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1. Handbuch der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 236

1903 - Breslau : Goerlich
Ii 236 beschwerten, daß sie, die sonst steuerfrei gewesen, nun auch für Kaffee und Wein so hohe Steuern zahlen sollten, antwortete ihnen der König: „Seine Königliche Majestät lassen den hinterpommerschen Landständen auf ihre Vorstellung hierdurch zu erkennen geben, daß sie wohl keine Ursache haben, sich darüber zu beschweren; denn was den Kaffee betrifft, so ist er damals als sie ihre Vorrechte gekriegt, noch nicht dagewesen, sondern erst lange nachher, aufgekommen. Ihren Vorrechten geschieht dadurch also kein Eingriff. Seine Majestät haben darunter ganz andere Absichten, nämlich den greulichen Verbrauch von Kaffee etwas einzuschränken und zu verhindern, daß so viel Kaffee eingeschmuggelt wird. Es ist abscheulich, wie weit das mit dem Verbrauch des Kaffees geht, ohne was die anderen Sachen sind. Das macht, ein jeder Bauer und gemeiner Mensch gewöhnt sich jetzt zum Kaffee, weil er auf dem Lande so leicht zu haben ist. Wird das ein bißchen eingeschränkt, so müssen die Leute sich wieder an das Bier gewöhnen, und das ist zum Besten ihrer eigenen Brauereien, weil sie alsdann mehr Bier verkaufen. Daß ist also mit der Absicht, daß nicht so viel Geld für Kaffee aus dem Lande gehen soll, und wenn es auch nur 10 000 Thaler sind, so ist es schon immer genug . . . Übrigens sind Seine Majestät in der Jugend mit Biersuppe erzogen worden; mithin können die Leute dort eben so gut mit Biersuppe erzogen werden. Das ist viel gesünder wie der Kaffee." Auch den Tabak kann man entbehren, und der König that recht daran, daß er diese beiden Gegenstände besteuerte. Aber da er die gesamte Steuer-verwaltung an Franzosen übergeben hatte, welchen Sprache und Sitte des Landes fremd waren, die sich selbst zu bereichern strebten und oft ungerecht und willkürlich verfuhren, so wurde die gesamte Besteuerung (Regie) vom Volke als eine große Last empfunden. An den Grenzen fanden förmliche Kämpfe zwischen Zollbeamten und Schmugglern statt. Im Innern des Landes gingen die „Kaffeeriecher" in alle Häuser und sahen nach ob jemand etwa geschmuggelten Kaffee oder Tabak verbrauchte. Trotz der hohen Strafen wurden aber die geschmuggelten Waren eifrig gekauft, denn V2 Kilogramm geschmuggelter Kaffee kostete etwa 50 versteuerter aber 3 M. — Wir dürfen aber nicht vergessen, daß in anderen Ländern die Besteuerung noch viel ungerechter war. In Frankreich z. B. mußte der Bürger und Bauer das unentbehrliche Salz dem Staate nicht nur zum 5—6fachen Preise des wirklichen Wertes abkaufen, sondern es wurde jeder gezwungen, jährlich eine bestimmte Menge zu entnehmen. Auch verwendeten die meisten Fürsten fast alle Einkünfte des Landes für sich und ihren Hof, Friedrich aber zum Besten des Landes. Die Einnahmen stiegen unter seiner Regierung auf jährlich 60 Millionen Mark und im Staatsschatze befanden sich bei seinem Tode gegen 170 Millionen Mark. in. Fürsorge Friedrichs für die 1772 neu erworbenen Landesteile. Aorbereilung. Welche Sprache wird von vielen Bewohnern Oberschlesiens, Posens und Westpreußens gesprochen? Wie ist das zu erklären? Was ist euch aus der Zeit des Großen Kurfürsten über Polen bekannt? Ihr sollt nun hören, wie Westpreußen an Preußen kam. Darbietung. 1. Die erste Teilung Polens. Durch Jahrhunderte war Polen ein mächtiges Reich gewesen, größer als jetzt das deutsche

