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1. Teil 1 - S. 78

1915 - Berlin : Heymann
78 Hermann Schumacher braucht Deutschland — keineswegs der stärkste Zuckerkonsument — heute über ^/4 Millionen Tonnen Zucker im Jahre, so ist Europas ganzer Zucker- verbrauch um 1700 erst auf 50 000 Tonnen geschätzt worden. Der gewaltige Umschwung, der den Zucker immer mehr aus einem Genußmittel in ein Nahrungsmittel wandelte, ist herbeigeführt worden vor allem durch eine deutsche Erfindung. Der Lhemiker Marggraf in Berlin entdeckte {7^7, daß in den Runkelrüben derselbe Stoff enthalten sei wie im Zuckerrohr. Sein Schüler Achard gestaltete diese Entdeckung am Ende des ^8. Jahrhunderts zu praktischer Bedeutung aus. welche Wichtigkeit man ihr zumaß, geht daraus deutlich hervor, daß die Engländer aus Besorgnis für den einträg- lichsten Zweig ihres amerikanischen Rolonialhandels Achard 200 000 Taler angeboten haben, falls er in der Öffentlichkeit die praktische Aussichtslosigkeit seiner Erfindung erklären wollte, wem: Achard, der dieses Ansinnen natürlich entrüstet zurückwies, von den großen Erfolgen des Rübenzuckers persönlich auch nicht sehr viel erlebt hat, so sollten sie doch nicht ausbleiben. Der neue Zucker- Europas hat nicht nur Gleichberechtigung mit dem alten Zucker Amerikas, Asiens und Afrikas sich errungen, sondern ihn so glänzend geschlagen, wie es nicht oft in der Wirtschaftsgeschichte der Menschheit geschehen ist. Dieser Sieg war ein Sieg der Hflanzenzüchtung. Anfänglich gab die Rübe auf der gleichen Fläche geringere Erträge an Zucker als das Rohr. Aber unermüdliche wissenschaftliche Forschertätigkeit, bei der die Deutschen stets die Führung behalten haben, hat das Bild völlig verwandelt. Durch sie sind Züchtungs- erfolge erzielt worden, wie sie in gleichem Maßstabe kein anderer großer Produktionszweig aufzuweisen hat. Insbesondere ist es gelungen — auch die Steuer- und Zollgesetzgebung hat zu diesen Fortschritten viel beigetragen — immer zuckerreichere Rüben zu züchten. So wurde die Menge von Rüben, die zur Herstellung eines Kilogramm Rohzucker durchschnittlich erforderlich war, von \7 kg im Betriebsjahr ts-0/4t auf kg in \S70/7\, 6,7 kg in und 6,08 kg in herabgedrückt. Da zu gleicher Zeit einer- seits im Rübenanbau die Bodenbearbeitung und Düngung, anderseits in der Zuckerfabrikation die Technik und chemische Betriebskontrolle be- ständig verbessert worden sind, ist der durchschnittliche Ertrag an Rohzucker auf der gleichen Anbaufläche außerordentlich gesteigert worden. Er betrug für den Hektar zu Anfang der siebziger Jahre des vorigen Jahrhunderts 2\ Doppelzentner und hat im Betriebsjahr t9m/N bisher seine höchste Ziffer mit 52 Doppelzentnern: erreicht. So ist durch enge Verbindung von Wissenschaft und Hraxis Deutschland zum größten Zuckerproduzenten der Welt geworden. Es hat sich damit zugleich aus einem Zuckereinfuhrland in ein Zuckerausfuhrland gewandelt. Insbesondere seit dem Ende der sieb- ziger Jahre des vorigen Jahrhunderts hat Deutschland eine Zuckerausfuhr zu entwickeln begonnen. Sie hat zeitweise den eigenen Bedarf sogar über- stiegen und hat im Betriebsjahr \y\2l\5 von der Gesamterzeugung von mehr als 26 Millionen Doppelzentnern nahezu \2 Millionen Doppel- zentner in Anspruch genommen. Der weitaus größte Teil dieser Ausfuhr ist nach England gerichtet. England, das unter allen Ländern den stärksten Verbrauch an Zucker auf

