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1. Landeskunde der Provinz Sachsen und des Herzogtums Anhalt - S. 7

1890 - Breslau : Hirt
Landschaftskunde. 7 S.o. nach der Saale, während der S.w. gegen das Thüringische Hügelland :md der N.o. gegen das Tiefland scharf abgeschnitten sind. Das Gebirge bildet ein großes Hochland, dessen obere Platte sich allmählich in seiner ganzen Län- genausdehnung von N.w. nach S.o. sehr beträchtlich senkt. Dieser Umstand hat die gewöhnliche Scheidung in Ober- und Unterharz herbeigeführt, in- dem das Gebiet westlich vom Brocken dem Oberharz (Flußgebiet der Weser; Nadelholz überwiegend), östlich davon dem Unterharz (Flußgebiet der Elbe) zugerechnet wird. Hier überwiegt das Laubholz. In dieses Hochlaud sind die Thäler der Bäche tief eingeschnitten, während gewaltige Berge auf demselben emporragen. Am höchsten ist der Bro cken (Blocksberg), nahe dem Nordrande mit 1141 m über dem Meeresspiegel über die Grenze des Baumwuchses auf- steigend, der höchste Berg Mitteldeutschlands; er bildet mit einigen kleineren Bergen eine besondere Gruppe. Der Ramberg (Viktorshöhe) ebenfalls im Unterharz, 537 m, besteht wie der Brocken aus Granit, während sonst das Ge- birge meist aus Grauwacke besteht. Auch der Auersberg (Josephshöhe) ist ein Granitkegel von 575 in Höhe. Überschreiten wir von dem S.o.-Abhänge des Harzes ans die fruchtbare Thalebene der Helme, die goldene Aue, so kommen wir in das aus Trias (Buntfandstein, Muschelkalk, Keuper) bestehende Thüringische Hügelland, eine wellenförmige Senkung zwischen Harz und Thüringer Wald. Den nord- westlichen Teil bildet die rauhe Hochplatte des Eichsfeldes, welches der waldreiche Düu in einen nördlichen und einen südlichen Abschnitt zerlegt. Vom Eichsfelde aus laufen 5 Höhenzüge mit einer Durchschnittshöhe von 162 bis 227 m, unter sich und mit dem Harz und Thüringer Walde parallel bis zur Saale, welche bald eine festgeschlossene Kette bilden, bald nur einen losen Zusammenhang haben und vielfach von Flüssen durchbrochen sind. Die be- dentendsten dieser Züge sind der von Mühlhausen ausgehende, 470 in errei- chende Hainich, der bei Erfurt der Steiger (345 rn) heißt. Die Hainleite zwischen Wipper und Helbe, über 30 km lang und bis 461 m ansteigend, nimmt nach dem Durchbruch der Unstrnt (Sachsenburger Pforte) den Namen die Schmücke (326 m) an und heißt später die Finne (470 m) bis zur Saale bei Naumburg. Der dem Harz am nächsten liegende Zug, die Windlaite, hat feine höchste Erhebung im Kisfhäufer (470 m). Zwischen diesen Höhen- zügen find Mulden und Becken, mit Lehm und humusreichem Schlamm bedeckt, eingesenkt, von denen das thüringische Zentralbecken nördlich von Erfurt am Zusammenfluß der Gera und Unstrnt das bedeutendste ist. Erfurt verdankt der Lage in dieser weiten fruchtbaren Niederung zum großen Teil seine Be- deutung als Hauptort von Thüringen. Außerdem sind noch besonders frucht- bar die Unstrnt-Niederung bei Artern und die goldene Aue an der Helme. In den S.o.-Zipfel der Provinz, den Kreis Zeitz, sendet das sächsische Bergland seine letzten Ausläufer. Das ganze Gebiet östlich der Saale und nördlich vom Harz gehört dem Tieflande an, welches, wie der meist nach N.w. gerichtete Lauf der Flüsse beweist, sich in dieser Richtung senkt. Aus diesem ragen nur vereinzelte kleine Erhebungen hervor, wie die Porphyrfelfen an der Saale bei Halle (135 in), die Höhen bei Wettin (174 m), am höchsten der Petersberg bei Halle (240 in Seehöhe). Auf dem rechten Elbufer zieht ein Teil des Südlichen Land- rückens, der rauhe i ud wasserarme Rücken des Flä-

