K. Geschichtliches. 11
Das Eigentum der Stadt bringt Geld ein (Pachte Miete). Außer-
dem sind die Einwohner verpflichtet, Steuern zu zahlen. Bon diesen
Einnahmen deckt der Magistrat alle Ausgaben der Stadt, z. B. sür
Bauten, Straßen und Gehälter.
Die Stadtverordneten haben bei vielen Dingen, z. B. überall, wo
Geld zu zahlen ist, dem Magistrate ihre Zustimmung zu erteilen. Sie
unterbreiten dem Magistrate die Wünsche und Beschwerden der Ein-
wohner. Manche Verwaltungsgeschäfte überträgt der Magistrat be-
sonderen Beamten. So überwacht die Baupolizei die Erbauung der
Häuser, der Brandmeister das Feuerlöschwesen, der Schulvorstand das
Schulwesen usw.
Für die Sicherheit und Ordnung bei Tag und Nacht sorgt die
Polizei. An ihrer Spitze steht in großen Städten der Königliche
Polizeipräsident, in kleineren der Bürgermeister als Polizei-
Verwalter. Bei gewissen Angelegenheiten, z. B. Brückenbauten und
Stadterweiterungen, kann die Stadtbehörde nicht allein handeln, sondern
bedarf der Zustimmung und Erlaubnis der höheren Behörde, die König-
liche Negieruug genannt wird. An ihrer Spitze steht der Regierungs-
Präsident.
K. Geschichtliches.
Woher hat unser Heimalort seinen Rainen? Was bedeutet dieser? Was
ist über die Gründung unseres Wohnortes bekannt? Welche Sagen knüpfen sich
daran? Welche Zeugen der Vorzeit sind noch vorhanden? Welchen Zwecken dienten
diese? Welche geschichtliche Ereignisse knüpfen sich an unsern Ort? Welche be-
rühmten Männer sind hier geboren oder haben hier gewohnt? Wodurch haben
sie sich ausgezeichnet? Wie ist hier ihr Andenken geehrt?
Iii. Kreis: Wa»drr»»gk» i» die »Wk Umgtliung.
a) Kodenformen.
Nach welcher Himmelsgegend ist der Boden eben? Welche Höhen lernten
wir kennen? Wie liegen sie zum Heimatorte? Nenne einzeln liegende Erhöhungen
(Hiigel, Berg)! Wo bilden die Erhöbungen Gruppen? (Hngelreihe.) Name?
Hobe in m? Wie ist ihr Boden beschaffen? Wie macht der Mensch diese Höhen
nutzbar?
Welche Täler sind in der Umgebung? Welche verschiedenen Bodensormen
lernten wir also ans unseren Wanderungen kennen? Wie bezeichnet man auf der
Karte einen Hügel, einen Berg, einen Höhenzug, einen Abhang usw.? Entwirf
eine Karte von der nächsten Umgebung, die die Bodensormen zeigt! (Wand-
Lasel, Buch.)
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Land und Leute in Kurland.
147
Ein großer Teil der Güter Kurlands*) befindet sich in der Hand des Adels. Der kurische Adel besitzt meist Güter von beträchtlichem Umfange. Der in Kurland beliebte Ausdruck für ein großes und kleines Gut ist: „eine große oder kleine Grenze haben." Das größte Gut in Kurland ist wohl das Majorat**) Dondangen im nördlichen Teil des Landes. Es dürfte dreimal so groß sein als Schaumburg-Lippe (mit Bückeburg). Das nach Dondangen bedeutendste kurische Gut ist ein Majorat, das fast zwölf Quadratmeilen ***) (über 660 Quadratkilometer) umfaßt. Natürlich stehen diese Güter an Ertragsfähigkeit weit hinter dem Fürstentum Schaumburg-Lippe zurück, da der größte Teil der Oberfläche von Waldungen bedeckt ist. In den meilenlangen Forsten dieser Güter findet man einen reichen Stand von Elentieren.
