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1. Görlitzer Heimatkunde - S. 53

1906 - Breslau : Hirt
§ 112—114. A. Geschichtlicher Überblick, 53 § 112. Besitzverhältnisse. Die alten slawischen Grundbesitzer wurden, salls sie sich nicht gütlich mit den Eroberern einigten, durch deutsche Ritter ersetzt, die die Güter „zu Lehn" vom deutschen Kaiser empfingen. An diesem recht- lichen Verhältnisse wurde auch dann nichts geändert, als das Land unter Polen (1018—1031) und unter Böhmen (1158—1253 und 1329—1635) stand. Dem Lehnsbesitz machte erst das 19. Jahrhundert ein Ende. Jetzt ist aller Besitz (mit einziger Ausnahme der wenigen sogenannten Fideikommißbesitzungen) Allod, d. h. freies Eigentum, wie denn solches „Erb und Eigen" gleich von Anfang an in den „Sechsstädten" (s. § 121) bestanden hatte. § 113. Das Christentum drang zugleich mit den deutschen Eroberern ein. Otto I. erhob Meißen, das sein Vorgänger angelegt hatte, zum Bistum, und der Bischof oou Meißen war während des ganzen Mittelalters der kirchliche Oberherr der Görlttzer Gegend (im Zittauer Gebiet war es der Erzbischof von Prag). Das älteste Kirchlein soll in Jauernick gestanden haben. § 114. Einwanderung von Bauern. Um 1200 begann ein Wandern und Vorwärtsdrängen der Deutschen nach Osten, eine Be- wegung, die, der „Völkerwanderung" fast gleichwertig, die Grenzen des Deutschtums bis heute bestimmt hat, nämlich die Kolonisation in den Ländern östlich der Elbe. Zu Tausenden und aber Tausenden zogen damals auch nach der Oberlausitz deutsche, besonders thüringische und fränkische, Bauern unter Führung von Unternehmern (Loeatores) von Westen her, besiedelten planmäßig die meist noch waldbedeckten Täler und gründeten viele Dörfer, deren Namen sofort deutschen Ursprung verraten: Ludwigsdorf, Herm^annmorf, Friedersdorf, Pauls- dorf, Markersdorf, Schreibersdorf, Schönbrunn, Leopoldshain uftu.*) Das Land wurde ihnen von den Großgrundbesitzern, den deutschen Rittern, überlassen, und zwar gegen bestimmte Abgaben und Dienste. Der deutsche Rittersmann war als Eroberer und Herr gekommen; die Slawen wurden seine „Sklaven", was sie schon vorher unter ihrem Adel gewesen waren. Anders der deutsche Bauer: er war von Anfang an ein freier Mann, nur zu bestimmten Diensten und Abgaben verpflichtet. Sumpfiges und unfruchtbares Wald- und Flußlaud, wie es an der Elster und Spree sich findet, verschmähte der deutsche Bauer, während es der minder fleißige Wende schon mit seinem Holzpflug umriß, da es leicht zu bearbeiten war. Deshalb treffen wir noch in den Gegenden um Hoyerswerda und Rothenburg, die zu den wirt- *) Bisweilen entstand neben einer slawischen Siedlung ein deutsches Dorf, und das vorgesetzte Deutsch, Wendisch, Groß, Klein weist auf solche Entstehung hin; vgl. Deutsch- und Wendisch-Ossig, Deutsch- (jetzt Ober-) und Wendisch- (jetzt Nieder-)Bielan.

