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1. Die Heimat - S. 1

1899 - Leipzig : Degener
Einleitung. Entstehung der Erde und ihrer Oberstäche/) Nach der Kant-Laplaceschen Hypothese gehörten einst alle Körper unseres Sonnensystems einer einzigen kugelförmigen Dunstmasse an, die sich in langsam rotierender Bewegung befand. Dieser Nebelballen reichte in seinem äußeren Um- fange mindestens bis zur Bahn des äußersten Planeten. Der äußerste uns bekannte Planet ist der Neptnn, der 60v Millionen Meilen von der Sonne entfernt ist. Demnach muß dieser Nebelball einen Durchmesser von mindestens 1200 Millionen Meilen gehabt haben. Die Teile der Dunstmasse verdichteten sich, und in gleichem Maße nahm die Umdrehungsgeschwindigkeit zu, und die Umdrehungszeit wurde verkürzt, denn die Teile, die früher einen großen Kreis zu durchlaufen hatten, legten jetzt einen klei- neren Weg zurück. Daraus folgte eine Zunahme der Fliehkraft am Äquator. Es entstand dort eine Aufbauschung, woraus sich infolge der Schwungkraft mit der Zeit Teile loslösten, welche Ringe bildeten, wie wir sie heute noch am Saturn sehen. Dieselben rissen schließlich und ballten sich zu verschieden großen Neben- kugeln zusammen, die wir Planeten oder Wandelsterne nennen, weil sie durch die sich entgegenstehenden Wirkungen der Flieh- und Schwerkraft in bestimmten Bahnen um die Sonne, ihre Mutter, herumwaudelu. So ging aus dem großen Nebel- ball nach Abtrennung aller Planeten unsere Sonne hervor. In gleicher Weise, wie die Planeten von der Sonne, lösten sich später die Monde von den Planeten ab. (Beschreibung des Vorganges, angewendet auf unsere Erde!) Planeten und Monde, Kinder und Enkel, umkreisen die Souue, ihre gemeinsame Mutter, in größeren und kleineren Bahnen und setzen auch die Bewegung um ihre eigene Achse in der Richtung von West nach Ost fort.**) *) Zu weiterer Orientierung über Entstehung der Erde werden die folgenden, auch bei dieser Arbeit benutzten Bücher empfohlen: M. Neumayr, Erdgeschichte; E. Brückner, Die feste Erdrinde und ihre Formen; Penck, Das Deutsche Reich; A. v. Reichenbach, Kleines Gemälde der Welt; Haas, Sturm- und Drang- Periode der Erde; Hintze, Die Schöpfung der Erde; Senft, Wanderungen in das Reich der Steine. **) „Auf sehr schöne Weise gelang es dem französischen Gelehrten Plateau, den Werdeprozeß unseres Sonnensystems gleichsam im Wasferglase zu wiederholen. In ein mit Wasser gefülltes Gleis, dem er vorher durch Zusatz von Alkohol die spezifische Schwere des Olivenöls gegeben hatte, Stecket, Prov. Sachsen. \

2. Die Heimat - S. 16

1899 - Leipzig : Degener
— Ig — Überblick über die Zeitalter der Erdgeschichte.*) A. Das Urgebirge. I. Die Urzeit (archäische Periode): Entstehung der ersten Erstarrungs- rinde (Granite, Gneise, Urschiefer). B. Die auflagernden Formationen. a. Drei altzeitliche Formationen. Ii. Das Altertum: 1. Vor-Kohleuzeit (Kambrium, Silur, Devon), (paläozoische Periode) 2. (Stein-)Kohlenzeit (Karbon). Primärzeit. 3. Nach-Kohlenzeit (Dyas oder Perm). b. Drei mittelzeitliche Formationen. Iii. Das Mittelalter: 1. Trias (Buntsanclstein, Muschelkalk, (mesozoische Periode) Keuper). Sekundärzeit. 2. Jura (schwarzer Jura oder Lias, brauner Jura oder Dogger, weisser Jura oder Malm). 3. Kreide (Neocom, Gault, Cenoman, Turon, Senon). c. Drei neuzeitliche Formationen. Iv. Die Neuzeit: (1.) Die Braunkohlensormalion (Eocän, Oli- (känozoische Periode) gocän, Miocän, Pliocän). Tertiärzeit. V. Die Jetztzeit: (2.) 1. Das ältere Schwemmland (Diluvium). (anthropozoische Periode) (3.) 2. Das jüngere Schwemmland (Alluvium). Quartärzeit. *) Nach Harms, „Vaterländische Erdkunde"; A. v. Reichenbach, „Kleines Gemälde der Welt".

