Bevölkerung. — Staatliche Einrichtungen.
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e. Die Zahl der Seeschiffe betrug in Hannover am 1. Januar 1897: 861
mit 70400 Registertons Netto >)-Laderaum, sie hat seit 1887 um 84 Schiffe
abgenommen. Gewachsen ist in dieser Zahl die der Dampfer von 18 auf 74,
was zumeist von der starken Zunahme der Geestemünder Fischerei-Dampfer
herrührt. Die Flotte des ö. Teiles von Hannover ist um 3000 Tons größer
als die des w. Die Bremer Flotte besaß 1897: 416 500 Nettotonnen, aber
immerhin umfaßte die hannoversche den 4. Teil der preußischen.
f. Seehäfen. Es liefen 1896 auf Seeschiffen an beladenen Tonnen ein
und aus in Geestemünde 327000 (Bremerhaven 1442000,Bremen 1108000),
Emden 164200, Harburg 138500, Leer 104800, Papenburg 64 750,
Wilhelmshaven 52000. Bedeutende Tonnenzahlen erreichten auch Norderney
mit 252000, Norddeich bei Norden mit 251000, Borkum mit 152000, aber
diese rühren überwiegend von dem täglichen Verkehr der Personendampfer her,
die kaum als Seeschiffe zu bezeichnen sind und dem Verkehr der Badegäste
dienen. Für den Fluß-, Kanal- und Küstenverkehr gilt folgende Reihen-
folge: Harburg, Norderney, Norddeich, Geestemünde, Leer, Papenburg, Emden
und Brunshausen bei Stade.
g. Auf die Wohlhabenheit der Bevölkerung läßt sich einigermaßen
schließen aus dem Ertrage der Einkommensteuer; dieser betrug 1898 im
Staate Preußen 4,24 J( auf den Kopf, in Hannover 3,56 Jl. Braunschweig
gilt mit Recht für eins der wohlhabendsten Länder des Reiches.
Viii. Staatliche Einrichtungen.
A. Braun schweig.
a, Die Grundlage des Staatslebens bildet die im Jahre 1832 durch die neue
Landschaftsordnung umgestaltete Staatsverfassung und dazu die Verfassung des
Deutschen Reiches. Im Bundesrate hat Braunschweig 2 von den 58 berechtigten
Stimmen, in den Reichstag entsendet es 3 von den 397 Abgeordneten.
b. Der Regent von Braunschweig ist Se. Kgl. Hoheit Prinz Albrccht von
Preußen, geb. am 8. Mai 1837. Er regiert das Herzogtum mittels des Staats-
Ministeriums unter Mitwirkung der Landesversammlung (Landtag), welche aus
48 auf 6 Jahre gewühlten Abgeordneten zusammengesetzt ist und alle 2 Jahre zusammen-
berufen werden muß. In der Zwischenzeit vertritt ihre Rechte ein ständischer Aus-
schuß von 7 Mitgliedern. Das Staatsministerium gliedert sich in 3 Departements:
des Innern, der Finanzen und der Justiz nebst Kultus.
Besondere Behörden sind die Herzogliche Kammer, welche die Staatsgüter (Do-
mänen, Forsten, Bergwerke u. s.w.) verwaltet, und das Herzogliche Finanzkollegium
zu Braunschweig, welches das Finanzwesen des Staates leitet. — Das Land ist finanziell
sehr wohlgestellt. Für den Staatshaushalt waren angesetzt 1898 an Einnahmen
14 715000, an Ausgaben 14443760 ^/. Die Zivilliste des Regenten wird außerdem aus
den Einkünften des Kammerguts bestritten. Die Schulden betragen 20,2 Millionen oder
nur 46 Jl auf den Kopf, während in Preußen 204 Jl ans den Kopf der Bevölkerung
kommen. An Einkommensteuer kamen 1898 : 6,51 Jl auf den Kopf. Vgl. dazu oben.
') Netto tonnen gelten für den Laderaum, Bruttotonnen für den gesamten
Raumgehalt des Schisfes. Gerechnet wird nach britischen Registertons zu 2,83 kbm,
welches Raummaß auch das Deutsche Reich für Seeschiffe angenommen hat.