2. Landeskunde des Großherzogtums Oldenburg - S. 3

1918 - Breslau : Hirt
Allgemeines. — Staatsverfassung. 3 Das Großherzogliche Wappen enthält auf einem Hauptschilde mit sechs Feldern für Norwegen, Schleswig, Holstein, Stormarn, Dith- Marschen und Kniphausen einen Mittelschild mit fünf Feldern für die roten oldenburgischen Balken auf goldenem Grunde oben links, das goldene Delmenhorster 5treuz auf blauem Grunde oben rechts, das goldene Lübecker Kreuz auf blauem Grunde mit darüber schwebender Bischofsmütze unten links, das von Rot und Silber geschachte Wappen für Birkenfeld unten rechts und auf der von unten eingepfropften Spitze den goldenen Jeverischen Löwen auf blauem Grunde. Die Zentralbehörden des Großherzogtums führen diesen Mittelschild des großen Wappens. Die Staatsverwaltung wird unter dem Eroßherzog von einem dem Landtage verantwortlichen Staatsministerium geleitet. Es umfaßt folgende Ministerien: 1. des Großherzoglichen Hauses und der Auswärtigen Angelegenheiten,- 2. des Innern; 3. der Justiz; 4. der Kirchen und Schulen; 5. der Finanzen. Es gibt aber nur drei Minister, dem Minister des Innern sind auch die Ministerien des Großherzoglichen Hauses und der Auswärtigen Angelegenheiten und dem Minister der Justiz das Ministerium der Kirchen und Schulen übertragen. Das Finanzministerium verwaltet auch das Eisenbahnwesen, den Hochbau im Herzogtum Oldenburg, das Forstwesen, die Domänen und das Vermessungs- und Katasterwesen. Die drei Minister bilden mit Sitz und Stimme das Gesamtministerium, dem eine Reihe von Angelegenheiten übertragen ist, worüber die einzelnen Minister nicht selb- ständig entscheiden können. Unter dem Gesamtministerium stehen die Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht. Der Landtag hat nur eine Kammer und ist als die gesetzliche Ver- tretung aller Staatsbürger des Großherzogtums berufen, ihre auf der Verfassung beruhenden Rechte geltend zu machen, an der Gesetzgebung mitzuwirken, die Steuern zu bewilligen und den Staatshaushalt fest- zustellen. Er hat das Recht, über alle Staatsangelegenheiten von der Regierung Auskunft zu begehren. Dem Großherzog bleibt das volle Veto gewahrt, er ernennt und entläßt die Minister nach freiem Ermessen. Fürst und Volk sind aufeinander angewiesen, ohne ihre Einigung entsteht kein Gesetz. Der Landtag wird jährlich auf Grund allgemeiner, unmittelbarer und geheimer Wahlen berufen, er hat jetzt 45 Abgeordnete. Wahlberechtigt und wählbar ist jeder Deutsche, der zur Zeit der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren im Großherzogtum wohnt. Wer 40 Jahre alt ist, hat bei der Ausübung des Wahlrechtes zwei Stimmen. Die Wahl erfolgt für fünf Jahre in 29 Wahlkreisen, deren Abgrenzung alle 20 ^ahre geprüft werden muß. Die Abgeordneten erhalten die Reisekosten erstattet und beziehen Tagegelder. Für die allgemeinen Landesausgaben besteht eine Zentralkasse, wozu die drei Landesteile in bestimmtem Verhältnis ihre Beiträge zu zahlen haben. Sonst geht die Finanzverwaltung der Landesteile eigene Wege. Die Rechtspflege ist durch Reichsgesetz geregelt. Das Reichsgericht in Leipzig ist die Spitze des Rechtszuges. Das Oberlandesgericht in Olden- bürg steht unter Aufsicht des Staatsministeriums und ist zugleich vor- gesetzte Dienstbehörde für das Landgericht und die Amtsgerichte. Das 1*

