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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Volksschule
Regionen (OPAC): Lehrmittel
Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
Geschlecht (WdK): koedukativ
Rückkehr aus dem Bayrischen Erbfolgekriege (Kartoffelkrieg)i) aber wurde sie zwecks Erhöhung der Kriegstüchtigkeit schwadronsweise zusammengezogen und in diejenigen Städte gelegt, die durch Vereinigung der Infanterie (zu ganzen Bataillonen) ihre bisherige Garnison verloren hatten. Das Land leistete nun an Stelle der früheren Naturalverpflegung die Kavallerieverpflegungsgebühren, auf jedes gangbare Schock jährlich 42 Pfennig. Die Stadt Leipzig war von der Einquartierung in Friedenszeiten befreit.
Für die Truppenverpflegung im Kriege waren im ganzen Bereiche des Kurfürstentums 11 Landmagazine (in Dresden, Leipzig, Wittenberg, Torgau, Zeitz, Heldrungen, Zwickau, Freiberg, Weißenfels, Bautzen und Spremberg) und ein Festungsmagazin (Königstein) angelegt. Hier wurde während des Friedens Getreide aufgespeichert, wozu seit 1781 von jeder Hufe Ackerbodens (Magazinhufe) eine Metze Korn und eine Metze Hafer (Magazingetreide) abgeführt werden mußte.
Von allen diesen Reallasten waren die Rittergüter2) befreit. Deren Inhaber entrichteten dafür, weil sie seit der veränderten Kriegführung keine Ritterpferde mehr zu stellen brauchten, eine Jahresabgabe in Höhe von 30 000 Talern unter dem Namen der Donativgelder. Diese Summe verteilten sie untereinander nach Maßgabe der von ihnen ehemals aufzubringenden Ritterpferde.
Sachsen gab es aber auch indirekte Abgaben und zwar in Gestalt von Verbrauchssteuern, deren älteste die Tranksteuer war, die bereits 1438 eingefordert wurde. Sie erhöhte sich im Laufe der Zeit bedeutend. Ursprünglich 5 Groschen vom Fasse Bier betragend, stieg sie bis 1749 auf 1 Taler 8 Groschen vom Fasse Braunbier und 1 Taler 12 Groschen vom Fasse Weißbier. Seit 1671 wurden auch Wein und Branntwein versteuert. Die Tranksteuer bezahlte der Brauer
1778—79. Sieh Petermann, Sächsisch-Deutsche Geschichte, 2.T., S. 178.
2) Aber nur die regulären Rittergüter, also solche, deren Besitzer Ritterpferde zu stellen hatten, demnach ihr Ritterlehen durch Kriegsdienste für den Landesherrn verdienen mußten. „Beschockte" Rittergüter genossen keine Steuerbefreiung.
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
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Regionen (OPAC): Lehrmittel
Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
Geschlecht (WdK): koedukativ
Für ausländische Erzeugnisse galten in der Hauptsache die Sätze des Ausschreibens von 1657 und 1670, die folgendes bestimmten: „Von allen fremden in Unsere Lande kommenden Kauf- und Handelswaren sollen in Leipzig oder wo sie niedergelegt und abgeladen werden, des Werts von 100 Talern mit 16 Groschen verakzisiert werden," ... „von allen durchgehenden fremden Waren aber, welche Unsere Stadt Leipzig berühren und darin nicht ausgepackt werden, sollen (als für durchgehendes Gut) von 100 Talern Wert 8 Groschen entrichtet werden." Von einer Tonne Heringe waren 3 Groschen, von einem Zentner holländischen Käse 2 Groschen, von einem Zentner Speck oder Schinken 2 Groschen 6 Pfennig zu versteuern.
In den Städten wurde zu Anfang des 18. Jahrhunderts die Generalkonsumtiousakzise eingeführt, eine Abgabe, die nach dem Vorbilde Brandenburgs Handel und Gewerbe der Städte genau erfassen und stärker als bisher zur Steuer heranziehen sollte. Sie wurde erhoben 1. von allen Waren, die in Verkehr traten, ohne Rücksicht aus ihren Ursprung oder ihre frühere Steuerbelastung: von Getränken (Wein, Branntwein, Bier), Essig, Getreide, Backwerk (Semmeln, Brot, Kuchen, Mehl und Zugemüsen), vom Haus- und Bankschlachten, von Viktualien, Rohstoffen, Manufaktur- und Kaufmannswaaren, sogar vom Zug- und Stallvieh; 2. als Abgabe („Nahrungsgeld") von Künstlern und Handwerksleuten, „wie die auch Namen haben mögen", in Dresden, Leipzig, Wittenberg, Weißenfels, Merseburg, Zeitz, Naumburg, Zwickau, Freiberg, Langensalza, Bautzen, Görlitz, Zittau, Lauban, Lüb-ben und Guben vierteljährlich von 4—1 Taler, in anderen Städten von 2 Talern bis 12 Groschen, die Tagelöhner nach Unterschied der Orte von 12—3 Groschen; 3. als Grundsteuer von städtischem Besitz. Dafür brauchten die Stadtbewohner nur die Hälfte ihrer bisher geleisteten Schock- und Quatembersteuern aufzubringen (s. S. 8 ff.).
