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1. Landeskunde der Provinz Sachsen und des Herzogtums Anhalt - S. 7

1890 - Breslau : Hirt
Landschaftskunde. 7 S.o. nach der Saale, während der S.w. gegen das Thüringische Hügelland :md der N.o. gegen das Tiefland scharf abgeschnitten sind. Das Gebirge bildet ein großes Hochland, dessen obere Platte sich allmählich in seiner ganzen Län- genausdehnung von N.w. nach S.o. sehr beträchtlich senkt. Dieser Umstand hat die gewöhnliche Scheidung in Ober- und Unterharz herbeigeführt, in- dem das Gebiet westlich vom Brocken dem Oberharz (Flußgebiet der Weser; Nadelholz überwiegend), östlich davon dem Unterharz (Flußgebiet der Elbe) zugerechnet wird. Hier überwiegt das Laubholz. In dieses Hochlaud sind die Thäler der Bäche tief eingeschnitten, während gewaltige Berge auf demselben emporragen. Am höchsten ist der Bro cken (Blocksberg), nahe dem Nordrande mit 1141 m über dem Meeresspiegel über die Grenze des Baumwuchses auf- steigend, der höchste Berg Mitteldeutschlands; er bildet mit einigen kleineren Bergen eine besondere Gruppe. Der Ramberg (Viktorshöhe) ebenfalls im Unterharz, 537 m, besteht wie der Brocken aus Granit, während sonst das Ge- birge meist aus Grauwacke besteht. Auch der Auersberg (Josephshöhe) ist ein Granitkegel von 575 in Höhe. Überschreiten wir von dem S.o.-Abhänge des Harzes ans die fruchtbare Thalebene der Helme, die goldene Aue, so kommen wir in das aus Trias (Buntfandstein, Muschelkalk, Keuper) bestehende Thüringische Hügelland, eine wellenförmige Senkung zwischen Harz und Thüringer Wald. Den nord- westlichen Teil bildet die rauhe Hochplatte des Eichsfeldes, welches der waldreiche Düu in einen nördlichen und einen südlichen Abschnitt zerlegt. Vom Eichsfelde aus laufen 5 Höhenzüge mit einer Durchschnittshöhe von 162 bis 227 m, unter sich und mit dem Harz und Thüringer Walde parallel bis zur Saale, welche bald eine festgeschlossene Kette bilden, bald nur einen losen Zusammenhang haben und vielfach von Flüssen durchbrochen sind. Die be- dentendsten dieser Züge sind der von Mühlhausen ausgehende, 470 in errei- chende Hainich, der bei Erfurt der Steiger (345 rn) heißt. Die Hainleite zwischen Wipper und Helbe, über 30 km lang und bis 461 m ansteigend, nimmt nach dem Durchbruch der Unstrnt (Sachsenburger Pforte) den Namen die Schmücke (326 m) an und heißt später die Finne (470 m) bis zur Saale bei Naumburg. Der dem Harz am nächsten liegende Zug, die Windlaite, hat feine höchste Erhebung im Kisfhäufer (470 m). Zwischen diesen Höhen- zügen find Mulden und Becken, mit Lehm und humusreichem Schlamm bedeckt, eingesenkt, von denen das thüringische Zentralbecken nördlich von Erfurt am Zusammenfluß der Gera und Unstrnt das bedeutendste ist. Erfurt verdankt der Lage in dieser weiten fruchtbaren Niederung zum großen Teil seine Be- deutung als Hauptort von Thüringen. Außerdem sind noch besonders frucht- bar die Unstrnt-Niederung bei Artern und die goldene Aue an der Helme. In den S.o.-Zipfel der Provinz, den Kreis Zeitz, sendet das sächsische Bergland seine letzten Ausläufer. Das ganze Gebiet östlich der Saale und nördlich vom Harz gehört dem Tieflande an, welches, wie der meist nach N.w. gerichtete Lauf der Flüsse beweist, sich in dieser Richtung senkt. Aus diesem ragen nur vereinzelte kleine Erhebungen hervor, wie die Porphyrfelfen an der Saale bei Halle (135 in), die Höhen bei Wettin (174 m), am höchsten der Petersberg bei Halle (240 in Seehöhe). Auf dem rechten Elbufer zieht ein Teil des Südlichen Land- rückens, der rauhe i ud wasserarme Rücken des Flä-