2. Teil 1 - S. 126

1915 - Berlin : Heymann
126 Clt}. Schuchart Kaufmann übernommene Verpflichtungen pünktlich und vollständig zum festgesetzten preis erledigen, wie kann er überhaupt als Lieferant und als Kbnebmer seine Ansagen aus der Zeit vor Kriegsausbruch erfüllen, wenn sich die wirtschaftlichen Voraussetzungen des Vertragsschlusses von Grund auf geändert haben? Die großen Gegensätze, die sich in den Abnehmer- und Lieferanten- gruppen gegenüberstanden, veranlaßten das preußische Ministerium für Pandel und Gewerbe zu Vorschlägen, die die in der Kriegszeit be- sonders stark empfundenen pärten mildern oder beseitigen sollen, wenn die Regierung auch nicht unmittelbar eingegriffen hat, so war die Wirkung im ganzen doch günstig, insofern die widerstrebenden Interessen einander angenähert wurden und sich in zahlreichen Fällen zu einem Ausgleiche ver- ständigten. Besonders schwierig wurde die Lage der weiterverarbeitenden Industrien, die auf Grund von Verträgen Rohstoffe und Halbfabrikate in Mengen gekauft haben, die sie nun nach Kriegsausbruch nur zum geringen Teil oder überhaupt nicht zu verarbeiten vermögen. Ilm hier einen Aus- gleich anzubahnen, traten am ((. September die Vertreter der bedeutendsten Rohstoffverbände der Eisen- und Kohleindustrie (das Rheinisch-Westfälische Kohlens^ndikat, der Stablwerksverband, der Roheisenverband) mit denen der Fernverarbeitung (Eisengießereien, Maschinenbauanstalten, Kleineisen- industrie usw.) zusammen und verständigten sich über die Grundlagen für die Weiterführung der Geschäfte in einer beide Teile befriedigenden weise. Sie kamen dabei zu dem Ergebnis, daß die Lieferanten den Beziehern trotz der zum Teil recht erheblich gestiegenen Erzeugungskosten bei Erfüllung der Lieferverpflichtungen entgegenkommen müßten, da auch die Bezieher wieder an Verträge gebunden waren. Ilm Streitigkeiten, die aus diesen und ähnlichen Gründen entstanden sind, auszugleichen, wurden von vielen Pandelskammern Einigungsämter gebildet, die von Fall zu Fall unter Zuziehung Sachkundiger auf eine Verständigung zwischen den einander hart gegenüberstehenden Interessen hinarbeiten. Aufgabe dieser Ämter ist es auch, zwischen Gläubiger und Schuldner auf außergerichtlichem Wege eine Vermittlung anzubahnen. Diese Unterstützung ist besonders dem Klein- handel und dem pandwerk sehr zustatten gekommen. Irgendwelche Kosten entstehen den streitenden Parteien bei den Ämtern in der Regel nicht. Pier wie dort zeigt sich also deutlich, wie sehr die störungsfreie Aufrecht- erhaltung des Wirtschaftsverlaufs das opferfreudige Entgegenkommen von einzelnen wie von Interessengruppen gebieterisch verlangt. Nicht werte neu zu schaffen, sondern die bestehenden zu s chern: das ist im Zeichen der Kriegs- wirtschaft die erste staatsbürgerliche Aufgabe jedes Geschäftsmannes. Iii. Die Deckung des militärischen Bedarfs und die Volkswirtschaft. Dem gewaltigen Ausfall an Ausfuhrlieferungen, zu dem sich der be- deutende Ulinderbedarf im eignen Lande geteilt, steben als Ausgleichposten neben dem sich mehrenden Liebesgabenbedarf die Aufträge der peeres- verwaltung, die sogenannten Kriegslieferungen, gegenüber. Aus der

