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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 11

1911 - Magdeburg : Creutz
K. Geschichtliches. 11 Das Eigentum der Stadt bringt Geld ein (Pachte Miete). Außer- dem sind die Einwohner verpflichtet, Steuern zu zahlen. Bon diesen Einnahmen deckt der Magistrat alle Ausgaben der Stadt, z. B. sür Bauten, Straßen und Gehälter. Die Stadtverordneten haben bei vielen Dingen, z. B. überall, wo Geld zu zahlen ist, dem Magistrate ihre Zustimmung zu erteilen. Sie unterbreiten dem Magistrate die Wünsche und Beschwerden der Ein- wohner. Manche Verwaltungsgeschäfte überträgt der Magistrat be- sonderen Beamten. So überwacht die Baupolizei die Erbauung der Häuser, der Brandmeister das Feuerlöschwesen, der Schulvorstand das Schulwesen usw. Für die Sicherheit und Ordnung bei Tag und Nacht sorgt die Polizei. An ihrer Spitze steht in großen Städten der Königliche Polizeipräsident, in kleineren der Bürgermeister als Polizei- Verwalter. Bei gewissen Angelegenheiten, z. B. Brückenbauten und Stadterweiterungen, kann die Stadtbehörde nicht allein handeln, sondern bedarf der Zustimmung und Erlaubnis der höheren Behörde, die König- liche Negieruug genannt wird. An ihrer Spitze steht der Regierungs- Präsident. K. Geschichtliches. Woher hat unser Heimalort seinen Rainen? Was bedeutet dieser? Was ist über die Gründung unseres Wohnortes bekannt? Welche Sagen knüpfen sich daran? Welche Zeugen der Vorzeit sind noch vorhanden? Welchen Zwecken dienten diese? Welche geschichtliche Ereignisse knüpfen sich an unsern Ort? Welche be- rühmten Männer sind hier geboren oder haben hier gewohnt? Wodurch haben sie sich ausgezeichnet? Wie ist hier ihr Andenken geehrt? Iii. Kreis: Wa»drr»»gk» i» die »Wk Umgtliung. a) Kodenformen. Nach welcher Himmelsgegend ist der Boden eben? Welche Höhen lernten wir kennen? Wie liegen sie zum Heimatorte? Nenne einzeln liegende Erhöhungen (Hiigel, Berg)! Wo bilden die Erhöbungen Gruppen? (Hngelreihe.) Name? Hobe in m? Wie ist ihr Boden beschaffen? Wie macht der Mensch diese Höhen nutzbar? Welche Täler sind in der Umgebung? Welche verschiedenen Bodensormen lernten wir also ans unseren Wanderungen kennen? Wie bezeichnet man auf der Karte einen Hügel, einen Berg, einen Höhenzug, einen Abhang usw.? Entwirf eine Karte von der nächsten Umgebung, die die Bodensormen zeigt! (Wand- Lasel, Buch.)

