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1. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte von 1648 bis 1815 - S. 20

1910 - Breslau : Dülfer
20 Kolonisation Ostdeutschlands und Vorgeschichte Brandenburg-Preußens. (1—4 Schilling für die Hufe). Die Kirche erhielt den Zehnten von allen Erträgnissen der Wirtschaft. An Diensten hatten die Bauern nur zu leisten, was sich auf die Landesverteidigung und die Gemeindeangelegenheiten bezog (Ausrüstung eines Kriegswagens, Vorspanndienste, Instandhaltung der Wege, Brücken re.). ö. Auch in rechtlicher Beziehung waren die bäuerlichen Ansiedler unvergleichlich besser gestellt als ihre Standesgenossen in den Gegenden alter Siedlung des Mutterlandes. Die Bauern eines Dorfes — nicht die kleinen Leute, Einlieger, Kossäten rc. — bildeten eine freie Gemeinschaft, die keinerlei grundherrlichem Hofrechte unterworfen war, die sich selbst unter Leitung des Schulzen Recht sprach und ihre kommunalen Angelegenheiten völlig selbständig ordnete: ohne Zustimmung der Gemeindeversammlung konnten Ab- gaben und Dienstleistungen nicht geändert werden. d. In ähnlicher Weise wie die Anlage von Dörfern vollzogen sich städtische Neugründungen. a. Während anfänglich wahrscheinlich nur drei Städte in der Mark Brandenburg vorhanden waren, schossen unter der Herrschaft der Askanier hunderte von Städten und Städtchen gleichsam aus dem Erdboden auf; selbst adlige Herren, z. B. die von Putlitz und Friesack, beteiligten sich an solchen Stadtgründungen. Wie bei der Entstehung der dörflichen Ansiedlung über- nahm auch hier ein Lokator oder eine Gesellschaft von Lokatoren das Risiko der Gründung. Der Unternehmer erhielt mehrere Freihufen, einen Anteil an den Gerichtsgeldern, an der Haussteuer, den Einnahmen aus Gewerbe und Handel und wurde mit der Stadtvogtei belehnt. Die sich ansiedelnden Bürger bauten ihre Häuser möglichst eng aneinander um einen Marktplatz herum und umgaben die ganze Anlage mit einem schützenden Mauerringe. Vom Markt- platze gingen die engen, aber gradlinigen Straßen in typisch regelmäßiger Anordnung aus. An jede Hausstelle schloß sich ein enger Wirtschaftshof an, mit Raum für Ställe und Dungstätte, denn all diese neuen Stadtgründungen waren zunächst Landstädte und ihre Bewohner Ackerbürger, die dem Stadt- herrn für ihren Besitz die Haussteuer zahlten, wie die Bauern den Grundzins. ß. „Die neue Gemeinde, »Bürger und Bauern«, wie sie sich wohl nach ihrem unterschiedenen Nahrungsstand bezeichneten, brauchte für die Fülle von städtischen Geschäften, die außer dem Bereich des Vogtes lagen, für die Polizei, das Armenwesen, den Marktverkehr, das Gemeindegut rc. Personen, die nicht so wie die Schöffen *) schon anderweitig beschäftigt waren. Wohl wieder landes- herrliche Ernennung mit dem Beirat angesehener Bürger bestellte die Rat- mannen. . . . Es waren die wohlhabenderen, geschäftskundigeren Bürger, welche die Leitung der städtischen Interessen übernahmen, oft solche, die aus den schon bedeutenden Städten nah und fern herbeigezogen waren und die Erfahrung dessen hatten, worauf es ankam. y. Allerlei Privilegien, Mühl- und Baugerechtigkeit, die Bannmeile, innerhalb deren sich kein Handwerker niederlaffen, kein Bier außer dem städtischen verschenkt werden durfte, gaben dem städtischen Gewerbe und Verkehr weiteren Aufschwung; es begannen sich Innungen zu bilden; einzelne Bürger kauften Grundstücke, Pächte, Gerechtigkeiten von den Vasallen umher, die Stadt selbst 0 Die Schöffen hatten in dem vom Stadtvogte gehegten Gerichte das Urteil zu finden.

2. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte von 1648 bis 1815 - S. 153

