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Gesellschaft in Zinna und thaten Schaden durch Raub, Totschlag und Plünderung im Werte von 117 Schock böhmischer Groschen.
Iii. Dieselben Edelleute fügten dem Rodinger Treskow, einem Vasallen des Bischofs, am Donnerstag vor Pfingsten Schaden im Werte von 180 Schock Groschen zu.
Iv. Im Jahre 1413, vierzehn Tage nach Walpurgis (14. Mai) verbrannten Hans von Quitzow, Wichard von Rochow, Achim von Bredow mit ihren Mithelfern :
den Flecken Tuchem, 30 Erben, 8 Speicher auf dem Kirchhofe und griffen einen Mann mit einem Pferde auf, den sie schätzten. Den Schaden durch den Brand, und was sie da auspochten, achten wir auf 200 Schock böhmischer Groschen. Danach im selben Jahre am Sonntage nach Unser Lieben Frauen Wurzweihe*) (20. August) nahmen sie 3 Schock Kühe vor Tuchem; die nahm Otto Schlegel und Achillies und andere, die auch des Hans Quitzow Knechte waren, und sie trieben sie nach Plaue: den Schaden schätzen wir auf 220 Schock böhmischer Groschen. Diese Kühe nahmen sie mitten im Frieden, den unser Herr und Oheim selbst gedingt hatte und für den Hans von Schierstädt und Ludwig von Neuendorf, unser (Dienst-) Mann sich verbürgt hatten. Danach im selben Jahre, drei Tage vor oder nach St. Katharinentag (am 22. oder 28. November) brannten sie die Scheunen auf Schloß Tuchem ab; das thaten Karbow und Klaus von Klöden; den Schaden schätzen wir auf 20 böhmische Schock.
Im vorgenannten Jahre 13, des Dienstags in der Pfingstwoche (13. Juni) nahmen die Bürger von Plaue vor unserm Dorfe Vynre gut 30 Kühe, welche wir schätzen auf 20 böhmische Schock. Im selben Jahre nahm Koppe Koning des Montags in der Osterwoche (24. April) mit seinen Mithelfern vor demselben Dorfe dreien armen Männern 8 Pferde und führte sie nach.golwitz; den Schaden schätzen wir auf 14 Schock böhmischer Groschen.
Summa: Tuchem und Vynre 474 Schock böhmischer Groschen."**)
2. Kürzer und Kauern.
Eine Schilderung des deutschen Landes um das Jahr 1200 giebt die „Beschreibung des Elsasses" in folgenden Worten:
1. Ilm das Jahr 1200 waren die Städte Straßburg und Basel gering an Mauern und Kirchen, aber noch geringer an Hausern. Tie festen und guten Häuser hatten wenige und kleine Fenster und Mangel
*) Die Kräuter werden bekanntlich am Tage Mariä Himmelfahrt
(15. August) geweiht.
**) Ein böhmischer Groschen — 2/3 Mark heutigen Geldes; Ein Schock — 40 Mark. Bei Schilderung derartiger Zustände sind die Schüler darauf hinzuweisen, wie durchaus notwendig eine starke Heeresmacht und eine starke
Regierung sind, und wie die Steuern für Erhaltung des Heeres und der
Beamten gering sind im Vergleiche zu den Verlusten, welche unglückliche Kriege oder bürgerliche Unruhen über das Land und jeden einzelnen Bewohner
bringen.
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Extrahierte Personennamen: Rodinger_Treskow Hans_von_Quitzow Wichard_von_Rochow Achim_von_Bredow August Otto_Schlegel Otto Hans_Quitzow Plaue Hans_von_Schierstädt Ludwig_von_Neuendorf Ludwig Klaus_von_Klöden Plaue Koppe August
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Indes schreibe ich diese Lebensart niemand vor und beanüae mich damit sie für mich zu befolgen."
2. Die Freude über die Fortschritte seines Volkes tröstete den König auch in den mancherlei Leiden, welche das Alter mit sich bringt Denn schon frühe bekam er die Gicht, die ihn alljährlich heimsuchte' Spater kamen auch andere Krankheiten dazu, so daß er 1780 an einen Freund schrieb: „Was meine Gesundheit betrifft, so werden Sie natürlicherweise selbst vermuten, daß ich — bei 68 Jahren — die Schwachheiten des Alters empfinde. Bald belustigt sich die Gicht, bald das Hüftweh und bald em eintägiges Fieber auf Kosten meines Daseins, und sie bereiten mich vor, das abgenützte Futteral meiner Seele zu verlassen. Die Natur scheint die Absicht zu haben, vermittelst der Schwachheiten, die sie uns gegen das Ende unserer Tage zuschickt, das Leben uns zum Überdrusse zu machen. In diesem Falle muß man mit dem römischen Kaiser Mark Aurel sagen: man unterwerfe sich allem, was die Gesetze der Natur uns auferlegen, ohne Murren."