Die meisten kurischen Adelsgeschlechter stammen aus Nieder-Sachsen und Pommern, nur wenige leiten ihren Ursprung von früheren lettischen Fürsten ab» Sie sind im allgemeinen sehr gebildet und begegnen ihren Gutsinsassen mit vieler Milde und Freundlichkeit. Der kurische Adel verschließt sein Ohr nicht kalt und gleichgültig ihren Klagen, sondern hört mit großer Geduld auf ihre meist sehr umständlichen Berichte und gewährt ihnen gern seinen Rat und oft seine Hilfe. Die anmutigen, klugen und bescheidenen Frauen Kurlands sind der schönste Schmuck dieser Provinz.
Wie es in Rußland sogar einem Edelmann ergehen kann, sehen wir an folgender kleinen Geschichte:
Es war vor etwa 200 Jahren zur Zeit des Willkür-Regiments unter Herzog Biron, einem übermütigen Günstling der russischen Kaiserin Anna (siehe unter „Mitau"). Ein Herr von Osten-Sacken stand eines Abends arglos und keine Gefahr ahnend vor der Tür seines Landhauses. Plötzlich wurde er von vermummten Männern ergriffen und in einen verdeckten Wagen gehoben, der schnell mit ihm davonrollte. Fast zwei Jahre hindurch wurde er von einer russischen Provinz in die andere gefahren, niemand erteilte ihm Auskunft, warum er überfallen und entführt worden war. In einer Nacht endlich hielt der Wagen still. Die Pferde werden ausgeschirrt, aber keine neuen vorgespannt. Der Herr von Osten-Sacken vernimmt rings um sich keinen menschlichen Laut, so daß er zuletzt den Mut gewinnt, die Tür seines rollenden Gefängnisses zu öffnen, was ihm sonst streng verboten war. Wer beschreibt seinen freudigen Schreck, als er sich vor der Tür seines Landhauses befindet! Von nun an wurde er nicht weiter behelligt. Vielleicht hatte Herr von Osten-Sacken über Biron eine ungünstige Äußerung gemacht, die diesem durch einen seiner zahlreichen Spione wieder berichtet wurde. Der reizbare Emporkömmling rächte sich nun durch die fast zweijährige Ruhelosigkeit, zu der er den Herrn von Osten-Sacken verdammte.
Nack Ludwig Brünier, „Kurland." Schilderungen von Land und Leuten. ________________________________ Verlag Heinrich Matches. Leipzig.
*) Grundbesitz Kurlands — 4-1,6°/0 Großgrundbesitz, 38,1 °/0 Kleingrundbesitz, 20,3 °/o Domänen (Güter des Staates) und Grundbesitz der Städte und Kirchen.
**) Majorat = Gut, welches stets dem Ältesten der Erbberechtigten zufällt.
***) Eine Quadratmeile (□ Meile) ---- 55,062 qkm.
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Extrahierte Personennamen: Biron Anna Biron Ludwig_Brünier Ludwig Heinrich_Matches Heinrich
' — 14
ßenon Ulrich derisch und häufte Schulden
^ 6 * J' auf Schulden. Der glänzende
Hofstaat, Ritterspiele, Jagden
und Hoffeste kosteten ungeheure Summen. Die Regierung überließ Ulrich
treulosen Räten, die das Volk mit Steuern hart bedruckten, obwohl
das Volk infolge mehrerer Mißernten nichts zu essen
hatte. In diese Notzeit fiel die Verheiratung des Her-
z o g s mit der bayerischen P r i n z e s s i n S a b i n e. Dieuppig-
feit und Verschwendung bei d er Hö chz ei t§>f ei er er'jb i11erte
das darbende Volk sehr. Die immer unerschwinglicher werdenden
Abgaben und die Besteuerung von Fleisch, Mehl und Wein durch Ver-
ringernng von Maß und Gewicht bei sich gleich bleibendem Verkaufs-
Preis, um die innerhalb 10 Jahren auf 1^2 Mill. Mark angewachsenen
Schulden zu tilgen, führten zu einem Aufruhr des Landvolks,
der 1514 im Remsthale ausbrach und sich unter dem Namen des
„ a r m e n 0 n r a d" (kein Rat) schnell durch das Land verbreitete.
Auf dem deshalb 1514 in Tübingen abgehaltenen Landtage
durften die Unzufriedenen ihre Klagen vorbringen.