3. Teil 1 - S. 122

1915 - Berlin : Heymann
{22 Th. Schuchart Trotz gelegentlicher Störungen sind für den nichtmilitärischen Bedarf Roheisen und Kohle seit dem Kriegsausbruch stets verfügbar gewesen. Das zeigt, wie außerordentlich bedeutend für das gesamte deutsche Wirtschafts- leben die Tatsache ist, daß wir den Krieg am Niederrhein und in Gberschlesien sofort in Feindesland tragen und so den Einbruch des Feindes in unsere wirtschaftlich wichtigen Zentren verhindern konnten. Bedeutende Zweige der Industrie und des von ihr abhängigen Handels wären durch mangelnde Versorgung mit Eisen und Kohle in die größten Schwierigkeiten gekommen, wenn es unsern Feinden gelungen wäre, z. B. den rheinisch-westfälischen Industriebezirk zu besetzen. Za, es ist zu befürchten, daß nicht nur die Erledigung der laufenden Aufträge der Industrie, bei denen Eisen und Kohle verwandt werden, unausführbar gewesen wäre, sondern daß sogar die militärischen Lieferungen unter Verwendung der anderweitig vorhandenen Rohstoffvorräte sich nur unter außerordentlichen Schwierigkeiten hätten ermöglichen lassen, so daß unsere militärische Leistungsfähigkeit in bedenk- lichster weife bedroht worden wäre. von der Einschränkung des Verkehrs, wie sie die Durchführung der militärischen Maßnahmen forderte, wurde auch der in den letzten Zähren überaus stark gewachsene Antomobilverkehr betroffen. Die Militär- verwaltung beschlagnahmte sofort bei Kriegsausbruch die vorhandenen Mengen an Benzin und entzog viele Fahrzeuge durch Ankauf zu militärischen Zwecken der privatwirtschaftlichen Verwendung, fdost-, Fernsprecher- und Telegraphenverkehr wurden durch die Mobilmachung ebenfalls sehr ein- geschränkt. Infolge dieser allgemeinen Unterbindung des Verkehrs war es unmöglich, bei Lieferungen für nichtmilitärische Zwecke die etwa zu- gesagte Lieferzeit innezuhalten, wo wirtschaftliche Maßnahmen von der Innehaltung der Lieferzeit abhängig waren, ergaben sich daher unabsehbare Schwierigkeiten. d. Die Erhöhung der preise und die Kreditverhältnisse. Die vierte und letzte wirtschaftliche Folge des Übergangs zur Kriegs- wirtschaft ist die Erhöhung der preise, die durch die veränderten Er- zeugungs-, Verkehrs- und Kreditverhältnisse hervorgerufen wurde. Durch die Einschränkungen der industriellen Betriebe, wie sie durch die Einziehung männlicher Arbeiter notwendig geworden waren, wurde ihre Ausnutzung heruntergesetzt, hierdurch mußten sich die Betriebskosten, auf die Einheit des Erzeugnisses gerechnet, erhöhen; anderseits verteuerte sich die Betriebs- führung durch die schwierige und vielfach ungeregelte Beschaffung von Roh- und b^ilfsmaterialien, oder aber infolge des plötzlich eingetretenen außerordentlichen Bedarfs der Militärverwaltung. Bei bestimmten Artikeln, wie z. B. bei Teeröl, konnte das Ausgangserzeugnis, der Steinkohlenteer, jetzt nicht in der sonst üblichen und wirtschaftlich einträglichen Meise ver- feinert werden. Das mußte selbstverständlich das Vorprodukt, das jetzt unter verzicht auf die Feinerzeugnisse auf den Markt gebracht wurde, ver- teuern, und so stieg der Teerölpreis in kurzer Zeit um fast 50 v. £?. Bei der umfassenden Verwendung des Teeröls in der Industrie ist dies eine

4. Teil 1 - S. 183

1915 - Berlin : Heymann
Vii. Krieg, Geld und Kredit \B3 tritt die Verminderung der Umlaufsmittel automatisch ein, denn die Rück- zahlung der Kredite erfolgt ebenfalls in Banknoten an die Notenbank. Das An- und Abschwellen der Umlaufsmittelsummen wird also solchermaßen ganz zwanglos durch die Notenbank reguliert. 19. In Deutschland bestehen noch von altersher vier Notenbanken, und zwar die Bayerische Notenbank zu München, die sächsische Bank zu Dresden, die Württembergische Notenbank zu Stuttgart und die Badische Bank zu Mannheim. Aber deren Bedeutung ist gering gegenüber der überragenden Stellung, die unser Zentralnoteninstitut, die Deutsche Reichsbank in unserem gesamten Geld-, Kredit- und Währungswesen einnimmt. Die Reichsbank ist ein privatkapitalistisches Institut, das vom Reichs- kanzler geleitet und von Beamten verwaltet wird. Das ist so zu verstehen, daß das Kapital der Reichsbank, das zurzeit Im Millionen Mark beträgt, durch Privatmittel aufgebracht ist. Das Kapital ist in Anteile von Z000 und tooo M. geteilt, die sich im Besitz von Privatkapitalisten befinden. Diese Privatkapitalisten erhalten einen Teil der Gewinne als Verzinsung für ihre Anteile und haben ein Kontrollrecht insoweit, wie es sich um die Finanz- gebarung des Instituts und um die Sicherheit ihrer Anteile handelt. Da- gegen haben sie keinen Einspruch in die öffentlich-wirtschaftliche Gebarung der Bank, bezüglich derer ihnen nur durch einen Ausschuß eine beratende Stimme zusteht. Die Noten der Reichsbank, die in Abschnitten über je tooo, (oo, 50 und 20 M. ausgegeben werden, müssen von jederniann in Zahlung ge- nommen werden (sind also gesetzliches Zahlungsmittel). Dagegen ist die Reichsbank verpflichtet, jedem Vorzeiger die Noten in deutsche Reichs- währung, d. h. also — da Scheidemünzen nur zu einen: winzigen Betrage genommen zu werden brauchen — in Gold umzuwechseln. Da das Reich einerseits die Bevölkerung zwingt, die Noten der Reichs- bank wie Geld anzunehmen, da es aber auf der anderen Seite für die Reichs- bank keinerlei Garantie leistet und da mithin nicht das Reich, sondern ledig- lich das Vermögen der Bank den Inhabern der Noten haftet, so ist das Reich gezwungen, indirekte Garantien für die Geschäftsführung der Reichsbank zu gewähren und dadurch das Vertrauen herzustellen, das notwendig ist, wenn die Verwendung von Reichsbanknoten als Geld nicht nur auf dem staat- lichen Zwang, sondern auf der selbstverständlichen Dichtung vor der inneren (Qualität der Banknote beruhen soll. Deshalb hat das Reich sowohl durch das Bankgesetz vom t-. März 1875 (das verschiedentlich abgeändert worden ist) als auch durch das Bankstatut die Geschäftstätigkeit der Bank im allgemeinen auf ganz wenige sichere Geschäftszweige beschränkt. Die Bank muß sich namentlich von allen spekulativen Geschäften vollkommen fern- halten. Außerdem darf insbesondere die Bank nur für ganz bestimmte Geschäfte Noten ausgeben. Die Notenausgabe ist ihr lediglich zum Ankauf von wechseln, die besonderen Formvorschriften genügen, gestattet. Eine Grundbestimmung des Bankgesetzes verlangt ferner, daß mindestens ein Drittel desjenigen Betrags, den die Bank jeweils an Noten umlaufen hat, als Barbestand in ihren Kassen liegen muß. Als Barbestand

