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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 108

1911 - Magdeburg : Creutz
108 8. Das Land zwischen ^aale und Elbe. Von welchen Kranken werden diese Moorbäder aufgesucht? 50 kg Moorerde enthalten 3,5 kg Salze; infolgedessen wirkt das Moorbad beruhigend auf die Nerven. Wer Solbäder genommen hat, kann sich diese angenehme Wirkung vorstellen. Besonders solche Kranken, die an Rheumatismus und Gicht leiden, suchen hier Heilung. So mancher, der gefahren werden mußte oder nur an Krücken langsam gehen konnte, hat hier gesunde Beine wieder erlangt. Mit dankbarein Herzen hat er Schmiedeberg gesund und frisch verlassen. Das Landstädtchen, das nur 3000 Einwohner hat, wird im Sommer von ungefähr 3000 Kurgästen besucht. Auch die Kinder der Ferienkolonien aus Leipzig und Halle sind Moorhalde bei ^chmiedeberq. in den großen Ferien hier in den Waldungen"zu treffen. Frisch und rotbäckig kehren sie heim. Der Name „Schmiedeberg" erinnert an Eisen- werke, die früher in der Heide lagen und das Eisenvitriol der Moore ausbeuteten. Der Name des Gasthauses „Eisenhammer" erinnert gleich- falls daran. B. Gewässer. 1. Die weiht (flfter. Die Quelle der Weißen Elster liegt auf dem Elstergebirge. In zahlreichen Krümmungen fließt sie nach N. durch das Vogt- und das Osterland. Ihr tiefes Tal ist durchweg breit und fruchtbar. In ihrem Oberlause eilt sie an dem Badeorte Elster und der Fabrikstadt Plauen vorüber, im Mittelläufe an Greiz und Gera. Im Unterlaufe, vou Zeitz au, bewässert sie eine äußerst fruchtbare Ebene, die Aue. Getreidefelder

2. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 122

1911 - Magdeburg : Creutz
122 8. Das Land zwischen Saale und Elbe. Von welchen Kranken werden diese Moorbäder ausgesucht? 50 kg Moorerde enthalten 3,5 kg' Salze; infolgedessen wirkt das Moorbad beruhigend auf die Nerven. Wer Solbäder genommen hat, kann sich diese angenehme Wirkung vorstellen. Besonders solche Kranken, die an Rheumatismus und Gicht leiden, suchen hier Heilung. So mancher, der gefahren werden mußte oder nur an Krücken langsam gehen konnte, hat hier gesunde Beine wieder erlangt. Mit dankbarem Herzen hat er Schmiedeberg gesund und frisch verlassen. Das Landstädtchen, das nur 3000 Einwohner hat, wird im Sommer von ungefähr 3000 Kurgästen besucht. Auch die Kinder der Ferienkolonien aus Leipzig und Halle sind Moorhalde bei ^chmiedeberg. in den großen Ferien hier trt den Waldungen zu treffen. Frisch und rotbäckig kehren sie heim. Der Name „Schmiedeberg" erinnert an Eisen- werke, die früher in der Heide lagen und das Eisenvitriol der Moore ausbeuteten. Der Name des Gasthauses „Eisenhammer" erinnert gleich- falls daran. B. Gewässer. 1. Sic weihe Elster. Die Quelle der Weißen Elster liegt aus dem Elstergebirge. In zahlreichen Krümmungen stießt sie nach N. durch das Bogt- und das Osterland. Ihr tieses Tal ist durchweg breit und fruchtbar. In ihrem Oberlaufe eilt sie an dem Badeorte Elster und der Fabrikstadt Plauen vorüber, im Mittellaufe an Greiz und Gera. Im Unterlaufe, von Zeitz an, bewässert sie eine äußerst fruchtbare Ebene, die Aue. Getreidefelder