Nach langen Verhandlungen kam es zum Tübinger Vertrag
(8. Juli 1514), nach welchem das Land die herzoglichen''Schufen Jtliernalp,
wogegen der Herzog versprach, den Wildschaden abzustellen, ohne Willen des
Volkes keinen Krieg anzufangen, kein Land zu verkaufen, auch keine neuen Steuern
auszuschreiben und keinen Unterthanen ohne Urteil und Recht hinrichten zu lassen.
Durch diesen Vertrag, der fortan den Grundpfeiler aller württem-
bergischen Freiheiten bildet, wäre nun der Streit mit dem Volke beigelegt
gewesen, allein der Unfriede mit seiner (allerdings sehr stolzen, eigen-
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Das Herzogtum Wrtemberg.
169
wurden vom Lande abgewandt und demselben dann in einer Reihe von Ord-nungen", die in der groen Kirchenordnung (1559) gipfelten, eine neue kirchliche und staatliche Verwaltung gegeben1. Die Klster wurden in der Art refor-miert, da bei Abgang eines katholischen Abts ein evangelischer an seine Stelle trat und da sie schon seit 1556 statt mit Konventualen mit jungen Leuten, die zum Kirchendienst herangezogen werden sollten, besetzt wurden (Klosterfchulen und Stift"). Die Frauenklster lie man aussterben. Ihr Vermgen verwandte man zur Errichtung von Lateinschulen. Ferner sorgte Christoph fr das Volksschulwesen. Endlich lie er ein allgemeines Landrecht ausarbeiten und fhrte Ma- und Gewichtsgleichheit durch. Die Prlaten erhob er zu einem besonderen Stand. Als solcher treten sie, vierzehn an der Zahl, den Landstnden bei (1565), dagegen verschwand aus denselben die reichsunmittelbar gewordene Ritterschaft. Stuttgart wurde nach dem Bau des jetzigen Alten Schlosses (d. h. Umbau der Burg) bleibende Residenz und bekam verschiedene staatliche Gebude. Auf der andern Seite aber erwuchs dem Herzogtum durch diese um-fassenden Neuordnungen Christophs eine erhebliche Schuldenlast. Christophs Sohn und Nachfolger Ludwig (j- 1593) war ein Frmmler und ausschweifender Mensch zugleich. Er erbaute das Lusthaus zu Stuttgart (Meister Vehr von Bnnigheim) und das Collegium illustre zu Tbingens Er starb kinderlos,
und es folgte die zweite Mmpelgarder Linie mit Herzog Friedrich I. (f 1608), 1593 einem gescheiten, geluiseten und umsichtigen Regenten, der dabei prachtliebend und absolutistisch gesinnt war, und, weil nicht direkt von Herzog Ulrich abstammend, die Verfassung aufheben und ohne den Landtag regieren wollte (Kanzler Enzlin), was jedoch nicht gelang. Friedrich ist der Erbauer Freudenstadts und der Be-freier Wrttembergs von der sterreichischen Lehensherrlichkeit (Prager Ver
trag 1599)3.
3. Im 17. Jahrhundert, in jener Zeit der Kriege, hatte auch Wrttem-berg schwer zu leiden und geriet mehrmals in Feindeshand, und dabei waren seine
1 Das Kirchengut, bestehend aus den Klostergtern und Pfarrgefllen (nicht aber den rtlichen Stiftungen), war von Herzog Ulrich stark angegriffen, aber durch das Interim der Kirche nochmals zugefhrt und ihr dann von Herzog Christoph auch belassen worden, doch so, da der jhrliche berschu aus den Zinsen dieses nahezu 33 Millionen Gulden betragenden Kirchenvermgens zur Ablsung der Land-schaftsschulden und das brige zur Bestreitung des Aufwands fr das Kirchen-, Schul-und Armenwesen verwendet werden mute. brigens wurde im Lauf der Zeit das Kirchengut noch zu allen mglichen andern Zwecken Verwendetz. 23- zu frstlichen Heiratsgeldern, Schlobauten, Besoldungen von Landschaftsbeamten und Hofmusikanten usw. Ein Drittel der Staatsstenern flo aus dem besteuerten Kirchengut. Dieses Alt-Wrtemberg war nicht blo das Muster einer konstitutionellen Monarchie im kleinen, sondern ob seiner staatlichen und kirchlichen Einheit gleichsam eine Art evangelische civitas Bei, insofern als alle ffentlichen Beamten und Lehrer evangelisch sein und diekonkordiensormel beschwren muten. Andersglubigen Untertanen waren berhaupt keine Erleichterungen, vor allem kein ffentlicher Gottesdienst zugestanden,
selbst dann nicht, als das Herrscherhaus katholisch war (17331796).
