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(in; christlich freudig bei der heiligen Kommunion; fleißig
tn euern Arbeiten; mäßig im Esten und Trinken; treu in
euer» Amtsgeschäften und vor Gott und den Menschen
untadelhaft.
Von der guten Anwendung der Zeit.
Die Tage, die Monate, die Jahre fahren dahin, wie
sich die Wellen eines Stromes eine die andere fortdrängen.
Wir bemerken die Zeit nur aus ihrem Verluste. Die Uhr
neben mir schlagt immer. So folgen die Stunden einander
und führen an ihrer Hand den Tod her. Wie bald wird der
lehte Tag unsers Pilgerslebens eintreten, da wir unsern Kör-
per verlassen und in eine bessere Welt übergehen! Um daher
für die wahre Wohlfahrt unserer Seele und unsers Leibs zu
sorgen, sollen wir alle Stunden unserer Lebenszeit gut anwen-
den. Betrachte die Zeit als ein leeres Feld, worauf weder
Glück noch Unglück von selbst wachsen. Du mußt es erst
mit eigener Hand bestellen und anbauen. Was du in diesem
Felde säest, das wirst du dann auch ernten. In diesem Felde
bete, in diesem Felde arbeite, und der himmlische Segen wird
sich zu deiner Mühe gesellen. Jünglinge und Jungfrauen,
die Zeit ist edel; wendet sie stets zum Guten und zu eurer
eignen Vervollkommnung an, damit ihr zunehmet, wie an
Jahren, so an Tugend!
D i c E r h o l u n g s si u n d t tu
Die Erholungsstunden, in welchen sieb unser Geist zerr
streuen soll, damit er neue Kräfte, neuen Muth sammle,
sind demjenigen nicht gleichgültig, welcher mit dem köstlichen
Geschenk des Lebens recht wuchern, und keinen Augenblick
desselben thöricht verschwenden möchte! Sinne nicht aufdas
Vertreiben der Zeit; sie vertreibt dich. Sie vertreibt dich
aus deinen Kinderjahren; sie vertreibt dich aus dem Krege
deiner Freunde, aus dem Hause deiner Eltern, auö dem
Schooße deiner Familie, aus dem Leben selbst hinweg.
Allerdings sind für uns Stunden der Ruhe und Ergöh-
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andere; sonst sehest du dich der Gefahr aus, daß man von
dir denke, du machest es ihnen eben so, wenn sie fort seyen.
Wie man sich am Tische verhalten solle.
Wenn zu Tisch gebetet wird, so stehe auf und bete mit
aufgehobenen Händen. Erhebe dein Aug und Herz zum Him-
mel empor. Ist dasselbe beendigt, so wünsche jedem eine geseg-
nete Mahlzeit und laß ältere Personen zuerst sich sehen, ehe du
Plah nimmst. Lauf nicht gleich dem ersten Plah zu, dieser gehört
den Eltern an. Wirf den Stuhl nicht um, dreh die Schüs-
sel nicht, wie du sie etwa gerne hättest, fahre nicht zuerst in
die Schüssel; denn dieß alles ist unverschämt. Merke auf die,
welche als wohlerzogene Menschen bekannt sind, und lerne
von ihnen ein wohlanständiges Betragen. Nimm die Spei-
sen nicht zu schnell und hastig. Mache mit Messer, Gabel
und Löffel, und mit dem Kauen kein Geräusch. Verschütte
nichts aus deinem Löffel und stoße nichts um. Mache kein Ge-
töse mit Blasen. Mäßige deine Eßbegierde. Greife keinem bei
Tische vor, wenn die Speisen herumgereicht werden. Lasse im-
mer andern den Vorzug. Bleib ungezwungen, denn schüchterne
Verlegenheit veranlaßt nur desto lächerlichere Fehler. Kommt
eine fremde Speise vor, so merke wie andere damit umgehen.
Wisch den Mund nicht an das Tischtuch oder an die Kleider.
Tadle nicht über eine aufgetragene Speise. Wenn du etwas
schon auf deinem Teller haltest, so leg es nicht mehr zurück.