1910 - Breslau : Dülfer
Friedrich der Große. 153 der Beamten eine Anwartschaft auf die Stelle ihrer Väter haben sollten, Anlaß zu kastenmäßigem Abschluß der Beamtenschaft von den übrigen Schichten der Bevölkerung, und so sehr das autokratische Regiment Friedrichs einerseits dem Staate zum Segen gereichte, so verhängnisvoll erwiesen sich später seine Nachwirkungen auf den Geist des preußischen Beamtentums, das unter dem strengen Regimente des großen Königs wohl gelernt hatte, dessen Befehle in blindem Gehorsam auszuführen, gleichzeitig aber auch der Fähigkeit selbständigen Entschlusses entwöhnt worden war. 4. Durch ein hochgespanntes und genau geordnetes Steuer- system erhielt Friedrich die Finanzlage seines Staates trotz der unverhältnis- mäßig großen Aufwendungen für den Unterhalt des Heeres und das „Retablissement" des in den verwüstenden Kriegen ruinierten Landes auf der Höhe. a. Die Kontribution blieb unveränderlich bestehen, die indirekten Steuern dagegen wurden neu geordnet und unter möglichster Schonung der ärmeren Klassen weiter ausgebaut (Tabaksregie, Kaffeezoll). b. Um möglichst hohe Erträge zu erzielen, verpachtete Friedrich die gesamten indirekten Steuern eine Zeitlang an eine französische Gesell- schaft und übertrug später die obersten Verwaltungsstellen der Akzise an französische Beamte, die er für diesen Dienst besonders befähigt wähnte. 6. Von den Erträgen der Akzise wurde eine bestimmte Summe (Fixation) der Kriegs- und Domänenkaffe überwiesen, während der Überschuß in die sogenannte Dispositionskasse floß (jährlich etwa zwei Millionen Taler), aus welcher der König die Kosten für das „Retablissement" des Landes bestritt. (Besserung der Bodenkultur, Flußregulierungen, Belebung des Handels, Unter- stützung hilfsbedürftiger Gemeinden und Privatleute. — Für den Unterhalt des Hofes verwendete Friedrich einschließlich sämtlicher Apanagen nur etwa V4 Million Taler.) 5. Dem Heerwesen wandte der König auch nach Beendigung der Kriege die eifrigste Fürsorge zu, so daß Preußen unter Friedrichs Regiment den Ruf der ersten Militärmacht Europas behauptete. (Abschaffung der Kompaniewirtschaft und Aufbesserung des Gehaltes der Hauptleute; Aufgeben des Rantonsystems und teilweise Rückkehr zur Rekrutierung durch Werbung im Auslande; Beurlaubung der Soldaten zur Tätigkeit im Erwerbs- leben — Freiwächter —; Erhaltung der Kriegstüchtigkeit durch Manöver; Einrichtung der Generalinspektionen; Reservierung der Dffiziersstellen für den Adel.) 6. Da Friedrich der Große die höchste Aufgabe eines Fürsten darin erblickte, die Untertanen in jeder, vor allem aber in materieller Beziehung zu beglücken, und da ihm die Macht eines Staates am besten gesichert erschien, wenn sie sich auf der Grundlage einer gesteigerten Kultur aufbaue, konzentrierte er seine Regierungstätigkeit besonders auf die Durchführung einer wohl- durchdachten Wirtschaftspolitik. a. Seinen außerordentlichen Bemühungen um die „Peuplierung" und die Kolonisation des teilweise arg verwüsteten Landes gelang es, die Bevölkerungsziffer seiner Provinzen ganz erheblich zu erhöhen. An Seelenzahl nahmen Preußens alte Provinzen unter Friedrichs Herrschaft mehr zu als unter der des Großen Kurfürsten und Friedrich Wilhelms I. zusammen. — Heranziehung fremder Kolonisten, Verbot des Abwanderns der Handwerksgesellen, Ansiedlung entlaffener Soldaten.

3. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte von 1648 bis 1815 - S. 83

1910 - Breslau : Dülfer
Brandenburg unter dem Großen Kurfürsten. 83 des Kurfürsten; er ernannte die Offiziere (auch die subalternen, die bisher von den Obersten der Regimenter ernannt worden waren), und in seinem Namen übten richterliche Beamte (Auditeure) die militärische Gerichtsbarkeit aus. Die Verpflegung und Ausrüstung des Heeres wurde ebenfalls neu geordnet; an die Stelle der alten Vielgestaltigkeit der Bekleidung trat die Uniformierung der verschiedenen Waffengattungen. Die Soldzahlung wurde zum Teil in Natural- verpflegung umgewandelt. Für die Verpflegung der Truppen wurden in den einzelnen Kreisen fürstliche Jntendanturbeamte, Kriegskommissare, eingesetzt. e. So wurde das Heer ein gefügiges Werkzeug in der Hand des Kurfürsten, der sich desselben bediente, um das Ansehen seines Staates nach außen hin durch glänzende Waffentaten zu begründen und im Innern den Widerstand der ständischen Gewalten zu brechen. 3. Die ständischen Vertreter egoistischer Sonderinteressen zwang der Große Kurfürst durch Neuordnung des Finanzwesens und gewaltsame Unterdrückung der dauernd widerspenstigen Elemente zur Unterordnung unter seine, die Staatseinheit repräsentierende fürstliche Autorität. a. Da sich der dem Gedanken des Einheitsstaates widerstrebende Einfluß der Land stände auf die Beherrschung der staatlichen Finanzen durch die Stände gründete, mußte der Kampf zwischen dem aufstrebenden fürstlichen Absolutismus und der ständischen Verfassung hauptsächlich auf finanziellem Gebiete ausgefochten werden. In Brandenburg war die landes- herrliche Gewalt des Fürsten durch die Einrichtung des ständischen Kredit- wertes (vgl. § 6, Iii) fast zu völliger Ohnmacht verdammt worden. Die Schulden des Landes waren unter der Verwaltung der Stände bis auf mehrere Millionen angewachsen, und die Stände selbst waren größtenteils die Gläubiger. Da führte der Kurfürst eine fürstliche Kontrolle über das Kreditwerk ein, und so gelang es, die Schulden bis auf einen Rest, den der Staat übernahm, ab- zuzahlen und somit die Landesgewalt aus der ständischen Umklammerung zu befreien. Hand in Hand damit ging eine Neuregelung des Finanzwesens. Die außerordentlich drückende Grund- und Kopfsteuer (Kontribution) sollte nach dem Vorschläge des Kurfürsten zum Teil durch eine indirekte Steuer (Akzise) ersetzt werden. Da aber eine indirekte Steuer den Laudesherrn vom Steuer- bewilligungsrechte der Stände unabhängig machte, leistete der Adel den heftigsten Widerstand. Die Städte ließen sich dagegen von den Vorteilen der neuen Besteuerung überzeugen und führten an Stelle der Kontribution die Akzise ein. Der Kurfürst war trotz aller Energie nicht imstande, den Widerstand des Adels zu beseitigen, und so blieb denn auf dem Lande die Kontribution, von der der Adel natürlich frei war. bestehen. Jedoch an der Verwaltung der Kontribution, die bisher ausschließlich in den Händen der Stände gelegen hatte (Kreiskommissare), nahm nun auch der Staat teil, indem er den Kreis- kommiffaren die breits erwähnten fürstlichen Kriegskommiffare zur Seite stellte?) d. Als sich in Preußen der Widerstand der Stände bis zu offener Auflehnung und hochverräterischer Verbindung mit dem Könige von Polen steigerte, zwang der Kurfürst (1663) die hartnäckigen Gegner mit Ge- walt zur Unterwerfung. *) Genaueres über die Reform der Steuern durch den Großen Kurfürsten bei Ranke a. a. O. I. Bd. 6*

4. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte von 1648 bis 1815 - S. 243

1910 - Breslau : Dülfer
Preußen unter dem Drucke der Fremdherrschaft. 243 auf den Schlachtfeldern der großen Kriegsjahre errang sein Volk sich nicht bloß Ruhm, sondern mehr: zuchtvolle, auf Rechte und Pflichten hin gleich abgewogene Freiheit." (Lamprecht.)ft § 21. Preußen unter dem Drucke der Fremdherrschaft- die ersten, noch vergeblichen versuche einer Erhebung des deutschen Volkes und der Höhepunkt der Napoleonischen Weltmacht. I. Preußen unter dem Drucke der Fremdherrschaft. Infolge der gänzlichen finanziellen Erschöpfung und des Widerstandes, dem die Fortführung der Reformgesetzgebung be- gegnete, geriet der preußische Staat nach dem Frieden von Tilsit in eine schwere innere Krisis. 1. Die ungeheuren Verluste des unglücklichen Krieges und die schonungs- losen Erpressungen des gewalttätigen Siegers stürzten den preußischen Staat in einen vollständigen finanziellen Ruin. Der Krieg hatte Preußen die schwersten materiellen Opfer auferlegt; es hatte seine Armee verloren, der rücksichtslose Kaufmannsneid der Engländer hatte den preußischen Seehandel zerstört, die Staatskassen waren zum großen Teil in die Hände der Feinde geraten, und mehr als ein Drittel der Staats- einnahmen war durch die Landabtretungen verloren gegangen; der Staatskredit lag infolgedessen so danieder, daß eine Anleihe von einer Million Taler in drei Jahren noch nicht vergriffen war. Der Bevölkerung mußten so hohe Steuern auferlegt werden, daß in vielen Haushalten bettelhaftes Elend herrschte und selbst der Mittelstand die Preise für die gewohnten Genußmittel nicht mehr erschwingen konnte. 2. Da der Leichtsinn der preußischen Unterhändler es beim Abschlüsse des Friedens versäumt hatte (s. § 19, Iii), die Höhe der zu zahlenden Kriegsentschädigung sestzusetzen, sah sich der wehrlose Staat noch auf Jahre hinaus der Willkür des Siegers ausgeliefert. a. Bis zur Abtragung der Kriegskosten blieb ein französisches Heer von mehr als 160 000 Mann in dem okkupierten Preußen stehen, und die französische Generalintendantur (Daru) hauste auch nach dem Abschluß des Friedens wie in Feindesland. „Die Lasten und Ansprüche steigerten sich mit jeder Stunde, und es ward immer offenbarer, daß es im Plane des erbarmungs- losen Siegers lag, dem überwundenen Staate alle selbständige Lebenskraft zu entziehen und jede Hoffnung frischen Aufatmens zu zerstören." Die Ab- machungen des Friedens wurden nicht beachtet; die Schenkungen, die Napoleon aus preußischem Staatsgut seinen Marschällen überwiesen hatte, blieben bestehen, obwohl sie der Friedensschluß nicht anerkannt hatte; Neuschlesien, das nach den Bestimmungen des Friedens nicht annektiert worden war, mußte noch nachträglich an das Herzogtum Warschau abgetreten werden, ebenso ein Gebiet im Umkreise von zwei Meilen um Danzig. Um die endliche Befreiung des Landes von den französischen Besatzungs- truppen zu erlangen, trat Friedrich Wilhelm Iii. mit Napoleon über die Höhe * 2 x) Genaueres über die Reformen in Preußen bei Häusser a. a. O. Iii. Bd.: Treitschke a. a. O. I. Bd.; Lamprecht a. a. O. Ix. Bd. 2) Ein keineswegs reicher Kaufmann in Stettin mußte binnen einem Jahre für Einquartierung und Kontribution mehr als 15000 Taler zahlen. 16*

5. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte von 1648 bis 1815 - S. 244

1910 - Breslau : Dülfer
244 Vom Tode Friedrichs des Großen bis zum Ende der Freiheitskriege. der noch zu zahlenden Kriegsentschädigung in Unterhandlung. Daru, der anfänglich 33 Millionen Franken fordern wollte, wurde von Napoleon angewiesen, das Dreifache zu verlangen, und so wurde nach langen Unterhandlungen der Betrag der Kriegskosten auf 154 Millionen Franken berechnet. Obgleich hier- von, wie Napoleon selbst zugegeben hatte, die bereits bezahlten Summen und der Betrag für die geschehenen Lieferungen abgezogen werden sollten, wonach noch eine Restschuld von 19 Millionen Franken übriggeblieben wäre, ver- langte Daru jetzt dennoch die volle Summe. Diese aufzubringen war aber dem erschöpften Staate um so weniger möglich, als der Feind die Staatseinkünfte größtenteils mit Beschlag belegt hatte. Absichtlich behielt Napoleon das Gebiet des preußischen Staates besetzt, um sich des verhaßten Gegners versichert zu halten. Anmerkung. Während der beiden Jahre der Okkupation wurden auf diese Weise dem verarmten Lande 1129 Millionen an Lieferungen, Kontribution und Verpflegung abgepreßt. Vergebens sandte der König seinen Bruder, den Prinzen Wilhelm, nach Paris, der sich mit seiner Gemahlin dem Kaiser als Geisel anbot. Napoleon setzte seine schamlosen Beraubungen fort, er konfiszierte auch das im Herzogtum Warschau angelegte Kapital der preußischen Kreditanstalten und die dort ausstehenden Schuldforderungen preußischer Privatleute und verringerte durch diese „unerhörte Gaunerei" das Nationalvermögen abermals um den Betrag von 30 Millionen Taler. b. Die dauernde Okkupation des größten Teiles Preußens vereitelte nicht bloß die Teilnahme an der in Österreich beginnenden Erhebung gegen den unerträglichen Druck der französischen Gewaltherrschaft, sondern nötigte den hilflosen Staat, sich neuen Demütigungen zu unterwerfen. a. Die Schwierigkeiten, die der unersättlichen Eroberungspolitik Napoleons durch den unerwarteten Widerstand der Spanier bereitet wurden, ermutigten Österreich zur entschlossenen Vorbereitung eines Befreiungskrieges; die Männer der Reformpartei in Preußen vertraten mit leidenschaftlichem Eifer den Gedanken eines Anschlusses an Österreich, in Teplitz versammelte sich ein Kreis norddeutscher und österreichischer Patrioten, der eine emsige Tätigkeit zur Förderung einer allgemeinen Erhebung Deutschlands entfaltete. Friedrich Wilhelm Iii. stand mit seinem Herzen ganz und gar auf der Seite dieser Freiheitsfreunde und befahl dem Grafen Goetzen die geheime Wiederaufnahme der Verhandlungen mit Österreich, die zunächst den Erfolg hatten, daß die entzweiten Mächte wieder in ein besseres Einvernehmen gerieten; zu irgend- welchen positiven Anschauungen vermochte sich die zaudernde Vorsicht des Königs trotz des Drängens seiner Ratgeber freilich noch nicht zu entschließen, und die weitere Entwicklung der allgemeinen politischen Lage sollte die bedacht- same Zurückhaltung Friedrich Wilhelms sehr bald rechtfertigen (vgl. unter Ii). ß. Ein unvorsichtiger Brief Steins an den Fürsten Wittgenstein, worin der Freiherr den Fürsten ausforderte, die Gärung in Norddeutschland zu fördern, war in Napoleons Hände geraten. Infolgedessen verlangte der Kaiser mit drohenden Worten die sofortige Entlassung Steins und zwang Preußen zur Annahme des Vertrages von Paris (8. September 1808). Der Vertrag setzte die Höhe der preußischen Kriegsschulden auf 140 Millionen Franken fest und verpflichtete Preußen, sein Heer auf den Bestand von 42 000 Mann einzuschränken. Zwar sollte der König seine Staatseinkünfte zurückerhalten, mußte aber dem Gegner die Oderfestungen ausliefern. Da die baldige Ab- tragung der Kriegsschuld ganz ausgeschlossen war, blieben die französischen Truppen weiter auf unbestimmte Zeit im Besitz der festen Plätze; Napoleon

6. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte von 1648 bis 1815 - S. 176

