alle Brandwunden davongetragen hätten und dem entsprechend für schuldig erklärt worden wären. Dies ist jedoch nicht immer der Fall gewesen, ein deutliches Zeichen, daß man Mittel kannte, durch welche die Haut gegen plötzliche Hitze widerstandsfähig gemacht wurde. Man warf die Angeklagten auch mit zusammengebundenen Armen in einen Fluß; wer oben schwamm, galt für schuldig, die Untersinkenden hatten sich von der Schuld „gereinigt". Diese Probe war die des „kalten Wassers." Der Ketzerrichter Konrad von Marburg wandte besonders gern die Probe des „glühenden Eisens" an. Er soll mehr als 10 000 „Überführte" zum Tode verurteilt haben. Das deutsche Volk war empört über diese Ketzergerichte; Konrad, der Anstifter des Unheils, ward von den ergrimmten Bauern erschlagen. Die Inquisition hatte aber noch andere Diener. Neue Mönchsorden waren entstanden, die es sich zur Aufgabe machten, die der Ketzerei Verdächtigen, Männer und Weiber, Hohe und Niedere, zu bekehren oder au die Inquisition auszuliefern. Hierin zeichneten sich besonders die von dem Spanier Dominicus de Gnzmann 1215 in Toulouse geeinten Dominikaner aus. Da sie das Gelübde der Armut vor allem hochhielten und gar kein Eigentum besitzen, sondern nur von Almosen leben wollten, so nannte man ihren Orden einen „Bettelorden". Sie standen nicht unter der Aufsicht und Gerichtsbarkeit eines Bifchofs, sondern gehorchten allein ihren Oberen und dem Papste. Auch konnten sie überall, wohin sie kamen, predigen, Messe lesen, Beichte

4. Erzählungen aus der deutschen Sage und Geschichte - S. 66

1907 - Leipzig : Voigtländer
66 33. Die Reformation. 3. Luthers Stze gegen den Kblatz 1517. Da schrieb im Jahre 1517 Papst Leo X., der die prchtige Peterskirche in Rom erbauen lie, einen Fl bla aus, d. h. einen Erla der zeitlichen Strafen fr solche Znder, die ihre vergehen bereut hatten und durch gute Werke roieder gut machen wollten. Zu solchen guten Werken gehrte auch die Spende von Rlmosett. Es hatte sich aber im Volke der Irrtum verbreitet, man knne sich Vergebung der Snden durch Zahlung von Geld verschaffen. Nun zog damals ein Mnch, namens Tetzel, durch Deutschland, der Kblazettel anbot. Und viele liefen hin und kauften sich Rbla von ihm; er kam auch in die Nhe von Wittenberg. Luther geriet hierber in tiefe Entrstung, verfate 95 Stze (Thesen) gegen den mibrauch des Hblaffes und schlug sie am 31. Oktober 1517, am Vorabend des Rllerheiligenfestes, an die Tr der Schlokirche zu Wittenberg. Dies war der Rnfang seines Reformationsroerfces. 4. Die Verbrennung der ppstlichen Bulle (1520). Die Thesen wurden in 14 Tagen durch ganz Deutschland verbreitet und kamen bald auch nach Rom. Rls der Papst davon hrte, befahl er, Luther solle in Rom erscheinen und sich verantworten. Doch Luthers Landesherr, Kurfürst Kiedrich ^er jdeife, verlangte, da Luther in Deutschland verhrt werde. Das geschah denn auch. Der Papst schickte einen Gesandten, den Kardinal Kajetan; der lie Luther vor sich nach Rugsburg kommen und forderte ihn auf, seine Stze zu wider-rufen. Doch Luther schlug dies ab. Ruch der ppstliche Kammerherr Miltitz, der sich mit Luther in Ritenburg unterredete, konnte ihn nicht bewegen, die Thesen zurckzunehmen. In einer dritten Unterredung mit dem Ingolstdter Professor Dr. Eck, die in Leipzig stattfand, ging Luther einen Schritt weiter - er bestritt den gttlichen Ursprung des Papsttums, bezeichnete einige Lehren von hu als durchaus Christ-lieh und erklrte, da auch Kirchenversammlungen irren knnten. Eck begab sich hierauf nach Rom und bewirkte, da der Papst gegen Luther und dessen Rnhnger ein feierliches Schreiben, eine sogenannte Bulle, erlie. Der Papst befahl darin die Verbrennung von Luthers Schriften und bedrohte Luther mit dem Bann, wenn er nicht binnen 60 Tagen seine Irrlehren widerrufe; auch den Rnhngern Luthers wurde der Bann in Russtcht gestellt. Rls aber dieses Schreiben in Deutschland verffentlicht wurde, zog Luther mit vielen Lehrern und Studenten der Universitt vor das (Elstertor zu Wittenberg, lie dort ein Feuer anznden und verbrannte die ppstliche Bulle (1520). Er sagte sich damit vom Papste vllig los. Die Zahl seiner Rnhnger wurde trotzdem grer und grer.

5. Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 80

1918 - Leipzig : Voigtländer
— 80 — Märkten, in Kirchen und Wirtshäusern stellte er sich mit zwei Kasten hin: im einen waren die Settel, im andern das gesammelte Geld. „Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt," pflegte der Ablaßkrämer auszurufen, haufenweise lief das unwissende Volk ihm zu und kaufte sich Ablaß. (Einmal freilich wurde ihm sein Handel übel vergolten. (Ein Ritter trat auf ihn zu und fragte: „Kann man auch Ablaß haben für Sünden, die man erst künftig begehen wird?" „Gewiß," lautete die Antwort. „Nun, ich habe vor, jemand auf der Landstraße zu berauben," fuhr der Ritter fort. „(Ei," sagte Tetzel, „einen solchen Zettel müßt Ihr teuer bezahlen." Der preis wurde entrichtet, und der Ablatzkrämer fuhr bald darauf mit seinem schweren Geldkasten ab. Als er in einen Wald kam, sprengte plötzlich ein Ritter mit mehreren Knechten auf ihn ein, hielt den wagen an und nahm den vollen Kasten weg. Tetzel verfluchte den Räuber in den Abgrund der Hölle; doch dieser zeigte ihm lachend den Ablaßzettel mit den Worten: „Kennst du mich nicht mehr?" 2. Die Thesen. Als Tetzel auch in der Nähe von Wittenberg sein Wesen trieb, ward Luthers frommer Sinn darob tief entrüstet. Sah er doch, wie das Volk im vertrauen auf den Ablaß ganz leichtfertig wurde; hörte er doch, wenn er zu ernster Buße mahnte, die trotzige Rede: „Vas brauchen wir nicht, wir haben uns ja Vergebung der Sünden erkauft." Da fing Luther an, frei und kräftig gegen den Unfug zu predigen. Damit noch nicht zufrieden, schlug er an die Schloßkirche zu Wittenberg 95 Sätze (Thesen) an (31. Oktober 1517). 3n diesen erklärte er, daß der Ablaßhandel ganz gegen die heilige Schrift sei, daß niemand außer Gott die Macht habe, Sünden zu vergeben, und daß allein herzliche Reue und Buße zur Vergebung führen könne, hiermit hat das Reformationswerk begonnen. 3; Lossagung vom Papste. Luthers Sätze machten gewaltiges Aufsehen. Jedermann las sie mit Begierde. 3n wenigen Wochen waren sie durch ganz Deutschland, ja bald durch ganz (Europa in vielen tausend Abdrücken verbreitet. Allerorten sprach man von dem mutigen Mönche in Wittenberg. Sobald der Papst von diesem Bewegung hörte, befahl er, Luther solle in Rom erscheinen, um sich 3u verantworten. Aber sein Landesherr, der Kurfürst Friedrich der w e i j e von Sachsen, hatte den frommen und freimütigen Mann so lieb gewonnen, daß er fest erklärte: „Ich lasse es nicht zu, daß man den Doktor Luther nach Rom schleppt. Man mag ihn in Deutschland verhören." Das geschah denn auch. Der Papst schickte einen Gesandten,

6. Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 82

1918 - Leipzig : Voigtländer
— 82 — den ihm der Hat von Wittenberg geschenkt hatte. Rüerorten lief das Volk zusammen, um den kühnen Mönch zu sehen, der gewagt hatte, es mit dem allgewaltigen Papste aufzunehmen. Rls er sich der Stadt (Erfurt näherte, kam ihm ein langer Zug Menschen zwei Meilen weit zu Pferde und zu Fuß entgegen, und in der Stadt konnte der Wagen vor (Bedränge kaum von der Stelle. 3n (Eisenach wurde Luther krank; doch noch ehe er sich ganz erholt hatte, reiste er weiter. „Herr Doktor, zieht nicht fort," riefen ihm die Leute zu; „man wird (Euch zu Worms gewiß flugs zu Pulver brennen." Aber er antwortete herzhaft: „wenn sie gleich ein Feuer machten zwischen Wittenberg und Worms bis an den Himmel hinan, so will ich doch, weil ich gefordert bin, im Hamen des Herrn erscheinen, Christum bekennen und ihn walten lassen." Rk er endlich nahe bei Worms war, kam ihm ein Bote von einem Freunde entgegen, der ihn warnte: „Gehe nicht in die Stadt, dort steht es sehr übel." Luther aber sprach: „Und sollten zu Worms soviel Teufel sein als Ziegeln auf den Dächern, so wollte ich boch hinein." Unter gewaltigem Zulaufe des Volkes zog er dann in die Stadt: eine Menge von Reitern, die entgegengekommen waren, begleitete seinen wagen, und mehr als 2000 Menschen brängten ihm nach bis in die Herberge. Dort würde er von vielen Grafen, Herren und Rittern bis spät in die Nacht besucht und angesprochen. Ruch der junge Lanbgraf Philipp von Hessen kam, gab ihm die hanb und sagte: „habt Ihr Recht, Herr Doktor, so helfe (Euch Gott!" 3. Dor dem Reichstage. Rmfolgenbencage, 17.Rprill52l warb Luther vor die Reichsversammlung befchieben. Rls er durch den Dorhof kam, klopfte ihm der alte Kriegsheld Georg von Frunbs-berg (s. Nr. 30,3) treuherzig auf die Schulter und sag-te: „Mönchlein, Mönchlein, du gehest jetzt einen schweren Gang, dergleichen ich und mancher Oberster auch in der allererstesten Schlacht nicht getan haben-Bist du auf rechter Meinung und deiner Sache gewiß, so fahre in Gottes Namen nur fort und sei getrost, Gott wird dich nicht verlassen." Jetzt öffneten sich die Saaltüren, und Luther trat ein. Da stand er vor dem großen Kaiser und der ganzen edlen Versammlung der Kurfürsten, Herzoge, Grafen und Bischöfe des Deutschen Reiches. Ru er Rügen schauten auf ihn. Man zeigte ihm die Bücher vor, die er geschrieben hatte, und man fragte ihn, ob er sie für die (einigen erkenne und ob er sie widerrufen wolle. Die erste Frage bejahte er; wegen der zweiten bat er um kurze Bedenkzeit, weil die Frage den Glauben und die Selig* keil beträfe und es vcrmeßlich wäre, etwas Unbebachtes zu erklären.

7. Vaterländische Geschichte in Bildern - S. 20

1905 - Münster in Westf. : Schöningh
20 er: die Kirche zu ehren, die Unglubigen zu bekmpfen, die Wahrheit zu reden, Witwen und Waisen zu beschtzen. Von einem Fürsten oder einem Ritter erhielt er dann mit flacher Klinge drei Schlge auf den Nacken. Dabei wurden die Worte gesprochen: Im Namen Gottes, des hl. Michael und des hl. Gregor schlage ich dich zum Ritter. Turniere. In Friedenszeiten hielten die Ritter glnzende Festlichkeiten ab. Das waren die Turniere. Ein freier Platz war mit Sand bestreut, Schranken faten ihn ein. Auf einer Schaubhne saen Fürsten, Ritter und Edelfranen. Auf dem freien Platze wurden khne Waf-fenspiele abgehalten. Ritter rannten gegen Ritter mit eingelegter stumpfer Lanze. Wer den Gegner aus dem Sattel warf oder seine Lauze an dem Panzer des Gegners zersplitterte, galt als Sieger. Eine Dame berreichte ihm den Dank, d. i. den Preis, z. B. eine goldene Kette. Witterorden. Zur Zeit derkreuzzge ent-standen die Ritter-orden. Ihre Mit-glied.er gelobten un-bedingten Gehorsam, Ehelosigkeit und per-fnliche Armut. Sie hatten ferner die Pflicht, die Pilger im gelobten Lande zu be-schtzen und zu pflegen. Es gab drei Ritterorden: der Johanniter-oder Malteser-, der Templer- und der deutsche Ritterorden. Letzterer kam spter nach Preußen. Die Ritter eroberten dieses Land und brachten feinen Bewohnern Christentum und Bildung. Waubritter. Mit der Zeit vergaen viele Ritter ihre hl. Gelbde; sie fhrten ein schwelgerisches Leben, verarmten und sahen mit Neid auf den Wohlstand der Städte und Klster. Sie berfielen von ihren sehr befestigten Burgen aus die Bauern und die reich beladenen Wagen und Schiffe der reifenden Kaufleute, die sie in tiefe Burgverliese warfen und fr deren Freilassung ein hohes Lsegeld forderten. Klster, Städte und Drfer wurden geplndert und in Brand gesteckt, die Bewohner in der rgsten Weise mihandelt. Solche Ritter nannte man Raubritter. Line mittelalterliche Burg.

8. Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit bis zum Westfälischen Frieden - S. 160

1905 - Münster in Westf. : Schöningh
160 folgte; er ist bereits von rmischen Rechtsanschauungen beeinflut. Neben den genannten Rechtssammlungen gab es auch solche fr kleinere Gebiete, so das sterreichische und bayrische Landrecht, und der Hochmeister Hermann von Salza erlie fr das Ordensland die Kulmisch e Handfeste". Berhmt war das Stadtrecht von Lbeck, Soest, Cln und Magdeburg. Solche Stadtrechte wurden auch von andern Stdten, besonders bei der Besiedelnng des Ostens durch deutsche Auswanderer, bernommen. In verwickelten Rechtsstreitigkeiten fragte die Tochterstadt bei der Mntterstadt wohl um Rat, und die urkundlichen Erklrungen und Entscheidungen, die dann in Rechtsange-legenheiten gegeben wurden, hieen Weistmer". 5. Die Universitten. r) Aus den alten Kloster- und Domschulen entwickelten sich mit der Zeit die Hochschulen oder Universitten, die in-sofern eine andere Einrichtung zeigten als die heutigen, indem sie gewhn-lich nur eine Fakultt hatten. In Bologna wurde besonders das Studium des rmischen und kanonischen Rechtes gepflegt, zu Saleruo das der Medizin. Lndwig der Heilige stiftete zu Paris eine theologische Schule, die Sorbonne; die erste vollstndig ausgestaltete Universitt grndete Friedrich Ii. zu Neapel, und die erste deutsche Universitt verdankt ihre Entstehung dem Kaiser Karl Iv; sie wurde im Jahre 1348 zu Prag erffnet. Ihr folgten Wien, Heidelberg, Cln, Erfurt und Leipzig. Der Zudrang zu diesen Bildungsanstalten war so gewaltig, da Bologna 1262 nicht weniger als 20 000 Studierende zhlte, unter ihnen Männer im gereisten Alter. Die Universitten standen unter Aufsicht des Bischofs und hatten ihre eigene Gerichtsbarkeit. Die Lehrer waren der Mehrzahl nach Geistliche. die ihr Einkommen aus kirchlichen Stiftungen bezogen. Die Unter-richtssprache war die lateinische. V. Z>ie Kunst. 1. Die Dichtkunst. Die deutsche Poesie erreichte in dieser Zeit ihre erste Blteperiode. Aus den alten deutschen Heldensagen er-wuchsen die herrlichsten Heldengedichte, das Nibelungenlieds und x) Universitt von universitas Gesamtheit. Das Wort bedeutete an-fangs soviel als Krperschaft der Lehrer und Schler, spter die Gesamtheit der Wissenschaften. -) Wacker, Lesebuch Nr. 164: Das Nibelungenlied" und Nr. 165: Gudruns Treue".