3. Heimatkunde der Provinz Sachsen - S. 23

1914 - Frankfurt am Main : Diesterweg
A. Die Thüringer Mulde. 23 können. Die Kristallkammer ist der Glanzpunkt, wände und Decken sind mit wunderlich geformten Tropfsteinfiguren bedeckt: Würsten, Schinken. Zellen, Vorhängen, Säulen usw. Diese Gestalten haben sich in ähnlicher weise gebildet wie die Eiszapfen am Dache. Das Wasser sickert tropfenweise durch die Decken der höhlen. Es enthält aufgelösten Kall Den setzt es an der Decke und auf dem Loden ab. Die höhlen sind durch das Wasser im Kalkstein gebildet worden. Der Kalk läßt das Wasser sehr leicht hindurch. Es hat nach und nach das Gestein ausgewaschen und die höhlen gebildet. Die drei Stockwerke sind nacheinander vom Wasser ausgewaschen worden. fluch das liebliche Seif etat zählt zu den perlen des Harzes, besonders die Strecke zwischen fllexisbad und Mägdesprung. Die Seife hat hier ein tiefes, enges Tal mit vielen Krümmungen ausgewaschen. Die steilen Wände sind dicht mit Wald bewachsen und so anmutig und lieblich, wie wenige im Gebirge. Lei Mägdesprung erblickt man auf einem merkwürdig geformten Zelsen des rechten Ufers die „Mägdetrappe". Jedenfalls ist auch sie eine alte Opferstätte. Xdie sie entstanden ist, erzählt die Sage: Der Mägdesprung. Huf hohen Selsen links und rechts von der Selke standen zwei riesige Burgen. In der einen hauste ein alter Harzkönig, in der anderen Luitpold, ein edler Ritter. Leide waren aus dem Geschlechte der Riesen. Amala, die Tochter des Harzkönigs, und Luitpold hatten einander sehr lieb. Der König hatte jedoch der Prinzessin schon einen Gemahl erwählt. Das war ein Isländer, den er einst von einem Kriegszuge mitgebracht hatte. Die Prinzessin wollte aber von ihm nichts wissen. Mit Litten und Klagen bestürmte sie ihren Vater, ihr Luitpold zum Ehe- gemahl zu geben. Der Vater aber getraute sich nicht, gegen den Isländer aufzutreten. Denn er hatte im Würfelspiel Krone und Reich an ihn verloren. Nun muhte der Is- länder eine Zeitlang das Land verlassen, um sein Gebiet von den Feinden zu säubern. Da versprach ihm der alte König, nach seiner Rückkehr die Hochzeit zu veranstalten. Kaum war der Zremde fort, als Luitpold den König mit seiner Werbung bestürmte. Der König wies ihn aber ab mit den Worten: „So wenig wie Kmala von hier hinüber- springen kann über das Tal, ebensowenig kann ich mein wort brechen." Da ritt Luit- pold betrübt von dannen. Eines Tages aber stand 5lmala am Zelsenrand und sang ein Lied voll Sehnsucht und Herzeleid. Da rasselte drüben donnernd die Zugbrücke, und Ritter Luitpold trat heraus: „Ich hörte dich singen, du Liebchen mein, komm, komm, du sollst willkommen sein," rief er laut hinüber. Da vergaß Kmala Vater, Mutter und alle Gefahr. Mit gewaltigem Sprunge flog sie hinüber in die Arme des Geliebten. Zest hatte sich dabei ihr Zutz in das felsige Gestein eingedrückt. Der alte König schäumte vor Wut und schwur Tod und verderben. Da kam die Kunde, dajz der Isländer im Kampfe gefallen sei. Nun söhnte er sich mit Tochter und Eidam aus. fluf dem rechten Ufer erhebt sich beim Austritt der Selke aus dem Gebirge auf steiler Zelsenwand das schön erhaltene Schloß § a l k e n st e i n. Eine herrliche Eingangspforte in ein Waldparadies bildet das liebliche Thriratal bei Stolberg im Südharze. Die prächtigen Waldungen in der Um- gebung haben so riesige Luchen, wie man sie in deutschen Wäldern selten wieder- findet. Ein beliebter Ausflugsort für die Nordhäuser ist das Kloster Ilfeld und der

