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1. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 149

1902 - Karlsruhe : Lang
— 149 — ältere Linie, Reuß jüngere ßinie, Schaumburg-Lippe, Lippe-Detmold), drei freie Städte (Hamburg, Bremen, Lübeck), ein unmittelbares Reichsland <Elsaß-Lothringen). Die oberste Reichsgewalt ruht beim Kaiser, dem Bundesrat, der die einzelnen deutschen Staaten vertritt, und beim Reichstag, der Vertretung des Volkes. Der Kaiser vertritt das Reich anderen Staaten gegenüber, ernennt die höheren Reichsbeamten, hat den Oberbefehl über die deutsche Armee und Marine, beruft den Reichstag und Bundesrat, unterzeichnet die Reichs-gefetze, erklärt im Namen des Reiches Krieg, fchließt Frieden, kann einzelne Bundesgebiete mit Gewalt dazu anhalten, den gesetzlichen Bestimmungen nachzukommen, ist Landesherr in Elsaß-Lothringen. Der Bundes rat besteht aus einer bestimmten Anzahl von Vertretern der einzelnen Bundesstaaten, die zusammen 58 Stimmen haben. Die größeren Staaten haben mehr Stimmen, Preußen hat z. B. 17, Bayern 6; jeder Staat hat aber mindestens eine Stimme. Elsaß-Lothringen aber hat keine beschließende, sondern nur beratende Stimme. Der Bundesrat überwacht die Ausführung der Reichsgesetze, berät die Gesetzesvorschläge, die dem Reichstag vorgelegt werden sollen; entscheidet, ob die vom Reichstag gefaßten Beschlüsse Gesetzeskraft erlangen sollen: erläßt ausführliche Bestimmungen, wie die Gesetze zu handhaben sind (Ausführungsverordnungen) und stellt die der Reichskasse schuldigen Beträge fest. Vorsitzender des Bundesrates ist der Reichskanzler. Die Mitglieder des Reichstages sind die Vertreter des Volkes. Auf je 100000 Einwohner soll ein Abgeordneter gewählt werden. Ihre Zahl beträgt 397. Wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der 25 Jahre alt ist. Doch werden diejenigen von diesem Recht ausgeschlossen, die unter Vormundschaft stehen, öffentliche Armenunterstützung erhalten, der bürgerlichen Ehrenrechte gerichtlich verlustig sind, die sich im Konkurs befinden. Auch die aktiven Militärpersonen dürfen das Wahlrecht nicht ausüben. Die Wähler wählen den Abgeordneten in geheimer Wahl fofort; dies nennt man eine direkte Wahl. Wählbar ist jeder Deutsche, der das 25. Jahr erreicht und feit mindestens einem Jahr einem deutschen Bundesstaat angehört hat. Der Reichstag hat das Recht, die von dem Bundesrat gemachten Gesetzesvorfchläge anzunehmen ober abzulehnen; stellt den Plan des Reichshaushaltes ober die Einnahmen und Ausgaben des Reiches fest; übt ein Aufsichtsrecht über die gesamte Reichsverwaltung. Rrichoämter. Der höchste Beamte des Reiches ist der Reichskanzler. Er leitet alle inneren und äußeren Angelegenheiten des Reiches, führt den Vorsitz im Bundesrat, vermittelt den Verkehr des Kaisers mit Bundesrat und Reichstag. An der Spitze der verschiedenen Verwaltnngs-zweige (z. B. Rechtspflege, Reichspost, Reichsschatzamt) stehen Staatssekretäre, die den Rang von Ministern haben. Nur die rein militärischen Angelegenheiten leitet der Reichskanzler nicht. Reichosteuerwksen. Um das große Deutsche Reich zu regieren, um die Ausgaben für Armee und Marine zu becken, bebarf es großer Einnahmen. Eine Reichssteuer, die von dem einzelnen Bürger nach feinem Einkommen erhoben wirb, gibt es nicht. Solche „direkte Steuern" legen die Einzelstaaten auf. Das Deutsche Reich ist auf andere Einnahmequellen angewiesen. Hier sind zu nennen die Zölle. Werden vom Ausland Waren in unser Heimatland eingeführt, so werben Zölle barauf gelegt. So hat man beispielsweise auf 100 Kilogramm auslänbifcher Zigarren 270 Mark Zoll zu entrichten. Weiter erhebt das Deutsche Reich Verbrauchssteuern von Tabak, Salz, Rübenzucker, Bier, Branntwein. Außerbem hat das Reich Einnahmen aus der Stempelsteuer, den Erträgen der Reichspost- und Telegraphenverwaltung. Genügen die Einnahmen des Reiches nicht, so haben die einzelnen Bundesstaaten die Ausgaben zu

2. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 169

1902 - Karlsruhe : Lang
— 169 — von dieser Weissagung, und um seinem Vaterlande den Sieg zu sichern, zog er das Gewand eines gemeinen Arbeiters an und begab sich in das dorische Lager. Hier fing er Streit mit den Feldwachen an; es kam zu Tätlichkeiten, und Kodrus wurde erschlagen. Als die dorischen Heerführer den Tod des Kodrus erfuhren, führten sie ihr Heer hinweg. Die Athener aber schafften das Königtum ab, weil nach Kodrus niemand mehr würdig fei, ihr König zu sein. Athen erhielt eine republikanische Versassung. Statt des Königs regierte ein auf Lebenszeit gewählter Beamter, den man Archont nannte; später wurden 9 Archonten aus ein Jahr gewählt. In den ersten 500 Jahren des Freistaates war alle Gewalt im Besitze der altadeligen Geschlechter; die gemeinen Bürger hatten wenig Rechte, wohl aber viele Lasten. Hierüber wurden sie unzufrieden, und es gab in Athen bedenkliche Unruhen. Die Athener beauftragten daher um das Jahr 590 Solon, Gesetze aufzustellen, die dem Rechte und der Billigkeit entsprächen. Solon begann damit, daß er den überschuldeten Leuten, die unerschwingliche Zinsen zahlen mußten, Erleichterungen verschaffte; der Zinsfuß wurde herabgesetzt, und die zu hohen Zinsen sollten an der Kapitalsumme abgerechnet werden. Die Athener wurden nach ihrem Vermögen in vier Klassen eingeteilt. Aus den drei ersten Klassen wurden die Staatsbeamten erwählt; die Angehörigen der vierten Klasse, die steuerfrei war, durften zwar wühlen, konnten aber nicht gewählt werden. Solon ließ das Amt der Archonten bestehen, nahm ihnen aber die Regierungsgewalt, und sie behielten nur die Leitung des Gerichtswesens und der religiösen Angelegenheiten. Die oberste Regierungsbehörde war der Rat der Fünfhundert. Die 500 Ratsherren wurden anfänglich nur aus den drei steuerzahlenden Klassen gewählt; später konnten auch die Bürger der vierten Klasse in den Rat kommen. Der Rat war in zehn Abteilungen geteilt, deren jede der Reihe nach 35 Tage die Regierung führte.. Die Wahl der Staatsbeamten, die Entscheidung über Krieg, Frieden und Bündnisse, die Einführung von Gesetzen, die Aufsicht über die Verwendung der Staatsgelder, die Aburteilung von Staatsverbrechen kam der Volksversammlung zu, die jährlich zehnmal, später vierzigmal vom Rate der Fünfhundert berufen werden mußte. Jeder Bürger hatte das Recht, an der Volksversammlung teilzunehmen, Anträge zu stellen, seine Meinung auszusprechen und abzustimmen. Gegen das Urteil der gewöhnlichen Gerichte konnte man Berufung einlegen an das große Schwurgericht, das auch die schwersten Verbrechen aburteilte. Der Areopag war die höchste Gerichts- und Aufsichtsbehörde im athenischen Staate.

3. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 187

1902 - Karlsruhe : Lang
— 187 — aber auch durch Erpressungen aller- Art zu großen Reichtümern zu gelangen. Die Staatsbeamten in Rom erhielteu keine Bezahlung und mußten während ihrer Amtswaltung großen Aufwand aus ihrem eigenen Vermögen machen durch Schenkungen, Veranstaltung von Schauspielen, Tierhetzen, Gladiatorenkämpfen zur Belustigung des Volkes; auch die Bewerbung um ein Amt verursachte große Auslagen durch herkömmliche Geschenke an die Wähler, zuletzt durch förmliche Bestechung. Die Verwaltung einer Provinz mußte den gemachten Aufwand wieder einbringen, und mancher Statthalter trat sein Amt mit einer Schuldenlast von einer Million an und kehrte im Besitze eines Vermögens von fünf Millionen wieder nach Rom zurück. Mochten auch die Provinzbewohner unter dem schweren Drucke seufzen, ihre Klagen waren ohne Wirkung, wenn es der Statthalter nicht geradezu schamlos und mit offener Rechtsverletzung getrieben hatte. Und das war das Verderbliche sür die römische Republik, daß derartige Räuberei nicht mehr sür unehrenhaft galt; dadurch eben mußte der Sinn für Recht und Gerechtigkeit erstickt und dem Ehrgeize auf Kosten des Staatswohles eine breite Bahn geöffnet werden. Drei Jahre nach der Verschwörung des Catiliua wurde abermals eine Verschwörung angestiftet, die schließlich den Umsturz der freien Staatsverfassung herbeisührte. Diese Verschwörung war aber nicht wie die des Catilina eine heimliche, sondern eine öffentliche. Casus Julius Cäsar, Cnejus Pomp ejus und Marens Lieinius Crassns schlossen einen Bund zu gegenseitiger Unterstützung und Förderung ihrer ehrgeizigen Bestrebungen. Dieser Bund, Triumvirat*) genannt, hatte den Zweck, alle Gewalt in die Hände der drei Männer zu bringen. Jeder derselben strebte nach dem ersten Platze in Rom. Cäsar machte kein Hehl daraus, daß er lieber in einem elenden Dorfe der Erste, als in Rom der Zweite sein möchte. Er hatte sich längst durch Freigebigkeit und Leutseligkeit großen Anhang unter den Plebejern erworben und mehrere Volkstribunen für sich gewonnen. Ihm war Pompes us ein gefährlicher Nebenbuhler; denn dieser war von nicht geringerem Ehrgeize erfüllt, hatte sich in mehreren Feldzügen hohen Kriegsruhm erworben und befaß die Gunst der angesehensten Patrizier. Crassns war nicht minder ehrgeizig als die beiden andern, war aber durch nichts berühmt als durch sein großes Vermögen, das sich auf 21 Millionen Mark belaufen haben soll. Jeder der drei Männer gedachte, die beiden andern zu feinem eigenen Vorteile auszunützen; der klügste unter den dreien war Julius Cäsar.. Nachdem er im Jahre 59 Konsul gewesen war, *) Triumvir — Mitglied eines Beamtenkollegiums von drei Männern, Triumvirat — Dreimnnnerbund.

4. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 150

1902 - Karlsruhe : Lang
— 150 — decken. Solche Beiträge nennt man 3d1 atrifularbeit rage. In Bayern. Württemberg und Baden fließen die Verbrauchssteuern für Bier und Branntwein in die Staatskasse; Bayern und Württemberg haben auch eigene Post- und Telegraphenverwaltung, deren Überschüsse an Einnahmen der Reichskasse nicht zu gute kommen. Reichokrirgoweseri. Der oberste Kriegsherr im Deutschen Reiche ist der Kaiser; zur Zeit des Friedens haben die Könige von Bayern, Württemberg und Sachsen besondere Rechte, z. B. Ernennung der Offiziere; diese Staaten haben auch eigene Kriegsminister. Tie Leitung aller übrigen Truppenteile untersteht dem preußischen Kriegsministerium. Das ganze Heer zählt 1 Gardekorps und 19 Armeekorps mit 557 000 Mann; die Kriegsstärke beträgt 4300000 Mann. Jeder Deutsche, der das zwanzigste Jahr erreicht hat, ist verpflichtet, dem Vaterlande zu dienen, zuerst 2—3 Jahre im stehenden Heere, fünf Jahre in der Reserve, dann fünf Jahre im ersten Aufgebot der Landwehr, bis zum 39. Lebensjahr im zweiten Aufgebot der Landwehr. Den Landsturm bilden alle wehrfähigen Deutschen vom 17. bis zum 45. Lebensjahr, die nicht zum eigentlichen Heere gehören. Die Reichsflotte steht unter dem alleinigen Befehle des Kaisers. Sie hat die deutschen Küsten, die deutsche Handelsflotte und die deutschen Kolonien zu schützen, die Ehre und Macht Deutschlands bei auswärtigen' Nationen zu vertreten. Sie nimmt nach ihrer Stärke in Europa die vierte Stelle ein. Stärker ist die englische, französische und russische Marine. Befehlshaber der Flotte ist der vom Kaiser ernannte Admiral. Kiel und Wilhelmshaven sind Kriegshäfen. Gerichtswesen. Das Gerichtswesen im neuen Deutschen Reiche ist einheitlich geregelt; es gibt Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte. Die innere Verwaltung dieser Gerichte, die Besetzung der Richterstellen ist den einzelnen Staaten geblieben. Das höchste Gericht für das ganze Reich ist das Reichsgericht in Leipzig. Neben diesen ordentlichen Gerichten gibt es noch Schöffen- und Schwurgerichte, in denen nicht nur die eigentlichen Richter, sondern auch Männer aus dem Volke, die durch das Los bestimmt werden, an der Rechtsprechung teilnehmen. Bei jedem Gericht unterscheidet man ferner bürgerliche oder Civil-Gerichtsbarkeit und Strafgerichtsbarkeit. Vor dem Civilgericht kommen die Fragen über Mein und Dein, also über Erbschaft, Besitz zur Verhandlung. Der Strafrichter ahndet Vergehen gegen. Ordnung, Sittlichkeit, Sicherheit der Untertanen. Im ganzen Reiche gibt es ein einheitliches Strafgesetzbuch und ein allgemeines bürgerliches Gesetzbuch. Die Militärpersonen unterstehen nicht den ordentlichen Gerichten; für sie ist das Kriegsgericht geschaffen. Bei jedem Gerichte gibt es Rechtsanwälte, die den Angeklagten verteidigen, und Amtsanwälte, Staatsanwälte, die als öffentliche Ankläger entweber auf Antrag eines Hitfefuchenben, oder kraft ihres Amtes die Anklage erheben. Nerlrehrorveieri. Vor Gründung des Deutschen Reiches hatte fast jeber Staat fein eigenes Maß-, Münz - und Gewichtsystem. Dies erschwerte den Verkehr im deutschen Lanbe wesentlich. In bett Jahren 1871 bis 1873 wurde auch hier Einigkeit erzielt, und so haben wir überall gleiches Maß, Gewicht und gleiche Münzen. Es gibt Papiergeld und Metallgeld. Zu den Scheidemünzen, die dem täglichen Verkehr dienen, gehören die Münzen aus Kupser, Nickel und Silber. Sie sind von geringerem Werte als die Prägung angibt, die sie tragen. Vollgewichtig sind die Goldmünzen, denen die alten Talerstücke gleich stehen. Zur Hebung des Verkehrs hat auch das einheitliche Postwesen wesentlich beigetragen. Das heutige Postweseu stammt aus der Zeit Maximilians I., der dem Grasen von Thurn und Taxis die Ermächtigung zur Einrichtung einer Post zwischen Wien und Brüssel erteilte. Deshalb war auch diese Familie bis zum Jahre 1867 in Besitz der meisten Posten

5. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 23

1888 - Berlin : Hertz
Die deutschen Ansiedler; freie Bauern; Dörfer; der Adel. 23 yt zahlen, worüber sie sich im Jahre 1280 mit dem Markgrafen einigten. Auch diese jährliche Bede aber verkaufte oder verschenkte der Fürst oft im voraus, und während hierdurch einzelne Rittergeschlechter an Besitz und Vermögen zunahmen, versaukeu die Markgrafen, besonders nach der Theilung des Landes, in eine peinliche Verarmung. In der Bevölkerung des Landes waren Wenden und Deutsche überall gemischt, aber deutsche Sitte gewann mit der deutschen Herrschaft, dem deutschen Recht und dem christlichen Glauben durchweg die Oberhand. Die gemeinen Wenden wurden, wie bereits erwähnt, zu Leibeigenen gemacht und blieben an den Grund und Boden des Guts, aus welchem sie geboren waren, gefesselt. Sie waren ihren Gutsherren und außerdem noch den Landesherren zu einer Menge von Diensten und Zinsen verpflichtet. Der erste Stamm der deutschen Bevölkerung für das eroberte Wendenland waren die Krieger gewesen, welche zur Bekämpfung des Heidenthums herbeigezogen waren. Sie blieben in dem Lande, welches sie erobern geholfen, und wurden von den Fürsten mit Landbesitz unter günstigen Bedingungen ausgestattet; zu ihnen gesellten sich dann die Ansiedler ans allen Gegenden Deutschlands, welche auf den Ruf von den Vortheilen dieser Niederlassung herbeiströmten. Ihnen wurde Grund und Boden in größerem oder geringerem Umfange gegen Erlegung eines bestimmten Zinses für jede Hufe erb eigenthümlich überlassen, was ein Vorzug gegen die Banern in vielen anderen Gegenden war, die ihr Land nicht als erbliches Eigenthum besaßen und nicht frei darüber schalten konnten. Ein vorzügliches Augenmerk richteten die Fürsten, die geistlichen Herren und begüterten Ritter auf die Anlegung von Dörfern. Zu diesem Zweck wurde gewöhnlich einem freien Mann, welcher die Begründung unternehmen wollte, eine Anzahl Hufen Landes gegen ein Kaufgeld überlassen, und er trat dieselben zu kleineren Theilen wieder an Andere ab, unter der Bedingung jedoch, daß sie jährlichen Zins, so wie den Zehenten von den Feldfrüchten und dem Vieh entrichten und die üblichen Dienste leisten mußten. Für sich selbst erhielt der Unternehmer eine Anzahl zinsfreier Hufen und zugleich das Amt eines Schultheiß in dem zu gründenden Dorfe mit dem Recht, Schank zu halten, Mühlen anzulegen u. f. w. Der Schultheiß nahm den Zins von den Bauern ein und führte denselben an den Grundherrn ab. Wo das Land erst urbar gemacht werden mußte, so wurde auf eine Reihe von Jahren (Freijahre) kein Zins gefordert. Als nun eine Menge von deutschen Ansiedlern sich überall verbreitet hatten, und die Anlagen dieser freien Leute durch bessere Bebauung des Feldes reichlicheren Ertrag brachten, gaben viele Grundherren auch den slavischen Leibeigenen die Rechte und Freiheiten der deutschen Bauern, damit sie mit diesen auch in den Erfolgen freier und nutzbringender Thätigkeit wetteifern möchten. In kurzer Zeit gewann denn das vorher verwüstete und verödete Land eine ganz andere Gestalt; weite Strecken waren urbar gemacht, Sümpfe und Moore ausgetrocknet und überall erblüheten fruchtbare Landstriche, wo vorher Wildniß und Oede gewesen war. Der Adel, welcher unter Albrecht dem Bären gekämpft hatte, erhielt, wie oben erwähnt, für die geleisteten Dienste zinsfreie Hufen von dem eroberten Lande; dagegen blieb er mit seinem Gefolge dem Markgrafen zum

6. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 219

1888 - Berlin : Hertz
Friedrich Wilhelm's Selbstthnigkeit; die Aushebung und Werbung. 219 ordnet und ändert die Verfassung und Verwaltung des Staates; wenn die Stände widersprechen wollen, so sagt er gerad heraus, daß er „die Junkers ihre Autorität rniniren werde." „Ich stabilire die Souveränität," sagte er, „wie einen Kocher de Bronce,“ und ohne Widerrede müssen seine Befehle vollzogen werden. Aber er ist sich dabei bewußt, nur den Vortheil des Volkes im Auge zu haben, und das Herrschen ist ihm nicht blos persönliche Leidenschaft, sondern er sieht es als Gottes Ordnung an und will, daß diese Ordnung überall beachtet werde, von oben herab soll jeder Untergebene seinem Vorgesetzten eben so gehorsam sein, wie ihm. Während Friedrich I. den Erweis seines fürstlichen Ansehens in äußerem Prunke suchte, hat Friedrich Wilhelm in seinem einfachen Rocke, auf seinem hölzernen Schemel, in seinem geraden, derben Soldatentone doch eben einen höheren Begriff von seiner königlichen Stellung als Jener; aber vor Allem fühlt er sich für seinen Staat verpflichtet und lebt nur seines Staates wegen. Er muß daher Alles wissen, was in jedem Zweige der Verwaltung vom Größten bis zum Kleinsten gethan wird, er muß erfahren, was in jedem Theile seines Staates vorfällt, ohne ihn darf Nichts gethan werden. Er arbeitet von früh bis spät, er schläft kaum und immer unruhig; ihn halten die schlechtesten Wege, Wind und Wetter, Eis und Schnee nicht ab; ohne alle Bequemlichkeit ist er immer auf, zu Wagen oder zu Pferde, immer eilig, Nichts geht ihm schnell genug; so bietet er allen Beschwerden Trotz. Dasselbe verlangt er von seinen Beamten, seinen Dienern, weil er sie dafür bezahlt, daß sie arbeiten sollen. Er selbst bewacht Alles unablässig. Alle Beamten zittern vor ihm, weil Keiner vor seiner Eontrole sicher ist. Er erfährt, daß der Thorschreiber in Potsdam die Bauern srüh vor dem Thore warten läßt, ohne zu öffnen; eines Morgens geht er selber hin, findet den säumigen Beamten noch im Bette und prügelt ihn mit den Worten: „Guten Morgen, Herr Thorschreeiber," höchst eigenhändig aus dem Bette heraus. Er wollte, die ganze Nation sollte so einfach leben und so thätig und betriebsam sein wie er*). Das Heer unter Friedrich Wilhelm; die langen Kerls. Seine Thätigkeit ging, wie gesagt, vor Allem auf die Vermehrung und Vervollkommnung des stehenden Heeres hinaus. Er nannte die Soldaten,,seine lieben blauen Kinder" und widmete ihnen wirklich eine Art väterlicher Zärtlichkeit, wiewohl er es als guter Vater, wie wir sehen werden, an sehr strenger Zucht nicht fehlen ließ. Während seiner Regierungszeit ist die Armee von 48,000 Mann, wie er sie vorfand, fast auf das Doppelte vermehrt worden. Schon im Jahre 1719 zählte dieselbe 54,000, im Jahre 1740, dem Todesjahre des Königs, 83,500 Mann. Es war natürlich nicht leicht, diese großen Truppenmassen aus der beschränkten Einwohnerzahl des Landes zusammenzubringen und doch mußte wenigstens der größte Theil aus den Landeskindern genommen werden. Die freiwilligen Werbungen reichten nicht Hin, und so geschah es, daß junge dienstfähige Leute auch mit Gewalt fortgenommen wurden. Doppelt saftig wurden die Aushebungen dadurch, daß die Werber in gegenseitigem Wetteifer sich oft in denselben Ortschaften durch listige oder gewaltsame Wegführung *) Stenzel, Itt.

7. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 341

1888 - Berlin : Hertz
Friedrich Wilhelm als Kronprinz; erste Schritte Friedrich Wllhelm's. 34! er mißbilligte das lockere Treiben desselben, und es entstand daher eine scheue, gegenseitige Zurückhaltung zwischen Beiden. Im Jahre 1765 wurde Friedrich Wilhelm mit Elisabeth Christine, der Tochter des Herzogs Karl von Braunschweig, verheirathet, aber ihre Ehe war unglücklich und wurde schon im Jahre 1769 wieder getrennt. Elisabeth lebte seitdem bis an ihren späten Tod in Stettin. Friedrich Wilhelm »erheiratete sich zum zweiten Male mit Friederike Luise von Hessen-Darrnstadt, mit welcher er sechs Kinder hatte. Doch auch diese Ehe war keine wahrhaft glückliche, weil Friedrich Wilhelm's Herz sich vielfach im unerlaubten Umgange mit anderen Frauen fesseln ließ, unter welchen die Tochter des Kammermusikus Enke, welche später zur Gräfin Lichten an erhoben wurde, eine besonders große Rolle bis zu des Königs Tode spielte. Um mit der Verwaltung und Rechtspflege bekannt zu werden, wohnte Friedrich Wilhelm seit 1768 den Sitzungen des Kammergerichtes und des geheimen Ober-Tribunals bei und erhielt besonderen Unterricht von mehreren hohen Beamten; dagegen versäumte es Friedrich der Große, den Kronprinzen durch Betheiligung an den Regierungsgeschäften selbst in diese einzuweihen und durch anhaltende Beschäftigung seine Kraft zu stählen. Die ersten Lchritte des neuen Fürsten. Als Friedrich Wilhelm durch den Tod seines großen Vorgängers auf den Thron erhoben wurde, herrschte in Europa noch tiefer Friede, und der neue König konnte sich der inneren Regierung unbehindert widmen. Um den verstorbenen Fürsten in einem feiner treuesten Diener zu ehren, machte er noch am Sterbelager Friedrich's den Minister von Hertzberg, welcher bei den späteren politischen Verhandlungen dessen größtes Vertrauen genossen hatte, zum Ritter des schwarzen Adlerordens. Die wichtigste That aber, wodurch Friedrich Wilhelm seinen Regierungsantritt bezeichnete, war die Abschaffung der Regie und des T a b a k s - n n d K a f f e e m o n o p o l s. Zur großen Genugthuung des preußischen Volkes wurde die französische Finanzwirthschaft, deren Mängel und Uebelstände übrigens auch Friedrich der Große mehr und mehr eingesehen hatte, abgeschafft und die französischen Beamten entlassen. Dem Generaldirector der Regie ließ der neue König sogar den Proceß machen, doch konnte keine Veruntreuung der Staatseinkünfte gegen denselben erwiesen werden. Um den Ausfall, der in der Staatskasse durch die Aufhebung der Regie entstand, zu decken, wurden freilich manche neue Steuern auferlegt oder alte erhöht, so daß der Vortheil besonders für den armen Mann nicht eben bedeutend war. Um so größer war die Unzufriedenheit, als die Regierung später aus Geldverlegenheit doch das Tabaksmonopol wieder herstellte. Friedrich Wilhelm's wohlwollender Sinn zeigte sich vorzüglich in der Milderung der großen Härte, mit welcher bis dahin die Soldaten behandelt wurden. Seit dem alten Dessauer war die Herrschaft des Stockes im preußischen Heere einheimisch gewesen; man hatte die größte Strenge für nöthig gehalten, um die aus allen Ländern geworbenen Leute im Zaume zu halten, und durch Furcht am Entlaufen zu hindern. Es war auf den Uebungsplätzen etwas ganz Gewöhnliches, daß höhere und niedere Offiziere schalten, stießen und schlugen, und auch auf den Wachtparaden kam es vor, daß gemeine

8. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 362

1888 - Berlin : Hertz
362 Landesväterliche Friedensliebe. nicht hervorragende Einsicht und wußte daher seine Stellung nicht entsprechend auszumen. Im Frühjahre 1798 reiste der König mit seiner Gemahlin in die einzelnen Provinzen, um die Huldigung der Stände nach alter Weise entgegen-zunehmen; zuerst nach Königsberg, dann nach Warschau und Breslau, zuletzt fand in Berlin die Huldigung sämmtlicher Provinzen statt. Ueberall wurde das königliche Paar mit freudiger Begeisterung begrüßt, überall, selbst in dem neu eroberten Polen, dursten sie sich mit vollem Vertrauen dieser Begeisterung hingeben. Bei der Ankunft und der Abreise fuhren sie durch die Reihen der bewaffneten Bürger; jede militärische Begleitung durch Polen hatte der König abgelehnt. „Ich bin gewohnt," sagte er, „mich in meinen alten Provinzen nur von der Liebe meiner Unterthanen geleiten zu lassen, ich besorge nicht, hier andere Gesinnungen zu finden." Die ersten Jahre der neuen Regierung wurden, soviel es die Staatseinkünfte gestatteten, in jeder Beziehung zu nützlichen Einrichtungen angewendet. Das in den letzten Jahren Friedrich Wilhelm's Ii. wieder eingeführte Tabaksmonopol wurde aufgehoben; wiewohl hierdurch die Landes-einnahmen geschmälert wurden, wußte die Regierung doch durch anderweitige Ersparnisse und durch strenge Ordnung in der Finanzverwaltung die Mittel zu beschaffen, um den gar zu niedrigen Sold der Truppen zu erhöhen, um den Waisenanstalten in Halle reichliche Unterstützung zu gewähren, Armen-und Arbeitshäuser zu gründen, Kanäle anzulegen, die Einrichtungen von Schulen und den Bau von Kirchen zu erleichtern, — und gleichzeitig von der bei Friedrich Wilhelm's Ii. Tode hinterlassenen Schuld von 40 Millionen bis zum Jahre 1806 fast die Hälfte zu tilgen und noch einen Schatz von 17 Millionen anzusammeln. Dies war nur möglich in Folge der heilsamen Strenge, welche in Bezug auf die Beaufsichtigung der gesammten Staatsausgaben eingeführt worden war. Zu diesem Zwecke hatte Friedrich Wilhelm Hi. gleich nach seinem Regierungsantritte die zuerst von Friedrich Wilhelm I. errichtete Ober-Rechnungs-Kammer wieder in alle ihre Rechte zur Ueberwachuug der ganzen Verwaltung eingesetzt. Dieselbe erhielt die Aufgabe, die Rechnungen aller königlichen Kassen durchzusehen, und wurde ermächtigt, wo es nöthig schien, von allen Behörden genaue Rechenschaft über die Richtigkeit und den Grund aller einzelnen Ausgaben zu verlangen. Bald trat in allen Zweigen der Verwaltung die größte Ordnung und Sparsamkeit ein, wovon der König selbst das schönste Beispiel gab. 42. Die auswärtige Politik bis zum Tilsiter Frieden. Preußens Neutralität; der Reichsdeputations-Hauptschluß (1803). Durch den Frieden von Basel war Preußen von der Theilnahme an den europäischen Kämpfen zurückgetreten: Friedrich Wilhelm Iii. war seinem ganzen Wesen nach dem Frieden zugeneigt, und richtete sein aufrichtiges Bestreben darauf, denselben zu erhalten. Er meinte seinem Volke keine größere Wohlthat erweisen zu können, als wenn er während der verheerenden und zerrüttenden europäischen Kämpfe seinem Lande die nöthige Ruhe sicherte, um sich von den geschlagenen Wunden zu erholen und durch die Künste des Friedens

9. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 11

1911 - Magdeburg : Creutz
K. Geschichtliches. 11 Das Eigentum der Stadt bringt Geld ein (Pachte Miete). Außer- dem sind die Einwohner verpflichtet, Steuern zu zahlen. Bon diesen Einnahmen deckt der Magistrat alle Ausgaben der Stadt, z. B. sür Bauten, Straßen und Gehälter. Die Stadtverordneten haben bei vielen Dingen, z. B. überall, wo Geld zu zahlen ist, dem Magistrate ihre Zustimmung zu erteilen. Sie unterbreiten dem Magistrate die Wünsche und Beschwerden der Ein- wohner. Manche Verwaltungsgeschäfte überträgt der Magistrat be- sonderen Beamten. So überwacht die Baupolizei die Erbauung der Häuser, der Brandmeister das Feuerlöschwesen, der Schulvorstand das Schulwesen usw. Für die Sicherheit und Ordnung bei Tag und Nacht sorgt die Polizei. An ihrer Spitze steht in großen Städten der Königliche Polizeipräsident, in kleineren der Bürgermeister als Polizei- Verwalter. Bei gewissen Angelegenheiten, z. B. Brückenbauten und Stadterweiterungen, kann die Stadtbehörde nicht allein handeln, sondern bedarf der Zustimmung und Erlaubnis der höheren Behörde, die König- liche Negieruug genannt wird. An ihrer Spitze steht der Regierungs- Präsident. K. Geschichtliches. Woher hat unser Heimalort seinen Rainen? Was bedeutet dieser? Was ist über die Gründung unseres Wohnortes bekannt? Welche Sagen knüpfen sich daran? Welche Zeugen der Vorzeit sind noch vorhanden? Welchen Zwecken dienten diese? Welche geschichtliche Ereignisse knüpfen sich an unsern Ort? Welche be- rühmten Männer sind hier geboren oder haben hier gewohnt? Wodurch haben sie sich ausgezeichnet? Wie ist hier ihr Andenken geehrt? Iii. Kreis: Wa»drr»»gk» i» die »Wk Umgtliung. a) Kodenformen. Nach welcher Himmelsgegend ist der Boden eben? Welche Höhen lernten wir kennen? Wie liegen sie zum Heimatorte? Nenne einzeln liegende Erhöhungen (Hiigel, Berg)! Wo bilden die Erhöbungen Gruppen? (Hngelreihe.) Name? Hobe in m? Wie ist ihr Boden beschaffen? Wie macht der Mensch diese Höhen nutzbar? Welche Täler sind in der Umgebung? Welche verschiedenen Bodensormen lernten wir also ans unseren Wanderungen kennen? Wie bezeichnet man auf der Karte einen Hügel, einen Berg, einen Höhenzug, einen Abhang usw.? Entwirf eine Karte von der nächsten Umgebung, die die Bodensormen zeigt! (Wand- Lasel, Buch.)

10. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 33

1894 - Berlin : Hertz
— 33 — nitz),1) und Prinz Heinrich dann den 29. Oktober die Österreicher und Reichstruppen bei Freiberg in Sachsen. Im Frieden zu Hubertsburg (einem Jagdschloß bei 1763. Dresden) verbleibt Friedrich der Besitz von Schlesien. Der „alte" Fritz heilt die Wunden des Kriegs,^) sorgt 1763—86. weiter für sein Land mit einer Pflichttreue, die ihm den Beinahmen „de§ Einzigen" verschafft?) Landbau/) Handel und Gewerbe^) blühen; vor dem Gesetz sind alle, ob hoch oder niedrig geboren, gleich?) So wird Preußen unter ihm ein Musterstaat, und nur die Tabaks- und Kaffeeregie ist dem Volke lästig. — In Leitung der auswärtigen Angelegenheiten unterstützt ihn sein Minister Hertzberg. In allen europäischen Verwickelungen nimmt Friedrich eine schiedsrichterliche Stellung ein. Friedrich der Große erhält in der ersten Teilung 1772. Polens 1. Westpreutzen, außer Danzig und Thorn, 2. das Bistum Ermeland und 3. das Land um die Netze, den sogen. Netze-Distrikt. (631 s^M.) Im bayerschen Erbfolgekrieg e^) verteidigt Friedrich 1778—79. der Große Bayern gegen Kaiser Joseph Ii., der es an sein Haus bringen wollte. Friedrich der Große stiftet den deutschen 1785. Fürstenbund, um Deutschland überhaupt vor Österreichs Übergriffen zu schützen. *) Mißlungener Versuch des Baron von Warkotsch, Friedrich den Großen aufzuheben. 2) Öffnet seine Magazine, erläßt Abgaben, baut Städte und Dörfer wieder auf. 3) Gegenüber den Grundsätzen Ludwigs Xiv. (L’etat c’est moi) erklärt er sich „für den ersten Diener des Staats." 4) Die von Friedrich Wilhelm I. angefangene Urbarmachung des havelländischen Luches wird fortgeführt, hier, wie auch sonst im Lande, legt der König viele Kolonieen an. B) Bank, Seehandlung, Porzellanmanufaktur u. dergl. 6) Sage von der Mühle bei Sanssouci. — Der Müller Arnold-sche Prozeß. — Dem Großkanzler von Carmer wird mit den Räten Suarez und Klein die Ausarbeitung eines allgemeinen preußischen Landrechts übertragen. 7) Dem Kartoffel- oder Zwetschenkriege, wie ihn die Soldaten nannten, da er in die Zeit fiel, wo diese Früchte reifen. Schwartz, Grundriß. • 3
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