Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Franken
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
— 60 —
wurde die Stadt Würzburg durch einen Ladebrief, der auf dem Pfarraltare im Dome gefunden worden mar, vor den Freistuhl zu Neustadt gerufen.
Stadt und Fürstbischof gingen allmählich schärfer gegen die Eingriffe der Feme vor. Der Stadtrat „steckte \<{<o2 einen Bürger ins Loch", da er mit dem westfälischen Gericht gedroht hatte. Bischof Johann Iii. von Grumbach sprach ^6- durch eine Verordnung die Wahrung feiner Gerichtsbarkeit ganz entschieden aus und verbat sich jede fernere Ladung seiner Untertanen an auswärtige Gerichtsstätten. Für Freigrafen und Schöffen erwirkte er den päpstlichen Bannfluch.
Rudolf von Scherenberg fand wie in vielen Dingen auch gegen die Femgerichte tatkräftige Maßnahmen (^67). wer in Zukunft unrechtmäßige Vorladungen überbrachte, sollte an Leib und Gut gestraft werden, wer Briefe auf Altären, Zäunen oder sonstwo fand, hatte bei strenger strafe dem Bürgermeister Meldung zu machen. Der Spruch des Femgerichtes durfte nicht vollstreckt werden.
Diese Bestimmungen wurden von allen Kanzeln verlesen und ^89 nochmals erneuert.
Damit nahmen die „unbilligen Händel" mit den westfälischen Gerichten ein rasches (Ende. „Beugung des Rechtes" infolge Habsucht und Bestechlichkeit der Richter führte allmählich zur Ausartung und zum Untergang der Hi. Feme.
13, Der Markgrafenkrieg und die Grumbachischen Händel.
Markgraf 2ilbrecht 2iicibiades von Brandenburg-Kulmbach, ein kriegslustiger Söldnerführer, zog ^552 brandschatzend und verwüstend durch Deutschland. Die Reichsstadt Nürnberg und die Bistümer Bamberg und Würzburg sollten ungeheure Summen entrichten, um von den wilden Scharen des Markgrafen verschont zu bleiben. Wilhelm von Grumbach, ein ehemaliger Würzburger £?ofmarfchali und dann Rat Albrechts, brachte einen Vertrag zustande, demzufolge der Bischof von Würzburg 220 000 fl. zahlen, 320 000 fl. von den Schulden des Markgrafen übernehmen und das Amt Mainberg an Grumbach als Entschädigung für Geldforderungen abgeben sollte. Der Kaiser erklärte aber die erpreßte Übereinkunft für null und nichtig. Daraufhin fiel Albrecht in das Bistum Würzburg ein, plünderte i^aßfurt und Theres und ging nach Schweinfurt, das ihm freiwillig die Tore öffnete. Don hier aus überfiel er alle benachbarten Städte und Dörfer und ließ feine Söldner rauben und brennen nach Herzenslust. 3m )uni \553 sammelten sich Truppen verschiedener Reichsstände in Franken. Albrecht entwich mit jsoo Reitern nach Sachsen, wurde aber von dem nachsetzenden Beere bei Sievershausen geschlagen.
(Ende des Jahres gelang es ihm, sich wieder nach Schweinfurt zu werfen, worauf die Stadt von den Verbündeten belagert wurde. Als
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T8: [Stadt Rhein Schloß Kreis Mainz Einw. Dorf Main Frankfurt Einwohner], T47: [Friedrich Wilhelm Kaiser König Iii Kurfürst Jahr Preußen Brandenburg Johann]]
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Extrahierte Personennamen: Johann_Iii Johann Grumbach Rudolf_von_Scherenberg Rudolf Wilhelm_von_Grumbach Wilhelm Albrechts Albrechts Grumbach Albrecht Albrecht Albrecht Albrecht
Extrahierte Ortsnamen: Brandenburg-Kulmbach Deutschland Würzburg Mainberg Bistum_Würzburg Schweinfurt Sachsen
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Regionen (OPAC): Franken
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
— —
hervorbrachen, die Umgegend plünderten und deren Bewohner auf Lösegeld gefangen wegführten. Diesem Unwesen zu steuern, zog Bischof Gerhard an Pfingsten ^393 vor das Raubschloß, belagerte dasselbe mit allem Kraftaufwands vermochte es aber nicht zu erobern und mußte an 5t. Michaels-Tag nach manchen Verlusten wieder abziehen.
