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1. Die Neuere Geschichte - S. 9

1850 - Hannover : Hahn
9 Kammergericht zu erhalten und die Kriegsrüstungen zu bestreiten. Jeder Neichsangehörige sollte von 500 Gulden einen halben, von 1000 einen ganzen Gulden, der Reichere nach seinem Ermessen mehr bezahlen. — Hierzu kamen später: 6) Der Reichshofrath (1501) für Gnadensachen und Rechts- sachen, die an den Kaiser gingen; und eine e) Eintheilung des Reichs in zehn Kreise (auf dem Reichstage zu Köln 1512), jeder mit einem Collegium von Kreisräthen und einem Kr ei s o b ersten an der Spitze zur Handhabung des Landfriedens und Vollziehung der Be- schlüsse des Reichskammergerichts. 2) So zeitgemäß und wohlthätig zur Erhaltung der Ein- heit der Nation und der Ordnung im Reiche diese Einrichtungen auch erschienen, so konnten sie doch nicht recht durchgreifen. Denn die Landeshoheit zumal der größern Stände war bereits zu erstarkt, als daß sie zu einer unbedingten Unterwerfung unter Kaiser und Reich gezwungen werden konnten. Selbst der gemeine Pfenning ging nur spärlich ein und mußte sogenann- ten Matricularbeiträgen, die nach der Größe und Macht der einzelnen Stände angeschlagen wurden, weichen. 3) Um diese Zeit ging auch die schweizerische Eidge- nossenschaft für das Reich verloren. Diese war dem schwä- bischen Kreise zugetheilt worden, weigerte sich jedoch demselben einverleibt zu werden und ihre Pflichten gegen das Reich zu er- füllen. Als daher auch Graubünden, das mit den Tyrolern in Grenzstreitigkeiten gerathen war, in die Eidgenossenschaft aus- genommen wurde, so erklärte der hierüber erzürnte Kaiser den Reichskrieg gegen dieselbe (1499). 4) Aber das immer noch mit Geringschätzung behandelte Bauernvolk blieb in mehreren blutigen Treffen, besonders bei Dorn eck unweit Basel, Sieger, worauf Marimilian mit der Eidgenossenschaft Frieden schloß. Auf dem Reichstag zu Con- stanz 1507 wurde ihr sodann Unabhängigkeit von den Reichs- gerichten und Befreiung von Ma tricularbeiträgen gewährt. Die Eidgenossen sollten zwar »gehorsame Verwandte des Reichs« bleiben, in der That aber war damit ihre Unabhängig- keit vom Reiche ausgesprochen. Auch hielten seitdem die Schwei- zer, in deren Bund damals auch Basel und Schaffhausen übergingen (1501), in den nachfolgenden europäischen Verwicke- lungen meist zu Frankreich, das gut zahlte und aus ihnen seine Söldner warb. 5) Wichtig für den Verkehr wurde die unter Marimilian erfolgte Einführung der Posten in Teutschland *) (1516). I) Das Postwesen ist nicht zuerst von Ludwig Xi. in Frankreich einge- richtet worden, sondern findet sich im Leut sch-Ordens!and Preußen