4. Heimatkunde der Provinz Sachsen - S. 85

1914 - Frankfurt am Main : Diesterweg
B. Das Tiefland der Provinz Sachsen. 85 hat Fabriken in Seide, Tuchen und Handschuhen und ist berühmt durch seine Pferde- markte und das Zerbster Bitterbier. Die größte Stadt des Gebietes ist Burg an der Ihle (24). Die Industrie in Schuh-, Handschuh- und Tuchwaren steht hier in hoher Blüte. Besonders Militär- tuche werden hergestellt. Die Stadt verdankt ihre rasche Entwicklung zu einem wich- tigen Handelsplatz ihrer Lage am Ihlekanal und an der Berlin-Magdeburger Eisenbahn, gm plaueschen Kanal hat sich Genthin zu einer lebhaften Handelsstadt entwickelt. Im Schlosse zu Schönhausen am Elbdeiche ist Fürst Bismarck geboren worden. In der Nähe des Städtchens Loburg liegt der Truppenübungsplatz Alten-Grabow. Die Nonne in Loburg. Eine arme lvitwe in Loburg wollte in der nahen Wassermühle Niehl ein- kaufen zum hochzeitsfeste ihrer Tochter. Aber der Müller hatte nichts vorrätig. Betrübt trat sie deshalb den Heimweg an. Da saß eine Frau im Nlosterkleide am Zaune und ver- sperrte ihr den Weg. Die lvitwe drängte sich an ihr vorüber. Zu Hause erzählte sie ihrer Tochter den Hergang. „Ei," sagte diese, „das ist die Nonne vom Schlosse! Die hättest du anreden sollen, vielleicht hätte sie dir eine Gabe zu meiner Hochzeit geschenkt!" Da kehrte die Mutter um. Doch die Nonne war verschwunden, flm Zaune hing aber ein Beutel, durch dessen Maschen Gold glänzte. Schnell steckte sie den Fund ein und eilte voll Freuden heim. Im Beutel lagen 50 Goldstücke und 2 Kreuze mit prächtig glänzenden Edelsteinen. „(D Ntutter, nun sind wir reich, nun können wir Hochzeit feiern", sagte die Tochter. Kunz aber, der lvitwe zukünftiger Schwiegersohn, sagte: „Beschwert euer herz nicht mit dem Golde! Tragt den Beutel dorthin, wo ihr ihn gefunden habt!" Nur un- gern folgte die lvitwe dem Nate. Km Zaune sahen sie nun die Frauengestalt gebückt am Boden umherblicken. Kunz reichte ihr den Beutel. Sie gab ihm dafür eine Nose. Die setzte er zu Hause in ein Wasserglas. Hm Abend fiel ein Blatt von der Blüte ab. Km anderen Morgen war es ein Goldstück. Die Nose selbst war unverändert. Der nächste Morgen brachte wieder ein Goldstück. So löste sich Blatt auf Blatt und verwandelte sich in Gold. Dadurch wurde der arme Maurer Kunz ein reicher Mann. Glücklich und zufrieden lebte er mit seiner Frau bis in sein hohes Alter. (Aus „Altmärkischer Sagenschatz".) 3. Das nördliche Harzvorland und die Magdeburger Sörde. Landschaftsbild. 1. Lage. Die Landschaft breitet sich zwischen dem harz im Süden, der Ohre im Norden, der Oker im Niesten und der Saale und Elbe im Osten aus. 2. Bobenbeschaffenheit. Das Land ist meist mit Schwemmland bedeckt. Seine obere Schicht bildet in der Magdeburger Börde eine y2 w dicke Ackerkrume aus Humus. Diese ist locker, so daß die Feuchtigkeit leicht eindringen kann. Ihre dunkle Farbe hält die lvärme fest. Darunter liegt eine dicke Lehmschicht. Sie hält die Feuchtig- keit fest und gibt sie bei anhaltender Dürre an die Humusschicht ab. Darum gehört die Börde zu den fruchtbarsten Gegenden des deutschen Vaterlandes. An mehreren Stellen besteht der Loden aus fruchtbarem K e u p e r. Am Nordrand des Harzes tritt auch Kreide auf. Sie bildet mit dem Muschelkalk und Buntsandstein meist die höhen- züge. Das Erdinnere birgt ungeheure Schätze an Salzen und Braunkohlen. Das S a l z l a g e r liegt mehr als 300 m tief. Um es zu erreichen, muß man nacheinander das Schwemmland, den Muschelkalk, den Buntsandstein, Gips und zu- letzt eine Tonschicht durchbohren. Der Ton findet sich über allen Salzlagern. Man nennt ihn deshalb S a l z t o n. Ihm verdanken wir die Erhaltung der wertvollen

5. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 102

1911 - Breslau : Hirt
102 Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbes, der Preuisch-deutschen Geschichte. Mit den Beratungen der die Verfassung vollauf beschftigt, hatte sich die Versammlung um die Nationalschuld nicht gekmmert. Die Finanzen waren darber vllig in Verfall geraten. Um endlich ihrer Zerrttung abzuhelfen, zog man auf Antrag des Bischofs Talleyrand und Mirabeaus die Kirchengter und spter die Gter der Emigranten ein und stellte Schuldscheine (Assignaten) aus, die durch jene gedeckt werden sollten. Da man aber spter, so oft Geldnot eintrat, Assignaten auch ohne vorhandene Deckung ausgab, wurden sie allmhlich vollstndig entwertet und die Bevlkerung dadurch wirtschaftlich ruiniert. Mit dem Verkaufe der auf 400 Millionen Franks geschtzten Gter vollzog sich eine groe Verschiebung des Besitzes von Grund und Boden. Auch die Orden wurden aufgehoben, mit Ausnahme derer, die sich mit Krankenpflege und Jugendunterricht beschftigten. Von den Priestern, die fortan Staatsdiener sein sollten (Zivil-Verfassung des Klerus), wurde ein Eid auf die Verfassung gefordert, aber nur ein geringer Teil der Geistlichen unterwarf sich dieser Forderung; die den Eid verweigernden fanden in vielen Gegenden (auch in Schlesien) Schutz und Anhang. Im Gerichtswesen wurde die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt, ffentlichkeit und Mndlichkeit des Verfahrens eingefhrt, Laien Anteil an der Rechtsprechung zugestanden (Geschworenen-gerichte). Am Jahrestage des Bastillenstnrmes 1790 leistete der König den Eid auf die neue Verfassung. Im April 1791 starb Mirabean, der das Knigtum hatte sttzen wollen, und wurde mit den grten Ehren be-graben. Im Juni versuchte der König, sich angesichts seiner gefhrdeten Lage durch die Flucht aus Paris ins Ausland zu retten, wurde aber in Vareunes (in der Nhe von Verdnn) erkannt und zur Rckkehr nach Paris gentigt. Hier wurde er der Regierung enthoben und anfangs in strengem Gewahrsam gehalten, nachdem er aber die revidierte Verfassung beschworen hatte, wieder eingesetzt. Darauf lste sich die Natioualver-sammlung auf, und die Wahlen zur gesetzgebenden Versammlung wurden (Assemblee legislative) vorgenommen. Nach der Verfassung sollte das Knigtum neben den andern Gewalten weiterbestehen. Aber die Monarchie geno so wenig Ansehen in Frank-reich, da zu erwarten war, man werde ihr auch diesen scheinbaren Weiter-bestand nicht lassen, sondern die Verfassung in republikanischem Sinne ausgestalten. 59. Die gesetzgebende Versammlung. (17911792.) Der Ausbruch des Krieges gegen Preußen und sterreich. (1792.) In der gesetzgebenden Versammlung, zu der die ehemaligen Mitglieder der Nationalversammlung nicht whlbar waren, berwogen die Freunde der Republik. Diese bildeten zwei Parteien, die Ebene, der die gemigten Republikaner unter der Fhrung der Girondisten, der Abgeordneten von Bordeaux und des Departements Gironde, angehrten, und den Berg,

6. Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 - S. 206

1911 - Breslau : Hirt
206 Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbes. der Preuisch-deutschen Geschichte. 121. Recht und Rechtspflege. Die Vielgestaltigkeit, die auf dem Gebiete des Rechtes und der Rechtspflege innerhalb des Reiches herrschte, wurde durch Einfhrung des Strafgesetzbuches (1871), durch die Konkurse rduuug, das Gerichtsverfassungsgesetz, die Zivilproze-ordnung und die Strafprozeordnung (1879), endlich durch das Brgerliche Gesetzbuch, das im Jahre 1900 in Kraft trat, beseitigt. Das Reichsgesetz der die Gerichtsverfassung teilt die Gerichte in Amts-gerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte (das Oberlandesgericht zu Berlin hat den Namen Kammergericht beibehalten), das Reichs-gericht zu Leipzig. An den Amts- und Landgerichten werden Straf-und Zivilsachen verhandelt. Fr leichtere Vergehen und bertretungen wird "beim Amtsgericht das Schffengericht gebildet, dem neben dem vor-fitzenden Amtsrichter zwei aus dem Volke gewhlte Schffen angehren. Fr schwerere Vergehen und bestimmte Verbrechen sind die mit fnf Richtern besetzten Strafkammern der Landgerichte zustndig; der schwerere Verbrechen urteilen die periodisch zusammentretenden Schwur-gerichte; diese bestehen aus zwlf Geschworenen, welche die Schuldfrage entscheiden, und dem Schwurgerichtshof von drei richterlichen Mitgliedern, der Freisprechung oder Verurteilung bekannt gibt und gegebenenfalls die Hhe des Strafmaes feststellt. Berufung ist nur gegen die Urteile der Schffengerichte zugelassen; gegen Strafurteile der Landgerichte und Schwur-gerichte kann im Falle der unrichtigen Anwendung eines Gesetzes nur Re-Vision beantragt werden. Das Reichsgericht entscheidet in erster und letzter Instanz der Hoch- und Landesverrat. Brgerliche Rechtsstreitigkeiten gehen in 1. Instanz an das Amts-gericht, hhere vermgensrechtliche Ansprche an das Landgericht, in 2. Instanz an das Landgericht oder das Oberlandesgericht. Eine 3. und hchste Instanz bildet das Reichsgericht. Daneben gibt es Schiedsgerichte, Gewerbegerichte, Militrgerichte. 122. Ma, Gewicht und Mnze. Die Ma- und Gewichts-orduuug vom Jahre 1868 beseitigte die im Deutschen Bunde bestehende Verwirrung und fhrte einheitliche Mae nach franzsischem Vorbilde ein. Im Jahre 1873 wurde die Markwhrung eingefhrt und damit die Mnzeinheit im Deutscheu Reiche hergestellt. Zugleich ging Deutschland von der Silber- zur Goldwhrung der, bei der nur Gold als Zahlungs-mittel angenommen zu werden braucht, Silber dagegen nur als Scheide-mnze ausgeprgt wird. (10 Mk. fr den Kopf der Bevlkerung, Papiergeld 3 Mk.) Der beliebte Taler ist noch lange gesetzliches Zahlungsmittel geblieben und nach kurzer Unterbrechung als Dreimarkstck wiedererstanden. 123. Post- und Telegraphenwesen. Eisenbahnwesen. Das im alten Deutschen Bunde vielgestaltige Po st Wesen wurde bei Grndung des Norddeutschen Bundes neu geordnet, nachdem es Preußen gelungen war, das Postregal des frstlichen Hauses Thuru und Taxis, auf Grund deffen es die Post in vielen deutschen Staaten in Hnden hatte,

7. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 54

1911 - Breslau : Hirt
54 Aus der Geschichte des Mittelalters. halten; je größer sein Grundbesitz, desto größer sein Gefolge und seine Macht im Staate. Schon in der Merowingerzeit finden sich die Anfänge des Lehnswesens. Der König verteilte einen großen Teil des eroberten Landes unter seine Gefolgsmannen teils als Allodium, d. H. zu erblichem Besitz, teils als Lehen (beneficiuni, feudum), d. H. zur Nutznießung auf Lebenszeit. Der Lehnsmann (fidelis, homo, vassus, vasallus) verpflichtete sich dem Lehnsherrn gegenüber eidlich zur Treue, die besonders im Kriegsfälle zur Geltung kam. Viele Freie nahmen ihr Gut als Lehen von einem mächtigen Nachbar, um sich dessen Schutz zu sichern. Sie fielen so mit der Gruppe der Hörigen und Unfreien herab zu Grundholden, die dem Grundherrn rechtlich und dienstlich unterstellt waren. Die Hube, der Besitz an Haus, Hof und Acker, vergrößerte sich durch Urbarmachung des Bodens; Wald, Weide und Gewässer blieben Gemeinbesitz (Almende). Diese ist ein Teil der Dorfmark, die wieder aus der gemeinen Mark, dem Lande des ganzen Volkes, herausgeschält ist. In Freie, Halbfreie und Unfreie gliederte sich die Bevölkerung,° das Ansehen des einzelnen wurde durch die Höhe seines Wergeldes ausgedrückt. Am höchsten stand mit dem fünffachen Wergelde des Freien der Gefolgsmann des Königs. Ans den Grundherren erwuchs ein neuer Adel. Die Merowinger waren weit entfernt davon, die genannten Gebiete zu einem Staatsganzen zu verknüpfen oder die gesamte romanische und germanische Bevölkerung zu einer neuen Einheit zu verschmelzen. Die Abhängigkeit der einzelnen Völkerschaften war nur lose, die ehemals selbständigen (z. B. Bayern) behielten ihren Herzog; der Treueid des Herzogs, die jährliche Zahlung eines Zinses waren die einzigen Merkmale seiner Unterwerfung. Die Verfassung der Urzeit, bei der im Ding (man sagt noch heute „sich verdingen") die oberste Entscheidung lag, hat sich nicht erhalten. Sogar bei den falifchen Franken bestand eine Versammlung des ganzen Volkes nur noch als Heerschau, die alljährlich im März vom Könige oder seinem Beamten abgehalten wurde (Märzfeld). Bei ihr erschien der König auf einem mit Ochsen bespannten Wagen. Die oberste Gewalt ist auf den König übergegangen, dessen Würde in der Familie der Merowinger erblich war. Das Abzeichen der Merowinger war das lang herabwallende Haar, von Insignien der königlichen Würde blieb allein der Speer. Der König bot das Heer auf und hielt Gericht ab. Das wichtigste Recht, das ihm zustand, war das der königlichen Banngewalt, d.h. das Recht, Verordnungen, sei es allgemeiner Natur, sei es für besondere Fälle, zu erlassen und die Strafe des Königsbannes (60 Solidi) aus ihre Nichtbefolgung zu setzen. Seine Einkünfte bestanden in den Erträgen der großen Güter, den Steuern und Zöllen, die er von den ehemals römischen Untertanen erhob, den Gerichtsbußen und freiwilligen Geschenken der Germanen.

8. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 167

1911 - Breslau : Hirt
Die Zeit des Humanismus. 167 Auf dem Reichstage zu Worms 1495 wurden die ersten Beschlüsse gefaßt und im Laufe der nächsten Jahre (bis zum Reichstage von Cöln 1512) die Verfassung neu geordnet. Es wurden beschlossen: 1. ein Reichskamm erg er icht, 2. eine Reichssteuer, der „gemeine Pfennig", 3. ein Reichsregiment, 4. eine Reichsmatrikel zur Aufstellung des Reichsheeres, 5. endlich eine Einteilung des Reiches in zehn Kreise zur Aufrechterhaltung des ewigen Landfriedens. Aber nur ein Teil dieser Beschlüsse konnte ausgeführt werden. Die Reichssteuer wurde zwar ausgeschrieben, aber bald wieder fallen gelassen, denn sie kam nur in den Städten wirklich ein; die Reichsritter erklärten, sie seien verpflichtet und bereit, dem Kaiser in seinen Kriegen in Person Dienste zu leisten, könnten deshalb nicht zu gleichem Zwecke auch Geld aufbringen. Der Mangel an Geldmitteln störte auch die Tätigkeit des Reichskammergerichts. Dieses sollte über die Streitigkeiten der unmittelbaren Reichsglieder entscheiden; der Kaiser ernannte den Vorsitzer, die Stände die Richter. Sein Sitz war im Gegensatz zum wandernden Königsgericht Frankfurt, später Speyer, zuletzt Wetzlar. Die Kreisverfassung, an deren Spitze ein Hauptmann stand, konnte da nicht wirksam werden, wo demselben Kreise mehrere gleich mächtige Fürsten angehörten und keiner sich dem andern fügen wollte (z. B. im obersächsischen Kreise Brandenburg und Kursachsen). Die Schweizer Eidgenossenschaft erklärte, sie füge sich dieser Verfassung überhaupt nicht und werde auch keine Geldbeiträge leisten. Der Feldzug, den Maximilian unternahm, um sie zu zwingen, verlief so unglücklich, daß der Kaiser ihr im Frieden von Basel 1499 tatsächliche Unabhängigkeit zugestehen mußte. Ein entschiedener Gegner der Verfassung war Maximilian selbst; denn sie hatte alle Gewalt in die Hände der Reichsstände gelegt und dem Könige nur wenig übriggelassen. Der gemeine Pfennig wurde von ihnen beschlossen und erhoben, das Reichsheer von ihnen bewilligt und seine Verwendung an ihre Vorschriften gebunden usw. Am verhaßtesten war Maximilian das Reichsregiment, das aus zwanzig Mitgliedern bestand und auf den Gebieten der Gesetzgebung und Verwaltung eine so große Fülle von Befugnissen erhielt, daß seine Einsetzung einer Absetzung des Königs gleich schien. Zwischen dem Regiment und Maximilian kam es deswegen bald zu heftigen Zerwürfnissen, daher löste es sich, da der Kaiser seinen Willen durchsetzte, wieder auf. Nur das Kammergericht die Kreiseinteilung und die Matrikel blieben von dem Reformwerk übrig.

9. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 60

1914 - München : Oldenbourg
— 60 — wurde die Stadt Würzburg durch einen Ladebrief, der auf dem Pfarraltare im Dome gefunden worden mar, vor den Freistuhl zu Neustadt gerufen. Stadt und Fürstbischof gingen allmählich schärfer gegen die Eingriffe der Feme vor. Der Stadtrat „steckte \<{<o2 einen Bürger ins Loch", da er mit dem westfälischen Gericht gedroht hatte. Bischof Johann Iii. von Grumbach sprach ^6- durch eine Verordnung die Wahrung feiner Gerichtsbarkeit ganz entschieden aus und verbat sich jede fernere Ladung seiner Untertanen an auswärtige Gerichtsstätten. Für Freigrafen und Schöffen erwirkte er den päpstlichen Bannfluch. Rudolf von Scherenberg fand wie in vielen Dingen auch gegen die Femgerichte tatkräftige Maßnahmen (^67). wer in Zukunft unrechtmäßige Vorladungen überbrachte, sollte an Leib und Gut gestraft werden, wer Briefe auf Altären, Zäunen oder sonstwo fand, hatte bei strenger strafe dem Bürgermeister Meldung zu machen. Der Spruch des Femgerichtes durfte nicht vollstreckt werden. Diese Bestimmungen wurden von allen Kanzeln verlesen und ^89 nochmals erneuert. Damit nahmen die „unbilligen Händel" mit den westfälischen Gerichten ein rasches (Ende. „Beugung des Rechtes" infolge Habsucht und Bestechlichkeit der Richter führte allmählich zur Ausartung und zum Untergang der Hi. Feme. 13, Der Markgrafenkrieg und die Grumbachischen Händel. Markgraf 2ilbrecht 2iicibiades von Brandenburg-Kulmbach, ein kriegslustiger Söldnerführer, zog ^552 brandschatzend und verwüstend durch Deutschland. Die Reichsstadt Nürnberg und die Bistümer Bamberg und Würzburg sollten ungeheure Summen entrichten, um von den wilden Scharen des Markgrafen verschont zu bleiben. Wilhelm von Grumbach, ein ehemaliger Würzburger £?ofmarfchali und dann Rat Albrechts, brachte einen Vertrag zustande, demzufolge der Bischof von Würzburg 220 000 fl. zahlen, 320 000 fl. von den Schulden des Markgrafen übernehmen und das Amt Mainberg an Grumbach als Entschädigung für Geldforderungen abgeben sollte. Der Kaiser erklärte aber die erpreßte Übereinkunft für null und nichtig. Daraufhin fiel Albrecht in das Bistum Würzburg ein, plünderte i^aßfurt und Theres und ging nach Schweinfurt, das ihm freiwillig die Tore öffnete. Don hier aus überfiel er alle benachbarten Städte und Dörfer und ließ feine Söldner rauben und brennen nach Herzenslust. 3m )uni \553 sammelten sich Truppen verschiedener Reichsstände in Franken. Albrecht entwich mit jsoo Reitern nach Sachsen, wurde aber von dem nachsetzenden Beere bei Sievershausen geschlagen. (Ende des Jahres gelang es ihm, sich wieder nach Schweinfurt zu werfen, worauf die Stadt von den Verbündeten belagert wurde. Als

10. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 41

1914 - München : Oldenbourg
— — hervorbrachen, die Umgegend plünderten und deren Bewohner auf Lösegeld gefangen wegführten. Diesem Unwesen zu steuern, zog Bischof Gerhard an Pfingsten ^393 vor das Raubschloß, belagerte dasselbe mit allem Kraftaufwands vermochte es aber nicht zu erobern und mußte an 5t. Michaels-Tag nach manchen Verlusten wieder abziehen. 3. 3m Freigerichte Alzenau finden wir in der unruheoollen Zeit Deutschlands nicht wenige Ritter, die plündern und Hauben als einträgliches Gewerbe betrieben. Besonders waren es die Herren von Bonneburg, die viele der Märker in ihren Wohnungen anfielen und plünderten, oft zu Fehde zogen, Steuern erpreßten und das Ländchen feindlichen Reisigen preisgaben, obwohl in ihrer „edelsten" Z}and das Amt des Landrichters ruhte. Wiederholt setzten deshalb die freien Märker diese unwürdigen Vögte ab (H36l[ und ^386). Aber auch nach dem Aussterben dieser Familie nahmen die Räubereien kein Ende. Die Schelrisse von Wasserlos, die Herren der Womburg bei Mömbris und Ulrich von Bergheim auf Z?üttelngefäß waren kecke Stegreifritter und vergewaltigten Bauern und Bürger, Kaufleute und pilger, so daß König Ruprecht in Verbindung mit den benachbarten Reichsstädten Ruhe schaffen mußte. Am Sonntag, den 22. Februar ^05, wurden die Burgen der Strauchritter von Reisigen eingenommen und verbrannt. Damit war den raublustigen Rittern für längere Zeit das Handwerk gelegt. 4. Aus fehdereicher Zeit. Au Beginn des ^5. Jahrhunderts herrschte in Franken auf den Straßen große Unsicherheit, allenthalben hörte man von Mord, Raub und Brandschatzung. Um diesem Übel zu steuern, schlossen die fränkischen Bischöfe, der Abt von Fulda, der Burggraf von Nürnberg und Abgesandte der fränkischen Reichsstädte im )ahre ^03 zu Mergentheim ein Bündnis, „Landfriede zu Franken" genannt. Aus den Bestimmungen des Vertrages kann man auf die Vergehen gegen Person und (Eigentum sehr leicht Schlüsse ziehen. So mußte ein Artikel vorschreiben: Alle pilger und Wallfahrer, die Kaufleute und die Ackerbauer, welche Feldfrüchte und Edein bauen, sollen in ihren Wohnungen und Gewerben sicher sein; frei sollen sein alle Straßen, Kirchen, Klöster, Geistliche, Kaufleute, Kirchhöfe, Mühlen, Pflüge mit ihren Pferden, Gchsen und Zugehör, alle Ackerleute und Weinbauer. Wer diese beschädigt, soll als Verletzer des Landfriedens und Räuber bestraft werden. Bald mußte denn auch der Bischof von Würzburg gegen Landfriedensbrecher zu Felde ziehen. Noch im gleichen )ahre belagerte er das Raub-schloß Werberg, dessen Inhaber die Stiftsuntertanen in den Ämtern
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