3.
3m Freigerichte Alzenau finden wir in der unruheoollen Zeit Deutschlands nicht wenige Ritter, die plündern und Hauben als einträgliches Gewerbe betrieben. Besonders waren es die Herren von Bonneburg, die viele der Märker in ihren Wohnungen anfielen und plünderten, oft zu Fehde zogen, Steuern erpreßten und das Ländchen feindlichen Reisigen preisgaben, obwohl in ihrer „edelsten" Z}and das Amt des Landrichters ruhte. Wiederholt setzten deshalb die freien Märker diese unwürdigen Vögte ab (H36l[ und ^386).
Aber auch nach dem Aussterben dieser Familie nahmen die Räubereien kein Ende. Die Schelrisse von Wasserlos, die Herren der Womburg bei Mömbris und Ulrich von Bergheim auf Z?üttelngefäß waren kecke Stegreifritter und vergewaltigten Bauern und Bürger, Kaufleute und pilger, so daß König Ruprecht in Verbindung mit den benachbarten Reichsstädten Ruhe schaffen mußte. Am Sonntag, den 22. Februar ^05, wurden die Burgen der Strauchritter von Reisigen eingenommen und verbrannt. Damit war den raublustigen Rittern für längere Zeit das Handwerk gelegt.
4. Aus fehdereicher Zeit.
Au Beginn des ^5. Jahrhunderts herrschte in Franken auf den Straßen große Unsicherheit, allenthalben hörte man von Mord, Raub und Brandschatzung. Um diesem Übel zu steuern, schlossen die fränkischen Bischöfe, der Abt von Fulda, der Burggraf von Nürnberg und Abgesandte der fränkischen Reichsstädte im )ahre ^03 zu Mergentheim ein Bündnis, „Landfriede zu Franken" genannt. Aus den Bestimmungen des Vertrages kann man auf die Vergehen gegen Person und (Eigentum sehr leicht Schlüsse ziehen. So mußte ein Artikel vorschreiben: Alle pilger und Wallfahrer, die Kaufleute und die Ackerbauer, welche Feldfrüchte und Edein bauen, sollen in ihren Wohnungen und Gewerben sicher sein; frei sollen sein alle Straßen, Kirchen, Klöster, Geistliche, Kaufleute, Kirchhöfe, Mühlen, Pflüge mit ihren Pferden, Gchsen und Zugehör, alle Ackerleute und Weinbauer. Wer diese beschädigt, soll als Verletzer des Landfriedens und Räuber bestraft werden.
Bald mußte denn auch der Bischof von Würzburg gegen Landfriedensbrecher zu Felde ziehen. Noch im gleichen )ahre belagerte er das Raub-schloß Werberg, dessen Inhaber die Stiftsuntertanen in den Ämtern
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Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
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sammelten sich die älteren Ritter, die nicht mehr an den Spielen teilnahmen, die edlen Frauen, die hohen Herren des fürstlichen Hofes und der Stadt.
Die Zulassung zum Stechen war nach einer Turnierordnung geregelt, die von der fränkischen Rittergesellschaft der Fürspanger entworfen worden war. Aus derselben seien einige Bestimmungen auszugsweise wiedergegeben.
V Don der Kleidung.
(£5 sollen Ritter und Knechte keine güldene Decke und der Gemeine vom Adel keine Decke und keinen wappenrock von Samt, Damast oder Atlas führen. Eine jegliche Frau oder Jungfrau habe nicht über vier Röcke, mit denen sie sich schmücken will, von diesen seien nicht mehr als zwei von Samt. wer diese Vorschrift nicht einhält, soll des Dankes und der Dortänze beraubt sein.
2. Von der Rüstung.
Das Schwert soll drei bis vier Finger breit und vornen an der Spitze in derselben Breite stumpf abgeschliffen sein, daß es weder steche noch schneide. Dieses Schwert soll jeder mit seinem Kleinod zur Prüfung tragen lassen. Die Klinge sei drei Spannen lang.
An Zaum, Zügel, Sattel oder Steigleder darf kein (Eisen angebracht sein, das im Turnier gefährlich werden könnte, wenn man zum Turnierbeginn bläst, mag jeder sein Schwert ziehen und gegen das Kleinod seines Turniergenossen hauen, sonst soll er es aber nicht gebrauchen. Andere Waffen habe keiner dabei.