5. Teil 1 - S. 185

1915 - Berlin : Heymann
Vii. Krieg, Geld und Kredit (85 Zwar kann in Zeiten der Uoi, wenn bereits viele Kredite gewährt sind, die verlängert werden sollen, es sehr wohl vorkommen, daß auch die höchsten Zinssätze die Kreditnehmer nicht abschrecken. Aber in normalen Zeiten können durch allzu billige Festsetzung der Zinssätze weite Kreise zur leichtfertigen Eingehung von Kreditverträgen angeregt werden. Das muß- unter allen Umständen dadurch vermieden werden, daß die Reichsbank an- gehalten wird, ihre Zinssätze (Diskontsätze) jederzeit, entsprechend der wirt- schaftlichen Lage, auf einer vernünftigen Höhe zu halten. Zn manchen Ländern wird aus solchen Erwägungen heraus vielfach den Notenbanken überhaupt nur eine bestimmte Menge von Noten auszu- geben erlaubt. Zn Deutschland hat man von einer solchen „festen Kon- tingentierung" abgesehen und statt dessen ein eigenartiges Erstem ein- geführt, das man als „indirekte Kontingentierung" bezeichnet, wir haben oben gesehen, daß stets ein Drittel des Gegenwerts der ausgegebenen Noten der Reichsbank in Form des gesetzmäßigen Barbestandes vorhanden sein muß. Znsofern also ist auch die Reichsbank an gewisse ein für alle- inal feststehende Grenzen gebunden: der Notenumlauf darf eben niemals mehr betragen als das Dreifache des gesetzlichen Barbestandes. Soweit aber, wie eine solche Gefährdung der „Drittelgrenze der Noten- deckung" nicht droht, ist die Reichsbank in ihrer Notenausgabe vollkourmen unbeschränkt. Dagegen ist ihr durch die sogenannte „Notensteuer" die Ausgabe von ungedeckten Noten erschwert. Sowie sie nämlich mehr als 550 Millionen (am Schlüsse eines jeden (Quartals 750 Millionen) Mark Noten über den Barbestand hinaus (ungedeckte Noten) ausgibt, muß sie an das Reich eine Abgabe von 5% des Mehrumlaufes abführen. Mit anderen Worten ausgedrückt: Die Reichsbank darf ohne weiteres an Noten ausgeben: den vollen Gegenwert ihres gesetzlichen Barbestandes (in dem für diesen Fall der Bestand an Noten anderer deutschen Notenbanken mitein- gerechnet wird) zuzüglich 550 Millionen bzw. 750 Millionen. Der darüber hinaus ausgegebene Betrag ist mit 5% zu versteuern. Die praktische Wirkung dieser Besteuerung ist leicht erkennbar. Sowie die Bank ge- zwungen ist, Notensteuer zu bezahlen, ist für sie das schöne Geschäft der zinslosen Beschaffung von Betriebsmitteln gestört. Zede Note, die sie über das Kontingent hinaus ausgibt, muß sie an den Staat mit 5% ver- zinsen. Hält sie nun den Zinssatz, den sie ihren Kreditnehnrern abver- langt, unter 5% so setzt sie bei jeder mehr ausgegebenen Note Geld zu. Da nun die Reichsbank, wie wir gesehen haben, bis zu einem gewissen Grade ein Erwerbsinstitut ist, das auch für seine Anteilseigner Geschäfte machen soll, so wird es für sie auf die Dauer nicht nröglich sein, größere Mengen besteuerte Noten auszugeben, wenn sie ihren Zinssatz unter 5% hält, also Kredit mit Schaden gibt. Es liegt daher in der Überschrei- tung der steuerfreien Notengrenze ein Zwang für die Reichsbank, ihren Diskont mindestens auf 5% oder gar darüber zu erhöhen. Denn erst wenn der Diskont über 5% ist, macht sie wieder einen Gewinn, der sich freilich bei den besteuerten Noten nur in engem Rahmen hält, weil er ja nur in dem Zwischengewinn zwischen 5% und dem von ihr bei der Weitergabe der Kredite

