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1. Hilfsbuch für den Unterricht in der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 54

1899 - Breslau : Handel
54 Brandenburg unter Kurfürsten aus dem Hause Hohenzollern. Zwangsmaßregeln möglich. Deshalb führte der Kurfürst eine indirekte (Verbranchs-)Steuer, die Accise, ein. Das war eine Abgabe, die von gewisfen Lebensmitteln und Handelsgegenständen erhoben wurde. So sehr sich die Bevölkerung anfangs gegen die neue Art der Besteuerung sperrte, so sehr pries man sie später. Die von der Accise betroffenen Waren wurden nur unmerklich teurer, so daß sie vom Volke nicht als drückende Last empfunden wurde. Da aber jedermann zu ihr beitragen mußte, brachte sie doch bedeutende Summen. b) Heranziehung von Kolonisten. Da nach dem langen Kriege eine Unzahl von Feuerstellen in Stadt und Land unbesetzt war, und weite Strecken Landes wüst lagen, zog der Große Kurfürst aus dem Auslande Ansiedler herbei. Dieselben kamen aus den Niederlanden, der Pfalz, der Schweiz, besonders aber waren es Hugenotten, welche die religiöse Unduldsamkeit Ludwigs Xiv. aus dem Vaterlande vertrieben hatte. Gegen 20 000 derselben suchten und fanden in Brandenburg eine neue Heimat. In Berlin bildeten sie eine eigene Gemeinde, die „französische Kolonie". Viele Einwanderer waren recht wohlhabende Leute; da sie aus dem in der Kultur schon vorgeschritteneren Westen kamen, wurden sie in vielen Stücken die Lehrmeister der Märker. c) Hebung des Landbaues. Von den Holländern lernte man die Anlage von Dämmen und Entwässerungsgräben, von den Schweizern einen besseren Betrieb der Viehzucht, die Pfälzer galten als vorzügliche Gärtner. Die Domänen des Kurfürsten waren Musterwirtschaften. Er selbst befaßte sich in seinen Mußestunden gern mit Gartenbau. Die Berliner sahen ihn nicht selten in seinem „Lustgarten" vor dem Schlosse mit Baummesser und Gießkanne beschäftigt. Im Lustgarten erfolgte auch die erste Anpflanzung der Kartoffel in der Mark. Um die Unterthanen zur Anlegung von Obstgärten und sonstigen Baumpflanzungen anzuhalten, verordnete er, daß die Pastoren keinen Landmann trauen dürften, der nicht sechs Obstbäume veredelt und sechs Eichbäume gepflanzt hatte. d) Förderung von Gewerbfleiß und Handel. Um die Zahl der Handwerker zu vermehren, lockerte der Große Kurfürst den Zunftzwang und beseitigte mancherlei Auswüchse des Zunftwesens. _ Hierzu gehörte es, daß er die Leinweber, Schäfer, Büttel u. f. w., die bisher als unehrlich galten, für ehrlich erklärte und ihren Söhnen somit den Zutritt zu den Zünften ermöglichte. — Die Einbürgerung neuer Erwerbszweige erzwang er durch staatliche Maßnahmen. Er verbot nämlich die Ausfuhr gewisser Rohstoffe und die Einfuhr der aus ihnen hergestellten Jndustrieerzeugnisse, oder gestattete letztere nur gegen hohe Zölle; unternehmenden Männern, welche in der Errichtung von Fabriken zur Herstellung bestimmter Waren den Anfang machten, wurden besondere Vorteile zugesichert. Für den Handel erwies sich die Einrichtung von Posten sehr förderlich. Die Hauptlinie ging von Kleve über Berlin bis nach Memel und verband so alle Landschaften des Staates. — Ein wichtiger Verkehrsweg wurde durch die Anlage des Friedrich-Wilhelm-Kanals

