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1. Theil 2 - S. 1

1867 - Berlin : Dümmler
Xih. Die Könige von Preußen. 1. Friedrich als Kurfürst Iii. von 1688 —1701, als König I. von 1701 — 1713. 9?ach dem im Jahre 1674 erfolgten Tod des damaligen Kur- prinzen Karl Emil war Friedrich als nächstberechtigter Sohn Erbprinz geworden. Er war den -ch-. Juli 1657 zu Königsberg geboren d. h. in eben dem Jahre, in welchem Preußen durch den Vertrag zu Welau ein fouveraines Herzogthum wurde, was Dichtern die Veranlassung gab, ihm die Königskrone zu prophe- zeien, ungeachtet damals noch gar nicht die Aussicht vorhanden war, daß er regierender Fürst werden würde. Obgleich von schwächlicher Gesundheit, in Folge eines Falles im ersten Lebens- jahre, der ihm ein verwachsenes Rückgrat veranlaßte, wuchs er doch unter sorgfältiger Pstege heran, namentlich unter Auf- sicht des Freiherrn Otto v. Schwerin in Alt - Landsberg, und erhielt eine vortreffliche Ausbildung durch Eberhard v. Dankelmann, der dadurch für die Folgezeit noch größere Zu- neigung des Prinzen gewann, daß er denselben 1679 auf dem Winterfeldzuge nach Preußen bei einer gefährlichen Krankheit durch seine treue Sorgfalt vom Tode rettete, als schon Alle an seinem Aufkommen verzweifelten. Das gespannte Verhältniß zu seiner Stiefmutter Sophie Dorothea veranlaßte ihn, größtentheils in der Stille zu Köpnick zu wohnen, ja sogar heimlich 1685 nach Kastel zu fliehen, und eben dasselbe bewog auch Kurfürst Frie- drich Wilhelm, 1686 ein Testament der Art zu machen, daß er H. 1

2. Theil 2 - S. 5

1867 - Berlin : Dümmler
Quedlinburg, Nordhausen und Petersberg. 5 Strenge behaupten ließ, bis endlich Friedrich ll. 1742 diese Strei- tigkeiten auf eine billige Weise beilegte. Erst in dem 1803 er- folgten Reichsdeputationsschlusse verlor das Stift feine unmittel- bare Reichsstandschaft und die Aebtissin ihre Landeshoheit, doch behielt sie wie die noch vorhandenen Capitnlarinnen ihre bishe- rigen Einkünfte, bis sie 1807 durch den Tilsiter Frieden derselben verlustig ging, als das Gebiet von Quedlinburg zum Königreich Westfalen eingezogen wurde. Erst 1815 wurde die Huldigung für Preußen wieder eingenommen, doch entsagte die letzte Aeb- tissin Sophie Albertine, Prinzessin von Schweden, nur gegen eine jährliche Rente allen ihren Ansprüchen. In den obigen Verkauf der Schutzherrschaft von Quedlin- burg war auch die Reichsvogtei und das Schultheißenamt der freien Reichsstadt N o r d h a u s e n einbegriffen, einer Stadt, die zu den ältesten im östlichen Deutschland gehört und schon im neunten Jahrhundert erwähnt wird. Jenes Vogtei-Amt war früher in dem Besitz der Grafen von Hohenstein gewesen und nach deren Aussterben von Kaiser Rudolf Ii. 1600 an das Kur- haus übertragen worden; das Schultheißenamt dagegen war ehe- mals von den Landgrafen von Thüringen verwaltet worden und mit der Landgrafschaft an Sachsen gekommen. Zu der Zeit, als Kurfürst Friedrich 111. diese Gerechtsame über Nordhausen erkaufte, hatte der Rath der Stadt dieselben durch Pfandschaft an sich gebracht. Indem die Stadt befürchtete, daß Brandenburg sich bei dieser Gelegenheit in den Besitz derselben setzen möchte, um- somehr, als schon Kurfürst Friedrich Wilhelm sie als eine der Entschädigungen für den Schwedenkrieg vom Kaiser verlangt hatte, weigerte sie sich, die brandenburgischen Rechte anzuerken- nen, doch Friedrich ließ sie 1703 militairisch besetzen, und der Rath mußte gegen die Empfangnahme des Pfandschillings die Ansprüche Brandenburgs genehmigen. Später einigte sich König Friedrich Wilhelm I. mit der Stadt dahin, daß er 1715 seine Rechte für 50,000 Rthlr. dem Rathe überließ. Erst durch den erwähnten Reichsdeputations-Hauptschluß siel 1603 die Stadt an Preußen, wurde bald darauf nebst Quedlinburg zum König- reich Westfalen gezogen, im Wiener Congreß aber wieder Preußen zugesprochen. Zugleich mit diesen Erwerbungen kaufte Friedrich 1697 von Sachsen das Amt Petersberg bei Halle für 40,000 Rthlr. Dasselbe wurde 1124 als Augustiner-Kloster vom Grafen Dedo von Wettin angelegt, von seinem Bruder 1136 vollendet, doch erst 1155 eingeweiht. Damals wurde der Name „Lauterberg"

