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1. Uebersicht der Welt- und Völkergeschichte - S. 87

1846 - Berlin : Klemann
Mederlande. 87 mont und H vor ne- werden in Brüssel hingerichtet, der nach Deutschland entflohene Wilhelm von Oranien ge- ächtet. Die ersten Versuche Wilhelm's zur Befreiung des Landes mißlingen; ap aber die Meergeusen 1572 Briel und Vliessingen erobern, erklären sich die nördlichen Pro- vinzen für ihn. Allgemeiner Aufstand. 1573. Alba wird abgcrufen, nachdem er in 6 Jahren 18,000 Menschen dem Blutgericht geopfert. Sein Nachfolger, der milde Reque- sens (1573—1576), vermag den allgemeinen Aufstand nicht zu dämpfen. Unter Juan d'austria (1576—1578) plün- dern die unbezahlten spanischen Truppen mehrere der reich- sten Städte; die noch ruhigen südlichen Provinzen ver- binden sich mit den nördlichen durch die Pacification zu Gent, 1576, zur Vertreibung derselben. Alexander von Parma ( 1578 — 1592) beruhigt die (südlichen Provinzen und wendet seine Macht gegen die nördlichen, welche sich 1579, 23. Jan. durch die Utrechter Union zu gegensei-, tiger Vertheidigung verbünden. An Geldern, Zütphen, Holland, Utrecht und Groningen schließen sich bald auch Friesland und Oberyfsel. — 1581 wird dem Könige der Gehorsam aufgekündigt, nachdem bis dahin der Krieg in seinem Namen geführt worden. Nachdem Wilhelm I. 1584 durch Meuchelmord gefallen, übernimmt sein Sohn, der tapfere und kluge Moritz von Oranien, den Ober- befehl und wird statt Leicester, der von Elisabeth mit Hülss- truppen geschickt worden, Statthalter (1587—1625). 1589. Philipp Ii., nachdem er unermeßliche Mittel zur Un- terjochung der Niederlande vergebens ausgeopfert, tritt die- selben an seine Tochter Jsabella und ihren Gemahl Al- brecht, Erzherzog von Oestreich, ab, die aber von der Union nicht anerkannt werden Die Holländer erobern den größten Theil der portugiesi- schen Besitzungen in Ostindien; Gründung der ostindischen Compagnie 1602. Amsterdam hebt sich gegen Antwerpen,

2. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 565

1858 - Weimar : Böhlau
565 ganz verbot. Das Alterthum kannte nur einen Warenhandel, erst das spätere Mittelalter brachte durch Erfindung der Wechsel und Einrichtung der Banken einen Geldhandel auf. Mit der Ausbreitung und Vermeh- rung des Warenhandels hielt der Geldhandel der Holländer gleichen Schritt. In keinem Lande war Geld so leicht und so wohlfeil zu haben. So kam es, daß der Wechselkurs auf Amsterdam durch die ganze Welt voranstand, und viele bedeutende Handelsplätze konnten ihre Rimessen nicht anders als auf Amsterdam machen. Die Kaufleute von Amsterdam gründeten (1609) die Bank, wo jeder Kaufmann seine Hauptkaffe niederlegen und dann durch bloßes Ab- und Zuschreiben in den Büchern der Anstalt seine Zahlungen leisten und empfangen konnte. Die amsterdamer Bank war eine reine Giro- und Depositenbank und ihr ganz ähnlich die 1612 in Rotterdam gegründete. Inländische An- leihen an die Generalstaaten, an die Einzelstaaten, an Stadtgemeinden, Handelskammern und andre Kollegien kamen frühzeitig vor, und die darüber ausgestellten Obligationen mochten auch in kleinen Kreisen um- laufen. Allein erst nach dem utrechter Frieden beginnt der europäische Effektenhandel Amsterdams. Als der holländische Handel an Umfang verlor, die Industrie in Abnahme gerieth, da konnten die in glücklichen Zeiten angesammelten Kapitalien im Lande selbst kein Unterkommen mehr finden und mußten sich einen andern Ausgang suchen. Die großen Staaten, die zur Führung ihrer Kriege außerordentlicher Geldmittel be- durften, fanden diese in Holland und bewilligten höhere Zinsen, als die in Holland üblichen. Die Papiere aller dieser Anleihen und die Aktien der mannigfachsten Handels- und Jndustrieunternehmungen des Jn- und Auslandes kamen auf die amsterdamer Börse. Bald drang dabei mancher Schwindel ein, und das Verlangen schnell reich zu werden erzeugte das Börsenspiel. Ein schlimmer Mißbrauch des Börsengeschäfts unsrer Zeit, nämlich die Zeitkäufe, kam schon damals vor. Man kaufte und verkaufte, ohne die Aktien zu besitzen, und zahlte sich am Liese- rungstage nur die Differenzen, je nachdem sie gestiegen oder gefallen waren. Verschiedene dagegen erlassene Verbote blieben fruchtlos. Bereits während des Mittelalters war Amsterdam von einem Fischerdorfe zum ersten Seehafen der nördlichen Niederlande und dem Emporium des nordischen Handels emporgewachsen. In dem Verhält- niß, wie sich der Welthandel erweitert hatte, übertraf Amsterdam an Mannigfaltigkeit, Größe und Umfang der Geschäfte die gepriesensten Handelsplätze der Vergangenheit. Und wie viele andere blühende Han- delsplätze erhoben sich neben der Metropole auf dem kleinen Gebiete der Republik! Rotterdam, Middelburg, Delft, Enkhuisen, Hoorn und das alte Dortrecht. Der westphälische Friede brachte der holländischen Republik die größten Vortheile. Die Republik wurde als selbständige Großmacht an- erkannt, ihr Besitzthum in Europa und den Kolonien gewährleistet und die Sperrung der Schelde bestätigt. Bald zeigte es sich, daß die amster- damer Börse in ihrer Weise die Welt ebenso unterthänig zu machen strebte, als das madrider Kabinet. Wo -die Republik durchzukommen hoffte, scheute sie selbst offene Gewalt nicht, und was sie durch Gewalt nicht erreichte, das suchte sie durch die feine Politik der Handelsverträge durchzusetzen. Frankreich und England hatten die Niederlande mit Geld

