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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 11

1911 - Magdeburg : Creutz
K. Geschichtliches. 11 Das Eigentum der Stadt bringt Geld ein (Pachte Miete). Außer- dem sind die Einwohner verpflichtet, Steuern zu zahlen. Bon diesen Einnahmen deckt der Magistrat alle Ausgaben der Stadt, z. B. sür Bauten, Straßen und Gehälter. Die Stadtverordneten haben bei vielen Dingen, z. B. überall, wo Geld zu zahlen ist, dem Magistrate ihre Zustimmung zu erteilen. Sie unterbreiten dem Magistrate die Wünsche und Beschwerden der Ein- wohner. Manche Verwaltungsgeschäfte überträgt der Magistrat be- sonderen Beamten. So überwacht die Baupolizei die Erbauung der Häuser, der Brandmeister das Feuerlöschwesen, der Schulvorstand das Schulwesen usw. Für die Sicherheit und Ordnung bei Tag und Nacht sorgt die Polizei. An ihrer Spitze steht in großen Städten der Königliche Polizeipräsident, in kleineren der Bürgermeister als Polizei- Verwalter. Bei gewissen Angelegenheiten, z. B. Brückenbauten und Stadterweiterungen, kann die Stadtbehörde nicht allein handeln, sondern bedarf der Zustimmung und Erlaubnis der höheren Behörde, die König- liche Negieruug genannt wird. An ihrer Spitze steht der Regierungs- Präsident. K. Geschichtliches. Woher hat unser Heimalort seinen Rainen? Was bedeutet dieser? Was ist über die Gründung unseres Wohnortes bekannt? Welche Sagen knüpfen sich daran? Welche Zeugen der Vorzeit sind noch vorhanden? Welchen Zwecken dienten diese? Welche geschichtliche Ereignisse knüpfen sich an unsern Ort? Welche be- rühmten Männer sind hier geboren oder haben hier gewohnt? Wodurch haben sie sich ausgezeichnet? Wie ist hier ihr Andenken geehrt? Iii. Kreis: Wa»drr»»gk» i» die »Wk Umgtliung. a) Kodenformen. Nach welcher Himmelsgegend ist der Boden eben? Welche Höhen lernten wir kennen? Wie liegen sie zum Heimatorte? Nenne einzeln liegende Erhöhungen (Hiigel, Berg)! Wo bilden die Erhöbungen Gruppen? (Hngelreihe.) Name? Hobe in m? Wie ist ihr Boden beschaffen? Wie macht der Mensch diese Höhen nutzbar? Welche Täler sind in der Umgebung? Welche verschiedenen Bodensormen lernten wir also ans unseren Wanderungen kennen? Wie bezeichnet man auf der Karte einen Hügel, einen Berg, einen Höhenzug, einen Abhang usw.? Entwirf eine Karte von der nächsten Umgebung, die die Bodensormen zeigt! (Wand- Lasel, Buch.)

2. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 63

1914 - München : Oldenbourg
— 63 — fünfter Abschnitt. Die Sauern. 1. Der Bauer als Grundhold. Mit der fränkischen Besiedlung begann für die Bauernschaft unserer Gegend die Zeit der Hörigkeit. Da damals der gesamte Grund und Boden als Kronland oder Königsland erklärt wurde, so war damit das Eigentumsrecht der Siedler auf ihre Buben aufgehoben. Sie wurden gezwungen, den König als (Dbereigentümer anzuerkennen durch Dienstleistungen und Entrichtung gewisser Abgaben. Durch die Verteilung der Ländereien an Edelinge und Klöster wurden auch die Abgaben der den Boden nutzenden Grundholden den neuen Eigentümern zugewiesen. Dafür hatten aber diese wieder durch die Zahlung von Reis- oder Königsgeld sowie durch Heerfolge dem König dienstbar zu fein. In der ältesten Zeit finden wir das Z^örigkeitsderhältnis in verschiedene Grade abgestuft. So werden zur Karolingerzeit genannt Lidi, Mancipia, Coloni, Tributarii und Servitores triduani. Die eingewanderten Franken wurden eben milder behandelt als die unterworfenen Ureinwohner und die zwangsweise angesiedelten Kriegsgefangenen. Ein Besitzrecht auf den Boden hatte aber weder der eine noch der andere. Der Grundherr konnte jederzeit dem Grundholden die Z)ube wieder abnehmen. Erst im \5. Jahrhundert verlor sich die strenge Form der Leibeigenschaft. Aber die Bauern erhielten die Güter noch nicht erblich, sondern nur laßweise, auf Leibgeding. Das entsprach einem Pachtverhältnis auf Lebenszeit. Der Besitzer mußte seinen jährlichen Laßzins oder die Bestandgabe teils in Geld teils in Naturalien entrichten. Er konnte sein Gut weder verändern noch verkaufen. Die Kinder hatten kein erbliches Anrecht auf das Gut. Ein zur Gutsübernahme befähigter Erbe wurde bei der erneuten Vergebung nur dann bevorzugt, wenn er versprach, dieselbe Gebühr wie der Verstorbene zu entrichten. Dazu mußte er eine bestimmte Summe als Liebnüß oder Beschankungshe^d erlegen. Der Gutsherr konnte nun das Laßgeding nur bei verweigerter Zinszahlung aussagen. Und wieder einige Zeit später standen die Grundherren den Grundholden auch das Recht zu, das Laßgut zu vererben und zu veräußern. Doch als neue Belastung kamen dafür ^andlohrt, Fallgeld und Besthaupt auf. Handlohn war eine Abgabe bei Güterkäufen, im J8. Jahrhundert 6°/0 des wertes, die der Käufer dem Grundherrn bezahlen mußte. Fall-geld nannte man eine Summe, die sowohl beim Tode des Zinsherrn

3. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 65

1914 - München : Oldenbourg
— 65 — Bernhard Jordan, kurmainzischer Amtskeller zu Steinheim, beschreibt 1592 den Zehnt wie folgt: „Erstlich hat mein gnädigster Herr der Kurfürst in Hörstein den großen Zehnt an wein und Frücht, desgleichen den kleinen .Zehnt zu 2/3z das andere Drittel haben die Stiftsherrn von Aschaffenburg. Unter dem kleinen Zehnt wird verstanden Heu- und Gbst-zehnt. Der Zehnt von geringen Lämmern wird in Kellerei Steinheim gehoben." Den Blutzehnt erhielt zu 1/3 die Pfarrei, 2/3 wurden dem Zehntinspektor ohne Anschlag überlassen. Über die Art der Zehnterhebung bestimmt eine Verordnung des Kurfürsten von *578. Diese verbietet das Binden und Heimfahren von Frucht vor Sonnenaufgang und nach Sonnenniedergang, das (Einfahren ohne wissen des Zehntbeständers überhaupt, solange nicht gezehntet tdurde, bei Strafe von 20 fl. Das gezehntete Getreide mußte in die Zehntscheuer eingefahren und dort ausgedroschen werden, damit die einzelnen Beständer durch die verschiedenartige Frucht nicht benachteiligt wurden. Zehntscheuer und Fruchtspeicher war das jetzt zu den Wirtschaftsgebäuden des pfarrhofes gehörige „Steinerne Haus", erbaut 1518. Hier wurden auch die Zehntgefälle aus den Nachbarortschaften aufgespeichert. Klare Übersichten über die Zehnterträgnisse liegen aus dem Ende des *8. und Anfang des *9. Jahrhunderts vor. Nach diesen umfaßte der große Zehnt die Abgaben vom Winter- und Sommergetreide. Der Ertrag wurde durch den Zehntinspektor und den Landschöffen geschätzt und dann meist an Gemeindebewohner verpachtet. Die Verpachtung geschah in der weise, daß die Liebhaber den erhofften Zehntertrag im gegenseitigen Überbieten erhöhten. Der Pächter mußte dann für die von ihm genannte Zhaltersumme die schon vorher im Protokolle festgesetzte Taxe entrichten. Nicht selten kam es vor, daß in der Hitze der Konkurrenz blind darauf losgeboten wurde. Verlust und Bitten um Nachlaß waren die Folgen. So war *807 der auf 80—90 Zitalter geschätzte Zehnt für das Winterkorn auf *20 Malter gesteigert worden. Die Taxe betrug für * Malter Korn 5 Gulden, so daß der Pächter fast 200 fl. mehr zu zahlen hatte, als die Herrschaft sich erhoffte. Natürlich blieb der Ertrag weit hinter dem Steigerungsergebnis zurück. Der kleine Zehnt bestand aus den Abgaben vom Kartoffel-, Kraut-, Dickwurzel-, welschkorn-, Flachs-, Hanf-, Sprung-, Bohnen- und Hirsebau. Die mainzischen Zehntrechte gingen *802 an Hessen-Darm stadt, *8*6 an Bayern über. Das Stift Aschaffenburg blieb im Bezüge seiner Gefälle. Eichelsbacher, Bilder aus Frankens Vergangenheit.

4. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 72

1914 - München : Oldenbourg
— 72 — Menschen erschuf, gab er ihm Gewalt über alle Tiere, über die Vögel in der Luft und die Fische im Wasser. 5. Zum fünften haben sich unsere Herrschaften die Hölzer allein zugeeignet und der arme Mann muß sich sein £70x3 teuer erkaufen. Unsere Meinung ist, daß alle Wälder, die nicht gekauft wurden, der Gemeinde zufallen sollen. Brenn- und Bauholz soll dann jeder nach Bedarf von der Gemeinde umsonst erhalten. 6. Zum sechsten fordern wir, daß man mit den Diensten, die täglich zunehmen, Einhalt tuen möge und uns gnädig behandle, wie unsere Eltern gedient haben nach dem Worte Gottes. 7. Zum siebten wollen wir uns von einer Herrschaft nicht weiter beschweren lassen als zu der Zeit, da das Gut verliehen wurde, wenn der £?err neue Dienste nötig hat, soll der Bauer ihm gehorsam sein, aber zu einer Zeit, da es ihm nicht zum Nachteil ist, und um einen annehmbaren Lohn. 8. Zum achten wollen wir, daß Güter, welche die Gült nicht tragen, von ehrbaren Leuten nach Billigkeit geschätzt werden, damit der Bauer nicht umsonst seine Arbeit tue, denn jeder Taglöhner ist seines Lohnes wert. 9. Zum neunten beschweren wir uns dagegen, daß man straft nach Neid und Gunst und nicht nach geschriebener Strafe und nach Gestalt der Sache. 10. Die Acker und wiesen, die der Gemeinde gehören und die sich jemand angeeignet hat, werden wir wieder der Gemeinde zu fanden geben. \ V Den Todesfall wollen wir abgeschafft haben. \2. wenn einer der Artikel dem Worte Gottes nicht gemäß ist, so wollen wir davon abstehen, wenn uns dies aus der Schrift nachgewiesen wird. Der Friede Ehristi sei mit uns allen. Amen. f) Das Lager von Bildhausen. Am palmtag versammelten sich etliche Bauern von Burglauer und Umgegend in einem Schenkhaus zu Münnerstadt und machten mit einigen aus der Stadt einen Pakt, das Kloster Bildhausen einzunehmen. Am folgenden Mittwoch zogen bis zu zoo Mann mit wehren, Trommeln und pfeifen vor das Kloster und forderten Einlaß. Als sie eingelassen waren, haben sich £)ans Schnabel von Münnerstadt, ein Schreiner, und fjans Scharr von Burglauer zu f^auptleuten unter ihnen aufgeworfen. Der Abt und der größte Teil des Konvents flohen gegen Königshofen im Grabfeld. Die £}auptleute nahmen die Verwaltung des ganzen Klosters Zu ihren fanden, bestellten die wache, da sie einen Überfall befürchteten, und hielten Straßen, Wege, Führten und Schläge bei Tag und Nacht in guter Acht. Auf ein Ausschreiben liefen ihnen viele Bauern aus der Umgegend zu; auch die von Neustadt schlossen sich ihnen an. Als der

5. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 111

1914 - München : Oldenbourg
— m — bis auf wenige Familien gestorben oder verdorben. Ohne Unterricht, ohne Gottesdienst war das junge Volk aufgewachsen in Roheit und Sittenlosigkeit; von den Soldknechten der Heere hatte es Gewalttätigkeit und Verbrechen aller Art gelernt. Über den ehemaligen Acker war Wald gewachsen; angebaut wurde nur so viel Feld, als 3um (Ertrage der nötigen Nahrung erforderlich war. Der wert der Grundstücke war ungemein gesunken. Ost weigerten sich Nachbarn, anstoßende herrenlose Acker schenkungsweise anzunehmen, um die darauf lastenden Bodenabgaben nicht zahlen zu müssen. Die Ortsgeschichten belegen diese 2lngaben mit (Einzelbeispielen. So schreibt die dhronif von Gerolzhofen: „(Ein jammervolles Bild boten Stadt und Markung von Gerolzhofen nach den Drangsalen des Krieges. Die Mittel des Stadthaushaltes waren völlig erschöpft, Stadt- und Landgemeinden an den Bettelstab gebracht. Greulichen Anblick bot das Gebiet der Stadtmarhmg, der Umgebung, dessen ausgebrannte, totenstille Dörfer Lindelach, Rügsbofen, Stockheim, Alitzheim, Mittelmühle in Trümmern lagen. Rügshofen erlangte feinen früheren Umfang nicht wieder, Lindelach erhob sich überhaupt nicht mehr. Auren und wiesen waren nach langem Verwildern ertraglos, Acker und Weingärten von wildem Buschwerk überwuchert. Auch der sittliche Zustand der gelichteten Bevölkerung hatte begreiflicherweise sehr stark gelitten unter den (Eindrücken endloser blutiger Greuel, unbeschreiblicher Ausschreitungen, jammervoller Seuchen, He$enverfolgungen und Kriegsläufe. Zahlreiche Güter waren herrenlos und fanden tatsächlich keinen Herrn." In der Ortsgeschichte von Untererthal ist zu lesen: „Zwischen \652 und \650 verschwanden Nachbarn mit Familienangehörigen. Gegen (Ende der Kriegstvirren waren an die 50 Hofstätten verödet. Von 25 dem Frhrn. von (Erthal zustehenden Häusern standen 20 leer. Die unbewohnten Häuser waren teilweise abgebrannt oder verfallen. Steine und Holz verwendeten die den Krieg überlebenden Nachbarn zum Ausbessern ihrer baufälligen Heimstätten. Felder, wiesen und Weinberge lagen größtenteils brach; sie waren vielfach mit Hecken und Stauden verwachsen. Auf Hetzloser Markung waren \658 von 295 Morgen (Erthaljcher Acker nur ungefähr 40 Morgen bebaut, „das übrige mit Hecken und Holz verwachsen". Von \03 Morgen wiesen konnten nur 35 Morgen genutzt werden, die übrigen waren verwachsen und verwildert. Noch um 1?oo lagen \56 Morgen Feld bei Hetzlos wüst und das Dorf zählte noch ^6 öde Hofstätten. Hier wie überall wurde die Markung neu vermessen, da sie „mit Holz, Hecken und Sträuchern dergestalt verwachsen, daß sich darinnen schwerlich mehr zu finden". Die Stadt Karlstadt hatte ^670 {7? leere Häuser. Infolge der großen Verarmung der (Einwohnerschaft wurde der Gemeindewald verteilt.

6. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 98

1914 - München : Oldenbourg
seines Wirtes antraf. Keller und Böden, Risten und Schränke wurden erbrochen; was der Soldat nicht verzehren oder behalten wollte, verkaufte er. Häuser, Weinberge und Schuldbriefe von Geflüchteten wurden feilgeboten. Der köstliche wein des Jahres ^62- wurde vom feinde für billiges Geld verkauft um bares Geld zu erhalten. Die schwedischen Soldaten unterhielten vor dem Dom vier Spieltische, wo sie ganze Säcke mit Dukaten und Talern stehen hatten. Da die Bauern nicht getrauten, ihre Erzeugnisse zur Stadt zu führen, trat bald die Gefahr einer Hungersnot ein. Die Weinlese von ^63\ wurde durch den Schwedeneinfall am dritten Tage unterbrochen. Noch imdezember hingen Trauben in den Weinbergen. In der Stadt Wiirzburg lag eine Besatzung von \2 ooo Mann zu Roß und zu Fuß nebst großem Troß. Im Mainviertel lagen allein über 5000 Mann. Die Pferde standen in den Kramläden der Bürger und streckten fast an allen Kirchen, Stiften und Klöstern die Köpfe aus den Fenstern. Die Kühe wurden auf die Dachböden gestellt, die Kirchen in Schlachthäuser verwandelt. Im armen Kapuzinerkloster lag ein Regiment in Quartier, die Kirche war Pferdestall und Schlachthaus. Fenster und Türen der Kirchen wurden zerschlagen. Der Kot der Tiere blieb überall liegen. Die Unsauberkeit war ekelhaft; überall lagen tote Pferde und verbreiteten scheußlichen Geruch. — Durchzüge und (Einquartierungen lasteten schwer auf der Stadt, Am 8. August \652 kam die Königin von Schweden in Wiirzburg an und wohnte bis zum 24. September auf dem Schlosse. Für sie und ihr ungeheures Gefolge mußte der Magistrat täglich 2h 000 Pfund Brot, \2 000 Pfund Fleisch, ^200 Maß wein, 30 Malter Haber, 3 Ochsen, 24 Hätnmel,. 6 Kälber, Hühner und Gänse nach Bedarf liefern. Am 27. Juli waren 200 000 Taler für das bei Himmelspforten lagernde schwedische Heer gefordert worden, weitere Beträge wurden unter Drohungen in den nächsten Tagen verlangt. 21m \2. August sollten 20 000, am 22. September 50 000 Pfund Brot geliefert werden. Lin königliches Regierungsdekret ordnete am 6. September eine regelmäßige „eilende Hilfe“ von wöchentlich ^800 fl. an. Nachdem Gustav Adolf in der Schlacht bei Stützen. (6. November \652) gefallen war, erhob Bernhard von Weimar Anspruch auf die Fürstentümer wiirzburg und Bamberg. Im Juli nächsten Jahres wurde ihm die Schenkungsurkunde über diese beiden, vom Könige schon durch Schenkungen stark verkleinerten Länder ausgefertigt und am ^9. Juli (alten Kalenders) huldigte die Stadt dem neuen Landesherrn. Die Verwesung übernahm der Bruder des Herzogs Bernhard, Herzog Ernst. Auch unter der neuen Regierung trat keine Milderung der drückenden Kriegslieferungen und Frondienste ein. Besonders an den Befestigungswerken mußten die Untertanen aus Stadt und Land harte Fronarbeiten verrichten. An 600 Menschen und 50 Karren wurden dafür jeden Tag in Anspruch genommen.

7. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 64

1914 - München : Oldenbourg
— 64 — als bei4>em-3ierben des Zinsbauern erlegt werden mußte. Beim Tode des_lrundholden hatte der Zinsherr das Recht, sich das schönste Stück Vieh anzueignen, das Besthaupt zu erhalten. was ein Teil der Untererthaler Bauern irrt *5. Jahrhundert an regelmäßigen 2lbgaben zu entrichten hatte, zeigen einige Beispiele aus einen: J 500 angefertigten Giltregister. „Michael Dittrich gibt von seinem Gut, darauf er sitzt, beden Junkern Küchenmeister 9 Schill., \ Schönbrot an Weihnachten, 2 Fastnachtshühner, ^ Lambsbauch und im Jahr 3 Tag mit einem Pferd gedient, Z?eu und Grummet und Krautsetzen, und nit mehr. Item den Junkern 3 pfd. Unfchlitt, \ Vierling, 7 Schill, von wiesen und Ackern' Tcmz März 3 ^ vom Baus, \ Schönbrot, 2<\ (Eiet an Ostern, Kraut-fetzen, Z?eu und Grummet (Fron!), \ Sommerhuhn de area beim Steg, l Sommerhuhn vom Talborn . . . ." weitere Tasten ersieht man aus einem Schreiben der Untererthaler Nachbarn an den Fürstabt: „Z?ochroirdiger fürst, Gnediger sperre, hiermit lassen sich die Mertner erkennen, daß es ir erblich gut sey und etliche nter dann von hundert Jahren von Iren (Eltern her haben; wo aber einer das selbig verkeufft oder feufft, so muß er geben den Jungkherrn den zehenden pfenia zu handlon .... wir müssen auch des Rindvihs hüten von einem peterstag zum andern und der Sruetn von Sant Peter an biß zu sant Martin, daz wir keinen tag dinsts gefreyt fein .... Auch hat euer fürstlich gnade 45 man, die euer gnaden leip eigen feint, muß jeglicher von feinem leib geben \ Schill, uff Sant Walpurgistag, darnach zu meiennachten so müssen dieselben fuldifche menner 6 pfd. •geben zu Bete von im leibern . . . Item mer müssen die merter thun jerlich zum Send (geistliches Gericht) geben \ matter habern euer gnaden Amtmann uff 5 hauß ge in Saleck. Auch \ acht! im Sendt, 4 malder in die Capellen geben 6 menner." An Stelle der Leibschillinge wurden auch Hauchhühner gegeben, weitere Belastungen bildeten die viehsteuer (jedenfalls eine Abgabe für Weidegerechtigkeit), die Lentknacken zur Bestreitung der Unkosten bei Einrichtungen, Land- und Türkensteuer und der Zehnt. — 2. Der Zehnt. Der Zehnt war eine Abgabe, die von alters her der Kirche geleistet tdurde. -Ejäufig waren die Zehnterträgnisse in mehrere Teile geschieden und wurden von verschiedenen Herrschaften gehoben. (Eine Betrachtung der Zehntgefälle zu f)örstem im Freigericht mag uns näheren (Einblick gewähren.

8. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 66

1914 - München : Oldenbourg
Der große Zehnt betrug (807 für die großherzoglich hessische Regierung V auf Winterkorn nach Schätzung 90 Malter — Steigerungsertrag \20 Malter, 2. auf Sommerfrucht: a) ((O Morg. Weizenanbau — Schätzung \ \ Mltr. —- Steigerungsertrag (5 Malter, b) (05 „ Gerste — „ (3 „ — Steigerungsertrag (7 Malter, c) 30 „ Erbsen — „ ( „ — Steigerungsertrag ( Malter, d) 20 „ Saber — „ 2 „ — Steigerungsertrag 5 Malter. Zu beachten ist, daß diese Zahlen sich immer auf die 2/3 des herrschaftlicher: Anteiles beziehen, während 1/3 dem Stifte Aschaffenburg zufiel. Die Taxe betrug (807 pro Malter für Korn 5, Weizen 6, Gerste 3, Baber 2 Gulden. Die Kosten, die der Pächter oder Zehntbeständer zu bestreiten hatte, beliefen sich für ( Fuder: Einsammeln ( fl., Einfahren 36 Kreuzer, Dreschen ( fl. 20 kr. Strohertrag rechnete man pro Luder Korn 48 Gebund Lang- und 2 Gebund Wirrftroh. Der kleine Zehnt ergab folgende Erträgnisse: (20 Morgen Kartoffeln — 80 fl. Schätzungswert — ((O fl. Ertrag der Zehntfrüchte, 25 „ Kraut u. Dickwurzel (2 fl. „ — 2- fl. Ertrag der Zehntfrüchte, 6 „ Bohnen — 8 fl. „ — 3 fl. Ertrag der Zehntfrüchte, 5 „ Flachs u. £?anf — (O fl. „ — (O fl. Ertrag der Zehntfrüchte, Welschkorn und L^irse je 21/2 fl- 7 fl- Ertrag der Zehntfrüchte, Sa. U5 fl. Schätzungswert — (53 fl. Ertrag. Der Weinzehnt fiel zu zwei Dritteilen an das Kurerzbistum Mainz, zu einem Dritteil an das Stift Peter und Alexander in Aschaffenburg. Wenn die Zehntbütten abends gefüllt waren, wurden nach einem Glockenzeichen die pforten des Dorfes geschlossen und das Weiterleben mußte unterbleiben. Don (829 an fanden Zehntablösungsverhandlungen statt, die aber erst (8^9 zum Ziele führten. Der Staat übernahm die Lasten und entschädigte die berechtigten Empfänger durch eine einmalige Abfindungssumme im zwanzigfachen Betrage des durchschnittlichen Iahresergebnisses. Dafür belastete er Grundstücke und -£?öfe mit einem Bodenzins.