2. Landeskunde des Großherzogtums Oldenburg - S. 3

1918 - Breslau : Hirt
Allgemeines. — Staatsverfassung. 3 Das Großherzogliche Wappen enthält auf einem Hauptschilde mit sechs Feldern für Norwegen, Schleswig, Holstein, Stormarn, Dith- Marschen und Kniphausen einen Mittelschild mit fünf Feldern für die roten oldenburgischen Balken auf goldenem Grunde oben links, das goldene Delmenhorster 5treuz auf blauem Grunde oben rechts, das goldene Lübecker Kreuz auf blauem Grunde mit darüber schwebender Bischofsmütze unten links, das von Rot und Silber geschachte Wappen für Birkenfeld unten rechts und auf der von unten eingepfropften Spitze den goldenen Jeverischen Löwen auf blauem Grunde. Die Zentralbehörden des Großherzogtums führen diesen Mittelschild des großen Wappens. Die Staatsverwaltung wird unter dem Eroßherzog von einem dem Landtage verantwortlichen Staatsministerium geleitet. Es umfaßt folgende Ministerien: 1. des Großherzoglichen Hauses und der Auswärtigen Angelegenheiten,- 2. des Innern; 3. der Justiz; 4. der Kirchen und Schulen; 5. der Finanzen. Es gibt aber nur drei Minister, dem Minister des Innern sind auch die Ministerien des Großherzoglichen Hauses und der Auswärtigen Angelegenheiten und dem Minister der Justiz das Ministerium der Kirchen und Schulen übertragen. Das Finanzministerium verwaltet auch das Eisenbahnwesen, den Hochbau im Herzogtum Oldenburg, das Forstwesen, die Domänen und das Vermessungs- und Katasterwesen. Die drei Minister bilden mit Sitz und Stimme das Gesamtministerium, dem eine Reihe von Angelegenheiten übertragen ist, worüber die einzelnen Minister nicht selb- ständig entscheiden können. Unter dem Gesamtministerium stehen die Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht. Der Landtag hat nur eine Kammer und ist als die gesetzliche Ver- tretung aller Staatsbürger des Großherzogtums berufen, ihre auf der Verfassung beruhenden Rechte geltend zu machen, an der Gesetzgebung mitzuwirken, die Steuern zu bewilligen und den Staatshaushalt fest- zustellen. Er hat das Recht, über alle Staatsangelegenheiten von der Regierung Auskunft zu begehren. Dem Großherzog bleibt das volle Veto gewahrt, er ernennt und entläßt die Minister nach freiem Ermessen. Fürst und Volk sind aufeinander angewiesen, ohne ihre Einigung entsteht kein Gesetz. Der Landtag wird jährlich auf Grund allgemeiner, unmittelbarer und geheimer Wahlen berufen, er hat jetzt 45 Abgeordnete. Wahlberechtigt und wählbar ist jeder Deutsche, der zur Zeit der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren im Großherzogtum wohnt. Wer 40 Jahre alt ist, hat bei der Ausübung des Wahlrechtes zwei Stimmen. Die Wahl erfolgt für fünf Jahre in 29 Wahlkreisen, deren Abgrenzung alle 20 ^ahre geprüft werden muß. Die Abgeordneten erhalten die Reisekosten erstattet und beziehen Tagegelder. Für die allgemeinen Landesausgaben besteht eine Zentralkasse, wozu die drei Landesteile in bestimmtem Verhältnis ihre Beiträge zu zahlen haben. Sonst geht die Finanzverwaltung der Landesteile eigene Wege. Die Rechtspflege ist durch Reichsgesetz geregelt. Das Reichsgericht in Leipzig ist die Spitze des Rechtszuges. Das Oberlandesgericht in Olden- bürg steht unter Aufsicht des Staatsministeriums und ist zugleich vor- gesetzte Dienstbehörde für das Landgericht und die Amtsgerichte. Das 1*