3. Geschichte des Mittelalters - S. 323

1854 - Weimar : Böhlau
323 frühen Jahrhunderte ein sehr unerfreuliches Bild der Verwirrung und Willkür. Neben den Neichszöllen begegnen wir unzähligen an- dern Zollstätten, welche der kleinste wie der größte Vasall aufrecht erhielt, so lange er es mit seiner Gewalt vermochte. Feste Grund- sätze der Finanzpolitik sind in jener Zeit noch nicht zu finden, son- dern überall nur Monopole und Privilegien; den Kaufleuten der einen Stadt wurde bewilligt, was den Kaufleuten der anderen versagt blieb. Da jedoch der Kaiser und die Landesherrn häufig Geld nöthig hatten, so waren sie gegen Anleihen und Geschenke gern bereit, den Meistbietenden Handelsvortheile zuzuwenden. Die Reichsstädte schlossen häufig Handelsverträge unter einander ab, in welchen sie sich Zollfreiheit zusicherten. Man kennt deren viele, besonders von Nürnberg. Im Allgemeinen war es üblich, den Zoll nicht von den eingeführten, sondern von den ausgeführten Waaren zu erheben. Nach dem Gesetz konnte ein Zollrecht nur vom Kaiser und Reich verliehen werden, und der Kaiser selbst konnte ein sol- ches nur mit Zustimmung der Stände ausüben. Dagegen hatte er die Befugniß, Marktfreiheiten und Marktrechte zu verleihen, mit welchen in der Regel Münz- und Zollrecht vereinigt war. Der Marktplatz und die ihn besuchenden Kaufleute standen unter dem unmittelbaren Schutz des Kaisers, der Ort hieß „befriedet", weil jede Gewaltthat und Fehde mit dem Königsbann bestraft wurde. Der Vogt übte die Gerichtsbarkeit in Marktsachen aus. Er war mit dem Blutbann belehnt. Ein Kreuz mit dem kaiserlichen Hand- schuh war das sinnbildliche Zeichen, welches auf dem Marktplatz zum Beweis der erhaltenen Befriedung errichtet wurde. So lange die Marktzeit dauerte und so lange die Kaufleute auf der Her- und Hinreise begriffen waren, so lange genossen sie die vollkommenste Sicherheit. In den Städten wurde ein großer Platz zum öffentli- chen Verkauf bestimmt und dabei ein sogenanntes Kaufhaus errich- tet. Die Kaufleute brachten ihre Waaren schon deshalb gern dahin, weil diese dort am sichersten waren, und so bildete sich, was an- fangs freier Wille war, allmälig zum Zwang aus. Die Städte erhoben von der Niederlage im Kaufhaus eine Abgabe. Im Allgemeinen gilt, was wir über die Einrichtung städtischer Gemeinden in Deutschland gesagt haben, auch für die Nieder- lande. In Folge des Vertrags von Verdun (843) dem deutschen Reiche zugetheilt, theilten sie geraume Zeit dessen Schicksale. Wäh- rend indeß die nördlichen Provinzen fest an Deutschland hiel- ten, lockerte sich in den Provinzen jenseits der Maas und Schelde, wo neben der deutschen die wallonische Sprache und französische Sitte herrschten, der Neichsverband mehr und mehr, und die deutsche Lehnshoheit wurde zum Theil gar nicht anerkannt. Die von den Kaisern eingesetzten Statthalter machten sich souverain und erscheinen seit dem Anfange des zehnten Jahrhunderts als Grafen von Flandern, Artois, Namur, Herzöge von Brabant und Luxem- burg mit Erbfolgerecht in ihrer Familie. Zwar zeigte sich Aehnli- ches im Norden, allein die Grafen von Holland, Seeland, Gel- dern u. s. w. widerstrebten weniger der kaiserlichen Gewalt und trugen von ihr williger ihre Grafen- oder Fürstenkrone zu Lehn, 21 * Die Nieder lande.

4. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 309

1849 - Münster : Coppenrath
309 und mußten bei allen darin nicht vorgesehenen Fällen bei ihm anfragen. Den Provinzialen wurde auch die Befugniß einge- räumt, in allen streitigen Rechtsfällen, welche vor das Forum des Statthalters gehörten, von diesem an den Kaiser zu appel- liren. Daher war auch von nun an die Stimmung in den Provinzen im Allgemeinen eine sehr günstige;:). 5. Das Heerweesen-. Früher hob jeder Consul, wenn er in's Feld zog, erst ein Heer aus. Jetzt wurden stehende Heere eingeführt und größtcntheils an den Grenzen des Reichs, am Rhein, an der Donau, am Euphrat in festen Standlagern zum Schutze ausgestellt. Nach dem Lande, wo sie standen, wurden sie benannt, z. B. legiones Germanicae, Illyricae, Syriacae u. s. w. Aus solchen Standlagern (castra stativa) erhoben sich allmälig Festungen und Städte, wie Mainz (Moguntiacuin), Cöln (Colonia Agrippina), Augsburg (Augusta Vindelicorum), Pa stau (Castra Batavto, Negensburg (Regina castra) u. a. Das stehende Heer war seitdem vom Bürger scharf getrennt und durch Oberbefehl und Sold unbedingt an den Fürsten ge- knüpft. Die ganze besoldete Streitmacht zählte gegen 450,000 Mann, mit Einschluß der Mannschaft auf den Flotten, welche in dem Hafen von Misenum, Ravenna und Forum Julii (Fre- jus), aufgestellt waren und die Sicherheit der Meere überwach- ten. Der Soldat war zu zwölf bis sechzehn Dienstjahren ver- pflichtet und wurde bei seiner Entlassung nicht mehr durch Land- anweisung, sondern Geld belohnt/ 6. Das Finanzwesen erlitt durch diese Veränderungen eine wesentliche Reform. Neben der Staatskasse (aerarium), aus welcher der Senat die öffentlichen Ausgaben bestritt, und worein die Einkünfte der senatorischen Provinzen flössen, errich- tete er noch eine Krieg es lasse (aerarium militare), dessen Verwendung ausschließlich für das Heer bestimmt war, und eine Privatkasse des Kaisers (fiscus) als Inbegriff der dem Kaiser eigenthümlich zustehenden Einkünfte. Dem festgesetzten Tribute der Provinzen, den Einkünften aus den Staatslände- a) Neque illum rerum statum abnuebant, suspecto senatus populi- que imperio ob certamina potentium et avaritiam magistratuum, inva- lido legum auxilio, quae vi, ambitu, postremo avaritia turbabantur. Tac. annal, I. 2.

5. Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte - S. 474

1877 - Berlin : Herbig
474 Neuere Geschichte, Vierte Periode. vier Monate cingeschlossenen Hauptstadt hatte am 23. Jan. Favre Unterhandlungen mit Graf Bismarck angeknüpft. Diese führen zur Kapitulation von Paris durch die 1871. Uebereinkunft von Versailles. 28. Jan. 1) Uehergabo sänuntlicher Forts mit dem Kriegsmaterial an die deutschen Truppen, Entwaffnung der Ringmauer; 2) alle französischen Soldaten in Paris gelten als Kriegsgefangene und werden entwaffnet, mit Ausnahme von 12,000 Mann, welche mit der Nationalgardc die Ordnung aufrecht erhalten, für die Verprovian- tirung sorgen die französischen Behörden; 3) die Stadt Paris zahlt 200 Millionen Franken Kriegskontribution; 4) Waffenstillstand (mit Ausnahme der Départements Doubs, Jura und Côte d'or) auf drei Wochen behufs Ermöglichung freier Wahlen zur Nationalversamm- lung, die in Bordeaux zusammentreten und zwischen Krieg und Frieden entscheiden soll. Gambettas Widerstand gegen diese Uebereinkunft wird bald ge- brochen, er gibt seine Entlassung (G. Fcbr.). Wahlen in ganz Frank- reich (8. Febr.) Die Nationalversammlung konstituirt sich in Bor- deaux (12. Febr.). Der Waffenstillstand bis zum 24. Febr., später bis zum 3. März verlängert. Thiers, zum Chef der französischen Exekutivgewalt gewählt, führt die Unterhandlungen mit Graf Bis- marck. Das Ergebnis derselben sind die 26. Febr. Friedenspräliminarien zu Versailles: 1) Frankreich tritt an das deutsche Reich ab : den Eisass aufser Beifort (und Gebiet) und Deutsch-Lothringen mit Meta und Diedenhofen (Thionville), zusammen 2g0 Q Meilen mit l1/* Millionen ^ Einwohnern ; 2) Frankreich zahlt in 3 Jahren 5 Milliarden Franken Kriegsentschädigung, welche durch eine (nach den Abzahlungen geregelte) Besetzung französischen Gebiets garantirt wird. I. März, ln Folge eines Zusatzartikels Einzug von 30,000 Mann deutscher Truppen in Paris und momentane Besetzung eines kleinen Theils der Hauptstadt, welche die Deutschen schon den 3. März wieder verlassen. Die Friedenspräliminarien werden be- stätigt und im Einzelnen näher bestimmt (Gebietsaustausch eines französischen Bezirks bei Beifort gegen einen .andern deutsche« m Lothringen) in dein definitiven

6. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 445

1858 - Weimar : Böhlau
445 Meere und mit Triest in Verbindung gesetzt, schien die Pulsader der ganzen Monarchie werden zu können. Auch die Schelde wollte Joseph für seine Niederlande nützlich machen. Dazu war erforderlich, daß die Sperrung dieses Fluffes, welche die Republik Holland in ihrem Frieden mit Spanien 1648 durchgesetzt hatte, aufgehoben wurde. Bereits hatte Joseph das Recht, welches Holland seit dem utrechter Frieden besaß, in den Festungen der östreichischen Niederlande Besatzungen zu halten, durch einen Machtspruch für ungültig erklärt und alle Festungen geschleift. Der Kaiser hoffte, daß Holland sich auch in die Aufhebung der Schelde- Sperrung fügen werde. Als Holland sich nicht bereitwillig fand, be- schloß Joseph ohne Einwilligung der Berechtigten sich Bahn zu brechen. Von Antwerpen aus wurde ein Schiff abgefertigt in die See zu gehen, ohne bei einer holländischen Zollstätte eine Angabe zu machen, und von Ostende aus segelte ein anderes in die Schelde, um nach Antwerpen hinaufzufahren. Allein die Holländer feuerten gegen das erstere und nöthigten es zum Rückzüge, und das andere brachten sie nach Vliefsin- gen aus. Nun wollte Joseph zu den Waffen greifen, aber Frankreich erklärte sich so nachdrücklich für Holland, daß der Kaiser in einen Ver- trag willigte und seine Forderungen gegen eine Summe von zehn Mil- lionen Gulden fallen ließ. Während England und Preußen sich enger an einander anschlössen, trat Joseph Ii. der Kaiserin Katharina Ii. von Rußland näher, vielleicht weil er bei dem nahe scheinenden Untergang der Pforte an der Beute Theil zu nehmen wünschte. Als nun die Pforte, der beständigen Foc- derungen Rußlands müde, Rußland den Krieg erklärte (1787). forderte Katharina Ii. den Kaiser Joseph zum Beistand auf. Dieser stellte auch (1788) 200,000 Mann und nahm selbst am Kriege Theil. Die Oest- reicher waren aber im ersten Jahre des Krieges nicht glücklich, und Io- seph, der sich allen Beschwerden wie der gemeinste Krieger unterzogen hatte, kehrte krank nach Wien zurück. Die Bestrebungen Joseph's Ii. aus seinen verschiedenen Ländern und Völkern ein großes Ganzes, ein Reich zu gestatten, fanden leb- haften Widerstand in den Ländern, welche eine eigenthümliche Verfassung hatten, wie dies mit den Niederlanden und Ungarn der Fall war. In Belgien hatte jede Provinz, jede Landschaft und jede Stadt ihre besonderen Rechte und Privilegien. Diese Rechte beschwor der Herrscher bei seinem Regierungsantritt und verpflichtete sich dadurch, die Stellen nur mit Eingebornen zu besetzen, keinen Bürger willkürlich verhaften zu lassen und seinem gesetzlichen Richter zu entziehen. Von den Gerichten hatten die drei höchsten, der Rath von Geldern, der von Brabant und der von Mecheln nicht bloß eine ganz unabhängige Stellung, son- dern auch eine politische Gewalt, indem die Verordnungen der Regierung nur dann Gültigkeit hatten, wenn sie von jenen drei Gerichtshöfen an- erkannt worden waren. Jede Provinz hatte ihre besonderen Stände, welche aus der Geistlichkeit dem Adel und den Bürgern gewählt wur- den und welche nicht bloß die gesetzgebende Gewalt und das Recht der Steuerbewilligung besaßen, sondern zum Theil auch die Erhebung, Ver- theilung und Verwendung der Steuern bestimmten. Die Masse des Volkes war stets bereit, für ihre sogenannten Freiheiten Gut und Blut einzusetzen.