9. Deutsche Geschichte - S. 194

1912 - Halle a.S. : Schroedel
194 Jubelgeschrei auf Stangen durch die Straen. Die Erstrmung" der Bastille gilt bei deu Franzosen fr den Beginn der Revolution, und noch heute feiern sie darum deu 14. Juli als Nationalfest. 3. Der Sturz des alten Staates. Die neue Verfassung. Die Kunde von diesem Ereignis ging im Fluge durch das Land. Schon zwei Tage spter erhoben sich die Bauern in den Provinzen gegen ihre Gutsherren. Hunderte von Schlssern und Klstern gingen in Flammen auf. Diese Emprung machte auf die Nationalversammlung einen tiefen Eindruck. In der Nacht des 4. August schaffte sie alle Vorrechte der beiden ersten Stnde ab; die Leibeigenschaft hrte auf; smtliche Fronlasten fielen weg; der Bauernstand wurde also mit einem Schlage frei. Der König gab nach. Vielen Adeligen aber und auch einigen kniglichen Prinzen waren diese nderungen verhat. Sie reisten darum ins Ausland, um bessere Zeiten abzuwarten. Coblenz war ihr Hauptquartier. Man nannte diese Leute Emigranteu. Die massenhafte Auswanderung der Vornehmen und Reichen sprte man bald iu der groen Luxusindustrie von Poris. In den Lden blieben die Kufer aus, und viele Arbeiter wurden brotlos. Da meinte der Pbel, die Not werde ein Ende nehmen, wenn der Hof nach Paris bersiedele. Eines Tages erschienen Tausende vor dem Schlosse zu Versailles, unter ihnen zahlreiche rohe Marktweiber, und holten den König nach der Hauptstadt. Auch die Nationalversammlung hielt von jetzt ab ihre Sitzungen in Paris ab. Nach sst zweijhriger Arbeit brachten sie dann eine neue Berfas suug zustande. Diese stie die alte Ordnung grndlich um. Die Macht des Knigs wurde bedeutend beschrnkt. Er konnte nicht mehr der die Staats-kasse verfgen, sondern erhielt ein festes Jahreseinkommen, die Zivilliste. Die Gesetzgebung aber erfolgte forfait durch die Volksvertretung; sie allein hatte auch der die Einnahmen und Ausgaben des Staates zu bestimmen. Adel, Titel und Wappen wurden abgeschafft. Die Geistlichen sollten von den Gemeinden gewhlt und vom Staate bezahlt werden; dafr zog dieser smtliche Kirchengter ein. Das Land wurde nicht mehr in Provinzen, sondern in 83 Kreise (Departements) eingeteilt. Jedes Departement erhielt sein Geschworenengericht, das aus gelehrten Richtern und Laien bestand. 4. Der Sturz des Knigtums. Ludwig Xvi. zgerte, die neue Verfassung anzuerkennen, und versuchte mit seiner Familie eine Flucht ins Ausland. Es schien alles gut zu gehen. Schon waren sie der niederlndischen Grenze nahe, da erkannte ein Postmeister den König, als er ans dem Wagen sah. Mit seinen Freunden sperrte er ihm den Weg; die Sturmglocken luteten, und der Pbel brachte die Flchtlinge johlend nach Paris zurck. Dieser Fluchtversuch schadete natrlich dem Ansehen des Knigs sehr. Seinen Feinden kam er gerade recht. Die schlimmsten unter ihnen waren die Jakobiner. Sie waren ein Verein von Mnnern oder ein Klub, der sich nach dem Jakobiuerkloster in Paris nannte, wo er seine Sitzungen hielt; doch gab es bald mich in jedem greren Dorf einen Jakobinerklub. An-faugs waren diese Leute noch Anhnger des Knigstunis gewesen; dann aber erstrebten sie eine Republik. Als nun gar sterreicher und Preußen heranrckten, um dem Könige