3. Landeskunde des Großherzogtums Oldenburg - S. uncounted

1918 - Breslau : Hirt
Vorbemerkungen zur vierten Auflage. Die Vorbereitung der neuen Auflage der Landeskunde des Groß- Herzogtums Oldenburg war fast ganz abgeschlossen, als der Krieg ausbrach. Die Verhältnisse unseres Landes werden daher so dargestellt, wie sie sich bis dahin in der Friedenszeit, die wie ein schöner Traum hinter uns liegt, entwickelt hatten. In den Vordergrund wurde die natürliche Beschaffenheit des Landes gestellt und die Ortskunde unmittelbar an die Bodengliederung und Bewässerung angeschlossen. Eine ausführliche tabellarische Übersicht läßt die Verwaltungsbezirke und die Ortschaften erkennen. Die Zeittafel zur oldenburgischen Geschichte wird durch einen kurzen Überblick über die geschichtliche Entwicklung ergänzt und erläutert. Oldenburg, Ostern 1915. Der Verfasser. Vorbemerkungen des Verlegers. Die Band- und Heftausgaben der E.von Seydlitz'schen Geographie sind bisher in rund 3 V? Millionen Exemplaren verbreitet worden; sie sind auch vielfach in den Schulen des Großherzogtums Oldenburg eingeführt. Den Herren Direktoren und Fachlehrern, sowie den Schuloorsteherinnen und Fachlehrerinnen, die den „Seydlitz" wegen etwaiger Einführung zu prüfen wünschen, stelle ich gern ein Exemplar der in Betracht kommen- den Ausgabe nebst der Landeskunde unberechnet zur Verfügung. Ich bitte aber darum, bezügliche Wünsche unter Angabe der Schulgattung ent- sprechend zu begründen, damit Verzögerungen durch Rückfragen vermieden werden. Für welche Anstalten die verschiedenen Ausgaben der Seydlitz'schen Geographie bestimmt sind, wolle man aus der Übersicht auf der vierten Umschlagseite ersehen. ~ slau, Ostern 1918. Ferdinand Hirt. Alle Rechte vorbehalten! Landeskunde wird auf Verlangen mit den Ausgaben A und B des „Seydlitz", co llbearbeitungen von Tronnier bzw. Rohr mann die Behandlung des Stoffes haftlichem Prinzip durchgeführt wurde, gegen entsprechenden Preisausschlag gebunden geliefert. Ausgabe A (Seydlitz-O eh lmann, 24.Bearbeitung) Ausgabe A (Seydlitz-Tronnier, 26. Bearbeitung) Ausgabe B (Seydlitz-Oehlmann, 22. Bearbeitung) Ausgabe B (Seydlitz-Rohrmann, 24. Bearbeitung) Einzelpreis dieser Landeskunde kartoniert 1.— M.

4. Landeskunde des Großherzogtums Oldenburg - S. 33

1918 - Breslau : Hirt