7. Geographie für Lyceen, Gymnasien, Mittelschulen und zum Privatunterrichte - S. 450

1837 - Heidelberg : Winter
450 Politische Geographie. Das Königreich Belgien. k». Historische Uebersicht. Der belgische Staat entstand aus der im Jahre 1850 beson- ders in Brüstet ausgebrochenen Empörung der südlichen und ka- tholischen Provinzen der Niederlande gegen die holländische Herr- schaft, welcher sie seit 1815 untergeben waren. Vergeblich suchte der Prinz-Friedrich von Oranien die Revolution in Brüssel zu unterdrücken und sah sich genöthigt nach viertägigem Kampfe der Uebermacht zu weichen. Eine provisorische Regierung stellte sich an die Spitze der Verwaltung und erklärte die abgefallenen Pro- vinzen für einen eigenen, unabhängigen Staat, welcher im fol- genden Jahre den Prinzen Leopold von Sachsen-Coburg zu sei- nem Könige wählte und durch die Verhandlungen der Londoner Conferenz für seine politische Existenz einige Sicherheit erhielt. ix. Gegcllwartiger Zustand. Dieses ncugebildete'königreich umfaßt den größten Theil des Schelde- nebst einem Theile des Maasgebietes, und liegt zwi- schen 49° 52'—51°, 42' n. Br. und vom 200 16'—23° 42' L. — Grenzen: Im N. das Königreich der Niederlande, im O. Deutschland, im S. Frankreich und im W. die Nordsee. Flächenraum: 543 ssm. ^Einwohnerzahl: etwa 3,700,000. Belgier und Wallonen. — Ausser 13,000 Protestanten und 30,000 Juden ist das ganze Land katholischer Religion, mit 1 Erz-und 6 Bi schössen, doch herrscht völlige Religionsfreiheit. — Es be- stehen gegenwärtig noch 3 Universitäten: zu Löwen, Gent und Lüttich, 2 Athenäen, mehrere Gymnasien, auch sind einige Bib- liotheken, mehrere gelehrte Gesellschaften, Kunst- und andre Samm- lungen vorhanden. Produkte: Getraide, Flachs, Hanf, Hopfen, Krapp, Taback, Pferde, treffliche Viehzucht, Schafe, und von Mineralien beson- ders Eisen- und Steinkohlen, auch Mineralquellen. — Die Fa- briken sind sehr gegen ehemals gesunken,nur in Brüsseler Spitzen, Teppichen, Leinwand und Leder ist noch einige Thätigkeit vor- banden. Der Handel ist noch sehr gehemmt, und die sonstigen Hauptwege desselben noch immer versperrt. Die Bank zu Brüssel und mehrere Handelskammern trachten sehr, dem Handel wieder aufzuhelfen. — Münzen in Silber: Brabanter Thaler (2 fl. 42 kr.), Patagen oder Thaler (2 fl. 18 kr.), Lire oder Gulden, zu 20 Stüver oder 100 Cents (57 kr.) Verfassung: Monarchisch mit einer Constitution, ein erb- liches Königreich in männlicher Linie. Es ist dem Lande ewige Neutralität garantirt. — Ritterorden 3: des Ehrensterns, Leo- poldsordens, und des eisernen Kreuzes. Vertretung der Nation durch 2 Kammern. — Staatseinkünfte: können noch immer nicht genau angegeben werden. — Landmacht 40,000 M. und eine Na- tionalgarde. — Festungen: Antwerpen, Mons, Namur, Char- leroi, Tournay :c. — Die Marine besteht aus einigen Kanonen- booten.