2. Die Neuere Geschichte - S. 144

1850 - Hannover : Hahn
144 kehr. Als diese nicht erfolgte, wurden die Güter der Emigranten eingezogen und zu Nationalgütern erklärt (9. Febr. 1792). tz. 105. Fortsetzung. Der äußere Krieg. 1) Unterdessen wurde die Stellung Frankreichs dem Auslande gegenüber mehr und mehr verwickelt. Die französische Revolution hatte in den meisten Ländern Europas eine ungeheure Bewegung der Gemüther, Hoffnungen der Einen und Besorgnisse der An- dern, hervorgerufen. Welchen Einfluß die neuen Ideen zu bewir- ken vermögen, zeigte sich zunächst in Avignon und der Graf- schaft Venaissin, zwei provenealische Gebiete, welche in frühe- rer Zeit an den päpstlichen Stnhl theils verschenkt, theils ver- kauft worden waren. Schon 1790 erhob sich hier ein Theil der Bevölkerung gegen die päpstliche Herrschaft und verlangte und er- hielt von der constituirenden Nationalversammlung französische Truppen zu ihrer Unterstützung. Kurz vor ihrer Auflösung be- schloß die Nationalversammlung die Vereinigung jener Gebiete mit Frankreich (Sept. 1791). Man bildete daraus das 84ste Departement. 2) Folgenreicher wurden die Beziehungen zum teutschen Reiche. Durch die Aufhebung aller Feudalrechte in Folge der Beschlüsse vom 5. Aug. (1789), der Steuerfreiheit, Zehnten, Frohnden u.a. hatten nicht wenige teutsche Reichsstände, namentlich die geistlichen am Rheine, in ihren Besitzungen im Elsaß und Lothringen bedeu- tende Verluste erlitten, die man über 100 Millionen Livres be- rechnete. Zwar bot die Nationalversammlung eine Geldentschädi- gung an, die jedoch auf dem Reichstage zu Regensburg, beson- ders von den geistlichen Herren, beharrlich zurückgewiesen wurde. Man fuhr fort, die Ausgewanderten zu unterstützen und ihre Rü- stungen zu dulden, weil man nach deren Vorgeben einen Umsturz der neuen Ordnung der Dinge, als lediglich Sache einer Partei, mit Waffengewalt für etwas Leichtes nahm. 3) Unter diesen Umständen traten der Kaiser Leopold Ii. und der König Friedrich Wilhelm Ii. auf dem sächsischen Luft- schlosse Pillnitz zusammen (Aug. 1791) und erklärten in einer Note, daß sie gemäß der Vorstellungen und Bitten der Brüder des Königs von Frankreich dessen Sache als eine Angelegenheit aller Könige betrachteten und daher entschlossen seien, mit der er- forderlichen Macht dazu mitzuwirken, daß der König von Frank- reich in Stand gesetzt werde, mit völliger Freiheit die Grundla- gen einer monarchischen Regierung wieder zu befestigen, wie solche den Rechten des Souverains und dem Wohle der Franzosen gleich angemessen wäre. 4) Die Kunde von dieser Verbindung der Monarchen,, und ihrer Kriegsdrohung gab der Kriegspartei in Frankreich das Uber-