2. Görlitzer Heimatkunde - S. 65

1906 - Breslau : Hirt
H 133—136. A. Geschichtlicher Überblick. 65 hielten sie so laiige besetzt, bis der neue Landesherr den alten Landvogt bestätigt oder einen anderen ernannt hatte. § 183, Die „Amtshauptleute", auch „Unterhauptmänner" und „Untervogte", in Bautzen und Görlitz waren neben dem Landvogte die obersten Regierungs- beamten. Aus einheimischen adligen Rittergutsbesitzern vom Landvogt ernannt, standen sie an der Spitze des Kreises Bautzen (wozu die Weichbilde Bautzen, Löban und Kamenz gehörten) und des Kreises Görlitz (die Weichbilde Görlitz, Zittau und Laubau). Nach dem Pönsalle 1547 (s. § 130) wurde für Verwaltung der Finanzen die Stelle eines „Landeshauptmanns" und eines „Gegenhändlers" neu geschassen. § 184. Die Landtage, aus denen unter Vorsitz des Vogtes die Vertreter der Sechsstädte und des Landadels über die Landesangelegenheiten entschieden, wurden ursprünglich nur in Bautzen abgehalten, später entstanden auch „Parti- kular-Landtage" in Görlitz. Auf ihnen gab es zwei „Stimmen", die der „Landschaft" und die der „Sechsstädte"; diese beiden Behörden versammelten sich zunächst besonders und suchten dann in gemeinsamer Beratung eine Einigung. Zu trennen von diesen „Landtagen" sind die „Städtetage", die seit 1346 ge- wöhnlich in der Mitte des Landes in Löbau gehalten wurden. Sie waren im 14. und 15. Jahrhundert viel häusiger als die Landtage, und da zu ihnen vielfach auch die Landstände und der Landvogt geladen waren, so hatten sie mindestens für schnell zu erledigende Sachen vor dem Pönsall eine viel größere Bedeutung als die Landtage. § 185. Landesälteste. Selbstverständlich war auch der Adel berechtigt, besondere Versammlungen abzuhalten. Die natürlichen Vertreter der Mann- schast waren die „Ältesten"; deren gab es für beide Kreise Bautzen und Görlitz je zwei. Erwählt wurden sie „altem Brauche nach durch die genieine Land- schast". Sie waren die gegebenen Räte des Landvogts; auf ihr Ansuchen wurden die Landtage ausgeschrieben, aus denen sie Bericht über das verwichene Jahr erstatteten. Diese Landesältesten sind die Vorläufer der jetzigen Landeshaupt- leute des Preußischen Markgrastums Oberlausitz; dagegen hat die frühere Landeshauptmannschaft (stehe oben) mit der jetzigen nur den Namen gemein- schaftlich. d) Verwaltung. $ 136. Allgemeines. Seit der Zeit, wo sich vermöge der Urkunden die 'Verhältnisse Überblicken lassen, sehen wir die Stadtbehörden eine fast un- um schränkte Herrschaft ausüben. Es war für die Entwicklung der städtischen Freiheit äußerst wichtig, daß, wiewohl Görlitz seit 1268-«-) die Hauptstadt der östlichen Oberlausitz war, dennoch in ihr niemals auf längere Zeit ein Herrscher weilte. Bei der Geldnot nun, in der sich die Herrscher des 14. und 15. Jahr- Hunderts sast ausnahmslos befanden, kaufte die tatkräftig emporstrebende Bürgerschaft ein Recht nach dem anderen den Landesherren ab (ein in der Stadt residierender Herrscher hätte niemals sich solcher Vorrechte begeben). So kam es, daß Görlitz bald sozusagen einen kleinen Staat mit allen seinen Vorrechten in richterlicher und administrativer Beziehung bildete. *) Damals wurden die gesainten brandenburgisch-askanischen Lande und auch die -Oberlausitz geteilt. Görlitzer Heimatkunde.