6. Teil 1 - S. 161

1915 - Berlin : Heymann
Vi. Krieg und Verkehr m ungehörigen können folgende Gegenstände mit der Feldpost versandt werden: Gewöhnliche Briefe bis zu einem Gewicht von 50 § und Postkarten portofrei, Briefe schwereren Gewichts kosten bis zu 250 g neuerdings nur noch to (früher 20) Pf., bis zu 500 g, sofern sie überhaupt befördert werden, was nur zeitweise nach jedesmaliger besonderer Veröffentlichung der Fall ist, 20 Pf.; Postanweisungen über Beträge bis zu 800 M. vom Felde nach der Heimat werden portofrei befördert; in umgekehrter Richtung sind solche nur bis zur pöhe von joo jn. zulässig und kosten jo Pf., Inhaber von Post- scheckkonten können Zahlungen bis zu ioo itt. an Militärpersonen im Felde auch mittels Postschecks leisten; Geldbriefe bis zu \oo g Gewicht und ioo Itt. wert werden portofrei, schwerere derartige Sendungen oder solche mit einer Wertangabe von \50 bis 300 Itt. gegen 20 Pf., solche mit einer Wertangabe von Zoo bis ^500 in. gegen 40 Pf. Porto befördert; auch Zeitungsbestellungen der peeresangehörigen übernehmen die Feld- postanstalten. private Feldpostpakete sind bis auf weiteres nicht zugelassen. Dagegen werden von Zeit zu Zeit durch Vermittlung der Militärbehörden den peeres- angehörigen Privatpakete (Höchstgewicht 5 kg) zugeführt. Die Auflieferung kann allerdings bei den Postanstalten erfolgen (Porto 25 Pf.); die Post führt die Pakete jedoch nur der für jedes Armeekorps eingerichteten Sammel- stelle zu, bei der die Pakete aber ebensogut unmittelbar abgegeben werden können. Alle Privatsendungen müssen den vermerk „Feldpostbrief" in der Aufschrift tragen. Bei den Sendungen an Militärpersonen muß die Auf- schrift genau ergeben, zu welchem Armeekorps, welcher Division, welchem Regimente, welchem Bataillon, welcher Kompagnie oder welchem sonstigen Truppenteil der Empfänger gehört, sowie welchen Dienstgrad und welche Dienststellung er bekleidet; dabei darf die Bezeichnung „Reserve-" oder „Landwehr-" bei den Divisionen, Regimentern usw. nicht fehlen, da sonst unter Umständen verschiedene Formationen mit gleicher Nummer in Frage kommen würden. Mißverständliche Abkürzungen (F. A. R. für Feld- oder Fuß-Artillerie-Regiment) müssen vermieden werden. Auf dauerhafte und feste Verpackung der Feldxostsendungen ist besonders zu achten. Jeder einzelne Absender eines Feldpostbriefes kann durch sorgsame Befolgung der Vorschriften dazu beitragen, daß der Betrieb der Feldpost, wie es im Interesse unserer Krieger und im allgemeinen Interesse wünschenswert ist, glatt vonstatten geht. Die in der peimat aufgelieferten Sendungen werden zunächst den be- sonders dafür eingerichteten postsammelstellen zugeführt (18 an der Zahl im Deutschen Reiche). Pier werden sie nach Truppenteilen bis herab zu den Bataillonen, Batterien, Eskadrons und Kolonnen sortiert. Alle Bunde mh Feldpostbriefen, die für die Truppenteile derselben Infanterie- oder Kavalleriedivision bestimmt sind und die deshalb einer Feldpostexpedition zugehen sollen, werden dann zusammen in Briefbeutel verpackt und so mit Staatsbürger!. Belehrungen in der Ariegszcit. , ,