3. Die Neuere Geschichte - S. 130

1850 - Hannover : Hahn
130 Er hinterließ den durch Menschenverlust und eine ungeheure Schul- denlast (2500 Millionen Livres) zerrütteten und durch seine des- potische Negierungsweise vergifteten Staat seinem Urenkel, einem fünfjährigen Knaben. Denn außer den Demüthigungen im letzten Frieden war der einst so stolze Selbstherrscher gegen Ende seines Lebens auch durch ein seltenes Unglück in seiner eigenen Familie heimgesucht und gebeugt worden. Der Dauphin starb 1711, im folgenden Jahre dessen Sohn, der von Fenelon hoffnungsvoll erzogene Herzog von Bourgogne, zu gleicher Zeit oder bald nachher mehrere andere Glieder des Königshauses, so daß von Ludwig's männlichen Nachkommen bei seinem Tode — außer König Philipp von Spanien — nur Bourgogne'ö unmündiger Sohn, der nachherige Ludwig Xv. übrig war. 2) Ludwig Xv. (1714—1774) stand während seiner Min- derjährigkeit unter der Vormundschaft des Herzogs Philipp von Orleans, Ludwig's Xiv. Brudersohn, der gegen den Willen des verstorbenen Königs durch Beschluß des Parlaments allein die Regentschaft führte. Der Regent, geistreich und thätig aber ohne höhern Glauben und ohne sittliche Scham, ließ sich bald von seinem Verführer, dem schändlichen Abbe Dubois, der sogar zum Cardinal erhoben wurde, und andern sittenlosen Menschen (die 1*01165 am Hofe) leiten. Die frühere Bigotterei Ludwig's Xiv. und der an seinem Hofe gepflegte religiöse Fanatismus hatten zur Mißachtung aller Religion und zur äußersten Ausgelassenheit und Frivolität im Leben und in der Literatur geführt. 3) Zu dem innern Verfalle kam noch die äußere Noth, die durch die Verschwendungen des Hofes und verkehrte Finanzmaß- regeln immer höher stieg. So hatte inan zur Abwehr der Geld- verlegenheit nach dem verständigen Plane des Schottländers Law (1716) durch Errichtung einer Zettelbank Papiergeld geschaffen, dieses aber nach und nach so maßlos vermehrt, daß nicht nur der öffentliche Credit tief erschüttert, sondern auch viele tausend Familien zu Grunde gerichtet wurden. 4) Der Regent starb schon 1723, worauf Ludwig Xv. noch in demselben Jahre die Regierung antrat. Zum Glücke überließ Ludwig nach wenigen Jahren die Leitung der Geschäfte seinem Erzieher, dem Bischöfe von Frejus, Cardinal Fleury (1726— 1743), der durch Sparsamkeit und Friedensliebe Frankreichs zer- rütteten innern Zustand zu verbessern suchte. 5) Nach Fleury's Tod (1743) ergab sich der schwache und träge Ludwig den Lüsten und verfiel ganz dem verderblichen Ein- flüsse der Marquise von Pompadour, welche durch ihre Verschwen- dungen die Schuldenlast des Staates vermehrte und den König zu Gunsten Ostreichs zur Theilnahme am siebenjährigen Kriege beredete, in welchem Frankreich seine wichtigsten Colonien, Ca- nada, Besitzungen in West- und Ostindien, an England verlor.

4. Die Neuere Geschichte - S. 134

1850 - Hannover : Hahn
134 allen Zweigen der Verwaltung in's Leben zu treten; andere wur- den vorbereitet. Die von der öffentlichen Meinung geforderten Parlamente wurden wiederhergestellt; das Unwesen der Ver- haftbriefe (lettres de cachet), das unter den frühern Regie- rungen fast alle persönliche Freiheit vernichtet hatte, sollte aufhörcn; die in einigen Provinzen noch bestehende Leibeigenschaft, die We- gefrohnden sollten aufgehoben, die Schuldenlast durch Sparsam- keit gemindert und die Abgaben durch eine gleichmäßigere Ver- keilung, auch auf Adel und Geistlichkeit, weniger drückend wer- den. Aber diese und andere Finanzformen bereiteten dem trefflichen Finanzminister Turgot 2) heftige Gegner selbst im Parlamente. Der Hof verband sich mit dem Premierminister, dem eitlen Grafen Maurepas, gegen ihn; der König ward schwankend, Turgot aber schied mit seinem Freunde Males herbes aus dem Mini- sterium (1776). 1) Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Repu- blik, von F. C. Dahlmann. 2e Ausi. 1847. 2) Turgot huldigte im Allgemeinen dem von Quesnay aufgestellten so- genannten physiokratischen oder ök o n om i st isch e n Finanz-System, nach welchem — im Gegensätze zu dem Colbertischen Mercantilsy- stem — die zur Bestreitung der Staatsbedürfnisse nöthigen Abgaben auf Grund und Boden beschränkt, und eine gleiche Besteuerung der Grundeigenthümer eingeführt werden sollen. s. 99. Die Anfänge der Revolution. 1) Nach Turgot's und Malesherbes Ausscheiden aus der Verwaltung hatte man den Weg der Reformen aufgegeben; bald aber sollte sich deren Nothwendigkeit in anderer Weise geltend machen. Die stets steigenden Finanzverlegenheiten des Staates führten zu einem wiederholten Ministerwechsel. Die Finanznoth richtete die Aufmerksamkeit bald auf einen gebornen Genfer, Necker, der als reicher und geachteter Banquier in Paris lebte und durch seine glücklichen Geldgeschäfte, noch mehr aber durch seine Schrif- ten sich den Ruf eines tüchtigen Finanzmannes erworben hatte. Man zog ihn zu Rathe und stellte ihn endlich 1777, unter dem Titel Generaldirektor der Finanzen, an die Spitze der Fi- nanzverwaltung , da man ihn, einen Ausländer und Protestanten, nicht zum Minister ernennen wollte. Durch eine verständige Spar- samkeit und durch seine Geschicklichkeit in Geldsachen wußte Necker während seiner Verwaltung der Staatscaffe die Mittel zur Be- streitung der Ausgaben zu verschaffen. 2) Um den öffentlichen Credit zu heben, veröffentlichte Ne- cker einen Rechenschaftsbericht (Compte rendu) über die Fi- nanzlage und Mittel des Staates und wurde durch diese öffent- liche Darlegung seiner Verwaltung der gefeierte Mann des Volkes.