3. Görlitzer Heimatkunde - S. 66

1906 - Breslau : Hirt
G6 4. Abschnitt. Bewohner. § 137—139. Die ganze Macht lag nun inden Händen einer Vereinigung von 19 Männern^ bestehend aus einem Bürgermeister (magister civium), sieben Schoppen und elf Ratmannen. Diese letzten, unter denen auch drei Vertreter der Handwerker waren, nahmen die unterste Stufe ein, aus ihnen ergänzten sich die Schoppen, und aus diesen wurde der Bürgermeister gewählt. Jedes Jahr, zuerst am 28. September, seit 1476 am 1. September, fand Rats kür statt. Dabei wechselte stets der Bürgermeister; die anderen Mitglieder blieben in ihren Stellungen, wenn nicht etwa Tod oder sonstige dringende Gründe eine neue Wahl nötig machten. Diese geschah stets von den: Kollegium selbst, das sich also selbst ergänzte. § J37. Der Bürgermeister hatte die Leitung der ganzen Verwaltung. Vor allem stand ihm die Entscheidung in politischen Fragen zu, Verhandlung mit dem Landesherrn, die Aufsicht über die Waffenvorräte, über die etwa an- geworbenen Truppen, über Steuern, Handwerke, Diener, Märkte, Zölle, Gerichts- wesen, Briefschaften usw. Ihm zur Seite stand unmittelbar der Stadtschreiber. Die Schöppen, von denen die meisten entweder schon Bürgermeister gewesen waren oder es doch wurden, daun auch in zweiter Linie die Ratmannen unter- stützten den Bürgermeister. § 188. Die Schoppen waren natürlich, wie schon ihr Name besagt, auch Gerichtsherren. Als solche übten sie eine schier unbegrenzte Macht aus. Zunächst waren sie die Behörde für die sogenannte freiwillige Gerichtsbarkeit, ö. h. sie nahmen Testamente, Verkäufe, Geldverleihtingen, Verträge u. dgl. auf und schrieben sie in die Stadtbücher. Dann urteilten sie in bürgerlichen Streitigkeiten. Viel wichtiger aber ist, daß sie die Gerichtsbarkeit über Hals und Kopf nicht bloß in den Mauern der Stadt, sondern in dem großen Görlitzer Weichbilde, das etwa 250 Dörfer umfaßte, besaßen. Diese Befugnis übten sie zwar im Namen des Königs ans, aber in Wirklichkeit war es ein Gericht der Stadt, dem Adlige, Bauern und Bürger unterlagen und wogegen es keine Berufung gab. Die Strenge des Görlitzer Gerichts war berühmt und berüchtigt; durch sie stieg natürlich das Ansehen der Stadt, aber auch die Furcht vor ihr außerordentlich. Daß Ausschreitungen in der Handhabung dieses ungeheuerlichen Rechtes, bei der man den Vorteil der Stadt natürlich nicht vergaß, vorgekommen sind, ist sicher. Diese haben denn auch zum guten Teil den Pönfall (siehe § 129) herbeigeführt, infolgedessen Görlitz den Blutbann über das Land verlor. Solches Wirken einer so mächtigen Behörde setzt eine emsige und vorwärts strebende Bewohnerschaft voraus. c) Einwohner. § 139, Die „Bürger", die in anderen Städten „Geschlechter" heißen, waren vor allem im Großhandel tütig. Auf diesen Erwerbszweig Haupt- sächlich ward ja die Stadt ehedem gegründet (siehe § 118). Es war vornehmlich Zwischenhandel, der die Erzeugnisse des Westens in die östlichen Länder brachte. Man besuchte vou Görlitz aus die „Märkte" zu Leipzig, Frankfurt a. d. O., Magdeburg, Breslau, Krakau, Thorn, Posen, Stettin und anderwärts. Ungeheure Züge vou Frachtwagen fuhren auf der „Hoheit Landstraße" nach Löbau, Bautzen, Kamenz, Königsbrück, Großenhain und weiter durch Sachsen