Bodengliederung und Besiedelung. — Die Marschen. 33 Die Marschen. Wer von der welligen, bewaldeten, an Feldsteinen reichen Geest in die Marsch hinabsteigt, glaubt in eine andere Welt versetzt zu sein. Das überaus fruchtbare, ebene, steinlose Land wird von schnurgeraden Blinker- straßen durchzogen. Wälder finden sich nicht; kleine Bestände, wie bei Ostiem im Jeverlande, kommen nicht in Frage. Von Busch- und Baum- beständen umgeben, liegen die Dörfer und die zahlreichen Einzelgehöfte weithin zerstreut zwischen Ackerland und Fettweiden. Als es noch keine Deiche gab, schützte sich die Bevölkerung durch künstliche Erdhügel, die aus dem Stteiboden aufgeschüttet waren und Wurten genannt werden. Manche alte Dörfer liegen auf solchen Erhöhungen. Die Einzelwurten sind noch zahlreich in Ieverland und Butjadingen vorhanden, aber nicht mehr bewohnt. Man unterscheidet Hunte-, Weser- und See- marschen. Der Boden der Marsch ist verschieden. In der Nähe der großen Randmoore liegt das Brokland (brok, brüchig, sumpfig) mit ge- ringer Kleischicht und minder fruchtbar. Darauf folgt die eigentliche Marsch nicht ohne Moorstrecken, wie zwischen Oldenbrok und Schweiburg; sie reicht bis zu den Außendeichen. Die Groden, in Ostfriesland Polder genannt» sind das neueingedeichte Land und das Land an der Außenseite der Deiche, das von höheren Fluten überströmt wird, aber für die Landwirtschaft ver- wendbar ist; denn der Andel (Seerispengras) ist ein gutes Viehfutter. Der Marschboden besteht aus dem bläulichen Klet, der im wesentlichen dem verwitterten Schiefer unseres Mittelgebirges entstammt. Der Knick ist eine harte, eisenhaltige und deshalb unfruchtbare Erde, die bisweilen nahe an der Oberfläche liegt. Hier bringt man durch das Wühlen die darunter- liegende fruchtbare, kalkhaltige Wühlerde, den Mergel, nach oben. Die Seemarschen haben den fruchtbareren Boden, aber auch den größeren Mangel an Süßwasser. Die Marschen liegen im allgemeinen nur 4,60 m, weniger oder etwas mehr, über der Fedderwarder Horizontale (Fh). Da nun das mittlere Niedrigwasser 1,30 über Fh (südlicher Jadebusen) eintritt und der Unter- schied zwischen Niedrig- und Hochwasser, der sogenannte Tidenhub, in der Regel etwa 3,40 m, bei Schillighörn 3,05 m, Wilhelmshaven 3,59 m, Fedderwardersiel 3,34 m, Bremerhaven 3,31 m beträgt, das Wasser also etwa 4,70 m erreicht, so wären die Marschgebiete zum größten Teil ohne die Deiche vor Überschwemmung durch das mittlere Hochwasser nicht gesichert. Höchste Sturmfluten, die das Doppelte, wie 1511, 1717, 1825, 1906, ja bis 8,80 in über Fh stiegen, würden alles Marschland und die niedrigeren Striche der Geest unter Wasser setzen, wenn der Deichring nicht schützte*. Die Deiche sind sehr kostspielige Wälle, zum Teil von bedeutender Höhe; wo die Gefahr am größten ist, steigt ihre Kappe über 10 m Fh. Während die Innenseite sich steiler aus der Marsch * Vgl. Krüger, W., Das Seegebiet Oldenburgs. Heimatkunde des Herzoa- tums Oldenburg I, S. 89. Rilthning, Landeskunde von Oldenburg. 4. Aufl. <Unv. Ndr.) Z