Der Kolben sei an der Spitze daumendick, hänge an einer Kette und dürfe keinen Nagel haben. Niemand darf im Sattel befestigt sein. Schild und Krone muß jeder unverdeckt führen.
Ein Fürst soll vier, ein Graf oder Herr drei, ein Ritter zwei Knechte haben, ein (Edelmann einen Knecht.
3. wer nicht ins Turnier gehöret.
Nicht zum Turnier darf zugelassen werden, wer einen falschen Eid geschworen hat, wer im Feldgefängnis meineidig worden war, wer sein Handgelübde auf Brief und Siegel nicht hielt,
wer vom Heerhaufen des Herrn oder Freundes flüchtete,
wer Frauenehre nicht achtete, wer als Wucherer bekannt war, wer Straßenraub, Mord oder i)errat verübte, wer Kirchen zerstörte, wer Ketzerei trieb, wer des Ehebruchs überführt war,
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TM Hauptwörter (200): [T112: [Schwert Ritter Schild Waffe Lanze Pferd Speer Hand Helm Pfeil], T50: [Haus Pferd Bauer Herr Wagen Mann Tag Kind Weg Leute], T26: [Kaiser Luther Papst König Wort Gott Tag Sache Fürst Schrift], T75: [Strom Elektrizität Ende Eisen Magnet Elektricität Körper Draht Funke Leiter], T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat]]
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Geschlecht (WdK): koedukativ
— 80 —
ein. Den Bürgern wurden alle Schlüssel zu den Toren und zu dem Grafen-eckartsturnr abgenommen. Danach mußten sich die Bürger und Einwohner der Stadt auf dem Markte, die Bewohner auswärtiger Städte auf dem )udenplatze bei der Marienkapelle, die Landbewohner aus den Ämtern und Dörfern am Rennwege versammeln.
Die Fürsten hielten mit den Grafen, Zerren und Rittern bei der Kanzlei im vollen Waffenschmucke. Nächst ihnen standen die Mitglieder des Rates, die viertelmeister, Sechser, der Ausschuß und andere Bürger, alle unbedeckten Hauptes. Der oberste Bundeshauptmann sprach sie mit harten Worten an und nannte ihr Betragen treulos, meineidig und ehrlos.
Sodann wurden am Markte fünf, am Iudenplatz *9 und am Rennweg 36 Männer sofort durch das Schwert hingerichtet. Die Leichen der Gerichteten blieben bis zum dritten Tage auf den Plätzen liegen. 70 Bürger kamen in Gefangenschaft; davon wurden 4.5 auf den Frauenberg geführt.
Am Freitag nach Pfingsten forderte Bischof Konrad in einem Briefe alle Ämter, Städte und Flecken auf sich zu ergeben und alle Waffen abzuliefern.
Daraufhin find in den nächsten Tagen viele wagen mit Harnischen, Hafen, Handrohren, Hellebarten, Schwertern, Messern und Degen auf den Frauenberg geführt worden.
vom 20. Juni an begann Bischof Konrad in Begleitung von 300 Mann zu Pferd und 400 zu Fuß eine Rundreise durch sein abgefallenes Land um erneute Huldigung einzunehmen. Überall hatte der Scharfrichter blutige Arbeit zu verrichten. Die Zahl der mit dem Tode bestraften Aufrührer betrug 295.
Lorenz Fries gibt die verlorenen Menschenleben im Bistum Würzburg mit folgenden Ziffern an:
Bei Königshofen gefallen 4000, bei Ingolstadt 5000, im Schlöffe Ingolstadt 356, vor dem Frauenberg 4^6, hingerichtet 295, zusammen jo 067 (Dpfer des Aufruhrs.
Zum (Ersätze des Schadens wurde angeordnet, daß jeder Hausbesitzer oder Beisasse, gleichviel ob arm oder reich, auf drei Jahresfristen acht halbe Gulden zahlen mußte. Das Geld wurde in die Ratsstube zum grünen Baum eingeliefert und unter die Beschädigten verteilt. Die Summe betrug 269 659 fl. Den Bauern und Bürgern aber ging es nach dem Aufstande schlimmer als vorher.
