Russische Greuel in Ostpreußen.________________________21
erweichte. Er öffnete bte ^erschlossene "-Lür und erlöste bte unglücklichen Bewohner von dem qualvollen Feuertobe.
In Orteisburg baben bte Russen in einem Gebäube fünf Nervenkranke eingeschlossen und verbrannt, in Angerburg 13 Personen erschossen, barunter acht Männer, bte mit Stricken zusammengebunbm waren.
Auf einem Gutchof bei Szittkehmen würde der alte Besitzer erschlagen. Der Feind nötigte die Wirtin, ihm Speisen und Getränke zu bringen. Als alles aufgezehrt war, mußte sie in einer Gasse, die von russischen Sotbaten mit aufgepflanztem Bajonett gebilbet worben war, Spießruten laufen. Dabei
würde sie schwer verletzt.
In Schillehrten im Kreise Pillkallen und in einem Dorfe des Kreises Stallupönen erschossen bte Russen eine Reche von Bewohnern, barunter Frauen und Ktnber, nach vorheriger Mißhanblung. Der Grunb hierzu war die unwahre Behauptung, daß aus dem Dorfe geschossen worben sei.
In dem Kreisorte Heinrichswalbe mußten alle Einwohner vor einem russischen Rittmeister stunbenlang knieen. Darauf suchte er sich unter den Männern bte Jünglinge und Beamten heraus und ließ sie mit der Knute in grausamer Weise auspeitschen.
Als die Russen in das Dorf Santoppen einzogen, fanb gerabc ein Begräbnis statt, zu welchem die Kirchenglocken läuteten. Sie behaupteten nun, es sei Sturm geläutet worben, und töteten daher 21 Bewohner.
In Rabszen im Kreise Pillkallen zünbeten bte Russen fast alle Gebäube an, so daß im Augenblick beinahe das ganze Dorf in Flammen aufging. Auf bte unglücklichen Bewohner würde mit Hieb- und Stoßwaffen losgegangen. Getötet würden zwei Männer und acht Frauen.
In Abschwangen im Kreise Preußisch-Eylau richteten bte Russen am 29. August 1914 unter den Einwohnern ein entsetzliches Blutbab an. An dem Tage sollen zwei beutsche Kürassiere auf ein russisches Auto geschossen haben, in dem sich zwei Offiziere befanben. Die Russen behaupteten jebocl), Zivilpersonen hätten solches getan. Daher töteten sie bte Hälfte der männlichen Einwohnerschaft über 15 Jahren, etwa 40 an der Zahl. Unter den unschulbigen Opfern 6 es an b sich auch ein 80 Jahre alter Mann. Herz-zerreißenb war der Jammer der Frauen und Ktnber, welche bte Greueltat mit ansehen mußten. Die anbere Hälfte der männlichen Dorfbewohner würde nur durch das unerschrockene Auftreten des Amtsvorstehers Graap, sowie durch bte Bitten und Tränen der Frauen und Ktnber vom sicheren Tode gerettet. Die von den Russen erschossenen Bewohner stnb in der Nähe einer tausenbjährtgen Eiche (Naturbenkmal) beerbigt, bte auf dem Kirchhofe in Abschwangen steht.
Der Lanbrat des Kreises Labiau berichtete unter anberem folgenbes: „Soeben komme ich von der Fahrt in den Teil meines Kreises, den bte Russen heute geräumt haben. Gleich in dem ersten größeren Dorfe, Groß Baum, in dem ich den 85 jährigen Amtsvorsteher suche, ftnbe tch nur einen Hügel vor seiner Tür und ein Brettchen mit der Aufschrift:,Erschossen am 3. September? Er ist getötet worben, als er ein Mäbchen vor einem russischen Soldaten
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A. Samlanö. 15
Die Lernsteingewinnung war von jeher ein Vorrecht des Staates. Von
den Strandbewohnern gefundener Lernstein mußte an die Bernsteinämter
abgeliefert werden. Jeder Strandbewohner nutzte einen Eid schwören und
sich verpflichten, nichts davon für sich zu behalten, wer auf Diebstahl ertappt
wurde, den hing man an einem am Strand errichteten Galgen auf. Später wurde
die Gewinnung an einzelne Personen verpachtet. Seit dem Jahre 1898 hat
der Staat wiederum selbst die Verwaltung der Bernsteinwerke übernommen.