3. Allmählich wurde der König schwächer und hinfälliger; allein er Aonte sich nicht. Obgleich sehr kränklich, hielt er im August 1785 die Musterung der schlesischen Regimenter ab. Am 24. August war es regnerisch und kalt, trotzdem hielt der König sechs Stunden zu Pferde aus, ohne sich durch einen Mantel oder Pelz zu schützen. Die Folge war, daß er ein sehr starkes Fieber bekam. Wohl erholte er sich wieder, allein bei den großen Herbstübungen, die er im September abhielt, überfiel ihn ein so heftiger Stickhusten, daß er hätte den Geist ausgeben müssen, wenn nicht alsbald Hilfe gebracht worden wäre. Den ganzen Winter hindurch kränkelte der König. Er wurde von einem beschwerlichen Husten gequält und konnte es manche Nacht im Bette gar nicht aushalten. Oftmals schlief er am Tage ein, mitten während des Gespräches oder während ihm vorgelesen wurde. Bald zeigten sich auch Vorboten der Wassersucht.
Trotz dieses qualvollen Zustandes arbeitete der König so fleißig wie vorher. Er las alle Berichte seiner auswärtigen Minister, diktierte alle Morgen von 4—7 Uhr die unmittelbaren Antworten auf die Depeschen und überwachte die ganze Verwaltung bis ins Kleinste. Als die Luft wärmer wurde, ließ er sich oft auf die Terrasse des Schlosses Sanssouci tragen. Dort erwärmte er sich an den freundlichen Sonnenstrahlen und fand in dem Untergange des Feuerballs ein Abbild feines eigenen Endes. Nachmittags mußten ihm die Kabinettsräte wieder die ausgefertigten Briefe zur Unterschrift bringen; am Abende ließ er sich aus griechischen, römischen oder französischen Schriftstellern vorlesen.
Am Morgen des 17. August 1786, früh um 1 Uhr, kam der Arzt und fand den Puls sehr schwach. Die Gesichtszüge veränderten sich, das Auge wurde matter, die Lebensgeister schwanden sichtlich. Der Atem wurde immer schwächer, bis er endlich um 2 Uhr 20 Minuten des Morgens ganz ausblieb, — der große König war sanft entschlafen. Nun erst ließ ihn der Kammerdiener aus den Armen und drückte ihm die Augen zu.
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Ii 512
neuer Schutzvorrichtungen, belehrt aber auch über Beachtung und Benutzung der bestehenden. Sogar Belohnungen gibt es für den Arbeiter, den in gewissen Zeiträumen kein Unfall trifft. — Einige Betriebe haben zum Schutze der Gesundheit eine gesetzlich bestimmte kürzere Arbeitszeit. Es sind dies solche, die leicht zu gefährlichen Berufskrankheiten (z. B. zu Bleivergiftung) führen, wie die meisten Zweige der chemischen Industrie (Bleihütten u. a.); Buchdruckereien, Glasschleifereien, Spinnereien, Webereien sind ebenfalls solche Brutstätten gefürchteter Berufskrankheiten, indem die Arbeit in ersteren auch zu langsamer Vergiftung führen, in letzteren Erkrankungen der Atmungsorgane begründen kann. Die „Gewerbehygiene", die „Lehre von der Verhütung der Berufskrankheiten", hat hier viel Gutes gestiftet und hat noch hohe Aufgaben zu erfüllen. Der Einfluß gewisser Beschäftigungen auf die „Volksgesundheit" ganzer Gegenden zeigt sich recht deutlich daran, daß am Niederrhein, an den Stätten großer Textilindustrie, nur 50 °/o der Gestellungspflichtigen militärdiensttauglich sind, während in Ostpreußen 72 °/o ausgehoben werben können. — Auch ausreichende Ruhe ist zur Erhaltung der Kräfte und der Gesunbheit nötig. Allgemeiner Ruhetag ist der Sonntag. Auch der Arbeiter soll an biefem Tage volle 24 Stunden arbeitsfrei fein; an zwei aufeinanderfolgenden Feiertagen hat die Ruhezeit 36, an drei solchen Tagen mindestens 48 Stunden zu betragen. Es ist selbstverständlich, daß Ausnahmen von dieser Regel nötig sind. So ist die Arbeit an Wasserwerken, elektrischen und andern Bahnen auch an Sonn- und Feiertagen notwendig. Auch wenn durch Verderben gewisser Rohstoffe oder durch das Einstellen des Maschinenbetriebes dem Unternehmer großer Schade erwächst, so kann ebenfalls vom Bundesrate die Beschäftigung von Arbeitern am Sonntage genehmigt werden. — Die Ausdehnung der täglichen Arbeitszeit ist nur für Kinder, sowie für jugenbliche und für weibliche Arbeiter genau festgelegt. Kinder unter 13 Jahren dürfen in gewerblichen Betrieben überhaupt nicht, Kinder vom 13. bis 14. Jahre höchstens sechs Stunden täglich beschäftigt werden. Für „jugendliche Arbeiter" (14.