3. Landeskunde des Großherzogtums Oldenburg - S. uncounted

1918 - Breslau : Hirt
Vorbemerkungen zur vierten Auflage. Die Vorbereitung der neuen Auflage der Landeskunde des Groß- Herzogtums Oldenburg war fast ganz abgeschlossen, als der Krieg ausbrach. Die Verhältnisse unseres Landes werden daher so dargestellt, wie sie sich bis dahin in der Friedenszeit, die wie ein schöner Traum hinter uns liegt, entwickelt hatten. In den Vordergrund wurde die natürliche Beschaffenheit des Landes gestellt und die Ortskunde unmittelbar an die Bodengliederung und Bewässerung angeschlossen. Eine ausführliche tabellarische Übersicht läßt die Verwaltungsbezirke und die Ortschaften erkennen. Die Zeittafel zur oldenburgischen Geschichte wird durch einen kurzen Überblick über die geschichtliche Entwicklung ergänzt und erläutert. Oldenburg, Ostern 1915. Der Verfasser. Vorbemerkungen des Verlegers. Die Band- und Heftausgaben der E.von Seydlitz'schen Geographie sind bisher in rund 3 V? Millionen Exemplaren verbreitet worden; sie sind auch vielfach in den Schulen des Großherzogtums Oldenburg eingeführt. Den Herren Direktoren und Fachlehrern, sowie den Schuloorsteherinnen und Fachlehrerinnen, die den „Seydlitz" wegen etwaiger Einführung zu prüfen wünschen, stelle ich gern ein Exemplar der in Betracht kommen- den Ausgabe nebst der Landeskunde unberechnet zur Verfügung. Ich bitte aber darum, bezügliche Wünsche unter Angabe der Schulgattung ent- sprechend zu begründen, damit Verzögerungen durch Rückfragen vermieden werden. Für welche Anstalten die verschiedenen Ausgaben der Seydlitz'schen Geographie bestimmt sind, wolle man aus der Übersicht auf der vierten Umschlagseite ersehen. ~ slau, Ostern 1918. Ferdinand Hirt. Alle Rechte vorbehalten! Landeskunde wird auf Verlangen mit den Ausgaben A und B des „Seydlitz", co llbearbeitungen von Tronnier bzw. Rohr mann die Behandlung des Stoffes haftlichem Prinzip durchgeführt wurde, gegen entsprechenden Preisausschlag gebunden geliefert. Ausgabe A (Seydlitz-O eh lmann, 24.Bearbeitung) Ausgabe A (Seydlitz-Tronnier, 26. Bearbeitung) Ausgabe B (Seydlitz-Oehlmann, 22. Bearbeitung) Ausgabe B (Seydlitz-Rohrmann, 24. Bearbeitung) Einzelpreis dieser Landeskunde kartoniert 1.— M.

4. Landeskunde des Großherzogtums Oldenburg - S. 33

1918 - Breslau : Hirt
Bodengliederung und Besiedelung. — Die Marschen. 33 Die Marschen. Wer von der welligen, bewaldeten, an Feldsteinen reichen Geest in die Marsch hinabsteigt, glaubt in eine andere Welt versetzt zu sein. Das überaus fruchtbare, ebene, steinlose Land wird von schnurgeraden Blinker- straßen durchzogen. Wälder finden sich nicht; kleine Bestände, wie bei Ostiem im Jeverlande, kommen nicht in Frage. Von Busch- und Baum- beständen umgeben, liegen die Dörfer und die zahlreichen Einzelgehöfte weithin zerstreut zwischen Ackerland und Fettweiden. Als es noch keine Deiche gab, schützte sich die Bevölkerung durch künstliche Erdhügel, die aus dem Stteiboden aufgeschüttet waren und Wurten genannt werden. Manche alte Dörfer liegen auf solchen Erhöhungen. Die Einzelwurten sind noch zahlreich in Ieverland und Butjadingen vorhanden, aber nicht mehr bewohnt. Man unterscheidet Hunte-, Weser- und See- marschen. Der Boden der Marsch ist verschieden. In der Nähe der großen Randmoore liegt das Brokland (brok, brüchig, sumpfig) mit ge- ringer Kleischicht und minder fruchtbar. Darauf folgt die eigentliche Marsch nicht ohne Moorstrecken, wie zwischen Oldenbrok und Schweiburg; sie reicht bis zu den Außendeichen. Die Groden, in Ostfriesland Polder genannt» sind das neueingedeichte Land und das Land an der Außenseite der Deiche, das von höheren Fluten überströmt wird, aber für die Landwirtschaft ver- wendbar ist; denn der Andel (Seerispengras) ist ein gutes Viehfutter. Der Marschboden besteht aus dem bläulichen Klet, der im wesentlichen dem verwitterten Schiefer unseres Mittelgebirges entstammt. Der Knick ist eine harte, eisenhaltige und deshalb unfruchtbare Erde, die bisweilen nahe an der Oberfläche liegt. Hier bringt man durch das Wühlen die darunter- liegende fruchtbare, kalkhaltige Wühlerde, den Mergel, nach oben. Die Seemarschen haben den fruchtbareren Boden, aber auch den größeren Mangel an Süßwasser. Die Marschen liegen im allgemeinen nur 4,60 m, weniger oder etwas mehr, über der Fedderwarder Horizontale (Fh). Da nun das mittlere Niedrigwasser 1,30 über Fh (südlicher Jadebusen) eintritt und der Unter- schied zwischen Niedrig- und Hochwasser, der sogenannte Tidenhub, in der Regel etwa 3,40 m, bei Schillighörn 3,05 m, Wilhelmshaven 3,59 m, Fedderwardersiel 3,34 m, Bremerhaven 3,31 m beträgt, das Wasser also etwa 4,70 m erreicht, so wären die Marschgebiete zum größten Teil ohne die Deiche vor Überschwemmung durch das mittlere Hochwasser nicht gesichert. Höchste Sturmfluten, die das Doppelte, wie 1511, 1717, 1825, 1906, ja bis 8,80 in über Fh stiegen, würden alles Marschland und die niedrigeren Striche der Geest unter Wasser setzen, wenn der Deichring nicht schützte*. Die Deiche sind sehr kostspielige Wälle, zum Teil von bedeutender Höhe; wo die Gefahr am größten ist, steigt ihre Kappe über 10 m Fh. Während die Innenseite sich steiler aus der Marsch * Vgl. Krüger, W., Das Seegebiet Oldenburgs. Heimatkunde des Herzoa- tums Oldenburg I, S. 89. Rilthning, Landeskunde von Oldenburg. 4. Aufl. <Unv. Ndr.) Z