Oer Lernstein ist schon vor mehr als 3000 Jahren bekannt gewesen und ge-
schätzt worden. Bereits die Ureinwohner Preußens verwerteten ihn zu Schmuck-
gegenständen, vie Römer holten ihn auf dem Landwege und traten mit unsern
Kbb. 15. Paradeplatz mit Universität.
vorfahren seinetwegen in Handelsbeziehungen. Dem Lernstein haben wir die
ältesten geschichtlichen Nachrichten über unsere Heimat zu verdanken.
k) Natürliche Verkehrswege besitzt Samland nur an seinen Grenzen.
Im Süden ist der pregel die belebteste Wasserstraße, die von zahlreichen Last-
schiffen und vampfern befahren wird, holz, Getreide, Zlachs, Hanf, Heu,
Nartoffeln, Ziegelsteine u. dgl. gelangen auf ihm in großen Massen nach Königs-
berg. Über das Nurische Haff nehmen aus Nußland durch die veime mächtige
holzflöße und leicht gezimmerte Getreidekähne, sogenannte Wittinnen, ihren
Weg den pregel stromabwärts nach der Hauptstadt der Provinz. Lebhaft
auch ist der Verkehr auf den beiden Haffen. Über See kommen von pillau her
gewaltige vampfer durch den Seekanal die pregelmündung stromaufwärts und
bringen Nohlen und andere Naufmannsgüter aus fremden Ländern zu uns,
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Franken
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
— 60 —
wurde die Stadt Würzburg durch einen Ladebrief, der auf dem Pfarraltare im Dome gefunden worden mar, vor den Freistuhl zu Neustadt gerufen.
Stadt und Fürstbischof gingen allmählich schärfer gegen die Eingriffe der Feme vor. Der Stadtrat „steckte \<{<o2 einen Bürger ins Loch", da er mit dem westfälischen Gericht gedroht hatte. Bischof Johann Iii. von Grumbach sprach ^6- durch eine Verordnung die Wahrung feiner Gerichtsbarkeit ganz entschieden aus und verbat sich jede fernere Ladung seiner Untertanen an auswärtige Gerichtsstätten. Für Freigrafen und Schöffen erwirkte er den päpstlichen Bannfluch.
Rudolf von Scherenberg fand wie in vielen Dingen auch gegen die Femgerichte tatkräftige Maßnahmen (^67). wer in Zukunft unrechtmäßige Vorladungen überbrachte, sollte an Leib und Gut gestraft werden, wer Briefe auf Altären, Zäunen oder sonstwo fand, hatte bei strenger strafe dem Bürgermeister Meldung zu machen. Der Spruch des Femgerichtes durfte nicht vollstreckt werden.
Diese Bestimmungen wurden von allen Kanzeln verlesen und ^89 nochmals erneuert.
Damit nahmen die „unbilligen Händel" mit den westfälischen Gerichten ein rasches (Ende. „Beugung des Rechtes" infolge Habsucht und Bestechlichkeit der Richter führte allmählich zur Ausartung und zum Untergang der Hi. Feme.
13, Der Markgrafenkrieg und die Grumbachischen Händel.