Greife nicht- mit den Händen an, bediene dich der Gabel und
des Messers. Schieb auf einmal nicht zu viel in den Mund
hinein, sonst hält man dich für einen Vielfraß. Iß nie zu
viel und zu schnell hinein. Ueberfülle den Magen nicht mit
Speise und Trank; zu viel ist ungesund. Nage nicht an den
Knochen wie ein Hund. Führe keine cckelhafte, ungezie-
mende Reden. Stich nicht mir der Gabel oder mir dem
Messer in den Zähnen, brauch ein Holz oder einen Feder-
kiel, sie sind besser für Zähne. Stoße dein Glas nicht um,
zumal wenn es voll ist. Trinke bescheiden. Leere es nicht
auf einmal aus. Kratze bei Tisch nicht im Kopf. Hüte dich
vor Schlafen und Gähnen. Beim Gähnen muß man die
Hand oder das Nastuch vor den Mund halten, und ebcir
TM Hauptwörter (50): [T5: [Haus Tag Kind Hand Herr Tisch Mann Fenster Wagen Pferd], T16: [Auge Kopf Körper Hand Haar Fuß Gesicht Blut Haut Brust], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand]]
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das Recht, ihr Vieh über das Gut eines Andern zu treiben,
oder dasselbe auf eine gewisse Zeit und in einer gewissen An-
zahl auf dem Gute, in dem Walde :c. eines Andern fressen
zu lassen. Bei den Schafen ist oft das Pförchrecht, daß ein
Anderer feine Schafe auf dem Felde des Andern weiden und
stehen lassen muß, fo daß es dadurch gedüngt wird. Manche
haben das Recht, die Schweine in die Eichenwälder zu trei-
den, Torf an gewissen Orten zu stechen, Steine, Töpfer- oder
Kieselerde auszugraben u. drgl. Jeder Besitzer eines Guts
muß sich daher bei den vorigen Besitzern genau erkundigen,
was darauf für Rechte haften, und in zweifelhaten Fallen
bei Gerichten, oder wo es auf hergebrachte Gewohnheiten
ankömmt, bei alten Bürgern guten Rath darüber holen,
und sodann das Erwiesene richtig anfschreiben lassen, damit
nicht Streitigkeiten entstehen. Beim Ankauf eines Guts
muß man alle Rechte und Pflichten, oder was der Eigen-
thumsherr thun oder leiden muß, genau in den Kaufbrief fe-
tzen lassen, damit man sich in allen Fallen darauf berufen
kann.
Rechte in Ansehung der Nachbarshäuser.
Mancher darf dem Nachbar verwehren, daß er sein
Haus nicht höher baue, oder daß er Fenster auf die Seite
mache, wo er feine Wohnung hat. Dagegen hat auch wie-
der jeder das Recht, zu verwehren, daß man ihm nicht das
Licht oder die Aussicht verbaue, und wenigstens drei Schuhe
von feinem Haufe weg bleibe. Mancher hat das Recht, be-
sonders in Städten, die Balken feines Hauses auf des an-
dern Mauer aufzulegen, oder in des andern Mauer einzu-
schieben , oder ein Vordach auf des Nachbars Platz hinaus
zu bauen, oder dort eine Holzlege oder Dnngstätte und
Wasserableitung zu haben u. drgl. Deßhalb erkundige sich
jeder, der Güter kauft, nach allen solchen Rechten und
Pflichten, und beobachte sie genau, damit keine Streitigkeiten
entstehen.
Von den Erbschaften.
Wer das Recht hat, Güter und Gerechtigkeiten eines
Verstorbenen in Besitz zu nehmen, ist Erbe.
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so
Fünfte Abtheilung.
Körperlehre.
Von dem Menschen überhaupt.
Das Merkwürdigste, was der Mensch unter Gottes
Geschöpfen kennt, ist der Mensch. Der Schöpfer beugte den
Kopf der Thiere zur Erde; den Menschen bildete er auf-
recht, und richtete sein Haupt zum Himmel empor, dem Orte
seiner künftigen Wohnung. Durch die aufrechte Stellung
übersieht er, wie ein Hausvater, die ganze Natur. Die schöne
Gesichtsbildung, die gewölbte gedankenreiche Stirne, die
zweckmäßige Stellung der Nase, deren Oeffnungen nicht so,
wie bei den Thieren, ins Auge fallen, die Wangen mit ihrer
sanften Farbenmischung, der geschlossene Mund, dessen Zahn-
reihen schöne Lippen bedecken, und ein sanftes menschlicheres
Ansehen geben, als wenn die Zähne drohend und gefräßig
hervorblickten, sind Vorzüge der menschlichen Gesichtöbildung
vor jeder thierischen. In dem Aeußern des Menschen drücken
sich seine Gedanken, Neigungen und Empfindungen aus.