5. Die Neuere Geschichte - S. 281

1850 - Hannover : Hahn
281 die Schulen vermehrt, die Universität Petersburg 1819 gestiftet. — Alexander schloß Frieden mit Frankreich (1801), nahm aber später an den Kriegen Hstreichs (1805) und Preußens (1806) gegen Frankreich Antheil. 3) Im Frieden zu Tilsit (9. Juli 1807) erhielt Rußland Blalystock und trat dem Continentalsystem gegen England bei. Hierüber brach ein Krieg mit England (1807 —11) aus, bald auch mit Schweden (1808, 1809), das im Frieden zu Frie- drichsham (17. Sept. 1809) Finnland, Westbothnien und die Alands-Inseln an Rußland abtrat. 4) Noch gewinnreicher für Rußland wurde ein erneuter Türkenkrieg (1809— 12), der bald nach dem Congreß zu Erfurt (1808) zum Ausbruch kam, da Napoleon dort dem Kaiser Alexander Aussichten auf die Moldau und Wallachei eröffnet hatte, um ihn für seine Plane in Bezug auf Spanien zu gewinnen. Dieser Krieg wurde übrigens anfangs mit wech- selvollem Glücke geführt. Die Russen überschritten zwar die Donau, vermochten aber das feste Lager des Großveziers zu Schumla am Fuße des Balkangebirges nicht zu nehmen. Als dagegen die Russen über die Donau zurückgingen und die Türken folgten, wurde ein Theil des türkischen Heeres beim Übergange überfallen und vernichtet (26. Oct. 1811). Dies führte zum Frieden zu Bukarest (28. Mai 1812), durch welchen Bessarabien und die Moldau bis zum Pruth an Rußland kamen. 5) Aus dem großen Kampfe mit Frankreich (1812—14) ging Rußland neu gestärkt und vergrößert hervor. Es erhielt auf dem wiener Congreß (1815) das Königreich Polen mit Westgalizien ohne Posen. Dies Königreich erhielt eine eigene repräsentative Verfassung (25. Mai 1815). Der Reichstag bestand aus einem Senat und der Kammer der Landboten. Der Groß- fürst Conftantin, Bruder Alerander's, ward von diesem zum Statthalter Polens (1815—30) ernannt. 6) Alexander I. starb plötzlich auf einer Reise nach Süd- rußland zu Taganrog (1. Dec. 1825). Ihm folgte der jüngere Bruder Nikolaus I. (1825 — ), nachdem der ältere Bruder, Conftantin, bereits früher (1822) zw Gunsten desselben entsagt hatte. Bei der Eidesleistung der Truppen zu Petersburg brach (26. Dec. 1825) ein Aufstand aus, wobei der General Milora- dowitsch das Leben verlor. Der Aufstand, der auch im südlichen Rußland seine Verzweigungen hatte, ward jedoch durch das kräf- tige Auftreten des neuen Kaisers sofort unterdrückt. — In einem Kriege mit Persien (1826 — 28) ward Erivan von dem General Paskiewitsch (Eriwanski) erobert und nebst Nahitschevan im Frieden für Rußland gewonnen. Beck, Lehrb. d. allg. Gesch. 3r Cucs. 2re Ablhl. 2te Aust. 19