5. Landeskunde des Großherzogtums Oldenburg - S. 8

1918 - Breslau : Hirt
8 Das Herzogtum Oldenburg. fruchtbaren Niederlande der Marsch ab, die am Eeestrand in der Regel etwas tiefer als nach der Weser und der See zu liegt. Dem Bruchland mit einem dünnen Überzug von ftlet folgen in der Marsch die Fettroeiden und die ertragreichen Acker des Kleibodens bis zu dem kunstvollen Bau der vor den Hochfluten schützenden Deiche. Der Boden des Herzogtums gehört der jüngsten Erdperiode an: das Diluvium bildete die Geest, das Alluvium das Schwemmland der Marsch und der Moore. Als die großen Meere des Mittelalters der Erde (Trias, Jura, Kreide) zurückgegangen waren und nach der Tertiärzeit die Verteilung der Festländer und Meere sich ihrem heutigen Zustande genähert hatte, begann durch eine Wärmeabnahme von 3 bis 4 Grad eine allmähliche Vereisung ganz Nordeuropas. Über Skandinavien türmten sich ungeheure Eismassen auf, ausgebreitete Gletscher durchpflügten das Gebiet der Ost- see, die noch ganz flach, möglicherweise gar nicht vorhanden war, und setzten ihren Weg im wesentlichen in südlicher und südwestlicher Richtuug in das norddeutsche Flach- land fort. Starke Schmelzwasser, die den Gletschern entströmten, stießen Massen von Kies, Mergel, Sand und Ton vor sich her. Das heranflutende Eis brachte aus weiter Ferne eine große Fülle von Verwitterungsschutt teils als Jnnenmoräne, teils als Grundmoräne mit. Und als die Gletscher langsam abschmolzen, blieb der Schutt zurück und überdeckte das Land. Am Rande des abschmelzenden Eises entlang wurden nun von großen Strömen im Gebiete des norddeutschen Flachlandes zahlreiche Urstrom- täler tief ausgefurcht, und die Oberfläche gewann allmählich ihre heutige Gestalt. Ob nach der Hauptvereisung noch mehrere Eiszeiten mit wärmeren Zwischeneiszeiten, oder ob nur eine Eiszeit mit Schwankungen und verhältnismäßig kleinen Vorstößen und Rückzügen der Eiszungen stattgefunden haben, darüber streiten sich noch die Gelehrten. Die oldenburgische Geest ist die Schöpfung eiuer Vereisung, eine zweite ist nicht nachgewiesen. Das Inlandeis, welches dem Herzogtum sein Geschiebematerial, das heißt stellenweise zu mächtigen Lagern aufgehäufte Tonmassen mit vielen ein- geschlossenen Blöcken von Granit, Gneis, Porphyr, Sandstein von kantiger Form, und Gerölle, die von den Gletschermassen gerundet waren, zuführte, nahm von Jemt- land und Dalarne in Schweden seinen Ausgang und folgte eine Strecke der Seuke der Ostsee. Dann betrat es Schweden wieder, ohne Bornholm zu berühren, und setzte über Schonen in südwestlicher Richtimg den Weg nach dem Westen des nord- europäischen Flachlandes fort. Nach dem Rückgang des Eises kam die wellige Oberfläche der Geest mit Flußbetten und Seenbecken als ein Werk des Inlandeises und der Aus- spüluug großer Gewässer deutlich zutage, und die Winde trieben darauf mit dem Flug- fand ihr Spiel und häuften ihn zu Inlanddünen wie die Osenbergs auf. Em Urstrom- tal der Hunte zog nordwärts in beträchtlicher Breite zwischen Goldenstedt und Koln- rode bis Wildeshausen und Oldenburg zur Urweser. Ein Urstromtal von der Weser durch die Hunte-Leda-Senke ist nicht nachzuweisen, wohl aber entwickelte sich am Rande des zurückweichenden Eises die Urweser, die durch das Allerbett uüt dem großen Glogau- Spreewald-Oder-Urstromtal im Zusammenhange stand. Sie riß sich in dem Diluvium eine weite Bahn mit vielfach gegliedertem, zackigem Rande. Der jetzige Strom im Verhältnis zu seiner einstigen Riesengröße ist mit der Maus im Käfig des entronnenen Löwen verglichen worden Erst nach dem Verschwinden des Inlandeises bildete sich das Alluvium. Das Moor ist die Ablagerung abgestorbener Pflanzenreste, die nicht völlig zersetzt sind, weil sie durch dauernde Feuchtigkeit der Einwirkung des Sauerstoffes der Luft ent- zogen sind. Man unterscheidet nach ihrer Lage zur mittleren Höhe des Grundwasser- spiegels ihrer Umgebung Hochmoore und Niederungsmoore. Die Niederungsmoore entstehen auf dem Grunde stehender oder sehr langsam fließender Gewässer, sind stets eben und oft schwankend und erreichen an der Oberfläche des Wassers die Grenze ihres Wachstums. Als Grünlands- oder Wiesenmoore werden sie zur Grasernte be- nutzt. Die Hochmoore bilden sich über dem Grundwasserstande auf undurchlässigem