Die natürlichen Ausdrücke sind: Handlungen, Geberden, ein
lächelndes oder finsteres Gesicht, Thränen, Blicke, Verän-
derung der Farbe; und diese zusammen geben dem ganzen
Körper eine abwechselnde Gestalt und einen Reiz, der ihn
scholl vor allen Thieren auszeichnet.
Auch an den Händen hat der Mensch einen großen Vor-
zug vor den Thieren. Durch die Hand können wir uns von
den Formen der Dinge Begriffe machen. Zwar erkennt auch
das Auge Umrisse und Formen, aber eö betrügt sich weit
öfter, als die Hand. Sie erseht alle Waffen, die andere Ge-
schöpfe besitzen, und verfertigt noch bessere.
Der Mensch kann unter allen Himmelsstrichen leben,
was bei keinem einzigen Thiere der Fall ist. Er ist daher
auch im Stande, den Frost der kalten, und die Hitze der
warmen Zone, die reine Luft der Gebirge und die dickere
Atmosphäre der Thäler, die Feuchtigkeit der Küsten, wie die
Trockenheit wasserarmer Länder, Mangel und Uebersiuß, wie
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wohl, wenn er Zeugen dazu nimmt, und noch besser, wenn
er ihn schriftlich verfassen und von beiden Theilen unterschrei-
den läßt. Oft muß er sogar von der Obrigkeit bestätigt wer-
den. Bei solchen Kontrakten hüte man sich vor Ausstreichen
und Auskratzen, weil hiedurch Undeutlichkeit, auch Verdacht
der Verfälschung entsteht.
Entlehnen und Leihen.
Einem andern eine Sache unentgeldlich auf bestimmte
oder unbestimmte Zeit zum Gebrauch überlassen, so daß er sie
wieder zurückgeben soll, heißt leihen. Wer auf unbestimmte
Zeit etwas wegleiht, kann die Sache jederzeit, wenn es ihm
gefallt, wieder zurückfordern; und der andere ist auch ver-
bunden, sie zu jeder Zeit unverdorben wieder zurück zu geben.
Wird auf bestimmte Zeit geborgt, so muß man stch nach der
Zusage richten. Wer entlehnt, darf das Geliehene nur da-
zu gebrauchen, wozu man-es leiht und nur so lange, als es
ihm zum Gebrauch bewilligt ist. Ec muß die Unkosten, die
wegen des Gebrauchs, den er davon macht, nöthig sind, auf
sich nehmen, die Sache unverdorben zurückgeben, oder den
Schaden, wenn einer verursacht wurde, ersetzen. Geht die
Sache, während sie weggeliehen ist, durch einen Unglücksfall
zu Grund, welchen der Entlehner nicht vermeiden konnte, so
geht dieselbe ihrem Herrn zu Grund. Leidet der Entlehnet
durch das Geliehene einen Schaden, an welchem der Leiher
Schuld ist, z. B. wenn er vor einem schädlichen Fehler, den
das Geliehene an sich hat, nicht warnte, so kann der Entleh-
nende Schadenersatz fordern.
Anleihen, Borgen und Bezahlen.
Wenn einer von jemanden Geld, Wein, Korn u. drgl.
entlehnt, ist er verpflichtet, nach Umfluß der festgesetzten Zeit
das Entlehnte in der nämlichen Qualität zurück zu geben, ohne
einen Betrug zu machen. Wer einem andern Geld leiht, soll
eö ihm in guter, gangbarer Münze vorzählen. Zinse können
nur verlangt werden, wenn man sie sich versprechen ließ. Wer
einem andern Waaren u. dergl. auf Credit gibt: soll deß-
wegen dieselben nicht verfälschen, nicht ein geringeres Ge-
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TM Hauptwörter (100): [T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T3: [Lage Karte Land Europa Geographie Klima Größe Verhältnis Grenze Gliederung], T94: [Herr Tag Haus Kind Brot Geld Leute Mensch Hund Mann], T52: [Mensch Leben Volk Gott Geist Zeit Religion Mann Glaube Herz]]
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Mn neue Nahrungsjäfts zuzulassen. Sie selbst sind unenv
pfindlich, aber ein Häutchen von der äußersten Empfindlich,
keil umgibt sie.