2 Jetziges Wilhelmsstift oder Konvikt".
3 Diese Ablsung des Vertrags von Kaden kostete 400 000 Gulden. Doch blieb die Anwartschaft sterreichs ausbedungen.
435
Olm,.
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Extrahierte Personennamen: Christoph Christophs Christophs Ludwig_( Ludwig Friedrich_I. Ulrich Friedrich Ulrich Christoph
138
Mittlere Geschichte.
hren wir Klagen der die Grundherren: sie zwngen die armen Leute der Recht, nhmen ihnen ihr sauer Erworbenes ab und vermehrten die Fronen in ungebhrlicher Weise. Man entzog den Bauern sogar, worber sie sich am meisten beschwerten (was uns allerdings nicht mehr recht verstndlich ist, damals aber als ungerechte Neuerung und Schmlerung empfunden wurde), das Jagdrecht nebst dem Fischfang. Auf Grund des rmischen Rechts war durch kaiserliche Verordnung, einen sogenannten Landfrieden, vom Jahr 1395 die Jagd ausschlielich den Fürsten, Grafen, Herren, den Reichsstdten und dem Klerus zugesprochen worden. Diese aber gingen in der Ausbung ihres neuen Rechts so grausam zu Werke, da sie den Jagd-srevlern d. h. denjenigen Bauern, welche die Jagd im guten Glauben, dieselbe sei frei und drfe ihnen nicht durch einen Machtspruch von heute auf morgen entrissen werden, trotzdem ausbten, mitunter sogar die Augen ausstechen oder beide Hnde abhauen lieen. Dies mute die Bauern empren, ver-bittern und zum uersten reizen, zumal da der Wildschaden in furchtbarer Weise zunahm. Zu einer Revolution war Zndstoff genug angehuft, vollends da der deutsche Bauer wute, da es, abgesehen von vereinzelten Gegenden Schwabens und Frankens, nur noch in Friesland und Nieder-sachsen, in Sdbayern und sterreich, Tirol, Steiermark und Krnten, also eigentlich nur noch an den Grenzen Deutschlands freie Bauern gebe, wogegen die groe Maffe der Bauern im Reich leibeigen sei. Sollte er nicht auch gleich jenen zur Freiheit berechtigt sein? Denn seine Verfechtung machte ihn berdies verchtlich. Man sprach von ihm als Flegel oder Filzhut, Karren-setzer oder Schollenpuffer; steigerte, ohne ihn zu fragen, alle Jahre die Glte, und so er etwas darber sagt, schlgt man ihn nieder als ein Rind; mgen ihm Weib und Kind sterben und verderben, da gibt es keine Gnade", be-richtet uns der Nrnberger Meistersinger Hans Rosenblut aus dem Jahr 1450. Ja man beutete sogar die Heiratserlaubnis sr die leibeigenen Bauern finanziell aus und erhhte willkrlich die gerichtlichen Strafen. Kurz und gut, Bauernplackerei ward Selbstzweck. Und zu allem Unglck sielen um diese Zeit auch noch die Getreidepreise und der Verkaufswert der Boden-erzeuguiffe berhaupt. Der leibeigene Bauer aber konnte von sich aus nichts dagegen tun; denn er hatte kein Umtriebskapital. Was ihm von seinem Erls verblieb und noch darber hinaus mute er seinem Grundherrn be-zahlen. So fiel er den Wucherern und das waren meist Juden anheim, und es wird berichtet, da man sich oft bei kurzen Borgfristen unter die Forderung von 3050, ja der 80 > Zins fr ein Darlehen beugen mute! Im 15. Jahrhundert waren ganze Gegenden in Sdwestdeutschland
246
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte]]
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26
Alte Geschichte.