2. Handbuch der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 456

1903 - Breslau : Goerlich
Ii 456 Deutschlands Heer und Flotte zu vergrößern, die Soldaten besser zu bewaffnen und einzuüben. Ein großer Teil der französischen Kriegsentschädigung wurde zu diesen Zwecken verwendet. Damit aber Frankreich nicht so bald einen Angriff auf Deutschland wage, suchte Kaiser Wilhelm die Freundschaft von Österreich und Rußland zu gewinnen; 1872 kamen die drei Kaiser in Berlin zusammen Als infolge des russisch-türkischen Krieges (1877) Rußland sich Frankreich mehr näherte, schloß Deutschland mit Österreich (1879) und Italien (1883) ein Bündnis, worin sich diese Mächte verpflichteten, einander Beistand zu leisten. In diesen Verhandlungen zeigte sich der Reichskanzler Fürst Bismarck als außerordentlich geschickter Staatsmann. 2. Innerer Nus^au des Heidjes, Durch die Reichsverfassung und die Gesetze der folgenden Jahre wurden eine Menge von Einrichtungen geschaffen, die die Einheit des Reiches und das Wohl des deutschen Volkes in hohem Grade förderten. a) Das Heimatsrecht (Jndigenat) bestimmt, daß jeder Angehörige eines jeden Bundesstaates in jedem anderen als Inländer zu behandeln sei und demgemäß zum festen Wohnsitze, zum Gewerbebetriebe, zum Erwerbe von Grundstücken und zu öffentlichen Ämtern zugelassen werde. Dem Auslande gegenüber haben alle Deutschen Anrecht auf den Schutz des Reiches. b) Durch die Zoll- und Handelsgesetzgebung erhielt das Rerch bedeutende Einnahmen. Auf zahlreiche gewerbliche Erzeugnisse, aus Getreide, Holz, Schmalz und Petroleum sind Schutzzölle eingeführt; Tabak, Bier und Branntwein bringen viele Millionen ein, außerdem erhebt das Reich noch Steuern auf Salz, Kaffee, Thee, Zucker, Wechsel, Spielkarten, Wertpapiere usw. Aus den Zöllen hatte das Reich im Jahre 1901 eine Einnahme von 478 978 000 M; andere Reichseinnahmen waren: Tabaksteuer 11 960 000 M, Rübenzucker-steuer 111 380 000 M, Salzsteuer 48 943 000 M, Branntweinsteuer 127 855 000 <M, Braumalzsteuer 31 136 000 M, Spielkartensteuer 1 496 000 <M, Wechselstempel 11 374 000 <M, Stempelabgaben für Wertpapiere 100 170 000 M, von der Post und Telegraphie 420162 950 M, von den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen 93 676 000 M. Die Erträge der Zölle und Verbrauchssteuern, sowie die Reichsstempelabgaben werden den einzelnen Bundesstaaten überwiesen. Die Bundesstaaten zahlten deshalb in demselben Jahre an das Reich an Matrikularbeiträgen noch 570 93<3 000 M. (Im altendeutschen Reiche waren die Leistungen der einzelnen Stände in der Reichsmatrikel verzeichnet.) c) Das Münz-, Maß- und Gewichtswesen ist in ganz Deutschland einheitlich geregelt worden. Im Jahre 1871 wurde statt der Silberwährung die Goldwährung eingeführt. Das Gold;gibt die dem Metallgelde zu Grunde liegende Werteinheit; die andern Münzen brauchen nur bis zum Betrage von 20 M in Zahlung genommen zu werden. Die deutschen Münzen sind: A. Goldmünzen: Das Zwanzigund das Zehnmarkstück; B. Silbermünzen: Das Fünf-, Zwei-, Einmark-