6. Die Neuere Geschichte - S. 140

1850 - Hannover : Hahn
140 tritte vom 5. und 6. October angeordnet, jedoch bald wieder niedergeschlagen. Nur der Herzog von Orleans, der als ein Hauptanstifter derselben galt, wurde auf Lafayette's Andringen unter dem Vorwände eines Auftrags nach England verbannt. Dagegen erklärte leider eine große Zahl gemäßigter Mitglieder, darunter Mounter, Lally-Tollendal u. a., ihren Austritt aus der Nationalversammlung. 4) Diese, von der Person des Königs sich unzertrennlich erklärend, hatte ihre Übersiedelung nach Paris beschlossen, wo sie (seit 19. Oct.) ihre reformatorische Thätigkeit mit erhöhtem Eifer fortsetzte. Zunächst mußten die Parlamente trotz ihrer Proteste einer neuen Gerichtsordnung weichen; Geschworene sollten in peinlichen Sachen erkennen. Das Reich erhielt eine neue geo- graphische Eintheilung in 83 Departements mit Districten, Cantons, Municipalitäten (l2. Nov.). Um dem Staatsschätze aufzuhelfen, wurden die geistlichen Güter auf Talleyrand's (Bischofs von Autun) Vorschlag für Nationalgüter erklärt; die Geistlichen sollten vom Staate besoldet werden. Auch schuf man für 400 Millionen Scheine, Assignaten genannt, weil sie bei Zahlung für Nationalgüter, deren allmäliger Verkauf beschlossen worden war, als baares Geld angenommen und dann wieder vernichtet werden sollten. Indessen wurde dieses Papiergeld in der folgenden Zeit bei der auch durch den äußern Krieg gesteiger- ten Finanznoth außerordentlich vermehrt und dadurch fast werth- los, zum Unglück vieler Tausende. 5) Im Jahre 1790 folgte die Gon stitution civile des Clerus (6. Febr.), durch welche die Geistlichen zu bürgerlichen Beamten gemacht und vom Volke, wie alle übrigen Beamte, gewählt werden sollten; die Aufhebung der Mönchsorden, des Erbadels und seiner Abzeichen (20. Juni). §. 103. Fortsetzung. Die Parteiung. Die Flucht des Königs. . 1) Alle diese Werke der Nationalversammlung , welche Frank- reich völlig neugestalteten, wurden von dem weit größten Theile des französischen Volkes mit Jubel ausgenommen. Man hegte das erhebende Bewußtsein eines erneuten, freien Volkes und er- trug daher im Vertrauen auf die Macht., des Guten auch die mit seinem Werden unzertrennlich scheinenden Übel, die sich in manchen Störungen der öffentlichen Ordnung, in der Abnahme der Dis- ciplin im Heere, in zügellosen Tagesblättern demagogischer Schrift- steller, wie des Camille Desmoulins, des blutdürstigen Arz- tes Marat u. a. in bedenklicher Weise kund gaben. 2) Daher sollte die Wiedergeburt der Nation — nach einem von dem Maire Bailly an der Spitze des pariser Gemeinderaths gestellten Anträge — durch ein großes nationales Bundesfest

