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1. Bilder aus der vaterländischen Geschichte für hessische Schulen - S. 14

1885 - Mainz : Frey
14 Kriegsverfassung der Deutschen. Unsere Voreltern waren ein Volk von Kriegern. Wenn Krieg entstand, so wurden alle freie Männer zu den Waffen gerufen. Dies war der Heerbann. Die vornehmste Stärke des Heerbanns bestand in den Fußgängern. Mit denselben waren die Reiter oft gemischt, und beim Angriffe hielten sich die Fußgänger an den Mähnen der Pferde. Tie Schlachtordnung war gewöhnlich keilförmig. Vor der Schlacht stimmte man den Schlachtgesang (Bardit) an, der furchtbar erklang und durch das Zusammenschlagen der Waffen noch verstärkt wurde. Wer feig aus der Schlacht entfloh, war ehrlos und wurde mit dem Tode bestraft. Diese Strafe führte man aus, indem man den Schuldigen in einen Sumpf steckte und Steine darauf warf. Gefolgschaften. Oft verbanden sich zum Zwecke der Eroberung junge Helden (Recken) auf Leben und Tod. Der Tapferste wurde als Führer gewählt, auf einen Schild erhoben und demselben unbedingter Gehorsam gelobt. Dann sielen sie in das Gebiet des Feindes oder eines benachbarten Stammes ein, plünderten und führten Vieh und sonstige Beute mit sich fort. Solche Raubzüge unternahm auch oft der König oder Herzog eines Stammes. Eroberte der Stamm ein fremdes Land, so wurde dieses gewöhnlich in drei Teile geteilt. Einen Teil behielt der König; den zweiten vergab er an die Vornehmen als festes Eigentum; den dritten ließ er den Eingeborenen des Landes gegen Zinszahlung. Was ein Vornehmer bekam, hieß Allod (All = ganz und 6t = gut), Freigut, und davon konnte er kleinere Allode an Freunde abgeben. Weil der König seinen Teil nicht allein bebauen tonnte, so gab er gewissen Edlen einen Teil davon auf eine bestimmte Zeit, nicht auf Lebenszeit, ab, wofür sie ihm mit Leben und Gut beistehen mußten. Sie hießen Antrustionen und bildeten sein Gefolge. Das geliehene Gut hieß Fe-öt. An solche Verleihungen schloß sich später das Lehenswesen an. Sittliche Verhältnisse und Gesetze. a) Die Römer rühmen an den Deutschen die Treue. In gleicher Weise zierte sie Redlichkeit und besonders Achtung gegen das weibliche Geschlecht. Bei andren Völkern nahmen die Frauen eine niedere Stellung ein. Der Deutsche dagegen verehrte in der Frau etwas Heiliges und Prophetisches. Gleiche Liebe umfaßte Mann, Weib und Kind. Mit feinem Leben beschützte der Hausvater die Seinen. Das eheliche Band galt für unauflöslich, und oft töteten sich die Frauen aus den Gräbern ihrer Männer, um von ihnen selbst im Tode nicht geschieden zu sein. Der Name für die Familie hieß Sippe, Sippschaft oder auch Magenfchast.

2. Bilder aus der vaterländischen Geschichte für hessische Schulen - S. 74

1885 - Mainz : Frey
74 Immer kühner wurden seine Pläne auf Weltherrschaft. Frankreich behandelte er wie einen Lehensstaat; aufcastilien richtete er sein Auge, und von Konstantinopel forderte er Teile von Epirus und Macedonien zurück. Der Tod durchschnitt seine Pläne. Er starb (1197), 32 Jahre alt, zu Messina und liegt in Palermo begraben. 36. Hermann I., Landgraf?n Thüringen und Hessen. (1190-1216.) Hermann I. war der Sohn des Landgrafen Ludwig des Eisernen, seine Mutter Juta war die Schwester von Friedrich Barbarossa. Er zeichnete sich durch ungewöhnliche Bildung, die er sich auf der Universität zu Paris erworben, sowie durch große Frömmigkeit aus. Nie legte er sich zu Bette, ohne daß er sich erst einige Abschnitte aus einem Erbauungsbuche hatte vorlesen lassen. Er sammelte die Thaten der Vorfahren und ließ sie von Dichtern in Verse bringen. Von seiner Mutter Juta hatte er die Liebe zur Dichtkunst und zum Minnegesang geerbt. Als Pfleger und Förderer dieser Künste ist sein Name unsterblich geworden und wird zu allen Zeiten genannt werden. Er umgab sich mit sechs Sängern, die ihn auf der Wartburg, wo er seinen Hof hielt, mit ihren Gesängen erfreuten. Diese Sänger sind: Heinrich von Veldeck, Wolfram von Eschenbach, Walter von der Vogelweide, Reinmar von Zweten, Johann Biterolf und Heinrich von Ofterdingen. Der Wettstreit der Sänger artete jedoch bald in glühenden Haß aus. Dieser Haß richtete sich besonders gegen Heinrich von Ofterdingen, weil er die andern im Gesang durch seine schönen Formen und schnellen Antworten überwandt. Sie kamen deshalb überein, daß der sein Leben verlieren solle, der in dem veranstalteten Wettgesange unterliege. Man sang allgemein fließend und tadellos, und da sich niemand für besiegt hielt, so sollte der Streit durch Würfelspiel ent- schieden werden. Heinrich von Ofterdingen verlor, weil sich sein Gegner falscher Würfel bedient haben soll. Der Scharfrichter erschien, um das Urteil an Heinrich von Ofterdingen auszuführen. Der erschrockene Sänger flüchtete sich zur Landgräfin Sophie und suchte Schutz unter deren Mantel. Der Landgraf gab dem geüngstigten Sänger zur Beilegung des Streites noch ein Jahr Zeit. Unterdessen erschien der Sänger und Schwarzkünstler Meister Klingsor aus Siebenbürgen, der durch seine Künste Heinrich von Ofterdingen rettete.
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