5. Landeskunde des Großherzogtums Oldenburg - S. 8

1918 - Breslau : Hirt
8 Das Herzogtum Oldenburg. fruchtbaren Niederlande der Marsch ab, die am Eeestrand in der Regel etwas tiefer als nach der Weser und der See zu liegt. Dem Bruchland mit einem dünnen Überzug von ftlet folgen in der Marsch die Fettroeiden und die ertragreichen Acker des Kleibodens bis zu dem kunstvollen Bau der vor den Hochfluten schützenden Deiche. Der Boden des Herzogtums gehört der jüngsten Erdperiode an: das Diluvium bildete die Geest, das Alluvium das Schwemmland der Marsch und der Moore. Als die großen Meere des Mittelalters der Erde (Trias, Jura, Kreide) zurückgegangen waren und nach der Tertiärzeit die Verteilung der Festländer und Meere sich ihrem heutigen Zustande genähert hatte, begann durch eine Wärmeabnahme von 3 bis 4 Grad eine allmähliche Vereisung ganz Nordeuropas. Über Skandinavien türmten sich ungeheure Eismassen auf, ausgebreitete Gletscher durchpflügten das Gebiet der Ost- see, die noch ganz flach, möglicherweise gar nicht vorhanden war, und setzten ihren Weg im wesentlichen in südlicher und südwestlicher Richtuug in das norddeutsche Flach- land fort. Starke Schmelzwasser, die den Gletschern entströmten, stießen Massen von Kies, Mergel, Sand und Ton vor sich her. Das heranflutende Eis brachte aus weiter Ferne eine große Fülle von Verwitterungsschutt teils als Jnnenmoräne, teils als Grundmoräne mit. Und als die Gletscher langsam abschmolzen, blieb der Schutt zurück und überdeckte das Land. Am Rande des abschmelzenden Eises entlang wurden nun von großen Strömen im Gebiete des norddeutschen Flachlandes zahlreiche Urstrom- täler tief ausgefurcht, und die Oberfläche gewann allmählich ihre heutige Gestalt. Ob nach der Hauptvereisung noch mehrere Eiszeiten mit wärmeren Zwischeneiszeiten, oder ob nur eine Eiszeit mit Schwankungen und verhältnismäßig kleinen Vorstößen und Rückzügen der Eiszungen stattgefunden haben, darüber streiten sich noch die Gelehrten. Die oldenburgische Geest ist die Schöpfung eiuer Vereisung, eine zweite ist nicht nachgewiesen. Das Inlandeis, welches dem Herzogtum sein Geschiebematerial, das heißt stellenweise zu mächtigen Lagern aufgehäufte Tonmassen mit vielen ein- geschlossenen Blöcken von Granit, Gneis, Porphyr, Sandstein von kantiger Form, und Gerölle, die von den Gletschermassen gerundet waren, zuführte, nahm von Jemt- land und Dalarne in Schweden seinen Ausgang und folgte eine Strecke der Seuke der Ostsee. Dann betrat es Schweden wieder, ohne Bornholm zu berühren, und setzte über Schonen in südwestlicher Richtimg den Weg nach dem Westen des nord- europäischen Flachlandes fort. Nach dem Rückgang des Eises kam die wellige Oberfläche der Geest mit Flußbetten und Seenbecken als ein Werk des Inlandeises und der Aus- spüluug großer Gewässer deutlich zutage, und die Winde trieben darauf mit dem Flug- fand ihr Spiel und häuften ihn zu Inlanddünen wie die Osenbergs auf. Em Urstrom- tal der Hunte zog nordwärts in beträchtlicher Breite zwischen Goldenstedt und Koln- rode bis Wildeshausen und Oldenburg zur Urweser. Ein Urstromtal von der Weser durch die Hunte-Leda-Senke ist nicht nachzuweisen, wohl aber entwickelte sich am Rande des zurückweichenden Eises die Urweser, die durch das Allerbett uüt dem großen Glogau- Spreewald-Oder-Urstromtal im Zusammenhange stand. Sie riß sich in dem Diluvium eine weite Bahn mit vielfach gegliedertem, zackigem Rande. Der jetzige Strom im Verhältnis zu seiner einstigen Riesengröße ist mit der Maus im Käfig des entronnenen Löwen verglichen worden Erst nach dem Verschwinden des Inlandeises bildete sich das Alluvium. Das Moor ist die Ablagerung abgestorbener Pflanzenreste, die nicht völlig zersetzt sind, weil sie durch dauernde Feuchtigkeit der Einwirkung des Sauerstoffes der Luft ent- zogen sind. Man unterscheidet nach ihrer Lage zur mittleren Höhe des Grundwasser- spiegels ihrer Umgebung Hochmoore und Niederungsmoore. Die Niederungsmoore entstehen auf dem Grunde stehender oder sehr langsam fließender Gewässer, sind stets eben und oft schwankend und erreichen an der Oberfläche des Wassers die Grenze ihres Wachstums. Als Grünlands- oder Wiesenmoore werden sie zur Grasernte be- nutzt. Die Hochmoore bilden sich über dem Grundwasserstande auf undurchlässigem