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Extrahierte Personennamen: Konrad Konrad Konrad Konrad Lorenz_Fries
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Regionen (OPAC): Franken
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
— Hü-
ll. Der Schwedentrunk (1633),
Bruder Valentin der Kartause Astheim wurde zur Aufdeckung des verborgenen Hausschatzes angehalten. Als er aber nichts verriet, bekamen ihn die Scharfrichter und deren Knechte in die Hand. Man band ihn an eine Leiter und fragte ihn mit vielen Streichen, Foltern und allerlei peinlichen Torturen, warf ihn ins Gefängnis, traktierte ihn mit Hunger, Durst und anderem Ungemach ärger als ein unvernünftiges Diel?. Dann gab man ihm auch den Schwedentrunk, bestehend aus abscheulichen Menschen-, Pferds-, Rinder- und allerlei Kloaken, die man ihm mit Trichtern gewalttätig in den Mund gegossen, bei dick angefülltem Leib den Hals eine Zeitlang zugestrickt, alsdann ein Brett auf den Leib gelegt und darauf herumgetreten, bis aller Unflat wieder durch den 6als zu Mund und Nasen herausgebrochen.
Solchen höllischen Trank nebst grausamen peinert überstand der heldenmütige Mann zweimal, erst das drittemal offenbarte er das Geheimnis. Kurze Zeit darnach gab der erbärmlich zugerichtete Bruder seinen Geist auf. —
Am \7. )uli ^6^0 gab Klaus Gerich in Stetten im Merntale nach schrecklichen Mißhandlungen seinen Geist auf; die Soldaten hatten ihm den schwedischen Trank eingeschenkt. Dem unglücklichen Gpfer wurde Kalkmilch eingeschüttet.
Auch aus Humprechtshausen bei Haßfurt meldet Link (Klosterbuch) die Verabreichung eines Schwedentrunkes.
jedenfalls kamen Hunderte von Fällen dieser unmenschlichen Greueltaten vor; wer aber sollte den Mut haben, diese in jenen Zeiten aufzuzeichnen? —-
12. Der Bannachgrund im Dreißigjährigen Kriege.
Auch der Bannachgrund ertrug sein vollgerüttelt Teil des Jammers, wie nur wenige kurze Aufzeichnungen, die fast wahllos aus der Menge der vorhandenen Nachrichten herausgegriffen wurden, zur Genüge beweisen.
Don Rentweinsdorf wird gemeldet, daß im April \632 das Schloß geplündert wurde und im August die Rotenhanschen Untertanen und Söldner fast alle erkrankt waren. Diele Gebäude lagen in Asche, andere waren von ihren Besitzern verlassen oder ausgestorben. zählte der
Markt drei (Einwohner. ^633 heißt es von Lind: „Die Leute ziehen den Pflug oder hacken das Feld", ebenso von Reutersbrunn. In Preppach lagen \633 die Leute an einer Seuche fast alle krank, die Gesunden gingen betteln.
„Der Pfarrer von Iesserndorf hat ^63h (seit drei Jahren) keinen Zehnt von Gänsen und Schafen gesehen, sintemal die Bauern gar nichts haben und in die äußerste Armut getrieben sind, und keine Küh und pferde haben,
TM Hauptwörter (50): [T36: [Stadt Mauer Tag Dorf Haus Burg Land Bauer Feind Bürger], T5: [Haus Tag Kind Hand Herr Tisch Mann Fenster Wagen Pferd], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland]]
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Extrahierte Personennamen: Klaus_Gerich August Iesserndorf
107
I. Mein und Dein.
Der Eisenhändler Georg Herlitz hat dem Schlossermeister
Anton Hammerl bis 31. Dezember 190 . für 224,40 Ji Eisen-
waren geliefert. Im folgenden Jahre bezieht Hammerl seinen
Bedarf an Eisen von einem anderen Geschäfte; seine Schuld an
Herlitz aber ist bis 2. Juli dieses Jahres nicht beglichen. Herlitz
ruft nun die Hilfe der Gerichtes an, um zu seinem Gelde zu
gelangen. Er stellt folgende Klage:
An München, 2. Juli 190 .
das K. Amtsgericht
München I.
Betreff:
Klage des Eisenhändlers Georg Herlitz,
Augustenstraße 34/°,
gegen
Schlossermeister Anton Hammerl in
München, Barerstratze 18-R/o,
wegen 224,40 Jl Warenforderung.
Mit 1 Beilage.
Der Beklagte hat von mir die in der deiliegeitdeit Haupt-
./ rechnung verzeichneten Waren auf Bestellung erhalten.
Beweis: Meine kaufmännisch geführten Handelsbücher.