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Schulformen (OPAC): Volksschule
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Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
Geschlecht (WdK): koedukativ
alter Landstraßen oder schiffbarer Flüsse, wie in Leipzig, Naumburg und Dresden, in Chemnitz, Bautzen, Zittau und Görlitz, der Kleinhandel in allen sächsischen Städten und Dörfern, der Zwischenhandel (vornehmlich in Baumwolle, Kaffee und Zucker) besonders in Leipzig, Dresden, Pirna, Zittau, Herrnhut und Görlitz. Der Wert des sächsischen Binnenhandels wurde im Jahre 1800 auf 12 Millionen Taler geschätzt. Beim Versand der Waren ins Ausland nahm man oft Produkte und Fabrikate fremder Nationen als Rückfracht an. Der Transithandel (z. B. mit Garnen aus Schlesien und Mähren durch Sachsen nach Holland) brachte den Frachtern und Fuhrleuten großen Nutzen. Manche Waren, besonders solche aus England, wurden nicht auf eigene Rechnung, sondern auf Kommission, also gegen eine Vergütung nach dem Werte der verkauften Handelsgüter, zum Verkaufe gebracht. Auch der Tauschhandel war gang und gäbe. Inländische Erzeugnisse, wie Blech- und Leinenwaren, wurden gern gegen französische Seidenzeuge oder englische Wollwaren vertauscht, vornehmlich auf den Messen in Leipzig und Naumburg. An den Grenzen trieb man auch Schleichhandel, besonders nach Böhmen, Schlesien, Brandenburg und Franken zu.
Mancherlei Einrichtungen dienten dazu, Menge und Güte der inländischen Erzeugnisse zu mehren. Im Jahre 1764 gründete Prinz Taver zur Förderung von Landwirtschaft, Industrie und Handel die „Landesökonomie-, Manufaktur- und Kommerziendeputation", die sich vom Nahrungsstande des ganzen Landes die genauesten Angaben einreichen ließ, für Baumanpflanzungen, Urbarmachung wüsten Bodens, Entdeckung und Erschließung von Kohlengruben und Torfstechereien, für Verbesserung von Äckern, Wiesen und Wegen und für Erfindungen Prämien verteilte, Preisaufgaben stellte, die Leipziger Messen besuchte und alles tat, um die Wohlfahrt des gesamten Landes zu heben. Die Leipziger „Ökonomische Sozietät", der erste landwirtschaftliche Verein, wollte besonders die Landwirtschaft in die Höhe bringen. Um Streitigkeiten zwischen Käufern und Ver-
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Extrahierte Ortsnamen: Leipzig Naumburg Dresden Chemnitz Bautzen Zittau Leipzig Dresden Pirna Zittau Herrnhut Sachsen Holland England Leipzig Naumburg Brandenburg
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Schulformen (OPAC): Volksschule
Regionen (OPAC): Lehrmittel
Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
Geschlecht (WdK): koedukativ
kaiserliche Sperrdekret am 21. November 1806 erschien, wurde es sofort in deutscher Sprache gedruckt und in allen Städten und Dörfern an verkehrsreichen Plätzen angeschlagen. Anfang Dezember war es in ganz Sachsen bekannt.
Nach Artikel 4 der Verordnung sollte alles englische Eigentum beschlagnahmt werden. Alle Kaufleute und Händler mußten daher ein Verzeichnis ihrer Waren britischer Herkunft anfertigen und bei ihrer Ortsbehörde einreichen1). Der Wert der in Leipzig ermittelten englischen Waren stellte sich auf reichlich 2 Millionen Taler: Manufakturwaren für 1500000, baumwollene Garne für 500000, Kolonialwaren für ca. 50000 Taler; in Dresden betrug er über 75000, in Annaberg über 25 000, in Großenhain über 20000, in Pirna gegen 18000, in Freiberg über 12 000, in Oschatz gegen 8000, in Meißen über 6000, in Chemnitz über 3500, in Glauchau über 3000, in Oderan über 2500 Taler, in ganz Sachsen2) ungefähr 2 700000 Taler. Wirklich englisches Eigentum war von dieser Summe nur der Betrag von gegen 80000 Talern. Die Engländer hatten sich nämlich, durch Napoleons Vorgehen gegen englische Waren in den westeuropäischen Ländern gewitzigt, vorgesehen und sich noch vor der Ankunft der Franzosen in Leipzig schnellstens ihrer Waren entledigt, und die Einkäufer aus dem Osten Europas, die die Messe besucht hatten, waren meist mit den erhandelten englischen Fabrikaten
x) In Leipzig hatte der französische General Macon schon ant 19. Oktober 1806, kurz nach dem Einrücken der französischen Truppen, dazu aufgefordert, und sein Nachfolger, der General Villemanzy, hatte die Aufforderung ant 14. November wiederholt. Damals war Napoleons Dekret noch gar nicht erlassen.
2) In Bischofswerda 8620, Gottleuba 7994, Roßwein 6965, Dippoldiswalde 6958, Frankenberg 6534, Neusalza 5557, Hohenstein 5443, Sayda 4549, Plauen i. V. 3608, Oberwiesental 3329, Sebnitz 2925, Strehla 2602, Lichtenstein 2366, Lommatzsch 2255, Wilsdruff 2015, Nossen 1908, Lößnitz 1689, Olsnitz i. V. 1600, Waldenburg 988, Königftein 974, Johanngeorgenstadt 880, Crimmitschau 449, Wehlen 343, Dahlen 306, Brand 298, Zschopau 273, Marienberg 242, Schandau 188, Stolpen 185, Burgstädt 177, Meerane 80, Scheibenberg 51, Zwönitz 17, in den Städten des Wittenberger Kreises insgesamt 10837 Franks. Ein Frank — 1/4 Taler.
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TM Hauptwörter (50): [T13: [Stadt Elbe Hamburg Berlin Provinz Bremen Land Lübeck Hannover Weser], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T29: [Handel Industrie Land Ackerbau Fabrik Stadt Deutschland Mill Viehzucht Gewerbe]]
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