Markgraf 2ilbrecht 2iicibiades von Brandenburg-Kulmbach, ein kriegslustiger Söldnerführer, zog ^552 brandschatzend und verwüstend durch Deutschland. Die Reichsstadt Nürnberg und die Bistümer Bamberg und Würzburg sollten ungeheure Summen entrichten, um von den wilden Scharen des Markgrafen verschont zu bleiben. Wilhelm von Grumbach, ein ehemaliger Würzburger £?ofmarfchali und dann Rat Albrechts, brachte einen Vertrag zustande, demzufolge der Bischof von Würzburg 220 000 fl. zahlen, 320 000 fl. von den Schulden des Markgrafen übernehmen und das Amt Mainberg an Grumbach als Entschädigung für Geldforderungen abgeben sollte. Der Kaiser erklärte aber die erpreßte Übereinkunft für null und nichtig. Daraufhin fiel Albrecht in das Bistum Würzburg ein, plünderte i^aßfurt und Theres und ging nach Schweinfurt, das ihm freiwillig die Tore öffnete. Don hier aus überfiel er alle benachbarten Städte und Dörfer und ließ feine Söldner rauben und brennen nach Herzenslust. 3m )uni \553 sammelten sich Truppen verschiedener Reichsstände in Franken. Albrecht entwich mit jsoo Reitern nach Sachsen, wurde aber von dem nachsetzenden Beere bei Sievershausen geschlagen.
(Ende des Jahres gelang es ihm, sich wieder nach Schweinfurt zu werfen, worauf die Stadt von den Verbündeten belagert wurde. Als
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Extrahierte Personennamen: Johann_Iii Johann Grumbach Rudolf_von_Scherenberg Rudolf Wilhelm_von_Grumbach Wilhelm Albrechts Albrechts Grumbach Albrecht Albrecht Albrecht Albrecht
Extrahierte Ortsnamen: Brandenburg-Kulmbach Deutschland Würzburg Mainberg Bistum_Würzburg Schweinfurt Sachsen
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Franken
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
— —
hervorbrachen, die Umgegend plünderten und deren Bewohner auf Lösegeld gefangen wegführten. Diesem Unwesen zu steuern, zog Bischof Gerhard an Pfingsten ^393 vor das Raubschloß, belagerte dasselbe mit allem Kraftaufwands vermochte es aber nicht zu erobern und mußte an 5t. Michaels-Tag nach manchen Verlusten wieder abziehen.
3.
3m Freigerichte Alzenau finden wir in der unruheoollen Zeit Deutschlands nicht wenige Ritter, die plündern und Hauben als einträgliches Gewerbe betrieben. Besonders waren es die Herren von Bonneburg, die viele der Märker in ihren Wohnungen anfielen und plünderten, oft zu Fehde zogen, Steuern erpreßten und das Ländchen feindlichen Reisigen preisgaben, obwohl in ihrer „edelsten" Z}and das Amt des Landrichters ruhte. Wiederholt setzten deshalb die freien Märker diese unwürdigen Vögte ab (H36l[ und ^386).
Aber auch nach dem Aussterben dieser Familie nahmen die Räubereien kein Ende. Die Schelrisse von Wasserlos, die Herren der Womburg bei Mömbris und Ulrich von Bergheim auf Z?üttelngefäß waren kecke Stegreifritter und vergewaltigten Bauern und Bürger, Kaufleute und pilger, so daß König Ruprecht in Verbindung mit den benachbarten Reichsstädten Ruhe schaffen mußte. Am Sonntag, den 22. Februar ^05, wurden die Burgen der Strauchritter von Reisigen eingenommen und verbrannt. Damit war den raublustigen Rittern für längere Zeit das Handwerk gelegt.