Die für die Eifenwaren verrechnetet: Preise entsprachen
den ortsüblichen 9agerpreisen.
Beweis: Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen.
Der Beklagte hat die Waren ::ebst Teilrechnnngen ohne
Einwendung angenoinmen.
Beweis: a) Antrag, von dem Beklagten die Vorlage der
erhaltenen Rechnungen z:r verlangen, b) Eideszuschiebung.
Der Beklagte hat also die Güte und die Preise der
Waren stillschweigend genehmigt. —
Trotz wiederholter Mahnung ko:mte ich aber Zahlung
nicht erlatigen.
Ich beailtrage daher:
1. Den Beklagten zur Zahlung voi: 224,40 -Jl nebst 4%
Zinsen von dem Tage der Zustellung der Klage an zu ver-
urteilet: ;
2. das Urteil für vorläitfig vollstreckbar zu erklären.
Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites lade ich
de:: Beklagte:! vor das K. Amtsgericht München I auf den
Tag, welcher vom Gerichte hiefür bestimmt wird.
Eine Abschrift dieser Klageschrift ist ans der Gerichts-
schreiberei niedergelegt. Die Zustellung besorge ich selbst.
Georg Herlitz.
Die beiden Parteien Herlitz und Hammerl werden für den
20. Juli 190 . vormittags 8 Uhr auf das Amtsgericht zur
mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites geladen. Die Ver-
handlung leitet ein Richter; Schöffen werden hiebei nicht zu-
gezogen. Sind beide Parteien erschienen, so erhält zunächst Herlitz
als Kläger Gelegenheit seine Klage vorzutragen; dann kann sich
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TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund], T40: [Fabrik Maschine Industrie Arbeiter Stadt Weberei Arbeit Herstellung Handel Art]]
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136
In der Anmeldung zur Ortskrankenkasse ist der wirkliche
tägliche Arbeitsverdienst anzugeben. Bei Wochenlohn ist mit 6,
bei Monatsgehalt mit 26 zu teilen und hiernach der tägliche Ver-
dienst festzusetzen.
Die Beiträge sind jeden Montag für die abgelaufene Woche
fällig und können vorn 3. bis 5. jeden Monats für den abge-
laufenen Monat an der Kasse selbst einbezahlt werden.
Das Krankengeld wird im Falle der Erwerbsunfähigkeit
vom dritten Tage nach dem Tage der Erkrankung an bezahlt.
Von den Beitrügen zur Krankenversicherungskasse haben die
Arbeitgeber 1/a aus eigenen Mitteln zu leisten.
Für Mitglieder, welche innerhalb der ersten drei Wochen-
tage (Montag, Dienstag, Mittwoch) in die Kasse eintreten oder
innerhalb der letzten drei Wochentage (Donnerstag, Freitag, Sams-
tag) aus derselben ausscheiden, ist der volle Wochenbeitrag zu
zahlen; für Mitglieder, lvelche innerhalb der drei ersten Wochen-
tage aus der Kasse ausscheiden oder innerhalb der drei letzten
Wochentage in dieselbe eintreten, ist ein Beitrag für die betreffende
Woche nicht zu entrichten.
Die Krankenversicherungsbeiträge sind so lange sortzuentrichten,
bis die vorschriftsmäßige Abmeldung erfolgt.
Die Arbeitgeber haben jede von ihnen beschäftigte Ver-
sicherungspflichtige Person, welche der Ortskrankenkasse
anzugehören hat, spätestens am dritten Tage nach Beginn der
Beschäftigung anzumelden und spätestens am dritten Tage
nach Beendigung derselben wieder abzumelden.
In der Anmeldung sind auch die behufs der Berech-
nung der Beiträge durch das Statut geforderten Angaben über
die Lohnverhältnisse zu machen. Änderungen in
diesen Verhältnissen, welche eine Versetzung in eine andere Klasse
zur Folge haben, sind spätestens am dritten Tage nach dem
Eintritt derselben bei der Kasse anzumelden.
Versäumnisse dieser Verpflichtungen ziehen Geldstrafen
bis zu 20 Ji nach sich, welche vom Amtsanwalte verfügt und
im Falle der Uneinbringlichkeit in Haft umgewandelt werden.
Außerdem haben Arbeitgeber, welche der Anmeldepflicht nicht
genügen, alle Aufwendungen zu erstatten, welche die Krankenkasse
zur Unterstützung einer vor der Anmeldung erkrankten Person
gemacht hat.