2. Hilfsbuch für den Unterricht in der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 18

1899 - Breslau : Handel
18 Brandenburg bis zur Ankunft der Hohenzollern. Jobst von Mähren. Da die Rückzahlung der Pfandsumme nach der ausbedungenen Zeit von 5 Jahren nicht erfolgte, betrachtete Jobst die Mark als sein Eigentum und erlangte 1397 auch die kaiserliche Belehnung mit derselben. — Das Land jenseit der Oder fiel nach dem frühen Tode Johanns von Görlitz zwar an Sigismund, wurde aber von dem geldbedürftigen Fürsten 1402 an den Deutschen Ritterorden verkauft. Die Lausitzen nahm Wenzel von Böhmen in Besitz. Iobst von Mähren (1397—1411). Jobst war ein Herrscher von unfürstlicher Art. All sein Streben ging dahin, sein Kapital mit Wucherzinsen aus der Mark herauszupressen. Wenn er sich dort blicken ließ, so geschah es nur, um Abgaben einzutreiben oder landesherrliche Besitzungen und Gerechtsame (Zölle, Steuern, Gerichtssporteln) zu verpfänden. Die Regierungsgeschäfte überließ er Statthaltern, die nicht die Macht, meist auch nicht den Willen hatten, dem Lande aufzuhelfen. Da lösten sich alle Bande der Ordnung. Gewalt ging vor Recht; das Fehdewesen machte sich nngeschent breit und artete zu gemeinem Raub und Mord aus. Zwei Brüder, Dietrich und Hans von Quitzow, waren die eigentlichen Machthaber in der Mark. Von ihren zahlreichen Burgen aus hielten die beiden Raubritter mit ihren Helfershelfern das ganze Land in Schrecken. Das „Auspochen" von Städten und Dörfern kam in Schwang: die Ortschaft wurde überfallen und etwaiger Widerstand blutig niedergeschlagen; dann wurden die Wohnungen ausgeplündert und angezündet, die Herden hinweggetrieben und die angesehensten Bewohner zur Erpressung von Lösegeldern in die Kerker der Burgen geschleppt. Um solchem Geschick zu entgehen, suchten die Städte die Freundschaft der gefürchteten Landverderber, gaben ihnen Schmausereien und Geldgeschenke. Als das Elend in der Mark aufs höchste gestiegen war, schlug ihren schwergeprüften Einwohnern die Erlösungsstunde. Jobst, der 1410 von einem Teil der Kurfürsten noch zum Kaiser erwählt worden war, starb 1411, und Brandenburg fiel an Sigismund zurück. Doch nicht von ihm sollte die Errettung des Landes ausgehen, sondern von dem Begründer ein^s neuen Herrschergeschlechtes, von dem Hohenzollern Friedrich Vi., Burggrafen von Nürnberg.

3. Hilfsbuch für den Unterricht in der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 69

1899 - Breslau : Handel
Friedrich Wilhelm I. 69 die eines wohlhabenden Bürgers oder Gutsbesitzers. Der Hofkoch mußte ihm den Küchenzettel zur vorherigen Begutachtung vorlegen; Friedrich Wilhelm kürzte wohl den Preis der Speisen, wenn er ihm zu hoch angesetzt erschien, um einige Pfennige, oder strich teure Leckereien ganz. Die Kleidung des Königs bestand in der Uniform seines Leibregimentes. Der einfache Soldatenrock ist durch ihn an Stelle der bisher üblich gewesenen Prachtgewänder an den Fürstenhöfen in Aufnahme gekommen. Erholung suchte und fand Friedrich Wilhelm auf der Jagd und im Tabakskollegium. Allabendlich versammelte sich nämlich in einem bestimmten Zimmer des Schlosses bei dem Könige eine Gesellschaft von höheren Offizieren und Staatsbeamten. Tagesneuigkeiten, Späße, aber auch wichtige Staatsangelegenheiten bildeten den Gegenstand der zwanglosen Unterhaltung. Alle Anwesenden mußten nach dem Vorgänge des Königs sich des Tabakrauchens befleißigen, wovon die Zusammenkünfte den Namen erhalten haben. Strenge Überwachung schaffte am Hofe in allen Dingen die peinlichste Ordnung, so daß der Haushalt des Königs ein Muster für alle Staatsbürger wurde. Der Berliner Hof bildete einen wohlthuenden Gegensatz zu den meisten andern Fürstenhöfen jener Zeit, die in der Vergeudung der Staatseinkünfte gewissermaßen wetteiferten. Rastlose Thätigkeit und rücksichtslose Strenge sind nicht minder hervortretende Charaktereigenschaften Friedrich Wilhelms. Für Günstlingswirtschaft blieb an seinem Hofe kein Raum. Von früh bis spät war er auf, feine Herrscherpslichten zu üben. Weder das Größte noch das Kleinste entging seinem scharfen Auge. Er fand jeden falschen Posten in den Kassenbüchern, er erspähte jeden blinden Knopf bei der Musterung. Wie er selbst unermüdlich schaffte, so verlangte er auch von den Beamten treue Pflichterfüllung. Der Potsdamer Thorschreiber, der am Morgen die Landleute vor dem Thore der Stadt ungebührlich lange warten ließ, wurde von ihm einst aus dem Bette geprügelt. Auch der Minister entging scharfer Rüge oder sonstiger schweren Ahnduug nicht, sobald er sich lässig finden ließ, denn der König pflegte zu sagen: „Wir bezahlen sie, daß sie arbeiten sollen." Beamte, die sich der Unterschlagung von Geldern schuldig machten, ließ er ohne Rücksicht aufhängen. Der Bedrückung der Bauern suchte er zu wehren, wie er z. B. den Beamten verbot,- auf Reisen den unter der früheren Regierung üblich gewordenen Vorspann zu fordern. „Ich will nicht," äußerte er in Bezug hierauf, „daß die Herren Räte mit den Pferden meiner Bauern spazieren fahren". Die strenge Aufsicht Friedrich Wilhelms ist die Schule, aus welcher der in seiner Pflichttreue unübertroffene preußische Beamtenstand hervorgegangen ist. Aber auch auf den Privatmann erstreckte sich die Überwachung des Königs. Infolge der damals herrschenden Ansicht, daß die Herrschergewalt unumschränkt sei, hielt er sich für berechtigt, überall einzugreifen und unbedingten Gehorsam zu verlangen. „Räsonniere er nicht!" war die Entgegnung, durch welche er etwaige Einwände auf seine Anordnungen niederschlug. Dieselben brachten wohl manchmal dem Einzelnen Schaden, zum Wohle der Gesamtheit aber wurden sie stets gegeben.