2. Landeskunde der Provinz Sachsen und des Herzogtums Anhalt - S. 19

1890 - Breslau : Hirt
Die Bevölkerung und ihre Einrichtungen. 19 durch Branntweinbrennerei sind Nordhausen und Quedlinburg berühmt. — Von andern Fabriken nennen wir solche für: Panzerplatten (Buckau), Tuche (Burg und Calbe). Kattun (Eilenburg), Thonwaren und Porzellan (Neuhaldensleben, Ziesar, Buckau, Bitterfeld), Papier (Kröllwitz, Calbe), Leder und Handschuhe (Halberstadt und Neuhaldensleben). Eine so große Ergiebigkeit des Bodens und so reges Großgewerbe muß notwendigerweise einen starken Handelsverkehr zur Folge haben. Die Erzeugnisse gehen meistens aus der Provinz hinaus, wofür andere notwendige Waren eingeführt werden. Hierunter sind zu nennen: Kolonialwaren aller Art, Tuche, Leinwand, Seide, Kohlen aus Böhmen, Salz, Eisenwaren, Steinöl. Die Hauptmärkte sind von alters her Magdeburg, Halle, Erfurt, welche durch ihre Lage zu dieser Bedeu- tung schon in sehr srüher Zeit gelangten. Für Zucker und Zichorien ist Magdeburg der Hauptmarkt in ganz Deutschland. Die natürlichen Verkehrswege bilden von alters her die Elbe und die Saale, dazu tritt das dichte Netz der Landstraßen und Eisenbahnen. Jetzt durchschneiden eine Menge Eisenbahnlinien die Provinz in den verschie- densten Richtungen; ihre Hauptknotenpunkte sind Stendal, Magdeburg, Halle. Die erste Strecke wurde vor 50 Jahren (1839) zwischen Magdeburg und Schönebeck eröffnet. Es giebt jetzt in der Provinz Sachsen 2077,25 km Eisenbahnen, also kommen bei 25249,97 qkm Flächenraum 8,23 km auf 100 qkm Fläche und bei 2473533 Ew. 8,40 km aus 10000 Ew., während im Königreich Preußen, 6,72, im deutschen Reich 7,4 auf 100 qkm Fläche und in elfterem 8,14, in letzterem 8,6 km auf 10000 Ew. fallen. Das Herzogtum Anhalt hat 247,57 km Eisenbahnen, also kommen bei 2347,35 qkm und 253959 Ew. 10,54 auf 100 qkm Fläche und 9,75 auf 10000 Ew. Der Postverkehr wird geleitet von den Oberpostdirektionen zu Magdeburg (zu der auch Anhalt gehört), Halle und Erfurt (die auch einen Teil der thüringischen Staaten umfaßt). In der Direktion Magdeburg kommt eine Postanstalt auf 27,4 qkm und 2444 Ew.; eine Telegraphenanstalt aus 44,9 qkm und 3995 Ew. In der Direktion Halle kommt eine Postanstalt auf 21,9 qkm und 2184 Ew.; eine Telegraphenanstalt auf 46,2 qkm und 4615 Ew. In der Direktion Erfurt kommt eine Postanstalt auf 24,2 qkm und 2441 Ew.; eine Telegraphenanstalt auf 42 qkm und 4269 Ew. 4. Staatliche Einrichtungen. A. Provinz Sachsen. Die staatliche Verwaltung der Provinz wird geleitet vom Oberpräsidenten, unter dem zunächst die Regierungspräsidenten die Leitung der Regierungsbezirke haben; an der Spitze der Kreise stehen Landräte. Daneben Bezirksausschüsse und Kreisausschüsse. Die nicht staatlichen Angelegenheiten (Straßenbau und Wohlthätigkeitsanstalten, Kranken- und Erziehungswesen, wissenschaftliche Unternehmungen n. s. w.) werden vom Provinzial-Landtag besorgt, der aus 116 Mitgliedern besteht. Dieser wählt den Landesdirektor und den Provinzial-Ansschnß (15 Mitglieder). Die Altmark hat noch einen eigenen Kommunal-Landtag zu Stendal. Für die Rechtspflege sorgt das Oberlandesgericht zu Naumburg, Laudgerichte zu 2*