3. Handbuch der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 236

1894 - Breslau : Goerlich
Ii 236 — 412 — beschwerten, daß sie, die sonst steuerfrei gewesen, nun auch für Kaffee und Wein so hohe Steuern zahlen sollten, antwortete ihnen der König: „Seine Königliche Majestät lassen den hinterpommerschen Laudständen aus ihre Vorstellung hierdurch zu erkennen geben, daß sie wohl keine Ursache haben, sich darüber zu beschweren; denn was den Kaffee betrifft, so ist er damals, als sie ihre Vorrechte gekriegt, noch nicht dagewesen, sondern erst lange nachher aufgekommen. Ihren Vorrechten geschieht dadurch also kein Eingriff. Seine Majestät haben darunter ganz andere Absichten, nämlich den greulichen Verbrauch von Kaffee etwas einzuschränken und zu verhindern, daß so viel Kaffee eingeschmuggelt wird. Es ist abscheulich, wie weit das mit dem Verbrauch des Kaffees geht, ohne was die anderen Sachen sind. Das macht, ein jeder Bauer und gemeiner Mensch gewöhnt sich jetzt zum Kaffee, weil er auf dem Lande so leicht zu haben ist. Wird das ein bißchen eingeschränkt, so müssen die Leute sich wieder an das Bier gewöhnen, imd das ist zum Besten ihrer eigenen Brauereien, weil sie alsdann mehr Bier verkaufen. Daß ist also mit der Absicht, daß nicht so viel Geld für Kaffee aus dem Lande gehen soll, und wenn es auch nur 10 000 Thaler sind, so ist es schon immer genug ... Übrigens sind Seine Majestät in der Jugend mit Biersuppe erzogen worden; mithin können die Leute dort eben so gut mit Biersuppe erzogen werden. Das ist viel gesünder wie der Kaffee." Auch den Tabak kann man entbehren, und der König that recht daran, daß er diese beiden Gegenstände besteuerte. Aber da er die gesamte Steuerverwaltung an Franzosen übergeben hatte, welchen Sprache und Sitte des Landes fremd waren, die sich selbst zu bereichern strebten und oft ungerecht und willkürlich verfuhren, so wurde die gesamte Besteuerung (Regie) vom Volke als eine große Last empfunden. An den Grenzen fanden förmliche Kämpfe zwischen Zollbeamten und Schmugglern statt. Im Innern des Landes gingen die „Kaffeeriecher" in alle Häuser und sahen nach ob jemand etwa geschmuggelten Kaffee oder Tabak verbrauchte. Trotz der hohen Strafen wurden aber die geschmuggelten Waren eifrig gekauft, denn V2 Kilogramm geschmuggelter Kaffee kostete etwa 50 /^, versteuerter aber 3 M. — Wir dürfen aber nicht vergessen, daß in anderen Ländern die Besteuerung noch viel uugerechter war. In Frankreich z. B. mußte der Bürger und Bauer das unentbehrliche Salz dem Staate nicht nur zum 5—6fachen Preise des wirklichen Wertes abkaufen, sondern es wurde jeder gezwungen, jährlich eine bestimmte Menge zu entnehmen. Auch verwendeten die meisten Fürsten fast alle Einkünfte des Landes für sich und ihren Hof, Friedrich aber zum Besten des Landes. Die Einnahmen stiegen unter seiner Regierung auf jährlich 60 Millionen Mark und im Staatsschatze befanden sich bei seinem Tode gegen 170 Millionen Mark. Iii. Fürsorge Friedrichs für die 1772 neu erworbenen Landesteile. Woröereitung. Welche Sprache wird von vielen Bewohnern Oberschlesiens, Posens und Westpreußens gesprochen? Wie ist das zu erklären? Was ist euch aus der Zeit des Großen Kurfürsten über Polen bekannt? Ihr sollt nun hören, wie West Preußen an Preußen kam. Darbietung. 1. Die erste Teilung Polens. Durch Jahrhunderte war Polen ein mächtiges Reich gewesen, größer als jetzt das deutsche