4. Aus fehdereicher Zeit.
Au Beginn des ^5. Jahrhunderts herrschte in Franken auf den Straßen große Unsicherheit, allenthalben hörte man von Mord, Raub und Brandschatzung. Um diesem Übel zu steuern, schlossen die fränkischen Bischöfe, der Abt von Fulda, der Burggraf von Nürnberg und Abgesandte der fränkischen Reichsstädte im )ahre ^03 zu Mergentheim ein Bündnis, „Landfriede zu Franken" genannt. Aus den Bestimmungen des Vertrages kann man auf die Vergehen gegen Person und (Eigentum sehr leicht Schlüsse ziehen. So mußte ein Artikel vorschreiben: Alle pilger und Wallfahrer, die Kaufleute und die Ackerbauer, welche Feldfrüchte und Edein bauen, sollen in ihren Wohnungen und Gewerben sicher sein; frei sollen sein alle Straßen, Kirchen, Klöster, Geistliche, Kaufleute, Kirchhöfe, Mühlen, Pflüge mit ihren Pferden, Gchsen und Zugehör, alle Ackerleute und Weinbauer. Wer diese beschädigt, soll als Verletzer des Landfriedens und Räuber bestraft werden.
Bald mußte denn auch der Bischof von Würzburg gegen Landfriedensbrecher zu Felde ziehen. Noch im gleichen )ahre belagerte er das Raub-schloß Werberg, dessen Inhaber die Stiftsuntertanen in den Ämtern
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Franken
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
— 38 —
sammelten sich die älteren Ritter, die nicht mehr an den Spielen teilnahmen, die edlen Frauen, die hohen Herren des fürstlichen Hofes und der Stadt.
Die Zulassung zum Stechen war nach einer Turnierordnung geregelt, die von der fränkischen Rittergesellschaft der Fürspanger entworfen worden war. Aus derselben seien einige Bestimmungen auszugsweise wiedergegeben.
V Don der Kleidung.
(£5 sollen Ritter und Knechte keine güldene Decke und der Gemeine vom Adel keine Decke und keinen wappenrock von Samt, Damast oder Atlas führen. Eine jegliche Frau oder Jungfrau habe nicht über vier Röcke, mit denen sie sich schmücken will, von diesen seien nicht mehr als zwei von Samt. wer diese Vorschrift nicht einhält, soll des Dankes und der Dortänze beraubt sein.
2. Von der Rüstung.
Das Schwert soll drei bis vier Finger breit und vornen an der Spitze in derselben Breite stumpf abgeschliffen sein, daß es weder steche noch schneide. Dieses Schwert soll jeder mit seinem Kleinod zur Prüfung tragen lassen. Die Klinge sei drei Spannen lang.
An Zaum, Zügel, Sattel oder Steigleder darf kein (Eisen angebracht sein, das im Turnier gefährlich werden könnte, wenn man zum Turnierbeginn bläst, mag jeder sein Schwert ziehen und gegen das Kleinod seines Turniergenossen hauen, sonst soll er es aber nicht gebrauchen. Andere Waffen habe keiner dabei.
Der Kolben sei an der Spitze daumendick, hänge an einer Kette und dürfe keinen Nagel haben. Niemand darf im Sattel befestigt sein. Schild und Krone muß jeder unverdeckt führen.
Ein Fürst soll vier, ein Graf oder Herr drei, ein Ritter zwei Knechte haben, ein (Edelmann einen Knecht.
3. wer nicht ins Turnier gehöret.
Nicht zum Turnier darf zugelassen werden, wer einen falschen Eid geschworen hat, wer im Feldgefängnis meineidig worden war, wer sein Handgelübde auf Brief und Siegel nicht hielt,
wer vom Heerhaufen des Herrn oder Freundes flüchtete,
wer Frauenehre nicht achtete, wer als Wucherer bekannt war, wer Straßenraub, Mord oder i)errat verübte, wer Kirchen zerstörte, wer Ketzerei trieb, wer des Ehebruchs überführt war,
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Franken
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
— 80 —
ein. Den Bürgern wurden alle Schlüssel zu den Toren und zu dem Grafen-eckartsturnr abgenommen. Danach mußten sich die Bürger und Einwohner der Stadt auf dem Markte, die Bewohner auswärtiger Städte auf dem )udenplatze bei der Marienkapelle, die Landbewohner aus den Ämtern und Dörfern am Rennwege versammeln.