7. Die Neuere Geschichte - S. 132

1850 - Hannover : Hahn
§. 07. Fortsetzung. 1) b. Was dieser neuen Philosophie so schnellen Eingang und großen Einfluß verschaffte, war der verdorbene politische und religiöse Zustand der französischen Nation. Durch Lud- wig Xiv. hatte der französische Staat vollends die Form einer- unumschränkten Monarchie erhalten, wiewohl diese Regierungsform gegen die Sitte der christlich-germanischen Völker ist, und bei fortgeschrittenem Zeitgeiste alles Vertrauen zwischen Regierten und Regierenden zerstören und nothwendig auf den Gegensatz schrankenlos monarchischer, d. i. auf demokratische Prin- eipien führen mußte. 2) Seit hundert fünf und si'cbenzig Jahren (seit 1614) waren die allgemeinen Stände (états-généreaux) nicht mehr znsam- menberufen worden. An ihre Stelle traten zum Theil die Par- lamente, eigentlich oberste Gerichtshöfe der einzelnen Provinzen. Diese hatten sich, besonders das zu Paris, das Recht erworben, die königlichen Edicte durch Eintragung in ihre Register zu bestä- tigen oder zu verwerfen. Aber Ludwig Xv. nahm den Parla- menten auch dies letzte Mittel des Widerstands gegen despotische Gewalt; die Parlamente wurden aufgehoben oder wieder in bloße Gerichtshöfe verwandelt (1771). 6) Überdies hatten die Frivolität und der Unglaube in Frank- reich an der schamlosen Unsittlichkeit des Hofes unter dem Re- genten und unter Ludwig Xv. und an der Scheinheiligkeit des Adels und der höhern Geistlichkeit großen Vorschub, indem dieses den Feinden des Christenthums Anlaß gab, Religion und Aber- glaube in einen Abgrund zu stürzen. 4) c. Die ungeheure Schuldenlast des Staates (mehr als 4500 Mill. Livres), veranlaßt schon durch Lndwig's-Xiv. Prachtliebe, Kriege und durch die Verschwendungen des Hofes unter seinen nächsten Nachfolgern. Die Bedrückung und das Elend des Volkes ward noch gesteigert durch ungleiche Vertheilung der öffentlichen Lasten, an denen die durch Steuerfreiheit be- vorzugten oder privilegirten Stände keinen oder nur einen gerin- gen Antheil nahmen. Je drückender dies ungerechte Mißverhältnis) ward, desto lauter sprach man die Forderung aus,- daß die öf- fentlichen Lasten von Allen gleichmäßig getragen werden sollten. 5) ck. Die Macht des Beispiels und der moralische Einfluß des nordamerikanischen Freiheitskrieges auf das beweg- lichste Volk der neuern Zeit. Anm. Geschichte der Staatsveränderung in Frankreich unter Ludwig Xvi. 6 Bde. 1827 ff. — E. Burke, Betrachtungen über die franzö- sische Revolution. Nach dem Englischen bearbeitet von Gentz. 2thle. 179z. — Considérations sur la révolution française par Mad.