1910 - Breslau : Dülfer
176 Vom Tode Friedrichs des Großen bis zum Ende der Freiheitskriege. 6. Die ärgste Mißwirtschaft herrschte auf dem Gebiete des Steuerwesens. War schon die Höhe der Steuern für die große Masse der wirtschaftlich schwachen bäuerlichen Bevölkerung derart unerschwinglich, daß das ganze Steuerwesen als ein raffiniertes Erpressungssystem bezeichnet werden muß/) so lief die Art der Steuererhebung geradezu darauf hinaus, allen Wohlstand zu vernichten. Die indirekten Steuern waren an Finanzgesellschaften verpachtet, die bei der Er- hebung der Abgaben sich ungestraft die ärgsten Erpressungen erlaubten. Die direkten Steuern wurden für die einzelnen Provinzen quotisiert und innerhalb derselben ganz willkürlich auf die einzelnen Gemeinden verteilt. Mit der Ein- ziehung der Steuern wurden die wohlhabendsten Mitglieder der Gemeinden beauftragt; sie hafteten mit ihrem Vermögen für den Eingang der vollen Summe, und so wurden nach und nach fast alle besser Situierten an den Bettelstab gebracht. d. Verwaltung und Gerichtsbarkeit waren ungetrennt. In jeder Provinz gab es einen königlichen Beamten, den Intendanten, der ganz will- kürlich in die Verwaltung und Rechtsprechung einzugreifen befugt war und z. B. Prozesse jederzeit den zuständigen Gerichtshöfen (Parlamenten) entziehen und seiner eigenen Entscheidung unterwerfen durfte. 6. Von einer staatlichen Wohlfahrtspflege war kaum die Rede. Das Unterrichtswesen lag gänzlich in den Händen der Jesuiten, die Armenpflege blieb der Kirche überlassen. Wege- und Brückenbauten wurden auf Kosten des Landvolkes ausgeführt. f. Die Beschaffenheit des Heeres war eine derartige, daß die Armee in der Revolutionszeit der Monarchie keinen Schutz zu bieten vermochte. Zwischen den adligen Offizieren und den gemeinen Soldaten bestand keinerlei Vertrauensverhältnis. Die Offiziere entzogen den Mannschaften Sold und Verpflegung, um sich zu bereichern/) blickten mit unendlicher Verachtung auf die stets zu Aufruhr geneigte „Canaille" herab und waren ihren Unter- gebenen meist tödlich verhaßt. 3. Gegenüber diesen Zuständen jämmerlichster Mißwirtschaft mußten die meist radikalen Ideen der aufklärerischen Philosophen und Schrift- steller, welche gegen die staatlichen und kirchlichen Einrichtungen auf das lebhafteste opponierten, von ungeheurer Wirkung sein. Wenn auch bei der Strenge der Zensur von einem Einfluß dieser geistigen Bewegung auf die Massen zunächst noch nicht die Rede sein konnte, so wurde doch die Theorie der Révolution fast zum Gemeingut der Gebildeten. Die privilegierten Stände, die abwechselnd mit der Krone verbündet waren und mit ihr in Widerspruch standen, gefielen sich in der eifrigsten Beschäftigung mit den Lehren eines Voltaire, Montesquieu, Rousseau, Diderot und der Enzyklopädisten. Ii. Die Veranlassung zum Beginn der Revolution wurde durch die Finanznot des Staates gegeben, welche die Re- gierung nötigte, die Mitarbeit der Vertreter der Nation zur Beseitigung des Staatsbankrotts in Anspruch zu nehmen. * 2 1) Die Salzsteuer verpflichtete jede über 7 Jahre alte Person, bei hohen Geld- strafen, jährlich 7 Pfund Salz zu kaufen, das aber nicht zum Einsalzen verwendet werden durfte, sondern verzehrt werden mußte. 2) Von den 90 Millionen des Heeresetats flössen 46 in die Taschen der Offiziere.

7. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte von 1648 bis 1815 - S. 177