Die Fürsten hielten mit den Grafen, Zerren und Rittern bei der Kanzlei im vollen Waffenschmucke. Nächst ihnen standen die Mitglieder des Rates, die viertelmeister, Sechser, der Ausschuß und andere Bürger, alle unbedeckten Hauptes. Der oberste Bundeshauptmann sprach sie mit harten Worten an und nannte ihr Betragen treulos, meineidig und ehrlos.
Sodann wurden am Markte fünf, am Iudenplatz *9 und am Rennweg 36 Männer sofort durch das Schwert hingerichtet. Die Leichen der Gerichteten blieben bis zum dritten Tage auf den Plätzen liegen. 70 Bürger kamen in Gefangenschaft; davon wurden 4.5 auf den Frauenberg geführt.
Am Freitag nach Pfingsten forderte Bischof Konrad in einem Briefe alle Ämter, Städte und Flecken auf sich zu ergeben und alle Waffen abzuliefern.
Daraufhin find in den nächsten Tagen viele wagen mit Harnischen, Hafen, Handrohren, Hellebarten, Schwertern, Messern und Degen auf den Frauenberg geführt worden.
vom 20. Juni an begann Bischof Konrad in Begleitung von 300 Mann zu Pferd und 400 zu Fuß eine Rundreise durch sein abgefallenes Land um erneute Huldigung einzunehmen. Überall hatte der Scharfrichter blutige Arbeit zu verrichten. Die Zahl der mit dem Tode bestraften Aufrührer betrug 295.
Lorenz Fries gibt die verlorenen Menschenleben im Bistum Würzburg mit folgenden Ziffern an:
Bei Königshofen gefallen 4000, bei Ingolstadt 5000, im Schlöffe Ingolstadt 356, vor dem Frauenberg 4^6, hingerichtet 295, zusammen jo 067 (Dpfer des Aufruhrs.
Zum (Ersätze des Schadens wurde angeordnet, daß jeder Hausbesitzer oder Beisasse, gleichviel ob arm oder reich, auf drei Jahresfristen acht halbe Gulden zahlen mußte. Das Geld wurde in die Ratsstube zum grünen Baum eingeliefert und unter die Beschädigten verteilt. Die Summe betrug 269 659 fl. Den Bauern und Bürgern aber ging es nach dem Aufstande schlimmer als vorher.
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Extrahierte Personennamen: Konrad Konrad Konrad Konrad Lorenz_Fries
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Franken
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
— Hü-
ll. Der Schwedentrunk (1633),
Bruder Valentin der Kartause Astheim wurde zur Aufdeckung des verborgenen Hausschatzes angehalten. Als er aber nichts verriet, bekamen ihn die Scharfrichter und deren Knechte in die Hand. Man band ihn an eine Leiter und fragte ihn mit vielen Streichen, Foltern und allerlei peinlichen Torturen, warf ihn ins Gefängnis, traktierte ihn mit Hunger, Durst und anderem Ungemach ärger als ein unvernünftiges Diel?. Dann gab man ihm auch den Schwedentrunk, bestehend aus abscheulichen Menschen-, Pferds-, Rinder- und allerlei Kloaken, die man ihm mit Trichtern gewalttätig in den Mund gegossen, bei dick angefülltem Leib den Hals eine Zeitlang zugestrickt, alsdann ein Brett auf den Leib gelegt und darauf herumgetreten, bis aller Unflat wieder durch den 6als zu Mund und Nasen herausgebrochen.
Solchen höllischen Trank nebst grausamen peinert überstand der heldenmütige Mann zweimal, erst das drittemal offenbarte er das Geheimnis. Kurze Zeit darnach gab der erbärmlich zugerichtete Bruder seinen Geist auf. —
Am \7. )uli ^6^0 gab Klaus Gerich in Stetten im Merntale nach schrecklichen Mißhandlungen seinen Geist auf; die Soldaten hatten ihm den schwedischen Trank eingeschenkt. Dem unglücklichen Gpfer wurde Kalkmilch eingeschüttet.