10. Deutsche Geschichte - S. 266

1912 - Halle a.S. : Schroedel
266 wehr; sie vermittelt Beschftigungslosen Arbeit; sie untersttzt Arme und nimmt sich der,Waiseu an ; sie stellt Kranken das Krankenhaus zur Verfgung und gewhrt Altersschwachen ein Asyl; sie grndet und unterhlt niedere und hhere Schulen, beruft und besoldet die Lehrer. 3. Ihre Verwaltung. Fr einen so groen Betrieb ist natrlich eine geordnete Verwaltung ntig. Diese ist sehr genau geregelt. Zahlreiche Beamte erledigen ihre Aufgaben nach bestimmten Vorschriften. Die Leitung dieser ganzen Verwaltung hat der Magistrat. An seiner Spitze wirkt in groen Stdten ein Oberbrgermeister, in kleineren ein Brgermeister, dem noch eine Anzahl Stadtrte oder Beigeordnete zur Seite stehen. Mitglieder des Magistrats leiten die einzelnen Verwaltungszweige. So hat der eine das Schulwesen unter sich, ein andrer das Tiefbauamt, ein dritter das Hochbauamt, ein vierter das Armenamt. Aber der Magistrat ordnet die Angelegenheiten der Stadt nicht allein: auch die Brger haben Teil daran. Natrlich knnen sie nicht alle persnlich mithelfen, sondern sie tun dies durch Männer, die ihr Vertrauen besitzen, durch die Stadtverordneten. Diese werden von den Brgern gewhlt und verwalten ihr Amt unentgeltlich, also als Ehrenamt. In der Regel kommen sie einmal wchentlich zusammen. Dann machen sie mit dem Magistrat die Gesetze fr die Stadt, soweit sie dazn das Recht haben; sie whlen auch die Mitglieder des Magistrats. 4. Einnahmen und Ausgaben. Die wichtigste Aufgabe beider Gruppen ist die Aufstellung des Haushaltungsplanes. Denn wie im Hans-halt einer ordentlichen Familie, so mssen auch in dem eines groen Gemein-wesens Einnahmen und Ausgaben zueinander im rechten Verhltnis stehen. Nun geben nicht wenige Städte jhrlich viele Millionen Mark aus. Diese Summe verteilt sich auf viele tausend groe und kleine Posten. Die Auf-stellung des Haushaltungsplanes wird vom Magistrat besorgt; er legt ihn danach der Stadtverordnetenversammlung vor, und die beiden mssen sich der ihn einigen. Die Einnahmen der Städte flieen aus verschiedenen Quellen. Statt-liche Summen bezieht manche aus ihren Landgtern und Forsten. Von den stdtischen Einrichtungen kommt ebenfalls Geld ein; sie stehen nur dem Bedrftigen umsonst zur Verfgung. Darum erhebt die Stadt von den Benutzern der Gas- und Wasserleitungen eine Abgabe, von den Eltern, deren Kinder eine hhere Schule besuchen, Schulgeld, von vermgenden Kranken Geld fr den Aufenthalt im Krankenhause, von den Marktfrauen Abgaben fr einen Platz in der Markthalle. Die reichlichste Einnahmequelle bilden jedoch berall die Steuern. Bei der Festsetzung des Haushaltungsplanes stellt sich zuweilen heraus, da besonders groe Ausgaben im kommenden Jahre erforderlich sind, etwa fr den Neubau einer Schule oder die Erweiterung des Wasserleitungsnetzes. Solche Einrichtungen kommen langen Zeiten zugute; es wre also unbillig, die Kosten dafr den Steuerzahlern fr ein einzelnes Jahr aufzuladen. Des-halb borgt die Stadt das Geld; sie nimmt eine Anleihe auf, die sie dann allmhlich wieder abbezahlt.
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