—16. Jahr) beträgt die Maximal-arbeitszeit (längste erlaubte Arbeitszeit) zehn Stunden. Unbedingt verboten ist die Beschäftigung der genannten jugenbltchen Kräfte an Sonntagen sowie des Nachts. Die Bestimmung, die der letzte Satz ausspricht, gilt auch für die Verwenbung der Arbeiterin. Ferner soll diese von allen unterirdischen Betrieben, z. B. Bergwerken, ausgeschlossen sein; auch von besonders gefährlichen Arbeiten kann der Beschluß des Bundesrats sie fernhalten, so von der Beschäftigung in Walz- und Hammerwerken. Die tägliche Arbeitszeit der weiblichen Arbeiter darf nicht über elf Stunden ausgebehnt werben; a» Vorabenben von Sonn- und Festtagen muß die höchstens zehnstünbige Arbeitszeit nachmittags 5^ Uhr ihr Ende erreichen. Die Arbeitszeit darf nie vor öva Uhr früh beginnen und nie über 8*/s Uhr abends ausgedehnt werden; die Mittagspause muß nxinbestens eine Stunbe betragen und für solche Arbeiterinnen, die ein Hauswesen zu versehen
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Ii 446
Art. 3. Die französische Regierung stellt der deutschen Regierung die Archive, Urkunden und Register zu, welche die bürgerliche, militärische und gerichtliche Verwaltung der abgetretenen Gebiete betreffen.
Art 7. Die Zahlung von 500 Millionen wird in den 30 Tagen nach der Wiederherstellung der Gewalt der französischen Regierung in Paris erfolgen. Eine Milliarde wird bezahlt werden im Laufe des Jahres und eine halbe Milliarde am 1. Mai 1872. Die drei letzten Milliarden bleiben zahlbar zum 2. März 1874, wie bestimmt worden, durch den Präliminarfrieden. Vom
2. März d. I. ab werden die Zinsen dieser [drei Milliarden alljährlich am
3. März mit 5 % gezahlt werden .
Art. 8. Die deutschen Truppen werden sich fortwährend von Requisitionen an Naturalien und Geld in den occupierten Bezirken enthalten; diese Verpflichtung ihrerseits entspricht den von der französischen Regierung übernommenen Verpflichtungen für ihre Unterhaltung; — sollte trotz wiederholter Reklamationen der deutschen Regierung die französische Regierung in der Ausführung dieser Verpflichtungen säumig sein, so werden die deutschen Truppen das Recht haben, sich das für ihre Bedürfnisse Nötige zu verschaffen durch Auflagen und Requisitionen in den occupierten Departements und selbst darüber hinaus, falls deren Hilfsquellen nicht ausreichen. . . .
Art. 10. . . .Natürlich darf die Armee von Paris und Versailles nach der Wiederherstellung der Gewalt der französischen Regierung in Paris und bis zur Räumung der Forts durch die deutschen Truppen 40000 Mann nicht überschreiten.
Bis zu dieser Räumung darf die französische Regierung keine Truppenansammlung auf dem rechten Ufer der Loire vornehmen. . . .
Kaiser Wilhelm schrieb am Ende des Jahres 1871 über diesen Krieg in sein Tagebuch:
Berlin, den 31. Dezember 1871.
Gott war mit uns! Ihm sei Lob, Preis, Ehre, Dank!
Als Ich am Schluß des Jahres 1866 mit dankerfülltem Herzen Gottes Gnade dankend preisen durfte für so unerwartet glorreiche Ereignisse, die sich zum Heile Preußens gestalteten und den Anfang zu einer Neu-Einigung Deutschlands nach sich zogen, da mußte Ich glauben, daß das von Gott Mir ausgetragene Tagewerk vollbracht sei, und Ich dasselbe, nun in Ruhe und Frieden fortbildend, dereinst Meinem Sohne Glück bringend hinterlassen würde, voraussehend, daß es ihm beschicken sein werde, die südliche Halste Deutschlands mit der nördlichen zu einem Ganzen zu einen.