4. Hilfsbuch für den Unterricht in der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 71

1899 - Breslau : Handel
Friedrich Wilhelm I. 71 qanze Verwaltung oblag, zu einer einzigen verschmolz, dem General-Direktorium. Demselben unterstanden vier Provmzial-Ministerien, von denen jedem die Verwaltung eines bestimmten Teiles des Staates zugewiesen war. Ein fünftes Departement umfaßte die Justizsachen. Die auswärtigen Angelegenheiten besorgte das Kabinettsministerium, das außerhalb des General-Direktoriums blieb. Dem letzteren unterstanden in den Provinzen die Kriegs- und Domänenkammern, die jetzigen Regierungen. Auch schuf Friedrich Wilhelm die noch heute bestehende Ober-Rechnungskammer, eine Behörde, welche den gesamten Staatshaushalt mittels Rechnungsprüfung zu überwachen hat. Das Abgabenwesen erfuhr eine Neuregelung. Die bisherige Abgabenfreiheit der meist in den Händen des Adels befindlichen Lehngüter wurde durchbrochen, indem die Besitzer ihrer aus der Zeit des Feudalwesens herrührenden Verpflichtung zur Stellung des Lehnpserdes zwar enthoben, dafür aber mit einer jährlichen Abgabe belastet wurden. Die wohl geregelte Finanzwirtschaft machte es Friedrich Wilhelm möglich, daß er trotz seines zahlreichen Heeres immer noch Geld zur Verbesserung des Landes hatte, ja sogar einen Staatsschatz von 9 Millionen Thalern sammeln konnte. Kolonisation. Durch den Übertritt des kursächstschen Fürstenhauses zur katholischen Religion war Brandenburg die Führerschaft der protestantischen Stände beim Reichstage zugefallen. Als Hort des Protestantismus bewährte sich Friedrich Wilhelm I. gegenüber dem Erzbischof von Salzburg, der seine lutherischen Unterthanen zum Katholizismus zwingen wollte. An 20 000 Salzburger, welche um des Glaubens willen die alte Heimat verließen, nahm er 1732 bereitwillig in seinen Staat auf und unterstützte sie in freigebiger Weise. Sie siedelten sich meist in den litauischen Grenzbezirken Ostpreußens an, welche durch eine Pest unter der früheren Regierung entvölkert worden waren. Durch die Entwässerung des Havelländischen Luches, eines seeartigen Bruches zwischen Rathenow und Spandau, Fehrbellin und Nauen, wurde ein Landstrich von der Größe Hohenzollerns für den Anbau gewonnen. Schulen. Für Künste und Wissenschaften hatte Friedrich Wilhelm keinen Sinn. Hingegen ist er der Begründer des preußischen Volksschulwesens. Er erkannte es als seine Pflicht, dafür zu sorgen, daß jeder Unterthan in der Religion, im Lesen und Schreiben unterrichtet werde. Darum führte er die allgemeine Schulpflicht ein, errichtete allenthalben Schulen und sorgte für Anstellung von Lehrern. Zur Ausbildung solcher ward 1735 zu Stettin das erste preußische Lehrerseminar gegründet. In Litauen allein wurden 1700 Schulen erbaut. Zur Unterstützung armer Schulgemeinden machte er eine Stiftung (mons pietatis), deren Zinsen im gedachten Sinne verwendet werden sollten. Als sich gegen seine Schulverbesserungen Widerspruch regte, wies er diesen mit den Worten zurück: „Wenn ich auch das Land baue und verbessere und mache keine Christen, so hilft mir alles nichts."