Die ineinander gefügten Gelenke sind von festen Bändern
umschlungen, so, daß sie nicht leicht auseinander weichen.
Die Knochen der Kinder sind noch nicht so fest, als wie bei
Erwachsenen; deßwegen muß alles unbesonnene Ziehen an
denselben, das Schleudern der Kinder, das Ringen der Star,
kern mit den Schwachem rc. vermieden werden, weil man
dadurch leicht Trennungen der knorplichen Theile, Lähmun,
gen, Verrenkungen der Glieder, Schiefe oder Krümme des
Rückens u. drgl. verursachen kann. Durch starke Sprünge
kann das Knochenmark so erschüttert werden, daß unheilbare
Geschwüre entstehen. Eine oft gering scheinende äußerliche
Gewalt kann den Knochen unheilbare Verletzungen zuziehen.
Eine mäßige Lebensweise, Enthaltsamkeit von allen Aus,
schweifungen, Uebung der Glieder, gerades, freies Stehen
imb Sitzen stärkt die Knochen und befördert das gesunde
Wachsthum derselben.
2) Das Fleisch.
Ueber die Knochen gehr das Fleisch. Dieses besteht aus
einzelnen saftigen Bündeln, deren jeder in eine Fetthaut be,
sonders eingewickelt ist, so daß sie bei der Bewegung sich nicht
reiben und Schmerzen verursachen können. Diese Bündeln
heißen Muskeln; die härtern Enden derselben aber, womit sie
unter sich und an den Knochen festgemacht find, Sehnen oder
Flachsen. In die Muskeln sind unzählige Adern und feine
Nervenfädchen gewebt. Sie hängen mit dem Gehirn zusain,
men und geben dem Fleisch Empfindung. Die Muskeln be,
wegen die Knochen. Je mehr diese geübt werden, desto mehr
Starke und Geschicklichkeit erhalten sie zu den künstlichen
Bewegungen. Uebermäßige Anstrengung derselben, wenn sie
dem Älter und der Leibesbeschaffenheit nicht angemessen ist,
macht sie vor der Zeit steif, verursacht Zerreißung der Fläch-
sen, auch Krämpfe, oder unwillkürliche schmerzhafte Zusam,
menziehungen der Nerven. Man übe frühzeitig atk Gliedes
so viel möglich.
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— Vl —
kvntrakrwkbrig gebraucht. Hat der Pächter auf das Gur un-
vermuthete Kosten verwenden müssen, damit es nicht Schar
den litt, so hat der Verpächter sie ihm zu ersehen. Der Pächr
cer ist dagegen verpflichtet, das Gepachtete vor allem Schar
den zu verwahren und in gutem Zustand zu erhalten, das
Pachtgeld richtig abzutragen, und seine ganze Pachtzeit ausr
zuhalten, wenn er nicht rechtmäßige Ursache hat, vor der
Zeit den Pacht zu verlassen und endlich die Sache chrlich und
redlich wieder sammt Zugehör zu übergeben. Pachter und
Verpächter thun daher sehr wohl, wenn sie Alles aufschrei-
den lassen, was in Pacht gehört und den Pachtkontrakt schrift-
lich machen. Mer ein Haus, Zimmer, Garten u. dgl. veri
miethet, muß sorgfältig anzeigen, was und wie viel er da-
von dem Miethenden überläßt, es genau so übergeben, wie
es verabredet wurde, ihm es so lange lassen- als bestimmt
wurde, und wenn er ändern will, zur rechten Zeit aufküu-
den. Der gemiethet hat, darf diese Sachen nur dazu ge-
brauchen, wozu sie ihm überlassen wurden; diese im gehö-
rigen Stande und unverdorben dem Eigenthümer wieder über-
geben und den Miethzins zur rechten Zeit abtragen, nicht vor
der Zeit ausziehen, ohne das Miethgeld ganz zu bezahlen.
Verdirbt er etwas, so hat er den Vermierher schadlos zu hal-
ten. Eben fo verhält es sich, wenn man Thiere vermiethet.