4. Handbuch der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 164

1894 - Breslau : Goerlich
Ii 164 - 340 - Ein Zeughaus baut er auch fürwahr, Daran in Stein viel Waffen. Was soll das für die kleine Schar? 's ist traun ein eitel Schaffen! Er sollte doch wohl in Berlin Ein wenig häuslich wohnen; Der deutsche Kaiser kann zu Wieu In solcher Pracht nicht thronen. Und gar wie für ein Kaisertum Will er ein Schloß erbauen. Verschwenden ist kein großer Ruhm; Laßt, wo das endet, schauen! Der König hört es wohl und spricht: „Nicht mir! Für die da kommen — Ich hatte so ein Traumgesicht — Hab' ich das Maß genommen." Finden wir im heutigen Leben der mittleren und niederen Volkskreise auch Luxus? (Zigarren, Bier und Branntwein, Festlichkeiten; schöne Kleider, schöne Möbel, manche Bücher und Zeitungen.) Welcher Luxus ist verwerflich? (Beispiel oben: Sobald notwendige Ausgaben um der überflüssigen willen unterbleiben; schlechte Nahrung um der schönen Kleidung willen, schlechte Wohnung um des Tabaks- und Alkoholgenusses willen, darben in der Woche und prunken am Sonntage eintritt.) Welcher Luxus ist dagegen gestattet? Der Luxus reicher Leute ist eine Wohlthat für Handel und Gewerbe. Ein gutes Buch, eine gute Zeitung ist auch ein Luxus, aber der Mensch wird dadurch zu guten Gedanken angeregt, also besser und auch arbeitsfähiger. Nicht jeder Luxus ist also verwerflich, und ohne Luxus würde das Leben uns oft niederdrückend und reizlos erscheinen. (Luxussteuern.) Welche Dinge wurden unter Friedrich I. besteuert? Perücken, Equipagen ac. sind auch Luxusgegenstände. Solche Steuern, welche auf Luxusartikel gelegt werden, heißen Luxussteuern. Auch heut haben wir solche: Tabak, Bier, Branntwein, Wein, Seidenwaren, Lotterielose u. dgl. zahlen hohe Steuern. Die Luxussteuern sind gerechtfertigt; denn wer die Steuern nicht zahlen will oder kaun, der muß auf den Luxus verzichten. Wenn man aber die Luxus steuern zu sehr erhöhen möchte, könnte sie leicht gar nichts einbringen. Wenn jetzt auf den Besitz schöner Wagen eine hohe Steuer gelegt würde, schafften wahrscheinlich sehr viele Leute ihre Wagen ab, führen mit der Droschke und die Steuer brächte nichts ein. Ähnlich ist es, wenn feine Weine, Delikatessen u. dgl. sehr hoch besteuert würden. 3. Persönlichkeit. Friedrich I. ist einer der beliebtesten Fürsten gewesen, die je in Brandenburg regiert haben. Die Zeitgenossen rühmen ihm nach, daß er sich von aller Ausschweifung fern halte und nur feinen Pflichten lebe; während seine Unterthanen noch schlafen, besorge er schon ihre Geschäfte; denn sehr früh pflege er auszustehen. Er war persönlich milde, vertraulich, wahrhaft, gelassen. In seinen Gesprächen bemerkte man gerechte und fürstliche Gedanken; in feinen schriftlichen Aufsätzen zeigte sich eine umsichtige und scharfsinnige Behandlung der Dinge. Über feinen fürstlichen Beruf sagte er: „Gleichwie andere Menschen durch Belohnungen und Strafen der höchsten Obrigkeit vom Bösen ab- und zum Guten angehalten werden, also muß solches allein die Furcht Gottes bei großen Fürsten, über welche kein menschliches Gericht Strafen und Belohnungen erkennt, aufwecken." Die Gemahlin Friedrichs I., Sophie Charlotte, war eine Tochter des Kurfürsten von Hannover. Sie wurde sehr sorgfältig er-