5. Hilfsbuch für den Unterricht in der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 26

1899 - Breslau : Handel
26 Brandenburg unter Kurfürsten aus dem Hause Hohenzollern. Albrecht und die Märker. Als der neue Landesherr zum erstenmal in der Mark erschien, bereiteten ihm die schlichten Märker einen nach ihrer Meinung glänzenden Empfang. Doch Albrecht verstand es nicht, sich die Liebe seiner Unterthanen zu erwerben. Er behandelte nicht nur die Bürger, sondern auch den Adel, der freilich in höfischen Sitten dem fränkischen Gefolge weit nachstand und wegen der in Brandenburg häufigen Wegelagerei in üblem Rufe war, mit Geringschätzung. Daß ihm die Märker eine geforderte Biersteuer verweigerten und nur eine einmalige Abgabe zur Deckung der durch den Krieg mit Pommern unter der Regierung des Bruders entstandenen Schulden bewilligten, erfüllte ihn mit Unmut. Albrecht Achilles wurde in der Mark nicht heimisch. Er überließ ihre Verwaltung seinem ältesten Sohne Johann und hielt sich nur selten in derselben aus. Bei der Geringfügigkeit der landesherrlichen Einkünfte hatte der Statthalter mit beständiger Geldnot zu kämpfen, die ihn sogar zum Aufschub seiner Hochzeit nötigte. Landerwerbungen. Der Krieg mit Pommern dauerte, jedoch mit Unterbrechungen, bis zum Jahre 1479 fort. Im Prenzlauer Vertrag, der ihn endlich beschloß, begnügte sich der Kurfürst mit der Abtretung einiger Grenzorte (Löcknitz, Schwedt, Bernstein), brachte aber die brandenbnrgische Lehnshoheit über Pommern erneut zur Anerkennung. — Einen zweiten Krieg hatte Albrecht gegen den Herzog Hans von Sagau und den König Matthias von Ungarn zu führen. Des Kurfürsten Tochter Barbara hatte sich in noch sehr jugendlichem Alter mit dem letzten Piastenherzoge von Glogau vermählt und war nach kurzer Ehe Witwe geworden. Ihr Gemahl hatte ihr das gesamte Herzogtum verschrieben. Der Kurprinz Johann suchte dasselbe alsbald für feine Schwester in Besitz zu nehmen. Aber Hans von Sagau, ein Vetter des Verstorbenen, machte auf das Herzogtum gleichfalls Ansprüche. König Matthias von Ungarn, der damals die Oberherrschaft über Schlesien inne hatte, unterstützte diese und erklärte an Brandenburg den Krieg. Gestützt auf ungarische Hilfe, besetzte Herzog Hans fast das ganze Erbe und machte sogar kecke Einfälle ins Brandenbnrgische. Da eilte der Kurfürst aus Franken herbei und bot die Mannschaft der Mark auf. Der Saganer wurde von der Belagerung Krofsens vertrieben und bei Drehnow (Kreis Grünberg) geschlagen. Die Fehde zog sich noch mehrere Jahre hin, bis 1482 der Vertrag zu Kamenz (im sächsischen Teil der Oberlausitz) ihr ein Ende bereitete. Albrecht Achilles erhielt als Unterpfand für die Heimsteuer feiner Tochter den nordwestlichen Teil des Herzogtums Glogau, der seither auch Herzogtum Krossen hieß. Da auf die Einlösung der Pfandschaft später Verzicht geleistet wurde, blieb Krossen endgültig bei Brandenburg. Das hohenzollernsche Hausgesetz. Albrecht Achilles regelte die Erb-1473 folge im Hanse der Hohenzollern für alle Zeiten durch ein im Jahre 1473 erlassenes Hausgesetz (Dispositio Achillea). Nach derselben sollte die Mark nie geteilt werden, sondern sich in der männlichen Nachkommenschaft

