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1. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 39

1914 - München : Oldenbourg
— 39 — wer sein Weib außer dem Adel nahm,,, wer einem das Seine beschädigte, wer außerehelich geboren war, wer als Adeliger Kaufmannschaft wie ein Bürgerlicher trieb, wer nicht beweisen sonnte, daß er oder seine Litern turnierten. wer gegen eines oder mehrere der vorgeschriebenen Stücke verstößt, dessen Roß und Zeug soll verloren und verfallen sein, auch soll er von 'allen Fürsten, Grafen, Rittern und Knechten, Frauen und Jungfrauen verachtet und verschmäht werden. Richt wenige tiaf dieses Los. Laut ertönt pausen» und Trompetenschall. Die Turnierteilnehmer, die erst eine Messe angehört haben, nahen im festlichen Zuge. Die turnierenden Ritter tragen die Lisenrüstung. Aus Ringen bestehende Lisen-hosen decken die Beine, die aus (Eifenringen kunstvoll geflochtene Brünne, die wie Silber glänzt und Ärmel, Handschuhe und Kapuze besitzt, schützt die Brust. Darüber wird der ärmellose Waffenrock als Prachtkleid aus kostbarem Stoff gezogen. Um den Leib ist das zweischneidige Schwert gegürtet, am linken Arm hängt der mit (Bauplatten beschlagene dreieckige Schild, auf den das Wappen des Ritters gemalt ist. Kopf und Hals werden von dem großen Turnierhelm bedeckt; über das Gesicht fällt das visier herab; den Helm schmückt die Zimier. )n der Rechten ruht die starke Turnierlanze. Die Schranken öffnen sich; die Ritter reiten in die Bahn und halten einen feierlichen Umzug. Dann ordnen sich die Scharen auf zwei Parteien. Auf ein Zeichen stürzen die geharnischten Männer in voller Karriere aufeinander los. Die gepanzerten Streithengste wiehern vor Kampfeslust. Trompeten schmettern. Schilde klirren. Lanzen splittern. Dazwischen tönt der Schmerzensschrei der verwundeten und das Stöhnen der vom Rosse Gestürzten ruft die Knappen herbei, welche die Gefallenen aus dem Kampfe bringen. Die Sieger erhalten nach (Einstellung der Feindseligkeit die ausgesetzten preise. Auch Linzeikämpfe finden statt, tvobei^die Gegner mit dem stumpfen Speere in wuchtigem Zusammenprall einander aus dem Sattel zu heben suchen. — Das ritterliche Spiel ist zu (Ende. Bei der preisverteilung gibt die Frau von Henneberg den Dank dem Grafen Heinrich von Fürstenberg von den Schwaben, die Frau von weinsberg Herrn Thesserus von Fraunhofen von den Bayern, die Frau von Schwarzenberg Bleickher Landschadt von den Franken, die Frau von Lichtenstein Hanns von Fersheimb von den Rheinländern, wenn die schönen Tage vorüber sind, verlassen die Ritter die gastliche Stadt und ziehen heim in die einsame Burg auf Bergeshöhe. Dort erzählen sie noch lange den )hren vom Stechen zu Würzburg.

2. Bilder aus Frankens Vergangenheit - S. 38

1914 - München : Oldenbourg
— 38 — sammelten sich die älteren Ritter, die nicht mehr an den Spielen teilnahmen, die edlen Frauen, die hohen Herren des fürstlichen Hofes und der Stadt. Die Zulassung zum Stechen war nach einer Turnierordnung geregelt, die von der fränkischen Rittergesellschaft der Fürspanger entworfen worden war. Aus derselben seien einige Bestimmungen auszugsweise wiedergegeben. V Don der Kleidung. (£5 sollen Ritter und Knechte keine güldene Decke und der Gemeine vom Adel keine Decke und keinen wappenrock von Samt, Damast oder Atlas führen. Eine jegliche Frau oder Jungfrau habe nicht über vier Röcke, mit denen sie sich schmücken will, von diesen seien nicht mehr als zwei von Samt. wer diese Vorschrift nicht einhält, soll des Dankes und der Dortänze beraubt sein. 2. Von der Rüstung. Das Schwert soll drei bis vier Finger breit und vornen an der Spitze in derselben Breite stumpf abgeschliffen sein, daß es weder steche noch schneide. Dieses Schwert soll jeder mit seinem Kleinod zur Prüfung tragen lassen. Die Klinge sei drei Spannen lang. An Zaum, Zügel, Sattel oder Steigleder darf kein (Eisen angebracht sein, das im Turnier gefährlich werden könnte, wenn man zum Turnierbeginn bläst, mag jeder sein Schwert ziehen und gegen das Kleinod seines Turniergenossen hauen, sonst soll er es aber nicht gebrauchen. Andere Waffen habe keiner dabei. Der Kolben sei an der Spitze daumendick, hänge an einer Kette und dürfe keinen Nagel haben. Niemand darf im Sattel befestigt sein. Schild und Krone muß jeder unverdeckt führen. Ein Fürst soll vier, ein Graf oder Herr drei, ein Ritter zwei Knechte haben, ein (Edelmann einen Knecht. 3. wer nicht ins Turnier gehöret. Nicht zum Turnier darf zugelassen werden, wer einen falschen Eid geschworen hat, wer im Feldgefängnis meineidig worden war, wer sein Handgelübde auf Brief und Siegel nicht hielt, wer vom Heerhaufen des Herrn oder Freundes flüchtete, wer Frauenehre nicht achtete, wer als Wucherer bekannt war, wer Straßenraub, Mord oder i)errat verübte, wer Kirchen zerstörte, wer Ketzerei trieb, wer des Ehebruchs überführt war,
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