6. Landeskunde des Großherzogtums Oldenburg - S. 14

1918 - Breslau : Hirt
14 3 Das Herzogtum Oldenburg. begegnet mehr an der Küste, besonders in den dem Meere abgewonnenen Groden. Auch in den anderen Marschen finden trnr da große Weideflächen, wo zäher Boden sich nur schwer bearbeiten läßt. Auf \ bis f ha der Fett- Weiden wird ein Stück Vieh von bewunderungswürdiger Stärke ernährt und gemästet. Für die innere Kolonisation kommt die Marsch mit ihrem fast durchweg graswüchsigen Boden und ihrer blühenden Viehzucht nicht in Frage. Aber auf der Geest sind noch weite Ödlandsgebiete, die in den letzten Jahrzehnten vom Staat und noch mehr von den Landwirten be- deutend in Angriff genommen wurden, seit die starke Abwanderung der Bevölkerung mehr und mehr aufgehört hat und die Methode der Kultivierung besser entwickelt ist. Private pflegen im Oldenburgischen auf ihrem Grund und Boden keine neuen Kolonisten anzusetzen; denn der mittlere Bauern- stand hat hier die Herrschaft, große Güter gibt es nur wenige. Desto eifriger sind sie aber bemüht, mit Hilfe des Kunstdüngers zu ihrem eigenen Wirt- schaftsbetriebe neues Land hinzuzufügen. Der Staat besitzt Einkünfte aus Gemeinheitsanteilen im Norden der Geest, Markenanteile, ein Drittel oder ein Zehntel des geteilten Markengrundes für markenrichterliche Gebühr- nisse, im Süden, besonders in den Amtern Vechta, Cloppenburg und Fries- oythe, und Staatsmoore. Diese Gründe werden entweder aufgeforstet oder mit Kolonisten besetzt. Die Leitung der inneren Kolonisation auf staatlichem Besitz liegt ausschließlich in der Hand der Behörde des Landes- kulturfonds, der seit Jahrzehnten außerordentlich segensreich gewirkt hat. Leichtere Sandböden der staatlichen Heideflächen, die für Acker- und Grünlandkultur nicht zu gebrauchen waren, wurden der Forstverwaltung zur Aufforstung überwiesen,- die anderen staatlichen Gründe, besonders in der Garreler Mark, in den Gemeinden Lastrup, Huntlosen, Löningen, wurden neuen Ansiedlern übertragen. Um sie in ihrem Bestreben, sich eine eigene Scholle zu erwerben, zu unterstützen, erhalten die Kolonisten ihre Stelle als Eigentum. So werden kleinbäuerliche Betriebe in rentengutähnlicher Form geschaffen. Der Kolonist zahlt eine feste jährliche Grundrente von 15 bis 16 Mark für das Hektar. Erfüllt er die Einweisuugsbedingungen, und kultiviert er sein Kolonat möglichst rasch, ohne die Torfgewinnung übermäßig zu betreiben, so genießt er in den ersten zehn Jahren Freiheit von Rente und Grund- und Gebäudesteuer. Innerhalb dreier Jahre hat er ein Wohn- und Wirtschaftshaus zu errichten, und dazu erhält er von der Staatlichen Kreditanstalt gegen Bürgschaft des Landeskulturfonds Darlehen bis zur vollen Höhe des Feuerversicherungswertes für 3 % Zinsen und eine jährliche Amortisationsquote von \ %. Die Verwaltung sucht ihn in seiner Bewegungsfreiheit und wirtschaftlichen Selbständigkeit möglichst wenig zu behindern, der Kolonist kann sich sein Haus bauen, wie er will, ob niedersächsisch auf Hochmoor und Geest oder ostfriesisch auf Untermoor. Aber innerhalb der ersten dreißig Jahre nach erfolgter Einweisung gelten die Kolonate als Grunderben- oder Anerbenstellen. Um die Kolonisten anzuspornen, werden Kultivierungsprämien bis zu 100 Mark für das Hektar und Jahr für fertiges Kulturland auf Moorboden und bis zu 60 Mark auf Geestboden verliehen. Selten hat ein Kolonat in den neuen Kolonien

7. Deutsche Geschichte - S. 1

1912 - Halle a.S. : Schroedel
vie Zeit der Vlkerwanderung. I. (Bermartiett und die Gerinanen. Jl Das Land und die Bewohner. Auf alle Völker blickten die Rmer herab; auch auf die Germanen. Wie arm erschien ihnen das Land dieser Nachbarn gegen das ihre! Es sah aber auch damals ganz anders aus als heute. Ungeheure Wlder und Smpfe bedeckten es zum grten Teil. berall hausten Bren, Wlfe und Luchse, Auerochsen und Elentiere. Die Germane mit erobertem, rmischem Feldzeichen. Germanin. Luft war kalt, der Bodeu feucht. Den Rmern zeigte sich Germanien als ein Land, in dem immer Winter herrschte und wo es nie recht Tag wurde. Und doch fhlten sich seine Bewohner hier wohl. Sie waren groe, krftige Gestalten mit blauen Augen und blondem Haar. Gewhnlich trugen sie ein leinenes oder wollenes Gewand ohne rmel; die Männer Froning-Klar mann-Wewer. Geschichte fr Mittelschulen. Hl Teil. 1