8. Die Neuere Geschichte - S. 135

1850 - Hannover : Hahn
135 Aber hierdurch wurde der durch sein Sparungssystem ohnehin lä- stige Mann am Hofe verdächtig und mußte sein Amt niederlegen (1781). 3) Indessen wurde die Lage der Dinge bald bedenklicher. Die kühne Erhebung der Nordamerikaner gegen das übermäch- tige Mutterland hatte in Frankreich eine fast allgemeine Bewun- derung und begeisterte Theilnahme hervorgerufen. Viele, vor Allen der jugendliche Marquis von Lafayette, dem ältesten Adel Frankreichs angehörig, eilten als Freiwillige nach Amerika, um in den Reihen der Freiheitskämpfer für die Freiheit zu fechten. Auch schloß man gegen Necker's Rath, dem bei der Finanzlage des Landes ein Krieg bedenklich schien, aus Haß gegen England, den alten Nebenbuhler, ein Freundschafts- und Handels- bündniß mit den nordamerikanischen Provinzen (1778) und sendete bald darauf ein Hilfsheer unter dem Grafen Rochambeau nach Amerika. 4) Diese Theilnahme am nordamerikanischen Unabhän- gigkeitskriege hatte auf Frankreich eine folgenreiche Rückwirkung, und zwar in zweifacher Beziehung: einmal kehrten die dort ge- kämpft hatten, mit ganz andern Anschauungen und mit einem Ideale von freien Staatseinrichtungen zurück, dessen Verwirk- lichung sie nun auch in der Heimath wünschten und erstrebten. Seitdem verbreiteten sich nordamerikanische Ideen durch ganz Frank- reich. Sodann war durch diesen Krieg die Schuldenlast des Staa- tes um mehr als eine Milliarde vermehrt worden. 5) Als der leichtfertige Ealonne, Necker's dritter Nach- folger im Amte (1783-87), mit allen Anlehen und Finanzkünsten nicht mehr im Stande war, das immer wachsende Deficit (bereits gegen 115 Millionen jährlich) zu bewältigen, so wollte er zu den Reformen zurückkehren und gleiche Besteuerung von Grund und Boden, eine Stempeltare u. a. einführen. Um diese und ähn- liche Vorschläge gegen das Widerstreben der Privilegirten durch- zusetzen, rieth er dem Könige, Notablen aus dem hohen Adel, der Geistlichkeit und den ersten Beamten des Staates zu berufen, welche die Neuerungen gut heißen sollten. Aber die Versamm- lung der Notablen (1787) erklärte sich nach manchem Streit zu Bewilligung von Steuern nicht für befugt und wurde entlassen. Auch Ealonne ward entlassen und entfloh nach England, als das Parlament gegen ihn eine Untersuchung wegen Verschleude- rungen einleitete. 6) In der Versammlung der Notablen hatte Lafayette, von Manchen unterstützt, bereits den Vorschlag gemacht, Neichs- stände zu berufen, welche allein das Recht hätten, Steuern zu bewilligen. Seitdem ertönte der Ruf nach Reichsständen immer lauter durch ganz Frankreich. 7) Daher gerieth der neue Minister Brienne, Erzbischof

9. Die Neuere Geschichte - S. 228

1850 - Hannover : Hahn
228 heirathen. Noch höher stieg das Mißvergnügen des Volkes, als Jakob nach Ausbruch des großen Religionskrieges in Teutschland seiner Glaubensgenossen daselbst sich nicht annahm, wie man wünschte, und selbst die Sache des landstüchtigen Gemahls seiner Tochter Elisabeth, des Kurfürsten Friedrich von der Pfalz, nur kärglich unterstützte. 5) Zu dieser Unkraft traten Gemeinheit des Benehmens und Schwäche gegen verächtliche Günstlinge, unter denen der zum Herzog von Buckingham erhobene Marquis Villiers durch Ver- schwendung und leichtfertiges Wesen am meisten sich verhaßt machte. Übrigens bildete sich im Unterhause bereits eine muthige Opposition gegen den König und den Gang seiner Negierung, welche die Vorrechte des Parlaments so wenig achtete, daß nach eingelegtem Proteste zur Wahrung der Freiheiten Mitglieder des Unter- und Oberhauses in Haft genommen wurden. Doch trat erst unter seinem Sossne und Nachfolger die entscheidende Stunde des Verfassungskampfes ein. 8. 150. Karl I. 1) Karl I. (1625 — 1649), wiewohl kräftiger und in seinem Benehmen würdevoller als sein Vater, hatte doch ganz dessen po- litische Ansichten geerbt, und war auch mehr als dieser geeignet, sie mit Nachdruck geltend zu machen. Mit freudiger Hoffnung hatte die Nation seinen Regierungsantritt begrüßt. Aber durch Beibehaltung des verhaßten Buckingham als Nathgebers und durch seine Verheiratung mit einer Katholikin, der Henriette Marie, Tochter Heinrich's Iv. von Frankreich, zog er bald den alten Un- willen auf seine Person und entfremdete sich mehr und mehr das englische Volk. 2) Das Parlament zeigte sich daher mißtrauisch und sehr spärlich in seinen Geldbewilligungen, was der Negierung um so unwillkommener war, als sie sich entschlossen hatte, an dem Kriege in den Niederlanden gegen Spanien und in Teutschland gegen den Kaiser thätigen Antheil zu nehmen. Karl löste das Parlament zweimal auf und begann nun ohne dessen Bewilligung Tonnengeld zu erheben, machte Zwangsanleihen und verkaufte Domänen. Dazu stürzte Buckingham England auch in einen Krieg mit Frank- reich, angeblich zur Unterstützung der Hugenotten, in Wirklichkeit aber aus Rache, weil sich jener von dem Cardinal Richelieu persönlich beleidigt glaubte. Übrigens ward der Krieg ohne Ruhm geführt, was den Unwillen gegen seinen Urheber vermehrte. 3) Als daher Karl sein drittes Parlament berief, ward des- sen Opposition stärker und heftiger als früher. Es erhob Be- schwerde über die willkürliche, Verhaftung seiner freimüthigen Mit- glieder und faßte endlich in Übereinstimmung mit den alten Volks-