7. Teil 1 - S. 190

1915 - Berlin : Heymann
Georg Bernhard Goldmünzen im Lande int Umlauf sind. Aber das ist durchaus nicht der Lall. Nicht darauf kommt es an, daß jedermann im Lande mit Goldmünzen zahlt. Denn es ist selbstverständlich, daß Gold von jedermann in Zahlung ge- nommen wird, und deshalb drückt sich in einem starken Umlauf an Gold- münzen alles andere eher als das vertrauen zu einer vernünftigen Wäh- rungspolitik im Lande aus. Die beste Währung wird vielmehr das- jenige Land haben, in dem möglichst wenig in baretn Gold gezahlt, dagegen aber die Banknote am meisten geachtet wird. Die Banknote ist, wie wir gesehen haben, ein Zahlungsversprechen auf Gold. Zn Deutsch- land muß solche Banknote zwar jedermann in Zahlung nehmen, aber er hat doch hntterher die Möglichkeit, zur Bank zu gehen und Goldzahlung zu verlangen. Aber gerade darin, daß niemand Goldzahlung verlangt, weil jederinann es für selbstverständlich hält, daß, wenn er Barzahlung braucht, diese ihm auch gewährt wird, ist das Zeichen höchsten Vertrauens zu den währungspolitischeit Verhältnissen des Landes zu sehen. Ls ist auch höchst unnütz, daß jedermann in Gold zahlt oder Zahlung empfängt. Denn wie wir gesehett haben, ist die Reichsbank in der Lage, für jedes 20 M.-5tück 60 M. Noten in Umlauf zu setzen, während also in der Tasche des Privatmannes und des Gewerbetreibenden 20 M. nur 20 M. wert sind, gewinnt gewisserinaßen in den Gewölben der Reichs- bank jedes 20 M.-Stück einen wert von 60 M. wenn alle Leute das Gold im Lande zurückbehalten wollten, so würde die Reichsbank dem gewerblichen Leben nicht in demselbeit Maße mit Kredit beisxringen können, wie sie das kann, wenn möglichst viele Leute sich von ihrem Golde trennen und es ihr übergeben. Deshalb sollte es zu allen Zeiten oberstes Ge- bot sein, daß das Gold auf die Reichsbank und nicht in den verkehr gehört. Gerade in kritischen Zeiten, in denen die Geschäftswelt in erhöhtem Maße die Kreditunterstützungen in Anspruch nehmen muß, kann es von großem Unterschied sein, ob die Reichsbank einen kleinen oder einen großeit Goldvorrat besitzt. Denn mehr als das Dreifache ihres Barvorrates, der ja doch in der Hauptsache aus demgoldvorrat sich zusammensetzt, darf die Reichs- bank nicht in Noten ausgeben, und ist dieser Vorrat zu klein, so muß eben eines schönen Tages die Unterstützung mit Kredit an die Geschäftswelt auf- hören, und zwar gerade dann, wenn die Geschäftswelt das Geld am nötigsten braucht. Das Interesse der Geschäftswelt ist aber bis zu einem sehr hohen Grade gleichbedeutend mit den Interessen des gesamten Landes. Denn nur wenn unsere Betriebe arbeiten können, können sie unsere Arbeiter be- schäftigen, und wenn Arbeiter beschäftigt werden, finden sich die Millionen Käufer der ungeheueren Warenmengen, die wir produzieren und von denen wir im nationalen Interesse trachten müssen, zu möglichst guten preisen möglichst viel auch im eignen Lande zu verkaufen. Nur dann, wenn die Industriellen verdienen, können sie den Forderungen der Arbeiter auf Er- höhung der Löhtte nachgeben, so daß also letzten Endes mit einer vernünftigetr Politik der Reichsbank und mit einer einsichtigen Haltung der Bevölkerung der Reichsbank gegenüber das wirtschaftliche Wohl und wehe sämt- licher Bevölkerungsschichten in einem engen Zusammenhange steht.

8. Teil 1 - S. 195

1915 - Berlin : Heymann
Vii. Krieg, Geld und Kredit 195 zu bezahlen, so bedeutet diese Summe in Mark ausgedrückt bei einen: Wechsel- kurs von 20,40 M. 20 400 000 in., bei einen: Wechselkurs von 20,50 M. aber 20 500 000 M., das heißt, schon bei dieser Kursdifferenz werden die Warenpreise gleich bei der Einfuhr un: etwa */2% verteuert. Deshalb bleibt unter Umständen, wenn die Ziffer der Zahlungsbilanz dauernd un- günstig gegen Deutschland steht, der Reichsbank gar nichts weiter übrig, als die Ausfuhr von Gold zu bewilligen. Vorher aber versucht sie meist zum Schutze ihres Goldbestandes auch noch andere Mittel. So pflegt z. B. die Reichsbank, wenn die Kurse für fremde Wechsel in Deutschland billig stehen, Wechsel anzukaufen. Ziehen dann die Kurse an, so verkauft die Reichsbank langsam ihren Bestand. Abgesehen davon, daß sie an dem gestiegenen Kurse verdient, verhindert sie dadurch eine allzu schnelle und allzu umfangreiche Steigerung der Devisenkurse. Das hauptsächlichste Mittel aber, das sie zum Schutz ihres Goldbestandes in Anwendung bringt, ist die Anziehung der Diskontschraube, wie wir ja wissen, ist der Diskontsatz der Reichsbank, wenn auch nicht unbedingt, so doch in einen: ziemlich großen Umfange maßgebend für die Zinssätze, die im ganzen Lande zur Anwendung gebracht werden, wenn daher zu einen: gegebenen Zeitpunkte die Deutsche Reichsbank ihren Diskont erhöht, so ver- schiebt sie zugunsten Deutschlands das Zinsniveau gegenüber andern Ländern, das heißt, es wird jetzt gewinnbringend, größere Kapitalien von andern Ländern nach Deutschland zu bringen. Erreicht n:an auch solche Kapital- übertragungen vielfach nicht, so wird sehr oft doch dadurch mindestens bewirkt, daß Kapitalisten, die ihr Kapital wegen der ungünstigeren Zins- verhältnisse zu andern Ländern aus Deutschland abziehen wollten, ihr Geld weiter in Deutschland belassen. Durch solche Kapitalübertragungen wird natürlich die Zahlungsbilanz wesentlich beeinflußt. Denn auch die Kapitalübertragungen geschehen ja wieder in der weise, daß z. B. der Engländer, der Kapital nach Deutschland übertragen will, entweder in London deutsche Wechsel kauft oder denjenigen, dem er das Geld in Deutsch- land borgt, ermächtigt, Wechsel oder Schecks auf ihn zu ziehen und in Deutsch- land zu verkaufen, werden infolge der Diskonterhöhung Kapitalien nach Deutschland übertragen, so bedeutet das also wieder in: Effekt eine Ver- mehrung des Angebots fremdländischen Wechselmaterials an deutschen Börsen. Dadurch wird dann natürlich der Kurs der fremden Wechsel in Deutschland gedrückt, auch ohne daß es notwendig ist, Gold auszuführen. Die Goldausfuhrgefahr ist damit geschwunden. So prompt wie es hiernach scheinen mag, wirken aber sehr oft die Dis- kontveränderungen der Reichsbank keineswegs auf die Wechselkurse. Denn sehr oft erhöhen auch die Notenbanken der andern Länder ihren Diskontsatz, und in kritischen Zeiten ist es schon vorgekommen, daß keine auch noch so erheb- liche Erhöhung davor schützen konnte, daß Gold plötzlich — ohne Rücksicht auf seine durch die Eigenschaft als Münzmetall festgelegte Beziehung zu dem Geldwesen — einfach auf dem Markte wie jede andere Ware zu Liebhaber- preisen gekauft wurde. Dann bleibt eben nichts anderes übrig als die Gold- ausfuhr und sonnt die Schwächung des Goldbestandes der Reichsbank. Dann \o