der Regierung und zur Verhtung des bestndigen Kaiserwechsels und Frsten-mortis alle Reste von Nebengewalten neben der des Kaisers austreiben: es drfe das Kaisertum frderhiu nicht mehr von den Launen und dem Eigen-nutz der Whler, feien es nun Senatoren, Soldaten oder Generle, abhngig fein, sondern es msse ans sich selbst gestellt (absolut) und erblich werden. Diokletian war der Vollstrecker dieser Ansicht: er errichtete an Stelle des noch mit dem Schleier der Republik umgebenen Wahlkaisertnms die nn-umschrnkte erbliche Monarchie, so erst den Kaisertraum Csars verwirk-lichend.1) Sodann trennte er die Heerfhrung von der inneren Verwaltung; hob den Unterschied von kaiserlichen und seuatorischeu Provinzen ans; schuf ein sorgfltig abgestuftes Beamtentum mit einem peinlich einzuhaltenden Geschftsgang (Instanzenweg); fhrte ein neues Steuersystem ein; lste die selbstndige Gemeindeverwaltung auf und fhrte allenthalben den Grund-fcttz der vollen Staatsgewalt durch, fo erst die Weltmonarchie einheitlich gestaltend. Er selbst, der neue Weltregent, war der emsigste Beamte seines Reichs; auer aus seinen Feldzgen52 findet man ihn hnlich Hadrian oft und viel auf rastlosen Reifen, immer regierend und rechtfprecheud.
2. Um das Alte geschickt ins Neue berzuleiten, die Verwaltung des Riesenreichs besser durchfhren zu knnen und die Erblichkeit der Krone anzubahnen, ersann Diokletian folgendes bergangssystem: es sollten fortan immer zwei Grere im Staate fem, als Herrfcher (Augfti, Kaiser), und zwei Geringere als Helfer (Cfares, Vizekaifer), und zwar sollte allemal der Angnstus seinen Csar (der nicht sein leiblicher Sohn fein sollte), womglich zum Schwiegersohn annehmen, nach 20 Jahren abdanken und den Schwieger-shn und bisherigen Csar zum Augustus vorrcken lassen, woraus dann dieser wiederum in der angegebenen Weise sich einen Cfar ernennt, nach zwanzig Jahren zurcktritt und fo fort. Von dieser zunchst knstlichen Erblichkeit und beschrnkten Amtsdauer mochte er in dem ihm eigentm-lichen Wunderglauben hoffen sie werde zu geeigneter Zeit in die natrliche bergehen, wie er auch denken konnte, es werde die ihm durch die Not der
1 Diokletian verlieh der Person des Kaisers die Kleidung des olympischen Zeus: ein weies, perlenbesetztes Stirnband, das Diadem; seidene, golddurchwirkte Gewnder: perlen- und edelsteingestickte Schuhe. Den Kaiser erklrte er fr heilig" und umgab ihn mit einem vielverschlungenen Zeremoniell, das den Zugang zu ihm erschweren und erhhen sollte. Auch fhrte er die Anrede Dominus" (Sire) und den Kniefall vor dem Kaiser ein.
2 Er kmpfte in Gallien und gypten (Bauernkriege), ferner gegen Sarmaten, Perser und Germanen.
134
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Extrahierte Personennamen: Diokletian Kaisertraum_Csars Diokletian Augustus