8. Leitfaden zum methodischen Unterricht in der Geographie - S. 116

1836 - Eisleben : Reichardt
116 H. Mitteleuropa. Großherzth. Hessen. und Brigach, welche dann den Namen Donau crhalton, mit einem Residenzschlosse des Fürsten von Fürstenberg, welcher ansehnliche Besitzungen, besonders in diesemflsiroßherzogthume hat. — 6on< stanz, auch Costnitz, Stadt, südöstlich von Donaucschingen und östlich von Schaffbausen, an dem Rhein, der hier aus dem Bodcnsec in den Unterste fließt, hat eine merkwürdige Domkirche und ein großhcrzogliches Schloß. 7. Das Großherzogthum Hessen. Es enthält 170 Qmeilen, und besteht aus zwei getrennten größern Stücken, wovon das nördliche von Preußischem, Nassauischem, Hessen. Homburgischem, Frankfurtischem und Kurhessischem, das südliche von Nasiauischem, Frankfurtischem, Kurhessischem, Baieri, schern, Badischem und Preußischem Gebiete umgeben ist. Der Boden ist theils bergig, theils eben, und im Ganzen fruchtbar. Im nördlichen Theile ist das un- ter dem Namen Vogelsberg bekannte Gebirge und im südlichen Theile breitet sich an der Ostseite der Odenwald aus, an dessen westlichem Fuße die wegen ihrer Schönheit berühmte Ebene, die Bergstraße, liegt; so wie überhaupt der südliche Theil, mit Aus- nahme der Gebirgsgegenden des Odenwaldrs, aus schö- nen furchtbaren Ebenen besteht. Im nördlichen Theile ist die fruchtreiche Wetterau die größte Ebene. Das nördliche Stück hat nur geringe Flüsse; das südliche hin- gegen wird in seiner Mitte vom Rhein, an seiner Nord« gränze vom Main, welcher daselbst sich mit dem Rheine vereinigt, durchflossen, und an der südlichsten Spitze vom Neckar berührt. Dieses wohl angebaute Land liefert die gewöhnli, chen Produkte der Viehzucht, des Ackerbaues, welcher auch viel Mais, Spelz und Mohn giebt, des Obst-, Garten» und Weinbaues. In einigen Gegenden ge, deihen Mandeln und Kastanien. Die Waldungen sind bedeutend und von Mineralien sind etwas Kupfer und Eisen, viele Braunkohlen und Salz zu bemerken. Die Einwohner, deren Zahl 760,000 beträgt, stehen in Künsten und Wissenschaften nicht gegen andere Deutsche zurück, und bekennen sich theils zur evangeli- schen, theils katholischen Kirche. Der Kunstfleiß ist in den gebirgigen Landstrichen am bedeutendsten, und unter den Städten hat Offenbach die meisten Fabriken, wel,

9. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 464

1871 - Münster : Coppenrath
tut! dieser über die vorläufig aufgestellten Friedensbedingungen berathen. An die Spitze dieser neu gebildeten republikanischen Negierung wurde der alte Thiers, schon früher Minister unter dem Könige Louis Philipp, als Präsident gestellt. Schon am 26. Februar wurden die aufgestellten vorläufigen Friedensbedingungen von französischer und deutscher Seite unterzeichnet, und schon am 1. März erfolgte deren Bestätigung durch die Natioualversammluug zu Bordeaux nach fiebenstündiger Be-rathung mit 546 gegen 107 Stimmen. Sie sind im Wesentlichen folgende: 1) Elsaß und Deutsch-Lothriugen mit der Festung und den Forts von Metz, jedoch mit Ausschluß der Stadt und Festung Belfort, fallen an Deutschland zurück; 2) Frankreich zahlt innerhalb drei Jahren an Kriegsentschädigung fünf Milliarden Franks (1333vs Millionen preußische Thaler); bis zu deren Zahlung bleibt eine deutsche Besatzungsarmee in Frankreich auf Kosten des Landes; die Hauptstadt Paris zahlt eine besondere Kriegssteuer von 300 Millionen Franks; 3) Die Kriegsgefangenen werden ausgeliefert. Dieser vorläufige Friedensschluß, in Folge dessen auch die Festung Belfort sich ergab, wurde demnächst in Brüssel und zuletzt in Frankfurt a. M. definitiv abgeschlossen. In Folge dessen zogen die deutschen Truppen taktmäßig aus Frankreich nach Deutschland zurück, und die französischen Kriegsgefangenen wurden aus Deutschland nach Frankreich zurückgeführt. Der Exkaiser Napoleon folgte der Kaiserin und seinem Sohne nach England. Glorreich halte dieser schreckliche Krieg für die Deutschen Waffen begonnen; glorreich ist er unter der leitenden Hand Gottes für sie ausgekämpft, und die gerechte deutsche Sache, wenn auch unter großen Drangsalen und unzähligen Opfern und Mühen, zum endlichen, ruhmvollen Siege gebracht. Wahrlich,