Wer als Knecht, Magd, Bedienter oder Gesell sich tu Dienst
begibt, muß die bestimmte Dienstzeit aushalten und die ver-
sprochenen Dienste leisten. Wer vor der Zeit auö dem Dienste
tritt, ohne rechtmäßige Ursache, muß seinem Bienstherrn
den verursachten Schaden ersehen und kann nach Umständen
noch bestraft werden. Dagegen ist derjenige, der andere in
Dienst nimmt, eben so streng verbunden, an Lohn, Kost,
Kleidung und Geschenke zur rechten Zeit und gerade so, wie
es versprochen wurde, zu geben. Dienstboten und Taglöhnee
dürfen nicht willkührlich und ohne rechtmäßige Ursache aus
dem Dienst gejagt werden, ohne ihnen den ganzen bedungenen
Lohn und Schaden-Ersaß zu geben. Ist bei einem Handwer-
ker u. dgl. eine Sache bestellt worden, fo ist derselbe verpflich-
tet, das Bestellte gerade so zu liefern, wie es verabredet
wurde. Was ihm zu einer Sache übergeben wird, muß er
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TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
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TM Hauptwörter (200): [T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T154: [Meister Handwerker Geselle Arbeit Lehrling Handwerk Arbeiter Jahr Kaufleute Stadt], T43: [Haus Frau Kind Mann Arbeit Wohnung Familie Zeit Zimmer Kleidung], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T59: [Tod Leben Volk Herz Freund Mann Wort König Tag Feind]]
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getreu zu dieser verwenden, und das Uebrige gewissenhaft
wieder zurück geben. Der, welcher eine Sache bestellt hat,
ist verbunden, dieselbe, wenn sie nach seiner Bestellung ge-
macht ist, anzunehmen und den verdienten Arbeitslohn dafür
zu bezahlen. Ist eine Sache durch Verschulden eines Hand-
werkers verdorben worden, so ist er Entschädigung dafür
schuldig. Für ein Unglück kann jedoch der Arbeiter nicht
stehen.
Von Vollmachten und Aufträgen.
Wenn man einem andern ein Geschäft überträgt,
/0 gibt man ihm hiezu eine mündliche oder schriftliche
Vollmacht, dass er an unsrer Statt nach seiner besten
Absicht wirke und handle. Wenn man daher einem
andern ein Geschäft anvertrauen will oder muss, so
wähle man einen Mann, der geschickt, rechtschaffen?
Willig und eifrig ist. Auch überlasse man ihm nicht
geradehin, wie er es machen will, sondern bestimme,
so viel es seyn kann, was er an unserer Stelle thun
kann. Wer von einem andern eine Vollmacht empfängt,
besorge die ganze Sache mit Fleiss und Treue, wie
wenn es seine eigene wäre. Er thue nichts über seine
Vollmacht; denn diess wäre ja doch ungültig, wenn es
der nicht gut heisst, der das Geschäft übertrug. Ist
dasselbe verrichtet, so muss man dem Eigenthümer Be-
richt erstatten und Rechnung ablegen. Hat man noth-
wendige Kosten oder gar Schaden dabei gehabt, so muss
er ersetzt werden. Nur fnuss man keinen überflüssigen
Aufwand machen.
Von der Bürgschaft.
Wenn man verspricht, für einen Schuldner zu be-
zahlen , falls er nicht bezahlen kann, so hat man sich
für einen andern verbürgt. Wenn der Schuldner nicht
bezahlen kann, so nimmt man den Burgen dafür. Ha-
den sich mehrere für einen verbürgt, so müssen alle
gleiche Theile leiden. Verarmt ein Bürge, so müssen
die Uebrigen auch seinen Theil bezahlen, Will man als
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TM Hauptwörter (100): [T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T45: [Kind Lehrer Wort Schüler Buch Unterricht Schule Frage Buchstabe Zeit], T54: [Haus Feld Bauer Dorf Pferd Stadt Vieh Land Wald Mensch]]
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Anleiher der Beschwerlichkeit enthoben seyn, jeden Bur-
gen einzeln zu seinem Antheil zu belangen, so lasse man
ihn schon bei der Verschreibung des Rechts entsagen,
nicht mehr als seinen Antheil zu zahlen, dann kann man
jeden allein auf die ganze Summe belangen. Damit man
sich nicht lange mit einem unzähligen Schuldner herum-
treiben muss, lasst man zur weitern Sicherheit auch den
Bürgen als Schuldner und Selbstzähler unterschreiben.