3. Theil 2 - S. 7

1867 - Berlin : Dümmler
Tecklenburg und Lingen. 7 theil für 250,000 oder nach anderen Angaben für 300,000 Rthlr. an König Friedrich, dem die Vollstreckung des vom Reichskam- mergericht gefällten Urtheils übertragen worden war. Bei diesem Ankäufe übernahm der König zugleich die Schul- den, die auf dem Lande hafteten und nicht unbedeutend waren; so waren namentlich an Anhalt 80,000 Rthlr. zu zahlen, für welche Forderung ein nicht geringer Landstrich gegeben wurde, der durch die 1710 vorgenommene Ablasfung des großen Aschers- lebener See's gewonnen worden war. Mit dem Hause Bent- heim-Tecklenburg wurden 1729 die Streitigkeiten der Art beige- legt, daß Preußen gegen Herausgabe seines Antheils an der Herrschaft Rheda auch den übrigen Theil der Grafschaft Tecklen- burg erhielt, wogegen dem Hause Bentheim der übrige Theil der Erbschaft sowie der Titel überlassen wurde. — Seit der Zeit ist das Ländchen bei Preußen verblieben, nur daß es nach dem Til- siter Frieden vorübergehend eine Zeit lang zum Herzogthum Berg und später unmittelbar zum französischen Kaiserreiche gezogen wurde. Die oben genannte, früher zur Grafschaft Tecklenburg ge- hörige Herrschaft Lingen, die nördlich von jener sich an der Ems hinunter zieht, war 1702 durch Erbschaft an Preußen ge- kommen und hat seitdem gleiche Schicksale mit dem Hauptlande getheilt. Der genannte letzte Graf von Tecklenburg, Conrad, hatte dieselbe von seinem Oheim Nicolaus, der damit abgetheilt gewesen und 1541 gestorben war, wieder an sich gebracht. Jener Nicolaus hatte jedoch früher das Unglück gehabt, von dem Bischöfe von Münster aus seinem Besitzthum vertrieben zu werden, und nur mit Hülse des Herzogs von Geldern war es ihm gelungen, sich desselben wieder zu bemächtigen; doch hatte er die Lehns- herrlichkeit des Herzogs anerkennen müssen, während das Länd- chen früher freies Eigenthum gewesen war. Als Conrad nach des Oheims Tode von dem Lande Besitz nahm, verweigerte er das Anerkenntniß dieser Lehnsherrschaft, und Karl V., damals Lehnsherr, nahm daraus umsomehr Veranlassung, ihm dies Land als verwirktes Lehn abzusprechen. Er übergab es dem Grafen Maximilian von Büren, der sich an der Spitze kaiserlicher Trup- pen gewaltsam in den Besitz desselben setzte, und dem zugleich Jbbenbühren und einige andere Dörfer von Tecklenburg abge- treten werden mußten. Später überließ Gras Maximilian diese Herrschaft durch Tausch an Karl V., der sie mit den übrigen burgundischen Besitzungen seinem Sohn Philipp Ii. hinterließ. Jene eingetauschten Güter kamen durch die Vermählung der ein-