78 Mittlere Geschichte.
benn man war nicht mehr gewillt, noch weiterhin die gregorianischen An-schaumigen, da der Papst der dem Kaiser stehe, zu teilen. Der Kaiser verwies denn sofort die Legaten des Landes und tat geeignete Schritte, um einer Wiederholung derartiger Eingriffe in seine kaiserliche Stellung vorzubeugen.' 4. Oberitalien hallte wider von den Klagen der Mailand. Friedrich entschlo sich deshalb zu einer zweiten Romfahrt (1158/62). Diesmal gwgs mit 50000 Mann der die Alpen. Alles unterwarf sich im Nu, stlbst Mailand. Nachdem aber der Kaiser auf einem groen Reichstag auf den Ronkalifchen Feldern (Roncglia bei Piaesnza), zur weiteren Ordnung des Verhltnisses der Lombardei zum Reich die volle Landeshoheit und damit das alleinige Recht, die Richter zu ernennen; die Zlle zu erheben; Pfalzen zu erbauen; Mnzen zu Magen und die Fischerei, die Salinen und Silberbergwerke zu nutzen kraft rmifchen Staats- und deutschen Knigsrechts fr sich und das Reich in Anspruch genommen und zur Durchfhrung dieser Beschlsse in den lombardischen Reichslanden kaiserliche Gewalthaber, Podefus, eingefetzt hatte: da entstand bald eine, allgemeine Grung unter den Lombarden, die sich nun feit einem vollen Jahrhundert ihrer vollstndigen Unabhngigkeit vom Reich und ihrer Selbstverwaltung erfreut hatten. Denn die volle Durchfhrung der roukalifcheu Befchlffe htte sie um alle ihre freiheitlichen Errungenschaften gebracht.2 Genua und Mailand waren unter den ersten, die sich wider-fetzten. Genua, deffeu Flotte man unter Umstnden nicht entbehren konnte, behandelte der Kaiser nachsichtig, um so unnachsichtiger verfuhr er gegen das trotzige Mailand. Es wurde belagert (1161/62)/ ausgehungert und dem Erdboden gleich gemacht, seine Umgegend auf 3 bis 4 Meilen grndlich verwstet. Die Spuren des zertrmmerten Mailand schreckten die andern, selbst Genna nicht ausgenommen. Sie lieen ab vom Widerstand gegen
einen solchen Kaiser. .
5. Doch schon im Jahre 1164 regte sich der Freiheitssinn der
Lombarden wieder. Es bildete sich der Veroneser Bund, der tm Vertrauen auf die Flotte Venedigs, das Geld der Griechen, die Waffen Wil-
i Zunchst wurden die Legaten also des Landes verwiesen. Des weiteren wurde verkndet, da die Auffassung des Papstes von der kaiserlichen Gewalt em grobes Miverstndnis sei; der Kaiser sei Kaiser nicht von Papstes, sondern von Gottes Gnaden. Auch die deutschen Bischfe schlssen sich ^eser Erklrung an, bei aller schuldigen Ehrfurcht vor dem hl. Vater, der sich nunmehr beim Kaiser
wegen ^ sich geschdigt. In den kaiserlichen Fiskus flssen im
ersten Verwaltungsjahr allein 30000 Pfund Silber (1 Pfund = 20 Ml.).
186
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_entschlo Friedrich Genna
Die Bltezeit Athens oder das Perikleische Zeitalter. 17
Ratsherr bekam er knftig tglich 1 Drachme (80 Pfg.), als Geschworener (Gerichtsbeisitzer) 3 Obolen (mehr als 3 bis 4 Obolen oder 50 Pfg. brauchte auch ein reicher Athener nicht fr seinen tglichen Tisch). Ferner fhrte Perikles fr den Dienst im Landheer oder bei der Flotte auer dem seit den Seebundszeiten blichen Verpflegungsgeld noch eine Lhnung ein, die mit dem Verpflegungszuschu zusammen 1 Drachme fr den Tag betrug. Endlich verdankten die Athener ihrem Perikles die Einfhrung der Frei-karten (Bleimarken) fr die groen Festspiele im Theater. Alle Brger sollten sich das Jahr der mehrmals dem Kunstgenu hingeben und sich einen besseren Tag machen knnen. Diese Vergnstigung erfreute sich bei der Brgerschaft der grten Beliebtheit, verschlang aber schlielich alle berschsse der Reichskasse. Jede Theatermarke stellte einen Wert von 2 bis 3 Obolen dar. (Spter, seit 389, gab es auch ein Taggeld von 1 Drachme und mehr fr die Teilnahme an Volksversammlungen.) Gleichzeitig mit der Durchfhrung dieses sogenannten Soldwesens (des Theater-, Krieger-, Richter- und Ratsherrensolds) wurden die Oberaufsichtsrechte des Areopags, dieses Bollwerks der politischen Gegner des Perikles, auf die Volksgerichte bertragen. Dem Areopag verblieb nur noch der Blutbann (Klagen wegen Mords) und die Aufsicht der die heiligen lbume.