Unrichtige Angaben zum Schaden der Kasse werden straf-
rechtlich wegen Betrugs verfolgt.
Neben der Ortskrankenkasse besteht in München die Gemeinde-
krankenversicherung. Der letzteren unterliegen:
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T32: [Tag Jahr Monat Mai Juli März Juni April Ende Oktober], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen]]
TM Hauptwörter (200): [T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T110: [Tag Jahr Stunde Nacht Monat Uhr Zeit Winter Sommer Juni], T154: [Meister Handwerker Geselle Arbeit Lehrling Handwerk Arbeiter Jahr Kaufleute Stadt], T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme]]
werden. Wer an der Wahrheit der kirchlichen Lehren zweifelte, galt als Ketzer und wurde verbrannt. Wer bse Worte wider die Obrigkeit brauchte, den richtete man mit dem Schwerte hin. Bei besonders schweren Verbrechen wurde die Todesstrafe noch verschrft. Ehe man den Verurteilten ttete, qulte man ihn erst auf die grausamste Weise: man zwickte ihn mit glhenden Zangen, ri ihm die Zunge aus, zerschmetterte ihm auch wohl die Glieder mit einem radartigen Instrumente.
Die Strafe der Einsperrung kannte man fast gar nicht. Sollte ein Schuldiger nicht hingerichtet werden, so stach man ihm die Augen aus oder schnitt ihm die Ohren ab oder hieb ihm die rechte Hand ab; man brannte ihm auch wohl ein Zeichen auf die Stirn oder lie ihn ffentlich mit Ruten aushauen. Als eine ganz milde Strafe galt das Stehen am Pranger. Der Verurteilte wurde auf dem Markte mit einem eisernen Halsband an einen Pfahl befestigt und von den Vorbergehenden verspottet.
Grausam war auch schon die Behandlung der Untersuchung^ gefangenen. Leugnete einer die Tat, die man ihm zur Last legte,' so kam die Folter zur Anwendung. Mau spannte ihn zunchst auf die Streckletter und reckte ihm die Glieder, da sie krachten. Gestand er dann noch nicht, so legte man ihm Daumen- und Beinschrauben au, und erfolgte immer noch kein Gestndnis, fo kamen schrfere Mittel zur Anwendung, tim der Qual loszuwerden, gab der rmste bald alle Verbrechen zu, nach denen man ihn fragte. Da gestand er wohl Taten ein, au die sein Herz nie gedacht hatte. Wurde die Folter eingestellt, so beteuerte er natrlich seine Unschuld. Dann aber ging die Qulerei von neuem an. Wieder gab er alles zu um die Marter zu enden, und sah schlielich die Todesstrafe als Erlsung au.
Auch gegen das weibliche Geschlecht kam die Folter nur zu oft in Anwendung. Man war fchoit damals von dem Wahn befangen, da manche Frau mit dem Teufel im Bndnis stnde, da sie hexen knnte. Dann vermochte sie Menschen und Haustiere durch ihren bsen Blick zu tten. Wurde ein solcher Verdacht laut, so war es gewhnlich um die rmste geschehen. Daun gab es Folter, Gestndnis, Feuertod.
Vi. Das Leben in der Reichsstadt.
r Die Reichsstadt von auen gesehen. Alle mittelalterlichen Städte waren befestigt; auch die kleinste hatte Graben, Mauern und Trme. Besonders stark muten diese Schutzmittel bei den Reichsstdten fein, denn sie standen fr sich allein und hatten viele Feinde. Darum sahen sich manche sogar gentigt, ihre ganze Gemarkung durch eine Befestigung zu schtzen. Das geschah durch die Landwehr. Da wurde ein Wall aufgeworfen, mit Bumen bepflanzt, deren Zweige man zusammenflocht, soda wenigstens Jteiter nicht hinbergelangen konnten. Da, wo die Straen nach der Stadt zu die Landwehr schnitten, standen Warten, kleine Festungen mit starken Trmen. Hoch oben schauten Wchter nach Feinden aus, und wenn wiche nahten, gaben sie ein Feuerzeichen; dann eilten die Brger herbei, nm die Angreifer zu verscheuchen.