4. Theil 2 - S. 21

1867 - Berlin : Dümmler
Erhebung Preußens zu einem Königreiche. 21 Kaiser Leopold zu Stande; durch denselben gab der Kaiser nicht sowohl die Ermächtigung als vielmehr nur seine Zustimmung dazu, daß Friedrich sich fortan König in Preußen nenne. Friedrich seinerseits versprach in allen Kriegszeiten, na- mentlich in dem zu befürchtenden wegen der spanischen Erbschaft, auf eigne Kosten dem Kaiser 10,000 Mann zu stellen, einen Theil der Garnison in Philipps bürg am Rhein zu unterhalten, auf die Hülfsgelder, die er noch vom Kaiser zu fordern hatte, Verzicht zu leisten, seinen Verpflichtungen als deutscher Reichsfürst nach- zukommen, die kurbrandenburgische Wahlstimme bei jeder Erle- digung der kaiserlichen Würde einem österreichischen Prinzen zu geben re. Am 16. Dezember erließ er ein Manifest an sämmt- liche europäische Mächte, daß er Willens wäre sich den Königs- titel beizulegen und brach am 17. Dezember mit so zahlreichem Gefolge nach Königsberg auf, daß der Zug in vier Abtheilungen gebracht werden mußte, um die Fortschaffung zu ermöglichen. Die Zurüstungen zur Krönung waren so eifrig vorbereitet, daß schon am Sonnabend den 15. Januar 1701 prachtvoll gekleidete Herolde die Erhebung Preußens zu einem Königreich verkündeten. An dem darauf folgenden Sonntage wurde in sämmt- lichen Landeskirchen der göttliche Segen zur Krönung erfleht, und am 17. der schwarze Adlerorden gestiftet, der an sechs fürst- liche Personen und außerdem an zwölf verdienstvolle Männer vertheilt wurde. Der Wahlspruch auf diesem Ordenszeichen „Suum cuique“ sollte den Fürsten auffordern, dem Guten wie dem Bösen gerecht zu werden, die Ausschmückung mit Lorbeer und Blitz sollten die Belohnung und Strafe bezeichnen. End- lich Dienstag den 18. Januar 1701 setzte sich Friedrich in dem großen Audienzsaale mit eigener Hand die Krone a u f s H a u p t, krönte diekönigin und empfing in der Kirche, wohin sich der Festzug begeben hatte, nach der Festpredigt die Salbung durch zwei Geistliche, die beiden Oberhofprediger, den reformirten Benjamin Ursinus v. Bär und den lutherischen Bern- hard v. Sanden, welche beide zu größerer Feier zu Bischöfen er- nannt und in den Adelsstand erhoben wurden. Die sich an- schließenden Festlichkeiten übertrafen alles bisher Gesehene und kosteten Millionen, da der König die neue Krone auch mit dem äußeren Glanze umgeben wollte, durch den sie bei der großen Menge an Werth gewinnen mußte. Erst in den ersten Tagen des März verließ Friedrich Königsberg, langte zwar in der Mitte des Monats in der Mark an, verschob jedoch seinen feierlichen Einzug in Berlin bis zum 6. Mai, da noch viel Vorbereitungen