Die mterlosung (April/Mai) fr die Einzelmter wurde durch Perikles auch auf die Archontenwrde ausgedehnt. Doch [pflegte sich der Brgersmann fr Einzel- oder Ehrenmter, mit denen kein Taggeld, dagegen eine grere Verantwortung verbunden war, nicht zur Losung zu melden. Gegen die schlimmsten Zuflligkeiten des Losentfcheids schtzte man sich brigens erstens dadurch, da jeder, dem ein Losamt, sei's ein Volks-, sei's ein Einzelamt, zu-gefallen war, sich vor dem Antritt desselben einem genauen Verhr der sein Vor-leben unterziehen mute. Fiel diese Prfung zu seinen nngunsten aus, so durfte er das Amt nicht antreten. Nur fr die Offiziers- und Finanz-beamtenstellen belie es auch Perikles beim alten: sie blieben nach wie vor nur den Angehrigen der hchsten Steuerklasse vorbehalten und durften nie-mals durchs Los, sondern nur durch Wahl besetzt werden (desgleichen die Stelle des Oberinspektors der stdtischen Wasserversorgung). Endlich konnten alle Einzelbeamten nach Ablauf ihres Amtsjahrs zur Rechenschaft gezogen werden.
7. Athen war aus der Zerstrung durch die Perser in eiligem Wiederaufbau als unschne Stadt mit krummen, engen Gassen und unan-sehnlichen Fachwerkhusern erstanden. Nur die Burg bekam durch Cimon gegen frher ein stattlicheres Aussehen. Auch die neuen Ringmauern fielen
69 Hesselmeyer, Geschichte. 2. Aufl. 2. Teil. 2
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T14: [Athen Stadt Athener Sparta Spartaner Griechenland Krieg Perser Flotte König]]
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Auswrtige Kriege vor Ausbruch der Revolution-
43
Senatoren, die in letzter Zeit verschiedentlichemal zugunsten ihrer Standes-genossen das Recht gebeugt hatten, das Richteramt und bertrug es auf die Ritter. Aber als er nun mit seiner Hauptabsicht, das rmische Stadt- in ein italisches Staatsbrgerrecht zu verwandeln, hervor-trat, da sank seine Beliebtheit beim Volk ebenso rasch , wie sie gestiegen war. Denn fr ein solches Gesetz, das sr unrmisch, ja fr Verrat galt,
fand er bei hoch und nieder kein Verstndnis. Die Armen frchteten, sie knnten infolge der vermehrten Brgerzahl bei den Kornverteilungen zu kurz kommen, ja andere lieen sich einreden, die Neubrger wrden dann den Altbrgern bei ffentlichen Versammlungen und im Theater oder Zirkus die besten Pltze wegschnappen! Gajns sah, da er mit seinen edeln Absichten allein dastehe. Er war seiner Zeit vorausgeeilt, hatte seine Zeitgenossen berschtzt. Noch waren die Rmer fr derartig weitausschauende Plne nicht reif. Es muten noch ganz andere Dinge geschehen, bis sie den von Gracchus vorgezeichneten Weg betraten. Gajus aber fand, vom Volk im Stich gelassen, gleich seinem Bruder ein gewaltsames Ende. 121
Kapitel 24.
2lusw>rtige Kriege vov llusbtucfy der Hcfolutiott.