10. Die Neuere Geschichte - S. 229

1850 - Hannover : Hahn
229 rechten seine Begehren in der berühmten Bitte um Recht (Petition of right 1628) zusammen. Nach dieser Bill sollte ohne Bewilligung des Parlaments kein Geld erhoben, Niemand willkürlich verhaftet und ein jeder nur im gesetzlichen Gange des Rechts gerichtet werden. Karl genehmigte in feierlicher Weise diese zweite große Urkunde der Freiheiten des englischen Volkes, worauf das Parlament reich- lich Subsidien bewilligte. Bald aber zeigte sich, wie wenig Karl geneigt war, sein Versprechen zu halten; insbesondere wollte er die Anwendung der Bestimmungen der Petition of right auf Er- hebung von Pfund- und Tonnengelder nicht gelten lassen. Auch wurde sonst willkürlich Geld erhoben, Zölle erhöht und bald nach angeblich altem Vorrechte der Krone zu Ausrüstung und Unterhalt von Schiffen ein einträgliches Schiffgeld eingeführt. 4) Da geschah es, daß Buckingham, der als Hauptanstifter so vielen Unheils galt, von dem Puritaner Felton ermordet wurde. An feine Stelle trat Thomas Wentworth, von Karl zum Grafen Strafford ernannt. Dieser, früher eines der freimüthig- ften Mitglieder des Hauses der Gemeinen, haßte nach seinem Ab- falle nur um so mehr seine frühern Gesinnungsgenossen. Denn voll Muth und Ehrgeiz wollte er Richelieu nachahmen und in England eine absolute Königsgewalt schaffen, wie es jenem in Frankreich gelungen war. In kirchlichen Dingen ließ sich Karl von dem Bischöfe Laud leiten, der unter allen Prälaten der an- glicanischen Hochkirche am meisten der katholischen Kirchenform sich wieder genähert hatte. Mit dem Eintritt dieser Männer in die Verwaltung begann ein politischer und geistlicher Despotismus, der mit schonungsloser Härte gegen Alle sich wendete, welche die Hand- lungen der Regierung mißbilligten. Das widerstrebende Parlament ward aufgelöst (1629) und mehrere Mitglieder des Unterhauses eingekerkert. Karl schloß sofort Frieden mit Frankreich und Spanien und regierte nun 11 Jahre lang, ohne Parlament, wiewohl dieses nach einer freilich öfter nicht beachteten Acte Eduard's Iii. jährlich berufen werden sollte. So glaubte König Karl I. eine absolute Gewalt üben zu können, wie sie keiner seiner Vorfahren je gewagt hatte. Die Folge solcher Mißgriffe war, daß Königthum und Hochkirche ein Gegenstand schwer zurückgehaltenen Hasses wurden, und puritanische Gesinnun- gen und Bestrebungen unter dem Volke immer stärker sich kund zu thun begannen. §. 151. Die englische Revolution. 1) Karl's I. Plan, in England eine absolute Monarchie zu gründen, schien der Verwirklichung nahe; elf Jahre lang hatte er bereits gewaltsame Eingriffe jeder Art in die politischen Rechte und alten Freiheiten des englischen Volkes verübt. Da wollte
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