5. Theil 2 - S. 63

1867 - Berlin : Dümmler
Das Heer. 63 in den Jahren von 1713 —1735 zwölf Millionen Thaler an Werbegeldern ins Ausland gingen, zumal da der König in ein- zelnen Fällen für einen außergewöhnlich großen Mann 5—8000 Rthlr. zahlte. Vielleicht tausend Werber hatten in allen Gegen- den Europas zu thun, das Heer zu vervollständigen, und die List oder Gewalt, die vielfach von ihnen angewendet wurde, Recruten zu erhalten, brachte den König nicht selten in die unangenehm- sten Verwicklungen, so mit dem Kaiser, mit Hannover, mit Hol- land K. Die von Friedrich l. eingeführte Landmiliz hatte für viele junge Leute den Vortheil gewährt, sich durch Gestellung zu der- selben dem Heerdienste zu entziehen. Als deshalb Friedrich Wil- helm gleich zu Anfang seiner Regierung diese Miliz als unzweck- mäßig aufhob (er verbot sogar 1718 bei einer Strafe von 100 Ducaten den Namen „Miliz" auf das stehende Heer anzuwen- den), verließen Viele das Land, um dem lästigen Zwange des Militairdienstes zu entgehen; selbst die Androhung, daß solche als Deserteurs betrachtet und an Leib und Leben gestraft werden sollten, konnte diesem Uebel nicht Einhalt thun. Als nun die Handwerker über Mangel an Gehülfen klagten, ixt diese vor An- werbung nicht sicher wären, so wurde 1714 in der Hauptstadt jede Werbung gänzlich untersagt — dafür mußten aber Recru- tengelder gezahlt werden — und überhaupt die Verordnung er- lassen, daß nur solche angeworben werden sollten, die sich frei- willig gegen Handgeld meldeten. Da dessenungeachtet noch immer gewaltsame Werbungen vorfielen und häufig den Austritt junger Leute veranlaßten, so wurde 1721 alle Werbung im Lande selber gänzlich untersagt, und dieselbe nur auf eine gewisse Klasse von Leuten beschränkt, die sich freiwillig meldeten. Da unter solchen Umständen die Werbegelder oft genug nicht ausreichten, die Com- pagnien zu unterhalten, so verfielen die Hauptleute auf das Mittel, einen großen Theil ihrer Leute außer der Exercierzeit zu beur- lauben, damit sie durch eigne Arbeit sich nach Belieben nähren könnten. Die Löhnung und sonstige Unterhaltung dieser Beur- laubten verwendeten sie dann, wenigstens theilweise, zu Anwer- bungen, welche die Begüterten im Heere namentlich unter den Unterthanen in ihren Besitzungen nach der erwähnten Vorschrift anstellten, und wobei selbst schon Kinder enrollirt wurden. Da man sich aber gegenseitig die Recruten zu nehmen suchte, erschien 1733 eine neue Verordnung, nach welcher die im ganzen Lande gezählten Feuerstellen unter die Regimenter der Art vertheilt wurden, daß sie nur in dem ihnen zugewiesenen Canton oder

6. Theil 2 - S. 65

1867 - Berlin : Dümmler
Abgaben. 65 Mark für den Scheffel mit 3, 8 und 10 Gr. veranschlagt wurde. Diejenigen ländlichen Bewohner, welche kein Ackerwerk besaßen, wurden mit einer Art von Klassensteuer von 1—7 Rthlrn. jähr- lich belegt. Die Ritterschaft war von der Contribution befreit, zahlte aber dafür Ritterpferdegelder. Bei der gänzlich ver- änderten Art der Kriegführung nämlich war die früher übliche Verpflichtung der Lehnsleute, als Ersatz für ihre Abgabenfreiheit sich persönlich zu Pferde zum Kriegsdienste zu gestellen, nicht mehr ausführbar. Schon Friedrich I. hatte deshalb die Ablö- sung der Lehns - Verbindlichkeit durch Geldzahlungen einführen wollen, dies Vorhaben jedoch wegen der vielen sich dabei erhe- benden Schwierigkeiten aufgegeben. Friedrich Wilhelm nahm diesen Gedanken wieder auf; er wollte die Lehns-Verbindlichkeit und damit das Heimfallsrecht der Lehnsgüter, die Lehnware, und die Consens-Gebühren aufgeben, d. h. also die Lehnsgüter allo- dificiren, sobald von den Besitzern ein jährlicher Canon abge- tragen würde. Schon 1713 gab er diesen Vorschlag den Land- ständen der Mark zur Berathung anheim. Der Adel befürchtete anfänglich dabei den Verlust seiner Vorrechte und verstand sich erst da zur Annahme, als ihm dieselben aufs neue zugesichert worden waren. 1717 wurde deshalb diese Umwandlung zunächst in der Mark, bald darauf aber auch in den übrigen Provinzen eingeführt. Am längsten leistete die Ritterschaft im Magdebur- gischen Widerstand; sie reichte sogar bei dem Reichshofrathe in Wien gegen den König eine Klage ein und erwirkte ein günsti- ges Urtheil für sich. Der Kaiser drohte in Folge dessen die Reichs-Execution gegen den König anzuordnen, falls er nicht die beigetriebenen Gelder zurückgäbe und fernere Erhebungen unter- ließe. Da letzterer jedoch bald darauf sich von dem Hannöver- schen Bündnisse abwandte und sich dem Kaiser anschloß, drang dieser nicht weiter auf die Ausführung jenes Urtheils, und der magdeburgische Adel wurde durch Execution zu seiner Pflicht an- gehalten. — Der allgemeine Satz war 40 Rthlr. jährlich für jedes zu stellende Ritterpferd, doch wurde dabei auf die Beschaf- fenheit der Provinz billige Rücksicht genommen, so daß z. B. in einigen Gegenden der Neumark der niedrigste Satz 20 Rthlr., in Hinter-Pommern sogar nur etwa 17 Rthlr. war. Außer diesen regelmäßigen Einkünften bezog der König noch andere außerordentliche, welche der von ihm angelegten Recru- ten-Kasse zuflössen. Es hatten nämlich alle diejenigen, welche sich um irgend einen Titel bewarben, und bei denen vorauszu- sehen war, daß sie demselben nicht zur Unehre gereichen würden, Ii.