9. Teil 1 - S. 197

1915 - Berlin : Heymann
Vii. Krieg, Geld und Kredit *97 Institute sein —, daß selbst die Banken zunächst insofern versagten, als sie nach Möglichkeit bestrebt waren, Geld einzukassieren, aber auf der andern Seite die Kredite, wenn auch nicht allgemein zu kündigen, so doch auf alle Lalle nicht weiter auszudehnen. Noch schlimmer war das bei den einzelnen Gewerbetreibenden, die zwar auf der einen Seite über die geringe Kreditwilligkeit der Banken klagten, auf der andern Seite aber ihren Abnehmern gegenüber durchaus nicht anders verfuhren. Ins- besondere die in den sogenannten Konventionen (Bereinigungen zum Zwecke der gemeinsamen Festsetzung von Lieferungsbedingungen und Breisgrenzen) organisierten Fabrikanten verlangten vielfach, daß nicht nur diejenigen, die mit ihnen Bertrage auf Abnahme von waren geschlossen hatten, diese waren selbst auf die Gefahr hin, sie ihrerseits nicht wieder absetzen zu können, abnehmen sollten, sondern sie verlangten für Nachbestellungen und Neulieferungen bare Zahlung. In dieser kritischen Situation, die tatsächlich die größten Gefahren in sich barg, fiel die schwerste und wichtigste Aufgabe den Behörden zu. Schon gleich nach Kriegsbeginn hatte die Neichsbank den Banken mitgeteilt, daß sie ihrerseits gern bereit sei, die Privatbanken soweit wie möglich zu unter- stützen, daß sie aber dafür von den Banken auch verlangen müsse, daß diese ihre pflichten gegenüber der Kundschaft und damit der Allgemeinheit in vollem Umfang erfüllten. Unter diesem Zwange wurden die Banken schließ- lich wieder zu einer anerkennenswerten Stütze des Wirtschaftslebens. Aber unter den einzelnen Gewerbetreibenden gab es doch noch immer eine Fülle von Leuten, die entweder zu eigensüchtig oder zu wenig unter- richtet über die Zusammenhänge wirtschaftlicher Dinge waren, als daß sie von den zu Beginn des Krieges proklamierten Grundsätzen hätten abgehen wollen. Eine Reihe von Handelskammern und industriellen Korporationen, unter andern auch der aus der Bereinigung sämtlicher Handelskammern bestehende Deutsche Lsandelstag, hatten frühzeitig versucht, durch Aufrufe die Fabrikanten zu belehren, und zweifellos auch gewisse Erfolge zu ver- zeichnen. Aber die allgemeinen Zustände waren gegen Ende des August doch noch so wenig gebessert, daß unter dem 22. August der Minister für Bändel und Gewerbe an die Handelsvertretungen einen Erlaß richtete, in dem er ersuchte, die Gewerbetreibenden darauf aufmerksam zu machen, daß sie bei Aufrechterhaltung ihrer rigorosen Bedingungen für die Abnehmer Gefahr liefen, ihrerseits selbst von den Banken oder durch die Reichsbank mit Kreditentziehung bestraft zu werden. In diesem Er- laß heißt es unter anderm: „Die Forderung nach Barzahlung im Ver- kehr zwischen Kaufleuten kann unter Umständen durch den Zwang der Ver- hältnisse gerechtfertigt sein, sie kann aber nicht plötzlich zum allgemeinen geschäftlichen Grundsatz erhoben werden, wenn nicht das gesamte Wirt- schaftsleben gefährdet werden soll." 2. Band in Band mit dieser Sorge um die Verhinderung einer zu eng- herzigen Kreditbemessung ging die staatliche Aktion zur Verhütung von hartherziger Einziehung bereits eingegangener Kreditverpflichtungen. Abgesehen von einer Reihe von gesetzgeberischen Maßnahmen, die es den