6. Hilfsbuch für den Unterricht in der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 30

1899 - Breslau : Handel
30 Brandenburg unter Kurfürsten aus dem Hause Hohenzollern. von Preußen zum Protestantismus über. Auch des Kurfürsten Gemahlin Elisabeth war im geheimen eine Anhängerin der neuen Lehre und empfing das Abendmahl nach lutherischem Brauche unter beiden Gestalten. Als dies der Kurfürst erfuhr, geriet er in den heftigsten Zorn, so daß sie aus Furcht vor ihm bei Nacht aus dem Lande floh. Ihr Oheim, der Kurfürst von Sachsen, räumte ihr das Schloß Lichtenburg (an der Elbe) zum Wohnsitze ein. Teilung der Marken. Entgegen den Bestimmungen der Dispositio Achillea teilte Joachim I. sein Land unter seine beiden Söhne. Der jüngere derselben, Markgraf Johann, erhielt die Neumark mit Sternberg, ferner Krossen und Kottbus, während der ältere Bruder, der den Namen des Vaters trug, den übrigen größeren Teil der Marken mit der Kurwürde empfing. — Kurfürst Joachim I. starb 1535 und wurde bei seinem Vater im Kloster Lehnin begraben. 1535 Joachim Ilv Hektor (1535—1571). 1571 Den Beinamen „Hektor" erwarb sich Joachim Ii. als Kurprinz. Da hatte er an der Spitze eines brandenbnrgischen Hilfscorps die Grenzen des Reiches wacker gegen die Angriffe der Türken verteidigt, ähnlich jenem Tapfersten der Trojaner, der die Vaterstadt gegen die Griechen schirmte. Einführung der Reformation (1539). Die Lehre Luthers hatte trotz des strengen Verbots Joachims I. in der Mark Anhänger gefunden. Markgraf Johann, der in Küstrin residierte, führte dieselbe bald nach seinem Regierungsantritt in seinem Gebiete ein. Der Kurfürst legte ihrer Ausbreitung in seinem Lande kein Hindernis in den Weg, und so war nach wenigen Jahren eine große Zahl der Märker protestantisch. 1539 Am 1. November 1539 vollzog auch er seinen Übertritt zum Protestantismus, indem er aus den Händen des Brandenburger Bischofs Matthias von Jagow das Abendmahl unter beiden Gestalten empfing. Seinem Beispiele folgte der Rest seiner Unterthanen. Die drei Landesbistümer blieben vorläufig noch bestehen, wurden aber nach dem Tode der damaligen Inhaber mit Prinzen des kurfürstlichen Hauses besetzt. Diese verwalteten die zugehörigen Ländereien und bezogen deren Einkünfte. Die Klöster wurden aufgehoben, ihre Besitzungen eingezogen. Ein Teil der Erträge wurde zur Gründung von Schulen, sowie zum Unterhalt von Lehrern und Geistlichen verwendet. So vollzog sich in Brandenburg der Konfessionswechsel ohne innere Unruhen und die von ihnen unzertrennlichen Schädigungen des Erwerbslebens. Während der Kämpfe zwischen Kaiser Karl V. und den evangelischen Fürsten nahm Joachim Ii. eine vermittelnde Stellung ein. Vom Schmalkaldener Bunde Hielt er sich fern, und am Schmalkaldener Kriege nahm er keinen Anteil. Er bewog den Landgrafen Philipp von Hessen zur Unterwerfung und verbürgte ihm die Freiheit, die