7. Theil 2 - S. 67

1867 - Berlin : Dümmler
Finanz-Verwaltung. 67 seit 1714 das General-Domainen-Directorium. Zur Prüfung der Rechnungen von beiden Behörden wurde 1714 eine General -Rech enkämm er eingesetzt, die unmittelbar unter dem Könige stand. Da aber häufige Streitigkeiten zwischen jenen beiden Ober-Verwaltungs-Behörden vorgekommen waren, zog der König beide in eine zusammen, welche das General - O b e r - F i n a n z , K r i e g s - u n d D o m a i n e n - D i r e c t o r i u m, gewöhnlich kürzer das General-Directorium genannt wurde, für welches der König nach zehnjähriger, sorgfältig ge- sammelter Erfahrung eigenhändig eine Instruction entworfen hatte, und welche der Geheimrath Thulemeyer überarbeiten mußte. Zu Anfang des Jahres 1723 wurde diese neue Behörde eingesetzt und vereidet. Die Mitglieder theilten die Geschäfte nach Pro- vinzen; die allgemeine Leitung behielt sich der König selber vor. Auf diese Weise brachte er eine so musterhafte Ordnung in die Finanzen — die reinen Staats-Einnahmen betrugen im letzten Rechnungsjahre seiner Regierung etwa 7 Millionen Thaler, von denen 5 Millionen für Militairzwecke, 1 Million zum Staats- schätze und nur etwa 1 Million für Hof- und Civilzwecke ver- wendet werden konnte —, daß jederzeit mit leichtem Blicke die Einnahmen und Ausgaben zu übersehen waren, und daß dem Könige nicht nur die Mittel wurden, jene nicht unbedeutende Summe für die Erwerbung Pommerns baar auszuzahlen, son- dern auch nach allen Seiten hin Unterstützung zu gewähren, um das Land in Aufnahme zu bringen. Alle etwa noch vorhandenen Schulden wurden getilgt, zur Ansetzung zahlreicher Colonisten wenigstens 12 Millionen Thaler gezahlt, für den Ankauf neuer Domainen 5 Millionen verwendet, für nachgeborne Prinzen mehr als 2 Millionen in Ländereien angelegt, viele Millionen zur Verbesserung der Landescultur und zum Auf- und Ausbau von Städten und Dörfern gegeben, und dennoch war bei dem Tode des Königs ein baarer Schatz von etwa 9 Millionen vorhanden, abgesehen von den vielen und werthvollen Kostbarkeiten, welche zum Theil für den äußeren Glanz in den königlichen Schlössern dienten, für den Nothfall aber leicht in baares Geld umgesetzt werden konnten. Der Werth wurde auf ein paar Millionen be- rechnet. War einerseits nach Abschaffung der vielen, unter der vorigen Regierung eingeführten Steuern das Abgaben-Svstem in feste Ordnung gebracht, und wurde in den Staats-Ausgaben die strengste Sparsamkeit beachtet, um für die wichtigeren Zwecke des Staats-Haushaltes die nöthigen Fonds zur Verfügung zu 5 *