4. Görlitzer Heimatkunde - S. 60

1906 - Breslau : Hirt
60 4. Abschnitt. Bewohner. § 127. § 127. Die Oberlausitz unter Georg Podiebrad und Mat- thias Corvinus <1458—1490) litt unter manchen Unruhen. Man huldigte zunächst dem Könige Georg Podiebrad, sagte ihm jedoch bald wieder ab, da er den selbstbewußten Görlitzern allzu tatkräftig erschien. Gegen ihn trat der ungarische König Matthias Corvinus im Wettbewerb um die böhmische Krone auf, ein stämmiger, unschöner Mann mit mähnenartigem Haare, dicker Nase und wulstigen Lippen, wortkarg, doch von treffendem Witz, ein kalter Rechner, der nur seinen persönlichen Willen als Richtschnur des Handelns nahm und vor keinem Mittel zurückschreckte. Nach Georgs Tode 1471 erschien als neuer Gegenkönig der polnische Prinz Ladislaus. Infolge dieser Parteibildungen fanden verheerende Kämpfe statt, bei denen die Ober- lausttz fast immer beteiligt war. Endlich kam 1479 der Friede zu Olmütz zustande. In ihm ward bestimmt, daß beide Fürsten den Titel eines Königs von Böhmen führten und Ladislaus Böhmen, Matthias aber Mähren, Schlesien und die beiden Lausitzen behielt. Somit stand Görlitz von 1469 bis 1490 unter Ungarn. Als Er- innerung daran kann man heutigestags uoch das Wappen des Königs Matthias Corvinus über der Rathaustreppe sehen. In diese Zeit fällt das Wirken des sicherlich bedeutendsten Staats- mannes, den die Stadt je gehabt, des Stadtschreibers Johannes Frauenburg. Er verfocht die Selbständigkeit der finanziell erstarkten und auf ihre Kriegsmacht pochenden Stadt gegen Georg Podiebrad und Matthias mit Glück; er war es auch, der Görlitz vor dein Ab- grund des Verderbens in der sogenannten Pulververschwörung rettete. Nur mit schwerem Herzen hatte nämlich die gut katholische Stadt dem ketzerischen Könige Georg Podiebrad 1459 gehuldigt. Als nun der Papst ihn 1463 in den Bann tat, gerieten die Bürger begreiflicher- weise gegen den Landesherrn in große Aufregung und neigten zum Abfall; auf der anderen Seite wurde die Stimmung Podiebrads derartig, daß man befürchtete, er werde sich der Stadt durch einen Handstreich bemächtigen. Sein oberster Beamter, der Landoogt, sowie der königliche Richter Mehefleifch wollten durch ihre Helfer Görlitz an drei Stellen anzünden und mit Pulver in die Luft sprengen lassen, dabei in der Verwirrung königliche Reisige in die Stadt ziehen und den Rat niedermachen oder aufheben. Eine Reihe Unzufriedener, die durch des reichen Bürgers Georg Emmerich (f 1507) ungerecht- fertigtes Auftreten verbittert waren, unterstützten den Anschlag. Doch er ward vornehmlich durch Frauenburg vereitelt; die Schuldigeu wurden eingezogen, der Folter unterworfen und 1468 enthauptet und gevierteilt.

5. Görlitzer Heimatkunde - S. 63

1906 - Breslau : Hirt
§ 130. 131 A. Geschichtlicher Uberblick. 63 gewaltig an Bedeutung. In geschickter Ausbeutung des Sieges bei Mühlberg wußte sodann Ferdinand diestädte gänzlich niederzuschmettern. Das geschah im Pönfall, d. h. Straffall, der infolge angeblich versagter Hilfe im Schmalkaldischen Kriege 1547 eintrat. Görlitz verlor die hohe Gerichtsbarkeit im Weichbilde der Stadt, sämtliche Landgüter und die freie Ralskür. Es ward eine „Krondomäne". § 130. Folgen des Pönfalles. Der Pönfall hat nicht nur den Sechsstädtebund zu einer ganz machtlosen Einrichtung herabgedrückt und jeder einzelnen Stadt ihre Grunderwerbungen, Waffen, gerichtlichen und administrativen Vorrechte genommen, sondern er hat auch die Ver- waltung des Gesamtlandes auf Jahrhunderte geändert. Dem Adel, der vom Pönfall so vieles erhofft hatte, wuchs die landesherrliche und bureaukratische Macht ebenfalls über den Kopf. Auch für die Beziehungen nach außen ward natürlich diese Gestaltung der Verhältnisse von einschneidender Bedeutung. Während früher der Sechsstädtebuud (vor allem Görlitz) selbständig in die Politik eingriff, seine Gesandten zu den umwohnenden politischen Gewalthabern, ja nach Konstanz und Rom schickte, zu den deutschen Reichstagen seine Bevollmächtigten abordnete, öfters selbständig Kriege führte und sich sogar das Recht nahm, die Landesherren zu küren, so spielen Stadt und Land fortan eine leidende Rolle; der Landesherr erledigt für sie alle politischen Zwischen- fälle, er nimmt sich ihrer an oder auch nicht, an ihn haben sie sich jedenfalls immer zu weichen. Daher fehlt von da an das stolze Selbstbewußtsein, das die früheren Leiter der Stadt beseelte; statt dessen zeigt sich unterwürfiges Wesen und ängstliche Rücksichtnahme nach oben. Es schwindet auch immer mehr der weite Gesichtskreis; enges Spießbürgertum, das froh ist, nach oben die Verantwortlichkeit abwälzen zu können, das sich auch deu nachbarlichen Adligen keines- falls gleich schätzt, macht sich breit. Wenn noch von einer Selb- ständigkeit der Oberlausitz nach den Zeiten des Pönfalles geredet werden kann, so gilt sie nicht von den Städten, sondern von den Vertretern des Adels. Damit ist übrigens keineswegs gesagt, daß die Oberlaujitz ihre Sonderverfassung verloren hätte. Diese blieb viel- mehr bestehen und bildete sich auch eigenartig mit und nach dem Pönfall um. Erst im Beginn des 19. Jahrhunderts schwand sie vollständig aus den Städten; das Land bewahrt sie zum Teil noch bis heute. § 131. Der Ausgang der habsburgischen Regierung (1548 bis 1635). Die Geschichte der Stadt Görlitz nach dem Pönfall unter- scheidet sich in nichts mehr von der einer gewöhnlichen untertänigen