3. Landeskunde der Provinz Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Lübeck mit ihrem Gebiete - S. 62

1910 - Breslau : Hirt
62 Landeskunde der Freien und Hansestadt Lübeck. Die lauenburgischen Enklaven wurden zwischen 1370—1586 von der Stadt als privates Eigentum erworben; erst 1747 kamen sie durch einen Vergleich mit Hannover, zu dem Lauenburg damals gehörte, auch unter die Landeshoheit Lübecks. Die Enklaven im Fürstentum Lübeck wurden um 1400 erworben, und zwar Cnrau-Dissau und halb Krumbek vom Heiligen-Geist-Hospital, die andere Hälfte Krumbeks von der Ägidienkirche, Malkendorf voin Lübeckischen Staat. Die Landes- Hoheit in diesen Gebietsteilen ging 1802 an Lübeck über. Die Rechtsverhältnisse in den Enklaven sind folgende: Eigentümer des Grund und Bodens ist in den lauenburgischen Enklaven und in Malkeudorf die Stadt, in den andern beiden das Heiligen-Geist-Hospital und die Ägidienkirche. Die Bauern siud meistens Untereigentümer, in 2 Gemeinden Erbpächter, vereinzelt auch Zeitpächter. Die Uutereigeutümer und Erbpächter haben volle Verfügung über ihren Besitz, zahlen der Gutsherrschaft einen Kanon und bedürfen zum Verkauf eines gutsherrlichen Konsenses. Übersicht. Hauptgebiet mit der Stadt Lübeck .... 201,5 qkm, 102,312 E. Die Enklaven: Krumbek .... 3,8 qkm 118 E. Curau-Dissau i . . 12,8 „ 500 „ Malkendorf ... 3,5 „ 79 „ Utecht-Schattin . . 10,4 „ 284 „ Sierksrade-Düchelsdorf 7 „ 382 „ Behlendorf . . . 20,8 „ 755 „ Nnsse-Ritzerau . . 22,7 „ 934 „ Schretstaken ... 8,5 „ 266 „ Tramm .... 6,7 „ 227 „ 96,2 qkm, 3 545 E. 297,7 qkm, 105 857 E. Ii. Bodengestalt". Der Baltische Höhenzug teilt sich in Mecklenburg in zwei 30 km voneinander entfernte parallele Züge, die als Endmoränenzüge erkannt worden sind. Der nördliche erreicht bei Dasfow die Trade und setzt sich auf dem liukeu Ufer fort. Bei Ratekau teilt er sich wieder, und während der Hauptrücken zwischen der Schwartau und der Küste nach N verläuft, zweigt sich ein Teil ab und zieht über Parin und Curau nach W (Pariner Berg, 72 m). Die südliche Endmoräne verläuft in ihrem Haupt- zuge in Lauenburg auf beiden Seiten des Stecknitz-Delvenau-Tales am Räude des Saudrgebietes (f. S. 20f.), und im N davon bilden zwischen Mölln und Ratzeburg und weiter nördlich Verschiedeue parallele Züge, die mehrfach miteinander zu- sammenhängen, eine ausgedehnte Endmoränenlandschaft. Diese beiden Höhenzüge schließen eine tiefe Mulde ein, in der Lübeck mit seiner nächsten Umgebung liegt. Sie wurde beim Rückgange des Inlandeises eisfrei, und die Gletscherwasser, die sich 1 Die eine Hälfte des Dorfes Curau mit der Kirche gehört zum Fürstentum Lübeck. 2 Friedrich, Der geologische Aufbau der Stadt Lübeck; s. Literatur S. 72.