6. Landeskunde des Großherzogtums Oldenburg - S. 14

1918 - Breslau : Hirt
14 3 Das Herzogtum Oldenburg. begegnet mehr an der Küste, besonders in den dem Meere abgewonnenen Groden. Auch in den anderen Marschen finden trnr da große Weideflächen, wo zäher Boden sich nur schwer bearbeiten läßt. Auf \ bis f ha der Fett- Weiden wird ein Stück Vieh von bewunderungswürdiger Stärke ernährt und gemästet. Für die innere Kolonisation kommt die Marsch mit ihrem fast durchweg graswüchsigen Boden und ihrer blühenden Viehzucht nicht in Frage. Aber auf der Geest sind noch weite Ödlandsgebiete, die in den letzten Jahrzehnten vom Staat und noch mehr von den Landwirten be- deutend in Angriff genommen wurden, seit die starke Abwanderung der Bevölkerung mehr und mehr aufgehört hat und die Methode der Kultivierung besser entwickelt ist. Private pflegen im Oldenburgischen auf ihrem Grund und Boden keine neuen Kolonisten anzusetzen; denn der mittlere Bauern- stand hat hier die Herrschaft, große Güter gibt es nur wenige. Desto eifriger sind sie aber bemüht, mit Hilfe des Kunstdüngers zu ihrem eigenen Wirt- schaftsbetriebe neues Land hinzuzufügen. Der Staat besitzt Einkünfte aus Gemeinheitsanteilen im Norden der Geest, Markenanteile, ein Drittel oder ein Zehntel des geteilten Markengrundes für markenrichterliche Gebühr- nisse, im Süden, besonders in den Amtern Vechta, Cloppenburg und Fries- oythe, und Staatsmoore. Diese Gründe werden entweder aufgeforstet oder mit Kolonisten besetzt. Die Leitung der inneren Kolonisation auf staatlichem Besitz liegt ausschließlich in der Hand der Behörde des Landes- kulturfonds, der seit Jahrzehnten außerordentlich segensreich gewirkt hat. Leichtere Sandböden der staatlichen Heideflächen, die für Acker- und Grünlandkultur nicht zu gebrauchen waren, wurden der Forstverwaltung zur Aufforstung überwiesen,- die anderen staatlichen Gründe, besonders in der Garreler Mark, in den Gemeinden Lastrup, Huntlosen, Löningen, wurden neuen Ansiedlern übertragen. Um sie in ihrem Bestreben, sich eine eigene Scholle zu erwerben, zu unterstützen, erhalten die Kolonisten ihre Stelle als Eigentum. So werden kleinbäuerliche Betriebe in rentengutähnlicher Form geschaffen. Der Kolonist zahlt eine feste jährliche Grundrente von 15 bis 16 Mark für das Hektar. Erfüllt er die Einweisuugsbedingungen, und kultiviert er sein Kolonat möglichst rasch, ohne die Torfgewinnung übermäßig zu betreiben, so genießt er in den ersten zehn Jahren Freiheit von Rente und Grund- und Gebäudesteuer. Innerhalb dreier Jahre hat er ein Wohn- und Wirtschaftshaus zu errichten, und dazu erhält er von der Staatlichen Kreditanstalt gegen Bürgschaft des Landeskulturfonds Darlehen bis zur vollen Höhe des Feuerversicherungswertes für 3 % Zinsen und eine jährliche Amortisationsquote von \ %. Die Verwaltung sucht ihn in seiner Bewegungsfreiheit und wirtschaftlichen Selbständigkeit möglichst wenig zu behindern, der Kolonist kann sich sein Haus bauen, wie er will, ob niedersächsisch auf Hochmoor und Geest oder ostfriesisch auf Untermoor. Aber innerhalb der ersten dreißig Jahre nach erfolgter Einweisung gelten die Kolonate als Grunderben- oder Anerbenstellen. Um die Kolonisten anzuspornen, werden Kultivierungsprämien bis zu 100 Mark für das Hektar und Jahr für fertiges Kulturland auf Moorboden und bis zu 60 Mark auf Geestboden verliehen. Selten hat ein Kolonat in den neuen Kolonien

7. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 134

1918 - Breslau : Hirt
134 Die Zeit des Interregnums. Die Politik der Städte aber, die darauf ausging, sich mit dem umliegenden Lande zu einem geschlossenen Wirtschaftsgebiete abzuschließen und ihren Mitgliedern eine gewisse Lebenshaltung zu sichern, war der Bildung des Großbetriebes, des Großhandels und der Ansammlung großer Vermögen nicht günstig. Sie bewirkte aber auch, daß sich die Einwohnerschaft der Stadt innerhalb einer gewissen Kopfzahl hielt. Sie liegt in den meisten mittelalterlichen Städten noch unter zehntausend, bei wenigen zwischen zehn- und zwanzigtausend, und vielleicht stand Nürnberg, das fünfundzwanzigtausend Einwohner erreichte, unter allen allein. Etwas anders lagen die Verhältnisse in den flandrischen Städten, in denen die Tuchweberei schon seit gallisch-römischen Zeiten in hoher Blüte stand. Sie arbeiteten für die Ausfuhr und beherrschten mit ihren Waren die Märkte von Westeuropa, knüpften früh Beziehungen im Orient an, wo ihre Fürsten zur Zeit der Kreuzzüge hervorragende Stellungen einnahmen. Auch in den Hansastädten, in denen die Kaufmannsgilden die Führung behielten, waren die Verhältnisse etwas anders. Die Verfassung der Städte. Ursprünglich ist der Herr des Grund und Bodens, auf dem die Stadt steht, auch Stadtherr und nimmt seine Rechte durch den Stadtvogt wahr. Allmählich aberbringt der Rat, sei es durch Gewalt oder durch Kauf oder Tausch, die Rechte des Stadtherrn an sich, bis bei den ehemaligen Königs- und manchen Bischofsstädten jede Verpflichtung schwindet, bei vielen landesherrlichen nur noch eine jährliche Abgabe und eine beschränkte Hilfeleistung im Kriege übrigbleibt. Seitdem liegt die Verwaltung der Stadt in den Händen des Rates, der für den Bau und die Unterhaltung der Stadtmauern, für die Kriegstüchtigkeit des nach Zünften geordneten Heeres zu sorgen, Recht und Gericht wahrzunehmen hat. Um ihre Geldbedürfnisse zu befriedigen, führten die Städte schon früh neben direkten Stenern das Ungeld, die Akzise, ein und gingen damit den Fürsten voraus. Den Glanz und Reichtum unserer alten Städte bringen noch heute ihre stolzen Bauten, Kirchen, Rathäuser, Zunfthäuser, Brunnen und Denkmäler zum Ausdruck, so u. a. am Rhein die Rathäuser zu Aachen und Cöln, das Kauf- und Tanzhaus Gürzenich zu Cöln. In der Mitte des 14. Jahrhunderts erstarkten die Zünfte und forderten einen Anteil an den Ratsstellen für sich. In der Regel warfen sie den Patriziern Unterdrückung der Armen und ungerechte Verwaltung des Stadtsäckels vor. Ganz Deutschland ergriff damals diese Bewegung, die in verschiedener Weise durchgekämpft wurde — hier gelang eine Einigung ohne Blutvergießen, dort wurden in den Straßen schwere Schlachten ausgekochten, und der Sieger nahm grausame Rache an dem Besiegten —, aber auch sehr verschiedene Ergebnisse hatte: bald wurden die Geschlechter ganz verdrängt, bald behaupteten sie sich, am häufigsten aber wurde den Zünften irgendein Anteil an der Verwaltung der Stadt

8. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 10

1918 - Breslau : Hirt
10 Das Römische Kaiserreich. Den Versuch, die Reichsgrcnze vom Nieder- und Mittelrhein nach der Elbe zu verschieben, gibt man nach einer schweren Niederlage endgültig aus; die rechtsrheinischen Germanen bleiben in ihrer Hauptmasse frei. Die Christengemeinden breiten sich trotz ihrer rechtlosen Stellung im Staate und trotz der Verfolgungen durch die kaiserlichen Beamten über das ganze Reichsgebiet ans und gewinnen beständig neue Anhänger. 1. Das Römische Kaiserreich. § 1. Die Verfassung. Das römische Kaisertum ist eine Schöpfung des Augustus. Als C. Julius Cäsar Oktaviauus nach der Schlacht bei Aktium die außerordentliche Gewalt, die er etwa fünfzehn Jahre lang innegehabt hatte, niederlegte und dem Gemeinwesen seine Freiheit zurückgab, übertrugen ihm Volk und Senat einen Teil seiner Gewalt von neuem. Er erhielt den Oberbefehl über das Heer und die Flotte und die Verwaltung aller Provinzen, in denen ein Heer stand, ausgenommen Afrika. (Ägypten wurde als kaiserliches Privateigentum behandelt.) Im Jahre 27 v. Chr. empfing Oktavian den Namen „Augustus", „der Erhabene". Mehrere Jahre hintereinander wurde er zum Koufttl erwählt, alljährlich zum Tribunen, womit ihm die tribnnizifche Sakrofanktitas erneuert wurde, auch war er Mitglied der obersten Priesterkollegien. Dem Senate blieb die Verfügung über die Staatskasse, das Ära-riirnt, und die Verwaltung der ihm zuerteilten Provinzen; er nahm an der Beratung der Staatsangelegenheiten und der Gesetzgebung Anteil. Das Volk übte das Recht aus, die Beamten zu wählen, doch war es an den Vorschlag des Kaisers gebunden, bis. Tiberins auch diesen letzten Rest feiner politischen Aufgaben dem Senate übertrug. Die Reihenfolge der Ämter blieb erhallen, nur waren alle Beamten dem Kaiser untergeordnet. Augustus nahm den unbeliebten Titel eines Königs nicht an, wollte nichts als der Prinzeps, der erste Bürger, fein, vermied sorgsam wie den Namen so den Schein der Monarchie und hütete sich wohl, die dem Senat verbleibenden Rechte, die keineswegs inhaltlos waren, anzutasten. Es entstand eine Form der Verfassung, die man als Zweiherrfchaft, Herrschaft des Prinzeps und des Senats, bezeichnet hat. In Wahrheit war der Prinzeps das Oberhaupt, hatte die größere Gewalt in den Händen und genoß als Tribun das Recht, gegen jeden Beschluß des Senats fein Veto einzulegen und ihn dadurch aufzuheben. Allmählich bildeten die Ka.ifer eine besondere Verwaltung ans mit eigener Kaffe, dem Fiskus, und eigenen Beamten, die sie mit Vorliebe dem Ritterstand entnahmen.

9. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 13

1918 - Breslau : Hirt
Die Kaiser. 13 strengen, sparsamen Regenten und verstand es, die durch die Unruhen der letzten Zeit schwer erschütterte Disziplin im Heere wiederherzustellen. Sein Sohn Titus erstürmte und zerstörte Jerusalem mit seinem oltehrmrdigen Tempel (70) und brachte die heiligen Geräte aus diesem als Beutestücke nach Rom (Titusbogen). Aus Vespasians Zeit stammt auch das nach ihm benannte Amphitheater, das weltbekannte Kolosseum. Einen gefährlichen Aufstand der Bataver wußte er geschickt niederzuschlagen; seine wichtigste Maßnahme im rheinischen Germanien aber war das Eindringen der Legionen in den Landwinkel zwischen Rhein und Donau. Titus (79—81) regierte im Sinne seines Vaters. In das Jahr 79 fällt der Vesnvansbrnch, durch den die blühenden Städte Pompeji, Herkulmteum und Stabiä verschüttet wurden. Domitian (81—96), Vespasians zweiter Sohn, ein Mann von starkem Ehrgeiz, überließ sich in seinen späteren Regierungsjahren seiner Verschwendungssucht und Prachtliebe; er erhöhte den Truppen den Sold, aber der infolgedessen verstärkte Steuerdruck verursachte Unruhen, die wieder die mißtrauische Natur des Kaisers weckten. Das Delatoren-Unwesen griff um sich, des Kaisers eigene Verwarnte wurden in Majestätsprozesse verwickelt, das Verhältnis zum Senat verschlechterte sich. Dazu kam Unglück in auswärtigen Kriegen. Zwar ließ er durch C. Julius Agrikola Britannien bis an die schottischen Berge erobern, rief ihn aber aus Eifersucht vorzeitig ab. Durch die Dazier erlitt der Kaiser eine so schmähliche Niederlage, daß er ihnen einen jährlichen Tribut bewilligen mußte. Mit Erfolg aber wehrte er den Chatten im Taunusgebiete und begann von dort aus die Anlage des Limes. Schließlich fiel Domitian einer weitverzweigten Verschwörung zum Opfer. Obwohl der Senat den Herrscher gestürzt hatte, unterließ er doch den Versuch, seine eigene Herrschaft zu erneuern, sondern stellte einen Kaiser aus seiner Mitte, M. Coccejus Nerva, auf und sicherte sich seine Rechte. Nervst und feine Adoptivfamitte (96—180). In den glücklichen Zeiten, die mit Nerva (96—98) begannen und fast ein Jahrhundert hindurch währten, gelang es, ein gutes Verhältnis zwischen Kaiser und Senat dauernd aufrechtzuerhalten. Auf Nerva folgte M. Ulpius Trajanus (98—117), aus der lotinifchen Kolonie Jtalika in Spanien gebürtig, der beste Mann und tüchtigste Soldat, der damals im Reiche zu finden war. Er ist der letzte Kaiser, der die Grenzen des Reiches erweitert hat. Nach längerem Kriege gegen die Dazier verwandelte tr das von ihnen bewohnte Land in die Provinz Dacia (Siebenbürgen). Das Werk Domitians, den ober-germanisch-rätischen Limes, führte er durch. Er starb ans einem Zuge gegen die Parther, denen er die Provinzen Armenien, Mesopotamien und Assyrien entrissen hatte. (Trojansfäule.) P. Älins Hodrionus (117—138), fein Adoptivsohn, schloß mit den Parthern Frieden unter Verzicht auf die Erwerbungen seines Vor-

10. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 219

1918 - Breslau : Hirt
§ 118. Der Schwedische Krieg. 219 Mit rücksichtsloser Härte durchgreifend, 'gestaltete er die königliche Gewalt im Innern des Staates zu einer absoluten aus; die den Hugenotten im Edikt von Nantes gewährten Freiheiten tastete er nicht an, aber ihr Be-satznngsrecht befestigter Städte wollte er nicht dulden, da es die souveräne Macht des Staates beeinträchtigte und gefährdete. Er eroberte 1628 den festesten dieser Plätze, La Rochelle, und brach dadurch die staatliche Souder- 1 - 20 000 0 00. >&7l Bm 21. Schweden im 17. Jahrhundert. stellung der Hugenotten. In ix't äußeren Politik verfolgte er wieder das Ziel Heinrichs Iv., nämlich Erweiterung der französischen Macht auf Kosten des Hauses Habsburg. Ein Verbündeter wie Gustav Adolf mußte ihm daher in hohem Grade erwünscht sein. Frankreich vermittelte im Jahre 1629 einen Frieden zwischen Schweden und Polen und verpflichtete sich später, dem Könige Hilss-gelder zu zahlen.
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