6. Görlitzer Heimatkunde - S. 64

1906 - Breslau : Hirt
64 4. Abschnitt, Bewohner. § 132. Stadt, deren Geschicke der Landesherr nach Gutdünken lenkte. Sie bietet daher viel weniger Anziehendes als vorher. Nur wenn ein großer Krieg die Gemeinde wider ihren Willen in Mitleidenschaft zieht, oder wenn einmal ein hoher Herr in den Mauern weilt, dann nimmt das Bild wieder eigenartigere Züge an. Hatte der kalte, schlaue Ferdinand I. die Städte mit rauher Gewalt niedergedrückt, so fanden sie an seinem ältesten Sohne Maximilian Ii. (1564—1576) einen milden und versöhnlich gesinnten Herrscher. Ihm war es zu verdanken, daß Görlitz nach und nach seinen verlorenen Grundbesitz (Penzig), wenn auch mit großen Opfern, wiedergewann und eine gewisse Selbständigkeit in der inneren Verwaltung zurück- bekam. Sein Nachfolger Rudolf Ii. (1576—1612) besuchte im Jahre 1577 mit nicht weniger als 1520 Mann und 1029 Pferden während vier Tagen die Stadt und unterhielt sich eingehend mit dem berühmten Görlitzer Astronomen und Mathematiker Bartholomäus Seultetus. Auch sein Bruder und Nachfolger Matthias (1612—1619) weilte 1611 in Görlitz und lobte es als eine schöne, zierliche, wohl- gebaute Stadt. Während seiner Regierung begann der 30jährige Krieg (1618—1648). Was noch an Wohlhabenheit und Bürgersinn vorhanden war, ging während dieser schrecklichen Zeit zugrunde. Die Stadt machte Bankrott, und ihre Einnahmen kamen unter Sequestration. Trotz aller Leiden, die der große Krieg über die Heimat brachte, hatte er doch die überaus segensreiche Folge, daß die beiden Lausitzen und somit auch Görlitz (1621, 1623) 1635 an Kursachsen kamen. Damit wurden sie nicht allein vor der zwangsweisen Zurück- führung zum katholischen Glauben bewahrt, sondern auch an Deutschland für immer angeschlossen und dem unheilvollen Einflüsse des tschechischen Böhmens entrissen. 2. Innere Entwicklung i n den G r u n d z ii g e n. a) Verfassung. 8 132. Ein „Landvogt", in der Zeit vor den Askaniern Burggraf, castellanus, praefectus genannt, stand als Vertreter des Landesherrn an der Spitze der Oberlausitz, die ja ein Nebenland war. Er leitete im Namen des Landesherrn die gesamte Verwaltung sowie das Kriegs- und Polizeiwesen und ward vom Landesherrn, dessen sämtliche Hoheitsrechte er als Beamter vertrat, ernannt, aber die Stände der Oberlausitz („Land und Städte") besaßen das Recht, ihn anzunehmen oder abzulehnen und sich von ihm einen Revers über die Anerkennung ihrer bisherigen Rechte ausstellen zu lassen. Gewöhnlich gehörte der Landvogt einem fremden Herrenstande an. Starb der Landesherr, so besetzten die Stände die Landesburg in Bautzen und