3. Deutsche Geschichte - S. 294

1914 - Leipzig [u.a.] : Kesselring
294 Knigs laufen die Fden der ganzen Verwaltung zusammen. Er berwacht die Ausfhrung der Gesetze und hat den Oberbefehl der das Heer; er kann auch gerichtliche Strafen mildern oder ganz erlassen. 4. Die Verfassung. Die Gesetze und der Staatshaushalt fr Preußen kommen durch das Zusammenwirken des Knigs und der beiden Huser des Landtags zustande. Diese beiden Huser sind das Herren-haus und das Abgeordnetenhaus. Das Herrenhaus besteht aus etwa 270 Mitgliedern. Es sind die volljhrigen Prinzen des Kniglichen Hauses, die vormals reichsunmittelbaren Fürsten und Grafen, deren Recht erblich ist; Vertreter des hohen Adels, des Grogrundbesitzes, der Groindustrie, der Universitten und der groen Städte, die der König beruft. Das Abgeordnetenhaus zhlt 433 Mitglieder. Sie werden vom Volke auf fnf Jahre gewhlt. Whlen darf jeder Preuße, der das 24. Lebensjahr vollendet hat; er ist Urwhler. Fr die Wahl wird das ganze Land in Wahlbezirke zerlegt, und jeder Wahlbezirk zerfllt wieder m zahlreiche Urwahlbezirke. Die Urwhler jedes Urwahlbezirks werden in eine Liste eingetragen, und zwar folgen sie aufeinander nach der Hhe der Steuern, die sie zahlen. Die ersten der Liste, die zusammen ein Drittel der Steuersumme entrichten, welche der ganze Urwahlbezirk aufbringt, bilden die erste Klasse; die folgenden, die wiederum ein Drittel zahlen, machen die zweite Klasse aus; alle brigen gehren zur dritten Klasse. Demnach umsat die erste Klasse weniger Urwhler als die zweite, die zweite weniger als die dritte. Trotzdem whlt jede Klasse gewhnlich zwei Wahl-mnner. Das Wahlrecht ist also ungleich. Die Wahlmnner treten zusammen und whlen den Abgeordneten. Demnach geschieht seine Wahl indirekt. Zum Abgeordneten der Kammer ist jeder Preuße whlbar, der das dreiigste Lebensjahr vollendet hat und die brgerlichen Ehrenrechte besitzt. Bei der Wahl nennt jeder Urwhler laut den Namen des Wahlmannes, dem er seine Stimme gibt; ebenso nennt jeder Wahlmann den Namen des Abgeordneten, fr den er sich entscheidet. Die Wahl erfolgt also ffentlich. Das Wahlrecht ist demnach ungleich, indirekt, ffentlich. Die beiden Huser des Landtages werden durch den König jhrlich zwischen November und Januar einberufen. Erffnung und Schlieung geschehen gleichfalls durch ihn oder den Ministerprsidenten. Die Sitzungen sind ffentlich. Dem Könige und jeder Kammer steht das Recht zu, Gesetze vorzuschlagen. Jeder Vorschlag wird im Abgeordneten- und im Herrenhaus dreimal beraten. Man spricht deshalb von erster, zweiter und dritter Lesung. Nur wenn der König und beide Kammern ihm zustimmen, kann er Gesetz werden. 6. Der Staatshaushalt. Ist der Landtag zusammengetreten, so gibt ihm die Regierung den Haushaltungsplan fr das kommende Jahr be-kannt. Darin sind alle Einnahmen und Ausgaben des Staates enthalten. Man nennt ihn den Etat oder das Budget. Er wird sorgfltig geprft, und erst wenn beide Kammern ihn genehmigt haben, ist er gltig.
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