7. Hilfsbuch für den Unterricht in der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 32

1899 - Breslau : Handel
1571 bis 1598 32 Brandenburg unter Kurfürsten aus dem Hause Hohenzollern. regelmäßigen Einkünfte zur Bestreitung der gesteigerten Ausgaben bald nicht mehr aus. Alle Künste des Münzmeisters Lippold, des Obersten der gegen ein Schutzgeld wieder aufgenommenen Judeuschast, vermochten die kurfürstlichen Kassen nicht zu füllen. Die Stände mußten wiederholt um Deckung der Schulden des Kurfürsten angegangen werden. Sie bewilligten zwar die hierfür nötigen Summen, und das wohlhabend gewordene Land konnte dieselben sehr wohl aufbringen; aber sie thaten dies nur gegen wichtige Zugeständnisse von seiten des Kurfürsten. Sogar die Zusicherung, daß keine wichtige Sache ohne ihre vorherige Zustimmung unternommen werden sollte, erhielten sie. Diese Beschränkung der Macht des Landesherrn erwies sich in der Folgezeit oftmals als eine die Entwickelung des Staates hemmende Fessel. Zum Volkswohl wichtige Maßregeln wurden oft darum nicht ergriffen, weil die Stände ihre Beistimmung versagten. Markgraf Johann, nach seiner Residenz Johann von Küstrin genannt, war ein sparsamer Regent. Obwohl er Küstrin und Peitz befestigte und die Herrschaften Beeskow und Storkow in der Lausitz kaufte, war sein Schatz stets wohl besorgt. Beide Brüder starben im Jahre 3571 nur wenige Tage nach einander. Da Johann keine Söhne hinterließ, beerbte auch ihn Joachims Ii. ältester Sohn Johann Georg, der alle brandenburgischen Lande unter seiner Herrschaft wieder vereinigte. Johann Georg (1571—1598). Johann Georg war ein strenger und sparsamer Herrscher. Er säuberte den Hof von den Günstlingen seines Vaters, die dessen Güte nur zu oft zu ihrem eigenen Vorteil mißbraucht hatten. Den Inden Lippold traf ein schweres Schicksal. Im Volke war das Gerücht verbreitet, er habe sich durch Zaubertränke des verstorbenen Kurfürsten Gunst erworben und durch solche schließlich dessen Tod herbeigeführt. Das unsinnige Gerede erhielt eine Stütze, als seine Frau ihn im Wortwechsel einst der Zauberei beschuldigte. Die Folter erpreßte dem Unglücklichen das geforderte Eingeständnis der Schuld. Er wurde grausam hingerichtet. Die Juden mußten die Mark wieder verlassen. — Johann Georg tilgte unter Mitwirkung der Stände die von seinem Vater hinterlassenen Schulden. Dem höheren Schulwesen wandte er seine besondere Aufmerksamkeit zu. Die Landesuniversität, an der er in seiner Jugend studiert hatte, erfreute sich seiner bleibenden Gunst, und das Berliner Gymnasium zum „Grauen Kloster" verehrt in ihm seinen Stifter. Um die Versorgung seiner zahlreichen Familie zu erleichtern — er hinterließ aus 3 Ehen 15 Kinder — bestimmte er, daß seine beiden ältesten Söhne den Besitz in derselben Weise teilen sollten, wie dies einst zwischen seinem Vater und Oheim geschehen war.

8. Hilfsbuch für den Unterricht in der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 92

1899 - Breslau : Handel
92 Das Königreich Preußen. Kolonieen die Vergrößerung nach Westen hin unmöglich gemacht worden wäre, begann England gegen Frankreich die Feindseligkeiten, welche Friedrich dem Großen im Siebenjährigen Kriege die wertvolle Bundesgenossenschaft des reichen Jnselvolkes brachten. Der Pariser Friede (S. 88) vergrößerte abermals den Machtbereich Englands in Nordamerika. Die Erhebung. Die Beteiligung am Siebenjährigen Kriege belastete England mit einer bedeutenden Staatsschuld. Es war recht und billig, daß die Kolonieen, in deren Interesse der Kampf unternommen worden war, zur Deckung beitrugen. Aber das englische Parlament beging einen verhängnisvollen Fehler, indem es ohne Anhörung der freiheitlich gesinnten Kolonisten diesen Abgaben auferlegte. Sie wollten von einem Besteuerungsrecht des Parlaments nichts wissen und umgingen die Einfuhrzölle, die auf Thee, Glas, Papier und Malerfarben gelegt worden waren, dadurch, daß sie diese Waren nicht mehr kauften. In Boston (bost'n) warfen sogar als Indianer verkleidete Bürger einige Schiffsladungen Thee ins Meer. Als die englische Regierung hierauf mit strengen Maßregeln einschritt, nahmen alle 13 Kolonieen für die Bedrängten Partei. Trotzdem einsichtsvolle Männer zur Versöhnung mahnten, erklärte das englische Parlament die Kolonisten für Rebellen und beschloß, deren Widerstand mit Waffengewalt zu brechen. Der Kampf. Die Engländer verstärkten ihre geringen Streitkräfte in Amerika durch deutsche Söldner, besonders Hessen, die von ihrem Landesvater als Kanonenfutter an das reiche Handelsvolk verkauft wurden. Auch der Dichter Seume war unter den Jünglingen, die von hessischen Werbern mit Gewalt zu Soldaten gemacht wurden, um das Blutgeld ihres Landgrafen zu mehren. Die Amerikaner verteidigten sich rühmlich. Georg Washington (noschingt'n), ein Pflanzer aus Virginien, der bereits an den Kämpfen der Engländer gegen die Franzosen als Offizier teilgenommen hatte, war ihr Oberbefehlshaber. Freiwillige aus Europa, wie der Marquis Lafayette (lafajet) und der Pole Thaddäus Kosciusko (koschziuschko) kamen den um die Freiheit Kämpfenden zu Hilfe. Der ehemalige Buchdrucker Benjamin Franklin ging nach Paris, um für die Erlangung französischen Beistandes zu wirken. Da die Nordamerikaner immer größere Erfolge errangen, erkannte Frankreich ihre Unabhängigkeit an und schloß mit ihnen gegen England ein Bündnis, dem auch Spanien und Holland beitraten. Der Krieg, der nun auf allen Meeren entbrannte, wurde von den Engländern glücklich geführt. Nur die Nordamerikaner blieben erfolgreich, so daß England endlich vom Kampfe abließ. Im Frieden von Versailles (werßaj) verzichtete es auf die 13 Kolonieen. Diese traten unter dem Namen „Vereinigte Staaten von Amerika" zu einer Bundesrepublik zusammen, an deren Spitze ein auf 4 Jahre gewählter Präsident trat. Der erste Inhaber der Würde war Washington, dem zu Ehren auch die neu gegründete Bundeshauptstadt benannt wurde. Friedrichs Walten im Frieden. „Pro gloria et patria“, d. h. „für Ruhm und Vaterland" lautete Friedrichs Wühlspruch. Daß er denselben auch wirklich zur Richtschnur seines Wirkens und Strebens genommen Hat, offenbaren uns nicht bloß seine Kriegserfolge, sondern auch sein Walten im Frieden beweist uns dies.