8. Deutsche Geschichte - S. 5

1912 - Halle a.S. : Schroedel
5 5. Tugenden und Untugenden der Germanen. Die Rmer rhmten an den Germanen mancherlei, was sie selbst nicht hatten. Besonders fiel ihnen auf, da sie so zuverlssig waren. Die Treue ging dem Germanen der alles. Wohl hate er den Rmer, aber wenn er in seine Dienste trat, dann konnte sein Herr fest auf ihn bauen. Gastfreundschaft bten die Germanen nicht blo gegen ihre Freunde, sondern auch gegen Fremde. Kam Besuch, so wurde aufgetragen, da der Tisch sich bog. Ja, man behielt den Gast wohl solange, bis alle Vorrte im Hause aufgezehrt waren, und dann begaben sich Wirt und Gast zum nchsten Nachbarn und quartierten sich bei ihm ein. Bei den Rmern galten die Frauen wenig. Sie wurden den Mnnern nicht gleich geachtet. Der Germane sah in seiner Frau eine treue Gefhrtin; er schtzte sie hoch; ja er schrieb ihr sogar besondere Gaben zu; er meinte, sie knne in die Zukunft schauen. Neben diesen Tugenden aber fanden die Rmer auch Schwchen bei den Germanen. Unsere Vorfahren neigten sehr zum Spiel, zum Trunk und zum Streit. Mit Leidenschaft waren sie dem Wrfelspiel ergeben. Nicht selten wagte einer als Einsatz alles, was er besa, sogar die eigene Freiheit. Bei festlichen Gelagen machte das Trinkhorn mit Met fleiig die Runde, und die Männer tranken, bis sie nicht mehr konnten. Die Untugend, die den Rmern bei den Germanen am meisten auffiel, war die Streitsucht. Einer von ihnen gab den Seineu den Rat, man solle sie nur immer aneinander hetzen, dann wrde man am leichtesten mit ihnen fertig. 6. Verfassung und Gericht. Die Germanen waren nicht zu einem Reiche vereinigt, sondern sie bildeten viele selbstndige kleine Volksabteilungen. Diese nannte man Gaue. Zu einem Gau gehrte eine Anzahl von Sippen. An bestimmten Tagen fanden Versammlungen von allen freien Mnnern des Gaues statt. Sie hieen Thinge. Da wurde meist Gericht gehalten, aber nach ganz andern Gesetzen wie bei uns. Wenn bei uns ein Mord geschieht, so verfolgt das Gericht den Tter. Bei den Germanen hatte dies aber die Sippe zu tun. Sie mute dafr sorgen, da der Mrder entweder auch gettet wurde oder da er die Strafsumme fr das Verbrechen bezahlte. Diese hie das Wer- oder Manngeld. Die Zahlung geschah aber in Vieh, denn Geld hatten die Germanen nicht. Das Gericht hals nur, wenn er leugnete oder nicht zahlen wollte. Leugnete er, so mute er schwren, da er unschuldig sei, oder er mute ein Gottesgericht bestehen. Dann lie man ihn wohl glhendes Eisen anfassen, und er galt als unschuldig, wenn er sich nur wenig verbrannte. Mehrere Gaue bildeten zusammen eine Vlkerschaft. Ein- bis zweimal im Jahre muten alle Freien, die zu ihr gehrten, auf einem gemeinsamen Sthing erscheinen. In solchen Versammlungen wurden die Jng-linge wehrhaft gemacht; auch ward hier Gericht gehalten der solche, die gegen die Götter gefrevelt, das Land verraten oder sich feige gezeigt hatten. Die Strafe traf die Schuldigen auf der Stelle: man hngte sie an einem Baume auf oder erstickte sie im Moor. War ein Kriegszug geplant, so whlte das Thing einen tapferen Mann zum Fhrer, zum Herzog.

9. Deutsche Geschichte - S. 78

1912 - Halle a.S. : Schroedel
78 Bald konnte sich Preußen friedlich entwickeln. Immer mehr Deutsche strmten herbei, und immer grere Flchen Waldes und Sumpfes wurden in fruchtbares Laud verwandelt. Man zhlte schlielich 93 deutsche Städte und 1400 deutsche Drfer. Verschiedene von diesen Stdten gelangten zu bedeutender Macht und zu groem Reichtum. An der Weichselmndung erhob sich das mchtige Danzig mit seiner gewaltigen Marien-kirche und seinem prchtigen Rathaus. Alle aber wurden an Pracht und Schnheit bertroffen durch das herrliche Schlo zu Marienburg, die Residenz der Hochmeister. Die Einknfte des Ordens betrugen bald viele Millionen nach unserm Gelde. Mindestens 10000 schwere Reiter und noch mehr bewaffnetes Fuvolk konnte er ins Feld stellen. Sein Hoch-meister galt als einer der ersten Fürsten in der Christenheit. . 3. Weitere Ausbreitung des deutschen Wesens im Osten. Mit der Germauisierung dieser groen nrdlichen und stlichen Gebiete war die Kultur-ttigfeit der Deutschen jener Zeit noch lngst nicht erschpft. Verschiedene Frstengeschlechter des slavischen Ostens hatten erkannt, da die Deutschen ihren Untertanen an Bildung und Geschicklichkeit weit berlegen waren; darum riefen sie deutsche Kolonisten herbei. So folgten dem Rufe des slavischen Piastengeschlechtes ganze Scharen und machten den grten Teil von Schlesien deutsch; nach Bhmen und nach Polen strmten Tausende hinein; das ferne Krakau war eine Zeitlang eine fast ganz deutsche Stadt. Deutsche Bergleute erschlossen die Schtze des Ungarischen Erzgebirges, und die groe Kolonie in Siebenbrgen hat sich bis heute behauptet.