Hat ein Bürge die ganze Summe bezahlen müssen, so
überlasst man demselben das Recht, gegen die andern
Mitbürgen zu klagen, dass sie ihren Theil der Schuld
vergüten müssen. Bei einem Bürgen sehe man nicht nur
auf Wohlhabenheit, sondern ob er auch unter einer
Obrigkeit stehe, bei der man ihn leicht zur Zahlung an-
halten lassen kann. Nimmt man Weibspersonen zu Bur-
gen , so muss es unter Zuziehung eines Beistandes ge-
schehen, und jene müssen den weiblichen Rechten, nach
reiflicher Belehrung, worin diese bestehen, entsagen.
Das Beste ist, diese Entsagung gerichtlich thun zu
lassen, was ohnehin geschehen muss, wenn sich das
Iveib für ihren Mann verbürgen will.
Von Verpfändung.
Gewöhnlich wird einem Gläubiger, zur Sicherheit sei-
ner Forderung, ein Recht an das Vermögen des Schuldners
zugestanden, das er auch gegen einen dritten Besitzer geltend
machen kann. Gewöhnlich verpfändet man Haus, Gärten,
Aecker, Wiesen oder Silber- und Goldgeschirr.
Werden Schuld und Zinse nicht zur rechten Zeit abge-
tragen , so kann der Gläubiger, der eine Pfandverschreibung
besitzt, auf Verkaufung des Pfandes antragen, es muß aber
durch die Obrigkeit geschehen.
Liegende Güter werden gewöhnlich jetzt gerichtlich als
Pfand verschrieben. Die mit Unterpfand gesicherten Anleihen
haben ein Vorzugsrecht vor denen, die mit einem bloßen
Schuldschein belegt sind. Der Gläubiger soll Billigkeit gegen
den Schuldner haben, aber ihn doch nicht durch allzugroße
Nachsicht leichtsinnig machen. Man nehme nicht mehr Zinse>
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TM Hauptwörter (200): [T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme]]
Os
im Menschen nie stille, so lange er lebt. Es geht iinmer Schlag
auf Schlag, der dem ganzen Körper Blut und Nahrung und
dem Blute Wärme ertheilt. Ein gemäßigter, ungestörter Um-
lauf des Bluts ist die Quelle unserer Gesundheit und eines
langen Lebens. Ruhe des Gemüths und die den Kräften
eines Jeden angemessene Thätigkeit erhält diesen Umlauf.
Ausschweifungen und heftige Leidenschaften aber stören ihn
und verkürzen das Leben.
10) Die Lunge.
Aus dem Herzen kommt der Milchsaft, vermischt mit
dem Blute, in die Lunge und ergießt sich da in tausend kleine
Ströme. Die Lunge breitet sich um daö Herz aus. Ihr zum
menschlichen Leben unentbehrliches Geschäft ist das Athem-
holen. Auf die Gesundheit der Lunge kommt vieles an. Man
muß, um sie zu erhalten, reine Luft einathmen. Man soll
die Brust nicht im Sitzen, oder durch enges Zusammenschnü-
ren drücken, und besonders das Blut nicht durch allzuheft
tige Bewegung oder starke Getränke erhitzen, sonst entste-
hen in derselben Geschwüre. Lungen- und Schwindsucht
können sich junge Leute zuziehen, wenn sie sich durch Ren-
nen, Tanzen und Schreien rc. erhitzt haben und dann schnell
durch Trinken oder Entblößung abkühlen. Verdorbene Dünste
aus Kellern voll gährenden Mostes und der Schwefeldampf
sind für die Lunge ebenfalls sehr schädlich. Freie Luft, Uebung
im deutlich lauten Sprechen, mäßige Bewegung und reines
Wasser erhalten sie gesund.
11) Die Pulsadern.
Der gut zubereitete Milchsaft und das Geblüt steigt
ins Herz zurück, woraus es dann durch eine große Ader in
raufend größere und kleinere, oft kaum sichtbare Kanäle, und
mittelst dieser auf- und abwärts in alle Glieder, in alle Fin-
gerspitzen und Häutchen getrieben wird. Die Kanäle, worin
eö aus dem Herzen schießt, heißen Pulsadern.
12) Die Blutadern.
Derjenige, der den Strom des Blutes in so viele tau-
send Kanäle vertheilt, wenn es aus dem Herzen fließt, sam-
rnelt ihn auch aus allen tausend wieder, um ihn abermals
TM Hauptwörter (50): [T16: [Auge Kopf Körper Hand Haar Fuß Gesicht Blut Haut Brust], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand]]
TM Hauptwörter (100): [T42: [Körper Wasser Luft Blut Mensch Pflanze Haut Tier Speise Stoff]]
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