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TM Hauptwörter (200): [T142: [Stadt Dorf Mauer Haus Burg Straße Kirche Schloß Graben Zeit], T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat], T152: [Auge Haar Gesicht Nase Krankheit Körper Mensch Mund Ohr Kopf], T169: [Hand Kreuz König Krone Schwert Zeichen Haupt Gold Mantel Kaiser], T65: [König Herr Soldat Offizier Vater Prinz Friedrich Majestät General Brief]]
169
arbeiten. Mit schwerer Strafe bedrohte Friedrich Wilhelm die Pchter und Beamten, die ihre Leute mihandelten. Festungshaft, ja schimpflichen Tod durch den Strang stellte er ihnen in Aussicht. Bis dahin hatten die Bauern auch die Verpflichtung, den kniglichen Beamten bei ihren Dienstreisen uu-entgeltlich Vorspann zu leisten. Der König hob diese Einrichtung auf und bestimmte kurz: Ich will nicht, da die Herren Beamten mit den Pferden meiner Bauern spazieren fahren."
Friedrich Wilhelm war auch bestrebt, das Gewerbe zu frdern. Auf seinen Befehl wurden freie Pltze und Kirchhfe mit Maulbeerbumen be-pflanzt. So konnte man Seidenraupen zchten und Seide gewinnen. Um die Wollweberei zu heben, grndete er in Berlin eine groe Tuchfabrik, das Lagerhaus. Ihr bester Kuude war das Heer; denn dieses mute alles Tuch, das es brauchte, bei ihr kaufen. Der König selbst trug mit seiner Familie nur Kleider aus mrkischem Tuch. Auch seine Untertanen dursten keine fremden Stoffe verwenden. Ja, es kam vor, da der König Frauen auf der Strae die Kattunkleider vom Leibe reien lie. Auf diese Weise fanden Taufende von Meistern und Gesellen lohnenden Verdienst, und das Geld blieb, wie Friedrich Wilhelm es wollte, im Lande.
Das Auge des Knigs war auch besonders auf die Rechtspflege gerichtet. Hierin sah es nicht zum besten aus. Die Prozesse schleppten sich oft Jahrzehnte hin, und die Gerichtskosten wuchsen darum hoch an. Auch fand der Arme hufig kein Recht, wenn er gegen einen Reichen klagte. Ingrimmig rief deshalb der König einmal ans: Die schlimme Justiz schreit zum Himmel, und wenn ich sie nicht bessere, so lade ich selbst die Verant-wortnug auf mich." Er gebot, das Urteil immer mglichst rasch zu fllen. Erschien es ihm ungerecht, so stie er es um und bestrafte die Richter. Das geschah namentlich dann, wenn er glaubte, da der Hohe dem Niedrigen vor-gezogen worden sei; denn vor dem Gesetz sollten alle gleich sein.
Die Strafen waren zu jener Zelt im allgemeinen sehr hart. Diebe wurden vor dem Hause, das sie bestohleu hatten, aufgeknpft; Wilderer wanderten sechs Jahre auf die Festung; wer eine Straenlaterne beschdigte, wurde durchgepeitscht, gebrandmarkt und aus dem Lande verwiesen. Dagegen schaffte der König die Folter fast ganz ab und verbot die Verfolgung an-geblicher Hexeu aufs strengste.
Friedrich Wilhelm war kein hochgebildeter Mann. Von den Wissen-fchaften hielt er nicht viel, ja er verachtete sie geradezu. Wohl aber kmmerte er sich sehr um die Bildung des Volkes. Jeder Untertan sollte m Religion, Lesen, Schreiben und Rechnen bewandert sein. Deshalb grndete er gegen 1700 Schulen, in Ostpreuen allein tausend. Alle Eltern waren letzt bei Strafe verpflichtet, ihre Kinder vom fnften bis zum zwlften Jahre zum Unterricht zu schicken und zwar im Winter tglich, im Sommer wchent-lieh zweimal. Der König fhrte also den Schul zwang ein. Das war etwas ganz Neues in der Welt. Gab es doch deutsche Lnder, in denen von hundert Menschen kaum einer lesen und schreiben konnte! Auf seinen Reisen ging Friedrich Wilhelm hufig unangemeldet in die Schulen, hrte dem Unter-richt aufmerksam zu und prfte auch wohl die Kinder selbst. Mit Recht nennt man ihn den Vater der preuischen Volksschule.