1910 - Breslau : Dülfer
Übersicht über die Geschichte der französischen Revolution. 177 1. Durch den ungeheuren Aufwand des Hofes (jährlich 60 Millionen) und die Beteiligung des Staates an nutzlosen, aber um so kostspieligeren Kriegen war die Schuldenlast Frankreichs derartig gestiegen, daß sich die Aufnahme weiterer Anleihen zu mäßigem Zinsfüße als unmöglich erwies. Hierzu kam, daß die Einnahmen des Staates infolge der unsinnigen Wirtschaftspolitik fortwährend verringert worden waren. Daher hatte sich die Finanzlage Frankreichs allmählich so verschlechtert, daß ein jährliches Defizit von über 150 Millionen entstand. 2. Die vergeblichen Versuche einer Finanzreform, die sämtlich an der Schwäche der Regierung dem Widerstande der privilegierten Klassen gegenüber scheiterten, zwangen den König schließlich dazu, das Volk zur politischen Mitarbeit aufzurusen. а. Der kluge und energische Finanzminister Turgot wollte der Finanznot durch eine allgemeine Reform des ganzen Staatswesens entgegenwirken. (Keine neuen Anleihen, keine Steuererhöhung, sondern Hebung des wirtschaftlichen Lebens und Belebung des Gemeinsinns der Staatsbürger durch Abstellung der wirtschaftlichen und sozialen Übelstände und Heranziehung der Untertanen zu politischer Tätigkeit.) Allein schon 1776 wurde Turgot durch den Haß der privilegierten Stände und den Einfluß der Königin Marie Antoinette gestürzt, und sein Reformwerk geriet ins Stocken oder wurde sogar wieder rückgängig gemacht. I). Turgots Nachfolger, der aus Genf gebürtige Pariser Bankier Necker, verschaffte dem Staate durch seinen persönlichen Einfluß neuen Kredit und vermehrte die Schulden um über 500 Millionen. Durch seinen berühmten „Rechenschaftsbericht" (1781), dessen unwahre Schönfärberei die Aufnahme neuer Anleihen ermöglichte, zog er sich ebenfalls den bittersten Haß der Hofkreise zu, der auch diesen Finanzminister zu Falle brachte. Auf die öffentliche Meinung aber hatte die erstmalige Enthüllung des Etats einen un- geheuren Einfluß ausgeübt. „Die Meinung griff immer mehr um sich, daß das Land einem förmlichen Raubsystem preisgegeben sei." б. Der leichtsinnige, frivole Calonne, einer der Nachfolger Neckers, wußte mit den Künsten eines wahrhaft genialen Bankrotteurs die Schuldenlast des Staates um weitere 800 Millionen zu vermehren, indem er durch ge- steigerten Luxus den Schein einer glänzenden Finanzlage vortäuschte. Als aber die völlige Zerrüttung der Finanzen auch durch Calonnes betrügerische Manöver nicht länger zu verbergen war, sollte eine Notabelnversammlung (1787) die Aufhebung der Steuervorrechte des Adels und Klerus beschließen, und als die Notabeln die Annahme der Projekte Calonnes ablehnten, mußte der Finanz- minister, von dem Haß aller Stände verfolgt, seinen Abschied einreichen. d. Nachdem auch der Erzbischof von Toulouse als Finanzminister die verzweifelte Lage des Staates nicht zu bessern vermocht hatte, folgte der König der Stimme der öffentlichen Meinung und berief gegen seinen Willen Necker zum zweitenmal in die Stellung eines leitenden Ministers (1789). e. Inzwischen war die Frage der Finanzreform längst zu einer An- gelegenheit von größter politischer Bedeutung geworden; schon am 1. Mai 1789 war die Einberufung der Reichsstände angekündigt worden, deren Mit- wirkung die ratlose Regierung nicht mehr entbehren zu können glaubte. Hatte aber die Autorität des Königs schon lange vorher infolge der nachgiebigen Schwäche Ludwigs Xvi. in dem Streite zwischen der Krone und dem Pariser Jahn, Zur deutschen Geschichte. Ii. Teil. 12

8. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte von 1648 bis 1815 - S. 198

1910 - Breslau : Dülfer
198 Vom Tode Friedrichs des Großen bis zum Ende der Freiheitskriege. den überrheinischen Ämtern Verhandlungen gepflogen würden über Getreide, das man den Franzosen gegen Assignaten liefern wolle, und ob es mit Genehmigung der Re- gierung geschehe, daß man dem Reichsfeind Früchte und Vieh schaffe, ja sogar in Mann- heim selbst Lieferungsverträge zugunsten der feindlichen Armee abschließe". (Hausier.) 3. Als im Jahre 1796 die französischen Heere in Süddeutschland ein- drangen, beeilten sich die Reichsstände, durch größere Opfer als die, welche sie dem Vaterlande verweigert hatten, vom Feinde den Frieden zu erkaufen. Während der Führer des kaiserlichen Heeres, Erzherzog Karl, mit „kalt- blütiger Ruhe und Besounenheit seine Maßregeln traf, die Süddeutschland in kurzer Zeit von der feindlichen Invasion befreiten, desertierten die schwäbischen Reichstruppen von dem österreichischen Heere, und ihr General erklärte, daß das schwäbische Kontingent an den kriegerischen Bewegungen keinen Anteil mehr nehmen könne, da der Kreis mit den Franzosen unterhandle; ebenso hatte der Herzog von Württemberg seine Truppen zurückgezogen, und das kursächsische Korps folgte diesem Beispiel. Die Franzosen lehrten jetzt die Deutschen, wieviel man diesen kleinen Gebieten zumuten konnte; dieselben, die sich zum größten Teil oft und lange gesträubt, ihr Kontingent und ihre Römermonate zu stellen, gaben jetzt dem Reichsfeinde das Zehn- und Zwanzig- fache von dem, was sie dem Reiche zu ihrem eigenen Schutze verweigert hatten". (Hausier.) Anmerkung. Baden lieferte den Franzosen allein 2 Millionen Livres, 1000 Pferde, 500 Zentner Getreide, 12000 Sack Hafer, 5000 Zentner Heu und 25 000 Paar Schuhe; der übrige schwäbische Kreis erkaufte den Frieden für 12 Millionen Livres, 8000 Pferde, 5000 Ochsen, 150000 Zentner Brotgetreide, 100 000 Sack Hafer, 150000 Zentner Heu und 100000 Paar Schuhe. Baden und Württemberg gingen über diese Neutralitätsverträge noch hinaus, sie schlossen mit Frankreich Frieden unter dem Versprechen, in Zukunft keiner der Republik verfeindeten Macht Hilfe zu leisten (auch dem Reiche nicht) und die Abtretung des linken Rheinufers anzuerkennen; dafür er- hielten sie aus den zu säkularisierenden Kirchengütern verschiedene Gebietserweiterungen zugesichert. „So schritt die Auflösung des Reichsverbandes rasch vor. Indem Württemberg und Baden Verpflichtungen eingingen, zu denen sie als Reichs- stände nimmer berechtigt waren, erreichte die französische Politik ihren Zweck; sie trennte, wie früher Preußen, so jetzt auch den deutschen Südwesten vom Kaiser, erzwang Separatverträge und isolierte Österreich, bis es auch seiner- seits mit der Republik Frieden auf Deutschlands Kosten schloß." (Häusser.) 4. Auf dem Rastatter Kongreß boten die Vertreter des Deutschen Reiches ein so jammervolles Bild nationaler Selbstentäußerung, daß es den Franzosen leicht wurde, sich als die Herren des ehemals so mächtigen Deutschen Reiches aufzuspielen. a. Zur Neuregelung der durch die Abtretung des linken Rheinufers veränderten Besitzverhältnisse des Reichsgebietes war 1798 der Rastatter Kongreß eröffnet worden, auf welchem das Reich durch eine Deputation von 76 Mitgliedern vertreten war. Schon die Art und Weise, in welcher die Reichsdiplomatie ihre Geschäfte zu führen beliebte, und der aller Pietät bare frivole Ton, in welchem die fürstlichen Gesandten die Vorgänge des Kongresses zu besprechen pflegten, ließen erkennen, welchen Tiefstand das nationale Leben damals erreicht hatte. „Es konnte scheinen, als sei die Rastatter Episode nicht etwa ein Stück tiefer Erniedrigung Deutschlands, sondern eine lustige Komödie gewesen, aus der jeder einzelne so viel Nutzen und Amüsement als möglich

9. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte von 1648 bis 1815 - S. 41

1910 - Breslau : Dülfer
Brandenburg bis zum Regierungsantritt des Großen Kurfürsten. 41 spruch zu nehmen. Diese sträubten sich natürlich, Schulden zu übernehmen, die ohne ihr Vorwissen angehäuft worden waren. Joachim Ii. mußte ihnen daher ausdrücklich versprechen, 1. künftig keine wichtige Angelegenheit ohne ihre Mit- wirkung zu erledigen, 2. keine Verbindlichkeit ohne ständische Genehmigung zu übernehmen,^ 3. den Ständen die Einziehung und Verwaltung der „gemeinen Landsteuer und Hilfe" zu überlassen. Die Städte zogen von nun an den sogenannten „Pfundschoß", der Adel (Oberstände) den „Hufenschoß" ein, und beide Steuern wurden durch ständische Beamte verwaltet. — Erneute Geldnot des Kurfürsten führte 1550 zu einer weiteren Neuordnung der Finanzen. Die bisherigen beiden Kassen (die Verwaltung des Pfundschosses und des Hufenschosses) blieben unter der Verwaltung der Stände, die jetzt für die Schulden des Landesherrn als Selbstschuldner eintraten und zur schnelleren Abzahlung noch eine besondere Steuer erhoben. Aber „es genügte nicht, die Schulden des Landesherrn zu übernehmen; es mußte Vorsorge getroffen werden, daß er deren nicht neue zu machen nötig hatte und machen konnte". Der Kurfürst mußte jetzt zu den bereits erwähnten direkten Steuern auch die einzige damals bestehende Verbrauchsabgabe, die Bierziese, der Verwaltung der Stände übergeben. Die gesamte Steuerkraft des Landes war also jetzt den Ständen zur Verfügung gestellt und dem Landesherrn dadurch bei seinen Ständen ein — allerdings stets an ihre Zustimmung gebundener Kredit eröffnet. Daher nannte man diese Verwaltung der Finanzen durch die Stände das Kreditwerk. ß. Es leuchtet ohne weiteres ein, daß durch dieses Kreditwerk der Landesherr gewissermaßen unter Kuratel gestellt worden war, es war ihm das Verfügungsrecht über „die Substanz" der Staatseinkünfte entzogen. „Nun erst, wo die Stände wirklich den Strick in der Hand haben, vermögen sie auf die Politik und das Regiment des Landes den Einfluß zu gewinnen, der, wenn sie wollen, zu wirklicher Mitregierung wird. Nun erst wird Branden- burg ein ständischer Territorialstaat." (Droysen.)^) y. Im Innern zeigten sich die schlimmen Folgen dieses ständischen Mitregimentes vor allem darin, daß den Gutsherren die bisher von ihnen auf eigene Faust betriebene Unterdrückung der Bauernfreiheit jetzt staatlich kon- zessioniert wurde. 1540 gestattete Joachim I!., daß auf Beschluß der Stände künftighin „mutwillige Bauern" ausgekauft, d. h. nötigenfalls gewaltsam enteignet werden konnten. Johann Georg erweiterte diese Bestimmung sogar dahin, daß die Gutsherren die enteignete Bauernstelle nicht wieder zu besetzen brauchten, sondern sie zu ihrem Besitz schlagen durften. Joachim Friedrich bestätigte den Land- tagsbeschluß von 1602, nach welchem den Bauern verboten wurde, in andern Dörfern oder in Städten Grundbesitz zu erwerben. d. Welch verhängnisvolle Wirkungen der ständische Einfluß auf die auswärtige Politik des Staates hervorbrachte, zeigte sich am deutlichsten * 2 0 Tatsächlich war zwar schon immer den Ständen ein derartiger Einfluß zu- gestanden worden, jetzt aber wurden ihnen solche Rechte ausdrücklich verbrieft und ihre Mitwirkung zu einer Bedingung erhoben, von der sie ihre Bewilligungen abhängig machen konnten. 2) Die Stände — Adel, Prälaten und Vertreter der Jmmediatstädte — traten int sogenannten Landtage zusamnien. Für Erledigung der laufenden Angelegenheiten bestand ein Ausschuß, dessen Wahl nach landschaftlichen Einheiten — Kreisen — erfolgte. In diesen Kreisen traten die Ritter, Prälaten und Städte wieder zu Kreistagen zusammen.

10. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte von 1648 bis 1815 - S. 110

1910 - Breslau : Dülfer
Ho Vom Großen Kurfürsten bis zum Tode Friedrichs des Großen. а. Die leidenschaftliche Sorge, die Friedrich Wilhelm I. der Aus- bildung des preußischen Heerwesens zuwandte, stand durchaus im Dienste der aufsteigenden Entwicklung des preußischen Staates. Der König war davon überzeugt, daß sein Staat in Europa nur so viel Geltung haben würde, als ihm das Heer, das er ins Feld stelle, verschaffen könne. Unbeirrt durch die spöttische Verwunderung der Mitwelt, die sich an dem soldatischen Eifer des Preußenkönigs belustigte, stellte Friedrich Wilhelm daher die Sorge für die Armee in den Mittelpunkt seiner gesamten inner- politischen Tätigkeit. Armeebildung war ihm gleichbedeutend mit Staatenbildung. 1). Mit Staunen und Besorgnis sah die Staatenwelt Europas, wie der rastlose Eifer des Königs die Stärke des preußischen Heeres in einer Weise erhöhte, die in gar keinem Verhältnis zur Größe und Einwohnerzahl des Staates stand. Dem Umfange nach nahm die auf 83 000 Mann vermehrte preußische Armee die vierte Stelle unter den Kriegsmächten Europas ein, während Preußen seiner Größe nach an zehnter, der Seelenzahl nach sogar -erst an dreizehnter Stelle stand. б. Der Qualität nach standen die preußischen Truppen allen andern voran, so daß die preußische Heereseinrichtung nach ihrer glänzenden Bewährung in den Kriegen Friedrichs des Großen von den meisten europäischen Staaten ebenso eifrig nachgeahmt wurde, als sie zu Lebzeiten ihres Begründers bespöttelt worden war. a. Die Rekrutierung geschah anfänglich — mit Rücksicht auf den starken Bedarf — fast ausschließlich durch Werbung im Auslande. Da aber cmf diese Weise dem Staate ungeheure Summen verloren gingen und unauf- hörliche Streitigkeiten mit dem Auslande entstanden, führte der König 1733 durch das sogenannte Kantonreglement eine Art zwangsweise Werbung im Jnlande ein. Jedes Regiment erhielt einen Bezirk (Kanton) zur Rekrutierung angewiesen (ein Infanterieregiment 3000, ein Kavallerieregiment 1800 Feuer- stellen). Die wehrfähigen jungen Leute der einzelnen Kantone wurden iip eine Stammrolle eingetragen und jährlich in bestimmter Anzahl zum Regiment ein- gezogen; viele wurden nach beendigter militärischer Ausbildung in die Heimat beurlaubt, ohne damit aber aus dem Heere auszuscheiden (Kantonisten). Das Kantonreglement enthielt die Grundzüge der allgemeinen Wehr- pflicht, ohne dieses Prinzip jedoch streng durchzuführen, denn die sogenannten besseren Stände (Adel, Beamte, Gewerbetreibende) waren von der Dienstpflicht befreit. ß. Ausrüstung und Verpflegung der Truppen waren muster- gültig. Der König hielt streng darauf, daß seine Soldaten sauber gekleidet einhergingen und keinen Mangel litten. Väterliche Fürsorge wandte er den Mannschaften seines Potsdamer Riesenregiments zu; sie erhielten — je nach der Länge — ansehnliche Löhnung (bis zu 20 Taler monatlich), Nebenerwerb durch Handarbeit war ihnen untersagt. Anmerkung. Obgleich der Unterhalt dieser im Kriege wenig brauchbaren Paradetruppe ungeheure Summen verschlang — die Anwerbung eines einzigen besonders „langen Kerls" kostete beispielsweise allein 9000 Taler —, ließ sich der sonst so sparsame König durch nichts von der Marotte, ein Riesenregiment zu besitzen, abbringen, und der jonst so gerechte und weichherzige Fürst konnte ungerecht und grausam werden, wenn es galt, seinem Leibbataillon einen auffallend langen Rekruten zuzuführen. y. Die Ausbildung des Heeres beschränkte sich keineswegs auf die Künste des Exerzierplatzes. Die eiserne Disziplin der preußischen Armee,
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