9. Handbüchlein der Weltgeschichte für Schulen und Familien - S. 95

1877 - Calw : Verl. der Vereinsbuchh.
I. Die Völkerwanderung. 95 vom Lehensherrn zur Heerfolge verpflichtet, hießen Vasallen. Als Herzoge, Grafen, Markgrafen, Pfalzgrafen, Burggrafen, Edelleute hatten sie größere oder kleinere Besitzungen, die sie wieder Verleiher: konnten. Die letzten Untergebenen waren leibeigene, und der Mittelstand, bestehend aus gemeinen Freien, verschwand allmählich. Die Rechtspflege stand noch auf niederer Stufe. Das selbsträchende Faustrecht war überall gestattet; und das Geschwornengericht, aus 12 Beisitzern oder Schöffen bestehend lind von den Grafen geleitet, nahm oft seine Zuflucht zu den Gottesurtheilen oder Ordalien, indem der Angeklagte einen Zweikampf, oder die Feuer- oder Wasserprobe und Anderes bestehen mußte, wobei man voraussetzte, Gott werde die Unschuldigen weder durch Schwert, noch durch Feuer oder Wasser umkommen lassen. Indessen kamen bald geschriebene Gesetzbücher auf, und Sitten und Berfassungen veredelten sich, vornehmlich durch das Christenthum. Die meisten wandernden Völker waren schon Christen, besonders die Gothen, die stets als die gebildetsten erscheinen. Wie die andern Christen wurden, ist unbekannt. Die äußerliche Kirchenpracht, die Feierlichkeit des Cultus, die Kleiduug der Priester, namentlich der Pomp des Alles geltenden Bischofs trugen am meisten dazu bei, deu rohen Völkern Neigung zum Christenthum beizubringen. Denn Heiden gab es Anfangs noch viele. Irland wurde erst 430 vom Schotten Patrik bekehrt; und nach Deutschland kamen irische Prediger, wie Fridolin zu den Alamannen, Gall und Columba au den Bodensee, Kilian nach Franken. Von den Angelsachsen, die seit 596 sich taufen ließen, zogen Willibrord rc. zu den Friesen, Winfrid, Bonisacius genannt, der berühmte Apostel der Deutschen, zu andern deutschen Völkern. Diese Män-uer errichteten mitten in den Wäldern Kirchen, Lehranstalten, Zufluchtsstätten, auch sogenannte Klöster, in welchen sich kleine Vereine von den Angelegenheiten der Welt zurückzogen, und von denen aus auf weite Distrikte

10. Handbüchlein der Weltgeschichte für Schulen und Familien - S. 136

1877 - Calw : Verl. der Vereinsbuchh.
136 Mittlere Geschichte. überlassen. Waren die beiden Orden auch sehr eifersüchtig auf einander, so waren sie wenigstens in dein Bestreben Eins, das Ansehen des Papstes und der kirchlichen Lehren nud Irrthümer aufrecht zu erhalten. Indessen konnten ihre schwärmerischen Predigten dem Erwachen eines besseren Geistes nicht mehr wehren. Aber bereits war der Papst auf ein anderes Mittel gekommen, freie Stimmen verstummen zu machen. Um dieselbe Zeit, da in Deutschland die Fehmgerichte aufkamen, fetzte der Papst die heimlichen Ketzer- oder Jnquisitionsgerichte zur Bestrafung vermeintlicher Jrrlehrer oder Jrrdenker ein. Sie wurden 1229 zu Toulouse beschlossen, und die Dominikaner ließen sich zu Inquisitoren ernennen. Die heimlichen Richter untersuchten fortan alle Häuser und Winkel, um Ketzer auszutreiben. Wer dergleichen beherbergte, dessen Haus wurde niedergerissen. Die Angeklagten wurden oft, ohne daß sie ihr Verbrechen oder ihren Ankläger kannten, in scheußliche Gefängnisse geworfen und lebenslang aufbewahrt, oder öffentlich verbrauut, auch zu Tode gemartert. Diese schändlichen Gerichte faßten weniger in Deutschland als in Frankreich, Italien, und besonders in Spanien und Portugal festen Fuß. Durch solche und andere Mittel erhielten sich die Päpste auf ihrer Höhe. Indessen gab ihnen der französische König Philipp Iv. einen empfindlichen Stoß. Er bewog den Papst Clemens V., den Wohnsitz von Rom nach Avignon in Frankreich zu versetzen. Diese sogenannte babylonische Gefangenschaft dauerte 73 Jahre (1305— 1378), und war den Päpsten sehr nachtheilig. Endlich wählten die Römer einen eigenen Papst, woraus die große Kirchentrennung (Schisma) entstand (1378 —1417). Man hatte jetzt zwei Päpste, die einander verbannten und verfluchten; und die Christen kamen in Verlegenheit und Nachdenken über dieser seltsamen Erscheinung. Zuletzt, da man schlichten wollte, erwuchsen drei Päpste neben einander. Das Aergerniß wurde zu schreiend; und der Kaiser Sigismund berief
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