9. Hilfsbuch für den Unterricht in der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 148

1899 - Breslau : Handel
148 Das Königreich Preußen. verzichtete er auf die Erträge der Krondomänen und behielt sich nur eine bestimmte Summe zum Unterhalte der königlichen Familie vor. Die Union. Seit Johann Sigismund hielten sich die Kurfürsten und Könige aus dem Hause Hoheuzollern zum reformierten Bekenntnisse, während die Mehrzahl ihrer Unterthanen lutherisch war. Stets bemühten sich die Herrscher, der Zwietracht zwischen den Angehörigen der beiden Bekenntnisse nach Möglichkeit zu steuern und deren Vereinigung herbeizuführen. Das letztere gelang Friedrich Wilhelm Iii. 1817 Am 31. Oktober 1817, genau 300 Jahre nach Beginn der Reformation, empfing er gemeinsam mit den Lutheranern das Abendmahl. Sein Beispiel fand Nachfolge. An vielen Orten feierten die Lutherischen und Reformierten das Abendmahl fortan gemeinschaftlich. Jedem blieb hierbei seine religiöse Überzeugung von der Abendmahlslehre unbenommen. Die durch die gemeinsame Abendmahlsfeier begründete Vereinigung der Lutheraner und Reformierten zur evangelischen Kirche heißt Union. Der König als oberster Bischof seiner protestantischen Unterthanen arbeitete sodann mit den Hofgeistlichen eine Agende aus, durch welche der Kultus der Evangelischen in Preußen einheitlich gestaltet wurde. Im Jahre 1824 wurde sie eingeführt. Nur wenige Gemeinden, die Altlutheraner, schlossen sich der Union nicht an und stehen bis zum heutigen Tage außerhalb der evangelischen Landeskirche. Die katholische Kirche. Die Organisation der katholischen Kirche in Deutschland war durch die Stürme der Napoleonischen Zeit; anfs heftigste erschüttert worden. Zum Zwecke der Neuregelung der kirchlichen Verhältnisse seiner katholischen Unterthanen trat Friedrich Wilhelm Iii. mit dem Papste in Unterhandlungen. Das Ergebnis derselben verössent- 1821 lichte Pius Vii. 1821 in der Bulle: „De salnte animarum“, und der König verlieh ihren Bestimmungen Gesetzeskraft. Die Bnlle enthielt eine neue Umschreibung der Diözesen. Für die westlichen Provinzen wurden das Erzbistum Köln und die Snfsraganbistümer Trier, Münster und Paderborn bestimmt, die Bistümer Aachen und Neu-Corvey also aufgehoben. In den östlichen Provinzen ward Posen zum Erzbistum erhoben und mit Gnesen vereinigt. Der Bischof von Knlm ist Snffragan des Erzbischofs von Posen-Gnesen, der Fürstbischof von Breslau und der Bischof von Ermeland sind exemt. Die Besoldung der Bischöfe und der Domgeistlichkeit übernahm der Staat, dem der gebührende Einfluß auf die Besetzung der Bischofsstühle gesichert ist. Der Zollverein. Im Jahre 1818 nahm Friedrich Wilhelm Iii. eine Reform des Zoll- und Steuerwesens vor. Nach derselben können alle Waren in Preußen aus- und eingeführt werden, aber es muß dafür an der Grenze ein mäßiger Zoll entrichtet werden. Um den Betrag desselben erhöht sich der Preis des eingeführten Gegenstandes, und dies erleichtert den einheimischen Fabrikanten den Wettbewerb mit den fremden. Der Zoll schützt also die vaterländische Arbeit (Schutzzoll). Die an der Grenze verzollten Waren können dann durch ganz Preußen befördert werden, ohne daß der Staat von ihnen nochmals eine Abgabe erhebt.