4. Landeskunde der Provinz Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Lübeck mit ihrem Gebiete - S. 71

1910 - Breslau : Hirt
Vii. Staatliches und Sonstiges. 71 Die Verfassung ist republikanisch. Die Staatsgewalt steht dem Senat und der Bürgerschaft gemeinsam zu. Der Senat besteht aus 14 auf Lebenszeit gewählten Mitgliedern, von denen 8 dem Gelehrtenstande (darunter mindestens 6 Juristen) angehören und 6 Nichtgelehrte, darunter wenigstens 5 Kaufleute, seiu müssen. Der Bürgermeister ist der Vorsitzende des Senats und wird von: Senat auf 2 Jahre gewählt. Der Senat vertritt den Staat nach außen und übt im Innern die vollziehende Gewalt aus. Die Bürgerschaft besteht aus 120 auf 6 Jahre gewählten Mitgliedern und er- gänzt sich alle 2 Jahre zum dritteu Teil. Ihr steht die Mitwirkung bei der Gesetz- gebung und den finanziellen Angelegenheiten zu. Bürgerausschuß von 30 Bürger- schastsmitgliedern. Das Staatsbudget belief sich in ordentlichen Einnahmen und Ausgaben int Jahre 1907 auf je 8 860 000 Mark. Von den Ausgaben fielen über 2 Mill. Mark auf die Staatsschuld, 1,4 Mill. Mark auf die Schulen. Die Landesfarben sind Weiß und Rot. Das Wappen ist der doppelköpfige Adler mit weiß und rotem Schilde auf der Brust. Lübeck ist Sitz eines Amtsgerichts und eines Landgerichts. Zu dem Bezirk des Landgerichts gehört auch das Fürstentum Lübeck. Das Oberlandesgericht, welches Lübeck, Hamburg und Bremen umfaßt, hat seinen Sitz in Hamburg. Für die evangelisch - lutherische Kirche ist die oberste Behörde der Kirchen- rat, deu Vorsitz führt der Bürgermeister. Im Stadtgebiet 8 Kirchengemeinden: St. Marien. St. Jakobi, St. Petri, St. Ägidien, Don?, St. Lorenz, St. Matthäi, St. Gertrud. Für das Schulwesen ist die oberste Behörde die Oberschulbehörde. Schulen: Katharineum (Gymnasium mit Realgymnasium), Johannenm (Reformrealgymnasium mit Realschule), Realschule zum Dom, von Groß- heimsche Privat-Realschnle; Ernestinenschule (Höhere Mädchenschule mit Lehrerinnen-Seminar) und private Höhere Mädchenschulen; Lehrer-Se- minar; Bau gewerkschule; Gewerbeschule; Navigationsschule; 2 Kuaben- und 2 Mädchenmittelschulen und 27 Volksschulen in den? Stadtgebiet. Außerdem sind zu nennen: Stadtbibliothek, Öffentliche Bücher- und Lesehalle, Museum (Abb. 29) undmehrerewohltätigkeitsanstalten: Allgemeines Krankenhaus, Irrenanstalt, Waisenhaus, Heilige-Geist-Hospital, St.-Johannis-Jnngfrauen-Kloster, Burgkloster u. a. Krankenhaus und Irrenanstalt sind Staatsanstalten, die anderen beruhen auf Stiftungen. Die Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit, ge- gründet 1789, besitzt und verwaltet eine Spar- und Anleihekasse, das Museum am Dom, enthaltend kuust- und kulturgeschichtliche, naturgeschichtliche Sammlungen, Gemäldegalerie, Gewerbe-, Völker- und Handelsmuseum, serner die Frauen- gewerbeschule, Kleiukinderschnlen, die Herberge zur Heimat, Volksküche und anderes.

5. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 63

1914 - München : Oldenbourg
— 63 — fünfter Abschnitt. Die Sauern. 1. Der Bauer als Grundhold. Mit der fränkischen Besiedlung begann für die Bauernschaft unserer Gegend die Zeit der Hörigkeit. Da damals der gesamte Grund und Boden als Kronland oder Königsland erklärt wurde, so war damit das Eigentumsrecht der Siedler auf ihre Buben aufgehoben. Sie wurden gezwungen, den König als (Dbereigentümer anzuerkennen durch Dienstleistungen und Entrichtung gewisser Abgaben. Durch die Verteilung der Ländereien an Edelinge und Klöster wurden auch die Abgaben der den Boden nutzenden Grundholden den neuen Eigentümern zugewiesen. Dafür hatten aber diese wieder durch die Zahlung von Reis- oder Königsgeld sowie durch Heerfolge dem König dienstbar zu fein. In der ältesten Zeit finden wir das Z^örigkeitsderhältnis in verschiedene Grade abgestuft. So werden zur Karolingerzeit genannt Lidi, Mancipia, Coloni, Tributarii und Servitores triduani. Die eingewanderten Franken wurden eben milder behandelt als die unterworfenen Ureinwohner und die zwangsweise angesiedelten Kriegsgefangenen. Ein Besitzrecht auf den Boden hatte aber weder der eine noch der andere. Der Grundherr konnte jederzeit dem Grundholden die Z)ube wieder abnehmen. Erst im \5. Jahrhundert verlor sich die strenge Form der Leibeigenschaft. Aber die Bauern erhielten die Güter noch nicht erblich, sondern nur laßweise, auf Leibgeding. Das entsprach einem Pachtverhältnis auf Lebenszeit. Der Besitzer mußte seinen jährlichen Laßzins oder die Bestandgabe teils in Geld teils in Naturalien entrichten. Er konnte sein Gut weder verändern noch verkaufen. Die Kinder hatten kein erbliches Anrecht auf das Gut. Ein zur Gutsübernahme befähigter Erbe wurde bei der erneuten Vergebung nur dann bevorzugt, wenn er versprach, dieselbe Gebühr wie der Verstorbene zu entrichten. Dazu mußte er eine bestimmte Summe als Liebnüß oder Beschankungshe^d erlegen. Der Gutsherr konnte nun das Laßgeding nur bei verweigerter Zinszahlung aussagen. Und wieder einige Zeit später standen die Grundherren den Grundholden auch das Recht zu, das Laßgut zu vererben und zu veräußern. Doch als neue Belastung kamen dafür ^andlohrt, Fallgeld und Besthaupt auf. Handlohn war eine Abgabe bei Güterkäufen, im J8. Jahrhundert 6°/0 des wertes, die der Käufer dem Grundherrn bezahlen mußte. Fall-geld nannte man eine Summe, die sowohl beim Tode des Zinsherrn

6. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 65

1914 - München : Oldenbourg
— 65 — Bernhard Jordan, kurmainzischer Amtskeller zu Steinheim, beschreibt 1592 den Zehnt wie folgt: „Erstlich hat mein gnädigster Herr der Kurfürst in Hörstein den großen Zehnt an wein und Frücht, desgleichen den kleinen .Zehnt zu 2/3z das andere Drittel haben die Stiftsherrn von Aschaffenburg. Unter dem kleinen Zehnt wird verstanden Heu- und Gbst-zehnt. Der Zehnt von geringen Lämmern wird in Kellerei Steinheim gehoben." Den Blutzehnt erhielt zu 1/3 die Pfarrei, 2/3 wurden dem Zehntinspektor ohne Anschlag überlassen. Über die Art der Zehnterhebung bestimmt eine Verordnung des Kurfürsten von *578. Diese verbietet das Binden und Heimfahren von Frucht vor Sonnenaufgang und nach Sonnenniedergang, das (Einfahren ohne wissen des Zehntbeständers überhaupt, solange nicht gezehntet tdurde, bei Strafe von 20 fl. Das gezehntete Getreide mußte in die Zehntscheuer eingefahren und dort ausgedroschen werden, damit die einzelnen Beständer durch die verschiedenartige Frucht nicht benachteiligt wurden. Zehntscheuer und Fruchtspeicher war das jetzt zu den Wirtschaftsgebäuden des pfarrhofes gehörige „Steinerne Haus", erbaut 1518. Hier wurden auch die Zehntgefälle aus den Nachbarortschaften aufgespeichert. Klare Übersichten über die Zehnterträgnisse liegen aus dem Ende des *8. und Anfang des *9. Jahrhunderts vor. Nach diesen umfaßte der große Zehnt die Abgaben vom Winter- und Sommergetreide. Der Ertrag wurde durch den Zehntinspektor und den Landschöffen geschätzt und dann meist an Gemeindebewohner verpachtet. Die Verpachtung geschah in der weise, daß die Liebhaber den erhofften Zehntertrag im gegenseitigen Überbieten erhöhten. Der Pächter mußte dann für die von ihm genannte Zhaltersumme die schon vorher im Protokolle festgesetzte Taxe entrichten. Nicht selten kam es vor, daß in der Hitze der Konkurrenz blind darauf losgeboten wurde. Verlust und Bitten um Nachlaß waren die Folgen. So war *807 der auf 80—90 Zitalter geschätzte Zehnt für das Winterkorn auf *20 Malter gesteigert worden. Die Taxe betrug für * Malter Korn 5 Gulden, so daß der Pächter fast 200 fl. mehr zu zahlen hatte, als die Herrschaft sich erhoffte. Natürlich blieb der Ertrag weit hinter dem Steigerungsergebnis zurück. Der kleine Zehnt bestand aus den Abgaben vom Kartoffel-, Kraut-, Dickwurzel-, welschkorn-, Flachs-, Hanf-, Sprung-, Bohnen- und Hirsebau. Die mainzischen Zehntrechte gingen *802 an Hessen-Darm stadt, *8*6 an Bayern über. Das Stift Aschaffenburg blieb im Bezüge seiner Gefälle. Eichelsbacher, Bilder aus Frankens Vergangenheit.

7. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 72

1914 - München : Oldenbourg
— 72 — Menschen erschuf, gab er ihm Gewalt über alle Tiere, über die Vögel in der Luft und die Fische im Wasser. 5. Zum fünften haben sich unsere Herrschaften die Hölzer allein zugeeignet und der arme Mann muß sich sein £70x3 teuer erkaufen. Unsere Meinung ist, daß alle Wälder, die nicht gekauft wurden, der Gemeinde zufallen sollen. Brenn- und Bauholz soll dann jeder nach Bedarf von der Gemeinde umsonst erhalten. 6. Zum sechsten fordern wir, daß man mit den Diensten, die täglich zunehmen, Einhalt tuen möge und uns gnädig behandle, wie unsere Eltern gedient haben nach dem Worte Gottes. 7. Zum siebten wollen wir uns von einer Herrschaft nicht weiter beschweren lassen als zu der Zeit, da das Gut verliehen wurde, wenn der £?err neue Dienste nötig hat, soll der Bauer ihm gehorsam sein, aber zu einer Zeit, da es ihm nicht zum Nachteil ist, und um einen annehmbaren Lohn. 8. Zum achten wollen wir, daß Güter, welche die Gült nicht tragen, von ehrbaren Leuten nach Billigkeit geschätzt werden, damit der Bauer nicht umsonst seine Arbeit tue, denn jeder Taglöhner ist seines Lohnes wert. 9. Zum neunten beschweren wir uns dagegen, daß man straft nach Neid und Gunst und nicht nach geschriebener Strafe und nach Gestalt der Sache. 10. Die Acker und wiesen, die der Gemeinde gehören und die sich jemand angeeignet hat, werden wir wieder der Gemeinde zu fanden geben. \ V Den Todesfall wollen wir abgeschafft haben. \2. wenn einer der Artikel dem Worte Gottes nicht gemäß ist, so wollen wir davon abstehen, wenn uns dies aus der Schrift nachgewiesen wird. Der Friede Ehristi sei mit uns allen. Amen. f) Das Lager von Bildhausen. Am palmtag versammelten sich etliche Bauern von Burglauer und Umgegend in einem Schenkhaus zu Münnerstadt und machten mit einigen aus der Stadt einen Pakt, das Kloster Bildhausen einzunehmen. Am folgenden Mittwoch zogen bis zu zoo Mann mit wehren, Trommeln und pfeifen vor das Kloster und forderten Einlaß. Als sie eingelassen waren, haben sich £)ans Schnabel von Münnerstadt, ein Schreiner, und fjans Scharr von Burglauer zu f^auptleuten unter ihnen aufgeworfen. Der Abt und der größte Teil des Konvents flohen gegen Königshofen im Grabfeld. Die £}auptleute nahmen die Verwaltung des ganzen Klosters Zu ihren fanden, bestellten die wache, da sie einen Überfall befürchteten, und hielten Straßen, Wege, Führten und Schläge bei Tag und Nacht in guter Acht. Auf ein Ausschreiben liefen ihnen viele Bauern aus der Umgegend zu; auch die von Neustadt schlossen sich ihnen an. Als der

8. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 111

1914 - München : Oldenbourg
— m — bis auf wenige Familien gestorben oder verdorben. Ohne Unterricht, ohne Gottesdienst war das junge Volk aufgewachsen in Roheit und Sittenlosigkeit; von den Soldknechten der Heere hatte es Gewalttätigkeit und Verbrechen aller Art gelernt. Über den ehemaligen Acker war Wald gewachsen; angebaut wurde nur so viel Feld, als 3um (Ertrage der nötigen Nahrung erforderlich war. Der wert der Grundstücke war ungemein gesunken. Ost weigerten sich Nachbarn, anstoßende herrenlose Acker schenkungsweise anzunehmen, um die darauf lastenden Bodenabgaben nicht zahlen zu müssen. Die Ortsgeschichten belegen diese 2lngaben mit (Einzelbeispielen. So schreibt die dhronif von Gerolzhofen: „(Ein jammervolles Bild boten Stadt und Markung von Gerolzhofen nach den Drangsalen des Krieges. Die Mittel des Stadthaushaltes waren völlig erschöpft, Stadt- und Landgemeinden an den Bettelstab gebracht. Greulichen Anblick bot das Gebiet der Stadtmarhmg, der Umgebung, dessen ausgebrannte, totenstille Dörfer Lindelach, Rügsbofen, Stockheim, Alitzheim, Mittelmühle in Trümmern lagen. Rügshofen erlangte feinen früheren Umfang nicht wieder, Lindelach erhob sich überhaupt nicht mehr. Auren und wiesen waren nach langem Verwildern ertraglos, Acker und Weingärten von wildem Buschwerk überwuchert. Auch der sittliche Zustand der gelichteten Bevölkerung hatte begreiflicherweise sehr stark gelitten unter den (Eindrücken endloser blutiger Greuel, unbeschreiblicher Ausschreitungen, jammervoller Seuchen, He$enverfolgungen und Kriegsläufe. Zahlreiche Güter waren herrenlos und fanden tatsächlich keinen Herrn." In der Ortsgeschichte von Untererthal ist zu lesen: „Zwischen \652 und \650 verschwanden Nachbarn mit Familienangehörigen. Gegen (Ende der Kriegstvirren waren an die 50 Hofstätten verödet. Von 25 dem Frhrn. von (Erthal zustehenden Häusern standen 20 leer. Die unbewohnten Häuser waren teilweise abgebrannt oder verfallen. Steine und Holz verwendeten die den Krieg überlebenden Nachbarn zum Ausbessern ihrer baufälligen Heimstätten. Felder, wiesen und Weinberge lagen größtenteils brach; sie waren vielfach mit Hecken und Stauden verwachsen. Auf Hetzloser Markung waren \658 von 295 Morgen (Erthaljcher Acker nur ungefähr 40 Morgen bebaut, „das übrige mit Hecken und Holz verwachsen". Von \03 Morgen wiesen konnten nur 35 Morgen genutzt werden, die übrigen waren verwachsen und verwildert. Noch um 1?oo lagen \56 Morgen Feld bei Hetzlos wüst und das Dorf zählte noch ^6 öde Hofstätten. Hier wie überall wurde die Markung neu vermessen, da sie „mit Holz, Hecken und Sträuchern dergestalt verwachsen, daß sich darinnen schwerlich mehr zu finden". Die Stadt Karlstadt hatte ^670 {7? leere Häuser. Infolge der großen Verarmung der (Einwohnerschaft wurde der Gemeindewald verteilt.

9. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 98

1914 - München : Oldenbourg
seines Wirtes antraf. Keller und Böden, Risten und Schränke wurden erbrochen; was der Soldat nicht verzehren oder behalten wollte, verkaufte er. Häuser, Weinberge und Schuldbriefe von Geflüchteten wurden feilgeboten. Der köstliche wein des Jahres ^62- wurde vom feinde für billiges Geld verkauft um bares Geld zu erhalten. Die schwedischen Soldaten unterhielten vor dem Dom vier Spieltische, wo sie ganze Säcke mit Dukaten und Talern stehen hatten. Da die Bauern nicht getrauten, ihre Erzeugnisse zur Stadt zu führen, trat bald die Gefahr einer Hungersnot ein. Die Weinlese von ^63\ wurde durch den Schwedeneinfall am dritten Tage unterbrochen. Noch imdezember hingen Trauben in den Weinbergen. In der Stadt Wiirzburg lag eine Besatzung von \2 ooo Mann zu Roß und zu Fuß nebst großem Troß. Im Mainviertel lagen allein über 5000 Mann. Die Pferde standen in den Kramläden der Bürger und streckten fast an allen Kirchen, Stiften und Klöstern die Köpfe aus den Fenstern. Die Kühe wurden auf die Dachböden gestellt, die Kirchen in Schlachthäuser verwandelt. Im armen Kapuzinerkloster lag ein Regiment in Quartier, die Kirche war Pferdestall und Schlachthaus. Fenster und Türen der Kirchen wurden zerschlagen. Der Kot der Tiere blieb überall liegen. Die Unsauberkeit war ekelhaft; überall lagen tote Pferde und verbreiteten scheußlichen Geruch. — Durchzüge und (Einquartierungen lasteten schwer auf der Stadt, Am 8. August \652 kam die Königin von Schweden in Wiirzburg an und wohnte bis zum 24. September auf dem Schlosse. Für sie und ihr ungeheures Gefolge mußte der Magistrat täglich 2h 000 Pfund Brot, \2 000 Pfund Fleisch, ^200 Maß wein, 30 Malter Haber, 3 Ochsen, 24 Hätnmel,. 6 Kälber, Hühner und Gänse nach Bedarf liefern. Am 27. Juli waren 200 000 Taler für das bei Himmelspforten lagernde schwedische Heer gefordert worden, weitere Beträge wurden unter Drohungen in den nächsten Tagen verlangt. 21m \2. August sollten 20 000, am 22. September 50 000 Pfund Brot geliefert werden. Lin königliches Regierungsdekret ordnete am 6. September eine regelmäßige „eilende Hilfe“ von wöchentlich ^800 fl. an. Nachdem Gustav Adolf in der Schlacht bei Stützen. (6. November \652) gefallen war, erhob Bernhard von Weimar Anspruch auf die Fürstentümer wiirzburg und Bamberg. Im Juli nächsten Jahres wurde ihm die Schenkungsurkunde über diese beiden, vom Könige schon durch Schenkungen stark verkleinerten Länder ausgefertigt und am ^9. Juli (alten Kalenders) huldigte die Stadt dem neuen Landesherrn. Die Verwesung übernahm der Bruder des Herzogs Bernhard, Herzog Ernst. Auch unter der neuen Regierung trat keine Milderung der drückenden Kriegslieferungen und Frondienste ein. Besonders an den Befestigungswerken mußten die Untertanen aus Stadt und Land harte Fronarbeiten verrichten. An 600 Menschen und 50 Karren wurden dafür jeden Tag in Anspruch genommen.

10. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 66

1914 - München : Oldenbourg
Der große Zehnt betrug (807 für die großherzoglich hessische Regierung V auf Winterkorn nach Schätzung 90 Malter — Steigerungsertrag \20 Malter, 2. auf Sommerfrucht: a) ((O Morg. Weizenanbau — Schätzung \ \ Mltr. —- Steigerungsertrag (5 Malter, b) (05 „ Gerste — „ (3 „ — Steigerungsertrag (7 Malter, c) 30 „ Erbsen — „ ( „ — Steigerungsertrag ( Malter, d) 20 „ Saber — „ 2 „ — Steigerungsertrag 5 Malter. Zu beachten ist, daß diese Zahlen sich immer auf die 2/3 des herrschaftlicher: Anteiles beziehen, während 1/3 dem Stifte Aschaffenburg zufiel. Die Taxe betrug (807 pro Malter für Korn 5, Weizen 6, Gerste 3, Baber 2 Gulden. Die Kosten, die der Pächter oder Zehntbeständer zu bestreiten hatte, beliefen sich für ( Fuder: Einsammeln ( fl., Einfahren 36 Kreuzer, Dreschen ( fl. 20 kr. Strohertrag rechnete man pro Luder Korn 48 Gebund Lang- und 2 Gebund Wirrftroh. Der kleine Zehnt ergab folgende Erträgnisse: (20 Morgen Kartoffeln — 80 fl. Schätzungswert — ((O fl. Ertrag der Zehntfrüchte, 25 „ Kraut u. Dickwurzel (2 fl. „ — 2- fl. Ertrag der Zehntfrüchte, 6 „ Bohnen — 8 fl. „ — 3 fl. Ertrag der Zehntfrüchte, 5 „ Flachs u. £?anf — (O fl. „ — (O fl. Ertrag der Zehntfrüchte, Welschkorn und L^irse je 21/2 fl- 7 fl- Ertrag der Zehntfrüchte, Sa. U5 fl. Schätzungswert — (53 fl. Ertrag. Der Weinzehnt fiel zu zwei Dritteilen an das Kurerzbistum Mainz, zu einem Dritteil an das Stift Peter und Alexander in Aschaffenburg. Wenn die Zehntbütten abends gefüllt waren, wurden nach einem Glockenzeichen die pforten des Dorfes geschlossen und das Weiterleben mußte unterbleiben. Don (829 an fanden Zehntablösungsverhandlungen statt, die aber erst (8^9 zum Ziele führten. Der Staat übernahm die Lasten und entschädigte die berechtigten Empfänger durch eine einmalige Abfindungssumme im zwanzigfachen Betrage des durchschnittlichen Iahresergebnisses. Dafür belastete er Grundstücke und -£?öfe mit einem Bodenzins.
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