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TM Hauptwörter (100): [T28: [Schiff Meer Wasser Land Küste Ufer Insel See Flut Welle], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T61: [Mill Staat Deutschland Reich Europa deutsch Million Land England Einwohner], T57: [Weser Stadt Hannover Harz Osnabrück Leine Kreis Aller Land Elbe], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung]]
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Bodengliederung und Besiedelung. — Die Marschen.
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Die Marschen.
Wer von der welligen, bewaldeten, an Feldsteinen reichen Geest in
die Marsch hinabsteigt, glaubt in eine andere Welt versetzt zu sein. Das
überaus fruchtbare, ebene, steinlose Land wird von schnurgeraden Blinker-
straßen durchzogen. Wälder finden sich nicht; kleine Bestände, wie bei
Ostiem im Jeverlande, kommen nicht in Frage. Von Busch- und Baum-
beständen umgeben, liegen die Dörfer und die zahlreichen Einzelgehöfte
weithin zerstreut zwischen Ackerland und Fettweiden. Als es noch keine
Deiche gab, schützte sich die Bevölkerung durch künstliche Erdhügel, die
aus dem Stteiboden aufgeschüttet waren und Wurten genannt werden.
Manche alte Dörfer liegen auf solchen Erhöhungen. Die Einzelwurten
sind noch zahlreich in Ieverland und Butjadingen vorhanden, aber
nicht mehr bewohnt. Man unterscheidet Hunte-, Weser- und See-
marschen. Der Boden der Marsch ist verschieden. In der Nähe der
großen Randmoore liegt das Brokland (brok, brüchig, sumpfig) mit ge-
ringer Kleischicht und minder fruchtbar. Darauf folgt die eigentliche Marsch
nicht ohne Moorstrecken, wie zwischen Oldenbrok und Schweiburg; sie reicht
bis zu den Außendeichen. Die Groden, in Ostfriesland Polder genannt»
sind das neueingedeichte Land und das Land an der Außenseite der Deiche,
das von höheren Fluten überströmt wird, aber für die Landwirtschaft ver-
wendbar ist; denn der Andel (Seerispengras) ist ein gutes Viehfutter. Der
Marschboden besteht aus dem bläulichen Klet, der im wesentlichen dem
verwitterten Schiefer unseres Mittelgebirges entstammt. Der Knick ist
eine harte, eisenhaltige und deshalb unfruchtbare Erde, die bisweilen nahe
an der Oberfläche liegt. Hier bringt man durch das Wühlen die darunter-
liegende fruchtbare, kalkhaltige Wühlerde, den Mergel, nach oben. Die
Seemarschen haben den fruchtbareren Boden, aber auch den größeren
Mangel an Süßwasser.
Die Marschen liegen im allgemeinen nur 4,60 m, weniger oder etwas
mehr, über der Fedderwarder Horizontale (Fh). Da nun das mittlere
Niedrigwasser 1,30 über Fh (südlicher Jadebusen) eintritt und der Unter-
schied zwischen Niedrig- und Hochwasser, der sogenannte Tidenhub, in
der Regel etwa 3,40 m, bei Schillighörn 3,05 m, Wilhelmshaven 3,59 m,
Fedderwardersiel 3,34 m, Bremerhaven 3,31 m beträgt, das Wasser also
etwa 4,70 m erreicht, so wären die Marschgebiete zum größten Teil
ohne die Deiche vor Überschwemmung durch das mittlere
Hochwasser nicht gesichert. Höchste Sturmfluten, die das Doppelte,
wie 1511, 1717, 1825, 1906, ja bis 8,80 in über Fh stiegen, würden alles
Marschland und die niedrigeren Striche der Geest unter Wasser setzen,
wenn der Deichring nicht schützte*. Die Deiche sind sehr kostspielige Wälle,
zum Teil von bedeutender Höhe; wo die Gefahr am größten ist, steigt ihre
Kappe über 10 m Fh. Während die Innenseite sich steiler aus der Marsch
* Vgl. Krüger, W., Das Seegebiet Oldenburgs. Heimatkunde des Herzoa-
tums Oldenburg I, S. 89.
Rilthning, Landeskunde von Oldenburg. 4. Aufl. <Unv. Ndr.) Z
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