5. Handbuch der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 456

1894 - Breslau : Goerlich
Ii 456 — 632 — behandeln ist und demgemäß zum festen Wohnsitz, zum Gewerbebetriebe zu öffentlichen Ämtern, zum Erwerbe von Grundstücken zugelassen wird. Dern Auslande gegenüber haben alle Deutschen Anrecht auf den Schutz des Reiches. v «x •-<. Durch die Zoll- und Handelsgesetzgebung erhielt das Reich bedeutende Einnahmen. Auf zahlreiche gewerbliche Erzeugnisse auf Getreide, Holz, Schmalz und Petroleum sind Schutzzölle eingeführt; Tabak, Bier und Branntwein bringen viele Millionen ein, außerdem erhebt das Reich noch Steuern auf Salz, Kaffee, Thee, Zucker, Wechsel Spielkarten, Wertpapiere n. s. w. Aus diesen Zöllen hatte das Reich im Jahre 1892/93 eine Einnahme von 603 384 000 M. Ein großer ^eil von diesen Einnahmen (im Jahre 1892 im ganzen 351096 000 M) wird an die einzelnen Bundesstaaten gezahlt; dagegen hatten diese an Beiträgen für das Heer u. s. w. (Matrikularbeiträge) 320 859 000 M au das Reich zu zahlen. ^ ,c) Das Münz-, Maß- und Gewichts wesen ist in ganz Deutschland einheitlich geregelt worden. Die deutschen Münzen sind: A. ^Goldmünzen: Das Zwanzig-, das Zehn- und das Fünfmarkstück; • Silbermünzen: Das Fünf-, Zwei- und Einmarkstück, das Fünszig- und Zwanzigpfennigstück; C. Nickelmünzen: Das Zwanzig-, Zehn- und Fünf-pfennigstück; D. Kupfermünzen: Das Zwei- und Einpfennigstück. — Die deutschen Maße sind: A. Längenmaße: 1 m = 100 cm, 1 cm = 10 mm, 1 m = 1000 mm, 1000 m = 1 km; B. Flächenmaße: 1 qm = 10 000 qcm — 1000 000 qmm, 1 qcm — 100 qmm, 100 qm — 1 a, 100 a = 1 ha, 100 ha = 1 qkm; C. Körpermaße: 1 cbm — 1 000 000 ccm, 1 ccm — 1000 cmm, 1000 ccm = 1 ], 100 1 = 1 hl, 1^ cbm — 10 hl. — C. Die deutschen Gewichte sind: 1 kg = 1000 g. ^iefe Münzen, Maße und Gewichte haben für alle dentfchen Staaten Geltung. Dadurch werden der Handel und Verkehr sehr erleichtert. d) Die Verwaltung der Eisenbahnen und die Her-Itellnng von Land- und Wasserstraßen haben in den letzten Jahrzehnten große Fortschritte gemacht. Die ersten Eisenbahnen in Preußen waren von Privatgesellschaften erbaut worden, welche mehr aus eine gute Verzinsung ihres Geldes als auf das allgemeine Wohl bedacht waren. Daher wurden in Preußen allmählich die meisten Eisenbahnen vom Staate erworben. Mitte 1892 betrug die gesamte Bahnlänge der dem öffentlichen Verkehr dienenden Bahnen in Deutschland 46 430 km. Durch Anlegung schmalspuriger Bahnen wurden viele Gegenden dem Verkehr erschlossen. Um den Handel im Innern zu fördern, wurden große Kanäle angelegt, fo besonders der Oder-Spree- (Friedrich-Wilhelms-), der Oder-Havel- (Finow-), der Ems-Dortmunder- und vor allem der Nord-Ostsee-Kanal, welcher die beiden deutschen Meere von der Elbmündung nach der Kieler Bucht hin verbindet und ebenso der Schiffahrt, wie im Kriegsfalle der Verteidigung der deutschen Küsten dient. e) Das Post- und Telegraphenwesen ist im ganzen deutschen Reiche einheitlich geregelt, doch haben Bayern und Württemberg ihre
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