7. Görlitzer Heimatkunde - S. 78

1906 - Breslau : Hirt
78 4. Abschnitt. Bewohner. § 146. 147. braunen Hirsch ab, während seine Gemahlin, die Fürstin von Liegnitz, in dem gegenüberliegenden Hanse der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften (Neißstraße 30) ihre Wohnung nahm. § 146. Änderung der Verfassung der Oberlausitz. Schon am l. Ok- tober 1816 wurde eine neue Regieruugs- und Gerichtsverfassung eingeführt und damit auch der Wirkungskreis der bisher so einflußreichen Landstände (vgl. § 132) bedeutend eingeschränkt. Sie verloren in der Folge das wichtige Steuer bewilligungsrecht und den hervorragenden Anteil, den sie an der Gesetzgebung und der Handhabung der Gesetze besessen hatten. Ihre Wirksamkeit erstreckt sich seitdem nur noch auf gewisse, die Oberlausitz selbst betreffende Angelegenheiten, wie Landarmenwesen, Wegebauten, aus dieförderung gemeinnütziger Bestrebungen und wohltätiger Zwecke, hauptsächlich aber auf die Verwaltung ihres Grund- und Kapitalvermögens und der damit verbundenen Einrichtungen und zahl reichen Stiftungen. Also ist ihnen immer noch ein weites Arbeitsfeld für nützliche und segensreiche Tätigkeit in bezug ans die engere Heimat geblieben. Drei der wichtigsten ständischen Institute, deren Beamte mich von den Ständen ernannt werden, sind die im Jahre 1866 errichtete Kommunalständische Bank, die Oberlausitzer Provinzialsparkasse von 1830 und die Feuer-Sozietät von 1854. Diese ist jetzt mit der schlesischen Provinzial-Land Feuer-Sozietät vereinigt. Räch der neuen Landtagsverfassung von 1825 setzen sich die Landstände zusammen: 1. aus den Vertretern der Ritterschaft, und zwar a) dem Besitzer der Standesherrschaft Muskau und den Prälaten der Klöster St. Marienstern und St. Marienthal, b) aus den früheren landtagsfähigen Rittergutsbesitzern, o) aus sechzehn Abgeordneten der neu berechtigten Rittergutsbesitzer; 2. aus sieben Vertretern der Städte, von denen Görlitz zwei, Landau einen und die übrigen kleinen Städte zusammen vier stellen; 3. ans acht Abgeordneten des bäuerlichen Standes. Alljährlich findet nur ein Kommnnal-Landtag im Ständehause zu Görlitz statt, gewöhnlich nm Elisabeth (19. November). An der Spitze der Kommunalstände steht ein Beamter, der Landesälteste, dem seit dem Jahre 1870 noch der Titel Landeshauptmann verliehen ist. Sein Vertreter, der ebenso wie der Landeshauptmann von den Ständen erwählt wird, ist der Landesbestallte. Mit der Umgestaltung der bisherigen Verfassung erhielt die preußische Oberlausitz im allgemeinen ein völlig verändertes Aussehen, und obwohl die Bewohner viele ihnen lieb gewordene Einrichtungen nur ungern fallen sahen, so begannen sie sich doch allmählich in die neuen Verhältnisse einzuleben. § 147. Emporblühen von Görlitz bis 1866. Görlitz, das 18ig nur 9136 Einwohner zählte, entwickelte sich rasch unter preußischer Verwaltung zu einem blühenden Gemeinwesen. Infolge der Zugehörig- keit zum Zollvereinsgebiet hoben sich Handel und Gewerbe, und bald machte sich eine Zunahme des Wohlstandes bemerkbar. Die Stadt selbst gewann in bezng auf ihre Verwaltung und ihre Einrichtungen, vornehmlich seit dem Inkrafttreten der preußischen Städteordnnng am 4. Januar 1833, eine wesentlich andere Gestalt.
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