8. Theil 2 - S. 69

1867 - Berlin : Dümmler
Einwanderungen. 69 Holländereien eingerichtet, welche nicht nur einen bedeutenden Ertrag, sondern auch zugleich den Nutzen gewährten, daß hier junge Mädchen die Butter- und Käsebereitnng nach holländischer Art gründlich erlernten und ihre erlangte Kenntniß in andern Provinzen verwertheten und verbreiteten. Zur Aufmunterung wurde ihnen eine Aussteuer bewilligt, ja es wurden wohl gar- tüchtige Landwirthe als Ehemänner für sie ausgesucht. Auch Friedrich Ii. zeigte später für eben dies Institut eine so große Sorgfalt, daß er eine „ordentliche Akademie v o n B u t t e r- machern" Hierselbst einrichtete. Zu den Ansiedlern, welche im preußischen Staate die wohl- wollendste Aufnahme fanden, gehörten besonders die Böhmen, welche daheim in ihrem Glauben bedrückt, seit 1727 hier ein- wanderten und sich eine neue Heimath gründeten. In noch größerer Menge aber siedelten sich Salzburger an. Der Erz- bischof von Salzburg nämlich, Ludwig Anton Eleutherius v. Fir- mian, versuchte die zahlreichen Protestanten in seinem Lande ge- waltsam zur katholischen Kirche zurückzuführen und behandelte diejenigen unter ihnen, welche laut der Bestimmungen des west- fälischen Friedens lieber auswandern wollten, als Aufrührer. Friedrich Wilhelm im Verein mit England, Holland, Dänemark und Schweden brachte es endlich beim Kaiser dahin, daß der Erzbischof die freie Auswanderung gestatten mußte. In dem härtesten Winter 1731 wurden darauf die ersten 8—900 un- glücklichen Salzburger aus dem Lande gejagt; der König lud nicht nur dieselben zu sich ein und gewährte ihnen die nöthigen Reisegelder, sondern er bestellte auch Commissarien, welche diese wie die späteren Auswanderer behüten und führen mußten, und drohte an den katholischen Stiftern seines Landes Schaden-Ersatz zu nehmen, falls den Protestanten, welche nach Preußen aus- wandern wollten, Hindernisse in den Weg gelegt und namentlich ihr Vermögen ihnen vorenthalten würde. So siedelten denn mehr als 17,000 von ihnen nach Preußen über, während Hol- land und England ebenfalls mehrere Tausend aufnahm; letzteres schickte sie nach Amerika, besonders nach Virginien hinüber. Mit der größten Liebe wurden jene Unglücklichen von ihren Glaubens- brüdern in allen den Orten aufgenommen, durch welche sie zogen; große Schaaren von Bürgern sowie die Schuljugend mit Geist- lichen und Lehrern an der Spitze bewillkommneten sie; nicht nur wurde ihnen freier Unterhalt zu Theil, sondern auch reiche Geschenke wurden ihnen gespendet, und selbst Juden drängten sich heran, ihnen Wohlthaten zu erweisen. In Berlin empfing der König selber häufig die durchgehenden Züge, während die Königin Viele

9. Theil 2 - S. 73

1867 - Berlin : Dümmler
Schule und Kirche. 73 Feind alles französischen Wesens war, daß er, wie er einst äußerte, „jedesmal ausspucke, so oster einen Fran- zosen sähe." Jenen Mangel an wissenschaftlicher Bildung aber ersetzte bei ihm seine natürliche Lebhaftigkeit, seine unersätt- liche Wißbegierde, sein überaus starkes Gedächtniß und sein prak- tischer Sinn, der überall das unmittelbar Nutzenbringende mit großer Gewandtheit herauszufinden wußte. So wenig deshalb die Akademie der Wissenschaften sich seiner Unterstützung und Förderung zu erfreuen hatte, so sehr er auch, wenigstens längere Zeit, gegen alle philosophischen Speculatiouen eingenommen war, so daß er 1723 dem Professor Wolf in Halle bei Todesstrafe befahl, Halle zu verlassen — 1733 forderte er ihn auf, wiewohl vergeblich, selbst unter den glänzendsten Versprechungen, zurück- zukehren —, so war er doch eifrig darauf bedacht, dem Medizinal- wesen in seinem Lande eine neue Gestaltung zu geben, und er errichtete 1723 das Collegium Medico-Chirurgicum zu Berlin, um seinem Heere wie seinen Unterthanen geschickte Wundärzte zu bilden, nachdem er schon früher (1717) zu demselben Behufe das anatomische Theater begründet hatte. Zum praktischen Studium der jungen Aerzte und zur Unterbringung hülfloser Kranken stiftete er 1727 in Berlin das große Krankenhaus, die Charite, und dotirte dasselbe sehr reichlich, in dessen Garten, beiläufig gesagt, der erste Versuch hier zu Lande gemacht wurde, die Kartoffeln anzupflanzen. That der König demnach auch nur wenig für die Wissen- schaft, wenn sie nach seiner Meinung nicht unmittelbaren Gewinn für das Leben brachte, so war desto mehr sein Bemühen darauf gerichtet, den Volks-Unterricht in allen Theilen seines Landes zu heben. Friedrich Wilhelm legte den Grund zur all- gemeinen Volks-Bildung in de m preußischen Staate; zu diesem Zwecke waren ihm keine Kosten zu groß. Er ver- pflichtete die Eltern, die Jugend zum Schulbesuch anzuhalten und verordnete, daß Niemand zum Confirmations-Unterricht zu- gelassen werden sollte, der nicht wenigstens lesen könnte; in Preußen allein hat er gegen 1000 Schulen angelegt. Schon 1713 erließ er eine Schulordnung, gründete 1735 das erste Se- minar in seinem Staate und gab 1738 in Bezug aus Privat- schulen eine Verordnung, welche bis zum Jahre 1812 maßgebend geblieben ist. Eben diesem Streben verdankte auch 1734 das große Potsdamer Militair-Waisenhaus zum Theil seine Gründung; nicht nur überwies er demselben bedeutende Capitalien zu seiner Erhaltung, sondern sicherte ihm auch noch anderweitige