10. Geschichte der Neuzeit - S. 59

1883 - Freiburg : Herder
Ferdinand Ii. Kaiser. Richelieu, Tilly. 59 bhmische Revolution und noch mehr die Usurpation des Pflzers; Kur-sachsen aus Ha gegen den Calvinismus, dem der Pflzer anhing, und noch mehr aus Besorgnis, durch den neuen Bhmenknig seinen Rang als erste protestantische Macht zu verlieren, Kurfürst Johann Georg verbndete sich daher mit Ferdinand Ii., der ihm die Lausitz als Lehen bertrug. Die Union lie sich durch den spanischen Gesandten zu einem Vergleiche mit der Liga bestimmen, denn der Kardinal Richelieu, welcher Frankreich als Minister Ludwigs Xiii. regierte, hatte einen Auf-stand der Hugenotten zu bekmpfen, und frchtete, da die deutschen Prote-stanten, wenn sie den Kaiser besiegt htten, den Hugenotten zu Hilfe kommen wrden. Er hatte aber alle Vorsorge getroffen, da fter-reich nicht zu mchtig roerbe; dafr brgte brigens schon Max von Bayern, der fortrohrenb im Einverstndnisse mit Frankreich handelte und, wie alle deutschen Fürsten, ohne Unterschied des Glaubens, die Wiederherstellung der Kaisermacht zu verhindern entschlossen war. Im Hochsommer 1620 fhrte Max und sein Feldherr Johann Tzer-klas Graf von Tilly (ein Niederlnder aus Brabant, geboren 1559) das gegen 30000 Mann starke Heer der Liga in das Feld. Die Auf-stndischen in Obersterreich wurden schnell unterworfen. Tilly drang sodann in starken Mrschen in Bhmen ein und schlug am 8. November das bhmische Heer, das sich auf dem Weien Berge vor Prag ver-schanzt hatte, so vollstndig, da Friedrich aus Bhmen floh und nach Holland entwich, denn der groe spanische Feldherr Spinola war aus den spanischen Niederlanden herbeigeeilt und hatte die Rheinpfalz bis auf wenige Städte erobert. Aus wohl begreiflichen Grnden untersttzten nun die protestantischen Hollnber den Pflzer und besten Verbnbete, und so waren bereits im Anfange des Krieges in Deutschland Spanier und Hollnder beteiligt. Der Krieg am Neckar, Whein und Main. (16211623.) 9. Mansfeld hatte bei Prag nicht mitgefochten, denn Friedrich war ihm nicht gewogen; er hielt sich noch einige Zeit in Bhmen, brach dann pltzlich nach der Oberpfalz durch, zog, von Tilly verfolgt, durch die Bistmer Bamberg und Wrzburg nach Mannheim, ging der den Rhein, verwstete die Bistmer Worms, Speier und Straburg und nahm seine Winterquartiere in Lothringen. Hier warb er mit dem Gelbe, das er von den Hollndern und dem englischen Könige Jakob I., dem Schwiegervater Friedrichs von der Pfalz, erhielt, neue Scharen, während Tilly Heidelberg belagerte. Im Frhjahre 1622 zog Mansfeld bei Germersheim der den Rhein
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