10. Deutsche Geschichte - S. 94

1912 - Halle a.S. : Schroedel
94 sonstwo nicht, so hatte er sich an das Reichskammergericht zu wenden, das in allen Sachen die letzte Entscheidung fllen sollte. Noch im selben Jahre wurde es von Maximilian selbst in Frankfurt am Main erffnet; aber schon zwei Jahre spter verzog es nach Speyer und fast zwei Jahr-hunderte darauf nach Wetzlar, wo es bis 1806 seine Sitzungen hielt. Natrlich war das Fehdewesen jetzt nicht mit einem Schlage abge-schafft. Noch lange sah der Ritter die Selbsthilfe gegen die bsen Stdter als sein gutes Recht au; erst ganz allmhlich wurde es besser. 4. Die Feme. Als das Fehdeweseu in ganz Deutschland so viel Unheil stiftete, versuchte eine Gruppe von Gerichten diesem Unfug zu steuern: es waren das die Fem- oder Strafgerichte. Sie wurden auf der Roten Erde abgehalten; so nannte man das Land Westfalen. Es gab dort viele hundert Stellen, wo Femgerichte Urteile fllten. Sie hieen Freigerichte, denn sie galten als vom Kaiser selbst eingesetzt und hatten volles Recht, Strafurteile zu fllen und zu vollziehen. Vor-sitzender war ein Freigraf, die Richter hieen Freischffen. Die Femgerichte urteilten anfangs nur der Einheimische ab. Die Sitzungen waren dann ffentlich. Der Angeklagte bekam eine schriftliche Vorladung. Folgte er ihr, so wurde er entweder freigesprochen oder zum Tode verurteilt; etwas andres gab es nicht. War er verurteilt, so hngte man ihn gleich an einem Baume auf. Kam er nicht, so galt er ohne weiteres als dem Tode verfallen. Drei Schffen muten ihn aufsuchen und das Urteil vollstrecken. Bald aber zogen die Femgerichte auch Landfriedensbrecher aus andern deutschen Gegenden vor die Freisthle. Um gegen sie wirk-sam vorgehen zu knnen, nahmen sie Auswrtige als Freischffen auf. Erschien solch ein Fremder auf eine Vorladung hin, so durste auer den Richtern niemand zugegen sein. Darum hieen die Femgerichte im brigen Deutschland heimliche Gerichte. Folgte einer der Vorladung nicht, so schwebte er bestndig in Todesgefahr. Eines Tages fand man ihn dann wohl ermordet, und das Zeichen der Ferne, der Dolch, lag bei dem Toten und verkndete, wer hier gerichtet hatte. Ein paar Jahrzehnte waren die heimlichen Gerichte berall in Deutsch-land gefrchtet; man wute viel von ihrer ungeheuren Macht und von ihrer Strenge zu erzählen. Aber bald verloren sie ihren Schrecken. Es liefen so viele Klagen bei den Freisthleu ein, da lngst nicht alle Urteile vollzogen werden konnten; zudem galten alle Freisthle als gleichberechtigt. War jemand vor einem Freistuhl verurteilt worden, so konnte er ohne weiteres einen andern anrufen, und dann galt das Urteil des ersten nicht. Dadurch litt ihr Ansehen gar sehr. Als viele Freisthle sich gar noch bestechlich zeigten, da ging es mit ihrem Einflu schnell bergab, und bald hatten sie wieder blo Bedeutung fr den Ort, wo sie ihre Sitzungen abhielten. 5. Die Strafgerichtsbarkeit. Im Mittelalter straften die Gerichte weit strenger als heute. Vergehen, auf die jetzt nur eine kurze Gefngnisstrafe steht, belegten sie mit der Todesstrafe. Knaben und junge Leute, die beim Diebstahl ertappt wurden, kamen an den Galgen. Frauen, die das Stehlen nicht lassen konnten, muten ertrnkt ober gar lebendig begraben
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