10. Teil 1 - S. 198

1915 - Berlin : Heymann
198 Georg Bernhard Gerichten gestattete, Zahlungsaufschübe zu gewähren, wurde vom Bundesrat unter dem 6. August eine Bekanntmachung über die Ver- längerung der Fristen aus dem Wechsel- und Scheckrecht erlassen, durch die es den Wechselgläubigern ermöglicht wurde, den Bezogenen von wechseln und Schecks eine Nachfrist von 30 Tagen zu gewähren, ohne daß sie der ihnen durch das Wechselrecht eingeräumten Vorteile verlustig gingen. Nun zeigte sich aber bald eine andere Schattenseite. Gerade dadurch, daß vielfach sowohl durch die Gesetzgebung als auch in den Zeitungen den Fabrikanten die Verpflichtung zur Kreditgewährung und den Gläubigern die Pflicht zu notwendigen Stundungen gepredigt worden war, machten sich bei manchen Schuldnern ganz sonderbare Zdeen über die Pflicht zur Zahlung von Schulden in Kriegszeiten geltend. Selbst solche Leute, die durchaus ihren Verpflichtungen nachkommen konnten, hielten es für angebracht, ihre Schulden nicht zu bezahlen, um statt dessen lieber mit ihrem vorhandenen Geld im Einblick auf etwa später sich heraus- stellende Notstände hauszuhalten. Zwar hatten von vornherein die handels- korporationen, die auf die Notwendigkeit der Kreditgewährung hinwiesen, auch gleichzeitig die Kaufleute darauf aufmerksam gemacht, daß es selbst- verständlich Ehrenpflicht dessen, der zahlen könne, sei, auch wirklich zu zahlen. Aber man fand es doch bequemer, auch ohne staatliches Moratorium sich eine Art von Privatmoratorium zu verschaffen. Es war deshalb nicht ungerechtfertigt, daß am 28. Oktober der Minister für Handel und Gewerbe wiederum die Hilfe der Handelsvertretungen, aber nunmehr nach der andern Seite, gegenüber den Schuldnern, in Anspruch nahm. Zn seinem Erlaß teilte der Minister mit, daß verschiedene an ihn gelangte Ein- gaben und mancherlei sonstige zu seiner Kenntnis gelangte Tatsachen er- kennen lassen, „daß sich nicht alle Schuldner genügend darüber klar sind, daß sie durch Säumnis in der Erfüllung ihrer Pflichten nicht nur einzelne Personen, sondern durch die Hemmungen, die auf diese weise dem Wirtschaftsleben entstehen, auch das Gemeinwohl schädigen". Zm übrigen handelte es sich bei jenen Schuldnern, die auf diese weise zu Schuldigen wurden, durch- aus nicht etwa nur um kleine Gewerbetreibende, die ihre Existenz auf dem Spiele sahen, sondern vielfach um recht große Firmen, die natürlich in dieser kritischen Situation wie alle Welt im Lande unter dem Mangel von Bargeld litten, die auf der andern Seite aber jederzeit durch Kreditinan- spruchnahme die Mittel sich beschaffen konnten, um ihre Lieferanten zu bezahlen, hauptsächlich waren es solche Firmen, die nach oft jahrzehnte- langer Tradition nicht gewöhnt waren, mindestens nicht in der Form von Wechselakzepten, Kredite in Anspruch zu nehmen, und die nun nicht ge- nügende wirtschaftliche Einsicht besaßen, um zu erkennen, daß in einer so anomalen Zeit eine jahrzehntelang hochgehaltene Tradition gering wog ge- genüber der Verpflichtung, die ihnen gegenüber der Allgemeinheit zustand. 3. Allmählich ivar es durch die Tätigkeit der Behörde77, der Reichsbank, der Handelsvertretungen und einzelner einsichtiger Kaufleute i7n Lande gelungen, die Wirtschaftstreibenden an de7r Gedanken zu gewöhnen, daß es sich auch unter dem Kriegszustände in wirtschaftlicher Beziehung leben
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