Auch aus Humprechtshausen bei Haßfurt meldet Link (Klosterbuch) die Verabreichung eines Schwedentrunkes.
jedenfalls kamen Hunderte von Fällen dieser unmenschlichen Greueltaten vor; wer aber sollte den Mut haben, diese in jenen Zeiten aufzuzeichnen? —-
12. Der Bannachgrund im Dreißigjährigen Kriege.
Auch der Bannachgrund ertrug sein vollgerüttelt Teil des Jammers, wie nur wenige kurze Aufzeichnungen, die fast wahllos aus der Menge der vorhandenen Nachrichten herausgegriffen wurden, zur Genüge beweisen.
Don Rentweinsdorf wird gemeldet, daß im April \632 das Schloß geplündert wurde und im August die Rotenhanschen Untertanen und Söldner fast alle erkrankt waren. Diele Gebäude lagen in Asche, andere waren von ihren Besitzern verlassen oder ausgestorben. zählte der
Markt drei (Einwohner. ^633 heißt es von Lind: „Die Leute ziehen den Pflug oder hacken das Feld", ebenso von Reutersbrunn. In Preppach lagen \633 die Leute an einer Seuche fast alle krank, die Gesunden gingen betteln.
„Der Pfarrer von Iesserndorf hat ^63h (seit drei Jahren) keinen Zehnt von Gänsen und Schafen gesehen, sintemal die Bauern gar nichts haben und in die äußerste Armut getrieben sind, und keine Küh und pferde haben,
TM Hauptwörter (50): [T36: [Stadt Mauer Tag Dorf Haus Burg Land Bauer Feind Bürger], T5: [Haus Tag Kind Hand Herr Tisch Mann Fenster Wagen Pferd], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland]]
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Extrahierte Personennamen: Klaus_Gerich August Iesserndorf
107
I. Mein und Dein.
Der Eisenhändler Georg Herlitz hat dem Schlossermeister
Anton Hammerl bis 31. Dezember 190 . für 224,40 Ji Eisen-
waren geliefert. Im folgenden Jahre bezieht Hammerl seinen
Bedarf an Eisen von einem anderen Geschäfte; seine Schuld an
Herlitz aber ist bis 2. Juli dieses Jahres nicht beglichen. Herlitz
ruft nun die Hilfe der Gerichtes an, um zu seinem Gelde zu
gelangen. Er stellt folgende Klage:
An München, 2. Juli 190 .
das K. Amtsgericht
München I.
Betreff:
Klage des Eisenhändlers Georg Herlitz,
Augustenstraße 34/°,
gegen
Schlossermeister Anton Hammerl in
München, Barerstratze 18-R/o,
wegen 224,40 Jl Warenforderung.
Mit 1 Beilage.
Der Beklagte hat von mir die in der deiliegeitdeit Haupt-
./ rechnung verzeichneten Waren auf Bestellung erhalten.
Beweis: Meine kaufmännisch geführten Handelsbücher.
Die für die Eifenwaren verrechnetet: Preise entsprachen
den ortsüblichen 9agerpreisen.
Beweis: Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen.
Der Beklagte hat die Waren ::ebst Teilrechnnngen ohne
Einwendung angenoinmen.
Beweis: a) Antrag, von dem Beklagten die Vorlage der
erhaltenen Rechnungen z:r verlangen, b) Eideszuschiebung.
Der Beklagte hat also die Güte und die Preise der
Waren stillschweigend genehmigt. —
Trotz wiederholter Mahnung ko:mte ich aber Zahlung
nicht erlatigen.
Ich beailtrage daher:
1. Den Beklagten zur Zahlung voi: 224,40 -Jl nebst 4%
Zinsen von dem Tage der Zustellung der Klage an zu ver-
urteilet: ;
2. das Urteil für vorläitfig vollstreckbar zu erklären.
Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites lade ich
de:: Beklagte:! vor das K. Amtsgericht München I auf den
Tag, welcher vom Gerichte hiefür bestimmt wird.
Eine Abschrift dieser Klageschrift ist ans der Gerichts-
schreiberei niedergelegt. Die Zustellung besorge ich selbst.
Georg Herlitz.
Die beiden Parteien Herlitz und Hammerl werden für den
20. Juli 190 . vormittags 8 Uhr auf das Amtsgericht zur
mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites geladen. Die Ver-
handlung leitet ein Richter; Schöffen werden hiebei nicht zu-
gezogen. Sind beide Parteien erschienen, so erhält zunächst Herlitz
als Kläger Gelegenheit seine Klage vorzutragen; dann kann sich
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
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136
In der Anmeldung zur Ortskrankenkasse ist der wirkliche
tägliche Arbeitsverdienst anzugeben. Bei Wochenlohn ist mit 6,
bei Monatsgehalt mit 26 zu teilen und hiernach der tägliche Ver-
dienst festzusetzen.
Die Beiträge sind jeden Montag für die abgelaufene Woche
fällig und können vorn 3. bis 5. jeden Monats für den abge-
laufenen Monat an der Kasse selbst einbezahlt werden.
Das Krankengeld wird im Falle der Erwerbsunfähigkeit
vom dritten Tage nach dem Tage der Erkrankung an bezahlt.
Von den Beitrügen zur Krankenversicherungskasse haben die
Arbeitgeber 1/a aus eigenen Mitteln zu leisten.
Für Mitglieder, welche innerhalb der ersten drei Wochen-
tage (Montag, Dienstag, Mittwoch) in die Kasse eintreten oder
innerhalb der letzten drei Wochentage (Donnerstag, Freitag, Sams-
tag) aus derselben ausscheiden, ist der volle Wochenbeitrag zu
zahlen; für Mitglieder, lvelche innerhalb der drei ersten Wochen-
tage aus der Kasse ausscheiden oder innerhalb der drei letzten
Wochentage in dieselbe eintreten, ist ein Beitrag für die betreffende
Woche nicht zu entrichten.
Die Krankenversicherungsbeiträge sind so lange sortzuentrichten,
bis die vorschriftsmäßige Abmeldung erfolgt.
Die Arbeitgeber haben jede von ihnen beschäftigte Ver-
sicherungspflichtige Person, welche der Ortskrankenkasse
anzugehören hat, spätestens am dritten Tage nach Beginn der
Beschäftigung anzumelden und spätestens am dritten Tage
nach Beendigung derselben wieder abzumelden.
In der Anmeldung sind auch die behufs der Berech-
nung der Beiträge durch das Statut geforderten Angaben über
die Lohnverhältnisse zu machen. Änderungen in
diesen Verhältnissen, welche eine Versetzung in eine andere Klasse
zur Folge haben, sind spätestens am dritten Tage nach dem
Eintritt derselben bei der Kasse anzumelden.
Versäumnisse dieser Verpflichtungen ziehen Geldstrafen
bis zu 20 Ji nach sich, welche vom Amtsanwalte verfügt und
im Falle der Uneinbringlichkeit in Haft umgewandelt werden.
Außerdem haben Arbeitgeber, welche der Anmeldepflicht nicht
genügen, alle Aufwendungen zu erstatten, welche die Krankenkasse
zur Unterstützung einer vor der Anmeldung erkrankten Person
gemacht hat.
Unrichtige Angaben zum Schaden der Kasse werden straf-
rechtlich wegen Betrugs verfolgt.