Wie um die Jugend, so kmmerte sich der König auch um die Er
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T5: [Haus Tag Kind Hand Herr Tisch Mann Fenster Wagen Pferd], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland]]
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2. Heer und Flotte. Kaiser Wilhelm verlie sich indessen nicht blo auf Bndnisse; er wute, da der beste Hort des Friedens eine starke, schlag, fertige Wehrmacht ist. Deshalb vermehrte er das Heer ganz bedeutend. Um selbst zu prfen, ob die Ausbildung der Truppen gut sei, hielt er jedes Jahr in einer Provinz ein groes Kaisermanver ab. Ebenso sorgte er fr die Grndung und den Ausbau einer Flotte. Wilhelmshaven und Kiel entwickelten sich zu gewaltigen Kriegshfen.
3. Einheitliches Recht. Ein groer Mangel im neuen Reiche war die Verschiedenheit des Rechts. Was in einem Lande Recht war, war oft im andern Unrecht. Da erschien 1879 das Strafgesetzbuch fr das ganze Reich. Seitdem werden bertretungen, Vergehen und Verbrechen in ganz Deutschlaub mit bemselben Mae gemessen. Nicht so schnell ging es mit 'beut Brgerlichen Gesetzbuch. Es wrbe zwar schon unter der Regierung Wilhelms I. ausgearbeitet, trat aber erst am 1. Januar 1900 in Kraft Der hchste Gerichtshof ist das Reichsgericht zu Leipzig. Leipzig hat gesprochen, der Streit ist aus."
4. Wirtschaftliche Fortschritte. An die alte Zersplitterung erinnerte auch die bunte Mannigfaltigkeit der Mnzen, Mae und Gewichte in den einzelnen deutschen Lndern. In Preußen rechnete man nach Talern, in den Sdstaaten nach Gulben. Es gab Groschen, Batzen und Kreuzer. Elle, Fu und Zoll hatten die verschiedensten Lngen, und ebenso waren Pfund und Lot, Ma und Schoppen hier grer, dort kleiner. Diesen Mistnden wurde 1875 mit einem Schlag ein Ende gemacht. Von jetzt ab rechnete man berall nach Mark, Meter, Liter, Kilogramm.
5. Post- und Tclegraphenwefen. Das Reich bernahm ferner das Post- und Telegraphenwesen in allen deutschen Lndern mit Aus-nhme von Bayern und Wrttemberg und lie es fortan bnrch das Reichs-Postamt verwalten. An feiner Spitze stanb lange Zeit der Generalpost-meist er Heinrich Stephan. Durch ihn erhielt selbst jedes grere Dorf feine Postanstalt; die kleineren bekamen Postagentnren oder Posthilfsstellen. Telegraph und Telephon verbanden bald die meisten Städte und Drfer. Diesen Mann verehren nicht nur die Deutschen; ganz Europa und viele berseeische Lnder sind ihm groen Dank schuldig. Frher war nmlich das Porto fr Briefe, die ins Ausland gingen, sehr hoch; ein einzelner kostete wohl mehrere Mark. Da rief Stephan 1875 den Weltpostverein ins Leben. Seitdem zahlt man fr einen Brief, der nach einem dec entferntesten Punkte nnsrer Erde geht, nur doppelt so viel als fr den, der nach einem Orte des Inlandes befrdert wird.
6. Eisenbahn- und Kanalbau. Auch das Eisenbahnwesen nahm einen gewaltigen Aufschwung. Bis dahin hatte der Staat den Bau von Eisenbahnen meistens Privatgesellschaften berlassen. Diese bauten natrlich nur solche Strecken, die ihnen Gewinn brachten. Arme Gegenden blieben darum ohne Schienenwege. Jetzt bernahm Preußen die wichtigsten Eisenbahnlinien in seinem Gebiet. Der Staat konnte auch Strecken bauen, die sich nicht lohnten. Da wurde mancher abgelegene Winkel mit der Welt verbunden. Den Leuten war es nun mglich, ihre Erzeugnisse zu besseren
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T4: [Handel Land Industrie Stadt Verkehr Gewerbe Ackerbau Viehzucht Deutschland Zeit], T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T12: [Wasser Luft Erde Höhe Körper Fuß Dampf Bewegung Druck Gewicht]]
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Extrahierte Personennamen: Wilhelm Wilhelms_I. Heinrich_Stephan Heinrich Stephan
Extrahierte Ortsnamen: Wilhelmshaven Kiel Deutschlaub Leipzig Wrttemberg Europa