1. Die Optimalen betrachteten sich als die Erhalter und Retter des rmischen Staatsgedankens, der darauf hinauslief, Roms Machtbereich immer weiter auszudehnen. Das Wohlergehen des einzelnen im Staate war ihnen gleichgltig. Anders die Gracchen. Sie hatten sich in erster Linie um das Wohl und Wehe der einzelnen gekmmert: hierin sahen sie die Aufgabe, die Ehre des rmischen Staates. Aber in den Augen der Opti-maten war das eine unrmische Auffassung vom Staat, die, den rmischen Standpunkt preisgebend, die Rmer aus unumschrnkten Zwingherren und Nutznieern zu bloen Helfern und Wohlttern der unterworfenen Lnder herabwrdigen und Rmer und Nichtrmer auf eine und dieselbe Stufe stellen wolle. Fr die Optimalen bedeutete also der Sturz der Gracchen den Sieg des Rmertums, dessen Vorkmpfer nur das Eine erstrebten: Unterjochung der noch ausstehenden Völker jenseits des Mittelmeeres und der Alpen. Denn mit der Macht des Staates wuchs auch die Macht der Nobilitt; nicht blo die Staatskasse, auch die Taschen der Reichen fllten sich bei dieser Weltmachtspolitik, während die innere Politik der Gracchen das Einkommen der Hchstbegterten geschmlert hatte. Folglich unter-sttzten die Optimaten auch in ihrem eigenen Interesse die Eroberungs-
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und eine bessere und dauerhaftere Druckerschwärze. Besonders aber erfand er-
den Guß der Lettern. Durch ihn wurde Gutenbergs Erfindung weiter ge-
führt und vollendet. Das erste größere Werk, das aus Gutenbergs Druckerei
hervorging, war eine lateinische Bibel in drei Bänden, wahrscheinlich im Jahr
1456 vollendet. Ein Psalter, den die Bibliothek zu Stuttgart besitzt, ist im
Jahr 1457 gedruckt, und zwar ausgezeichnet schön. Faust reiste dann im
Lande umher und verkaufte seine Bibeln, das Stück um hundert Gulden; und
alle Welt erstaunte über den unerhört billigen Preis. Die Mönche aber, die
nun nichts mehr mit Abschreiben verdienten, erstaunten am meisten, und
wußten sich am Ende vor Grimm nicht anders zu helfen, als daß sie zum
Volke sagten: „Faust stehe mit dem Teufel im Bunde, und die rothen Buch-
staben auf den Titelblättern seien mit Menschenblut gefärbt!" Doch laßt die
Mönche reden! Wir wollen unserem Gott herzlich danken „für das höchste
und letzte Geschenk" (wie Luther sich ausdrückt), „durch welches Gott die Sache
des Evangelii forttreibt", und das Wort, das uns unterweisen kann zur Selig-
keit, auch in die Hütten der Armen bringt. Gutenberg, der Erfinder, mußte
später seine Druckerei aus Noth verkaufen, und starb arm, nachdem er die Welt
bereichert, im Jahr 1467.
In der neueren Zeit sind in dieser Kunst, welche so wichtig für die
Bildung der Völker geworden ist, wesentliche Verbesserungen angebracht
worden. Man hat Druckerpressen, die mit Hülfe der Dampfkraft in einer
Stunde 4000 Bogen drucken. Ja in Nordamerika soll im Jahr 1853 eine
Schnellpresse erfunden worden sein, welche in einer Stunde 30,000 Zeitungs-
blätter liefert.
156. Württemberg unter den Grasen.
Vom dreizehnten bis fünfzehnten Jahrhundert.
Die Landeseinwohner zerfielen in die vier Klassen: Geistlichkeit, Adel, Bürger
und Bauern. Die eigentlichen Bauern, mit eigenem Grund und Boden, hatten z. B.
über Mangel an Nechtsschntz zu klagen; aber sie erlangten zweierlei, was in manchen
andern Ländern den Bauern erst später oder gar nicht zu Theil wurde: das Recht,
die großen Höfe zu theilen, und Antheil an den landständischcn Berathungen. Die
Leibeigenen, d. h. solche Bauern, die nicht eigenen Grund und Boden besaßen, ge-
hörten mit Leib und Gut ihrem Herrn und mußten mancherlei Frohndlenste leisten
und Abgaben aller Art bezahlen. Ihr Herr durfte sie verschenken, vertauschen und
verkaufen.
Nicht gering war im Lande die Zahl der Juden. Durch ihre Betriebsamkeit
wurden sie reich. Aber zuweilen geschah es, daß ein Kaiser einem Landes Herrn
den Gefallen that und ihn von allen Judenschnlden freisprach. Das Volk schrieb
allerlei Unglück, wie Mißwachs, Hagel, Brand, den Inden zu und mißhandelte sie
aufs härteste. Sie wohnten in den Städten gemeiniglich abgesondert; daher rührt
noch an manchen Orten der Name Judengasse.
An der Spitze der Verwaltung des Landes stand die sogenannte Kanzlei. Das
oberste Gericht war ursprünglich das Landgericht zu Cannstatt, das unter freiem
Himmel gehalten wurde. Mehr nach Herkommen und Gewohnheit, als nach einem
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