Neben der Ortskrankenkasse besteht in München die Gemeinde-
krankenversicherung. Der letzteren unterliegen:
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T32: [Tag Jahr Monat Mai Juli März Juni April Ende Oktober], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen]]
TM Hauptwörter (200): [T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T110: [Tag Jahr Stunde Nacht Monat Uhr Zeit Winter Sommer Juni], T154: [Meister Handwerker Geselle Arbeit Lehrling Handwerk Arbeiter Jahr Kaufleute Stadt], T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme]]
werden. Wer an der Wahrheit der kirchlichen Lehren zweifelte, galt als Ketzer und wurde verbrannt. Wer bse Worte wider die Obrigkeit brauchte, den richtete man mit dem Schwerte hin. Bei besonders schweren Verbrechen wurde die Todesstrafe noch verschrft. Ehe man den Verurteilten ttete, qulte man ihn erst auf die grausamste Weise: man zwickte ihn mit glhenden Zangen, ri ihm die Zunge aus, zerschmetterte ihm auch wohl die Glieder mit einem radartigen Instrumente.
Die Strafe der Einsperrung kannte man fast gar nicht. Sollte ein Schuldiger nicht hingerichtet werden, so stach man ihm die Augen aus oder schnitt ihm die Ohren ab oder hieb ihm die rechte Hand ab; man brannte ihm auch wohl ein Zeichen auf die Stirn oder lie ihn ffentlich mit Ruten aushauen. Als eine ganz milde Strafe galt das Stehen am Pranger. Der Verurteilte wurde auf dem Markte mit einem eisernen Halsband an einen Pfahl befestigt und von den Vorbergehenden verspottet.
Grausam war auch schon die Behandlung der Untersuchung^ gefangenen. Leugnete einer die Tat, die man ihm zur Last legte,' so kam die Folter zur Anwendung. Mau spannte ihn zunchst auf die Streckletter und reckte ihm die Glieder, da sie krachten. Gestand er dann noch nicht, so legte man ihm Daumen- und Beinschrauben au, und erfolgte immer noch kein Gestndnis, fo kamen schrfere Mittel zur Anwendung, tim der Qual loszuwerden, gab der rmste bald alle Verbrechen zu, nach denen man ihn fragte. Da gestand er wohl Taten ein, au die sein Herz nie gedacht hatte. Wurde die Folter eingestellt, so beteuerte er natrlich seine Unschuld. Dann aber ging die Qulerei von neuem an. Wieder gab er alles zu um die Marter zu enden, und sah schlielich die Todesstrafe als Erlsung au.
Auch gegen das weibliche Geschlecht kam die Folter nur zu oft in Anwendung. Man war fchoit damals von dem Wahn befangen, da manche Frau mit dem Teufel im Bndnis stnde, da sie hexen knnte. Dann vermochte sie Menschen und Haustiere durch ihren bsen Blick zu tten. Wurde ein solcher Verdacht laut, so war es gewhnlich um die rmste geschehen. Daun gab es Folter, Gestndnis, Feuertod.
Vi. Das Leben in der Reichsstadt.
r Die Reichsstadt von auen gesehen. Alle mittelalterlichen Städte waren befestigt; auch die kleinste hatte Graben, Mauern und Trme. Besonders stark muten diese Schutzmittel bei den Reichsstdten fein, denn sie standen fr sich allein und hatten viele Feinde. Darum sahen sich manche sogar gentigt, ihre ganze Gemarkung durch eine Befestigung zu schtzen. Das geschah durch die Landwehr. Da wurde ein Wall aufgeworfen, mit Bumen bepflanzt, deren Zweige man zusammenflocht, soda wenigstens Jteiter nicht hinbergelangen konnten. Da, wo die Straen nach der Stadt zu die Landwehr schnitten, standen Warten, kleine Festungen mit starken Trmen. Hoch oben schauten Wchter nach Feinden aus, und wenn wiche nahten, gaben sie ein Feuerzeichen; dann eilten die Brger herbei, nm die Angreifer zu verscheuchen.
TM Hauptwörter (50): [T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T16: [Auge Kopf Körper Hand Haar Fuß Gesicht Blut Haut Brust], T36: [Stadt Mauer Tag Dorf Haus Burg Land Bauer Feind Bürger]]
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