10. Hilfsbuch für den Unterricht in der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 191

1899 - Breslau : Handel
Wilhelm I., der Große. 191 beginnenden 28. Lebensjahre, dem stehenden Heere — und zwar die ersten drei, bezw. zwei Jahre bei den Fahnen, die letzten vier (fünf) Jahre in der Reserve —, die folgenden fünf Lebensjahre der Landwehr ersten Aufgebotes und sodann bis zum 31. März desjenigen Kalenderjahres, in welchem das 39. Lebensjahr vollendet wird, der Landwehr zweiten Aufgebots an. — A. 63. Die gesamte Landmacht des Reiches bildet ein einheitliches Heer, welches im Krieg und Frieden unter dem Befehle des Kaisers steht. — A. 68. Die Vorschriften über das Reichskriegswesen kommen in Bayern und Württemberg nach näherer Bestimmung der Bündnisverträge zur Anwendung. Xii. Reichsfinanzen. A. 69. Alle Einnahmen und Ausgaben des Reiches müssen für jedes Jahr veranschlagt und auf den Reichshaushalts-Etat gebracht werden. Letzterer wird vor Beginn des Etatsjahres durch ein Gesetz festgestellt. — A. 70. Zur Bestreitung aller gemeinschaftlichen Ausgaben dienen zunächst die aus den Zöllen, den gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern und aus dem Post- und Telegraphenwesen fließenden gemeinschaftlichen Einnahmen. Insoweit dieselben durch diese Einnahmen nicht gedeckt werden, find sie durch („Matrikular"-) Beiträge der einzelnen Bundesstaaten nach Maßgabe ihrer Bevölkerung aufzubringen. — A. 72. Über die Verwendung aller Einnahmen des Reiches ist durch den Reichskanzler dem Bundesrate und dem Reichstage zur Entlastung jährlich Rechnung zu legen. — A. 73. In Fällen eines außerordentlichen Bedürfnisses kann im Wege der Reichsgesetzgebung die Aufnahme einer Anleihe zu Lasten des Reiches erfolgen. Xiii. Schlichtung von Streitigkeiten. A. 76. Streitigkeiten zwischen verschiedenen Bundesstaaten, sofern dieselben nicht privatrechtlicher Natur sind, werden ans Anrufen des einen Teiles von dem Bundesrate erledigt. Wilhelms des Großen Friedensthätigkeit. Sicherung des Friedens. Der Frankfurter Friede hinterließ in der französischen Nation gegen die Deutschen nur Gefühle des Hasses. Mehr als der Verlust von Elsaß-Lothringen schmerzte das eitle Volk das Bewußtsein, einem bisher mißachteten Nachbarn unterlegen zu sein und an ihn die Führung Europas verloren zu haben. „Revanche" wurde in Frankreich das Losungswort der Presse und der Volksredner. Überraschend schnell trug das an Hilfsmitteln reiche Land seine Kriegsschuld ab. Mit aller Kraft betrieb es seine Rüstungen, um den Kampf gegen die Deutschen bei der ersten Gelegenheit, die Aussicht auf Erfolg böte, beginnen zu können. Einen natürlichen Damm bot dem Rüstungseifer nur die Thatsache, daß Frankreichs Bevölkerungsziffer schon 1871 hinter der des Deutschen Reiches zurückstand und seither nicht sonderlich gewachsen ist. Die Überlegenheit des letzteren ward dadurch nach jeder Volkszählung augenscheinlicher. Frankreich sah sich deshalb nach Bundesgenossen um. Aber die deutsche Politik verstand es, die republikanische Großmacht in der Vereinzelung zu erhalten. Ein beredtes Zeugnis von der thatsächlichen Gruppierung der Staaten in Europa gab im Jahre 1872 die Berliner Dreikaiserzusammenkunft. Als 1878 die bisherige Freundschaft Rußlands sich zu wenden drohte, bewirkte Fürst Bismarck einen engeren Zusammenschluß des Deutschen Reiches und Österreich-Ungarns zum Zwecke der gemeinsamen Verteidigung
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