10. Theil 2 - S. 39

1867 - Berlin : Dümmler
Der nordische Krieg. 39 Sachsen nahm wieder von Polen Besitz und verband sich aufs neue mit Rußland und Dänemark gegen Schweden. Zwar war in dem s. g. Haager Concert 1710 durch Vermittlung des Kaisers, Englands und Hollands bestimmt worden, daß das deutsche Reich sich bei diesem Kriege neutral erklärte, und daß deshalb die kriegführenden Mächte das Gebiet desselben verschonen sollten; doch wurde ungeachtet dieses Abkommens, das überdies von Karl Xii. nicht anerkannt wurde, Mecklenburg und Holstein der Schauplatz des Krieges, während auch Bremen und Verden durch die Dänen besetzt wurde. Der schwedische General Steenbock war bei Gadebusch feindlich mit den Dänen und Sachsen zu- sammengestoßen und hatte daselbst 1712 über beide gesiegt. Bald genug aber mußte er sich nach Tönningen zurückziehen und sich sogar dort im Mai 1713 ergeben. Seitdem sah sich Schwe- den genöthigt, seine deutschen Besitzungen dadurch sicher zu stellen, daß es dieselben einer neutralen Macht anvertrauen wollte, und Karl gab dazu seine Einwilligung. Der präsumtive Erbe von Schweden, der Herzog Karl Friedrich von Holstein-Gottorp, einigte sich deshalb im Juni und Juli 1713 zu Hamburg und Berlin mit dem Könige Friedrich Wilhelm dahin, Wismar und Stettin im Interesse Schwedens gemeinschaftlich zu besetzen und keiner andern Macht zu überlassen, sondern sie gleich nach beendigtem Kriege in dem Zustande, wie sie dieselben erhalten, an Schweden zurückzuliefern. Der Befehlshaber in Stettin jedoch, der schwe- dische General Meyerseld, weigerte sich diese Festung zu über- geben und veranlaßte dadurch eine Belagerung von Seiten der Russen und Sachsen, die ihn zur Ergebung zwang. Nach dem Vertrage von Schwedt, den Preußen im October 1713 mit Peter und Friedrich August schloß, besetzte der König gemein- schaftlich mit dem Herzog von Holstein die Festung, die sie in keinem Falle vor Abschluß des Friedens an Schweden abtreten wollten, Preußen erklärte sich aller Theilnahme an dem Kriege zu enthalten und den Theil von Pommern, der den Schweden entrissen wäre, in Sequestration zu nehmen und zu verhindern, daß von hier aus Schweden die Verbündeten angriffe. Als Ent- schädigung für die Belagerungskosten übernahm Holstein-Gottorp 200,000 Rthlr. an Sachsen zu zahlen, Preußen eben so viel an Rußland. Da aber Holstein außer Stande war, seinen Antheil an Sachsen zu entrichten, übernahm Friedrich Wilhelm auch diese Schuld, ließ jedoch im August 1714 noch Verstärkung in Stettin einrücken und ebenso besetzte er das ganze Gebiet, das ihm bis zur Peene nebst Wolgast, Usedom und Wollin zur Sequestration eingeräumt worden war.
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