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1. Grundriß der deutschen und preußischen Geschichte - S. 145

1878 - Eisenach : Bachmeister
Des deutschen Reiches Verfassung. 145 bahn- und Telegraphen-Verwaltung bestimmt. Die Kavallerie umfaßt die leichtere (Husaren. Dragoner) und die schwere (Ulanen, Kürassiere) Reiterei. Die Artillerie zerfällt in Festungs- und Feldabtheilungen. Die Pionniere bauen Brücken, Minen und Schanzen. Die Train-Colonnen versorgen die Truppen mit Proviant und Munition. Für die Bekleidung aller deutschen Truppentheile sind die Grundfarben und der Schnitt der königl. preußischen Armee maßgebend. Der Kaiser achtet bei seinen Inspektionen darauf, daß Uebereinstimmung in der Formation, in Bewaffnung und Kommando u. s. f. herrscht. Alle deutschen Truppen sind dem Kaiser gemäß des Fahneneides unbedingten Gehorsam schuldig. Der Hochst-«-ommandierende eines Kontingents, sowie Offiziere, welche Truppen mehr als eines Kontingents befehligen, werden vom Kaiser ernannt; die Ernennungen der Generale innerhalb eines Kontingents bedürfen der kaiserlichen Bestätigung. — Das Recht, Festungen innerhalb des Bundesgebietes anzulegen, steht nur dem Kaiser zu. Die vorstehenden Bestimmungen finden mit geringen Modifikationen auch auf Baiern und Württemberg Anwendung. Xii. Reichsfinanzen. Alle Einnahmen und Ausgaben des Reiches müssen für jedes Jahr veianschlagt und auf den Reichshaushalts»Etat gebracht werden. Letzterer wird vor Beginn des Etatsjahres festgestellt. Zur Bestreitung aller gemeinschaftlichen Ausgaben dienen zunächst die etwaigen Überschüsse der Vorjahre, sowie die aus den Zöllen, den gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern und aus dem Post- und Telegraphenwesen fließenden gemeinschaftlichen Einnahmen. Insoweit dieselben durch diese Einnahmen nicht gedeckt werden, sind sie, so lange Reichs steuern nicht eingeführt sind, durch Beiträge der einzelnen Bundesstaaten nach Maßgabe ihrer Bevölkerung aufzubringen. Die gemeinschaftlichen Ausgaben werden in der Regel für eilt Jahr bewilligt. Ueber die Verwendung aller Einnahmen des Reiches ist durch den Reichskanzler dem Bundesrathe und dem Reichstage jährlich Rechnung zu legen. Zur Bestreitung außerordentlicher Bedürfnisse kann int Weae der Reichsqesetzaebuna die Aufnahme einer Anleihe erfolgen. xiii. Schlichtung von Streitigkeiten und Strafbestimmungen. Jedes Unternehmen gegen die Sicherheit und die Existenz des Reiches, sowie die Beleidigung der Reichsbehörden und Reichsbeamten werden in den einzelnen Bundesstaaten beurtheilt und nach Maßgabe der Gesetze, nach welchen ähnliche ! Vergehen gegen Landesbehörden rc. geahndet werden, bestraft. Streitigkeiten zwischen verschiedenen Bundesstaaten werden auf Anrufen des einen Theiles von dem Bundesrathe erledigt. Verfassungsstreitigkeiten in solchen Bundesstaaten, in deren Verfassung nicht eine Behörde zur Entscheidung solcher Streitigkeiten bestimmt ist, hat auf Anrufen eines Theiles der Bnndesrath gütlich auszugleichen oder, wenn das nicht gelingt, im Wege der Reichsgesetzgebung zur Erledigung zu bringen. . . ^ , Verättderuugeu in der Verfassung des Reiches erfolgen im Wege der Gesetzgebung. Sie gelten als abgelehnt, wenn sie im Bundesrathe vierzehn Stimmen gegen sich haben. Eick, Deutsche und preuhische Geschichtf. 10 I