Aber nach Gottes unerforschlichem Ratschluß sollte Ich berufen werden, selbst noch diese Einigung herbeizuführen, wie sie sich nach dem von Frankreich auf das frivolste herbeigeführten, ebenso glorreichen als blutigen siebenmonatlichen Kriege — nunmehr darstellt! Wenn je in der Geschichte sich Gottes Finger sichtlich gezeigt hat, so ist dies in den Jahren 1866, 1870 und 1871 geschehen.
Der deutsch-französische Krieg, der wie ein Blitz aus heiterm Himmel herabfiel, einte ganz Deutschland in wenigen Tagen, und seine Heere schritten von Sieg zu Sieg und erkämpften mit schmerzlichen Opfern Ereignisse, die nur
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Ii 446
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Art. 3. Die französische Regierung stellt der deutschen Regierung die Archive, Urkunden und Register zu, welche die bürgerliche, militärische und gerichtliche Verwaltung der abgetretenen Gebiete betreffen.
Art. 7. Die Zahlung von 500 Millionen wird in den 30 Tagen nach der Wiederherstellung der Gewalt der französischen Regierung in Paris erfolgen.
Eine Milliarde wird bezahlt werden im Laufe des Jahres und eine halbe
Milliarde am 1. Mai 1872. Die drei letzten Milliarden bleiben zahlbar zum 2. März 1874, wie bestimmt worden, durch den Präliminarfrieden. Vom
2. März d. I. ab werden die Zinsen dieser drei Milliarden alljährlich am
3. März mit 5 % gezahlt werden. . . .
Art. 8. Die deutschen Truppen werden sich fortwährend von Requisitionen an Naturalien und Geld in den occupierten Bezirken enthalten; diese Verpflichtung ihrerseits entspricht den von der französischen Negierung übernommenen Verpflichtungen für ihre Unterhaltung! — sollte trotz wiederholter Reklamationen der deutschen Regierung die französische Regierung in der Ausführung dieser Verpflichtungen säumig sein, so werden die deutschen Truppen das Recht haben, sich das für ihre Bedürfnisse Nötige zu verschaffen durch Auslagen und Requisitionen in den occupierten Departements und selbst darüber hinaus, falls deren Hilfsquellen nicht ausreichen. . . .
Art. 10. . . . Natürlich darf die Armee von Paris und Versailles nach
der Wiederherstellung der Gewalt der französischen Regierung in Paris und bis zur Räumung der Forts durch die deutschen Truppen 40000 Mann nicht überschreiten.
Bis zu dieser Räumung darf die französische Regierung keine Truppenansammlung auf dem rechten Ufer der Loire vornehmen. . . .
Kaiser Wilhelm schrieb am Ende des Jahres 1871 über diesen Krieg in sein Tagebuch:
Berlin, den 31. Dezember 1871.
Gott war mit uns! Ihm sei Lob, Preis, Ehre, Dank!
Als Ich am Schluß des Jahres 1866 mit dankerfülltem Herzen Gottes Gnade dankend preisen durfte für so unerwartet glorreiche Ereignisse, die sich zum Heile Preußens gestalteten und den Anfang zu einer Neu-Einigung Deutschlands nach sich zogen, da mußte Ich glauben, daß das von Gott Mir aufgetragene Tagewerk vollbracht sei, und Ich dasselbe, nun in Ruhe und Frieden fortbildend, dereinst Meinem Sohne Glück bringend hinterlassen würde, voraussehend, daß es ihm beschieden sein werde, die südliche Hälfte Deutschlands mit der nördlichen zu einem Ganzen zu einen.
Aber nach Gottes unersorschlichem Ratschluß sollte Ich berufen werden, selbst noch diese Einigung herbeizuführen, wie sie sich nach dem von Frankreich auf das frivolste herbeigeführten, ebenso glorreichen als blutigen siebenmonatlichen Kriege — nunmehr darstellt! Wenn je in der Geschichte sich Gottes Finger sichtlich gezeigt hat, so ist dies in den Jahren 1866, 1870 und 1871 geschehen.
Der deutsch-französische Krieg, der wie ein Blitz aus heiterm Himmel herabfiel, einte ganz Deutschland in wenigen Tagen, und seine Heere schritten von Sieg zu Sieg und erkämpften mit schmerzlichen Opfern Ereignisse, die nur
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