2. Grundriß der deutschen und preußischen Geschichte - S. 5

1878 - Eisenach : Bachmeister
Karl der Große rc. 5 das große west gothische Reich und Theodorich der Große, König der Ostgothen, eroberte Italien und gründete das oft gothische Reich, welches sich über Italien und das südliche Deutschland erstreckte. § 4. Karl der Große (768—814) oder die Herstellung des gf-abendländischen Kaisertums. 1. Unter allen germanischen Stämmen zeichneten sich hauptsächlich die Fran-: fett durch Tapferkeit und kriegerische Geschicklichkeit aus. Sie wohnten am untern : Rhein und dessen Ausflüssen und schieden sich frühzeitig in zwei Haupttheile: in ' die Salier oder salischen Franken (nach dem Flusse Yssel-Jsala oder Sala), und in die Ripuarier oder ripuarischen Franken (von ripa = Ufer), weil sie die User des Rhein's und das Land zwischen diesem Flusse und der Maas bewohnten. i Sie standen unter mehreren Fürsten, von denen Chlodwig aus dem Geschlecht der Merowinger, einen Theil der salischen Franken beherrschte. Dieser kühne und verschlagene Fürst wußte es durch List und Gewalt dahin zu bringen, daß alle Frankenstämme sich unter sein Scepter beugten. Nachdem er nun auch noch die letzten Römer aus Gallien vertrieben und mehrere deutsche Völker besiegt hatte (Alemannen-Schlacht bei Zülpich 496),*) gründete er ein großes Reich, welches er 496. unter seine vier Söhne vertheilte. Seine Nachfolger waren aber schwache Fürsten, welche die Regierungsgeschäfte ihren ersten Dienern, Haushofmeister genannt, überließen, die allmählich alle Gewalt an sich rissen, so daß die Merowinger nur zum Schein Könige waren. Die merkwürdigsten dieser Haushofmeister waren: 1. Pipin von Heristal, welcher die Haushofmeisterwürde in seiner Familie erblich machte; 2. Karl Mart eil (d. i. Hammer), welcher die aus Afrika über-i gesiedelten «Mauren in der Schlacht bei Poitiers und Tours (732) besiegte; 3. Pi-pin der Kleine, der endlich den blödsinnigen Childerich Iii. mit Einwilligung des Papstes entthronte und sich selbst auf den Thron schwang. Er starb 768 und hinterließ zwei Söhne, Karl und Karlman; letzterer starb nach drei Jahren und Karl wurde nun Alleinherrscher. 2. Karl der Große war ein schöner, stattlicher Mann mit großen, blauen Augen, breiter Brust und einem wallenden Barte. Seine Kleidung war für gewöhnlich nur einfach; immer aber hing das Schwert an seiner @eite._ Auch im Genuß von Speise und Trank war Karl mäßig und ließ sich bei Tisch durch Mittheilungen aus den Schriften frommer Männer und Musik unterhalten. Karl war außerordentlich thätig und zeichnete sich im Kriege und aus der Jagd vor allen aus. 3. Unter den vielen Kriegen Karl's war der gegen die Sachsen der schwerste und langwierigste. Dieses unruhige Volk wollte Karl zum Christenthum bekehren und bekämpfte sie daher ein und dreißig Jahre lang (772—803). 7s70f^ Mehrmals besiegt, empörten sie sich immer von neuem, bis zuletzt der wachsen- > Herzog Wittekind (Widukind) sich taufen ließ. Zur Befestigung des Christenthums legte Karl mehrere Bisthümer an. Noch vor Beendigung des Sachsenkrieges zog Karl dem Papst gegen den ^Longobardenkönig Desiderius zu Hilfe, den er gefangen nahm und in *) In dieser Schlacht gerieth Chlodwig in große Noth und gelobte, Christ werden zu wollen, "roemt ihm der Christengott, von dessen Macht ihm seine Gemahlin Chlothilde, ! die schon Christum bekannte, erzählt hatte, den Sieg verleihe. Chlodwig siegte und ließ sich vom Bischof Remigius zu Rheims taufen (496).
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